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Berichtsheft als Bautechnischer Konstrukteur: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Bautechnischer Konstrukteur gehören die Tätigkeiten, die Sie im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen ausgeübt haben: Bestandsaufnahmen und Aufmaß, Konstruieren von Bauteilen, Modellieren im digitalen Bauwerksmodell, technische Zeichnungen und Pläne, Erstellen von Dokumenten für die Planung und Ausführung sowie Qualitätsprüfungen. Tragen Sie pro Woche kurz und konkret ein, was Sie getan haben und wie lange.

Stand: 21.10.2026

Was als Bautechnischer Konstrukteur ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin (BautechKonAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie wählen eine von drei Fachrichtungen: Architektur, Ingenieurbau oder Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau. Im ersten Ausbildungsjahr sind insgesamt 6 Wochen Ausbildung in geeigneten Einrichtungen außerhalb des Betriebs vorgesehen.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagEinführung in das CAD-Programm des Büros, Linienarten und Layer, einfache Grundrissübung nachgezeichnet8
DienstagAufmaß eines Bestandsgebäudes mit Laserentfernungsmesser und Bandmaß, Skizze mit Maßketten angefertigt8
MittwochBerufsschule: Technisches Zeichnen, Maßstäbe, Bemaßung nach Norm, Baustoffkunde8
DonnerstagAufmaß in der CAD-Zeichnung übertragen, Wandaufbau und Schnittlinien beschriftet, Plankopf ausgefüllt8
FreitagPläne gefaltet und abgelegt, Planverzeichnis aktualisiert, Zeichnung mit Ausbilderin besprochen und korrigiert8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagGebäudemodell im BIM-Programm um das Obergeschoss erweitert, Wände, Decken und Stützen modelliert8
DienstagBewehrungs- und Schalungsplan für eine Stahlbetondecke nach Vorgaben des Tragwerksplaners abgeleitet8
MittwochBerufsschule: Konstruktion und Planung von Bauwerken, Bauphysik, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagModell mit dem Fachmodell der Haustechnik zusammengeführt, Kollisionen geprüft und in der Projektrunde besprochen8
FreitagAusführungspläne und Detailzeichnungen geprüft, Massenermittlung für die Ausschreibung erstellt, Planstände dokumentiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Bautechnischen Konstrukteurs

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Bemaßung und Schnittdarstellung“, „Bauphysik: Wärmeschutz“ oder „Grundlagen der Statik“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Bautechnischer Konstrukteur

StattBesser
Pläne gezeichnetGrundriss und Schnitt eines Einfamilienhauses im Maßstab 1:50 gezeichnet und bemaßt
Am Modell gearbeitetWände und Decken im Geschoss 2 des BIM-Modells modelliert und Bauteilattribute ergänzt
Vor Ort gewesenBestandsaufnahme eines Bürogebäudes durchgeführt, Räume aufgemessen und Skizzen erstellt
Pläne kontrolliertAusführungsplan auf Maßketten, Höhenangaben und Planstand geprüft, 4 Abweichungen korrigiert
Dokumente erstelltRaumbuch und Flächenaufstellung aus dem Modell abgeleitet und als Liste ausgegeben

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird zum Beispiel in Architektur- und Ingenieurbüros, Planungsabteilungen von Bauunternehmen, Fachplanungsbüros oder Behörden. Zuständige Stelle ist in der Regel die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie umfasst die fachrichtungsübergreifenden und die fachrichtungsbezogenen Inhalte des Ausbildungsrahmenplans sowie den Berufsschulstoff, soweit er dazu passt. In der Fachrichtung Architektur werden zum Beispiel das Erstellen von Dokumenten für Entwurf, Genehmigung und Ausführung, das Anwenden des digitalen Informationsmodells, das Anwenden von Planungs- und Konstruktionsregeln sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Den genauen Termin legt die zuständige Stelle fest.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bautechnischen Konstrukteur und zur Bautechnischen Konstrukteurin (BautechKonAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen

1 Durchführen von Bestandsaufnahmen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Baustrukturen erkennen und aufnehmen
  • b)Aufmaße aufnehmen und für die digitale Verarbeitung vorbereiten
  • c)Messdaten zur Weiterverarbeitung in CAD-Systeme übernehmen
  • d)Messdaten unter Berücksichtigung von Höhen- und Lagemessungen analysieren sowie Koordinatensysteme unterscheiden
  • e)in Koordinatensystemen, Georeferenzsystemen und Geoinformationssystemen hinterlegte Messdaten erkennen und weiterverarbeiten
  • f)Fotodaten erstellen, nachbearbeiten und zu einer Fotodokumentation zusammenstellen
  • g)Dokumentation erstellen
2 Berücksichtigung der Kreislaufwirtschaft im Planungsprozess6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Baustoffe nach ihren Eigenschaften anwendungsbezogen unterscheiden und nach Verwendungszweck sowie Nachhaltigkeitsaspekten beurteilen
  • b)Möglichkeiten der Wiederverwertung von Baustoffen unterscheiden und in der Planung berücksichtigen
  • c)Trennbarkeit von Baustoffen nach Ablauf des Lebenszyklus in der Planung berücksichtigen
3 Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken20 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Regeln, Vorschriften und mathematische Grundsätze umsetzen
  • b)Koordinatensysteme anwenden
  • c)zwei- und dreidimensional konstruieren
  • d)modellbasiert konstruieren
  • e)Bauteilinformationen aus Katalogen zuweisen
  • f)CAD-Systeme und dazugehörige Datenbanken nutzen
  • g)Baustoffe und Bauelemente auf ihre baurechtliche, technische und nachhaltige Verwendbarkeit prüfen
  • h)Bauteile in einem statischen Einfeldsystem berechnen
4 Modellieren des Bauprozesses in digitalen Informationsmodellen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Bauwerksinformationen über den Planungs- und Ausführungsprozess dokumentieren und in Informationsmodellen für den weiteren Lebenszyklus hinterlegen und pflegen
  • b)Auftraggeber-Informationsanforderungen verarbeiten und Planungsmethode umsetzen
  • c)Bauteilinformationen auftragsbezogen in das Modell einarbeiten
  • d)modellbasierte Kollisionsprüfung durchführen und Maßnahmen ableiten
  • e)modellbasierte Daten aufarbeiten und für die Weiterverarbeitung bereitstellen
5 Anfertigen technischer Zeichnungen20 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Skizzen lesen, Skizzen anfertigen und in CAD-Systeme übertragen
  • b)CAD-Systeme für die Erstellung von Zeichnungen anwenden
  • c)Vorschriften und Richtlinien für Bauzeichnungen anwenden, insbesondere bei der Anwendung von Symbolen, Zeichen, Schriften, Schraffuren und Farbcodes
  • d)zweidimensionale Darstellungen in CAD-Systemen anfertigen
  • e)Grundrisse, Schnitte, Ansichten und Details aus Modellen ableiten
  • f)Zeichnungseinstellungen vornehmen und externe Planvorgaben beachten
  • g)Zeichnungen erstellen, verwalten, editieren und plotten
6 Erstellen von technischen Dokumenten6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Mengen- und Massenauswertung durchführen sowie Stücklisten für Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung erstellen
  • b)Daten für den Datenaustausch aufbereiten und konvertieren
  • c)projektbezogene Unterlagen für Präsentationen erstellen
  • d)bei der Erstellung baurechtlicher Unterlagen mitwirken
  • e)Planungsunterlagen ausarbeiten und zusammenstellen
7 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
  • b)eigene Arbeitsergebnisse erfassen, beurteilen und anhand der Vorgaben prüfen
  • c)Umsetzbarkeit von Bauplänen in der Praxis berücksichtigen durch Mitwirken an Baustellenprozessen
  • d)Fehler und Qualitätsmängel erkennen, Ursachen beseitigen, Vorgänge dokumentieren
  • e)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Architektur2 Positionen

1 Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Konstruktionsdetails mit technischen und architektonischen Parametern unter Berücksichtigung von gewerkespezifischen Planungsvorgaben ausarbeiten
  • b)raumbildenden Ausbau konstruieren
2 Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase sowie die Objektbetreuung32 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Entwurfsskizzen in bautechnische Zeichnungen umsetzen, Gestaltungsprinzipien anwenden
  • b)Entwurfszeichnungen und Bauvorlagenzeichnungen erstellen, insbesondere unter Berücksichtigung der Bauwerksabdichtung sowie der Anforderung aus Tragwerksplanung, Wärme-, Schall- und Brandschutz
  • c)Vorgaben zur Umweltverträglichkeit in Entwurfszeichnungen und Bauvorlagenzeichnungen übernehmen
  • d)Berechnungen nach baurechtlichen Vorgaben durchführen
  • e)Ergänzungen und Anpassungen in den baurechtlichen Unterlagen übernehmen
  • f)Ausführungs- und Detailzeichnungen erstellen
  • g)Aufnahme und Dokumentation der ausgeführten Bauteile im Gebäudemodell übernehmen

Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Ingenieurbau2 Positionen

1 Konstruieren von Bauteilen und Bauwerken24 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)statische Tragsysteme erkennen und berücksichtigen
  • b)Bauteile in einem statischen Einfeldsystem dimensionieren und konstruieren
  • c)Bemessungsergebnisse aus statischen Berechnungen übernehmen, insbesondere Bewehrungsquerschnitte auswählen und in Bauzeichnungen übertragen
  • d)Einzel- und Streifenfundamente dimensionieren und konstruieren
  • e)baustoffabhängige Konstruktionsregeln anwenden, insbesondere im Holzbau, Stahlbau und Stahlbetonbau
  • f)Knotenpunkte auf Grundlage der statischen Berechnungen und Regelwerke sowie der konstruktiven Anforderungen konstruieren, insbesondere im Holzbau, Stahlbau und Stahlbetonbau
  • g)technische Vorgaben aus Fachplanungen übernehmen, insbesondere zur technischen Ausstattung, zur Bauphysik und aus Bodengutachten
2 Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase28 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Positionspläne anfertigen, insbesondere für statische Berechnungen
  • b)Rohbauzeichnungen erstellen, insbesondere Schal- und Bewehrungszeichnungen, unter Berücksichtigung der Bauwerksabdichtung sowie der Anforderungen aus Wärme-, Schall- und Brandschutz
  • c)Vorgaben zur Umweltverträglichkeit in Rohbauzeichnungen übernehmen
  • d)Korrekturvermerke der Bautechnischen Prüfung übernehmen und in die Planunterlagen einpflegen

Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Tief-, Verkehrswege- und Landschaftsbau2 Positionen

1 Konstruieren von Bauelementen, Bauweisen und baulichen Infrastruktursystemen28 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Bauweisen, insbesondere Erdbauwerke, Verkehrswege, Ver- und Entsorgungssysteme, Standardbauwerke und -bauteile sowie Böschungsbefestigungen, nach den Eigenschaften der Baustoffe berücksichtigen, beurteilen und konstruieren
  • b)Bauelemente und bauliche Infrastruktursysteme nach ihren Eigenschaften berücksichtigen, beurteilen und konstruieren, insbesondere Schichtaufbau, Rohrleitungen, Gestaltungselemente, Beschilderungen sowie Einfriedungen
  • c)Konstruktion von Achsen, Gradienten und Querprofilen
  • d)technische Vorgaben aus Fachplanungen übernehmen und anwenden, insbesondere aus Bodengutachten, zu Umweltverträglichkeit, Lärm- und Schallschutz
  • e)zur Konstruktion notwendige Berechnungen durchführen und Ergebnisse projektbezogen berücksichtigen
  • f)Einflussfaktoren des öffentlichen oder privaten Interesses beurteilen und berücksichtigen
  • g)digitales Informationsmodell aus Konstruktionsdaten ableiten
2 Erstellen von technischen Dokumenten für die Planungs- und die Ausführungsphase24 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Bestands-, Übersichts- und Detailpläne erstellen sowie Pflanzpläne übernehmen
  • b)Lage-, Trassen- und Höhenpläne, Krümmungs- und Querneigungsbänder, Längs- und Querprofile erstellen
  • c)Rohrnetzpläne für die Versorgung erstellen
  • d)Pläne für Infrastrukturbauwerke, insbesondere für die Kanalisation sowie Regeneinzugsflächen und Abflussteilflächen erstellen
  • e)baugrundspezifische und geologische Profile erstellen
  • f)Landschaftsgestaltungspläne erstellen, Vorgaben für Bepflanzung und Gestaltung in Pläne übernehmen

Abschnitt E: fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Anwenden von kollaborativen Arbeitsweisen mit am Projekt Beteiligten10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)planungs- und baurechtliche Verwaltungsabläufe unterscheiden
  • b)Absprachen, Vorgaben und Vereinbarungen berücksichtigen
  • c)Auflagen, Einträge und Prüfvermerke umsetzen
  • d)Anfragen entgegennehmen und weiterleiten, Auskünfte erteilen
  • e)Informationen beschaffen, nutzen und weiterleiten
  • f)Anforderungen aus Verträgen ableiten
  • g)Methoden kollaborativen Arbeitens mittels digitaler Werkzeuge und Medien anwenden, insbesondere interne und externe digitale Ablagesysteme
  • h)cloudbasierte Plattformen anwenden

Häufige Fragen

Wer führt das Berichtsheft als Bautechnischer Konstrukteur?

Sie führen den Ausbildungsnachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür feste Zeiten pro Woche ein.

Muss ich Pläne oder Zeichnungen ins Berichtsheft einkleben?

Das legen Kammer und Betrieb fest. Oft genügen Stichworte zu den Tätigkeiten. Wenn Skizzen oder Planausschnitte verlangt werden, achten Sie darauf, dass keine vertraulichen Kundendaten sichtbar sind, und fragen Sie vorher Ihren Ausbilder.

Was trage ich in Wochen mit Lehrgang oder überbetrieblicher Ausbildung ein?

Schreiben Sie Thema, Ort und Stunden des Lehrgangs auf. Im ersten Ausbildungsjahr sind 6 Wochen Ausbildung außerhalb des Betriebs vorgesehen. Die Freistellung dafür regelt § 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG.

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?

Nein, der Nachweis wird nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Sorgen Sie deshalb dafür, dass alle Wochen lückenlos eingetragen und abgezeichnet sind.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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