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Berichtsheft als Justizfachangestellter: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Justizfachangestellten gehören die Arbeiten der Woche in der Geschäftsstelle, etwa Akten anlegen, Verfahren erfassen, Schreiben entwerfen, Termine vorbereiten und Kosten berechnen, sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Personenbezogene Angaben gehören nicht hinein. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Justizfachangestellter ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung (JFAngAusbV) vom 26. Februar 2025, die für Ausbildungen ab dem 1. August 2025 gilt und die Verordnung von 1998 ersetzt. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Wahlqualifikationen oder Fachrichtungen nennt die Verordnung nicht. Laufende Ausbildungsverhältnisse aus der Zeit vor August 2025 können nach den Übergangsregeln der Verordnung noch nach altem Recht verlaufen. Fragen Sie im Zweifel Ihren Ausbilder, welche Fassung für Sie gilt.

Der Ausbildungsrahmenplan ist in Berufsbildpositionen gegliedert. Berufsprofilgebend sind diese zehn:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag. Namen von Beteiligten, Aktenzeichen und Inhalte von Verfahren gehören nicht ins Heft.

TagTätigkeitenStunden
MontagEinführung in die Geschäftsstelle, Belehrung zu Verschwiegenheit und Datenschutz, Aufbau eines Gerichts kennengelernt, Posteingang geöffnet und sortiert8
DienstagNeue Akten angelegt und beschriftet, Eingänge im Verfahrensregister erfasst, Akten zur Richterin gebracht, Ablage nach Aktenplan8
MittwochBerufsschule: Rechtsgrundlagen, Gerichtsaufbau, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagLadungen nach Vorlage entworfen, Zustellungen vorbereitet, Fristen im Kalender eingetragen, Telefonvermittlung am Empfang mitgehört8
FreitagSitzungssaal für eine Verhandlung vorbereitet, Protokollführung im Beisein der Ausbilderin beobachtet, Akten zurückgeführt, Arbeitsplatz aufgeräumt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagEintragungen im Grundbuch vorbereitet, Anträge auf Vollständigkeit geprüft, Verfügungen der Rechtspflegerin ausgeführt, Mitteilungen an Beteiligte gefertigt8
DienstagAuskünfte in einer Nachlasssache am Schalter erteilt, Hinweise zu Unterlagen gegeben, Eingang eines Testaments im Verwahrungsbuch vermerkt8
MittwochBerufsschule: Familien- und Betreuungsrecht, Insolvenzverfahren, Kostenrecht8
DonnerstagGerichtskosten für ein Zivilverfahren berechnet, Kostenrechnung erstellt, Zwangsvollstreckungsantrag auf Formalien geprüft, Schriftsatz zur Unterschrift vorgelegt8
FreitagBetreuungsgerichtliche Verfügungen umgesetzt, Fristen kontrolliert, Eintragungen im Handelsregister anhand von Vorlagen vorbereitet, Akten elektronisch abgelegt8

Berufsschule im Berichtsheft des Justizfachangestellten

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Ablauf des Zivilprozesses“ oder „Berechnung von Gerichtskosten“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Welche Lerninhalte in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest. Bei Blockunterricht notieren Sie für die Schulwochen die Unterrichtsthemen statt der Arbeit im Betrieb.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Justizfachangestellter

StattBesser
Akten bearbeitetNeue Verfahren im Register erfasst, Akten angelegt und nach Aktenplan abgelegt
Schreiben gemachtLadung nach Vorlage entworfen, Fristen geprüft und zur Unterschrift vorgelegt
Bei der Verhandlung dabeiSitzungssaal vorbereitet, Protokollführung beobachtet, Beschlüsse nach Verfügung ausgeführt
Kosten gerechnetGerichtskosten nach Kostenverzeichnis berechnet und Kostenrechnung erstellt
Am Schalter geholfenAuskunft zu erforderlichen Unterlagen erteilt und Antrag auf Vollständigkeit geprüft

Fachberichte, Verschwiegenheit und zuständige Stelle

Justizfachangestellte werden im öffentlichen Dienst ausgebildet, etwa bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Wer die zuständige Stelle ist, die Termine der Prüfung festlegt, hängt vom Land und von der Behörde ab. Fragen Sie Ihren Ausbilder. Ob Fachberichte oder Lernnachweise verlangt werden, geben Behörde und zuständige Stelle vor.

Schreiben Sie nichts Personenbezogenes ins Heft. Keine Namen von Beteiligten, Aktenzeichen, Anschriften oder Inhalte von Verfahren: Die Tätigkeit „Eingang im Register erfasst“ genügt. Auszubildende müssen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG). Für Lehrgänge oder den Berufsschulunterricht stellt der Ausbildende Sie frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG).

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 liegt im vierten Ausbildungshalbjahr und betrifft die Inhalte der ersten 15 Monate: zwei schriftliche Prüfungsbereiche zu Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie zu Zivilprozess und Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: fachliche Sachbearbeitung, Auskünfte in Nachlasssachen und betreuungsgerichtlichen Angelegenheiten als Gesprächssimulation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Verordnung sieht keine Zwischenprüfung vor.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Über die Zulassung zu jedem Teil wird gesondert entschieden (§ 44 Absatz 1 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten (JFAngAusbV 2025), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten10 Positionen

1 Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren organisieren20 Wochen im 1. bis 15. Monat
  • a)materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
  • b)Haftliste führen, Einhaltung der Haftprüfungstermine überwachen und Maßnahmen einleiten
  • c)Ladungen, Ersuchen, Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und überwachen
  • d)Urteile, Beschlüsse, Strafbefehle und andere Entscheidungen ausfertigen, beglaubigen und signieren
  • e)Bewährungsverfahren einleiten, insbesondere Bewährungsauflagen und -weisungen erfassen und überwachen
  • f)Protokolle führen, insbesondere in Hauptverhandlungen, Anhörungen, Haftprüfungen und im ermittlungsrichterlichen Verfahren
  • g)Asservate registrieren, geeignet verwahren, Vernichtung oder Rückgabe veranlassen
  • h)Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
  • i)Rechtskraftbescheinigungen erstellen
  • j)Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
2 Zivilprozessverfahren begleiten20 Wochen im 1. bis 15. Monat
  • a)materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
  • b)Mahnverfahren übernehmen
  • c)Ladungen vornehmen
  • d)Entwürfe für Anerkenntnis- und Versäumnisurteile sowie für Beschlüsse und Verfügungen einfacher Art erstellen
  • e)im Prozesskostenhilfe-Verfahren mitwirken, Ratenzahlung veranlassen und überwachen
  • f)Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
  • g)Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen
  • h)Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen
  • i)Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
  • j)Protokolle fertigen und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
3 Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen organisieren4 Wochen im 1. bis 15. Monat
  • a)verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen anwenden
  • b)Haftbefehle vorbereiten
  • c)Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse ausfertigen sowie die Vermittlung der Zustellung veranlassen
  • d)über die zur Entscheidung über einen Vollstreckungsschutzantrag, insbesondere einen Räumungsschutzantrag, erforderlichen Unterlagen informieren und auf Vollständigkeit der Unterlagen hinwirken
  • e)Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
  • f)Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen
  • g)Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
4 Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen ausführen6 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)verfahrensrechtliche Vorschriften der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen anwenden
  • b)Terminsbestimmung ausführen
  • c)Beteiligtenliste und Vorblatt führen
  • d)Beschlüsse ausfertigen, beglaubigen und signieren
  • e)Verfügungen und Anordnungen umsetzen
  • f)Eintragungsersuchen siegeln oder signieren und mit Grundakte an das Grundbuchamt versenden
  • g)Bietinteressenten über den Ablauf des Versteigerungstermins informieren
  • h)Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
  • i)Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen
  • j)Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen
  • k)Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
5 Insolvenzverfahren umsetzen10 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)Insolvenz- und restrukturierungsrechtliche Vorschriften anwenden
  • b)auf die zur Prüfung eines Insolvenzantrages erforderlichen Unterlagen im Hinblick auf die Kostendeckung hinwirken
  • c)Beschlüsse, Verfügungen und Auszüge aus der Insolvenztabelle ausfertigen, beglaubigen oder signieren
  • d)Veröffentlichungen, Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und überwachen
  • e)vollstreckbare Ausfertigungen aus der Insolvenztabelle erteilen
  • f)Berichtigungen in der Insolvenztabelle vorbereiten und vornehmen
  • g)Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
  • h)Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
6 Familiensachen bearbeiten16 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
  • b)Ladungen vornehmen
  • c)Entwürfe für Beschlüsse und Verfügungen einfacher Art erstellen
  • d)Aktenvermerke anfertigen und Maßnahmen einleiten
  • e)im Verfahrenskostenhilfe-Verfahren mitwirken sowie Ratenzahlungen veranlassen und überwachen
  • f)Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
  • g)Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen sowie deren Ausführung überwachen
  • h)Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen
  • i)Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
  • j)Protokolle fertigen und auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen
7 Nachlasssachen bearbeiten10 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
  • b)Verfügungen von Todes wegen amtlich verwahren, insbesondere Verwahrnummer erteilen, Daten an das Zentrale Testamentsregister übermitteln
  • c)Eröffnungen von Verfügungen von Todes wegen vorbereiten, insbesondere Anträge aufnehmen und prüfen
  • d)die zur Erteilung eines Erbscheins erforderlichen Unterlagen ermitteln und auf Vollständigkeit hinwirken
  • e)Protokoll für eine Erbschaftsausschlagung vorbereiten
  • f)Beschlüsse, Erbscheine, Zeugnisse und weitere Urkunden in Nachlasssachen ausfertigen, beglaubigen oder signieren
  • g)Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
  • h)Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen
  • i)Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
8 betreuungsgerichtliche Angelegenheiten bearbeiten8 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
  • b)Betreuungsanregungen zu Protokoll aufnehmen
  • c)Informationen über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen aus dem Zentralen Vorsorgeregister ermitteln
  • d)Unterbringungen und unterbringungsähnliche Maßnahmen registrieren
  • e)Erlassvermerke anbringen
  • f)Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
  • g)Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen
  • h)Rechtskraftbescheinigungen und Vollstreckungsklauseln erstellen und erteilen
  • i)Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen
  • j)Protokolle fertigen
9 Angelegenheiten beim Führen von öffentlichen Registern übernehmen10 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
  • b)Anmeldungen in Akten aufnehmen, Beteiligte erfassen und Eintragungstext vorbereiten
  • c)Eintragungen, insbesondere Insolvenzvermerke, vornehmen
  • d)Listen zur Beauskunftung veröffentlichen
  • e)Eintragungsverfügungen einschließlich der öffentlichen Bekanntmachung ausführen
  • f)Registerausdrucke sowie Abschriften der zum Register eingereichten Dokumente erteilen
  • g)Einsicht in Register gewähren
  • h)Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
  • i)Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen
10 Angelegenheiten in Grundbuchsachen wahrnehmen12 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)materiell- und formellrechtliche Vorschriften anwenden
  • b)Eingänge präsentieren und weiterverarbeiten
  • c)Eintragungen im Grundbuch vorbereiten und vollziehen
  • d)Grundbuchausdrucke erteilen
  • e)Grundpfandrechtsbriefe behandeln
  • f)berechtigtes Interesse prüfen und Einsicht in das Grundbuch gewähren
  • g)Fristen nach ihrer Rechtsnatur unterscheiden, berechnen, erfassen und überwachen
  • h)Zustellungen und Bekanntmachungen veranlassen und deren Ausführung überwachen
  • i)Anträge, Rechtsbehelfe und Erklärungen zu Protokoll der Geschäftsstelle aufnehmen

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Arbeitsprozesse organisieren10 Wochen im 1. bis 15. Monat
  • a)Aufgaben im eigenen Arbeitsbereich selbstverantwortlich und ergebnisorientiert planen, steuern und durchführen
  • b)funktionelle Zuständigkeiten, insbesondere Zeichnungs- und Vertretungsregelungen, sowie Weisungsbefugnisse beachten
  • c)behördliche Dokumentenablagesysteme nutzen, elektronische Akten anlegen und führen sowie Aufbewahrungsbestimmungen umsetzen
  • d)Posteingang und -ausgang prüfen und bearbeiten
  • e)Schriftstücke adressatengerecht fertigen und bearbeiten
  • f)berufsspezifische Informationen aufgabenbezogen in Fachdatenbanken recherchieren, aufbereiten und nutzen, Fachbegriffe anwenden
  • g)Einhaltung der Arbeits- und Verfahrensanweisungen nach behördlichen Vorgaben zu qualitätssichernden Maßnahmen sicherstellen
  • h)Daten für die Erstellung von Statistiken erheben, auswerten und weiterleiten
  • i)abteilungs- und behördenübergreifenden Informationspflichten nachkommen
  • j)über Akteneinsicht entscheiden und Maßnahmen veranlassen
  • k)Arbeitsprozesse reflektieren und bewerten sowie Maßnahmen zu deren Verbesserung vorschlagen
6 digitale Geschäftsprozesse umsetzen10 Wochen im 1. bis 15. Monat
  • a)technische Entwicklungen verfolgen und Auswirkungen auf die digitalen Geschäftsabläufe ableiten
  • b)Datenflüsse und Schnittstellen der digitalen Geschäftsabläufe beachten und Datenübertragung prüfen
  • c)technische Störungen erkennen und Maßnahmen zur Behebung einleiten
  • d)die in den Fachanwendungen hinterlegten Standards hinterfragen und auf die individuellen Bedürfnisse am Arbeitsplatz anpassen
  • e)an der Optimierung von digitalen Geschäftsabläufen mitwirken sowie Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen
  • f)rechtliche und technische Möglichkeiten und Grenzen der mündlichen Verhandlung mittels Videoübertragung kennen und entsprechende Systeme bedienen sowie Besonderheiten der Protokollierung in Videoverhandlungen beachten
7 Kommunikation und Zusammenarbeit gestalten10 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)Zusammenarbeit mit internen und externen Ansprechpartnern durch wertschätzende, vertrauensvolle, transparente und lösungsorientierte Kommunikation gestalten sowie dabei kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • b)mündliche und schriftliche Kommunikation unter Anwendung unterschiedlicher Kommunikationsformen und -techniken situations- und adressatengerecht gestalten sowie Ergebnisse dokumentieren
  • c)aktiv an einer positiven Behörden-, Kommunikations- und Fehlerkultur mitwirken sowie zur Konfliktlösung und Teamentwicklung im eigenen Arbeitsumfeld beitragen
  • d)Arbeitsdurchführung im Team reflektieren und bewerten sowie Verbesserungsvorschläge kommunizieren
  • e)Auskünfte erteilen
  • f)mit kritischen Rückmeldungen aus dem Publikumsverkehr umgehen und Lösungsmöglichkeiten anbieten
  • g)Arbeitsergebnisse adressatengerecht präsentieren
  • h)in einer Fremdsprache kommunizieren
8 Kosten und Entschädigungen bearbeiten und berechnen10 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)kostenrechtliche Vorschriften anwenden
  • b)Kosten rechtzeitig ansetzen
  • c)Betroffene, Zeuginnen und Zeugen, Schöffinnen und Schöffen entschädigen, sowie Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer und Sachverständige vergüten
  • d)vorläufigen Verfahrens- oder Streitwert ermitteln, Vorschüsse anfordern, Kosten berechnen, Zahlungseingänge überwachen sowie Ratenzahlungen veranlassen und überwachen

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Justizfachangestellter ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche in der Geschäftsstelle, etwa Akten anlegen, Verfahren erfassen, Schreiben entwerfen, Fristen eintragen und Kosten berechnen, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Ladung nach Vorlage entworfen“.

Gibt es beim Justizfachangestellten Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen?

Die Verordnung vom 26. Februar 2025 nennt keine. Die Ausbildung dauert drei Jahre und gliedert sich in zehn berufsprofilgebende Berufsbildpositionen, etwa Zivilprozess, Familiensachen oder Grundbuchsachen, sowie integrativ vermittelte Positionen.

Darf ich Verfahren und Beteiligte im Berichtsheft nennen?

Nein, das ist nicht nötig. Beschreiben Sie nur die Tätigkeit, ohne Namen, Aktenzeichen und Inhalte. Auszubildende müssen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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