Berichtsheft als Bühnenmaler und -plastiker: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Bühnenmaler oder Bühnenplastiker gehören Ihre Arbeiten in der Werkstatt und auf der Bühne: Farbmischung, Grundierung und Lasuren, Malen von Prospekten und Versätzen, Modellieren, Formen und Gießen plastischer Elemente, Oberflächenimitationen sowie Entwurfs- und Planungsarbeit. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie diese Tätigkeiten einordnen, und enthält zwei Beispielwochen zum Übernehmen und Anpassen.
Stand: 21.10.2026
Was als Bühnenmaler und -plastiker ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin (BühnenM/PlastAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie wählen eine von zwei Fachrichtungen: Malerei oder Plastik. Welche das ist, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, Aufbau des Ausbildungsbetriebs
- Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz
- Entwickeln von Gestaltungskonzepten sowie Entwürfe und Modelle
- Planen, Kalkulieren und Organisieren sowie technisches Zeichnen
- Bearbeiten von Oberflächen und Untergründen
- Schriften, Zeichen und Ornamente
- Prüfen der Arbeitsergebnisse
- Fachrichtung Malerei: Farbmischung und Abstimmung auf Licht, Kopien und Imitate, Vorbereitung und Herstellung von Bühnenmalereien
- Fachrichtung Plastik: Auswahl von Werkstoffen und Techniken, Vervielfältigung plastischer Elemente, Kleb- und Verbindungstechniken, Kopieren und Imitieren, Herstellung plastischer Elemente
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Werkstatt eingewiesen, Unterweisung zu Arbeitssicherheit und Umgang mit Lösemitteln; Pinsel und Farbeimer gereinigt, Farbpigmente und Bindemittel kennengelernt | 8 |
| Dienstag | Leinwandrahmen mit Leim grundiert und geschliffen; Farbmuster auf Probetafeln angemischt und beschriftet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Grundlagen der Farbenlehre, technisches Zeichnen, Arbeitsschutz | 8 |
| Donnerstag | Geometrisches Ornament auf Papier entworfen, auf eine Holztafel übertragen und mit Tempera ausgemalt | 8 |
| Freitag | Faltenwurf nach Vorlage skizziert; Werkstatt aufgeräumt, Materialbestand an Farben und Leim geprüft und notiert | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Entwurf für ein Bühnenbild-Element mit der Ausstattungsleitung besprochen; Material und Arbeitszeit kalkuliert, Zeitplan bis zur Bühnenprobe erstellt | 8 |
| Dienstag | Großflächigen Prospekt auf dem Malersaal-Boden grundiert, Quadratnetz übertragen und Himmelsverlauf angelegt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Arbeitsplanung, Wirtschafts- und Sozialkunde, Prüfungsvorbereitung Gestaltung | 8 |
| Donnerstag | Steinimitation auf Hartschaum-Versatzstück gemalt, Lichtwirkung unter Bühnenbeleuchtung geprüft und die Farben nachgemischt | 8 |
| Freitag | Ornament in Ton modelliert, Negativform aus Silikon gefertigt und Probeabguss geprüft; Ergebnisse dokumentiert und mit dem Ausbilder besprochen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Bühnenmalers und -plastikers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, etwa „Farbenlehre und Farbmischung“, „Stilkunde und Ornamentik“ oder „Kalkulation von Aufträgen“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Bühnenmaler und -plastiker
| Statt | Besser |
|---|---|
| Gemalt | Prospekt 4 mal 6 Meter grundiert und einen Himmelsverlauf mit Lasuren aufgebaut |
| Farben gemischt | Grauton für Steinimitation aus Pigmenten angemischt und unter Bühnenlicht abgestimmt |
| Modelliert | Akanthus-Ornament in Ton modelliert und anschließend abgeformt |
| Holz bearbeitet | Relief aus Lindenholz mit Hohleisen vorgeschnitzt und Proportionen geprüft |
| Bei Aufbau geholfen | Versatzstücke auf der Probebühne gestellt, Kanten nachlasiert und Anschlüsse retuschiert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Bühnenmaler und -plastiker werden vor allem an Theatern, Opernhäusern und Bühnenbetrieben ausgebildet, aber auch in Film- und Fernsehstudios oder bei Messe- und Eventbauern. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung ist in beiden Fachrichtungen ähnlich aufgebaut. Der praktische Teil dauert bis zu 20 Stunden und umfasst vier Aufgaben nach Vorlagen, in der Malerei zum Beispiel Malerei, typografische Dekoration, Freihandzeichnung und Faltenwurf, in der Plastik unter anderem ein Relief mit Figur, eine Materialimitation und ein Ornament. Der schriftliche Teil besteht aus den Bereichen Gestaltung (bis zu 120 Minuten), Arbeitsplanung und -ausführung (bis zu 90 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (bis zu 60 Minuten). Eine mündliche Ergänzung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin (BühnenM/PlastAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Positionen des Rahmenplans11 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages , insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Entwickeln von Gestaltungskonzeptionen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Informationen zu Gestaltungskonzepten ermitteln, insbesondere zu den Anforderungen an Dekorationen, historische und zeitgenössische sowie kultur- und kunstgeschichtliche Bezüge
- b)Produktionsanforderungen hinsichtlich gestalterischer und technischer Umsetzungsmöglichkeiten auswerten und mit den beteiligten Werkstätten beraten
- c)Umsetzungsmöglichkeiten vorstellen und abstimmen
6 Planen, Kalkulieren und Organisieren der Arbeiten2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Arbeitsschritte und Arbeitstechniken festlegen
- b)Arbeitsabläufe nach Terminvorgaben, insbesondere mit anderen Abteilungen, abstimmen und festlegen
- c)Aufgaben innerhalb des Teams organisieren und koordinieren
- d)Arbeitsplatz einrichten
- e)Werk- und Hilfsstoffe auswählen
- f)Material und Kostenberechnungen durchführen
- g)Werkzeuge, Geräte und Maschinen auswählen
7 Anfertigen von Entwürfen und Modellen15 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)lineare und plastische Zeichnungen, insbesondere von Architekturen und Landschaften, anfertigen
- b)Modelle, insbesondere Architekturen und Landschaftsteile, anfertigen und plastisch gestalten
- c)lineare und plastische Zeichnungen, insbesondere von Lebewesen und Phantasiedarstellungen, anfertigen
- d)Dekorationen, insbesondere Lebewesen und Phantasiedarstellungen, modellieren und plastisch gestalten
8 Anfertigen von technischen Zeichnungen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Zeichnungen in unterschiedlichen Maßstäben anfertigen
- b)Zeichnungen maßstabgerecht übertragen
- c)Zeichnungen in unterschiedlichen Ansichten anfertigen
- d)räumliche Darstellungen anfertigen
- e)Konstruktionszeichnungen anfertigen
9 Bearbeiten von Untergründen und Oberflächen10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 14 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Werkstoffe, insbesondere Textilien, Hölzer, Metalle und Kunststoffe, be- und verarbeiten
- b)Untergründe, insbesondere Textilien, Kunststoffe und Folien, auf Lichtdurchlässigkeit, Struktur und Dichte prüfen
- c)Grundierungen für unterschiedliche Zeichen- und Maltechniken herstellen und auftragen
- d)plastische Massen, insbesondere unter Berücksichtigung von Belastbarkeit und Gewicht, anfertigen
- e)Strukturen aus Natur und Technik auswählen und mit plastischen Massen umsetzen
- f)vorgefertigte Applikationen aufbringen
- g)Gewebe, Folien und plastische Elemente für transparente, durchscheinende und deckende Malereien bearbeiten
- h)aufrollbare und starre Dekorationsteile mit Putz-, Mauerwerk-, Stein- und Betonimitationen versehen
- i)ausstattungsspezifische Vergoldetechniken ausführen
10 Anfertigen von Schriften, Zeichen und Ornamenten6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 13 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Schablonen und Pausen anfertigen und anwenden
- b)mit selbstgefertigten Stempeln drucken
- c)Tier-, Pflanzen- und geometrische Ornamente zeichnen, malen und plastisch gestalten
- d)Buchstaben und Schriften konstruieren und zeichnen
- e)Schriften in verschiedenen Techniken ausführen
- f)Flächen mit Schrift gestalten
- g)Schriften, Zeichen und Ornamente unterschiedlicher Kulturkreise imitieren
11 Prüfen von Arbeitsergebnissen3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)gestalterische Prüfkriterien entwickeln und unter Berücksichtigung von Vorlagen und Wirkung anwenden
- b)Funktionsprüfungen nach geforderter Aufgabenstellung und notwendiger Belastbarkeit durchführen
A. Fachrichtung Malerei4 Positionen
1 Mischen von Farben und Abstimmen auf die Beleuchtung6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Farbmittel nach Verträglichkeit von Pigmenten mit Lösungs-, Binde- und Verdünnungsmitteln sowie Zusatzstoffen auswählen
- b)Farben entwurfsgerecht mischen
- c)Farbproben und Farbauszüge unter Berücksichtigung von licht-, aufnahmetechnischen und psychologischen Farbgestaltungsmöglichkeiten sowie geforderter Oberflächenqualität anfertigen
- d)Farbpaletten zusammenstellen
- e)Endabstimmung zwischen Malerei und Beleuchtung herbeiführen
2 Anfertigen von Kopien und Imitaten10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Riss- und Sprungimitationen anfertigen
- b)Holzimitationen durch Malen und Modellieren anfertigen
- c)Steinimitationen, insbesondere Marmor, anfertigen
- d)Metallimitationen anfertigen
- e)Textilimitationen, insbesondere Faltenwürfe, anfertigen
- f)Kopien von zeitgenössischen und historischen Kunstwerken, insbesondere von Zeichnungen und Malereien, anfertigen
3 Vorbereiten von Bühnenmalereien10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Vergrößerungstechniken einsetzen und maßstabgerechte Vorzeichnungen für Malereien anfertigen
- b)Lasier- und Koloriertechniken anwenden
- c)Spritztechniken anwenden
- d)grafische Elemente in unterschiedlichen Techniken ausführen
4 Herstellen von Bühnenmalereien26 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Bildaufbau unter Einbeziehung von Kontrasten, Proportionen, Flächen- und Raumaufteilungen sowie Licht- und Schattenwirkungen entwickeln
- b)menschliche und tierische Anatomie in Bewegung und in unterschiedlichen Altersstufen darstellen
- c)Architekturen aus unterschiedlichen Epochen und Kulturkreisen sowie Landschaften mit verschiedenen Vegetationsformen darstellen
- d)freie Formen, Phantasiedarstellungen sowie Farb- und Luftperspektiven darstellen
B. Fachrichtung Plastik5 Positionen
1 Auswählen und Anwendung von Werkstoffen und Techniken4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Materialien nach technischer und gesundheitlicher Verträglichkeit auswählen
- b)technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit von Entwürfen anhand von Proben und Mustern beurteilen
- c)Vergrößerungs- und Verkleinerungstechniken einsetzen
2 Vervielfältigen von plastischen Elementen17 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Abgussformen, verlorene Formen sowie Tiefziehformen konstruieren und anfertigen
- b)ausformen und laminieren
- c)aus- und abgeformte Teile nacharbeiten
3 Anwenden von Klebe- und Verbindungstechniken6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)nach statischen und dynamischen Bedingungen, insbesondere Holz, Metall, Kunststoff und Textilien, kleben und verbinden
- b)Armierungs- und Kaschiertechniken anwenden
- c)Applikationen herstellen und aufkleben sowie durch Spritzverfahren auftragen
4 Kopieren und Imitieren8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Gegenstände, insbesondere Reliefs, Plastiken und Gefäße aus Geschichte und Gegenwart, kopieren
- b)Textilimitationen, insbesondere Faltenwürfe, anfertigen
- c)Oberflächen, insbesondere Stein, Holz, Metall und Risse, imitieren
5 Herstellen von plastischen Elementen17 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Gestaltungskonzepte unter Einbeziehung von Kontrasten, Proportionen, Raumaufteilungen, Licht- und Schattenwirkungen sowie Perspektiven entwickeln
- b)Gestaltungselemente, insbesondere durch Schnitzen, Sägen, Modellieren und Kaschieren, umsetzen
- c)menschliche und tierische Anatomie in Bewegung und in unterschiedlichen Altersstufen darstellen
- d)Architekturen aus unterschiedlichen Epochen und Kulturkreisen sowie Landschaften mit verschiedenen Vegetationsformen darstellen
- e)freie Formen und Phantasiedarstellungen darstellen
Häufige Fragen
Muss ich als Bühnenmaler oder -plastiker ein Berichtsheft führen?
Ja. Auszubildende führen den Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), und die Verordnung schreibt ihn für diesen Beruf vor. Er begleitet Ihre gesamte dreijährige Ausbildung, ob in Malerei oder Plastik.
Wer sieht mein Berichtsheft durch?
Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie die Durchsicht regelmäßig ein, zum Beispiel wöchentlich oder monatlich, damit sich keine Lücken ansammeln und Rückfragen noch möglich sind.
Wie genau muss ich Farben und Materialien beschreiben?
Nennen Sie Technik, Material und Arbeitsschritt, etwa „Tempera auf grundierter Holztafel“ oder „Silikonform für Gipsabguss“. Rezepturen oder Mischverhältnisse müssen Sie nicht aufführen. Entscheidend ist, dass Ihr Ausbilder erkennt, was Sie getan und gelernt haben.
Zählen Berufsschultage und Lehrgänge ins Berichtsheft?
Ja. Berufsschulthemen tragen Sie als Stichworte ein, Lehrgänge mit Thema, Ort und Stunden. Für Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte stellt der Betrieb Sie frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG).
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Bühnenmaler und -plastiker/zur Bühnenmalerin und -plastikerin (BühnenM/PlastAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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