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Berichtsheft als Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Kaufmann oder Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen gehören die Tätigkeiten, mit denen Sie die Inhalte des Ausbildungsrahmenplans erlernen: Kundenberatung und Bedarfsanalyse, Vertragsbearbeitung in den Sparten Sach, Leben und Kranken, Schadenregulierung, Antragsprüfung, Kundenkorrespondenz und der Umgang mit den Verwaltungssystemen Ihres Betriebs. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge. Auf dieser Seite finden Sie die Struktur der Ausbildung, zwei ausgearbeitete Beispielwochen und Formulierungen, die Ihre Einträge konkret machen.

Stand: 21.10.2026

Was als Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Versicherungs-und-Finanzanlagen-Kaufleute-Ausbildungsverordnung (VersFinKflAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es gibt keine Fachrichtungen, aber fünf Wahlqualifikationen mit einem Richtwert von jeweils sechs Monaten. Eine davon wird im Ausbildungsvertrag festgelegt: Versicherungsfälle managen, Risikomanagement durchführen, Risiken für Nicht-Privatkunden absichern, im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten oder Digitalisierungsprozesse initiieren und begleiten.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagEingehende Post und Änderungsmitteilungen in der Vertragsverwaltung erfasst, Adress- und Bankdatenänderungen nach Checkliste geprüft und gebucht8
DienstagBei zwei Beratungsgesprächen zur Hausrat- und Haftpflichtversicherung zugehört, Gesprächsnotizen angefertigt und mit der Ausbilderin besprochen8
MittwochBerufsschule: Grundlagen des Versicherungsvertrags, Antrag, Police, Prämie und Versicherungsbeginn8
DonnerstagAnträge in der Sparte Hausrat auf Vollständigkeit geprüft, Rückfragen an Kunden vorbereitet, Policen für den Versand erstellt8
FreitagKleine Schäden aus der Haftpflicht aufgenommen, Schadenmeldungen in das System übertragen und Unterlagen für die Sachbearbeitung zusammengestellt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagBedarfsanalyse für einen Kunden mit Eigenheim und zwei Kindern vorbereitet, bestehende Verträge ausgewertet und Deckungslücken in der Berufsunfähigkeits- und Gebäudeabsicherung herausgearbeitet8
DienstagBeratungsgespräch zur Altersvorsorge selbstständig geführt, Angebotsvarianten erläutert und das Beratungsprotokoll erstellt8
MittwochBerufsschule: Prüfungsvorbereitung, Fallaufgaben zur Bedarfsanalyse und Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagKfz-Haftpflichtschaden mit Personenschaden reguliert, Gutachten und Rechnungen geprüft, Entschädigung berechnet und Zahlung angewiesen8
FreitagProjektarbeit in der Wahlqualifikation: Ablauf der Schadenbearbeitung ausgewertet, Verbesserungsvorschlag für die Eingangsprüfung erarbeitet und den Report gegliedert8

Berufsschule im Berichtsheft des Kaufmanns für Versicherungen und Finanzanlagen

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Versicherungsvertragsrecht, Sparten der Sachversicherung, Lebensversicherung oder Rechnungswesen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen

StattBesser
Kunden beratenKunden zur privaten Haftpflicht beraten, Risiken abgefragt und Deckungssummen erläutert
Schäden bearbeitetFünf Hausratschäden auf Deckung geprüft, Belege angefordert und Entschädigung berechnet
Anträge bearbeitetAnträge in der Kfz-Versicherung auf Vollständigkeit und Risikoangaben geprüft
Im System gearbeitetVertragsänderungen in der Bestandsverwaltung gebucht und Nachträge erstellt
Telefonate geführtKundenanfragen zu Beitragsrechnungen telefonisch geklärt und Zahlungsvereinbarungen dokumentiert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Versicherungsunternehmen, bei Maklern und Vermittlungsgesellschaften sowie in Banken mit Versicherungsgeschäft. Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Vertrags- oder Schadennummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet etwa im vierten Ausbildungshalbjahr statt und prüft schriftlich die allgemeine Versicherungswirtschaft (120 Minuten). Teil 2 am Ende der Ausbildung umfasst vier Bereiche: Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung (schriftlich, 150 Minuten), Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt (Gesprächssimulation), projektbezogene Prozesse in der gewählten Wahlqualifikation (Report und Fachgespräch) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich, 60 Minuten).

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen (VersFinKflAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten12 Positionen

1 Prozesse in der Versicherungswirtschaft einschätzen und berücksichtigen2 Wochen im 1. bis 15. Monat, 2 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)gesamtwirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung der Branche einschätzen sowie ihre Aufgaben und Funktionen beschreiben
  • b)Auswirkungen von Entwicklungstrends auf die Versicherungswirtschaft, insbesondere im Hinblick auf Digitalisierung und Nachhaltigkeit, beim Handeln im eigenen Arbeitsbereich berücksichtigen
  • c)Nutzen von definierten Prozessen und regelmäßiger Prozessoptimierung beschreiben
  • d)Zusammenhang von Prozessqualität und Kundenzufriedenheit beim Handeln im eigenen Arbeitsbereich berücksichtigen
  • e)Verbesserungspotenziale zu analogen und digitalen Prozessen erkennen und Verbesserungen vorschlagen, Umsetzung von Prozessveränderungen im eigenen Arbeitsbereich begleiten
2 Arbeit in der digitalisierten Versicherungswirtschaft gestalten4 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)verschiedene Arbeitsmethoden, insbesondere Problemlösungs- und Kreativitätstechniken, bei der Bearbeitung von Aufgaben auswählen und anwenden
  • b)kollaborativ arbeiten und die eigene Arbeit unter Beachtung betrieblicher Arbeits- und Organisationsprozesse systematisch planen, durchführen und kontrollieren
  • c)Methoden der Projektarbeit unterscheiden und projektorientierte Arbeitsweisen anwenden
  • d)bei der Bearbeitung von Aufgaben unterschiedliche Kommunikationskanäle auswählen und bedienen sowie betriebsübliche Kommunikationsformen anwenden
  • e)mögliche physische und psychische Auswirkungen, die insbesondere durch die Digitalisierung der Arbeitsprozesse entstehen, erkennen und Methoden zum Umgang mit diesen Auswirkungen anwenden
  • f)Notwendigkeit von Veränderungen reflektieren und an Veränderungen gestaltend mitwirken
3 Instrumente der kaufmännischen Steuerung und Kontrolle nutzen4 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)Auswirkungen von Geschäftsfällen auf das Unternehmensergebnis darstellen
  • b)Zweck und Aufbau der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung darstellen
  • c)Informationen des externen Rechnungswesens für Steuerungs- und Kontrollprozesse nutzen
  • d)betriebsübliche Kennzahlen bewerten und bei Entscheidungen berücksichtigen
  • e)statistische Daten aufbereiten und auswerten, Schlussfolgerungen ableiten
  • f)Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument beschreiben
4 Rechtliche und vertragliche Rahmenbedingungen einhalten12 Wochen im 1. bis 15. Monat
  • a)rechtliche Vorschriften, insbesondere zu Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht, Geldwäsche, Versicherungsaufsicht sowie zu den Rechten und Pflichten bei der Versicherungsvermittlung, darstellen und anwenden
  • b)Kundinnen und Kunden über die verschiedenen Wege des Zustandekommens von Verträgen, insbesondere von Versicherungs- und Finanzverträgen sowie von Verträgen zu ergänzenden Serviceleistungen, informieren
  • c)Rechtsgrundlagen und betriebliche Regelungen bei der Antrags- und Vertragsbearbeitung einhalten
5 Kundinnen und Kunden ganzheitlich beraten und betreuen13 Wochen im 1. bis 15. Monat, 8 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)Kundendaten erheben und pflegen sowie Kontakte und Anlässe als Möglichkeit zur Bedarfsanalyse erkennen und nutzen
  • b)analoge oder digitale Kommunikationsformen und -wege kunden- und serviceorientiert auswählen und anwenden
  • c)bei der Beratung der Kundinnen und Kunden die Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten einhalten
  • d)Kundinnen und Kunden die Einflussfaktoren auf die individuelle Gestaltung von Versicherungs- und Finanzlösungen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bedarfe erläutern, dabei Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen
  • e)eigenes Verhalten in der Beratung und Betreuung als Beitrag zur Kundenzufriedenheit und -bindung reflektieren, Schlussfolgerungen daraus ableiten
  • f)Kundenbeschwerden prüfen und bearbeiten
6 Wohnen und Wohneigentum absichern18 Wochen im 1. bis 15. Monat
  • a)Beratungsanlässe bei Privatkunden erkennen und nutzen, insbesondere Gründung eines Hausstandes und Veränderung einer Wohnsituation
  • b)individuelle Bedarfe der Kundinnen und Kunden analysieren sowie Möglichkeiten der Risikoprävention und -absicherung aufzeigen
  • c)Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten zur Bedarfsdeckung durch private Versicherungen aufzeigen
  • d)Angebote für kundengerechte Versicherungslösungen erstellen, auch im Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche Dritter, sowie die weiteren Schritte zur Vertragsschließung erläutern
  • e)Kundinnen und Kunden ergänzende Serviceleistungen aufzeigen
  • f)versicherungsrelevante rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit Wohnen und Wohneigentum einhalten
7 Berufsausübung und Freizeitgestaltung absichern10 Wochen im 1. bis 15. Monat
  • a)Beratungsanlässe bei Privatkunden erkennen und nutzen, insbesondere in den Bereichen der Berufsausübung und der Freizeitgestaltung
  • b)individuelle Bedarfe der Kundinnen und Kunden analysieren sowie Möglichkeiten der Risikoprävention und -absicherung aufzeigen und dabei insbesondere Haftungsansprüche gegen die Kundinnen und Kunden sowie die Möglichkeiten zur Durchsetzung eigener rechtlicher Ansprüche einbeziehen
  • c)Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten zur Bedarfsdeckung durch private Versicherungen aufzeigen
  • d)Angebote für kundengerechte Versicherungslösungen erstellen und die weiteren Schritte zur Vertragsschließung erläutern
  • e)Kundinnen und Kunden ergänzende Serviceleistungen aufzeigen
  • f)versicherungsrelevante rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit Berufsausübung und Freizeitgestaltung einhalten
8 Mobilität und Reisen absichern10 Wochen im 1. bis 15. Monat
  • a)Beratungsanlässe bei Privatkunden erkennen und nutzen, insbesondere die motorisierte und nicht-motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr sowie das Reisen
  • b)individuelle Bedarfe der Kundinnen und Kunden analysieren sowie Möglichkeiten der Risikoprävention und -absicherung aufzeigen
  • c)Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten zur Bedarfsdeckung durch private Versicherungen aufzeigen
  • d)Angebote für kundengerechte Versicherungslösungen erstellen, auch im Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten und Ansprüche Dritter, sowie die weiteren Schritte zur Vertragsschließung erläutern
  • e)Kundinnen und Kunden ergänzende Serviceleistungen aufzeigen
  • f)versicherungsrelevante rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit Mobilität und Reisen einhalten
9 Gesundheit fördern, Krankheit und Pflege absichern10 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)Beratungsanlässe bei Privatkunden zu Maßnahmen der Gesunderhaltung sowie zu Krankheits- und Pflegesituationen erkennen und nutzen
  • b)individuelle Bedarfe der Kundinnen und Kunden analysieren, Möglichkeiten der Risikoprävention und -absicherung sowie der Gesundheitsförderung aufzeigen und dabei die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen der staatlich geregelten Grundversorgung einbeziehen und sonstige Versorgungen beachten
  • c)Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten zur Bedarfsdeckung durch private Versicherungen aufzeigen, auch unter Berücksichtigung staatlicher sowie sonstiger Förderungen
  • d)Angebote für kundengerechte Versicherungslösungen erstellen sowie die weiteren Schritte zur Vertragsschließung erläutern
  • e)Kundinnen und Kunden ergänzende Serviceleistungen aufzeigen
  • f)versicherungsrelevante rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit Gesundheitsförderung, Krankheits- und Pflegeabsicherung einhalten
10 Für das Alter vorsorgen und Vermögen bilden20 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)Beratungsanlässe bei Privatkunden erkennen und nutzen, insbesondere in den Bereichen Altersvorsorge und Vermögensbildung für weitere Lebenssituationen
  • b)individuelle Bedarfe der Kundinnen und Kunden analysieren sowie Möglichkeiten der Risikoprävention und -absicherung aufzeigen und dabei die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen der staatlich geregelten Altersversorgung einbeziehen und sonstige Versorgungen beachten
  • c)Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten für die Altersvorsorge durch private Versicherungen, auch unter Berücksichtigung staatlicher sowie sonstiger Förderungen aufzeigen und dabei die Option der betrieblichen Altersversorgung als Ergänzung einbeziehen
  • d)Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten für die Vermögensbildung aufzeigen
  • e)Chancen und Risiken von Finanzanlageformen, insbesondere von offenen Investmentvermögen, zur Altersvorsorge und Vermögensbildung kundenorientiert beurteilen und darstellen
  • f)Angebote für kundengerechte Lösungen zur Altersvorsorge und Vermögensbildung unter Berücksichtigung von Versicherungen und Finanzanlageformen, insbesondere von offenen Investmentvermögen, erstellen sowie die weiteren Schritte zur Vertragsschließung erläutern
  • g)Kundinnen und Kunden ergänzende Serviceleistungen aufzeigen
  • h)versicherungsrelevante rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit Altersvorsorge und Vermögensbildung einhalten
11 Einkommen absichern und Hinterbliebene versorgen12 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)Beratungsanlässe bei Privatkunden erkennen und nutzen, insbesondere zur Absicherung von Einkommensverlusten und zum Schutz vor finanziellen Belastungen bei lang anhaltender Erkrankung sowie nach einem Unfall oder Todesfall
  • b)individuelle Bedarfe der Kundinnen und Kunden analysieren sowie Möglichkeiten der Risikoprävention und -absicherung aufzeigen und dabei die Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen der staatlich geregelten Grundversorgung einbeziehen und sonstige Versorgungen beachten
  • c)Kundinnen und Kunden Lösungsmöglichkeiten zur Bedarfsdeckung durch private Versicherungen aufzeigen, unter Berücksichtigung staatlicher sowie sonstiger Förderungen
  • d)Chancen und Risiken von Versicherungen kundenorientiert beurteilen und darstellen, insbesondere solcher Versicherungen, die als Anlageform offene Investmentvermögen nutzen
  • e)Angebote für kundengerechte Versicherungslösungen erstellen sowie die weiteren Schritte zur Vertragsschließung erläutern
  • f)Kundinnen und Kunden ergänzende Serviceleistungen aufzeigen
  • g)versicherungsrelevante rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit Einkommenssicherung und Hinterbliebenenversorgung einhalten
12 Versicherungsfälle regulieren5 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)Kundinnen und Kunden bei der Aufnahme von Versicherungsfällen unterstützen
  • b)Kundinnen und Kunden über den Bearbeitungsweg und die Serviceleistungen informieren
  • c)Möglichkeiten zur Schadenminderung prüfen sowie Kundinnen und Kunden über Maßnahmen beraten
  • d)Rechtsgrundlagen und betriebliche Regelungen bei der Aufnahme von Versicherungsfällen und bei deren Regulierung anwenden
  • e)die formelle und materielle Deckung bei der Regulierungsaufnahme prüfen und über die Leistungen dem Grunde und dem Umfang nach informieren

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in fünf Wahlqualifikationen von jeweils sechs Monaten5 Positionen

1 Versicherungsfälle managen26 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)komplexe Versicherungsfälle identifizieren, Kundinnen und Kunden beim weiteren Regulierungsprozess betreuen sowie Serviceleistungen organisieren
  • b)Sachverhalte beurteilen, Leistungen dem Umfang nach abschätzen und Schadenreserven bedarfsgerecht bilden
  • c)Kostenbeteiligung Dritter und des Versicherungsnehmers aufgrund rechtlicher Vorschriften prüfen und einfordern, Kundinnen und Kunden sowie Vertriebspartnerinnen und -partnern die Regulierungsentscheidung begründen
  • d)Analysen zu Schadenentwicklungen durchführen und Maßnahmen vorschlagen
  • e)Prozesse im Management von Versicherungsfällen analysieren, Maßnahmen zur Prozessoptimierung vorschlagen sowie an der Umsetzung der Maßnahmen mitwirken
2 Risikomanagement durchführen26 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)komplexe Anfragen und Anträge zu Risiken analysieren, Risiken einschätzen sowie zusätzliche Informationen einholen und bewerten
  • b)Konditionen der Risikoabsicherung zu Anfragen und Anträgen unter Berücksichtigung betrieblicher Regelungen und der Auswirkungen auf die Versichertengemeinschaft festlegen
  • c)über Anträge entscheiden und mögliche Alternativen anbieten
  • d)Kundinnen und Kunden sowie weiteren Beteiligten die Entscheidung begründen
  • e)Risiken im weiteren Vertragsverlauf kontrollieren und bei Bedarf Vertragsoptimierungen vornehmen
  • f)Prozesse des Risikomanagements analysieren, Maßnahmen zur Prozessoptimierung vorschlagen sowie an der Umsetzung der Maßnahmen mitwirken
3 Risiken für Nicht-Privatkunden absichern26 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)individuelle Bedarfe von Nicht-Privatkunden, insbesondere von Gewerbekunden, Industriekunden, Landwirten oder freiberuflich Tätigen, analysieren sowie Möglichkeiten der Risikoprävention und -absicherung aufzeigen
  • b)Nicht-Privatkunden Lösungsansätze durch Versicherungen und Vorsorgekonzepte aufzeigen
  • c)Angebote für kundengerechte Versicherungslösungen erstellen sowie die weiteren Schritte zur Vertragsschließung erläutern
  • d)Nicht-Privatkunden ergänzende Serviceleistungen aufzeigen
  • e)versicherungsrelevante rechtliche Regelungen im Zusammenhang mit der Absicherung von Risiken einhalten
  • f)Prozesse bei der Absicherung von Risiken analysieren, Maßnahmen zur Prozessoptimierung vorschlagen sowie an der Umsetzung der Maßnahmen mitwirken
4 Im Vertrieb betriebswirtschaftlich arbeiten26 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)Erfolgsfaktoren für das Arbeiten in einer Vertriebseinheit oder in der Vertriebsunterstützung beschreiben
  • b)Kennzahlen für das Arbeiten in einer Vertriebseinheit oder in der Vertriebsunterstützung ermitteln und beurteilen
  • c)strategische Marketingmaßnahmen für eine Vertriebseinheit oder für die Vertriebsunterstützung entwickeln, durchführen und bewerten
  • d)Maßnahmen zur Kundengewinnung und zum Ausbau bestehender Kundenbeziehungen planen, durchführen und bewerten
  • e)Optimierungsmaßnahmen für Kundenbestände planen, durchführen und bewerten
  • f)Prozesse des betriebswirtschaftlichen Arbeitens in einer Vertriebseinheit oder in der Vertriebsunterstützung analysieren, Maßnahmen zur Prozessoptimierung vorschlagen sowie an der Umsetzung der Maßnahmen mitwirken
5 Digitalisierungsprozesse in der Versicherungswirtschaft initiieren und begleiten26 Wochen im 16. bis 36. Monat
  • a)Bedarfe für Digitalisierungsvorhaben erkennen und Vorhaben initiieren
  • b)Ist-Prozesse unter Berücksichtigung der IT-Systemarchitektur analysieren und dokumentieren
  • c)Soll-Prozesse modellieren und gemäß des IT-Anforderungsmanagements dokumentieren
  • d)Arbeitspakete in Abstimmung mit anderen Beteiligten strukturieren
  • e)fachliche Testfälle entwickeln, Tests durchführen, Ergebnisse dokumentieren und rückkoppeln sowie Folgerungen ableiten
  • f)die Implementierung begleiten und die Freigabe zur produktiven Nutzung erteilen
  • g)Prozesse eines Digitalisierungsvorhabens, auch unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte, analysieren, Maßnahmen zur Prozessoptimierung vorschlagen sowie an der Umsetzung der Maßnahmen mitwirken

Abschnitt C: wahlqualifikationsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen das Berichtsheft führen?

Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Wie oft Sie einen Eintrag schreiben, legen Kammer und Betrieb fest, üblich ist wöchentlich. Fragen Sie Ihren Ausbilder nach dem Rhythmus in Ihrem Betrieb.

Muss ich Kundennamen und Vertragsnummern ins Berichtsheft schreiben?

Nein. Beschreiben Sie die Tätigkeit, zum Beispiel Antrag in der Sparte Hausrat geprüft oder Kfz-Schaden reguliert. Gerade bei Versicherungen enthalten Kundendaten sensible Angaben, die im Nachweis nichts zu suchen haben.

Wie trage ich meine Wahlqualifikation ein?

Ordnen Sie die Tätigkeiten dem Zeitraum zu, in dem Sie die im Ausbildungsvertrag festgelegte Wahlqualifikation durchlaufen, etwa Versicherungsfälle managen. Schreiben Sie konkret auf, welche Aufgaben Sie übernommen haben. Das hilft auch bei Report und Fachgespräch in der Abschlussprüfung.

Sieht mein Ausbilder das Berichtsheft durch?

Ja, Ausbildende sehen den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Lassen Sie sich die Einträge regelmäßig abzeichnen, damit Sie zur Zulassung zur Abschlussprüfung alles vollständig vorlegen können.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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