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Berichtsheft als Chemikant: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Chemikanten gehören die Arbeiten der Woche an Produktionsanlagen und im Betrieb, etwa Stoffe handhaben, Anlagen fahren, Messwerte erfassen, Proben nehmen und Anlagen instand halten, sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Chemikant ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemikanten und zur Chemikantin (ChemikAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate. Neben den Pflichtqualifikationen für alle werden vier Wahlqualifikationen vermittelt, die Ihr Ausbildungsbetrieb aus einer Auswahlliste festlegt, mindestens eine davon aus den ersten acht. Zur Auswahl stehen unter anderem Produktionsverfahren, Verarbeitungstechnik, Labortechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik und Digitalisierung und vernetzte Produktion. Welche in Ihrem Betrieb gelten, fragen Sie Ihren Ausbilder.

Das Ausbildungsberufsbild nennt unter anderem diese Pflichtqualifikationen. Ihre Einträge lassen sich ihnen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Arbeitssicherheit, Gefahrstoffkennzeichnung und Persönlicher Schutzausrüstung, Rundgang durch die Anlagen, Flucht- und Rettungswege abgegangen8
DienstagWerkstattausbildung: Rohr abgelängt, entgratet und Gewinde geschnitten, Flanschverbindung mit Dichtung montiert, Dichtheit geprüft8
MittwochBerufsschule: Chemie, Technische Mathematik, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagIm Labor Dichte und pH-Wert von Lösungen bestimmt, Filtrieren und Titrieren geübt, Ergebnisse im Laborbuch eingetragen8
FreitagGrundoperationen: Stoffe gewogen, gelöst und gemischt, Temperatur mit Thermometer gemessen, Arbeitsplatz gereinigt und Geräte zurückgestellt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagSchichtübergabe besprochen, Anlage nach Fahrvorschrift angefahren, Temperatur, Druck und Füllstand im Leitsystem überwacht, Rundgang mit Sichtkontrolle8
DienstagProduktionscharge im Rührkessel gefahren, Einsatzstoffe nach Rezeptur dosiert, Probe gezogen und im Labor auf Reinheit geprüft, Chargenprotokoll geführt8
MittwochBerufsschule: Prozessleittechnik, Verfahrenstechnik, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagPumpe für die Instandhaltung freigeschaltet und entleert, Gleitringdichtung getauscht, Wiederinbetriebnahme begleitet, Arbeitserlaubnis abgezeichnet8
FreitagRegelkreis am Durchflussregler geprüft, Regelparameter mit dem Schichtführer angepasst, Abweichungen im Schichtbuch dokumentiert, Vorschlag zur Optimierung der Chargenzeit notiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Chemikanten

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Stoffmengenberechnung“ oder „Aufbau einer Rektifikationskolonne“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest. Bei Blockunterricht notieren Sie für die Schulwochen die Unterrichtsthemen statt der Arbeit im Betrieb.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Chemikant

StattBesser
An der Anlage gearbeitetAnlage nach Fahrvorschrift angefahren, Druck und Temperatur überwacht, Werte im Schichtbuch eingetragen
Probe genommenProbe aus dem Kessel nach Probenahmeanweisung gezogen, beschriftet und ins Labor gebracht
Pumpe repariertPumpe freigeschaltet und entleert, Gleitringdichtung getauscht, Dichtheit nach dem Zusammenbau geprüft
Chemikalien gemischtEinsatzstoffe nach Rezeptur eingewogen und dosiert, Rührzeit eingehalten, Charge protokolliert
Sicherheit gemachtPersönliche Schutzausrüstung kontrolliert, Sicherheitsdatenblatt gelesen, Augendusche auf Funktion geprüft

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Chemikanten werden in Industriebetrieben ausgebildet, etwa in der chemischen, pharmazeutischen oder kunststoffverarbeitenden Industrie. Zuständige Stelle ist die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Rezepturen, Produktnamen und Kundendaten brauchen Sie im Nachweis nicht. Sie können Betriebsgeheimnisse sein, über die Sie Stillschweigen wahren müssen (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei zeitlich getrennten Teilen. Teil 1 soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und zählt 40 Prozent. Geprüft werden die verfahrens- und produktionstechnische Arbeit sowie schriftlich Verfahrenstechnik, Messtechnik und Anlagentechnik. Teil 2 zählt 60 Prozent und hat die Prüfungsbereiche Produktions- oder Verarbeitungsprozess, Produktionstechnik, Prozessleittechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Über die Zulassung zu jedem Teil wird gesondert entschieden (§ 44 Absatz 1 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Chemikanten/zur Chemikantin (ChemikAusbV 2009), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt I: Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 125 Positionen

I.1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
I.2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehung des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweisen der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
I.3 Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handeln (Responsible Care)während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
I.3.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
  • e)Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden erläutern
  • f)persönliche Schutzausrüstungen unterscheiden und handhaben
  • g)Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhalten
  • h)Explosionsgefahren beschreiben und Maßnahmen zum Explosionsschutz ergreifen
  • i)Maßnahmen zum Schutz gegen die gefährlichen Wirkungen des Stroms bei unterschiedlichen Netzsystemen anwenden
  • j)Kennzeichnungen und Kennzeichnungsfarben von Behältern und Fördersystemen zuordnen
  • k)Regeln der Arbeitshygiene anwenden
  • l)ergonomische Grundregeln anwenden sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit ergreifen
  • m)mit Gefahrstoffen umgehen; Gefahren erläutern und vermeiden
I.3.2 Anlagensicherheit
  • a)Exzonen, Zündschutzarten und Temperaturklassen beachten
  • b)Einrichtungen zur Anlagensicherheit unterscheiden und beachten
  • c)bei Störungen betriebsspezifische Maßnahmen einleiten
I.3.3 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
  • e)Abfälle sammeln, lagern und für die Verwertung bereitstellen
I.3.4 Einsetzen von Energieträgern6 Wochen in der 1. bis 52. Woche
  • a)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten unterscheiden und unter Beachtung des Wirkungsgrades und des Gefährdungspotenzials einsetzen; Zusammenhänge der Energieumwandlung beschreiben
  • b)Wirkungsweise der Energieträger unterscheiden und Maschinen und Apparate, insbesondere Wärmetauscher, einsetzen
I.3.5 Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung3 Wochen* in der 1. bis 52. Woche
  • a)Fördersysteme einschließlich Armaturen bedienen und pflegen
  • b)Werkstoffe unter Beachtung ihrer mechanischen, thermischen und chemischen Eigenschaften einsetzen
  • c)Anlagenteile und Geräte zum Einsatz vorbereiten
  • d)Maßnahmen zum Schutz vor Korrosion, Verschleiß, Unterkühlung und Überhitzung ergreifen
  • e)Arbeitsmittel warten und pflegen
I.3.6 Qualitätsmanagement, Kundenorientierungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)betriebsspezifische Instrumente des Qualitätsmanagements erläutern und aufgabenspezifisch anwenden
  • b)prozess- und kundenorientiert arbeiten
I.3.7 Kostenorientiertes Handelnwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Möglichkeiten der Beeinflussbarkeit von Kosten im eigenen Arbeitsbereich nutzen
  • b)zur Einhaltung von Kostenvorgaben beitragen
I.4 Arbeitsorganisation und Kommunikationwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
I.4.1 Planen und Steuern von Prozess-, Betriebs- und Arbeitsabläufenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge sowie Betriebsmittel auswählen, lagern, disponieren und bereitstellen
  • b)Fließbilder, Funktionspläne und Verfahrensvorschriften zur Planung von Arbeitsabläufen anwenden
  • c)Arbeitsabläufe festlegen und Abwicklungszeiten einschätzen. Arbeitsschritte und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben durchführen; bei Abweichung von der Planung die Arbeitsschritte auf die veränderte Situation korrigiert abstimmen
I.4.2 Arbeiten im Team3; während der gesamten Ausbildung zu vermitteln, 2*); während der gesamten Ausbildung zu vermitteln, während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Problemlösungsmethoden anwenden
  • b)Kommunikationsregeln anwenden; Hilfsmittel zur Kommunikationsförderung einsetzen
  • c)Aufgaben im Team bearbeiten und abstimmen; Ergebnisse auswerten, kontrollieren und darstellen
I.4.3 Informations- beschaffung, Dokumentationwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Informationsquellen auswählen und unter Berücksichtigung auch fremdsprachiger Fachbegriffe anwenden
  • b)Dokumentationsarten unterscheiden
  • c)Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen
  • d)Arbeitsabläufe und -ergebnisse dokumentieren und beurteilen
I.4.4 Kommunikations- und Informationssysteme
  • a)betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme einsetzen
  • b)mit Standardsoftware und arbeitsplatzspezifischer Software arbeiten
  • c)Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
I.5 Umgehen mit Arbeitsstoffen und Bestimmen von Stoffkonstanten10 Wochen in der 1. bis 52. Woche, 4 Wochen in der 53. bis 90. Woche, 4 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)chemische Gesetzmäßigkeiten, insbesondere chemische Bindung und Reaktionsfähigkeit, beachten
  • b)typische anorganische und organische Reaktionen unterscheiden
  • c)physikalische Gesetzmäßigkeiten, insbesondere Aggregatzustandsänderungen und den Einfluss von Druck und Temperatur auf Gasvolumina beachten
  • d)aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe, Alkanole, Alkanale und Karbonsäuren unterscheiden
  • e)mit Säuren, Basen, Salzen und deren Lösungen umgehen
  • f)mit Lösemitteln umgehen
  • g)mit Gasen umgehen
  • h)Arbeitsstoffe kennzeichnen und lagern
  • i)Verfahren zur Probennahme und Probenvorbereitung für die Inprozesskontrolle und Endproduktprüfung unterscheiden; Proben nehmen
  • j)Säure-Base-Titrationen durchführen und auswerten; pH-Wert bestimmen
  • k)Volumen, Masse und Dichte von Feststoffen und Flüssigkeiten bestimmen
  • l)Stoffkonstanten, insbesondere Viskosität, Brechzahl, Schmelztemperatur bestimmen und auswerten
  • m)betriebsübliche Analysenverfahren, insbesondere fotometrische oder chromatografische, anwenden und auswerten
  • n)physikalisch-chemische Gesetzmäßigkeiten beachten, insbesondere über Energieinhalte bei exo- und endothermen Reaktionen sowie den Einfluss von Druck und Temperatur auf chemische Reaktionen Auskunft geben
  • o)über den Einfluss chemischer und physikalischer Eigenschaften von Stoffen auf den Reaktionsprozess Auskunft geben und bei dessen Durchführung beachten
I.6 Verfahrenstechnische Grundoperationen12 Wochen in der 1. bis 52. Woche, 6 Wochen in der 53. bis 90. Woche
  • a)Grundoperationen unterscheiden, Geräte ihren Einsatzgebieten zuordnen
  • b)Stoffportionen definieren und die Zusammensetzung von Mischphasen berechnen, definierte Lösungen herstellen
  • c)Feststoff nach einem Verfahren zerkleinern und klassieren
  • d)Feststoff-Flüssigkeits-Gemische insbesondere durch Sedimentieren und Filtrieren trennen
  • e)Gemische durch Umkristallisieren und Destillieren reinigen
  • f)Feststoff trocknen
  • g)Methoden der Sorption anwenden
I.7 Installationstechnische Arbeiten10 Wochen in der 1. bis 52. Woche
  • a)Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen unterscheiden; Metalle und Kunststoffe manuell bearbeiten
  • b)Rohre und Rohrleitungsteile unter Berücksichtigung von Rohrverbindungsarten und -elementen sowie Dichtungsmaterialien verbinden und abdichten
  • c)Absperrorgane Einsatzgebieten zuordnen; Absperrorgane bedienen
I.8 Instandhaltung von Fördermitteln2 Wochen in der 1. bis 52. Woche, 4 Wochen in der 53. bis 90. Woche
  • a)Wellenabdichtungen überprüfen
  • b)Fördermittel unterscheiden, prüfen und in Betrieb nehmen
  • c)beim Ein- und Ausbau von Fördermitteln mitwirken
  • d)vorbeugende Instandhaltung von Fördermitteln durchführen und dokumentieren
I.9 Messtechnik4 Wochen in der 1. bis 52. Woche, 10 Wochen in der 53. bis 90. Woche
  • a)Messprinzipien und Einsatzgebiete von Geräten zur Bestimmung von Druck, Differenzdruck, Durchfluss, Füllstand, Menge und Temperatur unterscheiden und ihren Einsatzgebieten zuordnen
  • b)Druck, Differenzdruck, Füllstand, Durchfluss, Menge und Temperatur messen
  • c)elektrische Größen im Gleich- und Wechselstrom messen
  • d)Einrichtungen zur Erfassung und Übertragung von Signalen unterscheiden
  • e)Funktionsweise von Aktoren unterscheiden
  • f)Elementen eines Regelkreises Funktionen zuordnen
I.10 Betreiben von Produktionsanlagen2 Wochen in der 1. bis 52. Woche, 8 Wochen in der 53. bis 90. Woche
  • a)Produktionsprozesse einschließlich der Ver- und Entsorgung und unter Berücksichtigung von Umweltschutzmaßnahmen beschreiben
  • b)Anlagen oder Teilanlagen anfahren und abfahren und im Rahmen der Betriebsanweisung fahren
I.11 Thermische und mechanische Verfahrenstechnik10 Wochen in der 91. bis 182. Woche

Destillieren und Rektifizieren

  • a)Geräte und Anlagen zum Destillieren und Rektifizieren, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
  • b)Flüssigkeitsgemische unter Beachtung der physikalischen Vorgänge und betriebstechnischen Vorraussetzungen sowie unter Berücksichtigung der Energieeffizienz durch Destillieren und Rektifizieren trennen
  • c)Qualität der Produkte prüfen, Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen ergreifen

Filtrieren, Zentrifugieren, Sedimentieren

  • d)Geräte und Anlagen zum Sedimentieren, Zentrifugieren und Filtrieren insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
  • e)Abweichungen im Prozess feststellen; bei Störungen Maßnahmen einleiten
I.12 Instandhaltung von Produktions- einrichtungen8 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)Produktionseinrichtungen zur Reparatur und Wartung unter Beachtung sicherheitstechnischer Vorschriften und verfahrenstechnischer Bedingungen in und außer Betrieb nehmen
  • b)Baugruppen und Bauteile unter Beachtung bauteilspezifischer Montagebedingungen austauschen
  • c)Baugruppen und Bauteile sichern und transportieren
  • d)vorbeugende Instandhaltung von Produktionseinrichtungen durchführen und dokumentieren
I.13 Steuer- und Regelungstechnik12 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)logische Grundschaltungen aufbauen und prüfen
  • b)Fehler mit Hilfe von Schaltungsunterlagen eingrenzen
  • c)Produktionsanlagen mit Hilfe von PLT-Komponenten bedienen
  • d)Mess- und Regeleinrichtungen nach Vorgaben und unter Nutzung von betriebsspezifischen Plänen überprüfen und einstellen
  • e)Aufbau und Wirkungsweise von Automatisierungssystemen einschließlich speicherprogrammierbarer Steuerungen unterscheiden und ein System bedienen
I.14 Optimieren von Produktionsabläufen8 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)Fahrweise von Anlagen oder Teilanlagen nach betrieblichen Vorgaben optimieren
  • b)Störungen im Produktionsablauf feststellen, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergreifen und bei der Beseitigung durch Fachpersonal mitwirken
  • c)Prozessabläufe dokumentieren

Abschnitt II: Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 220 Positionen

II.1 Produktionsverfahren10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)bei der Planung von Produktionsprozessen mitwirken
  • b)anorganische, organische, polymere oder bio- und gentechnische Produkte unter Berücksichtigung des Reaktionsverhaltens sowie gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben herstellen
  • c)Inprozesskontrolle durchführen
  • d)Produkte prüfen
II.2 Verarbeitungstechnik10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)bei der Planung von Verarbeitungsprozessen mitwirken
  • b)Anlagen und Teilanlagen zur Verarbeitung von Stoffen in Betrieb nehmen und nach Betriebsanweisung fahren
  • c)vorbeugende Wartung durchführen; bei Störungen Maßnahmen ergreifen
  • d)Verarbeitungsprozesse dokumentieren und Qualitätskontrollen durchführen
II.3 Vereinigen von Stoffen10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)Anlagen und Geräte, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
  • b)Stoffe nach verschiedenen Verfahren vereinigen
  • c)Ergebnisse prüfen
  • d)Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen einleiten
II.4 Trocknen10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)Geräte und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
  • b)Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase trocknen
  • c)den Trockengrad bestimmen
  • d)Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen einleiten
II.5 Zerkleinern10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)Geräte und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
  • b)Feststoffe nach verschiedenen Verfahren zerkleinern
  • c)Ergebnisse prüfen
  • d)Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen einleiten
II.6 Extrahieren10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)Geräte und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
  • b)Stoffe aus Gemischen durch Fest-Flüssig- und Flüssig-Flüssig-Extraktion abtrennen
  • c)Reinheit der Fraktionen prüfen
  • d)Gefahrenpotenziale bei Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen ergreifen
II.7 Klassieren und Sortieren10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)Geräte und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
  • b)Stoffe durch Klassieren und Sortieren trennen
  • c)Ergebnisse prüfen
  • d)Abweichungen im Prozess feststellen und Maßnahmen einleiten
II.8 Entstauben10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)Anlagen und Geräte, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise unterscheiden und einsetzen
  • b)Gase durch Entstauben reinigen
  • c)Funktionsfähigkeit der Anlagen und Geräte sicherstellen
II.9 Pneumatik und Hydraulik10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)Schalt- und Funktionspläne verschiedener Systeme handhaben
  • b)Druck in pneumatischen Systemen sowie Druck und Volumenstrom in hydraulischen Systemen messen und einstellen
  • c)funktionsgerechten Ablauf von Steuerungen überprüfen; bei Störungen Maßnahmen einleiten
  • d)im Rahmen von Inspektionen Bauteile austauschen
II.10 Rohrsystemtechnik10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)Funktionsfähigkeit von Rohrleitungssystemen überprüfen, bei Störungen Maßnahmen einleiten
  • b)Rohrleitungsteile und Armaturen unter Berücksichtigung verfahrenstechnischer Bedingungen und sicherheitstechnischer Vorschriften austauschen
II.11 Elektrotechnik10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)ein- und mehradrige, geschirmte und ungeschirmte Leitungen zurichten
  • b)Installationsschaltungen unter Berücksichtigung verschiedener Leitungsarten herstellen
  • c)Zusammenhänge im Dreiphasenwechselstromkreis beschreiben; Messungen durchführen
  • d)„die fünf Sicherheitsregeln“ anwenden
  • e)Schutzeinrichtungen überprüfen, Störungen feststellen und Maßnahmen einleiten
  • f)Komponenten für Haupt- und Steuerstromkreise auswählen, einbauen, kennzeichnen und dokumentieren
  • g)elektrische Motoren unterscheiden, Motorschaltungen aufbauen und Motoren in Betrieb nehmen
  • h)Bauelementen der Elektronik Funktionen zuordnen und kontaktbehaftete Steuerungen aufbauen
  • i)Vorschriften des elektrischen Explosionsschutzes anwenden
II.12 Automatisierungstechnik10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)Systeme nach Vorschriften warten
  • b)Programme für speicherprogrammierbare Steuerungen nach Vorgaben und technischen Unterlagen eingeben und testen
  • c)bei Störungen Fehler eingrenzen und Maßnahmen einleiten
  • d)Programmabläufe anhand von Funktionsplänen interpretieren
  • e)nach betrieblicher Vorgabe Parameter einstellen und Regelkreise optimieren
II.13 Umwelttechnik10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)Geräte und Anlagen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise, Einsatzgebieten zuordnen
  • b)Verfahren zur Behandlung und Reinigung von Abwässern oder Abluft durchführen
  • c)Prozess kontrollieren, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
  • d)Abfälle verwerten und beseitigen
II.14 Labortechnik10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)analytische Verfahren, insbesondere unter Beachtung von Funktions- und Wirkungsweise, Einsatzgebieten zuordnen
  • b)Analyseverfahren zur Eingangs-, Prozess- und Endkontrolle anwenden, Ergebnisse auswerten und Maßnahmen einleiten
  • c)anwendungstechnische Prüfungen durchführen
II.15 Qualitätsmanagement10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)Regeln Guter Herstellungspraxis (GMP), Guter Laborpraxis (GLP) oder vergleichbare Regelungen anwenden
  • b)statistische Qualitätskontrolle durchführen
  • c)Qualitätssicherungskonzept anhand betrieblicher Vorgaben für einen Verfahrensschritt entwickeln
  • d)bei der internen Überprüfung des Qualitätsmanagements mitwirken
  • e)bei der Validierung eines Verfahrens mitwirken
II.16 Logistik, Transport und Lagerung10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)Anlagen und Geräte zum Lagern von Stoffen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise, Einsatzgebieten zuordnen
  • b)Stoff- und Warenströme darstellen und erfassen
  • c)Abweichungen im betrieblichen Materialfluss feststellen und Maßnahmen einleiten
  • d)Flurförderzeuge führen
  • e)Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen, Transporte sichern und durchführen
  • f)Lager betreiben
II.17 Kälte- und Tieftemperaturtechnik10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)Anlagen und Geräte zum Erzeugen von Tieftemperaturen und zum Verarbeiten unter Tieftemperaturbedingungen, insbesondere unter Beachtung von Aufbau, Funktions- und Wirkungsweise, Einsatzgebieten zuordnen
  • b)Produkte unter Tieftemperaturbedingungen herstellen
  • c)Messmethoden der Tieftemperaturtechnik anwenden, bei Störungen Maßnahmen einleiten
II.18 Anwenden produktionsbezogener mikrobiologischer Arbeitstechniken10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)GMP- und GLP-Regeln für Biotechnologie-Betriebe und Vorschriften zur biologischen Sicherheit beachten
  • b)grundlegende Methoden des Gentransfers beschreiben
  • c)Nährmedien herstellen und beimpfen, Kulturen anzüchten und aufarbeiten
  • d)Anlagen zur Fermentation unterscheiden, bedienen und warten
  • e)Proteine durch unterschiedliche chromatografische Verfahren trennen
  • f)Inprozesskontrolle bei der Fermentation und Trennung von Proteinen durchführen
  • g)Anlagen, insbesondere mit CIP- und SIP-Technik, reinigen und sterilisieren
  • h)biologisches Material entsorgen
II.19 Internationale Kompetenz10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)fremdsprachliche Informationsquellen, insbesondere technische Regelwerke, Betriebsanleitungen und Arbeitsanweisungen, auswerten und anwenden
  • b)Auskünfte in einer Fremdsprache geben
  • c)im Rahmen der Kundenorientierung kulturelle Besonderheiten berücksichtigen
II.20 Digitalisierung und vernetzte Produktion10 Wochen in der 91. bis 182. Woche
  • a)in der digitalen vernetzten Produktion selbstorganisiert arbeiten und digitale Kommunikationsmittel einsetzen sowie in virtuellen Teams mitwirken
  • b)Daten digital erfassen, prüfen, auswerten und sichern
  • c)Fehler beim Datenaustausch zwischen digitalen Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Fehler einleiten
  • d)Datenanalysen oder Simulationen für die Optimierung von Produktionsprozessen und für die vorausschauende Instandhaltung von Produktionsanlagen nutzen
  • e)Software-Applikationen des Betriebes mit mobilen und stationären Arbeitsmitteln einsetzen
  • f)digitale Medien für das Lernen im betrieblichen Alltag selbsttätig nutzen
  • g)rechtliche und betriebliche Vorgaben zum Schutz und zur Sicherheit digitaler Daten im Produktionsprozess einhalten

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Chemikant ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche an Anlagen, im Labor und in der Instandhaltung, etwa Anfahren, Überwachen, Dosieren, Probenehmen und Messen, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Charge nach Rezeptur gefahren, Probe gezogen, Protokoll geführt“.

Gibt es beim Chemikanten Schwerpunkte?

Nicht als Fachrichtung mit eigener Prüfung. Die Verordnung sieht aber vier Wahlqualifikationen vor, die der Ausbildungsbetrieb aus einer Auswahlliste festlegt, mindestens eine aus den ersten acht. Die Ausbildung dauert drei Jahre und sechs Monate.

Darf ich Rezepturen und Produktnamen ins Berichtsheft schreiben?

Das ist nicht nötig. Beschreiben Sie die Tätigkeit ohne Rezepturen, Produkt- und Kundennamen. Auszubildende müssen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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