heftwerkAnmeldenRegistrieren

Berichtsheft als Behälter- und Apparatebauer: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft gehört, woran Sie in der Woche tatsächlich gearbeitet haben: Anreißen, Schneiden, Biegen und Schweißen von Blechen und Rohren, der Bau von Konsolen, Rohrleitungsabschnitten, Behältern und Apparaten, das Lesen von Zeichnungen, Oberflächenbehandlung, Prüfen und Instandhalten. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Auf dieser Seite finden Sie die Struktur der Ausbildung und zwei Beispielwochen, an denen Sie sich beim Formulieren orientieren können.

Stand: 21.10.2026

Was als Behälter- und Apparatebauer ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer und zur Behälter- und Apparatebauerin (BehAppbAusbV). Die Ausbildung ist ein Handwerksberuf und dauert dreieinhalb Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWerkstattunterweisung zu Arbeitsschutz und Schutzausrüstung, Blechtafeln für die Konsole nach Zeichnung angerissen und Maße kontrolliert8
DienstagBleche nach Anriss mit der Handschere und an der Tafelschere zugeschnitten, Kanten entgratet8
MittwochBerufsschule: Werkstoffe und ihre Eigenschaften, technisches Zeichnen, Berechnen von Zuschnittlängen8
DonnerstagKonsole mit Heftschweißungen zusammengefügt, Winkel mit dem Anschlagwinkel geprüft, Schweißnähte unter Anleitung gezogen8
FreitagRohrabschnitte für die Übungsleitung abgelängt, Flansche aufgeheftet, Werkzeuge gereinigt und Arbeitsplatz aufgeräumt8

Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagFertigungsunterlagen und Schweißanweisung für einen Druckbehälter aus Edelstahl durchgesehen, Arbeitsschritte und Materialbedarf geplant8
DienstagMantelbleche gewalzt, Längsnaht vorbereitet und geheftet, Nahtvorbereitung und Spalt kontrolliert8
MittwochBerufsschule: Anlagentechnik, Instandhaltungsplanung, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagBöden und Stutzen eingepasst und verschweißt, Schweißnähte per Sichtprüfung beurteilt, Befund dokumentiert8
FreitagDichtheitsprüfung vorbereitet, Oberfläche gebeizt und passiviert, Fertigungsdokumentation ergänzt8

Berufsschule im Berichtsheft des Behälter- und Apparatebauers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Zuschnittberechnung, Werkstoffkunde, Schweißverfahren oder Rohrleitungspläne. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Behälter- und Apparatebauer

StattBesser
GeschweißtLängsnaht an einem Mantelblech aus Edelstahl im WIG-Verfahren geschweißt und per Sichtprüfung kontrolliert
Rohre gemachtRohrabschnitte nach Isometrie abgelängt, Flansche ausgerichtet und geheftet
Am Behälter gearbeitetStutzen am Behälterboden angezeichnet, ausgeklinkt und eingepasst
GeprüftMaßhaltigkeit mit Messschieber und Winkel kontrolliert, Abweichungen im Prüfprotokoll vermerkt
Zeichnung angeschautFertigungszeichnung gelesen, Stückliste mit dem Materiallager abgeglichen und Zuschnitte festgelegt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Betrieben des Metallhandwerks, etwa im Behälter-, Apparate- und Anlagenbau, im Stahlbau oder in der Lebensmittel- und Chemietechnik. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und umfasst den Prüfungsbereich Rohrleitungsbau mit einer Konsole und einem Rohrleitungsabschnitt als Prüfungsstücken. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung und hat vier Prüfungsbereiche: Behälterbau mit einem Prüfungsstück und Fachgespräch, außerdem die schriftlichen Bereiche Anlagentechnik, Instandhaltung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Behälter- und Apparatebauer und zur Behälter- und Apparatebauerin (BehAppbAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen

1 Planen und Vorbereiten von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Kundenanforderungen ermitteln, auf Umsetzbarkeit prüfen und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen
  • b)eigenen Arbeitsaufwand abschätzen, Arbeitsschritte planen, Zeitaufwand und personelle Unterstützung berücksichtigen
  • c)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages und betrieblicher Vorgaben vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen
  • d)technische Zeichnungen, Stücklisten, Bedienungshinweise sowie Betriebsanleitungen und berufsbezogene Vorschriften lesen, auswerten und anwenden
  • e)auftragsbezogene Berechnungen, insbesondere von Massen, Volumina, Flächen und Schnittdaten, durchführen
  • f)Werkzeuge, Betriebs- und Hilfsmittel sowie Materialien auftragsbezogen auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
  • g)auftragsbezogene Arbeitszeiten und Materialeinsatz dokumentieren
  • h)eigene Fähigkeiten einschätzen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
  • i)unterschiedliche Lerntechniken anwenden
  • j)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung technologischer, wirtschaftlicher, ökologischer, betrieblicher und terminlicher Vorgaben auch im Team planen, dabei beteiligte Gewerke berücksichtigen
  • k)Halbzeug-, Normteil- und Fertigteilbedarf, insbesondere aus technischen Unterlagen und aus den Baustellenbedingungen, ermitteln; Halbzeuge, Norm- und Fertigteile bereitstellen
  • l)Montagemaße an Baustellen aufnehmen und übertragen
  • m)Übereinstimmung von Planung und Baustellensituation im Hinblick auf die durchzuführenden Arbeiten prüfen
2 Einsetzen von betrieblicher und technischer Kommunikation12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 19 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Informationsquellen auswählen, Informationen, insbesondere aus digitalen Medien, beschaffen, bewerten und nutzen
  • b)Skizzen, insbesondere isometrische Skizzen von Rohrleitungen, anfertigen
  • c)digitale und analoge Mess- und Prüfsysteme einsetzen; Daten analysieren und dokumentieren
  • d)Daten und Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen und sichern
  • e)technische Unterlagen, insbesondere Fließbilder, Rohrleitungspläne, Kataloge, Tabellen, Diagramme, Handbücher, Montage- und Instandhaltungspläne, lesen, auswerten und anwenden
  • f)Abwicklungen von Körpern und Durchdringungen konstruieren
  • g)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen; Ergebnisse dokumentieren und präsentieren; kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • h)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen; englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden
  • i)Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen und Dateien entnehmen und verwenden
  • j)Konflikte erkennen und zu Konfliktlösungen beitragen
3 Herstellen von Bauteilen für Apparate, Behälter und Rohrleitungssysteme26 Wochen im 1. bis 18. Monat, 19 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Arbeitsplatz auftragsbezogen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen und Ergonomie einrichten, unterhalten und räumen
  • b)Werk- und Hilfsstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen; Werk- und Hilfsstoffe handhaben und lagern; Werkstoffkennzeichnungen prüfen
  • c)Materialien, insbesondere Halbzeuge, Norm- und Fertigteile, auf Fehler, Oberflächengüte sowie auf Oberflächenschutz sichtprüfen
  • d)Bauteile unter Verwendung von Hilfsmitteln und unter Einhaltung von Bearbeitungszugaben nach Zeichnungen, Skizzen und Schablonen anzeichnen
  • e)Schablonen aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen herstellen
  • f)Normen, insbesondere Toleranznormen, und Verarbeitungsrichtlinien zur Herstellung von Bauteilen anwenden
  • g)Betriebsbereitschaft von Maschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
  • h)Arbeits- und Betriebsmittel prüfen, pflegen, warten und Maßnahmen dokumentieren
  • i)Bauteile unter Berücksichtigung von Form, Oberflächenbeschaffenheit und Werkstoffeigenschaften spannen und ausrichten
  • j)Halbzeuge manuell, insbesondere durch Feilen, Scheren und Sägen, bearbeiten
  • k)Halbzeuge maschinell, insbesondere durch Scheren, Bohren, Sägen und Schleifen, bearbeiten
  • l)Schweißverbindungen nach Schweißanweisungen vorbereiten sowie Bauteile heften
  • m)Flammlötverbindungen herstellen
  • n)Pressverbindungen an Rohrleitungen sowie Klebeverbindungen mit unterschiedlichen Werkstoffen herstellen
  • o)gestreckte Längen und Anwärmlängen beim Biegeumformen ermitteln sowie Rohre und Profile mit und ohne Vorrichtung kalt und warm biegeumformen
  • p)Blechformstücke, insbesondere durch Umformen und Fügen, fertigen
  • q)Bleche unter Berücksichtigung der Werkstückoberfläche, der Werkstückform und der Anschlussmaße, insbesondere durch Biegen und Bördeln, umformen
  • r)Bauteile aufweiten und aushalsen
  • s)Bauteile auf Herstellungsfehler und Oberflächengüte prüfen
  • t)Oberflächen an Schweißnähten mechanisch und chemisch behandeln
  • u)Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften schneiden
  • v)Maßnahmen zur Werkstoffkennzeichnung vorbereiten und veranlassen
  • w)Einstellungen von handgeführten und ortsfesten Maschinen bestimmen und vornehmen
  • x)Halbzeuge und Bauteile thermisch, insbesondere durch Plasma- und Brennschneiden, bearbeiten
  • y)Schweißverbindungen nach Schweißanweisungen in verschiedenen Schweißpositionen herstellen, Schweißverbindungen thermisch und mechanisch nachbehandeln sowie Bauteile warm und kalt richten
  • z)Bauteile, insbesondere Flansche und Verstärkungen, aus Blechen und Profilen fertigen
4 Herstellen, Montieren und Demontieren von Baugruppen, Apparaten, Behältern und Rohrleitungssystemen9 Wochen im 1. bis 18. Monat, 21 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Arbeitsplatz auftragsbezogen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen und Ergonomie einrichten, unterhalten und räumen
  • b)Bauteile und Baugruppen nach ihrem Verwendungszweck zuordnen und lagern
  • c)lösbare Rohr- und Schlauchverbindungen unter Berücksichtigung der zu fördernden Medien, des Druckes und der Temperatur der Medien herstellen
  • d)Schraubverbindungen unter Beachtung ihrer Montagereihenfolge und des Anziehdrehmomentes herstellen
  • e)Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und auf Formtoleranzen prüfen sowie in montagegerechter Lage fixieren
  • f)Tragekonstruktionen, Halterungen, Konsolen und Befestigungen unter Berücksichtigung der Beanspruchungen fertigen und montieren
  • g)Behälter, Apparate und Rohrleitungssysteme demontieren, kennzeichnen, lagern und einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
  • h)Bauteile und Baugruppen für die Montage prüfen und kennzeichnen
  • i)Lasten anschlagen, sichern und transportieren
  • j)Hebezeuge, insbesondere Seil-, Ketten- und Hubzüge sowie Winden, handhaben
  • k)Hilfskonstruktionen, Arbeits- und Schutzgerüste aufbauen, sichern und abbauen
  • l)Bauteile und Baugruppen unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten vorbereiten
  • m)Medien und deren Aggregatzustände, Förderungsarten, Gefälle, Abstände für Wärme- und Schalldämmung, Wärmeausdehnung sowie Einbauvorschriften bei der Montage und Demontage berücksichtigen
  • n)Dichtungswerkstoffe und Dichtelemente nach zu fördernden Medien und Förderbedingungen auswählen und anwenden
  • o)Eignung des Untergrundes für die Befestigung sichtprüfen
  • p)Befestigungen in verschiedenen Untergründen, insbesondere in Beton und Mauerwerk, unter Berücksichtigung von Montagevorschriften mit handgeführten Maschinen herstellen
  • q)Maßnahmen zur Wärme- und Schalldämmung berücksichtigen
  • r)Mess-, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen, insbesondere elektrisch und pneumatisch betätigte Einrichtungen, nach technischen Unterlagen auswählen und funktionsgerecht einbauen
  • s)Behälter, Apparate und Rohrleitungssysteme, insbesondere durch Schweißen, Löten, Verkleben sowie mittels Schraub- und Flanschverbindungen, herstellen und funktionsgerecht montieren
5 Durchführen von Arbeits- und Schutzmaßnahmen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)persönliche Schutzausrüstung auswählen und einsetzen
  • b)kundenspezifische Schutz- und Sicherheitsvorschriften, insbesondere Erlaubnis- und Freigabescheine, einhalten
  • c)Vorschriften und Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren durch elektrischen Strom anwenden
  • d)elektrische Verbraucher, Bauteile, Anschlüsse und Leitungen, insbesondere auf Isolationsbeschädigungen und mechanische Beschädigungen, sichtprüfen und Instandsetzungen veranlassen
  • e)Vorschriften bei Arbeiten mit Lasten einhalten
  • f)Vorschriften bei Arbeiten in Behältern, engen und geschlossenen Räumen einhalten
  • g)Vorschriften bei Arbeiten in Höhen einhalten, Absturzsicherungen anwenden
  • h)Vorschriften für das Arbeiten mit chemischen Stoffen, insbesondere mit Säuren, Laugen und Gasen, einhalten
  • i)Vorschriften zum Brand- und Explosionsschutz, insbesondere bei Schweiß- und Schneidarbeiten, einhalten; kundenspezifische Vorschriften beachten
6 Behandeln und Schützen von Oberflächen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Verfahren der Oberflächenbehandlung unterscheiden
  • b)Oberflächen beizen, passivieren und neutralisieren
  • c)Oberflächen vor und bei dem Verarbeiten schützen, insbesondere mit Folien
  • d)Oberflächen für die Weiterverarbeitung, insbesondere zum Strahlen und Beschichten, vorbereiten
  • e)Korrosionsschutzmittel und Konservierungsstoffe auftragsbezogen unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien auftragen
  • f)Maßnahmen zur umweltgerechten Entsorgung von Stoffen, insbesondere von Beizmitteln und Ölen, ergreifen
  • g)Schleif- und Poliermittel aufgabenbezogen auswählen
  • h)Oberflächen schleifen und polieren
7 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 14 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Prüfverfahren, Messwerkzeuge, Prüfmittel sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen und anwenden
  • b)Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln und Messwerkzeugen feststellen
  • c)Ebenheit von Werkstücken und Dichtflächen prüfen
  • d)Formgenauigkeit von Werkstücken prüfen
  • e)Winkel mit feststehenden Winkeln prüfen und mit Universalwinkelmessern messen
  • f)Prüfungen mit festen und verstellbaren Lehren durchführen
  • g)Längen, insbesondere mit Maßbändern, Stahlmaßstäben und Messschiebern, messen
  • h)Lage von Bauteilen und Baugruppen, insbesondere mit Loten, Wasserwaagen und Lasermessgeräten, prüfen und Lageabweichungen messen
  • i)Maßhaltigkeit von Schweißnähten, insbesondere von Kehlnähten, mit Lehren prüfen
  • j)Schweißnähte innen und außen sichtprüfen
  • k)Schweißnähte zerstörungsfrei, insbesondere durch Farbeindringverfahren, prüfen
  • l)Oberflächen, insbesondere auf Verschleiß, Korrosion und Beschädigungen, prüfen
  • m)Rauhtiefen messen und dokumentieren
  • n)Druckproben unter Einhaltung von auftragsbezogenen Vorschriften durchführen
  • o)Betriebswerte, insbesondere Druck und Temperatur, prüfen und einstellen
  • p)begleitende Endkontrollen bei der Inbetriebnahme von Apparaten, Behältern und Rohrleitungssystemen durchführen, insbesondere Befestigungen, Dichtigkeit, Dehnungsausgleiche, Korrosionsschutz und Dämmungen sichtprüfen
  • q)Fehler und Störungen durch Sinneswahrnehmung sowie durch Prüfen und Messen systematisch eingrenzen und bestimmen
  • r)Ursachen von Fehlern und Störungen bestimmen und protokollieren; Möglichkeiten ihrer Beseitigung beurteilen sowie Maßnahmen zur Instandsetzung ergreifen
  • s)Arbeits- und Prüfergebnisse kontrollieren, bewerten und dokumentieren
  • t)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
8 Instandhalten von Bauteilen, Baugruppen, Apparaten, Behältern und Rohrleitungssystemen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 14 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)schadhafte Bauteile und Baugruppen demontieren
  • b)demontierte Bauteile kennzeichnen und systematisch ablegen
  • c)Umfang von Instandhaltungsarbeiten mit dem Kunden abstimmen und dokumentieren
  • d)Daten, insbesondere auf Typenschildern, mit Betriebsbedingungen abgleichen
  • e)Inspektionen nach technischen Unterlagen durchführen, insbesondere Soll-Ist-Zustände beurteilen
  • f)Wartungsarbeiten nach Vorgaben, insbesondere nach Wartungsplänen, durchführen und dokumentieren
  • g)Verbindungen, insbesondere Schraubverbindungen, prüfen
  • h)Bauteile auf mechanische Beschädigungen und Verschleiß prüfen
  • i)Bewegungsfunktionen von Bauteilen prüfen
  • j)Betriebsbereitschaft von Bauteilen, Baugruppen, Apparaten, Behältern und Rohrleitungssystemen durch Austauschen und Instandsetzen herstellen und prüfen
  • k)Kunden über Maßnahmen zur Instandhaltung beraten
  • l)Kundenabnahmen durchführen und dokumentieren

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

während der gesamten Ausbildung

1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Behälter- und Apparatebauer das Berichtsheft führen?

Auszubildende führen den Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Wie oft Sie ihn abgeben, bestimmen Betrieb und Handwerkskammer, üblich ist ein wöchentlicher Eintrag. Fragen Sie Ihren Ausbilder nach dem Rhythmus.

Wer prüft mein Berichtsheft?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Das geschieht in der Regel regelmäßig, damit Fehler früh auffallen und Sie rechtzeitig vor der Prüfung alles vollständig haben.

Was trage ich bei einem Schweißlehrgang ein?

Notieren Sie Thema, Ort, Zeitraum und Stunden des Lehrgangs, zum Beispiel das Schweißverfahren und die geübten Nahtformen. Für Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte stellt der Betrieb Sie frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG).

Hängt die Zulassung zur Gesellenprüfung vom Berichtsheft ab?

Ja, zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Eine Note gibt es dafür nicht, denn nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

Demo ansehenDem Betrieb zeigen