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Berichtsheft als Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik: Beispiele

Ins Berichtsheft eines Elektronikers der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik gehören die Arbeiten der Woche an Installationen, Anlagen und Messungen sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen zeigen, wie das im ersten und im dritten Ausbildungsjahr aussehen kann.

Stand: 15.10.2026

Was als Elektroniker ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin, in Kraft seit dem 1. August 2021. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Der Beruf ist im Handwerk als Elektrotechniker-Handwerk anerkannt. Es gibt zwei Fachrichtungen: Energie- und Gebäudetechnik sowie Automatisierungs- und Systemtechnik.

In der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik nennt die Ausbildungsordnung diese eigenen Positionen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung Arbeitssicherheit, Werkstatt und Werkzeug kennengelernt, Leitungen abisoliert und Aderendhülsen gequetscht8
DienstagÜbungstafel verdrahtet: Schalter, Steckdose und Leuchte nach Schaltplan angeschlossen8
MittwochBerufsschule: Grundlagen der Elektrotechnik, Ohmsches Gesetz, Schaltungen8
DonnerstagSchlitze für Leitungen gestemmt, Leerrohre verlegt, Unterputzdosen gesetzt, Arbeitsplatz gereinigt8
FreitagDurchgangsprüfung und Isolationsmessung an der Übungstafel durchgeführt, Messwerte protokolliert8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundenauftrag Unterverteilung: Bestand aufgenommen, Stromkreise beschriftet, neue Schutzeinrichtungen eingebaut8
DienstagAnlage freigeschaltet, gegen Wiedereinschalten gesichert, Spannungsfreiheit festgestellt, Leitungen ausgetauscht8
MittwochBerufsschule: Gebäudesystemtechnik, Steuerungen, Schutzmaßnahmen8
DonnerstagMessungen vor der Inbetriebnahme: Schleifenimpedanz, Isolationswiderstand, Schutzleiterverbindung, Messprotokoll erstellt8
FreitagBussystem in Betrieb genommen, Sensoren und Aktoren parametriert, Funktionstest mit dem Kunden durchgeführt8

Berufsschule im Berichtsheft

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Drehstromsysteme und Leistungsberechnung“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder. Welche Lernfelder in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Formulierungen für Elektroniker

StattBesser
Kabel verlegtMantelleitungen im Leerrohr verlegt, Querschnitt nach Absicherung gewählt, Leitungen beschriftet
Anlage geprüftAnlage nach Prüfplan geprüft: Sichtprüfung, Durchgang, Isolationswiderstand, Messprotokoll ausgefüllt
Verteiler gemachtReihenklemmen und Sicherungsautomaten montiert, Stromkreise verdrahtet, Verteilerplan ergänzt
Fehler gesuchtAusfall eines Stromkreises eingegrenzt, Schutzeinrichtung und Leitung gemessen, Fehler behoben
Beim Smart Home geholfenGebäudesystemtechnik: Taster und Aktoren angeschlossen, Gruppenadressen vergeben, Funktion getestet

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Messprotokolle zum Nachweis gehören, geben Innung oder Kammer vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen und Adressen von Kunden gehören nicht ins Berichtsheft.

Gesellenprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung hat zwei Teile, eine Zwischenprüfung nennt die Ausbildungsordnung nicht. Teil 1 liegt im vierten Ausbildungshalbjahr und betrifft elektrotechnische Anlagen und Betriebsmittel. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: Kundenauftrag, Systementwurf, Funktions- und Systemanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Über die Zulassung zu jedem Teil wird gesondert entschieden (§ 36a Absatz 1 HwO).

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroniker und zur Elektronikerin (ElekAusbV 2021), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten12 Positionen

1 Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation sowie Informationsverarbeitung4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)jeweils Fachliteratur, Herstellerunterlagen, Betriebsanleitungen oder Gebrauchsanleitungen in deutscher oder englischer Sprache anwenden
  • b)Einzelteilzeichnungen, Zusammenstellungszeichnungen, Explosionszeichnungen und Stücklisten anwenden
  • c)Übersichtsschaltpläne, Stromlaufpläne, Verdrahtungs- und Anschlusspläne lesen, zeichnen und anwenden
  • d)Anordnungs- und Installationspläne anwenden und anfertigen
  • e)berufsbezogene nationale und internationale Vorschriften einhalten, technische Regelwerke und Normen sowie sonstige technische Informationen anwenden
  • f)Informationen beschaffen, aufgabengerecht bewerten, auswählen und wiedergeben und bei der Wiedergabe deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
  • g)Gespräche situationsgerecht führen, verschiedene kulturelle Identitäten bei der Kommunikation beachten
  • h)Sachverhalte schriftlich und mündlich darstellen, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren und Protokolle anfertigen
  • i)Standardsoftware anwenden, insbesondere Kommunikations-, Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulationssoftware sowie Zeichenprogramme und Planungssoftware
  • j)Daten sichern, pflegen und archivieren
  • k)Vorschriften des Datenschutzes und des Urheberrechtes einhalten
  • l)Kommunikationsgeräte zur Übertragung von Daten und Sprache einsetzen
2 Planen und Organisieren der Arbeit4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Sachverhalte und Informationen zur Abwicklung von Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
  • b)Montage- und Bauteile, Materialien und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, transportieren, lagern und montagegerecht bereitstellen
  • c)persönliche Schutzausrüstungen, Werkzeuge, Messgeräte, Bearbeitungsmaschinen und technische Einrichtungen auswählen, disponieren, beschaffen und bereitstellen
  • d)Arbeitsschritte festlegen und erforderliche Abwicklungszeiten einschätzen, Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
  • e)Aufgaben im Team planen
  • f)Einhaltung von Terminen verfolgen, bei Störungen der Leistungserbringung Kunden und Kundinnen informieren und Lösungsvarianten aufzeigen
  • g)verarbeitetes Material und Ersatzteile sowie Arbeitszeit und Projektablauf dokumentieren, Nachkalkulationen durchführen
  • h)Planung und Auftragsabwicklung mit Kunden und Kundinnen und mit anderen Gewerken abstimmen
  • i)an der Projektplanung mitwirken, insbesondere für Teilaufgaben eine Personalplanung, Sachmittelplanung, Terminplanung und Kostenplanung durchführen
  • j)Arbeitsergebnisse zusammenführen, kontrollieren und bewerten und Kosten von erbrachten Leistungen errechnen
3 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden und Qualitätssicherungsmaßnahmen projektbegleitend durchführen und dokumentieren
  • b)Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch feststellen, beseitigen und dokumentieren
  • c)im Rahmen eines Verbesserungsprozesses die Zielerreichung kontrollieren, insbesondere einen Soll-Ist-Vergleich durchführen
  • d)Vorschläge zur Verbesserung von Arbeitsabläufen machen
4 Beraten und Betreuen von Kunden und Kundinnen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Kunden und Kundinnen hinsichtlich Dienstleistungen, Produkten und Materialien beraten
  • b)Kunden und Kundinnen auf Wartungsarbeiten und auf Instandhaltungsvereinbarungen hinweisen
  • c)Kunden und Kundinnen auf Gefahren an elektrischen Anlagen hinweisen und über notwendige Änderungen zur Gefahrenbeseitigung beraten
  • d)Kunden und Kundinnen auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
  • e)Kunden und Kundinnen über den Auftrag hinausgehende Leistungen anbieten
  • f)Erwartungen und Bedarf von Kunden und Kundinnen ermitteln
  • g)Kunden und Kundinnen hinsichtlich organisatorischer Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherung beraten
  • h)Kunden und Kundinnen hinsichtlich technischer Neuerungen, rationeller Energieverwendung, Wirtschaftlichkeit und Energieeffizienz beraten
  • i)Kunden und Kundinnen die Produkte und Dienstleistungen des Betriebes erläutern, Produkte demonstrieren sowie bei der Produktauswahl beraten
  • j)Kundenwünsche mit den betrieblichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Möglichkeiten abstimmen und Aufträge entgegennehmen
  • k)bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen mitwirken
  • l)Lösungsvarianten präsentieren und begründen
  • m)Kunden und Kundinnen hinsichtlich technischer und wirtschaftlicher Durchführbarkeit von Instandsetzungen beraten
  • n)Anlage an Kunden und Kundinnen übergeben, ihnen die Leistungsmerkmale erläutern und sie in die Nutzung einweisen und Abnahmeprotokoll erstellen
  • o)Kunden und Kundinnen auf Gewährleistungsansprüche hinweisen
  • p)Reklamationen prüfen und bearbeiten
  • q)Schulungsmaßnahmen mit Kunden und Kundinnen abstimmen und organisatorisch vorbereiten
  • r)bei der Durchführung von Schulungen und bei der Erfolgskontrolle dieser Schulungen mitwirken
5 Prüfen und Einhalten von Datenschutz- und Informationssicherheitskonzepten4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Kunden und Kundinnen über Datenschutz- und Datensicherheitskonzepte beraten, auf Sicherheitsrisiken, rechtliche Regelungen und Vorgaben hinweisen und Beratungsergebnis dokumentieren
  • b)Urheberrechte berücksichtigen und einhalten
  • c)technische Maßnahmen zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Systeme integrieren
  • d)Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen prüfen
  • e)Protokolldateien, insbesondere zu Zugriffen, Aktionen und Fehlern, kontrollieren und auswerten
6 Prüfen und Beurteilen von Schutzmaßnahmen an elektrischen Anlagen und Geräten20 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an und in der Nähe von elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln beachten, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften und Bestimmungen des Verbands der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik e. V.
  • b)Räume hinsichtlich ihrer Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften beurteilen
  • c)Netzform und Art der Erdungsanlage ermitteln und Schutzmaßnahmen festlegen
  • d)Schutz gegen direktes Berühren durch Sichtkontrolle beurteilen (Basisschutz)
  • e)Niederohmigkeit von Leitern ermitteln und die Ergebnisse beurteilen
  • f)Hauptpotentialausgleich, Schutz- und Funktionspotentialausgleich prüfen und beurteilen
  • g)Isolationswiderstände ermitteln und die Ergebnisse beurteilen
  • h)Schleifen- und Netzinnenwiderstände ermitteln und die Ergebnisse beurteilen
  • i)Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren (Fehlerschutz) prüfen und beurteilen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstrom-Schutzeinrichtungen und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (zusätzlicher Schutz)
  • j)Prüfungen und Ergebnisse dokumentieren
  • k)Funktion mechanischer und elektronischer Schutzeinrichtungen von bewegten Teilen durch Sichtkontrolle prüfen und erproben
  • l)Bestimmungen zum vorbeugenden Brandschutz einhalten
7 Analysieren technischer Systeme4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Systeme mit ihren Systemgrenzen und Systemkomponenten sowie Wechselwirkungen zwischen den Systemkomponenten erfassen
  • b)Haupt- und Teilfunktionen von Systemen und deren Systemkomponenten erfassen
  • c)Kraft- und Energiefluss sowie Informationsfluss in technischen Systemen analysieren
  • d)Prozesse, deren Ein- und Ausgangsgrößen identifizieren, insbesondere die entsprechenden Prozessschritte und technischen Systeme
  • e)Prozesse analysieren
  • f)Architekturen, Protokolle und Schnittstellen von Netzwerken und Betriebssystemen beurteilen
8 Messen und Analysieren physikalischer Kennwerte an elektrischen Anlagen und Geräten8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Messverfahren und Messgeräte auswählen
  • b)elektrische Größen berechnen, messen und bewerten
  • c)Diagnosegeräte und -software handhaben und Daten analysieren, sichern, archivieren und dokumentieren
  • d)Kenndaten und Funktion von Bauteilen, Baugruppen und Geräten prüfen und thermische Einflüsse beachten
  • e)Schaltungen mit logischen Grundfunktionen analysieren und bewerten
  • f)Signale an Schnittstellen prüfen
  • g)Sensorik und Aktorik, insbesondere für Temperatur, Licht und Bewegungsabläufe, prüfen und einstellen
  • h)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
9 Analysieren und Beheben von Fehlern sowie Instandhalten von Geräten und Systemen5 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Systematik der Fehlersuche anwenden
  • b)Geräte instand setzen und dabei die Vorschriften zur elektrotechnischen Sicherheit und zur elektromagnetischen Verträglichkeit beachten
  • c)technische Prüfungen durchführen und protokollieren
10 Montieren und Installieren von Bauteilen, Baugruppen und Geräten18 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen und Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen festlegen
  • b)vorhandene elektrische Anlagen und Betriebsmittel beurteilen und Änderungen planen
  • c)Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen
  • d)Leitungswege und Gerätemontageorte festlegen und dabei die örtlichen Gegebenheiten und die elektromagnetische Verträglichkeit beachten
  • e)Gefährdungen durch Lärm, Stäube und Fasern, insbesondere durch Asbest, erkennen und emissionsarme Verfahren anwenden
  • f)Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen zurichten und befestigen
  • g)Materialien insbesondere durch Sägen, Bohren, Senken und Gewindeschneiden bearbeiten sowie Verbindungstechniken anwenden
  • h)Geräte und elektrische Betriebsmittel auf Untergrund und Tragkonstruktion aufstellen, ausrichten, befestigen und sichern
  • i)Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen
  • j)Baugruppen zerlegen und montieren und defekte Teile austauschen
  • k)Verteiler, Schalter, Steckvorrichtungen und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
  • l)Energie-, Kommunikations-, Breitband- und Hochfrequenzleitungen und -kabel auswählen, zurichten und mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verarbeiten
  • m)Baugruppen und Geräte verdrahten und in Betrieb nehmen
  • n)Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
  • o)Fehler korrigieren und Änderungen dokumentieren
  • p)Erder einbringen, Erdungs- und Potenzialausgleichsleitungen verlegen und anschließen und Blitzschutz und Erdungsverhältnisse beurteilen
  • q)Komponenten des inneren Blitz- und Überspannungsschutzes, Schaltgeräte und Überstrom-Schutzeinrichtungen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
  • r)geleistete Arbeiten mit anderen Gewerken und der Planung abstimmen, Bauwerksdatenmodellierung (Building Information Modeling, BIM) anpassen
11 Montieren und Installieren von Netzwerken3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
  • b)Standardsoftware und Anwendungssoftware nach Einsatzbereichen auswählen, konfigurieren und anpassen sowie Kompatibilität zu Hardware- und Systemvoraussetzungen beurteilen und installieren
  • c)Informationsübertragungssysteme installieren, in Betrieb nehmen und prüfen
  • d)Baugruppen hard- und softwaremäßig einstellen, anpassen und in Betrieb nehmen
  • e)Architekturen, Protokolle und Schnittstellen von Netzwerken beurteilen
  • f)Kompatibilität von Hardwarekomponenten und Peripheriegeräten beurteilen
  • g)Hardwarekonfigurationen kundenspezifisch modifizieren
12 Aufbauen und Prüfen von Steuerungen und Regelungen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Sensoren und Aktoren prüfen, parametrieren und einstellen
  • b)Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
  • c)Steuerungen und Regelungen programmieren, installieren und in Betrieb nehmen

Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik6 Positionen

1 Konzipieren von Systemen der Energie- und Gebäudetechnik18 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Bestand der energie- und gebäudetechnischen Anlagen sowie deren technischen Schnittstellen und Standards ermitteln
  • b)energie- und gebäudetechnische Anlagen von Kunden und Kundinnen hinsichtlich Funktionalität und Zukunftssicherheit, gesetzlicher Vorgaben, rationeller Energieverwendung sowie Wirtschaftlichkeit bewerten
  • c)Kundenanforderungen an energie- und gebäudetechnischen Systemen feststellen, Erweiterungen vorhandener Systeme planen und Lösungsvarianten entwickeln und beurteilen
  • d)energie- und gebäudetechnische Systeme und deren Automatisierungseinrichtungen planen und Systemkomponenten auswählen
  • e)Blitz- und Überspannungsschutzanlagen planen
  • f)Energieversorgungs-, Energiewandlungs- und Energiespeichersysteme, auch zur Nutzung regenerativer Energiequellen, planen und Systemkomponenten auswählen
  • g)Ersatzstromversorgungsanlagen und ihre Leitungsverlegung planen
  • h)geplante Leistung dokumentieren
2 Installieren und Inbetriebnehmen von Energiewandlungssystemen und ihren Leiteinrichtungen18 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Beleuchtungssysteme installieren
  • b)Ladeinfrastruktur für Elektromobilität installieren
  • c)Blindleistungsregelungsanlagen und Filtertechniken installieren
  • d)Antriebssysteme installieren, insbesondere elektrische Maschinen aufstellen, mechanisch und elektrisch anschließen und in Betrieb nehmen, und Schutz gegen Wiederanlauf und Motorschutz prüfen
  • e)elektrische Wärmeerzeuger, Warmwassergeräte und dazugehörige Komponenten installieren
  • f)Energieversorgungs-, Energiewandlungs- und Energiespeichersysteme, auch zur Nutzung regenerativer Energiequellen, installieren und in Betrieb nehmen
  • g)Einrichtungen zum Schutz gegen statische Aufladungen und zum Schutz gegen Überspannung anwenden und installieren
  • h)Ersatzstromversorgungsanlagen installieren
  • i)erbrachte Leistungen dokumentieren
3 Aufstellen und Inbetriebnehmen von elektrischen und elektronischen Geräten8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Kommunikationsendgeräte und Kommunikationsanlagen an Breitbandnetze anschließen
  • b)Funktions- und Leistungsmerkmale einstellen und dokumentieren
  • c)elektrische Verbrauchsgeräte für Haushalt und Gewerbe aufstellen und in Betrieb nehmen
4 Installieren und Konfigurieren von Gebäudesystemtechnik12 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Gebäudeautomatisierungssysteme installieren, konfigurieren und parametrieren
  • b)Kleinsteuerungen installieren und programmieren
  • c)Rauchwarnmelder und Gefahrenmeldeanlagen ohne externe Aufschaltung installieren
  • d)Gebäudeautomatisierungssysteme testen, ihren Betrieb überwachen sowie Fehler feststellen und beseitigen
5 Installieren und Prüfen von Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Konzepte für Sende- und Empfangsanlagen bewerten
  • b)Antennenträger, Antennen und andere Betriebsmittel auswählen
  • c)Antennen entsprechend den Empfangsverhältnissen und baulichen Gegebenheiten installieren und erden und Empfangsanlagen installieren
  • d)Breitbandkommunikationsanlagen installieren
  • e)Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen prüfen und Fehler ermitteln und beseitigen
  • f)Prüfprotokolle erstellen
6 Durchführen von Wiederholungsprüfungen entsprechend geltender Normen und Instandhalten von gebäudetechnischen Systemen14 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)durch Kundengespräch Fehler eingrenzen
  • b)Leistungsfähigkeit von Systemen prüfen und beurteilen
  • c)Diagnosesysteme auswählen und anwenden
  • d)elektromagnetische Verträglichkeit beachten
  • e)Netze prüfen und netzwerkspezifische Messungen durchführen
  • f)elektrische Anlagen instand setzen
  • g)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen von Heizungs-, Klima-,Kälte- und Lüftungssystemen prüfen, konfigurieren und instand setzen
  • h)Baugruppen und Geräte prüfen und instand halten
  • i)Wiederholungsprüfungen, insbesondere von elektrischen Schutzmaßnahmen und Sicherheitsbeleuchtungen, durchführen
  • j)Rauchwarnmelder und Gefahrenmeldeanlagen ohne externe Aufschaltung prüfen und instand setzen
  • k)Sichtprüfungen von Brandschottungen durchführen und Leitungsdurchführungen überprüfen
  • l)Wartungsarbeiten durchführen
  • m)schadstoffhaltige Komponenten und Geräte identifizieren und der Entsorgung zuführen

Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik4 Positionen

1 Konzipieren von Systemen der Automatisierungstechnik20 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Struktur und Leistungsmerkmale sowie Schnittstellen von automatisierungstechnischen Systemen unterscheiden
  • b)technologische Zusammenhänge der Prozess- und Verfahrenstechnik bewerten
  • c)automatisierungstechnische Anlagen des Kunden oder der Kundin hinsichtlich Funktionalität und Sicherheit bewerten
  • d)Energieeffizienz und mögliche Energieeinsparungen sowie Wirtschaftlichkeit bewerten
  • e)Anforderungen an das automatisierungstechnische System feststellen und Lösungsvarianten entwickeln und beurteilen
  • f)Hard- und Softwarekomponenten auswählen und Kommunikationssysteme planen
  • g)Bedienoberflächen und anwenderspezifische Softwarelösungen konzipieren
  • h)die konzipierte Leistung dokumentieren und präsentieren
2 Programmieren, Installieren und Konfigurieren von Automatisierungssystemen24 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Steuerprogramme erstellen, parametrieren und ändern
  • b)Datennetze und ihre aktiven Komponenten installieren
  • c)Sensorik, Prozessorik, Aktorik, Wandler und Leiteinrichtungen installieren
  • d)Maschinen- und Prozesssteuerungen installieren
  • e)Antriebssysteme montieren sowie ihre Steuerungen und Regelungen installieren
  • f)Visualisierungen erstellen und installieren
  • g)Melde- und Überwachungstechnik installieren
3 Parametrieren und Inbetriebnehmen von Automatisierungssystemen10 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Datenübertragung analysieren und bewerten sowie Schnittstellen prüfen und anpassen
  • b)Teilsysteme einpassen und in Betrieb nehmen
  • c)Testlauf der Anlage beobachten, analysieren und bewerten
  • d)Anlage optimieren
  • e)Abnahmeprotokolle erstellen
4 Prüfen, Instandhalten und Optimieren von Automatisierungssystemen24 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Signale an Schnittstellen prüfen, netzwerkspezifische Prüfungen durchführen und Fehler beheben und dokumentieren
  • b)elektrische sowie elektropneumatische oder elektrohydraulische Komponenten und Antriebe prüfen und instand halten
  • c)Versionswechsel der Firm- und Software durchführen
  • d)durch Kundengespräch Fehler eingrenzen
  • e)systematische Fehlersuche an automatisierten Anlagen durchführen
  • f)Baugruppen und Geräte lokalisieren, analysieren und austauschen
  • g)Wiederholungsprüfungen durchführen
  • h)Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen

Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

während der gesamten Ausbildung

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen, Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Elektroniker ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche an Installationen, Anlagen und Messungen, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Beschreiben Sie Handlungen, zum Beispiel „Schutzleiterverbindung gemessen“, statt „Strom gemacht“.

Muss ich Messwerte im Berichtsheft aufschreiben?

Das ist für den Ausbildungsnachweis nicht vorgeschrieben. Ob Messprotokolle oder Skizzen dazugehören, geben Innung oder Kammer vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Wie trage ich einen Lehrgang außerhalb des Betriebs ein?

Mit Datum, Thema, Ort und Stunden wie einen Arbeitstag. Für Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte stellt der Betrieb Sie frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG).

Ist das Berichtsheft Voraussetzung für die Gesellenprüfung?

Ja. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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