Berichtsheft als Berg- und Maschinenmann: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft eines Berg- und Maschinenmanns gehören die Arbeiten der Woche, etwa metallische Grundfertigkeiten, Ausbau und Sicherung von Strecken, Bohren und Gewinnen, Fördern und Transportieren, Montage und Instandhaltung von Fördereinrichtungen sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem zweiten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als Berg- und Maschinenmann ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann und zur Berg- und Maschinenfrau (BergMAusbV). Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Es gibt zwei Fachrichtungen: Vortrieb und Gewinnung sowie Transport und Instandhaltung. Die Eintragungen unterscheiden sich vor allem in den fachrichtungsbezogenen Arbeiten.
Das Berufsbild der Verordnung ordnet die Inhalte nach Bereichen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz
- Betriebs- und Arbeitsorganisation
- Lesen technischer Zeichnungen
- Metallische Grundfertigkeiten: Messen und Prüfen, Anreißen, Meißeln, Sägen, Feilen, Bohren, Gewindeschneiden und Fügen
- Bergmännische Grundfertigkeiten: Baustoffe, Holzbearbeitung, Arbeitsplatzsicherung, Ausbau, Signale und Meldungen, Wetterführung, Fördern und Transportieren, Grubensicherheitseinrichtungen
- Maschinentechnische Grundfertigkeiten: Hebezeuge, Fördermittel, Transporteinrichtungen, elektrische Anlagen
- Fachrichtung Vortrieb und Gewinnung: Bohren in Mineral und Nebengestein, Gewinnen, Laden und Abfördern, Ausbauen, Unterhalten von Grubenbauen, Einrichtungen der Wetterführung
- Fachrichtung Transport und Instandhaltung: Transportieren, Montieren, Demontieren und Instandhalten von Transport- und Fördereinrichtungen sowie von Rohr- und Schlauchleitungen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung, Werkstattrundgang, Werkstück aus Flachstahl nach Zeichnung anreißen und körnen, Maße mit Messschieber prüfen | 8 |
| Dienstag | Werkstück sägen, feilen und entgraten, Bohrungen setzen und Gewinde schneiden, Maßprüfung | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Technische Mathematik, Technisches Zeichnen, Grundlagen der Wetterführung | 8 |
| Donnerstag | Kanthölzer ablängen und für einen Türstock zurichten, Holzverbindungen anzeichnen und herstellen | 8 |
| Freitag | Kettenzug und Anschlagmittel auf Verschleiß geprüft, Lasten mit dem Hebezeug angeschlagen und umgesetzt, Werkzeug gereinigt | 8 |
Beispielwoche im zweiten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Fachrichtung Vortrieb und Gewinnung: Bohrlöcher nach Bohrplan angezeichnet, Bohrgerät aufgebaut, Bohrungen im Nebengestein gesetzt | 8 |
| Dienstag | Ausbaurahmen in der Strecke gesetzt und verzogen, Ausbauabstände mit dem Maßband kontrolliert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Technologie des Abbaus und Vortriebs, Ausbautafeln, Lohnberechnung | 8 |
| Donnerstag | Gurtförderer kontrolliert, Tragrollen getauscht, Gurtlauf nachgestellt, Zustand im Kontrollbuch vermerkt | 8 |
| Freitag | Lutten der Wetterführung verlegt und abgedichtet, Streckenunterhaltung mit der Gruppe, Übergabe an die nächste Schicht | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Berg- und Maschinenmanns
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Wetterführung: Aufgaben und Einrichtungen“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Berg- und Maschinenmann
| Statt | Besser |
|---|---|
| Unter Tage gearbeitet | Ausbaurahmen gesetzt und verzogen, Ausbauabstände kontrolliert |
| Am Förderer geholfen | Tragrollen am Gurtförderer getauscht, Gurtlauf nachgestellt |
| Gebohrt | Bohrlöcher nach Bohrplan angezeichnet und im Nebengestein gesetzt |
| Werkstück gebaut | Flachstahl angerissen, gesägt, gefeilt, entgratet, Gewinde geschnitten, Maße geprüft |
| Sicherheit besprochen | Unterweisung zu Grubensicherheitseinrichtungen und Signalen, Meldewege wiederholt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Berg- und Maschinenmänner werden in Bergbaubetrieben und verwandten Unternehmen der Rohstoffgewinnung ausgebildet. Zuständige Stelle ist in der Regel die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in einer Lehrwerkstatt oder einem Ausbildungszentrum, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Nach dem ersten Ausbildungsjahr findet die Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung besteht aus einer Fertigkeitsprüfung und einer schriftlichen Kenntnisprüfung. In der Fertigkeitsprüfung führen Sie in höchstens 8 Stunden vier Arbeitsproben aus, davon mindestens eine allein und eine in der Gruppe. Die Kenntnisprüfung umfasst Technologie, Technische Mathematik, Technisches Zeichnen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die Fertigkeitsprüfung zählt doppelt gegenüber der Kenntnisprüfung.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann und zur Berg- und Maschinenfrau (BergMAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
I. Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse:24 Positionen
1 Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutzim 1. Ausbildungsjahr, im 2. Ausbildungsjahr, während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)einschlägige Arbeitsschutzvorschriften für den Bergbau in Gesetzen und Verordnungen beachten
- b)Aufgaben und Organisation der betrieblichen Dienste nennen, die sich besonders mit Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz befassen
- c)einschlägige Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten
- d)persönliche Arbeitsschutzausrüstung nennen und verwenden
- e)Unfallquellen und unfallverursachendes menschliches Fehlverhalten beschreiben und Möglichkeiten zur Vermeidung von Unfällen nennen
- f)die Gefahren des elektrischen Stroms beschreiben und beachten
- g)Vorschriften über den Brand- und Explosionsschutz beachten
- h)Verhalten bei Unfällen und Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Ersten Hilfe einleiten
2 Kenntnisse der Betriebs- und Arbeitsorganisation
- a)den organisatorischen Aufbau und die Funktion des Ausbildungsbetriebs beschreiben
- b)die Aufgaben des Über- und des Untertagebetriebs und ihr Zusammenwirken erklären
- c)Lohnberechnungen einfacher Art erklären
3 Lesen technischer Zeichnungen
- a)Linienarten, Bemaßung, Toleranzen, Ansichten, Schnittdarstellungen, Oberflächenzeichen und Maßstäbe erklären
- b)Sinnbilder lesen
- c)technische Zeichnungen und markscheiderische Darstellungen lesen
4 Grundfertigkeiten der Metallbe- und -verarbeitung26 Wochen
4.1 Messen und Prüfenim 1. Ausbildungsjahr
- a)den Aufbau von Prüf- und Meßzeugen und ihre Anwendung beschreiben sowie Prüf- und Meßzeuge auswählen
- b)Maßbezugslinien und Toleranzen erklären
- c)Flächen auf Ebenheit und Werkstücke auf Formgenauigkeit mit Lineal, Meßschieber, Winkel- und Radienschablonen prüfen
- d)Ursachen und Auswirkungen von Meßfehlern beschreiben
- e)Längen bis zu 0,1 mm Genauigkeit mit Strichmeßzeugen und Meßschiebern für Außen-, Innen- und Tiefenmaße messen und prüfen
- f)Winkel mit Winkelmesser und Winkellehre bis zu einer Genauigkeit von einem Grad messen und prüfen
- g)Meß- und Prüfzeuge pflegen und lagern
4.2 Anreißen, Körnen, Kennzeichnenim 1. Ausbildungsjahr
- a)Arten und Anwendung von Anreiß- und Hilfswerkzeugen beschreiben
- b)Bohrungsmitten und Umrisse körnen
- c)Anreißfehler nennen sowie ihre Ursachen und Auswirkungen beschreiben
- d)Werkstücke funktionsgerecht kennzeichnen
- e)Maße von der Zeichnung durch Anreißen auf das Werkstück übertragen
- f)Bezugslinien, Bohrungsmitten, Umrisse, Schnitt- und Biegelinien nach Zeichnung unter Beachtung von Bearbeitungszugaben anreißen und Kontrollkörner einschlagen
- g)Anreißwerkzeuge und Körner schärfen
4.3 Meißeln, Sägen, Feilenim 1. Ausbildungsjahr
- a)Arten und Anwendung von Meißeln, Sägeblättern und Feilen für verschiedene Werkstoffe beschreiben
- b)zerteilend meißeln
- c)Feilen nach Werkstoff, Werkstückform und Oberflächengüte auswählen
- d)Werkstück und Werkzeug spannen
- e)Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen von Hand sägen
- f)Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen auf Maß, eben, winklig und parallel bis zu einer Genauigkeit von einem Millimeter feilen
- g)Kanten entgraten
4.4 Schneiden, Biegen und Richtenim 1. Ausbildungsjahr
- a)Werkstücke mit Hebel- und Handblechscheren trennen
- b)Arten von Biegewerkzeugen und Hilfseinrichtungen nennen und anwenden
- c)Bleche und Profilteile, insbesondere Flachprofile im Schraubstock und mit Biegevorrichtungen, kalt biegen
- d)Arten von Richtwerkzeugen nennen und ihre Anwendung beschreiben
- e)Blechplatten, Rundstahl, Flachstahl und Winkelprofile kalt richten
4.5 Bohren, Senken und Gewindeschneidenim 1. Ausbildungsjahr
- a)Bohrer und Senker im Hinblick auf Form und Werkstoff des zu bearbeitenden Werkstücks auswählen
- b)unterschiedliche Werkstoffe mit Wendelbohrer und Senker bearbeiten
- c)Kühlschmierstoffe nennen und ihre Anwendung beschreiben
- d)Werkstück und Werkzeug spannen
- e)mit ortsfesten und handgeführten Bohrmaschinen bohren und senken
- f)Außen- und Innengewinde von Hand schneiden
4.6 Fügenim 1. Ausbildungsjahr
- a)Schrauben, Muttern, Schlauch- und Rohrverbindungen sowie Scheiben und Sicherungselemente beschreiben
- b)Bolzen mit den dazugehörigen Sicherungselementen beschreiben
- c)gebräuchliche Werkzeuge beschreiben, insbesondere Schraubendreher, Schraubenschlüssel und Zangen
- d)Schrauben-, Schlauch- und Rohrverbindungen herstellen und sichern
- e)Gelenkverbindungen mit Bolzen herstellen
- f)lösbare Verbindungen sichern
5 Bergmännische Grundfertigkeiten26 Wochen
5.1 Verarbeiten von Baustoffenim 1. Ausbildungsjahr
- a)Anwendung im Bergbau gebräuchlicher Baustoffe beschreiben
- b)einfache Schalungs- und Betonarbeiten ausführen
- c)einfache Mauerverbände herstellen
5.2 Bearbeiten und Fügen von Holzim 1. Ausbildungsjahr
- a)Arten und Eigenschaften der im Bergbau gebräuchlichen Hölzer beschreiben und deren Verwendungsbereich erläutern
- b)Maße aus der Zeichnung entnehmen oder vor Ort aufnehmen, auf das Werkstück übertragen und anreißen
- c)sägen und behauen
- d)im Bergbau gebräuchliche Holzverbindungen herstellen
5.3 Sichern und Herrichten des Arbeitsplatzesim 1. Ausbildungsjahr
- a)Maßnahmen gegen Stein- und Mineralfall und fallende Gegenstände ergreifen
- b)Maßnahmen gegen Ausgleiten und Abstürzen ergreifen
5.4 Einbringen von Ausbauim 1. Ausbildungsjahr
- a)Aufgaben des Ausbaus beschreiben
- b)vorläufigen, endgültigen und zusätzlichen Ausbau erklären
- c)vorläufigen, endgültigen und zusätzlichen Ausbau einbringen
5.5 Geben von Signalen und Erstatten von Meldungenim 1. Ausbildungsjahr
- a)optische und akustische Signale erklären, geben und beachten
- b)Meldungen erstatten
5.6 Umgehen mit Einrichtungen der Wetterführungim 1. Ausbildungsjahr
- a)Aufgaben der Wetterführung nennen
- b)Einrichtungen der Wetterführung erklären
- c)Sonderbewetterungseinrichtungen einbauen und instandhalten
5.7 Fördern und Transportierenim 1. Ausbildungsjahr
- a)Material von Hand transportieren, umschlagen und lagern
- b)mit Fördermitteln fördern und transportieren
- c)Sicherheitsvorschriften beim Fördern und Transportieren beachten
5.8 Handhaben von Grubensicherheitseinrichtungenim 1. Ausbildungsjahr
- a)Explosions-, Brandschutz- und Staubbekämpfungseinrichtungen einbauen
- b)Feuerlöscheinrichtungen anwenden
- c)im Bergbau gebräuchliche Absperrungen errichten
6 Maschinentechnische Grundfertigkeiten18 Wochen
6.1 Umgehen mit Hebezeugenim 2. Ausbildungsjahr
- a)das Gewicht von Lasten abschätzen
- b)geeignete Anschlagpunkte, Anschlaggeschirre und Hebezeuge auswählen
- c)Lasten anschlagen, ziehen, heben und senken
- d)Hebezeuge pflegen
- e)Sicherheitsvorschriften beim Umgehen mit Hebezeugen beachten
6.2 Umgehen mit Fördermittelnim 2. Ausbildungsjahr
- a)Aufbau und Wirkungsweise von Fördermitteln beschreiben
- b)Sicherheitsvorschriften beim Umgehen mit Fördermitteln beachten
- c)Fördermittel montieren und demontieren
6.3 Umgehen mit Transporteinrichtungenim 2. Ausbildungsjahr
- a)Aufbau und Wirkungsweise von Transporteinrichtungen beschreiben
- b)Sicherheitsvorschriften beim Umgehen mit Transporteinrichtungen beachten
- c)Transporteinrichtungen montieren und demontieren
6.4 Umgehen mit elektrischen Anlagenim 2. Ausbildungsjahr
- a)die Bedeutung der Kennfarben elektrischer Kabel und Leitungen erklären
- b)elektrische Betriebsmittel handhaben
- c)die elektrischen Betriebsmittel vor Beschädigungen durch äußere Einwirkungen schützen
- d)Beschädigungen an elektrischen Betriebsmitteln feststellen und melden
- e)Sicherheitsvorschriften beim Umgehen mit elektrischen Anlagen nennen und beachten
II. Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Vortrieb und Gewinnung:5 Positionen
1 Bohren in Mineral und Nebengesteinim 2. Ausbildungsjahr, 14 Wochen
- a)den Arbeitsplatz insbesondere durch Abtreiben von Firsten, Stößen und Ortsbrust sowie durch Vorpfänden sichern
- b)Arbeitsschutzmittel bei der Bohr- und Sprengarbeit beschreiben und anwenden
- c)Bohrverfahren beschreiben und anwenden
- d)Bohrgezähe rüsten und Bohrbühne errichten
- e)Bohrlöcher ansetzen und nach Angabe bohren
- f)beim Vorbereiten der Sprengarbeit helfen
- g)die Sicherheitsvorschriften bei der Sprengarbeit beachten
2 Gewinnen, Lösen, Laden und Abfördern von Mineral und Nebengesteinim 2. Ausbildungsjahr
- a)den Arbeitsplatz sichern, insbesondere Sprengversager erkennen und melden
- b)Mineral und Nebengestein von Hand lösen und laden
- c)Mineral mit der Maschine lösen
- d)Mineral und Nebengestein mit der Maschine laden
- e)Signale erfassen, geben und beachten
- f)Mineral und Nebengestein mit Fördermitteln und Transportanlagen abfördern
- g)Fördermittel rücken, verlängern, verkürzen und warten
3 Ausbauenim 2. Ausbildungsjahr, 20 Wochen
- a)den Arbeitsplatz, insbesondere durch Abtreiben von Firsten, Stößen und Ortsbrust sowie durch Vorpfänden, sichern
- b)im Abbau den Ausbau einbringen und umsetzen
- c)im Abbau den Ausbau verstärken
- d)Pfeiler setzen
- e)Begleitdämme einbringen
- f)in Strecken den Ausbau einbringen
- g)Streckenausbau verstärken
- h)Arbeitsbühne errichten
4 Unterhalten von Grubenbauenim 2. Ausbildungsjahr
- a)den Arbeitsplatz sichern, insbesondere Baustelle durch Warnschilder kennzeichnen und durch Warnblinkleuchten absichern
- b)Arbeitsbühne errichten
- c)Stoß, Sohle und Firste nachreißen
- d)Vorpfändung einbringen
- e)Ausbau einbringen
5 Umgehen mit Einrichtungen der Wetterführungim 2. Ausbildungsjahr
Einrichtungen der Wetterführung einbauen und warten
III. Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Transport und Instandhaltung:4 Positionen
1 Transportierenim 2. Ausbildungsjahr, 17 Wochen
- a)Arbeitsplatz und Transportweg sichern
- b)Transportgut umschlagen und transportieren
- c)sperriges Gut von Hand und mit maschinellen Einrichtungen transportieren
- d)schwere Lasten transportieren
- e)Sicherheitsvorschriften für den Transport sperriger und schwerer Güter beachten
- f)Mängel und Schäden am Transportgut und Transportweg feststellen und melden
2 Montieren, Demontieren und Instandhalten von Transporteinrichtungenim 2. Ausbildungsjahr
- a)Transporteinrichtungen montieren und demontieren
- b)Transporteinrichtungen instandhalten
- c)Sicherheitsvorschriften für die Reparatur von Transporteinrichtungen beachten
- d)Mängel und Schäden an Transporteinrichtungen feststellen, beseitigen und melden
3 Montieren, Demontieren und Instandhalten von Fördereinrichtungenim 2. Ausbildungsjahr, 17 Wochen
- a)Fördereinrichtungen montieren und demontieren
- b)Fördereinrichtungen instandhalten
- c)Sicherheitsvorschriften für die Reparatur an Fördereinrichtungen beachten
- d)Mängel und Schäden an Fördereinrichtungen feststellen, beseitigen und melden
4 Instandhalten von Rohr- und Schlauchleitungenim 2. Ausbildungsjahr
- a)Rohr- und Schlauchleitungen verlegen, anschließen und ausbauen
- b)Armaturen ein- und ausbauen
- c)Rohre, Schläuche und Armaturen auswechseln
- d)Schlauchverbindungen herstellen
- e)Mängel und Schäden an Rohr- und Schlauchleitungen und Armaturen feststellen, beseitigen und melden
- f)Sicherheitsvorschriften für die Reparatur von Rohr- und Schlauchleitungen beachten
Häufige Fragen
Was schreibe ich als Berg- und Maschinenmann ins Berichtsheft?
Die Arbeiten der Woche, etwa Anreißen, Sägen und Feilen, Ausbau, Bohren, Fördern und Instandhalten, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Tragrollen am Gurtförderer getauscht“.
Gibt es beim Berg- und Maschinenmann Fachrichtungen?
Ja. Die Ausbildungsverordnung kennt Vortrieb und Gewinnung sowie Transport und Instandhaltung. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Ihre Fachrichtung steht in Ihrem Ausbildungsvertrag und bestimmt, welche Arbeiten Sie im zweiten Jahr überwiegend eintragen.
Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?
Das legen Kammer und Betrieb fest. Eine Skizze kann eine Tätigkeit wie einen Ausbaurahmen oder eine Wetterführung verständlich machen. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob und in welchem Umfang das gewünscht ist.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht bewertet. Er muss aber vorgelegt werden, denn zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer ihn vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG).
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Berg- und Maschinenmann und zur Berg- und Maschinenfrau (BergMAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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