heftwerkAnmeldenRegistrieren

Berichtsheft als Chemielaborant: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Chemielaboranten gehören die Arbeiten der Woche im Labor, etwa Ansetzen von Lösungen, Titrationen, chromatografische Analysen, Synthesen und Dokumentation, sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Chemielaborant ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack (ChemBioLackAusbV 2009). Sie regelt die Ausbildung zum Chemielaboranten, zum Biologielaboranten und zum Lacklaboranten gemeinsam. Die Ausbildung zum Chemielaboranten dauert dreieinhalb Jahre. Schwerpunkte gibt es nicht, wohl aber Wahlqualifikationen: Der Ausbildungsbetrieb wählt sechs davon aus einer Liste aus, zum Beispiel chromatografische Verfahren, spektroskopische Verfahren, verfahrenstechnische Arbeiten oder Digitalisierung. Welche das bei Ihnen sind, steht im Ausbildungsplan.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Arbeitsschutz und Gefahrstoffen, Laborrundgang, Lage von Augendusche, Feuerlöscher und Abzügen, Betriebsanweisungen gelesen8
DienstagNatriumhydroxid-Lösung nach Vorschrift angesetzt, Glasgeräte gereinigt, Waage und Pipetten kontrolliert, Einwaagen im Laborjournal eingetragen8
MittwochBerufsschule: Atombau, Periodensystem, Stoffmengenrechnen8
DonnerstagSäure-Base-Titration unter Anleitung: Probe vorbereitet, Indikator zugegeben, Verbrauch abgelesen, Gehalt berechnet8
FreitagSchmelzpunkt und Dichte einer Probe bestimmt, Messwerte protokolliert, Abfälle nach Vorgabe getrennt, Arbeitsplatz gereinigt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagSynthese im Rückflussaufbau angesetzt, Reaktionsverlauf per Dünnschichtchromatografie verfolgt, Ansatz aufgearbeitet8
DienstagProbenserie am HPLC-Gerät vorbereitet, Kalibrierlösungen angesetzt, Sequenz gestartet, Chromatogramme ausgewertet8
MittwochBerufsschule: instrumentelle Analytik, Reaktionskinetik, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagAusbeute der Synthese bestimmt, Produkt per IR-Spektrum charakterisiert, Ergebnisse mit der Sollvorgabe verglichen, Bericht begonnen8
FreitagMessreihe im Laborinformationssystem erfasst, Abweichung bei einem Messwert geprüft und dokumentiert, Gerätewartung nach Plan durchgeführt8

Berufsschule im Berichtsheft des Chemielaboranten

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Titration: Äquivalenzpunkt und Auswertung“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; die Reihenfolge legt Ihre Berufsschule fest. Bei Blockunterricht notieren Sie für die Schulwochen die Unterrichtsthemen statt der Arbeit im Betrieb.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Chemielaborant

StattBesser
Im Labor gearbeitetNatriumhydroxid-Lösung angesetzt, Einwaagen im Laborjournal dokumentiert
Analyse gemachtProbenserie per HPLC gemessen, Kalibrierlösungen angesetzt, Chromatogramme ausgewertet
Synthese gemachtSynthese im Rückflussaufbau durchgeführt, Reaktionsverlauf per Dünnschichtchromatografie verfolgt
Geräte geputztGlasgeräte gereinigt, Waage kontrolliert, Gerätewartung nach Plan durchgeführt
TitrationSäure-Base-Titration durchgeführt, Verbrauch abgelesen, Gehalt berechnet

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Chemielaboranten werden überwiegend in Industrie- und Forschungslaboren ausgebildet. Zuständige Stelle ist in der Regel die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Versuchsbeschreibungen verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Rezepturen, Verfahrensdetails und Daten aus Aufträgen können Betriebsgeheimnisse sein (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG). Im Nachweis genügt die Art der Arbeit, etwa „Wirkstoffgehalt per HPLC bestimmt“, ohne Produktnamen, Chargennummern oder Messwerte, die der Betrieb nicht nach außen geben will.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Ausbildungsordnung sieht eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen vor. Teil 1 findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und umfasst einen praktischen Teil zum Herstellen und Charakterisieren von Produkten sowie eine schriftliche Prüfung in Allgemeiner und Präparativer Chemie. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: Prozessorientiertes Arbeiten (praktisch), Analytische Chemie und Wahlqualifikationen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich). Teil 1 geht mit 35 Prozent, Teil 2 mit 65 Prozent in das Gesamtergebnis ein.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung im Laborbereich Chemie, Biologie und Lack (ChemBioLackAusbV 2009), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1.1 und Nummer 1.2 Buchstabe a

Gemeinsame, integrativ zu vermittelnde Qualifikationen nach § 3 Nummer 1.121 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Betriebliche Maßnahmen zum verantwortlichen Handelnwährend der gesamten Ausbildung
3.1 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
  • e)Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
  • f)persönliche Schutzausrüstungen auswählen und handhaben
  • g)Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhalten
  • h)Explosionsgefahren beschreiben und Maßnahmen zum Explosionsschutz ergreifen
  • i)Kennzeichnungen und Kennzeichnungsfarben Behältern und Fördersystemen zuordnen
  • j)Regeln der Arbeitshygiene anwenden
3.2 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
3.3 Einsetzen von Energieträgern2 Wochen in der 1. bis 52. Woche
  • a)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten unter Berücksichtigung des Wirkungsgrades und Gefährdungspotentials einsetzen
  • b)Geräte zum Heizen, Kühlen und Temperieren einsetzen
  • c)mechanische, thermische und elektrische Energien unter Verwendung von Größen und Einheiten des Internationalen Einheitensystems (SI-Größen und SI-Einheiten) berechnen
3.4 Umgehen mit Arbeitsgeräten und -mitteln einschließlich Pflege und Wartung3 Wochen in der 1. bis 52. Woche
  • a)Belüftungs-, Entlüftungs- und Absperreinrichtungen bedienen und pflegen
  • b)Laborgeräte unter Berücksichtigung ihrer Werkstoffeigenschaften einsetzen
  • c)Einrichtungen und Arbeitsgeräte zum Einsatz vorbereiten, prüfen, reinigen und warten sowie bei Störungen Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung einleiten
3.5 Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung
  • a)Elemente des Qualitätsmanagements aufgabenspezifisch anwenden
  • b)Messgeräte kalibrieren
  • c)über Qualifizierung und Validierung Auskunft geben
  • d)statistische Methoden aufgabenbezogen anwenden
  • e)Kundenorientierung bei der Aufgabenerledigung berücksichtigen
3.6 Wirtschaftlichkeit im Labor
  • a)laborbezogene Kostenarten und -stellen unterscheiden
  • b)Möglichkeiten der Beeinflussbarkeit von Kosten im eigenen Arbeitsbereich nutzen
  • c)zur Einhaltung von Kostenvorgaben beitragen
4 Arbeitsorganisation und Kommunikationwährend der gesamten Ausbildung
4.1 Arbeitsplanung, Arbeiten im Teamwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Regeln einrichten
  • b)Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge und Betriebsmittel auswählen, disponieren, bereitstellen und lagern
  • c)Projektziele festlegen, Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen sowie bei Abweichungen Prioritäten festlegen
  • d)Arbeitsschritte festlegen und erforderliche Bearbeitungszeiten planen
  • e)Problemlösungsmethoden anwenden
  • f)Kommunikationsregeln anwenden, Hilfsmittel zur Kommunikationsförderung einsetzen
  • g)Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen, auswerten und kontrollieren
4.2 Informationsbeschaffung und Dokumentationwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Informationsquellen nutzen
  • b)Dokumentationsarten unterscheiden und ihren Dokumentationswert beschreiben
  • c)Hilfsmittel zur Dokumentation einsetzen
  • d)Arbeitsabläufe und -ergebnisse dokumentieren, beurteilen und präsentieren
4.3 Kommunikations- und Informationssysteme3 Wochen in der 1. bis 52. Woche
  • a)betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme einsetzen
  • b)mit Standardsoftware und arbeitsplatzspezifischer Software arbeiten
  • c)Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
4.4 Messdatenerfassung und -verarbeitung3 Wochen in der 1. bis 52. Woche
  • a)labortechnische Aufgaben, insbesondere Steuerung, Messdatenerfassung und Messdatenauswertung, mit dem Computer lösen
  • b)Sensoren, Aktoren und Messgeräte auswählen und einsetzen
  • c)Laborprozesse regeln und steuern
4.5 Anwenden von Fremdsprachen bei Fachaufgabenwährend der gesamten Ausbildung
  • a)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
  • b)Informationen aus fremdsprachigen Quellen auswerten und anwenden, insbesondere englischsprachige Arbeitsvorschriften, technische Unterlagen, Dokumentationen, Handbücher, Betriebs- und Gebrauchsanweisungen
  • c)Auskünfte in einer Fremdsprache geben
5 Umgehen mit Arbeitsstoffen4 Wochen in der 1. bis 52. Woche
  • a)laborspezifische Werkstoffe Einsatzgebieten zuordnen und mit diesen Werkstoffen umgehen
  • b)Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen anwenden, insbesondere Gefahrensymbole und -bezeichnungen von Arbeitsstoffen erklären und beachten
  • c)Arbeitsstoffe kennzeichnen
  • d)Reaktionsgleichungen von chemischen Umsetzungen aufstellen
  • e)Konzentrationen berechnen und stöchiometrische Aufgaben lösen
  • f)mit Säuren, Basen und Salzen sowie ihren Lösungen umgehen
  • g)mit organischen Lösemitteln umgehen
  • h)mit Gasen umgehen
6 Chemische und physikalische Methoden
6.1 Probenahme und Probenvorbereitung2 Wochen in der 1. bis 52. Woche
  • a)Verfahren zur Probenahme und zur Probenvorbereitung für die Gehalts- und Qualitätskontrolle unterscheiden
  • b)Proben nehmen
6.2 Bestimmung physikalischer Größen und Stoffkonstanten3 Wochen in der 1. bis 52. Woche
  • a)Volumenmessgeräte unterschiedlicher Messgenauigkeit einsetzen
  • b)Waagen unterschiedlicher Messbereiche einsetzen
  • c)physikalische Größen messen und Stoffkonstanten bestimmen, insbesondere Temperatur und pH-Wert messen
6.3 Analyseverfahren4 Wochen in der 1. bis 52. Woche
  • a)fotometrische Bestimmungen durchführen und auswerten
  • b)chromatografische Trennverfahren, insbesondere nach Einsatzgebieten, unterscheiden
  • c)Stoffgemische durch chromatografische Verfahren trennen
6.4 Trennen und Vereinigen von Arbeitsstoffen2 Wochen in der 1. bis 52. Woche
  • a)definierte Lösungen herstellen
  • b)Feststoffe von Flüssigkeiten trennen, insbesondere durch Dekantieren, Sedimentieren, Filtrieren, Zentrifugieren und Eindampfen

Pflichtqualifikationen nach § 3 Nummer 1.2 Buchstabe a12 Positionen

7 Durchführen analytischer Arbeiten
7.1 Vorbereiten von Proben3 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Stoffe in Lösung bringen
  • b)Proben zur Messung vorbereiten
  • c)Referenzmaterialien auswählen und zur Messung vorbereiten
7.2 Qualitative Analyse4 Wochen in der 1. bis 52. Woche
  • a)anorganische Reaktionsgleichungen aufstellen
  • b)charakteristische Reaktionen zur Identifizierung anorganischer Stoffe durchführen
7.3 Spektroskopie4 Wochen in der 1. bis 52. Woche, 5 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)über Aufbau und Funktionsweise von UV/VIS- und IR-Spektrometern Auskunft geben sowie IR- und UV/VIS-Spektroskopie Einsatzgebieten zuordnen
  • b)Stoffe mit UV/VIS- und IR-Spektrometern qualitativ und quantitativ analysieren
7.4 Gravimetrie
  • a)chemische Reaktionsgleichungen der Gravimetrie aufstellen
  • b)gravimetrische Bestimmung durchführen
7.5 Maßanalyse6 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)chemische Reaktionsgleichungen der Maßanalyse aufstellen
  • b)volumetrische Bestimmungen Einsatzgebieten zuordnen
  • c)direkte und indirekte volumetrische Bestimmungen acidimetrisch-alkalimetrisch und komplexometrisch durchführen
  • d)direkte und indirekte volumetrische Bestimmungen oxidimetrisch-reduktometrisch durchführen
  • e)Bestimmungen nach mindestens zwei unterschiedlichen Methoden, insbesondere potenziometrisch, konduktometrisch oder polarografisch, durchführen
7.6 Chromatografie5 Wochen in der 53. bis 84. Woche, 6 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Identitätsprüfungen durchführen
  • b)Stoffgemische chromatografisch trennen und die Analyten quantitativ bestimmen
7.7 Auswerten von Messergebnissen3 Wochen in der 1. bis 52. Woche

Messergebnisse analytischer Arbeiten auswerten, dokumentieren und auf Plausibilität prüfen

8 Durchführen präparativer Arbeiten
8.1 Herstellen von Präparaten4 Wochen in der 1. bis 52. Woche, 6 Wochen in der 53. bis 84. Woche
  • a)chemische Reaktionsgleichungen geplanter Synthesen aufstellen sowie Ansätze und Ausbeuten berechnen
  • b)Syntheseapparaturen einsetzen
  • c)Verbindungen durch Fällungsreaktion, durch Kohlenstoff-Kohlenstoff-Verknüpfungen, durch Einführung funktioneller Gruppen, durch Veränderung funktioneller Gruppen und durch enzymatische Reaktion nach Vorschrift herstellen
  • d)organische oder anorganische Verbindung über mehrere Stufen nach Vorschrift herstellen
  • e)Maßnahmen zur Verschiebung des Reaktionsgleichgewichtes ergreifen
  • f)Katalysatoren zur Reaktionsbeschleunigung einsetzen
8.2 Trennen und Reinigen von Stoffen5 Wochen in der 1. bis 52. Woche, 4 Wochen in der 53. bis 84. Woche
  • a)Stoffgemische ohne und mit Hilfsstoffen filtrieren
  • b)Flash- oder Säulenchromatografie durchführen
  • c)Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase trocknen
  • d)Stoffe kristallisieren und durch Umkristallisieren reinigen
  • e)Stoffe extrahieren
  • f)Stoffgemische durch Destillieren unter Normaldruck und reduziertem Druck sowie mit Schleppmitteln trennen
8.3 Charakterisieren von Produkten2 Wochen in der 1. bis 52. Woche, 6 Wochen in der 53. bis 84. Woche

Edukte, Zwischen- und Endprodukte durch mindestens vier Methoden charakterisieren, davon sind mindestens drei der folgenden Methoden anzuwenden: Dünnschichtchromatografie, Polarimetrie, Rheologie, Refraktometrie oder Schmelzpunktbestimmung

Lfd. Nr. 7.4, 7.5 zusammen: 4 Wochen in der 1. bis 52. Woche

Lfd. Nr. 7.4, 7.5 zusammen: 5 Wochen in der 53. bis 84. Woche

Abschnitt B: Wahlqualifikationen nach § 3 Nummer 2 Buchstabe a20 Positionen

9 Präparative Chemie: Reaktionstypen und -führung13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Synthesevorschriften auswählen
  • b)Syntheseapparaturen auswählen
  • c)Verbindungen nach Analogvorschriften und nach Vorschriften mit allgemeinen Angaben unter Anwenden von mindestens fünf unterschiedlichen Reaktionstypen herstellen, davon sind mindestens vier der folgenden Reaktionstypen anzuwenden:
    • Addition,
    • Substitution,
    • Umlagerung,
    • Eliminierung,
    • biokatalytische Reaktion,
    • katalytische Reaktion,
    • Cyclisierung,
    • Polymerisation
  • d)Verbindungen über mehrere Stufen unter Anwenden unterschiedlicher Reaktionstypen herstellen
  • e)Ausgangsstoffe, Zwischen- und Endprodukte auf Einhaltung der Spezifikation prüfen und das Ergebnis dokumentieren
10 Präparative Chemie: Synthesetechnik13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Verbindungen unter Anwenden von mindestens zwei unterschiedlichen Techniken herstellen, dabei mindestens eine der folgenden Techniken anwenden:
    • Tieftemperatursynthese,
    • Mikrosynthese,
    • Synthese an polymeren Trägern,
    • Schutzgassynthese,
    • Fermentertechnik,
    • fotochemische Synthese,
    • Gasphasenreaktion,
    • elektrochemische Technik,
    • Hochdrucksynthese,
    • Kombinatorik
  • b)Verfahrensbedingungen durch unterschiedliche Reaktionsführungen optimieren
  • c)Ausgangsstoffe, Zwischen- und Endprodukte auf Einhaltung der Spezifikation prüfen und das Ergebnis dokumentieren
11 Durchführen verfahrenstechnischer Arbeiten13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Sensoren für die Messtechnik auswählen
  • b)Stoffe verfahrenstechnisch herstellen
  • c)Stoffe, insbesondere mechanisch und thermisch, trennen und reinigen
  • d)Verfahren auf veränderte Maßstäbe übertragen und optimieren
  • e)verfahrenstechnische Prozesse steuern und regeln
12 Anwenden probenahmetechnischer und analytischer Verfahren13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Probenahmeverfahren nach Spezifität, Repräsentativität und Materialbeschaffenheit auswählen
  • b)Methoden der Probenkonservierung und -aufbewahrung anwenden
  • c)Proben stoff- und analysenspezifisch vorbereiten
  • d)Analysenverfahren auswählen und einsetzen
  • e)Verfahrensschritte optimieren
  • f)Analyseverfahren validieren
13 Anwenden chromatografischer Verfahren13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Methoden unter Beachtung von Spezifität und Matrixeinflüssen sowie nach Anwendungsbereich auswählen
  • b)Analysenproben vorbereiten
  • c)chromatografische Verfahren optimieren
  • d)Kalibrierfunktion aufstellen und ihre Richtigkeit überprüfen
  • e)Mehrstoffgemische unter Anwenden von mindestens drei unterschiedlichen Verfahren analysieren
  • f)Chromatogramme interpretieren
14 Anwenden spektroskopischer Verfahren13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Methoden unter Beachtung von Spezifität und Matrixeinflüssen sowie nach Anwendungsbereich auswählen
  • b)Analysenproben zur spektroskopischen Messung vorbereiten
  • c)Messparameter einstellen und optimieren
  • d)Kalibrierfunktion aufstellen und ihre Richtigkeit überprüfen
  • e)Stoffe mit unterschiedlichen spektroskopischen Methoden analysieren
  • f)Spektren interpretieren
15 Durchführen mikrobiologischer Arbeiten13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Arbeitssicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit biologischem Material ergreifen
  • b)Methoden der Desinfektion und Sterilisation anwenden
  • c)kontaminiertes Material entsorgen
  • d)Nährmedien herstellen
  • e)Mikroorganismen in der Umwelt nachweisen
  • f)Impf- und Kulturtechniken anwenden
  • g)unter Anwenden verschiedener Beleuchtungstechniken mikroskopieren
  • h)Mikroorganismen isolieren, färben und differenzieren
  • i)Keimwachstum dokumentieren und Keimzahl bestimmen
  • j)betriebliche Einsatzmöglichkeiten biotechnologischer Verfahren erläutern
  • k)biotechnologische Verfahren durchführen
16 Prüfen von Werkstoffen13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Werkstoffe zur Prüfung vorbereiten
  • b)Oberflächenbeschaffenheit und Stoffverteilung mikroskopisch beurteilen
  • c)Werkstoffe nach zerstörungsfreier und zerstörender Methode prüfen
  • d)Prüfergebnis auf Plausibilität beurteilen und dokumentieren
17 Herstellen, Applizieren und Prüfen von Beschichtungsstoffen und -systemen13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Beschichtungsstoff nach vorgegebener Rezeptur erstellen und seine systemspezifische Eigenschaft erläutern
  • b)Eigenschaften, Lager- und Transportbedingungen des Beschichtungsstoffes prüfen sowie Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
  • c)Untergrund nach Vorgabe vorbereiten
  • d)Beschichtungsstoff nach Verarbeitungsvorschrift applizieren
  • e)Beschichtungsstoff unter Berücksichtigung des Filmbildungsmechanismus härten
  • f)Beschichtung nach Anforderungsprofil prüfen, bewerten und optimieren
18 Prozessbezogene Arbeitstechniken13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)bei der Planung von Prozessabläufen mitwirken
  • b)prozessorientierte Arbeitstechnik auswählen und bewerten
  • c)prozessorientierte Arbeitstechnik einsetzen
  • d)Prozessablauf kontrollieren und dokumentieren
  • e)Ergebnisse prüfen, bewerten und dokumentieren
19 Umweltbezogene Arbeitstechniken13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)bei einem prozessbezogenen Verfahren der Abfallwirtschaft, Boden-, Luft- oder Gewässerreinhaltung mitwirken
  • b)Konzentrationen und Kenngrößen von Umweltparametern unter Beachtung einschlägiger Vorschriften bestimmen
  • c)Emissionen und Immissionen messen
  • d)Untersuchungsergebnisse mit Bestimmungen von Regelwerken vergleichen, dokumentieren und beurteilen sowie Maßnahmen veranlassen
20 Digitalisierung in Forschung, Entwicklung, Analytik und Produktion13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)selbstorganisiert arbeiten, digitale Kommunikationsmittel einsetzen sowie in virtuellen Teams mitwirken
  • b)Daten digital erfassen, prüfen, auswerten, dokumentieren und sichern
  • c)Plausibilität beim Datenaustausch zwischen digitalen Systemen prüfen und Maßnahmen zur Beseitigung von Fehlern einleiten
  • d)Daten in digitalen Netzen recherchieren, Datenanalysen oder Simulationen durchführen und zur Optimierung von Prozessen nutzen
  • e)Software-Applikationen des Betriebes mit mobilen und stationären Arbeitsmitteln einsetzen
  • f)digitale Medien für das Lernen im betrieblichen Alltag selbsttätig nutzen
  • g)rechtliche und betriebliche Vorgaben zum Schutz und zur Sicherheit digitaler Daten einhalten
21 Arbeiten mit vernetzten und automatisierten Systemen13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Systeme einrichten, nutzen, überprüfen und optimieren
  • b)Labor-Informations- und Labor-Management-Systeme einsetzen
  • c)Daten über digitale Netze austauschen
  • d)Soft- und Hardwarestörungen an Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Störung einleiten
22 Anwendungstechnische Arbeiten, Kundenbetreuung13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Stoffe hinsichtlich ihrer anwendungstechnisch relevanten Eigenschaften überprüfen
  • b)Stoffe hinsichtlich des geplanten Einsatzes chemisch und technisch optimieren
  • c)Kunden beraten und Problemlösungen erarbeiten
23 Qualitätsmanagement13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Validierung für ein Verfahren durchführen und dokumentieren
  • b)Qualitätssicherungskonzept für einen Arbeitsplatz entwickeln
  • c)statistische Qualitätskontrolle durchführen
  • d)Regeln Guter Laborpraxis (GLP), Guter Herstellungspraxis (GMP) oder vergleichbare Regelungen anwenden
  • e)bei der internen Überprüfung des Qualitätsmanagements mitwirken
24 Durchführen immunologischer und biochemischer Arbeiten13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)fotometrische und chromatografische Methoden anwenden
  • b)Proteine und Enzyme aus biologischem Material isolieren
  • c)enzymatische Analysen durchführen
  • d)Proteingemisch elektrophoretisch trennen und nachweisen
  • e)Proteine durch Blotting-Verfahren identifizieren
  • f)Antigen- und Antikörpernachweise durchführen
25 Durchführen gentechnischer und molekularbiologischer Arbeiten13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Vorschriften zum Gentechnikgesetz anwenden
  • b)Nucleinsäuren isolieren, schneiden und elektrophoretisch trennen
  • c)Abschnitte von Nucleinsäuren klonieren
  • d)Nucleinsäuren oder -abschnitte nachweisen und identifizieren
  • e)Nucleinsäuren, insbesondere durch Polymerase-Kettenreaktion (PCR), vervielfältigen
  • f)Plasmide isolieren
26 Durchführen zellkulturtechnischer Arbeiten13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Geräte und Materialien für Zellkulturtechniken einsetzen
  • b)Adhäsions- und Suspensionszellen kultivieren
  • c)Stammhaltung von Zellen durchführen
  • d)Untersuchungen an Zellkulturen durchführen
27 Formulieren, Herstellen und Prüfen von Bindemitteln13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)Bindemittel nach Anforderungsprofil formulieren
  • b)Ausgangsstoffe auswählen
  • c)Syntheseapparatur auswählen und einsetzen
  • d)Bindemittel herstellen und Reaktionsverlauf anhand ermittelter Kenndaten steuern
28 Durchführen farbmetrischer Arbeiten13 Wochen in der 85. bis 182. Woche
  • a)den betrieblichen Einsatz von Farbmessgeräten erläutern
  • b)farbmetrische Messungen durchführen
  • c)Messwerte auswerten und Ergebnis interpretieren
  • d)Farbmittel nach optischen, chemischen und thermischen Eigenschaften auswählen
  • e)Farbtöne nach farbmetrischen Daten ausarbeiten

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Chemielaborant ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche im Labor, etwa Ansetzen von Lösungen, Titrationen, chromatografische Analysen, Synthesen und Dokumentation, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Säure-Base-Titration durchgeführt, Gehalt berechnet“. Produktnamen und Chargennummern sind nicht nötig.

Gibt es beim Chemielaboranten Schwerpunkte oder Wahlqualifikationen?

Schwerpunkte gibt es nicht. Wahlqualifikationen gibt es: Der Ausbildungsbetrieb wählt sechs aus einer Liste aus. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Welche Wahlqualifikationen gelten, steht in Ihrem Ausbildungsplan.

Ersetzt das Laborjournal das Berichtsheft?

Nein. Das Laborjournal dokumentiert Versuche und Messungen, das Berichtsheft ist der Ausbildungsnachweis über Ihre Ausbildung. Das Gesetz verlangt einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ob Versuchsbeschreibungen zusätzlich verlangt werden, bestimmen Kammer und Betrieb.

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

Demo ansehenDem Betrieb zeigen