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Berichtsheft als Steuerfachangestellte: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft der Steuerfachangestellten gehören die Tätigkeiten in der Steuerkanzlei und die Themen der Berufsschule: Buchführung, Entgeltabrechnung, Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Rechtsbehelfe und die Kommunikation mit Mandanten und Finanzamt. Namen von Mandanten stehen nicht darin.

Stand: 15.10.2026

Was ins Berichtsheft der Steuerfachangestellten gehört

Die Ausbildungsverordnung gilt seit 1. August 2023, die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in Berufsbildpositionen. Berufsprofilgebend sind:

Dazu kommen Betriebsorganisation, Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz, Umweltschutz, digitale Geschäftsprozesse und Verschwiegenheitspflichten.

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus.

TagTätigkeitenStunden
MontagBelege eines Mandanten sortiert und nach Datum geordnet, Post verteilt, Unterlagenliste für Rückfragen erstellt8
DienstagBelege vorkontiert, Kontenrahmen angewendet, Buchungen in der Finanzbuchhaltung erfasst8
MittwochBerufsschule: Unterricht nach Stundenplan, zum Beispiel Buchführung und Steuerrecht7
DonnerstagKontoauszüge abgeglichen, offene Posten geprüft, Fristen im Kalender eingetragen8
FreitagEinfache Einkommensteuererklärung nach Anleitung vorbereitet, Daten aus den Belegen übernommen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagEntgeltabrechnung für einen Mandanten erstellt, Sozialversicherungsmeldungen vorbereitet und zur Prüfung vorgelegt8
DienstagJahresabschluss vorbereitet, Abschreibungen berechnet, Abgrenzungsbuchungen erfasst8
MittwochBerufsschule: Jahresabschluss und Prüfungsvorbereitung7
DonnerstagSteuerbescheid geprüft, Abweichungen zur Erklärung notiert, Entwurf eines Einspruchs vorbereitet8
FreitagSteuererklärung elektronisch übermittelt, Übermittlung dokumentiert, Rückfragen an den Mandanten gesammelt8

Berufsschule im Berichtsheft der Steuerfachangestellten

Notieren Sie je Schultag Fach und Thema, zum Beispiel „Steuerrecht: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit“ oder „Rechnungswesen: Abschreibungen“. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses rät, die Themen des Berufsschulunterrichts aufzunehmen. Welche Lernfelder der Rahmenlehrplan vorgibt, steht im Lehrplan Ihrer Schule.

Formulierungen für das Berichtsheft in der Steuerkanzlei

StattBesser
Buchhaltung gemachtBelege vorkontiert und Buchungen in der Finanzbuchhaltung erfasst
SteuererklärungEinkommensteuererklärung vorbereitet, Daten aus den Belegen übernommen und zur Prüfung vorgelegt
LohnEntgeltabrechnung erstellt und Meldungen zur Sozialversicherung vorbereitet
Bescheid angeschautSteuerbescheid mit der Erklärung abgeglichen und Abweichungen notiert
MandantengesprächRückfragen zu fehlenden Belegen gesammelt und mit dem Mandanten geklärt

Verschwiegenheit und zuständige Kammer

Verschwiegenheitspflichten gehören selbst zum Ausbildungsberufsbild. Schreiben Sie keine Namen von Mandanten, keine Firmennamen, keine Steuernummern und keine Beträge ins Berichtsheft. „Einkommensteuererklärung eines Arbeitnehmers vorbereitet“ genügt.

Zuständige Stelle ist die Steuerberaterkammer. Ob sie ein eigenes Formular für den Ausbildungsnachweis vorgibt, regelt jede Kammer selbst; maßgeblich ist Ihre zuständige Kammer.

Prüfung und Berichtsheft

Die Ausbildungsverordnung sieht eine Zwischenprüfung und eine Abschlussprüfung vor. Die Zwischenprüfung hat die Bereiche „Arbeitsabläufe organisieren“ sowie „Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“. Die Abschlussprüfung umfasst die steuerrechtliche Beurteilung von Sachverhalten, Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüsse, die Mitgestaltung der Mandantenberatung und Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zugelassen wird, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Dass Sie den Nachweis führen müssen, steht in § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten und zur Steuerfachangestellten (StFachAngAusbV 2023), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen

1 Arbeitsprozesse organisieren9 Wochen im 1. bis 15. Monat, 2 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)Aufgaben im eigenen Arbeitsbereich selbstverantwortlich und ergebnisorientiert planen, steuern und durchführen
  • b)Zuständigkeiten, insbesondere Zeichnungs- und Vertretungsregelungen, sowie Weisungsbefugnisse beachten
  • c)Posteingang und -ausgang bearbeiten
  • d)Vorgänge bearbeiten und dokumentieren, insbesondere betriebliches Dokumentenmanagementsystem nutzen
  • e)Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
  • f)Korrespondenz selbstständig erfassen
  • g)berufsspezifische Informationen aufgabenbezogen in Fachdatenbanken recherchieren, aufbereiten und nutzen, Fachbegriffe, auch in einer Fremdsprache, anwenden
  • h)Arbeits- und Verfahrensanweisungen nach betrieblichen Vorgaben zur Einhaltung qualitätssichernder Maßnahmen einhalten
  • i)Arbeitsprozesse bewerten und reflektieren sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen
  • j)Informations- und Kommunikationstechniken nutzen
  • k)Präsentationstechniken, insbesondere durch den Einsatz digitaler Medien, mandantinnen- und mandantenorientiert einsetzen
  • l)die Gegenstandswerte für die laufende monatliche Buchhaltung und für Lohnabrechnungen sowie für die jährlichen Abschlussarbeiten und Steuererklärungen ermitteln
  • m)Honorarrechnungen für Mandantinnen und Mandanten vorbereiten
  • n)Honorarrechnungen gegenüber Mandantinnen und Mandanten erläutern
2 Buchführungen und Aufzeichnungen erstellen und auswerten10 Wochen im 1. bis 15. Monat, 15 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)Buchführungspflichten nach Handels- und Steuerrecht sowie die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung einhalten
  • b)Aufzeichnungspflichten nach Steuerrecht einhalten und von den Buchführungspflichten unterscheiden
  • c)unter Beachtung von Kontenrahmen und Steuertaxonomien Konten eröffnen, Geschäftsvorfälle wirtschaftlich und rechtlich beurteilen und buchen sowie Konten abstimmen und abschließen
  • d)Nebenbücher, insbesondere Anlagenverzeichnisse, erstellen und pflegen
  • e)Übernahme digitaler Daten prüfen, Schnittstellen nutzen sowie Belege digital oder analog verarbeiten
  • f)Daten und Konten auf Plausibilität und Konsistenz prüfen, bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
  • g)Nachweise, Anträge und Meldungen im Zusammenhang mit der Buchführung erstellen und übermitteln
  • h)Auswertungen situations- und mandatsbezogen erstellen
3 Entgeltabrechnungen durchführen8 Wochen im 1. bis 15. Monat, 11 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)Daten für die Erstellung von Entgeltabrechnungen beschaffen, rechtlich und sachlich prüfen sowie pflegen
  • b)bei der Entgeltabrechnung steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften einhalten
  • c)bei der Entgeltabrechnung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte beurteilen sowie Möglichkeiten zur Lohnsteuerermäßigung aufzeigen
  • d)Entgeltabrechnungen erstellen und prüfen
  • e)Entgeltabrechnungen in die Buchführung übertragen und verarbeiten
  • f)Nachweise, Anträge und Meldungen im Zusammenhang mit der Entgeltabrechnung digital erstellen und übermitteln
  • g)Auswertungen aus dem Entgeltabrechnungssystem situations- und mandatsbezogen erstellen
  • h)an der mandatsbezogenen Beratung mitwirken
4 Jahresabschlüsse vorbereiten und erstellen sowie Einnahmenüberschussrechnungen erstellen25 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)rechtliche Vorschriften, insbesondere handels- und steuerrechtliche Vorschriften, einhalten
  • b)Eröffnungsbilanz erstellen, Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung für den Jahresabschluss aus der Buchführung entwickeln
  • c)die Auswirkungen unterschiedlicher Wertansätze in der Handels- und Steuerbilanz bei der Erstellung der Jahresabschlüsse berücksichtigen
  • d)Unterschiede und Auswirkungen der Gesellschaftsformen bei der Erstellung von Jahresabschlüssen berücksichtigen
  • e)Jahresabschlüsse mit ihren jeweiligen Bestandteilen erstellen und digital übermitteln
  • f)Voraussetzungen der Einnahmenüberschussrechnung prüfen, Gewinn ermitteln und Einnahmenüberschussrechnung erstellen
  • g)Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Jahresabschluss sowie Einnahmenüberschussrechnung der Mandantin oder dem Mandanten gegenüber erläutern
5 Die Beratung von Mandantinnen und Mandanten in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten vorbereiten und unterstützen5 Wochen im 1. bis 15. Monat, 10 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)betriebswirtschaftliche Auswertungen mandatsbezogen auswählen, auf Plausibilität prüfen und Positionen gegenüber den Mandantinnen und Mandanten erläutern
  • b)betriebliche Kennzahlen ermitteln und im Rahmen innerer und äußerer Betriebsvergleiche auswerten, Mandantinnen und Mandanten informieren
  • c)Vermögens- und Kapitalstrukturen ermitteln, Mandantinnen und Mandanten informieren
  • d)Möglichkeiten der Finanzierung, insbesondere der Eigen- und Fremdfinanzierung sowie der Außen- und Innenfinanzierung, gegenüber den Mandantinnen und Mandanten erläutern
  • e)Kennzahlen mandatsbezogen überwachen und bei Veränderungen Mandantinnen und Mandanten informieren
6 Verwaltungsakte prüfen und Rechtsbehelfe vorbereiten13 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)steuer- und verfahrensrechtliche Vorschriften einhalten, insbesondere Rechte und Pflichten der Beteiligten, ihrer gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter sowie der Finanzbehörden im Besteuerungsverfahren einordnen
  • b)Mandantinnen und Mandanten über Vorschriften der Entstehung und der Festsetzung der Steuer sowie deren Fälligkeit informieren und auf Gesetzesverstöße hinweisen
  • c)Einspruchsfrist und Festsetzungsverjährungsfrist berechnen und beachten
  • d)Anträge auf Fristverlängerung entwerfen
  • e)Anspruchsvoraussetzungen auf Stundung prüfen und Anträge vorbereiten
  • f)Verwaltungsakte prüfen, insbesondere Steuerbescheid mit Steuererklärung abgleichen
  • g)Zulässigkeit und Einleitung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens prüfen, Mandantinnen und Mandanten über Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit informieren
  • h)Einsprüche und Anträge bezüglich Aufhebung oder Änderung von Steuerbescheiden entwerfen
  • i)Anträge auf Aussetzung der Vollziehung und Erlass entwerfen
7 Steuererklärungen erstellen sowie steuerliche Anträge vorbereiten und übermitteln10 Wochen im 1. bis 15. Monat, 15 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)steuerrechtliche Vorschriften einhalten
  • b)steuerrechtliche Sachverhalte und Bemessungsgrundlagen ermitteln, digitale Daten bei Finanzbehörden abrufen und überprüfen
  • c)Steuerpflicht prüfen
  • d)Einkommensteuererklärungen erstellen, dabei das zu versteuernde Einkommen ermitteln
  • e)Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen erstellen
  • f)Umsatzsteuererklärungen erstellen und Umsatzsteuerverprobungen durchführen
  • g)Gewerbesteuererklärungen, einschließlich Zerlegungserklärungen, erstellen
  • h)Körperschaftsteuererklärungen erstellen, dabei das zu versteuernde Einkommen ermitteln, Körperschaftsteuertarife anwenden
  • i)Anträge, insbesondere auf Lohnsteuerermäßigung, vorbereiten
  • j)digitale Übertragung an die Finanzbehörden veranlassen
8 Mit internen und externen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern kommunizieren und kooperieren8 Wochen im 1. bis 15. Monat
  • a)situations- und adressatengerecht sowie zielorientiert kommunizieren, Wertschätzung, Respekt und Vertrauen, auch im Hinblick auf soziokulturelle Unterschiede, als Grundlage erfolgreichen Handelns berücksichtigen
  • b)Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und zu deren Lösung beitragen
  • c)betriebliche Kommunikationsregeln, insbesondere im Umgang mit Mandantinnen und Mandanten und Finanzbehörden beachten, Kommunikationskanäle auswählen und verwenden
  • d)Informationen einholen und Anliegen aufnehmen, auch in einer Fremdsprache
  • e)Aufgaben im Team planen und bearbeiten sowie Ergebnisse abstimmen, dokumentieren und auswerten

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Digitale Geschäftsprozesse umsetzen8 Wochen im 1. bis 15. Monat
  • a)technische Entwicklungen verfolgen und Auswirkungen auf die steuerliche und wirtschaftliche Beratung sowie die digitalen Arbeitsabläufe ableiten, die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen beachten und dabei die Ordnungsmäßigkeit einhalten
  • b)Störungen im Prozess der Leistungserstellung, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche und organisatorische Auswirkungen erkennen und Maßnahmen zu ihrer Behebung einleiten
  • c)an der Optimierung von digitalen Geschäftsabläufen mitwirken, Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen
6 Verschwiegenheitspflichten und berufsrechtliche Vorgaben erkennen und einhalten7 Wochen im 1. bis 15. Monat
  • a)die Stellung des Berufsträgers und der Berufsträgerin als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege bei Arbeitsprozessen beachten
  • b)Vorschriften des Berufsrechts, insbesondere zu Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechten einhalten
  • c)den Berufsträger und die Berufsträgerin bei der Erfüllung der Pflichten zur Geldwäscheprävention unterstützen

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Steuerfachangestellte ins Berichtsheft?

Die Tätigkeiten der Woche in Stichworten: Belege, Buchführung, Entgeltabrechnung, Jahresabschluss, Steuererklärungen und Rechtsbehelfe, dazu die Themen der Berufsschule. Schreiben Sie auf, was Sie selbst getan haben.

Wie viel schreibe ich pro Woche in der Steuerkanzlei?

Das Gesetz legt keinen Umfang fest. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses nennt etwa eine DIN-A4-Seite je Woche in Stichworten. Eine abweichende Vorgabe der Steuerberaterkammer oder der Kanzlei gilt vor.

Darf ich Mandanten oder Beträge im Berichtsheft nennen?

Nein. Verschwiegenheitspflichten gelten auch für das Berichtsheft. Verzichten Sie auf Namen, Firmen, Steuernummern und Beträge und beschreiben Sie nur die Tätigkeit.

Muss ich das Berichtsheft zur Abschlussprüfung der Steuerfachangestellten vorlegen?

Ja, zur Zulassung. Nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG wird zugelassen, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat. Bewertet wird er nach der BIBB-Empfehlung Nr. 156 nicht.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

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