heftwerkAnmeldenRegistrieren

Berichtsheft als Verfahrenstechnologe Mühlen- und Getreidewirtschaft: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört, was Sie in der Woche im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen gelernt und getan haben: Rohstoffe annehmen und untersuchen, Getreide lagern und reinigen, Maschinen und Anlagen bedienen und warten, in der Fachrichtung Müllerei Mahlerzeugnisse und Futtermittel herstellen, in der Fachrichtung Agrarlager Rohstoffpartien gesund erhalten, Saatgut bearbeiten und Pflanzenschutzmittel abgeben. Dazu kommen Qualitätskontrollen mit Probenahme und Laborwerten. Die Beispiele auf dieser Seite zeigen, wie solche Wochen als Stichworte aussehen können.

Stand: 21.10.2026

Was als Verfahrenstechnologe Mühlen- und Getreidewirtschaft ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft (MühGetreiWiTechAusbV) vom 3. Mai 2017. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es gibt zwei Fachrichtungen: Müllerei und Agrarlager. Welche Sie lernen, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWeizenanlieferung begleitet, Proben mit dem Probenstecher gezogen, Feuchte und Hektolitergewicht bestimmt8
DienstagSilozellen belegt, Lagerlisten geführt, Temperaturkontrolle im Getreidelager durchgeführt8
MittwochBerufsschule: Getreidearten und Getreideaufbau, Arbeitssicherheit, Rechnen mit Prozenten8
DonnerstagGetreidereinigung eingestellt, Sieb und Magnetabscheider kontrolliert, Reinigungsabgang gewogen8
FreitagWalzenstuhl nach Wartungsplan gereinigt, Schmierstellen abgeschmiert, Arbeitsplatz aufgeräumt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagMahlpassage überwacht, Walzenabstände nachgestellt, Ausmahlung und Mehltype geprüft8
DienstagMehlmischung nach Rezeptur mit Backmitteln zusammengestellt, Mischprotokoll geführt8
MittwochBerufsschule: Verfahrenstechnik der Vermahlung, Arbeitsplanung, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagMehl abgesackt und verladen, Chargennummern dokumentiert, Rückstellmuster gezogen8
FreitagLaborwerte ausgewertet (Fallzahl, Feuchte, Asche), Abweichung mit der Schichtleitung besprochen8

Berufsschule im Berichtsheft des Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Getreideaufbau, Reinigungsverfahren, Vermahlung oder Qualitätssicherung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Verfahrenstechnologe Mühlen- und Getreidewirtschaft

StattBesser
Getreide kontrolliertWeizenprobe gezogen, Feuchte und Besatz bestimmt, Ergebnis im Annahmeprotokoll vermerkt
Mühle gereinigtWalzenstuhl und Plansichter nach Reinigungsplan gesäubert, Rückstände entsorgt
Am Silo gearbeitetSilozelle belegt, Füllstand und Temperatur kontrolliert, Lagerliste ergänzt
Mehl abgefülltMehl Type 550 in 25-kg-Säcke abgesackt, Gewicht stichprobenartig geprüft, Charge dokumentiert
Maschine gewartetAntriebsriemen auf Spannung geprüft, Lager abgeschmiert, Wartung im Protokoll eingetragen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Getreidemühlen, Mischfutterwerken, Landhandel- und Agrarlagerbetrieben. Zuständig ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet etwa zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt und prüft das Annehmen von Rohstoffen mit zwei Arbeitsaufgaben und schriftlichen Aufgaben. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildung. In der Fachrichtung Müllerei umfasst er das Herstellen von Enderzeugnissen mit Fachgesprächen, Verfahrenstechnologie und Arbeitsplanung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. In der Fachrichtung Agrarlager kommen Rohstoffe und Saatgut, das Anwenden und Abgeben von Pflanzenschutzmitteln und Lagerungstechniken hinzu.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft (MühGetreiWiTechAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen

1 Qualitätssichernde Maßnahmen anwenden4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)betriebliches Qualitätssicherungssystem anwenden
  • b)Muster nehmen, kennzeichnen und lagern
  • c)Rückverfolgbarkeit von Rohstoffen und Produkten sicherstellen
  • d)produktbezogene Rechtsvorschriften, insbesondere Lebensmittel- und Futtermittelrecht, anwenden
  • e)Maßnahmen der Personal-, Produkt- und Betriebshygiene durchführen
  • f)Ziele, Aufgaben und Aufbau von Lebensmittelsicherheits- und Qualitätsmanagementsystemen beachten
  • g)prozessunterstützende Kontrollen in den verschiedenen Prozessstufen durchführen und bei Abweichungen Maßnahmen veranlassen
  • h)qualitätssichernde Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen einleiten, durchführen und dokumentieren
  • i)bei Schädlingsbefall Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
2 Rohstoffe annehmen und untersuchen12 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Proben nach produktspezifischen Plänen nehmen
  • b)Warenbegleitpapiere kontrollieren und mit Liefergut vergleichen und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
  • c)Rückstellmuster kennzeichnen, lagern und dokumentieren
  • d)produktspezifische sensorische, chemische, physikalische und mikrobiologische Untersuchungen im Hinblick auf Qualität und weitere Verwendung der anzunehmenden Produkte durchführen und extern veranlassen
  • e)Untersuchungsergebnisse mit produktspezifischen Vorgaben abgleichen, bewerten und Analyseberichte erstellen, Zuordnung zu Qualitätsgruppen prüfen und vornehmen sowie bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
  • f)Besatzanalysen unter Berücksichtigung von Kornbesatz, Fremdbesatz und tierischem Befall durchführen
  • g)Rohstoffe annehmen und auf Gewicht und Menge prüfen
  • h)Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Verpackungsmaterial kontrollieren und annehmen
3 Rohstoffe lagern12 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Lagerarten und Lagereinrichtungen unter Berücksichtigung von Lagergut, Lagermenge und Lagerzeit auswählen
  • b)Lagereinrichtungen reinigen und vorbereiten
  • c)Rohstoffe fördern
  • d)Rohstoffe, insbesondere Getreide, lagerfähig machen
  • e)Rohstoffe, insbesondere Getreide, unter Berücksichtigung der Einflüsse von Feuchtigkeit, von Temperatur, von enzymatischer Aktivität und von Schadorganismen werterhaltend lagern und überwachen
  • f)an der Erstellung von Monitoringplänen mitwirken und Schädlingsmonitoring durchführen
  • g)Lagerbestandskontrollen durchführen
  • h)Qualitätsparameter, Maßnahmen und Bestände dokumentieren
  • i)Hilfs- und Zusatzstoffe sowie Verpackungsmaterialien zuordnen und lagern
  • j)bei Abweichung von Qualitätsvorgaben Maßnahmen ergreifen
4 Rohstoffe reinigen und für die Verarbeitung vorbereiten12 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Geräte, Maschinen und Anlagen zur Reinigung von Rohstoffen, insbesondere Getreidevorreiniger, Farbausleser, Kreissiebe, Steinausleser, Magnetausleser und Trieure, unter Berücksichtigung von Trennmethoden produktspezifisch auswählen
  • b)Anlagen zur Reinigung einstellen und kontrollieren
  • c)Rohstoffe reinigen
  • d)Reinigungseffekte bewerten und dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
  • e)Rohstoffe durch Konditionieren, insbesondere durch Netzen und Abstehen, für die weitere Verarbeitung vorbereiten
  • f)Rohstoffe ihrer weiteren Verwendung zuführen
  • g)ausgelesene Stoffe und Materialien verwerten und entsorgen
5 Geräte, Maschinen und Anlagen bedienen15 Wochen im 1. bis 18. Monat, 11 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)mechanische Fördersysteme im Hinblick auf Fördermengen und Fördergeschwindigkeiten auswählen
  • b)Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte transportieren und dazu insbesondere Bandförderer, Elevatoren, Rohrschneckenförderer, Trogkettenförderer, Trogschneckenförderer und Vibrorinnen einsetzen
  • c)Geräte, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung von Prozessdiagrammen und Fließschemata bedienen und dabei Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigen
  • d)Mess- und Regelanlagen bedienen
  • e)Aspiration unter Beachtung des Umwelt- und Gesundheitsschutzes kontrollieren und regulieren
  • f)Betriebsstoffe unter Beachtung von Arbeitssicherheit, Gesundheits-, Verbraucher- und Umweltschutz prüfen und einsetzen
  • g)Prozessdiagramme und Fließschemata darstellen
  • h)pneumatische Fördersysteme im Hinblick auf Fördermengen und Fördergeschwindigkeiten auswählen und einsetzen
  • i)Geräte, Maschinen und Anlagen einrichten, umrüsten und in Betrieb nehmen und dabei Sicherheitsmaßnahmen beachten
6 Geräte, Maschinen und Anlagen reinigen und warten15 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkzeuge und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen, einsetzen und einsatzbereit halten
  • b)Geräte, Maschinen und Anlagen gemäß Bedienungsanleitung und sonstigen Vorgaben unter Beachtung des Produkt- und Umweltschutzes reinigen, pflegen und warten und dabei Sicherheitsmaßnahmen beachten
  • c)Geräte, Maschinen und Anlagen auf Verschleiß prüfen, Verschleißteile nach betrieblichen Vorgaben austauschen und Maßnahmen veranlassen
  • d)Laufrohre unter Berücksichtigung produktspezifischer Eigenschaften reinigen und warten
  • e)Funktionsfähigkeit von Geräten, Maschinen und Anlagen kontrollieren, Störungen und Abweichungen feststellen und Maßnahmen einleiten
  • f)Maßnahmen dokumentieren und kommunizieren und technische Skizzen von Maschinenteilen anfertigen
  • g)Betriebsstoffe lagern und Rückstände entsorgen

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Müllerei5 Positionen

1 Produktionsprozesse steuern33 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Fließschemata anwenden und Bedienungsanleitungen umsetzen
  • b)Roh-, Hilfs- und Zusatzstoffe auswählen und Mischungen gemäß Rezepturen unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben herstellen
  • c)Prozessleittechnik unter Berücksichtigung technologischer, ökonomischer und ökologischer Aspekte bedienen
  • d)Produktionsprozesse und Verfahrensschritte überwachen, Störungen feststellen und kommunizieren und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren
  • e)Qualität und Ausbeute von Zwischen- und Endprodukten kontrollieren, optimieren und dokumentieren
2 Mahlerzeugnisse herstellen3 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Mahlverfahren für Getreide auswählen
  • b)Maschinen und Anlagen zum Mahlen von Getreide auswählen
  • c)Mehl und Mahlprodukte unter Berücksichtigung von Kundenanforderungen herstellen
3 Futtermittel herstellen3 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Zerkleinerungsverfahren auswählen
  • b)Maschinen und Anlagen zum Zerkleinern auswählen
  • c)bei der Optimierung von Mischungen und Rezepturen unter Einhaltung rechtlicher Vorgaben mitwirken
  • d)Futtermittel gemäß Rezepturen durch Mischen, Homogenisieren, Konditionieren und Pelletieren herstellen
4 Spezialerzeugnisse herstellen3 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Herstellungsverfahren für Getreideflocken auswählen
  • b)Maschinen und Anlagen zum Schälen und Flockieren auswählen
  • c)Herstellungsverfahren für Extrudate, Gewürze, Graupen, Grütze, Ölprodukte, Reis oder Tee auswählen
  • d)Maschinen und Anlagen zum Herstellen von Spezialerzeugnissen auswählen
  • e)Spezialerzeugnisse unter Berücksichtigung von Kundenanforderungen herstellen
5 Waren lagern, verpacken und verladen10 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Waren produktspezifisch lagern
  • b)Vorgaben für die Produktkennzeichnung umsetzen, insbesondere rechtliche Regelungen einhalten
  • c)Verpackungs- und Verladungsanlagen einrichten, beschicken und bedienen
  • d)Produkte versandfertig machen sowie Versandeinheiten prüfen und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
  • e)Frachträume nach Vorgabe inspizieren und freigeben, Ware verladen, Frachtpapiere erstellen und übergeben sowie Abgabe dokumentieren
  • f)Rückverfolgbarkeit der Erzeugnisse sicherstellen

Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Agrarlager6 Positionen

1 Rohstoffpartien gesund erhalten20 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Maßnahmen zur Gesunderhaltung von Getreide, Leguminosen und Ölsaaten unter Berücksichtigung von Feuchtigkeit, Temperatur- und Energieeffizienz auswählen
  • b)Transportwege von Luft und Luftverteilung unter Berücksichtigung von Luftströmungsberechnungen festlegen und Strömungsmaschinen einsetzen
  • c)Rohstoffpartien unter Berücksichtigung relativer Luftfeuchte belüften
  • d)Rohstoffpartien unter Beachtung von betrieblichen Vorgaben und Gegebenheiten kühlen
  • e)Rohstoffpartien unter Berücksichtigung von Fließgeschwindigkeiten sowie Luft- und Produkttemperatur trocknen
  • f)Lagerprozesse von Rohstoffpartien bis zu deren Auslagerung steuern, überwachen und Störungen feststellen und kommunizieren und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren
2 Schädlinge abwehren und bekämpfen8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Gefährdungen erkennen und Gefährdungspotenzial beurteilen
  • b)Schädlingsbefall und Befallsymptome durch Insekten, Milben, Schadnagetiere und Vögel erkennen
  • c)Maßnahmen zur Abwehr und zur Bekämpfung von Insekten, Milben und Vögeln unter Einhaltung rechtlicher Regelungen, insbesondere des Tierschutzes, planen und durchführen
  • d)Schadnagetiere unter Beachtung rechtlicher Regelungen, insbesondere des Tierschutzes, mit Schlagfallen und Bioziden töten
  • e)Funktionsfähigkeit von Einrichtungen zur Abwehr von Insekten, Milben, Schadnagetieren und Vögeln kontrollieren und erhalten
  • f)Maßnahmen dokumentieren
3 Düngemittel annehmen, lagern, mischen und abgeben5 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)bei der Annahme, Lagerung, Mischung und Abgabe von Düngemitteln rechtliche Regelungen beachten
  • b)Warenbegleitpapiere kontrollieren und mit dem Liefergut vergleichen und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
  • c)Qualität von Düngemitteln beurteilen
  • d)Düngemittel annehmen
  • e)Düngemittel lagern und konservieren
  • f)Düngemittel unter Berücksichtigung chemischer Zusammensetzung und von Kundenvorgaben mischen und Prozesse steuern
  • g)Produkte versandfertig verpacken und Versandeinheiten prüfen
  • h)Versandeinheiten abgeben, verladen und Abgabe dokumentieren
4 Qualität von Braugetreide, Mais, Ölsaaten und Leguminosen beurteilen8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)sensorische, chemische, physikalische und mikrobiologische Untersuchungen von Braugetreide im Hinblick auf Keimfähigkeit und Proteingehalt sowie auf Vollkornanteil durchführen und Qualität beurteilen
  • b)sensorische, chemische, physikalische und mikrobiologische Untersuchungen von Mais im Hinblick auf Feuchtigkeit und Stärke durchführen und Qualität beurteilen
  • c)sensorische, chemische, physikalische und mikrobiologische Untersuchungen von Ölsaaten im Hinblick auf Feuchtigkeit, Ölgehalt und Anteil freier Fettsäuren durchführen und Qualität beurteilen
  • d)sensorische, chemische, physikalische und mikrobiologische Untersuchungen von Leguminosen im Hinblick auf Rohprotein durchführen und Qualität beurteilen
5 Pflanzenschutzmittel annehmen, lagern, anwenden und abgeben6 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)bei der Anwendung, Beratung und Abgabe rechtliche Regelungen beachten, insbesondere pflanzenschutzrechtliche Regelungen einschließlich der Regelungen zum Nachweis der Sachkunde
  • b)Warenbegleitpapiere kontrollieren und mit dem Liefergut vergleichen und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
  • c)Pflanzenschutzmittel annehmen
  • d)Pflanzenschutzmittel lagern und dabei gefahrgutrechtliche Regelungen einhalten und Wechselwirkungen mit anderen Stoffen berücksichtigen
  • e)Schadorganismen und Schadensursachen bei Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen erkennen
  • f)Eigenschaften und Verfahren zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unterscheiden
  • g)Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes aufzeigen
  • h)Pflanzenschutzgeräte verwenden, reinigen und warten
  • i)sachkundige und nicht sachkundige Personen über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten sowie über Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für den Naturhaushalt und über die Vermeidung dieser Risiken unterrichten
  • j)Produkte versandfertig verpacken und Versandeinheiten prüfen
  • k)Versandeinheiten abgeben, verladen und sichern und Abgabe dokumentieren
6 Saatgut annehmen, bearbeiten, lagern und abgeben5 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Warenbegleitpapiere kontrollieren und mit dem Liefergut vergleichen und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
  • b)Sortenreinheit bei der Annahme, Bearbeitung, Lagerung und Abgabe von Saatgut gewährleisten
  • c)Probenahme und produktspezifische Untersuchungen im Hinblick auf Sorten, Keimfähigkeit und Ganzkornanteil durchführen
  • d)Untersuchungsergebnisse mit produktspezifischen Vorgaben abgleichen und bewerten sowie bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
  • e)Rückstellmuster kennzeichnen, lagern und dokumentieren
  • f)Saatgut zur Erhöhung des Ganzkornanteils reinigen, Saatgut beizen und Prozesse steuern
  • g)Saatgut zur Zertifizierung vorbereiten
  • h)Saatgut unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen mit anderen Gütern lagern
  • i)Saatgut versandfertig verpacken und Versandeinheiten prüfen
  • j)Versandeinheiten abgeben und verladen und Abgabe dokumentieren

Abschnitt D: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen

1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Arbeitsabläufe vorbereiten und im Team arbeiten4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsaufträge entgegennehmen und auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)Arbeitsschritte festlegen und dokumentieren
  • c)Arbeitsergebnisse dokumentieren und kontrollieren
  • d)Kundenwünsche berücksichtigen
  • e)Arbeitsabläufe eigenständig und im Team planen
  • f)Gespräche lösungsorientiert führen sowie zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen und Konflikten beitragen
  • g)Arbeitsergebnisse bewerten
6 Informations- und Kommunikationstechniken anwenden4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Informationen, auch fremdsprachliche, beschaffen und nutzen, insbesondere Fachliteratur, Betriebsanleitungen und Produktbeschreibungen
  • b)betriebliche Informations- und Kommunikationssysteme nutzen, insbesondere arbeitsplatzspezifische Software anwenden
  • c)Informationen auswerten
  • d)Daten erfassen, sichern und pflegen
  • e)Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Verfahrenstechnologe Mühlen- und Getreidewirtschaft das Berichtsheft führen?

Sie führen den Nachweis während der Ausbildung (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Wie oft Sie ihn abgeben, regeln Betrieb und Kammer, meist wöchentlich. Fragen Sie Ihren Ausbilder nach dem Rhythmus.

Wer sieht mein Berichtsheft durch?

Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Lassen Sie sich die Durchsicht bestätigen, damit sie vor der Zulassung zur Prüfung belegt ist.

Gehören Laborwerte und Schichtprotokolle ins Berichtsheft?

Sie tragen ein, was Sie getan und gelernt haben, etwa Feuchte bestimmt oder Fallzahl ausgewertet. Einzelne Messwerte dürfen Sie nennen, wenn sie die Tätigkeit verständlich machen. Vollständige Protokolle und Kundendaten brauchen Sie nicht zu übernehmen.

Unterscheidet sich das Berichtsheft je nach Fachrichtung?

Ja, in den Inhalten. In der Müllerei stehen Vermahlung, Mischungen und Verpackung im Vordergrund, im Agrarlager Rohstoffpartien, Schädlingsabwehr, Saatgut und Pflanzenschutzmittel. Die Form des Nachweises bleibt gleich.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

Demo ansehenDem Betrieb zeigen