Berichtsheft als Büchsenmacher: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Büchsenmacher gehören alle Tätigkeiten, die Sie in der Werkstatt und in der Berufsschule ausgeführt haben: Feilen, Sägen und Bohren am Werkstück, Arbeiten an Drehmaschine und Fräsmaschine, Bearbeiten von Läufen und Verschlüssen, Schaftarbeiten, das Montieren von Zielfernrohren und Visierungen, Wartung und Instandsetzung von Schusswaffen sowie Beratung und Waffenrecht im Verkaufsraum. Wichtig ist, dass Sie pro Woche mit Stichworten festhalten, was Sie getan haben und wie lange.
Stand: 21.10.2026
Was als Büchsenmacher ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Büchsenmacher und zur Büchsenmacherin (BüchsenmAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Eine Aufteilung in Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Manuelles Spanen und Umformen
- Maschinelles Bearbeiten
- Umgehen mit Werk- und Hilfsstoffen
- Behandeln und Schützen der Oberfläche von Waffenteilen
- Fügen
- Montieren von Schusswaffen und von optischen Geräten auf Schusswaffen
- Warten und Instandsetzen von Schusswaffen
- Herstellen der Gesamtfunktion von Schusswaffen und Zubehör
- Ballistik und Munition sowie waffenrechtliche Bestimmungen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Werkzeuge und Messmittel der Werkstatt kennengelernt, Übungsstück aus Flachstahl auf Maß gefeilt und mit der Messschraube geprüft | 8 |
| Dienstag | Bohrungen angerissen, angekörnt und gebohrt, Gewinde geschnitten, Grate entfernt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffkunde, technische Zeichnungen lesen, Arbeitssicherheit | 8 |
| Donnerstag | Federn aus Federstahl zugeschnitten und gebogen, Passungen mit Lehren kontrolliert | 8 |
| Freitag | Werkstatt aufgeräumt, Werkzeuge gepflegt, Einführung in die Drehmaschine mit Anleitung des Gesellen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Kundenwaffe auf Funktion geprüft, Abzugsgewicht gemessen und Schloss gereinigt, Verschleißteile festgestellt | 8 |
| Dienstag | Schaft angepasst, Auflage ausgeschnitten und Bettung kontrolliert, Oberfläche geschliffen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Ballistik, Munition, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Zielfernrohr montiert, Montageteile ausgerichtet und die Waffe am Schießstand eingeschossen | 8 |
| Freitag | Brünierung von Waffenteilen vorbereitet und ausgeführt, Arbeitsauftrag dokumentiert, Gespräch mit dem Kunden zu den waffenrechtlichen Unterlagen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Büchsenmachers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffe, Fertigungstechnik, Ballistik oder Waffenrecht. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Büchsenmacher
| Statt | Besser |
|---|---|
| An einer Waffe gearbeitet | Verschluss einer Repetierbüchse zerlegt, gereinigt, Verschleißteile geprüft und wieder montiert |
| Gefeilt | Werkstück aus Flachstahl auf Maß gefeilt, Ebenheit mit Haarlineal und Messschieber geprüft |
| Schaft gemacht | Rohschaft nach Schablone ausgeschnitten, Bettung eingepasst und Oberfläche geschliffen |
| Optik montiert | Zielfernrohr mit Montage auf die Waffe gesetzt, Absehen ausgerichtet und Treffpunktlage kontrolliert |
| Kunden beraten | Kunden zu Kaliber und Schaftlänge beraten und die Unterlagen nach Waffenrecht geprüft |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Büchsenmacher werden im Handwerk ausgebildet, zuständig ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Gesellenprüfung und Zulassung
Die Gesellenprüfung besteht aus zwei zeitlich getrennten Teilen. Teil 1 findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und umfasst einen Arbeitsauftrag, der mit 25 Prozent in das Gesamtergebnis eingeht. Teil 2 mit 75 Prozent besteht aus den Bereichen Herstellungs- und Montagetechnik, Instandhaltungstechnik, Fertigungs- und Waffentechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Büchsenmacher und zur Büchsenmacherin (BüchsenmAusbV 2010), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten12 Positionen
1 Manuelles Spanen und Umformen
- a)Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren und der Werkstoffe auswählen
- b)Flächen und Formen an Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel nach Allgemeintoleranzen auf Maß feilen und entgraten
- c)Bleche, Rohre und Profile aus Eisen-, Nichteisenmetallen, Kunststoffen nach Anriss mit der Handsäge trennen
- d)Innen- und Außengewinde herstellen
- e)Feinbleche und Kunststoffhalbzeuge mit Hand- und Handhebelscheren schneiden
- f)Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nichteisenmetallen umformen
- g)Werkzeuge nach Verwendungszweck schärfen
2 Maschinelles Bearbeiten4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Maschinenwerte von handgeführten und ortsfesten Maschinen bestimmen und einstellen, Kühl- und Schmiermittel zuordnen und anwenden
- b)Werkstücke und Bauteile unter Berücksichtigung der Form und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen
- c)Werkzeuge unter Beachtung der Bearbeitungsverfahren und der zu bearbeitenden Werkstoffe auswählen, ausrichten und spannen
- d)Bohrungen nach Allgemein- und Lagetoleranzen durch Bohren ins Volle, Aufbohren und Profilsenken herstellen sowie Bohrungen bis zur Maßgenauigkeit IT 7 reiben
- e)Werkstücke oder Bauteile mit handgeführten Maschinen schleifen und bohren
- f)Werkstücke bis zur Maßgenauigkeit IT 11 mit unterschiedlichen Drehmeißeln und Fräsern durch Drehen und Stirn-Umfangs-Planfräsen bearbeiten oder Bleche und Profile unter Beachtung des Werkstoffes, der Werkstoffoberfläche, der Werkstückform und der Anschlussmaße schneiden und biegeumformen
- g)Datenein- und Datenausgabegeräte sowie Datenträger nutzen
- h)Bauteile auf rechnergesteuerten Werkzeugmaschinen bearbeiten
3 Umgehen mit Werk- und Hilfsstoffen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Werkstoffe in Bezug auf Verwendungszweck, Wärmebehandlung, Be- und Verarbeitung unterscheiden
- b)Halbzeuge und Werkstücke nach Form, Stoff und Bearbeitbarkeit unterscheiden
- c)Schneidstoffe unter Berücksichtigung des zu bearbeitenden Werkstoffs und der Werkzeugart auswählen
- d)Hilfsstoffe, insbesondere Kühl- und Schmierstoffe, auswählen und verwenden
- e)Schleif- und Poliermittel auswählen und verwenden
- f)Werkstücke härten, anlassen, glühen und auf Härte prüfen
4 Instandhalten und Warten von Betriebsmitteln4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korrosion schützen
- b)Betriebsstoffe, insbesondere Kühl- und Schmierstoffe, nach Betriebsvorschriften wechseln und auffüllen
- c)Wartungsarbeiten nach Plan durchführen und dokumentieren
- d)elektrische Verbindungen, insbesondere an Anschlüssen, auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen
- e)Sicherheitsmaßnahmen für elektrische Maschinen oder Geräte beachten
- f)Bauteile und Baugruppen nach Anweisung und Unterlagen mit und ohne Hilfsmittel aus- und einbauen
- g)demontierte Bauteile kennzeichnen und systematisch ablegen und lagern
5 Behandeln und Schützen der Oberfläche von Waffenteilen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Verfahren, insbesondere Ölen, Streich- und Tauchbrünieren, Galvanisieren, Nitrieren, Beschichten, Phosphatieren, auswählen
- b)Oberflächen von Waffenteilen zur Behandlung vorbereiten
- c)Oberflächen von Waffenteilen aus Metall mit verschiedenen Verfahren, insbesondere Streich- und Tauchbrünieren, behandeln
- d)Oberflächen von Waffenteilen aus Holz und Kunststoff mit verschiedenen Verfahren behandeln
6 Fügen10 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen sowie in montagegerechter Lage fixieren
- b)Schraubverbindungen unter Beachtung der Teilefolge und des Drehmomentes herstellen und mit Sicherungselementen sichern
- c)Bauteile form- und kraftschlüssig unter Beachtung der Beschaffenheit der Fügeflächen verstiften
- d)Werkstücke und Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien kleben
- e)Werkzeuge, Lote und Flussmittel zum Weich- und Hartlöten auswählen, Bleche und Profile löten oder Bauteile und Baugruppen heften sowie Bleche und Profile aus Stahl bis zu einer Dicke von 5 mm durch Schmelzschweißen in verschiedenen Schweißpositionen fügen einschließlich
- die Nahtart unter Berücksichtigung der Werkstoffe und der Werkstücke festlegen
- Schweißeinrichtungen, Zusatz- und Hilfsstoffe auswählen
- Einstellwerte festlegen
- Werkstücke und Fugen zum Schweißen vorbereiten
- Betriebsbereitschaft herstellen
7 Montieren von Schusswaffen16 Wochen im 1. bis 18. Monat, 24 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Bau- und Waffenteile montagegerecht bereitstellen sowie nach technischen Unterlagen und Kennzeichnung den Montagevorgängen zuordnen
- b)Bau- und Waffenteile für den funktionsgerechten Einbau prüfen
- c)Fügeflächen hinsichtlich Oberflächenform und Oberflächenbeschaffenheit anpassen
- d)Bau- und Waffenteile nach technischen Unterlagen zu Baugruppen montieren und auf Funktion prüfen
- e)Baugruppen und Waffenteile bereitstellen und den Montagevorgängen zuordnen
- f)Lage von Baugruppen und Waffenteilen zueinander festlegen und Verbindungen unter Beachtung teilespezifischer Montagebedingungen herstellen
- g)zusammengehörige Werkstücke für feste und bewegliche Verbindungen nach Gegenstück, Lehre oder Zeichnungsangaben passen
- h)Baugruppen und Waffenteile prüfen und justieren, Verbindungen kontrollieren
8 Montieren optischer Geräte auf Schusswaffen12 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Eignung optischer Geräte, insbesondere hinsichtlich Einsatzbereich und Anforderungen, beurteilen
- b)Montagetypen für optische Geräte auswählen
- c)Montageposition festlegen
- d)vorgefertigte und fertige Montageteile entsprechend den Anforderungen auswählen und beschaffen
- e)Montagen und Montageteile fertigen
- f)optische Geräte, insbesondere mittels Aufschub-, Aufkipp-, Fest-, Sattel-, Schwenk- und Suhler-Einhakmontagen, montieren
9 Warten und Instandsetzen von Schusswaffen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 13 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Zustand von Waffenteilen und Baugruppen überprüfen und beurteilen, über Instandsetzung oder Austausch entscheiden
- b)Schusswaffen demontieren und reinigen, Teile hinsichtlich Lage- und Funktionszuordnung kennzeichnen und systematisch ablegen
- c)schadhafte Waffenteile und Baugruppen nacharbeiten und austauschen, Ersatzteile beschaffen und herstellen
- d)Schusswaffen zusammenbauen und auf Funktion und Sicherheit prüfen
10 Herstellen der Gesamtfunktion von Schusswaffen und Zubehör4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Betriebssicherheit von Schusswaffen, insbesondere durch Kontrolle der Sicherungselemente und Sicherungseinrichtungen, überprüfen
- b)für die Gesamtfunktion notwendige Einzelfunktionen prüfen, Funktionsfähigkeit von Baugruppen durch Einstellen herstellen
- c)ballistische Werte und ballistische Tabellen auswerten und für das Einschießen von Waffen nutzen
- d)Einschießen, Funktions- und Kontrollschießen der Schusswaffen über offene Visierung und optische Zielgeräte durchführen; Ergebnisse dokumentieren
- e)optische Geräte einstellen, Fehler erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung einleiten
11 Ballistik und Munition3 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Prozesskenngrößen der Innenballistik, insbesondere Gasdruckverlauf und Wechselwirkungen der Komponenten, bewerten
- b)Prozesskenngrößen der Außenballistik, insbesondere Flugbahnverlauf und Wechselwirkungen der physikalischen Einflüsse, bewerten
- c)Kenngrößen der Zielballistik, insbesondere Anforderungen an Geschosse unterscheiden, Geschosskonstruktionen und Wirkungsweise, bewerten
- d)historische Entwicklung und technischen Aufbau von Munition unterscheiden
- e)verschiedene Geschosse und Schrotarten unterscheiden und Verwendungsmöglichkeiten zuordnen
- f)Kunden Einsatzmöglichkeiten und Funktionsweisen von Wiederladegeräten erläutern
12 Waffenrechtliche Bestimmungen1 Woche im 19. bis 36. Monat
- a)waffenrechtliche Bestimmungen, insbesondere Waffengesetz, Beschussgesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz und Jagdrecht, beachten
- b)waffenrechtliche Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf Erwerb, Besitz, Führung, Transport, Aufbewahrung, Überlassung und Herstellung, anwenden
- c)Kennzeichnung von Waffen und Munition prüfen und vornehmen
- d)amtliche Prüfung von Waffen und Munition veranlassen
Lfd. Nr. 1, 2 zusammen: 18 Wochen im 1. bis 18. Monat
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche, technische und kundenorientierte Kommunikation7 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Informationen beschaffen und bewerten
- b)Gespräche mit Vorgesetzten und im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen, deutsche und englische Fachausdrücke auch in der Kommunikation verwenden, Teil-, Gruppen- und Explosionszeichnungen lesen und nutzen
- c)Skizzen und Stücklisten anfertigen
- d)Normen, insbesondere Toleranznormen und Oberflächennormen, einhalten
- e)technische Unterlagen, insbesondere Instandsetzungs- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Stücklisten, Tabellen und Diagramme, lesen und nutzen
- f)Arbeitsabläufe protokollieren
- g)Datenträger nutzen, digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesen
- h)Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen
- i)kundenspezifische Anforderungen und Informationen entgegennehmen, im Betrieb weiterleiten und berücksichtigen
6 Auftragsbearbeitung5 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen feststellen, Besonderheiten und Termine mit Kundinnen und Kunden absprechen
- b)Kundschaft, insbesondere bei der Waffen-, Kaliber- und Geschossauswahl für verschiedene Einsatzmöglichkeiten, beraten und betreuen
- c)Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen
- d)technische Entwicklungen berücksichtigen, sicherheitsrelevante und waffenrechtliche Vorgaben beachten
- e)Teilaufträge veranlassen und Fremdleistungen kontrollieren
- f)Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer und betriebswirtschaftlicher Gesichtspunkte planen, Planungsunterlagen erstellen und Aufträge durchführen
7 Planen und Steuern von Arbeitsabläufen; Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arbeitsschritte und -abläufe nach funktionalen, organisatorischen, fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Kriterien festlegen und sicherstellen
- b)Material, Werkzeuge und Hilfsmittel auftragsbezogen anfordern und bereitstellen
- c)den Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten
- d)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und protokollieren
8 Qualitätsmanagement4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 1 Woche im 19. bis 36. Monat
- a)Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden
- b)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, zu deren Beseitigung beitragen, Fehler und Maßnahmen dokumentieren
- c)das Qualitätsmanagementsystem des Betriebes anwenden
- d)im eigenen Arbeitsbereich zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen; eigene Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
9 Prüfen und Messen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 1 Woche im 19. bis 36. Monat
- a)die Ebenheit und Rauhigkeit von Werkstücken prüfen
- b)die Formgenauigkeit von Werkstücken prüfen
- c)Oberflächen auf Qualität, Verschleiß und Beschädigung prüfen
- d)Längen, insbesondere mit Strichmaßstäben und Messschiebern unter Berücksichtigung von systematischen und zufälligen Messfehlern, messen
- e)Werkstücke mit Winkeln, Grenzlehren und Gewindelehren prüfen
- f)Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse an Werkstücken unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften und nachfolgender Bearbeitung anreißen und körnen
- g)die Lage von Bauteilen und Baugruppen prüfen, Lageabweichungen messen
- h)physikalische und elektrische Größen messen
- i)waffentechnische Messungen und Prüfungen, insbesondere an Läufen, Patronenlagern und Verschlüssen, durchführen und bewerten
Häufige Fragen
Muss ich als Büchsenmacher ein Berichtsheft führen?
Ja. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), und die Verordnung verlangt zusätzlich einen schriftlichen Ausbildungsnachweis. Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG).
Wie genau müssen die Tätigkeiten beschrieben sein?
Stichworte reichen, wenn sie konkret sind: Welches Werkstück, welche Bearbeitung, welches Prüfmittel. Statt Gefeilt schreiben Sie, was Sie gefeilt und wie Sie das Maß geprüft haben.
Gehören Waffenrecht und Ballistik aus der Berufsschule hinein?
Ja, die Themen des Berufsschulunterrichts gehören nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses in den Ausbildungsnachweis. Notieren Sie sie als Stichworte mit den Stunden.
Was passiert, wenn Wochen im Berichtsheft fehlen?
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Tragen Sie fehlende Wochen deshalb möglichst bald nach und klären Sie Unklarheiten mit Ihrem Ausbilder.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Büchsenmacher und zur Büchsenmacherin (BüchsenmAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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