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Berichtsheft als Verwaltungsfachangestellter: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Verwaltungsfachangestellten gehören die Aufgaben der Woche in der Verwaltung, etwa Büroorganisation, Haushalt und Beschaffung, Personalwesen und Verwaltungsverfahren, sowie die Themen der Berufsschule und der dienstbegleitenden Unterweisung. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Angaben zu einzelnen Bürgern, Beschäftigten oder Vorgängen gehören nicht hinein. Zwei Beispielwochen zeigen den Aufbau für das erste und das dritte Ausbildungsjahr.

Stand: 21.10.2026

Was als Verwaltungsfachangestellter ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten und zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Davon entfallen 24 Monate auf die gemeinsame Ausbildung und 12 Monate auf die gewählte Fachrichtung.

Es gibt fünf Fachrichtungen: Bundesverwaltung, Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern sowie Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland. Welche Sie lernen, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag. Im ersten Teil der Ausbildung ordnen sich Ihre Einträge diesen gemeinsamen Berufsbildpositionen zu:

Fachrichtung und fachrichtungsspezifische Inhalte

Dazu kommen Inhalte der gewählten Fachrichtung. Allen gemeinsam ist die fallbezogene Rechtsanwendung. In der Landesverwaltung kommt das besondere Verwaltungsrecht hinzu, in der Kommunalverwaltung zusätzlich das Kommunalrecht. Bei Handwerksorganisation und IHK stehen Selbstverwaltungsrecht, Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsverwaltung sowie Berufsbildungsrecht im Mittelpunkt, in der Kirchenverwaltung das kirchliche Verfassungs- und Verwaltungsrecht. Tragen Sie solche Inhalte mit dem Rechtsgebiet als Stichwort ein, ohne den Einzelfall zu beschreiben.

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag und dem Tarif Ihres Betriebs.

TagTätigkeitenStunden
MontagEinführung in die Behörde: Organigramm und Zuständigkeiten kennengelernt, Unterweisung zu Datenschutz und Verschwiegenheit, Arbeitsplatz und Zugänge eingerichtet7,8
DienstagPosteingang geöffnet, sortiert und mit Eingangsstempel versehen, Schriftstücke an die zuständigen Stellen verteilt, Ablage nach Aktenplan7,8
MittwochBerufsschule: Verwaltungsbetriebswirtschaft, Grundlagen des Verwaltungsrechts, Wirtschafts- und Sozialkunde7,8
DonnerstagTerminkalender der Abteilung gepflegt, Besprechungsraum gebucht, Einladung nach Vorlage geschrieben, Büromaterial nach Bedarfsliste bestellt7,8
FreitagKopien und Scans für die Akte angefertigt, Telefonvermittlung unter Anleitung geübt, Vordrucke im Intranet aktualisiert, Wochenrückblick mit der Ausbilderin7,8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagSachbearbeitung unter Aufsicht: Antrag auf formale Vollständigkeit geprüft, fehlende Unterlagen schriftlich angefordert, Eingang im Fachverfahren vermerkt7,8
DienstagBescheidentwurf nach Vorlage und Rechtsgrundlage erstellt, Anhörung und Begründung formuliert, Entwurf der Sachbearbeiterin zur Prüfung vorgelegt7,8
MittwochBerufsschule: Verwaltungsverfahren, Personalwesen, Haushaltsrecht7,8
DonnerstagHaushaltswesen: Rechnungen sachlich geprüft, Buchungsvorschläge im Haushaltsprogramm vorbereitet, Mittelbindung mit dem Haushaltsplan abgeglichen7,8
FreitagBeschaffung: drei Angebote verglichen, Vergabevermerk nach Vorgabe vorbereitet, Personalwesen: Urlaubs- und Gleitzeitkonten nach Anleitung gepflegt, Prüfungsvorbereitung7,8

Berufsschule und dienstbegleitende Unterweisung im Berichtsheft

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Aufbau und Ablauf eines Verwaltungsverfahrens“ oder „Haushaltsplan und Haushaltsgrundsätze“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; die Reihenfolge legt Ihre Berufsschule fest.

In mehreren Fachrichtungen kommt eine dienstbegleitende Unterweisung dazu, die die Verordnung für Bundes-, Landes-, Kommunal- und Kirchenverwaltung vorsieht, in der Regel mit 420 Stunden. Sie tragen sie wie einen Lehrgang mit Thema und Stunden ein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis. Für Berufsschule und Lehrgänge stellt der Betrieb Sie frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG).

Formulierungen für die Verwaltung

StattBesser
Büroarbeit gemachtPosteingang sortiert, Schriftstücke nach Aktenplan abgelegt, Termine der Abteilung im Kalender gepflegt
Anträge bearbeitetAnträge auf formale Vollständigkeit geprüft, fehlende Unterlagen angefordert, Eingang im Fachverfahren vermerkt
Bescheid geschriebenBescheidentwurf nach Vorlage und Rechtsgrundlage erstellt und der Sachbearbeiterin zur Prüfung vorgelegt
Mit Zahlen gearbeitetRechnungen sachlich geprüft, Buchungsvorschläge vorbereitet, Ausgaben mit dem Haushaltsplan abgeglichen
Im Personalbereich geholfenUrlaubs- und Gleitzeitkonten nach Anleitung gepflegt, Stellenausschreibung nach Vorlage vorbereitet

Datenschutz, Fachberichte und zuständige Stelle

In der Verwaltung arbeiten Sie mit Daten von Bürgern, Beschäftigten und Antragstellern. Im Berichtsheft steht nichts Personenbezogenes: keine Namen, Anschriften, Aktenzeichen oder Beträge einzelner Fälle. Schreiben Sie „Antrag auf Vollständigkeit geprüft“, ohne den Fall zu beschreiben. Auszubildende müssen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG). Das Heft kann von Ausbilder, Berufsschule und Prüfungsausschuss gelesen werden.

Die zuständige Stelle hängt von der Fachrichtung und vom Land ab. In der Fachrichtung Handwerksorganisation und IHK ist es nicht automatisch die Kammer, in der Sie arbeiten; im öffentlichen Dienst bestimmen Bund und Länder die zuständige Stelle. Fragen Sie Ihren Ausbilder, wer bei Ihnen zuständig ist und ob Fachberichte oder Ausbildungsplan-Nachweise verlangt werden.

Zwischen- und Abschlussprüfung und Zulassung

Die Verordnung sieht eine Zwischenprüfung in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres vor. Sie ist schriftlich und prüft den Stoff des ersten Jahres: Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Haushaltswesen und Beschaffung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Die Abschlussprüfung besteht aus vier schriftlichen Bereichen: Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Dazu kommt ein praktischer Teil mit einer Aufgabe und einem Prüfungsgespräch zur fallbezogenen Rechtsanwendung, der sich nach der Fachrichtung richtet.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten (VwFAngAusbV 1999), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse15 Positionen

1 Der Ausbildungsbetrieb
1.1 Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
  • a)Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung beschreiben
  • b)Rechtsform und Aufbau des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • c)Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen
1.2 Berufsbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben
  • b)Zusammenhänge zwischen der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan darstellen
  • c)Notwendigkeit und Möglichkeiten beruflicher Fortbildung sowie deren Nutzen für die persönliche und berufliche Entwicklung aufzeigen
  • d)Bedeutung, Zusammensetzung und Aufgabenstellung der Personalvertretung im Ausbildungsbetrieb darstellen
  • e)Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher oder personalvertretungsrechtlicher Organe erläutern
1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
1.4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
2 Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
  • a)Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften anwenden
  • b)Schriftgut verfassen und verwalten, Posteingang und -ausgang bearbeiten
  • c)betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen
  • d)persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßig gestalten
  • e)Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen
  • f)Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert einsetzen
  • g)Daten beschaffen, aufbereiten und auswerten
  • h)Termine planen, Fristen überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten
3 Informations- und Kommunikationssysteme
  • a)Organisation der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben
  • b)Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen
  • c)Auswirkungen der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informations- und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe, -bedingungen und -anforderungen aufzeigen
  • d)Regelungen zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern und pflegen
  • e)Regelungen zum Datenschutz anwenden
4 Kommunikation und Kooperation
  • a)externe und interne Dienstleistungen auf der Grundlage des Qualitätsmerkmals der Bürger- und Kundenorientierung erbringen
  • b)Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen anwenden
  • c)Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten
  • d)zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
  • e)Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen aufzeigen
  • f)Wirkungen des eigenen Handelns auf Betroffene und auf die Öffentlichkeit bewerten
5 Verwaltungsbetriebswirtschaft
5.1 Betriebliche Organisation
  • a)Zusammenhänge zwischen Aufgaben, Aufbauorganisation, Entscheidungsstrukturen und Ablaufplanung des Ausbildungsbetriebes darstellen
  • b)betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen
5.2 Haushaltswesen
  • a)Ziele und Notwendigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsplanung begründen
  • b)bei der Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes mitwirken
  • c)Haushaltsmittel unter Berücksichtigung von Möglichkeiten des flexiblen Mitteleinsatzes bewirtschaften
  • d)Haushaltsgrundsätze anwenden
  • e)Rechnungen prüfen, Kassenanordnungen fertigen
  • f)Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlaß von Forderungen prüfen
  • g)Zahlungsvorgänge bearbeiten
5.3 Rechnungswesen
  • a)Zweck und Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb erläutern
  • b)Kosten und Leistungen erfassen und berechnen
  • c)doppelte und kameralistische Buchführung unterscheiden, Buchungsvorgänge bearbeiten
  • d)betriebstypische Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen
  • e)Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument am Beispiel des Ausbildungsbetriebes beschreiben
5.4 Beschaffung
  • a)Beschaffungsgrundsätze anwenden
  • b)Sachgüter beschaffen und bewirtschaften
6 Personalwesen
  • a)Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnisse hinsichtlich Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden
  • b)Vorgänge im Zusammenhang mit der Einstellung und dem Ausscheiden von Beschäftigten bearbeiten
  • c)Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten
  • d)Vorgänge im Zusammenhang mit personellen Veränderungen, insbesondere Höhergruppierungen und Umsetzungen bearbeiten
  • e)Vergütungen berechnen
  • f)Arbeitnehmerschutzgesetze anwenden
  • g)Beteiligungsrechte bei der Personalsachbearbeitung berücksichtigen
  • h)Ziele und Instrumente der Personalentwicklung beschreiben
7 Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
  • a)Rangordnung von Rechtsquellen beachten
  • b)Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns anwenden
  • c)Grundsätze des Verwaltungsverfahrens anwenden
  • d)Verwaltungsakte vorbereiten und entwerfen
  • e)Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten prüfen
  • f)Widersprüche auf Form und Fristeinhaltung prüfen
  • g)förmliche Zustellung veranlassen

Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Bundesverwaltung3 Positionen

1.1 Fallbezogene Rechtsanwendung
  • a)Sachverhalte ermitteln, unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und Rechtsfolgen feststellen
  • b)bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe unterscheiden
  • c)Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung von Ermessensspielräumen vorbereiten
  • d)Entscheidungen begründen
1.2 Verwaltungshandeln in Arbeitsgebieten des Ausbildungsbetriebes
  • a)Zuständigkeiten und Leistungen erläutern
  • b)Arbeitsabläufe einhalten und Verfahrensregelungen anwenden
  • c)bereichsbezogene Arbeitsaufgaben kostenbewußt planen und ausführen
  • d)Richtigkeit und Vollständigkeit der Arbeitsergebnisse prüfen
  • e)Informationen und Daten des Arbeitsgebietes unter Berücksichtigung fachspezifischer Materialien beschaffen, auswerten und verwenden
  • f)Fachauskünfte erteilen
1.3 Personalwirtschaft
  • a)die Notwendigkeit von Personalbedarfsplanungen erläutern
  • b)Stellenausschreibungen nach betrieblichen Vorgaben bearbeiten
  • c)Bewerbungen nach betrieblichen Kriterien auswerten und bearbeiten
  • d)Vorschriften, Verfahren und Auswirkungen der Planstellen- und Stellenbewirtschaftung erläutern
  • e)Auswirkungen unterschiedlicher Arbeitsformen und flexibler Arbeitszeiten auf die Personalwirtschaft an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigen
  • f)bei der Personaleinsatzplanung und deren Umsetzung mitwirken, insbesondere Dienstpläne erstellen
  • g)Vorgänge im Zusammenhang mit Abordnungen und Versetzungen bearbeiten; Reisekosten berechnen
  • h)bei der Ermittlung des Fortbildungsbedarfs mitwirken, Bildungsmaßnahmen ausschreiben, Entscheidungen über die Bewerberauswahl vorbereiten und umsetzen

Zeitliche Gliederung

Erstes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

  • 1.1Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes,
  • 1.2Berufsbildung,
  • 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • 2Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele a bis d,
  • 4Kommunikation und Kooperation, Lernziele b bis d,

zu vermitteln.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

  • 2Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele e und f,
  • 3Informations- und Kommunikationssysteme,
  • 5.2Haushaltswesen

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  • 2Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele c und d,

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

  • 1.4Umweltschutz,
  • 2Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele g und h,
  • 5.4Beschaffung

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • 2Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe, Lernziele c bis f,
  • 3Informations- und Kommunikationssysteme

fortzuführen.

Zweites Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

  • 5.3Rechnungswesen, Lernziele a, c und d,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 2Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
  • 3Informations- und Kommunikationssysteme,
  • 5.4Beschaffung

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildpositionen

  • 4Kommunikation und Kooperation, Lernziele a, e und f,
  • 6Personalwesen

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition

  • 3Informations- und Kommunikationssysteme

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 Abschnitt I der Berufsbildposition

  • 7Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • 1.3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • 1.4Umweltschutz,
  • 2Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,
  • 3Informations- und Kommunikationssysteme

fortzuführen.

Fachrichtung Bundesverwaltung

Drittes Ausbildungsjahr

(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten ist schwerpunktmäßig die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

  • I.1)5.1

    Betriebliche Organisation,

    • 5.3Rechnungswesen, Lernziele b und e,

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • I.1.4

    Umweltschutz,

  • I.2

    Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,

  • I.3

    Informations- und Kommunikationssysteme,

    • 5.3Rechnungswesen, Lernziele a, c und d,

fortzuführen.

(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

  • II.2)1.3

    Personalwirtschaft

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • I.1.3

    Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

  • I.2

    Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe,

  • I.3

    Informations- und Kommunikationssysteme,

  • I.6

    Personalwesen

fortzuführen.

(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 1 der Berufsbildpositionen

  • II.1.1

    Fallbezogene Rechtsanwendung,

    • 1.2Verwaltungshandeln in Arbeitsgebieten des Ausbildungsbetriebes

zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

  • I.3

    Informations- und Kommunikationssysteme,

  • I.4

    Kommunikation und Kooperation,

  • I.7

    Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren

fortzuführen.

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  • 1)Abschnitt I
  • 2)Abschnitt II

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Verwaltungsfachangestellter ins Berichtsheft?

Die Aufgaben der Woche, etwa Posteingang und Ablage, Terminpflege, Prüfen von Anträgen auf Vollständigkeit, Entwürfe nach Vorlage, Haushalt und Beschaffung, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte mit konkreter Handlung sind besser als „Büroarbeit“.

Darf ich Namen oder Aktenzeichen ins Berichtsheft schreiben?

Nein, das ist nicht nötig und sollte unterbleiben. Beschreiben Sie die Tätigkeit ohne Angaben zu einzelnen Bürgern, Beschäftigten oder Vorgängen. Auszubildende müssen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Welche Fachrichtungen gibt es?

Bundesverwaltung, Landesverwaltung, Kommunalverwaltung, Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern sowie Kirchenverwaltung in den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland. Die Ausbildung dauert drei Jahre, davon 24 Monate gemeinsam und 12 Monate in der Fachrichtung.

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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