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Berichtsheft als Orthopädieschuhmacher: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Orthopädieschuhmachers gehören die Tätigkeiten, die Sie in Werkstatt, Anprobe und Beratung ausgeführt haben: Fußmaße nehmen, Leisten und Modelle vorbereiten, Maßschuhe herstellen oder instandsetzen, Einlagen und Zurichtungen anfertigen, Kundinnen und Kunden beraten. Dazu kommen die Themen aus der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Auf dieser Seite finden Sie die Struktur nach dem Ausbildungsrahmenplan, zwei Beispielwochen und Formulierungshilfen.

Stand: 21.10.2026

Was als Orthopädieschuhmacher ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher und zur Orthopädieschuhmacherin (OrthopschuhmAusbV). Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Berufsbildpositionen.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWerkstatt aufgeräumt, Leder und Gummi für Absätze zugeschnitten, Klebstoffe und Lösungsmittel nach Sicherheitsdatenblatt zugeordnet8
DienstagFußabdrücke mit dem Trittschaum genommen, Fußlängen und Ballenumfänge gemessen und im Messblatt eingetragen8
MittwochBerufsschule: Aufbau des Fußskeletts, Fachrechnen, Werkstoffkunde Leder8
DonnerstagSchuhabsätze an Konfektionsschuhen erneuert, Sohlen angeraut und aufgeklebt, Kanten geschliffen8
FreitagEinfache Weichbettungseinlage unter Anleitung geklebt und gefräst, Werkzeuge gereinigt, Wochenbericht geschrieben8

Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundenanamnese bei Diabetikerin geführt, Fußform und Druckstellen dokumentiert, Versorgung mit dem Ausbilder abgestimmt8
DienstagLeisten für orthopädische Maßschuhe angepasst, Schaftmodell entworfen und Schnittteile zugeschnitten8
MittwochBerufsschule: Biomechanik des Gangs, Kalkulation von Aufträgen, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagMaßschuh gezwickt, Boden angesetzt und Zurichtung nach Verordnung gefertigt, Anprobe mit dem Kunden durchgeführt8
FreitagKorrektur nach der Anprobe an Schaft und Einlage ausgeführt, Auftrag auf Maßhaltigkeit geprüft und Übergabe vorbereitet8

Berufsschule im Berichtsheft des Orthopädieschuhmachers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Anatomie des Fußes, Werkstoffkunde, Fachzeichnen oder Fachrechnen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Orthopädieschuhmacher

StattBesser
Schuhe repariertAbsätze und Sohlen an drei Konfektionsschuhen erneuert, Kanten geschliffen und gefärbt
Kunden beratenKunden mit Senk-Spreizfuß zu Einlagenversorgung und passendem Schuhwerk beraten
Einlagen gemachtBettungseinlage nach Trittspur geklebt, auf Sollhöhe gefräst und mit Deckmaterial überzogen
Beim Messen geholfenFußumfänge an Ballen, Rist und Ferse gemessen und im Maßblatt dokumentiert
Zurichtung angebrachtBallenrolle an Konfektionsschuh nach Vorgabe des Ausbilders angebracht und Abrollverhalten geprüft

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird im Handwerksbetrieb, im Sanitätshaus mit eigener Werkstatt oder in einer orthopädischen Werkstatt. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung gliedert sich in zwei Teile. Teil 1 findet nach etwa 18 Monaten statt und umfasst die Planung und Anfertigung von orthopädischen Schuhzurichtungen. Teil 2 besteht aus den Bereichen Anfertigung von orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln mit einem Paar Maßschuhe als Prüfungsstück und einer Arbeitsaufgabe, Beratung mit Arbeitsprobe und Gesprächssimulation, Orthopädieschuhtechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde, jeweils mit schriftlichen Aufgaben.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Orthopädieschuhmacher und zur Orthopädieschuhmacherin (OrthopschuhmAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten12 Positionen

1 Beurteilen von Anatomie, Physiologie und Pathologie der Stütz- und Bewegungsorgane6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Aufbau und Funktion von Stütz- und Bewegungsorganen den orthopädischen Versorgungen zuordnen
  • b)biomechanische Vorgänge unter Beachtung der ganzheitlichen Statik und Dynamik beurteilen, insbesondere in der Schrittabwicklung
  • c)orthopädische Krankheitsbilder, insbesondere Fehlbildungen, Fehlstellungen, Beinlängendifferenzen, Lähmungen sowie Fuß- und Beinamputationen, im Hinblick auf die damit verbundenen funktionellen Beeinträchtigungen beurteilen
  • d)Wechselbeziehungen zwischen orthopädischen Maßnahmen und dem menschlichen Organismus beurteilen und berücksichtigen
  • e)traumatische Krankheitsbilder, insbesondere Frakturen und Rupturen, beurteilen und postoperative Versorgungen vornehmen
  • f)pathologische Beeinträchtigungen, insbesondere beim Stehen und Gehen, beurteilen und Auswirkungen auf Patienten und Patientinnen sowie Anforderungen an orthopädische Hilfsmittel feststellen
  • g)Auswirkungen von systemischen Krankheiten, insbesondere Diabetes, Neuropathien, rheumatischen und lymphatischen Erkrankungen sowie Allergien und Durchblutungsstörungen, bei Versorgungsmaßnahmen berücksichtigen
  • h)Belastungsfähigkeit von Haut- und Narbengewebe bei der orthopädieschuhtechnischen Versorgung beurteilen
2 Bearbeiten von Werk- und Hilfsstoffen10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Werkzeuge, Messgeräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen, einstellen, handhaben und instand halten
  • b)Werkstoffe auswählen und bearbeiten, insbesondere durch Schleifen, Schärfen, Fräsen, Walken, Schäumen und Formen
  • c)Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung ihrer funktionalen und physiologisch unbedenklichen Verwendbarkeit auswählen und einsetzen
  • d)Kunststoffe und Verbundwerkstoffe nach unterschiedlichen Verfahren bearbeiten, insbesondere durch Laminieren, Tiefziehen, Absaugen und Glätten
3 Anmessen von orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)körperliche Untersuchungen, insbesondere Fuß- und Beinuntersuchungen, vornehmen und Messpunkte festlegen
  • b)Trittspuren abnehmen sowie Profilzeichnungen von Fuß und Bein anfertigen
  • c)manuelle und digitale Messverfahren unterscheiden, manuelle Messungen durchführen und Ergebnisse dokumentieren
  • d)Abformtechniken anwenden und Ergebnisse auswerten
  • e)Analyseverfahren, insbesondere Fußdruckmesssysteme, anwenden und Ergebnisse auswerten
4 Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen sowie von Patienten und Patientinnen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Kunden und Kundinnen sowie Patienten und Patientinnen empfangen und betreuen und Gespräche situationsgerecht führen
  • b)Wirkungen orthopädieschuhtechnischer Maßnahmen erklären und auf mögliche Folgeerscheinungen hinweisen
  • c)Kunden und Kundinnen sowie Patienten und Patientinnen zur funktionsgerechten Handhabung und zum sachgerechten Umgang von orthopädieschuhtechnischen Hilfsmitteln anleiten
  • d)Auffälligkeiten feststellen, ärztliche Verordnungen berücksichtigen und Möglichkeiten von orthopädieschuhtechnischen Versorgungen vorschlagen
  • e)Kunden und Kundinnen sowie Patienten und Patientinnen über vorbeugende und gesundheitsverbessernde Maßnahmen, insbesondere zur Förderung der Steh- und Gehfähigkeit, beraten
5 Entwickeln und Vorbereiten von Modellen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Modelle, insbesondere für orthopädieschuhtechnische Einbauelemente, nach Positivmodell entwickeln
  • b)orthopädische Leisten nach Fehlformen auswählen, Lotstellung beachten
  • c)Positivmodelle unter Berücksichtigung der festgelegten Korrektur und Rehabilitationsmaßnahme herstellen und bearbeiten
  • d)Schaftmodelle nach funktionalen und ästhetischen Gesichtspunkten auswählen und herstellen
6 Herstellen und Instandsetzen von orthopädischen Maßschuhen14 Wochen im 1. bis 18. Monat, 14 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Bodenbefestigungsarten unter Berücksichtigung von Indikation und Verwendungszweck auswählen und Teilelemente rangieren, insbesondere Brandsohlen und Kappen
  • b)Schäfte vorbereiten und aufzwicken
  • c)Funktionsteile und Schuhteilelemente korrigieren, austauschen und erneuern
  • d)verschiedene Oberleder und deren Ersatzstoffe zuschneiden, stanzen und vorrichten, insbesondere durch Schärfen, Buggen und Unterfüttern, sowie Schäfte steppen
  • e)Bodenelemente in Form bringen, insbesondere durch Beschneiden, Schleifen und Fräsen, sowie Schuhteile verbinden und ästhetische Gesichtspunkte berücksichtigen
  • f)Abschlussarbeiten ausführen
  • g)Herstellungsprozess dokumentieren
  • h)Ursachen für den Verschleiß ermitteln und beurteilen
7 Anfertigen von orthopädischen Elementen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)orthopädieschuhtechnische Einbauelemente nach vorgegebenen Modellen herstellen
  • b)stützende, bettende, korrigierende und kompensierende Teilelemente herstellen, bearbeiten, formen und einarbeiten
  • c)Funktion und Einsatzmöglichkeiten von Verkürzungsausgleichen bei Beinlängendifferenzen beurteilen und technische Umsetzung festlegen
  • d)Versteifungselemente, insbesondere Knöchelkappen und Arthrodesenkappen, herstellen
  • e)Verkürzungsausgleiche lotgerecht aufbauen
  • f)Einbauelemente in Stellung bringen und Biomechanik beachten
  • g)Passform und Funktion bei Anprobe überprüfen und Einbauelemente anpassen
8 Anbringen von orthopädischen Zurichtungen an Konfektionsschuhen10 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Konfektionsschuhe nach Arbeitsunterlagen vorbereiten und Materialien auswählen
  • b)Materialien von Konfektionsschuhen für die Bearbeitung beurteilen
  • c)orthopädische Zurichtungen unter Berücksichtigung biomechanischer Wirkungsweisen anfertigen
  • d)kosmetische Gestaltung vornehmen
  • e)Möglichkeiten der orthopädischen Zurichtung nach dem Krankheitsbild beurteilen und geeignetes Schuhwerk auswählen
9 Anfertigen von Einlagen, Innenschuhen, Unterschenkel- und Fußorthesen sowie von Fußprothesen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)orthopädische Einlagen nach Indikation herstellen, in den Schuh einpassen sowie Wirkungsweise überprüfen und optimieren
  • b)Sondereinlagen nach Positivmodell und Indikation herstellen, in den Schuh einpassen sowie Wirkungsweise überprüfen und optimieren
  • c)Innenschuhe konstruieren und aufbauen, insbesondere laminieren, sowie Wirkungsweise überprüfen und optimieren
  • d)Unterschenkelorthesen und Zwei-Schalen-Orthesen konstruieren und anfertigen sowie Wirkungsweise überprüfen und optimieren
  • e)Knöchel- und Kleinorthesen konstruieren und anfertigen sowie Wirkungsweise überprüfen und optimieren
  • f)Zehen- und Fußprothesen nach Indikation herstellen, in den Schuh einpassen sowie Wirkungsweise überprüfen und optimieren
10 Ausführen von medizinischen Fußpflegemaßnahmen4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Regelungen des Arzneimittelgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 2005 (BGBl. I S. 3394), in der jeweils geltenden Fassung, des Heilpraktikergesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, in der jeweils geltenden Fassung und des Podologengesetzes vom 4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320) in der jeweils geltenden Fassung anwenden
  • b)Einrichtungen, Instrumente und Pflegemittel einsetzen und Fußpflegemaßnahmen durchführen
  • c)krankhafte Veränderungen an Haut, Nägeln und Gewebe feststellen und Maßnahmen ergreifen
  • d)Gefahren bei Fußpflegemaßnahmen vermeiden, insbesondere am diabetischen Fuß
11 Anmessen und Anpassen von konfektionierten Bandagen, Orthesen und Hilfsmitteln zur Kompressionsversorgung8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Bandagen für Fuß und Knie anpassen und auf funktionsgerechten Sitz und Passform kontrollieren
  • b)Unterschenkel-, Knie- und Fußorthesen, insbesondere fixierende und korrigierende Schienen, auswählen und modifizieren sowie biomechanische Wirkung und Passform überprüfen
  • c)Hilfsmittel zur Kompressionsversorgung der unteren Extremitäten anmessen, auswählen und auf Sitz und Passform überprüfen
12 Anmessen und Anpassen von konfektionierten Schuhen10 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)teilkonfektionierte Schuhe im Hinblick auf Indikation und Einsatzbereiche sowie Wirkungsweise auswählen und modifizieren sowie biomechanische Wirkung und Passform überprüfen
  • b)Verband- und Entlastungsschuhe auswählen und modifizieren sowie biomechanische Wirkung und Passform überprüfen
  • c)konfektionierte Therapieschuhe, insbesondere Diabetikerschutzschuhe, auswählen und modifizieren sowie biomechanische Wirkung und Passform überprüfen

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden und Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Arbeitsauftrag auf Durchführbarkeit prüfen und Auftragsunterlagen bearbeiten
  • b)Arbeitsmittel und -geräte auswählen und bereitstellen
  • c)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
  • d)Arbeitsschritte planen und dokumentieren und Werkzeichnungen anfertigen und technische Unterlagen anwenden
  • e)Arbeitsablauf und Materialeinsatz unter Berücksichtigung konstruktiver, organisatorischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen, koordinieren, festlegen und dokumentieren
  • f)Zeitaufwand abschätzen und Kosten für orthopädische Hilfsmittel und Maßnahmen ermitteln
6 Anwenden fachbezogener rechtlicher Vorschriften4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)fachärztliche Verordnungen auswerten und Krankheitsbilder erfassen
  • b)Kunden- und Patientendaten dokumentieren und Bestimmungen des Datenschutzes anwenden
  • c)fachbezogene Regelungen anwenden, insbesondere Regelungen über Medizinprodukte, Regelungen der Sozialgesetzgebung sowie Regelungen über Hilfsmittelverzeichnisse und über Berufsgenossenschaften
  • d)Hygienemaßnahmen anwenden, insbesondere Verfahren zur Reinigung und zur Desinfektion
7 Verkaufen von Dienstleistungen, Waren und Produkten4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)die Außendarstellung des Betriebes und seine Wettbewerbssituation einschätzen
  • b)an Werbeaktionen und an deren Erfolgskontrolle mitwirken
  • c)Kunden und Kundinnen über Dienstleistungen und Produkte des Betriebes informieren
  • d)Dienstleistungen, Waren und Produkte verkaufen
8 Betriebliche und technische Kommunikation2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Informationen beschaffen, aufbereiten und auswerten
  • b)kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • c)Schweigepflicht und Diskretion, insbesondere hinsichtlich Kunden- und Patientendaten, beachten
  • d)Produktinformationen von Anbietern beurteilen und insbesondere Angebote vergleichen
  • e)auftragsbezogene Daten erfassen, auswerten und dokumentieren
  • f)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und im Team situationsgerecht führen und Sachverhalte darstellen, berufsspezifische Fachtermini und fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
  • g)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten und branchenspezifische Anwenderprogramme einsetzen
9 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Ziele, Aufgaben und betrieblichen Aufbau der Qualitätssicherung unterscheiden
  • b)Zwischenkontrollen durchführen und Arbeitsergebnisse feststellen und dokumentieren
  • c)Produktqualität beurteilen, insbesondere hinsichtlich Funktionalität, Passform und Haltbarkeit
  • d)Qualitätsabweichungen und ihre Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen und dokumentieren
  • e)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsabläufen beitragen

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Orthopädieschuhmacher?

Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Sie läuft im Betrieb und an der Berufsschule, dazu kommen Lehrgänge der Handwerkskammer. Das Berichtsheft führen Sie über die gesamte Zeit.

Muss ich jeden Handgriff in der Werkstatt aufschreiben?

Nein. Es genügt, die Tätigkeiten des Tages oder der Woche in Stichworten zu nennen, etwa Einlage geklebt, Maßschuh gezwickt oder Kundenanprobe begleitet. Wichtig ist, dass Ihr Ausbilder erkennt, was Sie gemacht haben.

Wer prüft mein Berichtsheft?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG), Sie selbst führen ihn (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Unterschreiben lassen Sie ihn nach den Vorgaben Ihres Betriebs und der Handwerkskammer.

Darf ich Kundennamen und Befunde eintragen?

Darauf sollten Sie verzichten. Gerade bei Patientinnen und Patienten mit Diabetes oder Fehlstellungen handelt es sich um Gesundheitsdaten. Beschreiben Sie die Versorgung sachlich, etwa als Kundin mit Hallux valgus, ohne Namen.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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