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Berichtsheft als Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Elektronikers für Gebäude- und Infrastruktursysteme gehören die Arbeiten der Woche an gebäudetechnischen Anlagen, etwa Installieren, Anschließen, Messen, Prüfen, Instandhalten und Konfigurieren, sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen (IndElAusbV), in der auch der Elektroniker und die Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme geregelt sind. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Die Qualifikationen gliedern sich in Kernqualifikationen und Fachqualifikationen von jeweils 21 Monaten Umfang. Die Fachqualifikationen werden in einem von drei Einsatzgebieten angewendet und vertieft: Wohn- und Geschäftsgebäude, Betriebsgebäude oder Funktionsgebäude und -anlagen. Welches das ist, legt Ihr Ausbildungsbetrieb fest.

Das Ausbildungsberufsbild nennt unter anderem diese Qualifikationen. Ihre Einträge lassen sich ihnen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Arbeitssicherheit und den fünf Sicherheitsregeln, Werkstattrundgang, Leitungen ablängen und abisolieren, Aderendhülsen aufgecrimpt8
DienstagSchaltung mit Ausschalter und Wechselschaltung auf der Übungstafel nach Schaltplan aufgebaut, Leitungen verlegt und angeschlossen, Funktion geprüft8
MittwochBerufsschule: Elektrotechnik, Grundlagen der Informationstechnik, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagMit dem Gesellen Leerrohre und Unterputzdosen in einem Baustellenraum gesetzt, Kabel eingezogen, Steckdosen und Schalter eingebaut8
FreitagSpannung, Strom und Widerstand an der Übungsschaltung gemessen, Messwerte protokolliert, Werkzeug und Messgeräte gereinigt und einsortiert8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagAuftrag zur Erweiterung einer Unterverteilung gelesen, Stromlaufplan und Leistungsbilanz geprüft, Material zusammengestellt, Arbeitsschritte mit dem Vorarbeiter abgestimmt8
DienstagVerteilung erweitert, Schutzeinrichtungen eingebaut, Leitungen aufgelegt und beschriftet, Raumautomation mit KNX-Aktoren verdrahtet8
MittwochBerufsschule: Gebäudesystemtechnik, Netzwerktechnik, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagKNX-Teilnehmer mit der Projektierungssoftware parametriert, Beleuchtungs- und Jalousiefunktionen getestet, Fehler in der Gruppenadresse gefunden und behoben8
FreitagErstprüfung der erweiterten Anlage: Durchgängigkeit, Isolationswiderstand und Schleifenimpedanz gemessen, Prüfprotokoll ausgefüllt, Anlage dem Betreiber übergeben8

Berufsschule im Berichtsheft des Elektronikers für Gebäude- und Infrastruktursysteme

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Drehstromsysteme berechnen“ oder „Bussysteme in der Gebäudetechnik“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest. Bei Blockunterricht notieren Sie für die Schulwochen die Unterrichtsthemen statt der Arbeit im Betrieb.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme

StattBesser
Elektrik gemachtSteckdosen und Schalter nach Installationsplan angeschlossen, Leitungen beschriftet, Funktion geprüft
GemessenIsolationswiderstand und Schleifenimpedanz gemessen, Werte im Prüfprotokoll eingetragen
Anlage programmiertKNX-Aktoren parametriert, Beleuchtungsszenen eingerichtet und Funktion getestet
Fehler gesuchtAusfall der Beleuchtung eingegrenzt, defekten Aktor gefunden und ersetzt, Anlage wieder in Betrieb genommen
Wartung gemachtSicherheitsbeleuchtung nach Wartungsplan geprüft, Akkus kontrolliert, Ergebnis im Prüfbuch vermerkt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme werden überwiegend in Betrieben der Gebäude- und Elektrotechnik ausgebildet. Zuständige Stelle ist die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Objektadressen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht. Anlagenpläne und Zugangsdaten von Kunden können Betriebsgeheimnisse sein, über die Sie Stillschweigen wahren müssen (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen. Mit Teil 2 wird geprüft, ob die berufliche Handlungsfähigkeit vorliegt. Qualifikationen aus Teil 1 fließen in Teil 2 nur ein, soweit es zur Feststellung der Berufsfähigkeit nötig ist. Prüfungsbereiche und Termine teilt Ihnen die IHK mit.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Über die Zulassung zu jedem Teil wird gesondert entschieden (§ 44 Absatz 1 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen (IndElAusbV 2007), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Gemeinsame Kernqualifikationen12 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
  • e)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit
  • a)auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen
  • b)Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivieren
  • c)Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysieren
  • d)Vorschriften zum Datenschutz anwenden
  • e)informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwenden
  • f)Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten
  • g)digitale Lernmedien nutzen
  • h)die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen
  • i)betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten
  • j)Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
  • k)Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzen
  • l)in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten
6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
  • b)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, recherchieren, auswerten und anwenden
  • c)im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschen
  • d)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
  • e)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
  • f)Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen
  • g)Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren
  • h)Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
  • i)Konflikte im Team lösen
  • j)schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
  • b)erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen
  • c)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
  • d)Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • e)Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen
  • f)Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
  • g)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
  • h)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
  • i)qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwenden
  • j)interne und externe Leistungserbringung vergleichen
  • k)Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
  • l)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
8 Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
  • a)Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
  • b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
  • c)Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
  • d)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
  • e)Leitungen installieren
  • f)elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
  • g)beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
  • h)Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
9 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
  • a)Messverfahren und Messgeräte auswählen
  • b)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
  • c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
  • d)Steuerschaltungen analysieren
  • e)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
  • f)systematische Fehlersuche durchführen
  • g)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
  • h)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
  • i)Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
10 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • a)Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilen
  • b)Isolationswiderstände messen und beurteilen
  • c)Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen
  • d)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
  • e)Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
  • f)Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
  • g)Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
  • h)elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen
  • i)Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
11 Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen
  • a)Hard- und Softwarekomponenten auswählen
  • b)Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
  • c)IT-Systeme in Netzwerke einbinden
  • d)Tools und Testprogramme einsetzen
12 Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
  • a)Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
  • b)auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
  • c)Störungsmeldungen aufnehmen
  • d)Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
  • e)Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
  • f)technische Unterstützung leisten
  • g)Informationsaustausch zu den Kunden organisieren

Teil A: Sachliche Gliederung der berufsspezifischen Fachqualifikationen6 Positionen

13 Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
  • a)Kundenanforderungen analysieren
  • b)Änderungen von Energieversorgungsanlagen planen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen
  • c)Anlagen- und Nutzungsänderungen von technischen Systemen, insbesondere von Energieumwandlungseinrichtungen und Versorgungssystemen, planen
  • d)Änderungen von Kommunikations- und Datenübertragungssystemen planen
  • e)technische Schnittstellen und Netztopologien klären
  • f)Lösungen unter Berücksichtigung technischer Bestimmungen und rechtlicher Vorgaben planen und ausarbeiten, Kosten kalkulieren
  • g)Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswählen
  • h)Änderungen der Systeme und Durchführung der Arbeiten abstimmen, interne und externe Kunden beraten
  • i)technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
14 Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen
  • a)Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigurieren, montieren und demontieren
  • b)Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
  • c)Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
  • d)Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen
  • e)Netz- und Bussysteme anpassen
  • f)Beleuchtungssysteme montieren und installieren
  • g)Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Betrieb nehmen
15 Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen und Systeme
  • a)technische Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzustand feststellen, Inspektionsprotokolle erstellen
  • b)Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen und Brandschutzeinrichtungen, inspizieren
  • c)wiederkehrende Prüfungen gemäß Vorschriften und technischen Bestimmungen sowie betriebsspezifischer Vorgaben durchführen
  • d)Einhaltung von Sicherheitsvorschriften überwachen, Sicherungsmaßnahmen durchführen
  • e)gebäudetechnische Anlagen warten, insbesondere Sollwerte einstellen und justieren, Verschleißteile austauschen, Betriebsstoffe überprüfen und nachfüllen, Wartungsprotokolle erstellen
  • f)Störmeldungen aufnehmen und beurteilen
  • g)Anlagenstörungen analysieren, Funktionen und Sicherheit von Netzen, Anlagen, Systemen und Geräten prüfen und dokumentieren
  • h)Instandhaltungsmaßnahmen einleiten und protokollieren
  • i)Instandhaltungsprotokolle auswerten, Schwach- und Gefahrenstellen analysieren und erfassen
  • j)bei der Aufstellung und Optimierung von Instandhaltungsplänen mitwirken
16 Betreiben von technischen Systemen
  • a)Systeme überwachen und unter Berücksichtigung der Kundenwünsche sowie ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte steuern
  • b)Störungen analysieren und unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
  • c)Kunden, insbesondere bei Störungen, informieren
  • d)Auftragsdurchführung durch externes Personal beaufsichtigen und koordinieren sowie Leistungen kontrollieren
  • e)Systeme übergeben, Kunden, auch in englischer Sprache, in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisen
  • f)Kunden und Externe auf Sicherheitsvorschriften hinweisen sowie in die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen einweisen
  • g)Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedienen und anpassen
  • h)Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzen
  • i)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen einstellen
  • j)Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche optimieren
  • k)Gebäude und Infrastruktursysteme inspizieren, Gefährdungspotentiale erfassen
17 Technisches Gebäudemanagement
  • a)Daten für das Gebäudemanagement bereitstellen
  • b)Rapporte und Leistungsnachweise prüfen
  • c)Datenblätter und Anlagenprofile erstellen und über Datenbanken verwalten
  • d)Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Realisierbarkeit prüfen, Lösungsvorschläge erarbeiten, präsentieren und ausführen
  • e)Zuständigkeiten für unterschiedliche Technikbereiche klären
  • f)an der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Aufträgen mitwirken
  • g)Arbeitsaufträge erteilen und koordinieren sowie Leistungen abnehmen
  • h)vertragliche Regelungen, insbesondere Werkverträge, Arbeitnehmerüberlassung und Verdingungsordnungen, beachten
  • i)Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Leistungserbringern berücksichtigen
18 Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet
  • a)Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmen
  • b)Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
  • c)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
  • d)Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
  • e)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, die für die Sicherung der betrieblichen Abläufe notwendigen Verbrauchsmaterialien und -stoffe sowie Ersatzteile disponieren und bevorraten
  • f)Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen
  • g)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
  • h)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
  • i)Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
  • j)technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern
  • k)Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen zusammenstellen und modifizieren
  • l)Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten
  • m)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • n)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten

Teil B: Zeitliche Gliederung

Abschnitt 15 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
  • e)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit
  • a)auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen
  • b)Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivieren
  • c)Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysieren
  • d)Vorschriften zum Datenschutz anwenden
  • e)informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwenden
  • f)Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten
  • g)digitale Lernmedien nutzen
  • h)die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen
  • i)betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten
  • j)Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
  • k)Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzen
  • l)in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten

Abschnitt 2

1. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 15 Positionen

6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
  • b)erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen
  • l)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
8 Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
  • a)Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
9 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
  • a)Messverfahren und Messgeräte auswählen
  • b)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
14 Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäude- technischen Anlagen
  • a)Systeme ändern, anpassen, verdrahten, verbinden, konfigurieren, montieren und demontieren

Lfd. Nr. 6, 7, 8, 9, 14 zusammen: 3 bis 5 Wochen

Zeitrahmen 26 Positionen

6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
  • b)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, recherchieren, auswerten und anwenden
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • a)Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
  • c)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
8 Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel2 bis 4 Wochen
  • b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
  • c)Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
  • d)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
  • e)Leitungen installieren
10 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • c)Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen
  • d)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
13 Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
  • e)technische Schnittstellen und Netztopologien klären
  • g)Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswählen
  • i)technische Unterlagen für die Ausführung der Arbeiten erstellen
14 Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen
  • b)Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen

Zeitrahmen 35 Positionen

6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • a)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
8 Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
  • b)Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
  • f)elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
9 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen3 bis 4 Wochen
  • c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
  • d)Steuerschaltungen analysieren
  • e)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
  • f)systematische Fehlersuche durchführen
11 Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen
  • a)Hard- und Softwarekomponenten auswählen
  • b)Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
  • c)IT-Systeme in Netzwerke einbinden
  • d)Tools und Testprogramme einsetzen
14 Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen
  • c)Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen

Zeitrahmen 43 Positionen

7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • f)Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
11 Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen
  • a)Hard- und Softwarekomponenten auswählen
  • b)Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
  • c)IT-Systeme in Netzwerke einbinden
  • d)Tools und Testprogramme einsetzen
14 Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen
  • d)Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen

Lfd. Nr. 7, 11, 14 zusammen: 1 bis 2 Wochen

2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr

Zeitrahmen 53 Positionen

8 Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
  • g)beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
10 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • a)Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilen
  • b)Isolationswiderstände messen und beurteilen
  • e)Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
  • g)Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
  • h)elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen
13 Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung
  • b)Änderungen von Energieversorgungsanlagen planen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen

Lfd. Nr. 8, 10, 13 zusammen: 2 bis 3 Wochen

Zeitrahmen 67 Positionen

6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • e)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
  • f)Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen
9 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
  • g)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
  • h)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
10 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • f)Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
12 Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen3 bis 4 Wochen
  • b)auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
  • c)Störungsmeldungen aufnehmen
15 Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen und Systeme
  • a)technische Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzustand feststellen, Inspektionsprotokolle erstellen
  • b)Sicherheitseinrichtungen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen und Brandschutzeinrichtungen, inspizieren
  • c)wiederkehrende Prüfungen gemäß Vorschriften und technischen Bestimmungen sowie betriebsspezifischer Vorgaben durchführen
  • f)Störmeldungen aufnehmen und beurteilen
16 Betreiben von technischen Systemen
  • b)Störungen analysieren und unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
17 Technisches Gebäudemanagement
  • a)Daten für das Gebäudemanagement bereitstellen
  • e)Zuständigkeiten für unterschiedliche Technikbereiche klären

2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr

Zeitrahmen 77 Positionen

6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • b)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
  • h)Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • g)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
8 Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel
  • h)Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
12 Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
  • a)Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
13 Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung1 bis 3 Wochen
  • a)Kundenanforderungen analysieren
  • g)Komponenten entsprechend den baulichen und nutzerspezifischen Vorgaben auswählen
14 Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen
  • b)Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
  • c)Schaltgeräte und Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
  • e)Netz- und Bussysteme anpassen
  • f)Beleuchtungssysteme montieren und installieren
  • g)Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Betrieb nehmen
16 Betreiben von technischen Systemen
  • g)Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedienen und anpassen
  • i)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen einstellen

Zeitrahmen 85 Positionen

7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • e)Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen
  • h)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
12 Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
  • d)Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
13 Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung3 bis 5 Wochen
  • c)Anlagen- und Nutzungsänderungen von technischen Systemen, insbesondere von Energieumwandlungseinrichtungen und Versorgungssystemen, planen
  • f)Lösungen unter Berücksichtigung technischer Bestimmungen und rechtlicher Vorgaben planen und ausarbeiten, Kosten kalkulieren
16 Betreiben von technischen Systemen
  • h)Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und zur Optimierung nutzen
  • j)Verbrauchsdaten von Energie und Betriebsmitteln erfassen, Ursachen bei Abweichungen vom Sollwert feststellen, Verbräuche optimieren
17 Technisches Gebäudemanagement
  • d)Vorgaben aus der Gebäudeverwaltung auf Realisierbarkeit prüfen, Lösungsvorschläge erarbeiten, präsentieren und ausführen

3. und 4. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 96 Positionen

6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • c)im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschen
  • d)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
  • g)Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren
  • i)Konflikte im Team lösen
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • d)Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • j)interne und externe Leistungserbringung vergleichen
13 Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung2 bis 4 Wochen
  • d)Änderungen von Kommunikations- und Datenübertragungssystemen planen
  • h)Änderungen der Systeme und Durchführung der Arbeiten abstimmen, interne und externe Kunden beraten
14 Errichten, Erweitern oder Ändern von gebäudetechnischen Anlagen
  • d)Signal- und Datenübertragungssysteme installieren, prüfen und in Betrieb nehmen
16 Betreiben von technischen Systemen
  • d)Auftragsdurchführung durch externes Personal beaufsichtigen und koordinieren sowie Leistungen kontrollieren
17 Technisches Gebäudemanagement
  • b)Rapporte und Leistungsnachweise prüfen
  • f)an der Erstellung von Leistungsbeschreibungen und Aufträgen mitwirken
  • g)Arbeitsaufträge erteilen und koordinieren sowie Leistungen abnehmen
  • h)vertragliche Regelungen, insbesondere Werkverträge, Arbeitnehmerüberlassung und Verdingungsordnungen, beachten
  • i)Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gegenüber Leistungserbringern berücksichtigen

Zeitrahmen 108 Positionen

6 Betriebliche und technische Kommunikation
  • b)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
  • j)schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
7 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • i)qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwenden
  • k)Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
9 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
  • i)Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
10 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • i)Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
12 Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen
  • e)Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
  • f)technische Unterstützung leisten
  • g)Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
15 Instandhalten gebäudetechnischer Anlagen und Systeme3 bis 5 Wochen
  • d)Einhaltung von Sicherheitsvorschriften überwachen, Sicherungsmaßnahmen durchführen
  • e)gebäudetechnische Anlagen warten, insbesondere Sollwerte einstellen und justieren, Verschleißteile austauschen, Betriebsstoffe überprüfen und nachfüllen, Wartungsprotokolle erstellen
  • g)Anlagenstörungen analysieren, Funktionen und Sicherheit von Netzen, Anlagen, Systemen und Geräten prüfen und dokumentieren
  • h)Instandhaltungsmaßnahmen einleiten und protokollieren
  • i)Instandhaltungsprotokolle auswerten, Schwach- und Gefahrenstellen analysieren und erfassen
  • j)bei der Aufstellung und Optimierung von Instandhaltungsplänen mitwirken
16 Betreiben von technischen Systemen
  • a)Systeme überwachen und unter Berücksichtigung der Kundenwünsche sowie ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte steuern
  • c)Kunden, insbesondere bei Störungen, informieren
  • e)Systeme übergeben, Kunden, auch in englischer Sprache, in die Bedienung von technischen Einrichtungen einweisen
  • f)Kunden und Externe auf Sicherheitsvorschriften hinweisen sowie in die Benutzung von Sicherheitseinrichtungen einweisen
  • k)Gebäude und Infrastruktursysteme inspizieren, Gefährdungspotenziale erfassen
17 Technisches Gebäudemanagement
  • c)Datenblätter und Anlagenprofile erstellen und über Datenbanken verwalten

Zeitrahmen 111 Position

18 Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet10 bis 12 Wochen
  • a)Kunden auf spezifische Angebote hinweisen und beraten, Aufträge annehmen
  • b)Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
  • c)Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
  • d)Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung betrieblicher Regeln einholen, prüfen und bewerten
  • e)Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen, die für die Sicherung der betrieblichen Abläufe notwendigen Verbrauchsmaterialien und -stoffe sowie Ersatzteile disponieren und bevorraten
  • f)Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen
  • g)Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
  • h)Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Qualitätssicherungssystem anwenden sowie Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
  • i)Projektablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
  • j)technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern
  • k)Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen zusammenstellen und modifizieren
  • l)Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten
  • m)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • n)Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche an gebäudetechnischen Anlagen, etwa Installieren, Anschließen, Messen, Prüfen, Instandhalten und Konfigurieren, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Unterverteilung erweitert, Erstprüfung durchgeführt“.

Gibt es beim Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme Schwerpunkte?

Nicht als Fachrichtung mit eigener Prüfung. Die Verordnung nennt aber drei Einsatzgebiete: Wohn- und Geschäftsgebäude, Betriebsgebäude sowie Funktionsgebäude und -anlagen. In einem davon werden die Fachqualifikationen angewendet und vertieft. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.

Darf ich Kundennamen und Anlagenpläne ins Berichtsheft schreiben?

Das ist nicht nötig. Beschreiben Sie die Tätigkeit ohne Kundennamen, Objektadressen und Auftragsnummern. Auszubildende müssen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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