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Berichtsheft als Kunststoff- und Kautschuktechnologe: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Kunststoff- und Kautschuktechnologen gehören die Arbeiten der Woche rund um polymere Werkstoffe und ihre Verarbeitung, etwa Werkstoffe zuordnen und aufbereiten, Spritzgießmaschinen, Extruder oder Pressen einrichten, Formteile herstellen und nachbearbeiten, Prozesse prüfen und Anlagen warten, dazu die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Kunststoff- und Kautschuktechnologe ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin (KStoffTechAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es gibt sieben Fachrichtungen: Formteile, Halbzeuge, Mehrschichtkautschukteile, Compound- und Masterbatchherstellung, Bauteile, Faserverbundtechnologie und Kunststofffenster. Welche davon Ihr Betrieb vermittelt, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zur Arbeitssicherheit, Rundgang durch die Produktion, Granulate nach Datenblatt unterscheiden und beschriften, Trocknung von Granulat vorbereiten8
DienstagWerkstück aus Kunststoff nach Zeichnung anreißen, sägen und feilen, Bohrungen setzen, Maße mit Messschieber prüfen8
MittwochBerufsschule: Eigenschaften von Thermoplasten und Duroplasten, Zeichnungslesen, Fachrechnen8
DonnerstagAm Spritzgießautomaten Temperaturen und Einspritzdruck ablesen, Formteile entnehmen, Angüsse entfernen, Sichtprüfung auf Grat und Einfallstellen8
FreitagWerkzeug mit dem Ausbilder reinigen, Maschinenumfeld säubern, Wartungsliste für Schmierstellen abarbeiten, Wochenbericht schreiben8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagSpritzgießwerkzeug rüsten: Werkzeug einbauen, Temperierung anschließen, Parameter aus dem Einstelldatenblatt eingeben, Anfahrteile erzeugen8
DienstagBemusterung eines neuen Formteils: Prozessfenster ermitteln, Zykluszeit optimieren, Maße an Stichproben messen, Messprotokoll anlegen8
MittwochBerufsschule: Verfahrenstechnik, Produktionsplanung und -analyse, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagStörung an der Anlage eingrenzen: Heizband am Zylinder prüfen und tauschen, Handhabungsgerät neu einlernen, Ursache und Maßnahme dokumentieren8
FreitagAuftrag einplanen: Material und Werkzeug bereitstellen, Fertigungsauftrag prüfen, Ausschussquote der Woche auswerten, Verbesserungsvorschlag notieren8

Berufsschule im Berichtsheft des Kunststoff- und Kautschuktechnologen

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffkunde der Kunststoffe, Verarbeitungsverfahren, Steuerungstechnik oder Qualitätssicherung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Kunststoff- und Kautschuktechnologe

StattBesser
An der Maschine gearbeitetSpritzgießautomat angefahren, Massetemperatur und Nachdruck nach Einstelldatenblatt eingestellt
Teile kontrolliertFormteile auf Einfallstellen und Grat geprüft, Maße an 5 Stichproben mit Messschieber gemessen
Werkzeug gewechseltWerkzeug ausgebaut, Temperierkreisläufe angeschlossen, neues Werkzeug eingebaut und Schließkraft eingestellt
Material vorbereitetGranulat nach Datenblatt zugeordnet, im Trockner bei vorgegebener Temperatur getrocknet, Charge notiert
Bei der Wartung geholfenHydraulikölstand und Filter geprüft, Schmierstellen abgeschmiert, Wartungsplan abgezeichnet

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Betrieben der Kunststoff- und Kautschukverarbeitung, zuständig ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 liegt im vierten Halbjahr der Ausbildung und prüft die Inhalte der ersten 18 Monate. Dabei stellen Sie eine mechanische Baugruppe her und beantworten dazu schriftliche Aufgaben; die Prüfungszeit beträgt insgesamt 8 Stunden. Teil 2 findet am Ende der Ausbildung statt und richtet sich nach Ihrer Fachrichtung. Bei Formteilen sind die Prüfungsbereiche Herstellen von Formteilen, Verfahrenstechnische Systeme, Produktionsplanung und -analyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin (KStoffTechAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen

1 Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von polymeren Werkstoffen sowie von Zuschlag- und Hilfsstoffen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Polymere aus fossilen und nachwachsenden Rohstoffquellen kennen und nach ihren Werkstoff- und Umwelteigenschaften unterscheiden
  • b)Zusammenhang zwischen molekularem Aufbau von Polymeren und ihren Werkstoffeigenschaften darstellen; Polymere ihren Anwendungsbereichen zuordnen
  • c)Duroplaste, Thermoplaste und Elastomere durch systematische Prüfungen unterscheiden sowie Verarbeitungsverfahren und Einsatzgebieten zuordnen
  • d)Polymere, Zuschlag- und Hilfsstoffe nach Verwendungszweck auswählen und einsetzen
  • e)Anforderungen einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft in Bezug auf die Herstellung, den Einsatz, die Wiederverwendung, die Wiederverwertung und die Entsorgung von polymeren Werkstoffen kennen und beachten
  • f)Verfahren der Wiederverwertung polymerer Werkstoffe unterscheiden und diese in Abhängigkeit von Art und Einsatzzweck polymerer Werkstoffe betriebsspezifisch anwenden
2 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen16 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge prüfen und herstellen
  • b)Werk- und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen
  • c)Bauteile durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen
  • d)Bauteile durch Trennen und Umformen herstellen
  • e)Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen, insbesondere durch Schrauben und Kleben
  • f)Fehler an Bauteilen feststellen und Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
3 Messen, Steuern, Regeln8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Aufbau, Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten von Messgeräten unterscheiden und dem Verwendungszweck zuordnen; Messgeräte handhaben
  • b)Messwerte erfassen, insbesondere Temperatur, Druck, Zeit, Durchflussmenge, Masse und elektrische Größen
  • c)Prinzipien des Messens, Steuerns und Regelns unterscheiden
  • d)Einsatzgebiete elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Systeme sowie von Systemkombinationen unterscheiden
  • e)elektrische, pneumatische und hydraulische Bauteile unterscheiden
  • f)Schalt- und Funktionspläne von Grundschaltungen, insbesondere Pneumatikschaltungen, lesen, skizzieren und prüfen
  • g)Pneumatikschaltungen aufbauen
  • h)Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen einstellen, auf Funktion prüfen und überwachen
4 Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von technischen Systemen zur Be- und Verarbeitung von polymeren Werkstoffen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schutz- und Sicherheitseinrichtungen auf Funktionen prüfen und anwenden
  • b)Aufbau und Funktionsweise von Maschinen, Geräten und Anlagen zur Formgebung und Verarbeitung unterscheiden; Betriebsbereitschaft sicherstellen
  • c)Maschinen, Geräte und Anlagen in Betrieb nehmen und bedienen
  • d)Funktion von Maschinen und Systemen durch Messen, Steuern und Regeln überwachen und sicherstellen
  • e)Störungen an Maschinen und Systemen, auch unter Beachtung von Schnittstellen, feststellen und Fehler eingrenzen
  • f)Möglichkeiten der Beseitigung von Störungen und Fehlern beurteilen, Maßnahmen zur Störungs- und Fehlerbeseitigung ergreifen
5 Warten und Instandhalten von Betriebsmitteln4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Betriebsmittel inspizieren, pflegen und warten, Maßnahmen dokumentieren
  • b)mechanische, hydraulische, pneumatische und elektrische Bauteile sowie Verbindungen auf mechanische Beschädigungen prüfen, Maßnahmen zur Instandsetzung einleiten
  • c)Betriebsstoffe nach Vorgaben auswählen, einsetzen und umweltgerecht entsorgen
  • d)Maßnahmen vorbeugender Instandhaltung anwenden
6 Fertigungsplanung und -steuerung8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Material nach Art, Menge und Zeitpunkt bereitstellen; Materialzusammensetzung beachten
  • b)Betriebsmittel festlegen und deren Einsatz bestimmen
  • c)Materialeingangskontrolle durchführen
  • d)Verfügbarkeit der Betriebsmittel sicherstellen
  • e)Personaleinsatz im Arbeitsbereich abschätzen
  • f)Materialfluss planen, Einsatzmaterialien aufbereiten
  • g)Materialfluss sicherstellen
  • h)Betriebsdaten erfassen, prüfen, auswerten und interpretieren
  • i)Prozessleittechnik anwenden
  • j)Prozessabläufe auswerten, optimieren und dokumentieren
  • k)Störungen im Prozessablauf feststellen und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ergreifen
  • l)Auftragsabwicklung, Leistungen und Verbrauch dokumentieren
7 Vertiefungsphase8 Wochen im 1. bis 18. Monat

Zur Fortsetzung der Berufsausbildung sollen Ausbildungsinhalte der Berufsbildpositionen 2, 4 oder 6 aus den ersten 18 Ausbildungsmonaten unter Berücksichtigung betriebsbedingter Geschäftsfelder sowie des individuellen Lernfortschritts vertieft vermittelt werden

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Formteile5 Positionen

1 Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Formteilen24 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Verarbeitungsverfahren, insbesondere Spritzgießen, Blasformen, Schäumen, Pressen und Thermoformen, unterscheiden und den Formteilen zuordnen
  • b)Produktionsanlagen einschließlich der Handhabungsgeräte unter Berücksichtigung von Aufbau und Funktionsprinzipien bedienen
  • c)Werk-, Zuschlag- und Hilfsstoffe verfahrensspezifisch einsetzen
  • d)Verarbeitungsparameter, insbesondere Temperatur, Zeit und Druck, material- und einsatzspezifisch prüfen und beurteilen; Verarbeitungsprozesse optimieren
  • e)Bildungs- sowie Vernetzungsreaktionen unterscheiden und bei Anwendung der jeweiligen Verfahren berücksichtigen
  • f)Verarbeitungsverfahren unter Berücksichtigung der verfahrensspezifischen Parameter anwenden, Parameter einstellen, optimieren und dokumentieren
  • g)Fehler und Störungen im Produktionsablauf eingrenzen; Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen und dokumentieren
  • h)verfahrensbezogene Berechnungen durchführen
2 Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie deren Einrichtungen an Maschinen und Geräten unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften anwenden
  • b)Fehler und Störungen eingrenzen; Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen und dokumentieren
  • c)Programmabläufe anhand von Funktionsplänen nachvollziehen und überwachen
  • d)Parameter nach betrieblichen Vorgaben einstellen und Regelkreise optimieren
  • e)Drücke in steuerungstechnischen Systemen überprüfen und einstellen
  • f)steuerungstechnische Systeme nach Schalt- und Funktionsplänen anschließen, prüfen und in Betrieb nehmen
  • g)Fehler und Störungen in steuerungstechnischen Systemen und Baugruppen eingrenzen und Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen
  • h)Bauteile, insbesondere im Rahmen von Wartungsarbeiten, nach Wartungsplänen austauschen
  • i)Produktionseinrichtungen zur Reparatur und Wartung unter Beachtung sicherheitstechnischer Vorschriften und verfahrenstechnischer Bedingungen außer Betrieb nehmen; Anlagen nach Wartung anfahren
  • j)Fehler und Störungen im Produktionsablauf eingrenzen und Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen
  • k)Wartungs-, Instandhaltungspläne und Bedienungsanleitungen anwenden
3 Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Formteilen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)molekularen Aufbau von Polymeren zur Herstellung von Formteilen unterscheiden; Zusammenhang zwischen molekularer Struktur und Werkstoffeigenschaften sowie Verarbeitungsverfahren berücksichtigen; Polymere anforderungsgemäß auswählen und einsetzen
  • b)Materialeigenschaften von Hilfs- und Zuschlagstoffen berücksichtigen; Zuschlag- und Hilfsstoffe gemäß den Mischungsanforderungen und Mischungseigenschaften auswählen und einsetzen
  • c)polymere Werkstoffe nach physikalischen und chemischen Eigenschaften unterscheiden, für den jeweiligen Anwendungszweck auswählen und einsetzen
  • d)Werkstoffeigenschaften ermitteln, insbesondere Fließverhalten, Dichte und Restfeuchte
  • e)Mischungsverhältnisse der Komponenten berechnen und Mischungen unter Beachtung der Rezeptur herstellen
  • f)Recyclingverfahren von Formteilen unterscheiden und anwenden
4 Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Formteilen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Formgebungswerkzeuge für den Produktionseinsatz vorbereiten und rüsten
  • b)Funktionsfähigkeit von Betriebsmitteln sicherstellen
  • c)Werkzeuge reinigen, konservieren und einlagern
5 Be- und Nachbearbeiten von Formteilen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)manuelle und maschinelle Verfahren zum spanlosen und spanenden Trennen und Bearbeiten von Formteilen unterscheiden und anwenden
  • b)Oberflächen nachbehandeln
  • c)Formteile nachbehandeln, insbesondere tempern oder konditionieren
  • d)Formteile nach Auftragsdaten, technischen Zeichnungen und Kundenanforderungen kennzeichnen
  • e)Fertigteile verpacken, transportieren und lagern

Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Halbzeuge5 Positionen

1 Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Halbzeugen24 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Verarbeitungsverfahren, insbesondere Kalandrieren, Extrudieren, Schäumen und Beschichten, unterscheiden und den Halbzeugen zuordnen
  • b)Produktionsanlagen einschließlich der Handhabungsgeräte unter Berücksichtigung von Aufbau und Funktionsprinzipien rüsten und bedienen
  • c)Werk-, Zuschlag- und Hilfsstoffe verfahrensspezifisch einsetzen
  • d)Verarbeitungsparameter, insbesondere Temperatur, Zeit, Druck, Umdrehungsfrequenz und Abzugsgeschwindigkeit, material- und einsatzspezifisch zuordnen und beurteilen; Verarbeitungsprozesse optimieren
  • e)Bildungs- sowie Vernetzungsreaktionen unterscheiden und bei Anwendung der jeweiligen Verfahren berücksichtigen
  • f)Festigkeitsträger und Verstärkungen unterscheiden und einsetzen
  • g)Verarbeitungsverfahren zur Herstellung von Halbzeugen unter Berücksichtigung der verfahrensspezifischen Parameter anwenden; Parameter einstellen, optimieren und dokumentieren
  • h)Fehler und Störungen im Produktionsablauf eingrenzen; Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen und dokumentieren
  • i)verfahrensbezogene Berechnungen durchführen
2 Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Einrichtungen der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik bedienen; Fehler und Störungen eingrenzen und Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen und dokumentieren
  • b)Programmabläufe anhand von Funktionsplänen nachvollziehen und überwachen
  • c)Parameter nach betrieblichen Vorgaben einstellen und Regelkreise optimieren
  • d)Drücke in steuerungstechnischen Systemen überprüfen und einstellen
  • e)steuerungstechnische Systeme nach Schalt- und Funktionsplänen anschließen, prüfen und in Betrieb nehmen
  • f)Bauteile, insbesondere im Rahmen von Wartungsarbeiten, nach Wartungsplan austauschen
  • g)Fehler und Störungen in steuerungstechnischen Systemen und Baugruppen eingrenzen; Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen
  • h)Produktionseinrichtungen zur Reparatur und Wartung unter Beachtung sicherheitstechnischer Vorschriften und verfahrenstechnischer Bedingungen außer Betrieb nehmen; Anlagen nach Wartung anfahren
  • i)Fehler und Störungen im Produktionsablauf eingrenzen; Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen
  • j)Wartungs- und Instandhaltungspläne sowie Bedienungsanleitungen anwenden
3 Aufbereiten polymerer Werkstoffe zur Herstellung von Halbzeugen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)molekularen Aufbau von Polymeren zur Herstellung von Halbzeugen unterscheiden; Zusammenhang zwischen molekularer Struktur und Werkstoffeigenschaften sowie Verarbeitungsverfahren berücksichtigen; Polymere anforderungsgemäß auswählen und einsetzen
  • b)polymere Werkstoffe nach physikalischen und chemischen Eigenschaften unterscheiden, für den jeweiligen Anwendungszweck auswählen und einsetzen
  • c)Werkstoffeigenschaften ermitteln, insbesondere Viskosität, Dichte und Härte
  • d)Mischungsverhältnisse der Komponenten berechnen und Mischungen unter Beachtung der Rezeptur herstellen
  • e)Zuschlag- und Hilfsstoffe gemäß den Mischungsanforderungen und Mischungseigenschaften auswählen und einsetzen
  • f)Recyclingverfahren von Halbzeugen unterscheiden und anwenden
4 Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Halbzeugen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Werkzeuge vorbereiten, rüsten, reinigen, konservieren und einlagern
  • b)Funktionsfähigkeit der Betriebsmittel sicherstellen
5 Be- und Nachbearbeiten von Halbzeugen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)manuelle und maschinelle Verfahren zum spanlosen und spanenden Trennen und Bearbeiten unterscheiden und anwenden
  • b)Nachbehandlungsmöglichkeiten von Oberflächen unterscheiden und Verfahren anwenden
  • c)Komponenten, Halbzeuge und Endprodukte verpacken, transportieren und lagern
  • d)Halbzeuge nachbehandeln, insbesondere tempern oder konditionieren
  • e)Halbzeuge nach Auftragsdaten, technischen Zeichnungen und Kundenanforderungen kennzeichnen

Abschnitt D: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Mehrschichtkautschukteile5 Positionen

1 Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen22 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Verarbeitungsverfahren, insbesondere diskontinuierliches oder kontinuierliches Mischen, Extrudieren, Kalandrieren, diskontinuierliches oder kontinuierliches Beschichten, Wickeln, Konfektionieren und diskontinuierliches oder kontinuierliches Vulkanisieren, unterscheiden und den Mehrschichtkautschukteilen zuordnen
  • b)Produktionsanlagen einschließlich der Handhabungsgeräte unter Berücksichtigung von Aufbau und Funktionsprinzipien einrichten, einfahren und betreiben
  • c)Werk-, Zuschlag- und Hilfsstoffe verfahrensspezifisch einsetzen
  • d)Verarbeitungsparameter, insbesondere Temperatur, Zeit, Drehfrequenz und Druck, material- und einsatzspezifisch prüfen, beurteilen und optimieren
  • e)Vernetzungsreaktionen unterscheiden und bei Anwendung der jeweiligen Verfahren berücksichtigen
  • f)Mehrschichtkautschukteile, insbesondere mit technischen Textilien, metallischen oder glasfaserverstärkten Festigkeitsträgern, herstellen, Parameter einstellen, optimieren und dokumentieren
  • g)Fehler und Störungen im Produktionsablauf eingrenzen; Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen und dokumentieren
  • h)verfahrensbezogene Berechnungen durchführen
2 Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik anwenden sowie deren Einrichtungen an Maschinen und Geräten unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen
  • b)Fehler und Störungen eingrenzen; Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen und dokumentieren
  • c)Programmabläufe anhand von Funktionsplänen nachvollziehen und überwachen
  • d)Parameter nach betrieblicher Vorgabe einstellen und Regelkreise optimieren
  • e)Drücke in steuerungstechnischen Systemen überprüfen und einstellen
  • f)steuerungstechnische Systeme nach Schalt- und Funktionsplänen anschließen, prüfen und in Betrieb nehmen
  • g)Fehler und Störungen in steuerungstechnischen Systemen und Baugruppen eingrenzen; Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen und dokumentieren
  • h)Bauteile, insbesondere im Rahmen von Wartungsarbeiten, nach Wartungsplan austauschen
  • i)Produktionseinrichtungen zur Reparatur und Wartung unter Beachtung sicherheitstechnischer Vorschriften und verfahrenstechnischer Bedingungen außer Betrieb nehmen; Anlagen nach Wartung anfahren
  • j)Fehler und Störungen im Produktionsablauf eingrenzen; Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen und dokumentieren
  • k)Wartungs- und Instandhaltungspläne sowie Bedienungsanleitungen anwenden
3 Aufbereiten polymerer Werkstoffe und Festigkeitsträgern zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)molekularen Aufbau von Elastomeren zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen unterscheiden; Zusammenhang zwischen molekularer Struktur und Werkstoffeigenschaften sowie Verarbeitungsverfahren berücksichtigen
  • b)Materialeigenschaften von Roh-, Hilfs- und Zuschlagstoffen berücksichtigen
  • c)polymere Werkstoffe nach physikalischen und chemischen Eigenschaften unterscheiden, für den jeweiligen Anwendungszweck auswählen und einsetzen
  • d)Werkstoffeigenschaften ermitteln, insbesondere Shore-Härte, Dichte, Zugfestigkeit
  • e)Festigkeitsträger unter Berücksichtigung ihrer physikalischen Eigenschaften einsetzen
  • f)Mischungsverhältnisse der Komponenten berechnen und Mischungen unter Beachtung der Rezeptur herstellen
  • g)Zuschlag- und Hilfsstoffe gemäß den Mischungsanforderungen und Mischungseigenschaften auswählen und einsetzen
  • h)Recyclingverfahren von Mehrschichtkautschukteilen unterscheiden
4 Handhaben von Betriebsmitteln zur Herstellung von Mehrschichtkautschukteilen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Werkzeuge vorbereiten, rüsten, reinigen, konservieren und einlagern
  • b)universelle und werkstückabhängige Vorrichtungen zum Positionieren, Spannen, Führen und Teilen vorbereiten und rüsten
  • c)Funktionsfähigkeit der Betriebsmittel sicherstellen
5 Be- und Nachbearbeiten von Mehrschichtkautschukteilen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)manuelle und maschinelle Verfahren zum Trennen und Bearbeiten unterscheiden; Verfahren anwenden
  • b)Halbzeuge und Bauteile anwendungsspezifisch nachbearbeiten
  • c)Nachbehandlungsmöglichkeiten von Oberflächen unterscheiden; Verfahren anwenden
  • d)Halbzeuge und Endprodukte verpacken, transportieren und lagern

Abschnitt E: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Compound- und Masterbatchherstellung4 Positionen

1 Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Compounds und Masterbatches26 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Mischverfahren auswählen und anwenden
  • b)Farbmuster anforderungsgemäß nachstellen; Farben nuancieren, bestimmen und einstellen
  • c)Produktionsanlagen einschließlich der Handhabungsgeräte unter Berücksichtigung von Aufbau und Funktionsprinzipien einrichten, anfahren und betreiben
  • d)Farbmittel, Werk-, Zuschlag- und Hilfsstoffe verfahrensspezifisch einsetzen
  • e)Verarbeitungsparameter, insbesondere Temperatur, Zeit, Drehmoment, Drehfrequenz und Druck, material- und einsatzspezifisch zuordnen und beurteilen; Verarbeitungsverfahren auswählen und Verarbeitungsparameter festlegen
  • f)Verarbeitungsvoraussetzungen sicherstellen, Verarbeitungsverfahren anwenden
  • g)Verarbeitungsprozesse optimieren; Betriebs- und Maschinendaten erfassen
  • h)Fehler und Störungen im Produktionsablauf eingrenzen; Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen und dokumentieren
  • i)verfahrensbezogene Berechnungen durchführen
2 Aufbereiten polymerer Werkstoffe12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kunststoffe hinsichtlich der Verfahren zur Herstellung von Compounds und Masterbatches unterscheiden
  • b)Kautschuksorten hinsichtlich der Verfahren zur Herstellung von Compounds und Masterbatches unterscheiden
  • c)Zusammenhang zwischen molekularer Struktur und Werkstoffeigenschaften sowie Einsatzgebieten berücksichtigen
  • d)Materialeigenschaften von Roh-, Hilfs- und Zuschlagstoffen einschließlich ihres Einflusses auf die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Compounds und Masterbatches ermitteln; Kornvorschriften gemäß den Anforderungen berücksichtigen
  • e)technische Datenblätter anwenden, Sicherheitsdatenblätter beachten
  • f)Mischungsverhältnisse der Komponenten berechnen und Mischungen unter Beachtung des Rezepturaufbaus herstellen und materialspezifisch aufbereiten
  • g)Farbmittel, Zuschlag- und Hilfsstoffe gemäß den Mischungsanforderungen und Mischungseigenschaften auswählen und einsetzen
3 Anwenden von Prüfverfahren12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)technische Unterlagen für Prüfverfahren anwenden
  • b)Prüfverfahren gemäß betrieblicher Vorgaben sowie Kundenanforderungen auswählen
  • c)Prüfeinrichtungen, Verbrauchsmaterialien und Hilfsmittel auswählen und bereitstellen
  • d)Stichproben nach Vorgaben entnehmen, Probenentnahme dokumentieren
  • e)physikalische und chemische Prüfungen von polymeren Werkstoffen durchführen, insbesondere hinsichtlich Dichte, Viskosität, Farbe und mechanischer, elektrischer, elektrostatischer und thermischer Eigenschaften
  • f)Prüfergebnisse analysieren; Fehlerursachen feststellen und beseitigen
4 Durchführen von Maßnahmen zum werkstofflichen Recycling2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arten von Recyclingverfahren unterscheiden und auswählen
  • b)Möglichkeiten der stofflichen Wiederverwendung nutzen

Abschnitt F: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bauteile3 Positionen

1 Fügen, Montieren und Demontieren von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen26 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Füge-, Montage- und Demontagetechniken, insbesondere Fügen, Verstärken, Laminieren, Folienschweißen und Auskleiden, unterscheiden und den Anwendungsgebieten zuordnen
  • b)Werkstoffe ermitteln, Werk- und Hilfsstoffe auswählen und verfahrensspezifisch einsetzen
  • c)Möglichkeiten der Vorbehandlung und Vorbereitung der Fügeflächen unterscheiden und Verfahren anwenden
  • d)Verfahren zum lösbaren und unlösbaren Fügen anwenden
  • e)Rohrleitungsteile und -systeme oder Bauteile und -gruppen nach Aufmaß, Arbeitsauftrag und technischen Zeichnungen herstellen und transportieren
  • f)Fügeverbindungen prüfen und beurteilen; Maßnahmen zur Fehlerbeseitigung ergreifen
  • g)Rohrleitungsteile und -systeme oder Bauteile und -gruppen nach Auftragsdaten, technischen Zeichnungen oder Kundenanforderungen kennzeichnen
  • h)Arbeitsergebnisse kontrollieren und Prozessabläufe dokumentieren
  • i)Recyclingverfahren unterscheiden und Recyclingsysteme nutzen
  • j)verfahrensbezogene Berechnungen durchführen
2 Be- und Nachbearbeiten von Rohrleitungssystemen, Bauteilen und Baugruppen16 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)manuelle und maschinelle Verfahren zum spanlosen und spanenden Trennen und Bearbeiten unterscheiden und anwenden
  • b)Verfahren zum Umformen unterscheiden und anwenden
  • c)Nachbearbeitungsmöglichkeiten von Oberflächen unterscheiden und anwenden
  • d)Reparaturverfahren unterscheiden und durchführen
  • e)Oberflächen und Kanten schützen
  • f)Halbzeuge oder Fertigteile tempern, verpacken und lagern
  • g)verfahrensbezogene Berechnungen durchführen
  • h)Prüfverfahren anwenden, Ergebnisse beurteilen und dokumentieren
3 Erstellen und Anwenden von technischen Unterlagen10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Rohrleitungsteile und -systeme oder Bauteile und -gruppen ausmessen und Skizzen erstellen
  • b)technische Zeichnungen und isometrische Darstellungen nach Skizzen erstellen, Abwicklungen anfertigen

Abschnitt G: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Faserverbundtechnologie7 Positionen

1 Anwenden von Verfahrenstechniken zur Herstellung von Faserverbundbauteilen20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Reaktionsmittel, Zuschlag- und Hilfsstoffe nach ihren Eigenschaften und Einsatzgebieten auswählen und unter Beachtung von Gesundheits- und Umweltgefahren einsetzen
  • b)Abwicklungen und Faserverbundzeichnungen lesen und erstellen
  • c)Faserhalbzeuge zuschneiden und nach Legeplan verarbeiten
  • d)Lagenaufbau unter Berücksichtigung von Symmetrie und quasiisotropen Lagenaufbauten erstellen
  • e)Mischungsverhältnisse der Komponenten berechnen und Mischungen durchführen, insbesondere unter Berücksichtigung der Menge des Harzansatzes und des Faservolumengehaltes
  • f)Verarbeitungsvoraussetzungen, insbesondere Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit und Partikelgehalt, materialspezifisch zuordnen und beurteilen
  • g)Verarbeitungs-, Gelier- und Aushärtezeiten unterscheiden und beachten
  • h)Preformverfahren unterscheiden, auswählen und anwenden
  • i)Herstellungsverfahren einschließlich der Aushärteverfahren, insbesondere manuelles und maschinelles Laminieren, Faserharzspritzen, Harzinjektionsverfahren, Wickeln, Pressen, Pultrusion, Spritzgießen, Umformen von faserverstärkten Thermoplasten, unterscheiden und den Faserverbundbauteilen zuordnen
  • j)Verarbeitungsverfahren unter Berücksichtigung der verfahrensspezifischen Parameter anwenden, Parameter einstellen, optimieren und dokumentieren
  • k)verfahrensbezogene Berechnungen durchführen
2 Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik sowie deren Einrichtungen an Maschinen und Geräten unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften anwenden
  • b)Fehler und Störungen eingrenzen; Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen und dokumentieren
  • c)Programmabläufe anhand von Funktionsplänen nachvollziehen und überwachen
  • d)Parameter nach betrieblicher Vorgabe einstellen und Regelkreise optimieren
  • e)Produktionseinrichtungen zur Reparatur und Wartung unter Beachtung sicherheitstechnischer Vorschriften und verfahrenstechnischer Bedingungen in und außer Betrieb nehmen
  • f)Fehler und Störungen im Produktionsablauf eingrenzen, Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen und dokumentieren
  • g)Wartungs- und Instandhaltungspläne sowie Bedienungsanleitungen anwenden
3 Handhaben von polymeren Werkstoffen von Fasermaterialien, Stütz- und Hilfsstoffen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Faserarten und Faserhalbzeuge unterscheiden und nach Verwendung, Eigenschaften und Einsatzgebieten auswählen und handhaben
  • b)Matrixarten unterscheiden und unter Berücksichtigung der Verarbeitungsverfahren und ihrer Reaktionsarten auswählen und einsetzen
  • c)Stützwerkstoffe und Füllmaterialien unterscheiden, nach Eigenschaften und Verwendung auswählen und handhaben
  • d)Trennmittel in Abhängigkeit vom Material der Werkzeuge auswählen und einsetzen
  • e)Lösemittel unterscheiden und unter Berücksichtigung der Matrixarten einsetzen
  • f)Binderarten unterscheiden, nach Verwendung und Eigenschaften auswählen und einsetzen
  • g)Recyclingverfahren von Faserverbundwerkstoffen unterscheiden
  • h)Vorgaben für Lagerung und Transport anwenden
4 Fügen, Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Verfahren werkstoff- und einsatzspezifisch auswählen und anwenden
  • b)Fügeflächen material- und einsatzspezifisch vorbehandeln
  • c)Verfahren zum lösbaren und unlösbaren Fügen unterscheiden und anwenden
  • d)Montage und Demontage von Bauteilen durchführen
  • e)Bauteile nach Auftragsdaten, technischen Zeichnungen oder Kundenanforderungen kennzeichnen
  • f)Bauteile und Baugruppen verpacken, transportieren und lagern
5 Be- und Nachbearbeiten von Bauteilen und Baugruppen aus Faserverbundwerkstoffen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)manuelle und maschinelle Be- und Nachbearbeitungen durchführen
  • b)Faserverbundbeschädigungen feststellen und beurteilen
  • c)Reparaturverfahren unterscheiden und durchführen
  • d)Nachbehandlung und Maßnahmen zum Oberflächenschutz durchführen
6 Handhaben von Werkzeugen und Vorrichtungen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Formgebungswerkzeuge für den Produktionseinsatz vorbereiten und rüsten
  • b)Einsatzfähigkeit der Werkzeuge sicherstellen
  • c)Funktionsfähigkeit der Betriebsmittel sicherstellen
  • d)Werkzeuge reinigen und einlagern
7 Anwenden von Prüfverfahren4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Prüfverfahren hinsichtlich Fasermaterialien und Matrixarten zur Bestimmung mechanischer, chemischer und physikalischer Eigenschaften unterscheiden; Proben nehmen und vorbereiten
  • b)materialspezifische Prüfdaten beurteilen; Ergebnisse dokumentieren und auswerten
  • c)zerstörungsfreie Prüfverfahren, insbesondere Röntgenprüfung, Ultraschallprüfung, Thermografieprüfung und Klopfprüfung, unterscheiden
  • d)Maß- und Sichtprüfungen durchführen

Abschnitt H: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Kunststofffenster4 Positionen

1 Fügen, Montieren und Demontieren von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Aufmaß nehmen und Skizzen erstellen
  • b)technische Zeichnungen und isometrische Darstellungen nach Skizzen erstellen
  • c)Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
  • d)Verfahren zu lösbarem und unlösbarem Fügen unterscheiden, auswählen und anwenden
  • e)Fügeverbindungen dokumentieren
  • f)Fenster-, Tür- und Fassadenelemente nach Aufmaß, Arbeitsauftrag und technischer Zeichnung herstellen
  • g)Material, insbesondere Glas und Beschläge, nach Art, Menge und Zeitpunkt bereitstellen
  • h)Vormontage der Fenster-, Tür- und Fassadenelemente durchführen
  • i)Fenster-, Tür- und Fassadenelemente werkstoffgerecht montieren und demontieren
  • j)Vorschriften zur Lagerung und zum Transport anwenden
  • k)Zusatz- und Hilfsstoffe, insbesondere Glas, Füllungen, Paneele, Kleb- und Dichtstoffe und Dämmmaterialien, den Einsatzgebieten zuordnen und anwenden
  • l)Schließverfahren unterscheiden, Schließsysteme einbauen
  • m)Sicherheitsbeschläge unterschiedlicher Sicherheitsstufen auswählen und einbauen
  • n)Verglasungen unter Berücksichtigung des Lärm-, Einbruch- und Wärmeschutzes auswählen und montieren
  • o)demontierte Fenster-, Tür- und Fassadenelemente dem Recycling zuführen
  • p)verfahrensbezogene Berechnungen durchführen
2 Anwenden verfahrensspezifischer Steuerungs- und Automatisierungstechnik10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Produktionsanlagen mithilfe von Prozessleittechnik-Komponenten bedienen
  • b)Mess- und Regelungseinrichtungen nach Vorgaben überprüfen und einstellen
  • c)Systeme nach Vorschrift warten
  • d)Aufbau und Wirkungsweise von Automatisierungssystemen unterscheiden und Systeme bedienen
  • e)Fehler und Störungen im Produktionsablauf eingrenzen; Maßnahmen zu ihrer Behebung ergreifen und dokumentieren
3 Be- und Nachbearbeiten von Fenster-, Tür- und Fassadenelementen14 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kopplungen unterscheiden und herstellen
  • b)Zusatzelemente, insbesondere Rollläden, einbauen
  • c)manuelle und maschinelle Verfahren zum spanlosen und spanenden Trennen und Bearbeiten anwenden
  • d)Verfahren zum Umformen anwenden
  • e)Oberflächen und Kanten schützen
4 Anwenden von Prüfverfahren8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Materialeingangskontrollen durchführen und dokumentieren
  • b)Prüfverfahren, insbesondere Ecken- und Funktionsprüfungen, durchführen und Ergebnisse beurteilen
  • c)Nachbehandlungsmöglichkeiten von Oberflächen anwenden

Abschnitt I: Fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial- tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen, Prüfverfahren und Prüfmittel anwenden, Ergebnisse auswerten und dokumentieren
  • b)Prüfprotokolle und betriebliche Prüfvorschriften anwenden
  • c)Normen und Systeme des Qualitätsmanagements unterscheiden
  • d)Qualitätssicherung im Produktionsprozess sowie in vor- und nachgeschalteten Bereichen beachten
  • e)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im Arbeitsbereich anwenden und Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
  • f)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen, Prüfverfahren und Prüfmittel anwenden, Ergebnisse bewerten und dokumentieren
  • g)zur kontinuierlichen Verbesserung und Optimierung der Qualität beitragen
  • h)statistische Verfahren zur Qualitätssicherung anwenden
6 Betriebliche und technische Kommunikation10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Informationsquellen auswählen, Informationen, auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen, beschaffen
  • b)Zeichnungsnormung anwenden
  • c)technische Teil-, Gruppen- und Zusammenbauzeichnungen lesen sowie Skizzen anfertigen
  • d)Maß-, Form- und Lagetoleranzen sowie Oberflächenzeichen zuordnen und beachten
  • e)Stücklisten auswerten und erstellen
  • f)technische Unterlagen auswerten und anwenden
  • g)Informationen, auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen, bewerten
  • h)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Art und Umfang von Aufträgen klären, Besonderheiten und Termine mit vor- und nachgelagerten Bereichen absprechen
  • b)Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte planen; Planungsunterlagen erstellen
  • c)Informationen für die Auftragsabwicklung beschaffen, auswerten und nutzen; Auftragsabwicklung dokumentieren
  • d)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
  • e)Abweichungen vom Soll-Arbeitsergebnis beurteilen, Informationen für den Arbeitsablauf nutzen
  • f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung funktionaler, fertigungstechnischer, wirtschaftlicher und personeller Gesichtspunkte planen und durchführen; Arbeitsergebnisse dokumentieren
  • g)Auftragsabwicklungen unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer, betriebswirtschaftlicher und ökologischer Gesichtspunkte festlegen sowie mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
  • h)Teilaufträge veranlassen, Ergebnisse prüfen
  • i)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung funktionaler und fertigungstechnischer Gesichtspunkte festlegen

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen?

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie wählen mit Ihrem Betrieb eine von sieben Fachrichtungen, etwa Formteile oder Halbzeuge. Die Berufsschule begleitet die Ausbildung im Block oder an einzelnen Tagen, je nach Schule.

Muss ich Berufsschultage ins Berichtsheft eintragen?

Ja, tragen Sie die Themen des Unterrichts als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffkunde oder Verfahrenstechnik. Das entspricht der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses. Die Stunden schreiben Sie wie im Betrieb dazu.

Wer prüft mein Berichtsheft?

Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Für Ihr Berichtsheft zuständig ist im Alltag also Ihr Ausbilder im Betrieb.

Brauche ich das Berichtsheft zur Prüfung?

Ja, die Vorlage des Nachweises ist Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Eine Note gibt es dafür nicht. Legen Sie das Heft rechtzeitig Ihrem Ausbilder zur Durchsicht vor, damit die Kammer es zur Anmeldung erhält.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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