Berichtsheft als Glaser: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Glaser gehören die Arbeiten, die Sie in Betrieb, Baustelle, Werkstatt und Berufsschule ausgeführt haben: Glas zuschneiden und schleifen, Scheiben und Isolierglas einsetzen, Fenster, Türen und Fassadenelemente montieren, Dichtstoffe verarbeiten, Rahmen fertigen sowie Reparaturverglasungen und Kunstverglasungen. Tragen Sie jede Woche knapp ein, was Sie getan haben, mit Material, Verfahren und Ergebnis, und ordnen Sie die Einträge den Bereichen Ihres Ausbildungsrahmenplans zu.
Stand: 21.10.2026
Was als Glaser ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin (GlAusbV 2001). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie wählen eine von zwei Fachrichtungen: Verglasung und Glasbau oder Fenster- und Glasfassadenbau. Ihre Fachrichtung steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie Umweltschutz
- Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen
- Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen, Vorbereiten und Auflösen von Montagestellen
- Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen
- Be- und Verarbeiten von Glas und Glaserzeugnissen und von lichtdurchlässigen Werkstoffen
- Be- und Verarbeiten von Holz, Kunststoffen, Metallen und sonstigen Werkstoffen
- Verarbeiten von Dicht-, Kleb- und Dämmstoffen
- Gestalten von Glas und Glaserzeugnissen
- Einbauen, Instandsetzen und Restaurieren von Bauelementen und Glaskonstruktionen
- Fachrichtung: Kunstverglasung und Glasbau oder Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsschutz an der Glasschneidetafel besprochen, Floatglas in 4 mm von Hand auf Maß geschnitten, Kanten gesäumt | 8 |
| Dienstag | Einfachglas für ein Kellerfenster zugeschnitten, Falz gereinigt, Scheibe mit Glasstiften und Dichtstoff eingesetzt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffkunde Glas, Zeichnungen lesen, Maße und Toleranzen | 8 |
| Donnerstag | Mit dem Gesellen zur Baustelle gefahren, Glasbruch an einer Haustür aufgenommen, alte Scheibe ausgebaut und entsorgt | 8 |
| Freitag | Werkstatt aufgeräumt, Glaslager nach Stärken sortiert, Schleifmaschine unter Anleitung gewartet | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Aufmaß für fünf Kunststofffenster im Altbau genommen, Skizzen angefertigt, Bestellliste für Isolierglas erstellt | 8 |
| Dienstag | Fenster mit Wärmeschutzverglasung ausgebaut, Laibung vorbereitet, neue Elemente ausgerichtet und verschraubt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Absturzsicherung und Verglasung, Berechnung von Glasdicken, Schallschutz | 8 |
| Donnerstag | Anschlussfugen nach Herstellervorgaben abgedichtet, Fensterbänke montiert, Beschläge eingestellt | 8 |
| Freitag | Kundenübergabe vorbereitet, Reklamation einer beschlagenen Isolierglasscheibe geprüft, Austausch geplant | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Glasers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Zeichnungen lesen, Glasarten und ihre Eigenschaften, Verglasungssysteme oder Bauphysik. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Glaser
| Statt | Besser |
|---|---|
| Glas geschnitten | Verbundsicherheitsglas 8 mm mit Schneidrad und Lineal auf Maß getrennt, Bruchkante gesäumt |
| Fenster eingebaut | Kunststofffenster im Mauerwerk ausgerichtet, mit Montageschaum und Fugenband befestigt und abgedichtet |
| Scheibe getauscht | Zerstörte Isolierglasscheibe ausgebaut, Glasleisten entfernt, neue Scheibe auf Klötzen eingesetzt |
| Beim Aufmaß geholfen | Maße an sechs Fensteröffnungen genommen und in der Skizze eingetragen, Diagonalen kontrolliert |
| Rahmen gemacht | Bilderrahmen aus Holzleiste auf Gehrung gesägt, verleimt, Glas und Rückwand eingelegt |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Glaser werden im Handwerk ausgebildet, zuständig ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Gesellenprüfung hat einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Praktisch führen Sie zwei Arbeitsaufgaben aus, die Sie dokumentieren, und führen ein Fachgespräch über eine davon. Schriftlich werden je nach Fachrichtung Prüfungsbereiche wie Glasbau, Kunstverglasung und Bilderrahmung oder Fenster- und Türenbau, Glasfassadenbau sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin (GlAusbV 2001), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
I. Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse17 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken3 Wochen* im 1. bis 18. Monat
- a)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen unter Einschluss des Internets für den Ausbildungsbetrieb erläutern
- b)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
- c)Vorschriften zum Datenschutz beachten
- d)Daten pflegen und sichern
6 Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team2 Wochen*
- a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
- b)Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Fachzeitschriften und Fachbücher
- c)Bedarf an Arbeitsmaterialien ermitteln, Arbeitsmaterialien zusammenstellen
- d)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
- e)Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
- f)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen und dokumentieren
- g)Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse gemeinsam abstimmen und auswerten
- h)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
- i)mit den am Bau Beteiligten Abstimmungen treffen
7 Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen2 Wochen*
- a)Skizzen anfertigen, Zeichnungen und Pläne anwenden
- b)Normen, technische Richtlinien, Sicherheitsregeln, Merkblätter, Zulassungsbescheide und Arbeitsanweisungen anwenden
- c)Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfen, Maße nehmen und dokumentieren
- d)Material- und Stücklisten erstellen und anwenden
- e)Bauzeichnungen anwenden und Leistungsbeschreibungen beachten
- f)technische Unterlagen anwenden, insbesondere Tabellen, Diagramme, Betriebsanleitungen, Handbücher sowie Montage- und Verwendungsanleitungen
- g)technische Vorgaben unter Berücksichtigung der Bausituation umsetzen
8 Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen, Vorbereiten und Auflösen von Montagestellen5 Wochen* im 1. bis 18. Monat
- a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
- b)persönliche Schutzausrüstung verwenden
- c)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen, Maßnahmen zur Nutzung und zur Sicherung veranlassen
- d)Leitern und Arbeitsgerüste nach dem Verwendungszweck auswählen
- e)Arbeitsgerüste auf-, um- und abbauen
- f)Leitern und Arbeitsgerüste auf Verwendbarkeit prüfen, Betriebssicherheit beurteilen
- g)Bereitstellung der Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
- h)Geräte und Maschinen auf Montagestellen vor Witterungseinflüssen, Beschädigungen und Diebstahl schützen
- i)Gefahrstoffe erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung und Transport von Gefahrstoffen und Abfällen sicherstellen
- k)bei Arbeitsunfällen erste Hilfsmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen ergreifen, Unfallstelle sichern
9 Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen
- b)Werkzeuge handhaben und instand halten
- c)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen
- d)Maschinenwerkzeuge auswählen, einrichten und instand halten
- e)Maschinensteuerungen und Regelungsanlagen einstellen und bedienen
- f)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten, Entsorgung von Betriebsstoffen veranlassen
- g)Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
10 Be- und Verarbeiten von Glas und Glaserzeugnissen und von lichtdurchlässigen Werkstoffen sowie von Glassystemen zur Energiegewinnung26 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Glasarten und Glaserzeugnisse auswählen, transportieren, lagern und kennzeichnen
- b)Glas und Glaserzeugnisse auf Mängel prüfen, Mängelbeseitigung veranlassen
- c)Schablonen anfertigen, Maße übertragen
- d)Glas und Glaserzeugnisse von Hand schneiden und brechen
- e)Glas und Glaserzeugnisse mit Maschinen bearbeiten, insbesondere sägen, bohren, schleifen und polieren
- f)Gehrungen, Facetten, Rand-, Eck- und Lochausschnitte herstellen
- g)Falze vorbereiten
- h)Glas und Glaserzeugnisse einbauen, abdichten und zur Sicherung kenntlich machen
- i)Glas und Glaserzeugnisse ausbauen, Reparatur- und Notverglasungen durchführen
- k)Glas und Glaserzeugnisse mit besonderen Eigenschaften einbauen, insbesondere Wärmeschutz-, Feuchteschutz-, Schallschutz- und Sicherheitsgläser
- l)Spiegel und Spiegelwände ein- und ausbauen
- m)lichtdurchlässige Werkstoffe auswählen, bearbeiten, ein- und ausbauen
- n)Glassysteme zur Energiegewinnung einbauen und instand halten
11 Be- und Verarbeiten von Holz, Kunststoffen, Metallen und sonstigen Werkstoffen10 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Holz, Kunststoffe, Metalle und sonstige Werkstoffe auswählen und lagern
- b)Holz, Kunststoffe, Metalle und sonstige Werkstoffe auf Mängel prüfen, Mängelbeseitigung veranlassen
- c)Holz, Kunststoffe, Metalle und sonstige Werkstoffe bearbeiten, insbesondere anreißen, trennen, bohren und Oberflächen behandeln
- d)Verbindungen und Verbindungsmittel auswählen, Verbindungen herstellen
- e)Holz- und Korrosionsschutzmaßnahmen durchführen
- f)Holz- und Korrosionsschutzmittel lagern und Entsorgung veranlassen
12 Verarbeiten von Dicht-, Kleb- und Dämmstoffen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Dicht-, Kleb- und Dämmstoffe auswählen und lagern
- b)Mehrkomponentenstoffe durch Mischen herstellen
- c)Verklebungen herstellen, insbesondere Glaskörper aus Flachglas
- d)Dämmungen herstellen
- e)Abdichtungen herstellen
13 Gestalten von Glas und Glaserzeugnissen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Gestaltungsmerkmale unterscheiden, Grundlagen der Gestaltungstechniken anwenden
- b)Schablonen und Modelle herstellen, Formen übertragen
- c)Oberflächen gestalten
14 Einbauen von Bauelementen und Zubehörteilen11 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Bauelemente und Zubehörteile auswählen
- b)Bauelemente und Zubehörteile auf Mängel prüfen, Mängelbeseitigung veranlassen
- c)Bauelemente und Zubehörteile lagern und transportieren sowie für den Einbau vorbereiten
- d)Bauelemente einpassen, ausrichten und befestigen, Funktion prüfen
- e)Zubehörteile, insbesondere sicherheitstechnische Komponenten einbauen, Funktion prüfen sowie Zubehörteile warten
15 Instandsetzen von Bauelementen, Zubehörteilen und Glaskonstruktionen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Funktionsstörungen an Bauelementen und Zubehörteilen feststellen und dokumentieren, Behebung der Funktionsstörungen veranlassen
- b)Bauelemente und Zubehörteile instand setzen
- c)Fehler und Schäden an Glaskonstruktionen hinsichtlich ihrer Ursachen und Auswirkungen beurteilen und dokumentieren
- d)Instandsetzungs- und Erhaltungsarbeiten an Glaskonstruktionen vorbereiten, ausführen und dokumentieren
16 Restaurieren von Glaskonstruktionen und Bauelementen4 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)erhaltenswerte Glaskonstruktionen und Bauelemente feststellen und dokumentieren
- b)Glaskonstruktionen und Bauelemente unter Beachtung der Bauart, des Baustils und des Designs sichern, ausbauen und kennzeichnen
- c)Ergänzungen anfertigen und einfügen, Arbeitsschritte dokumentieren
17 Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung3 Wochen* im 1. bis 18. Monat
- a)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen und Arbeitsergebnissen beitragen
- b)Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren
- c)Arbeitsauftrag kundenorientiert bearbeiten
- d)Wartungs- und Pflegehinweise, insbesondere den Kunden, erläutern
II. Fertigkeiten und Kenntnisse in den Fachrichtungen
A. Fachrichtung Verglasung und Glasbau4 Positionen
1 Konstruktiver Glasbau, Spezialverglasungssysteme22 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Glaskonstruktionsbauarten auswählen
- b)Beschlagteile auswählen, montieren, justieren und auf Funktion prüfen
- c)Halteprofile auswählen, zurichten und montieren
- d)Glaskonstruktionen für den Einbau ausrichten und unter Verwendung von Halteprofilen und Beschlägen einbauen
- e)Glaskonstruktionen für Verklebungen ausrichten, fixieren, kleben, reinigen und Verklebungen prüfen
- f)Funktion von Glaskonstruktionen prüfen
- g)Wartungsarbeiten an Glaskonstruktionen durchführen und dokumentieren
- h)Glaskonstruktionen und Glaskonstruktionsteile demontieren, Entsorgung veranlassen
- i)Fahrzeuge und Geräte verglasen
2 Herstellen und Instandsetzen von Kunstverglasungen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Kunstverglasungen herstellen, transportieren und einbauen
- b)Kunstverglasungen in Mehrscheibenisolierglas einbauen
- c)Glaskörper mit Blei- und Messingprofilen herstellen
- d)Kunstverglasungen ausbauen und instand setzen
- e)Verglasungen unter Verwendung von Dekorfolien und Metallklebebändern herstellen
- f)Glasobjekte im Fusingverfahren herstellen
3 Einrahmen von Bildern und veredelten Gläsern8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Bilderleisten nach Gestaltungsmerkmalen und Stilarten auswählen
- b)Bilderleisten lagern, zuschneiden, verbinden, verleimen und verputzen
- c)Bilder aufziehen, spannen und einrahmen
- d)veredeltes Glas einrahmen
4 Vorbereiten und Einbauen von Glasfassadenelementen14 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Glasfassadenelemente und Unterkonstruktionen für den Einbau vorbereiten
- b)Untergründe für den Einbau beurteilen, Befestigungsmittel auswählen
- c)Unterkonstruktionen ausrichten und einbauen
- d)Glasfassadenelemente einbauen und instand halten
B. Fachrichtung Fenster- und Glasfassadenbau3 Positionen
1 Herstellen von Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen28 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen unter Berücksichtigung von Festigkeit, Sicherheit, Wärme-, Feuchte-, Schall- und Brandschutz auswählen
- b)Aufrisse erstellen
- c)Vorrichtungen und Lehren anfertigen und instand halten
- d)Teile für Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen herstellen
- e)Teile für Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen zusammenbauen
- f)Beschläge auswählen, einbauen und Funktion prüfen
2 Behandeln von Oberflächen10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Oberflächenbearbeitungstechniken und Beschichtungsverfahren auswählen
- b)Teile für Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen vorbereiten und vorbehandeln
- c)Oberflächenbeschichtungsmittel und Hilfsstoffe lagern, auswählen und mischen, Reststoffe nach Betriebsanweisung entsorgen
- d)Oberflächen beschichten
3 Einbauen von Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen14 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Montage- und Befestigungssysteme auswählen, Unterkonstruktionen herstellen
- b)Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen unter Berücksichtigung des Baukörperanschlusses einbauen, Funktion prüfen
- c)Fenster-, Türen- und Fassadenkonstruktionen ausbauen, Entsorgung veranlassen
- d)Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen
- *)Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Glaser das Berichtsheft führen?
Das legt Ihr Betrieb fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Planen Sie dafür feste Zeit am Wochenende des Arbeitsalltags ein, damit nichts verloren geht.
Wer prüft mein Berichtsheft?
Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und zeichnet ihn ab. Bei Fragen zum Umfang hilft auch die Handwerkskammer.
Was trage ich bei Glasbruch oder Reklamationen ein?
Schreiben Sie auf, was Sie selbst getan haben, zum Beispiel Schaden aufgenommen, Scheibe ausgebaut, Maße geprüft oder Ersatz eingesetzt. Namen von Kunden und Auftragsnummern lassen Sie weg.
Zählen Berufsschultage im Berichtsheft?
Ja, tragen Sie die Themen als Stichworte mit den Stunden ein. Das entspricht der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses. Zur Gesellenprüfung zugelassen wird, wer den Nachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO).
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Glaser/zur Glaserin (GlAusbV 2001), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
Demo ansehenDem Betrieb zeigen