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Berichtsheft als Industrieelektriker: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Industrieelektriker gehört alles, was Sie im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen lernen: Bearbeiten und Verbinden mechanischer Komponenten, Montieren und Verdrahten elektrischer Betriebsmittel, Messen und Analysieren von Schaltungen, Prüfen der elektrischen Sicherheit und Konfigurieren von IT-Systemen. Je nach Fachrichtung kommen die Inbetriebnahme und Instandhaltung von Anlagen oder das Fertigen von Geräten und Systemen hinzu. Die folgenden Abschnitte zeigen, wie Sie diese Tätigkeiten Woche für Woche knapp und nachvollziehbar eintragen.

Stand: 21.10.2026

Was als Industrieelektriker ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin (IndElekAusbV). Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie wählen eine von zwei Fachrichtungen: Betriebstechnik oder Geräte und Systeme.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu den fünf Sicherheitsregeln; Kabel abisolieren, Aderendhülsen aufcrimpen und Leitungen in einer Übungsschaltung anschließen8
DienstagHutschiene und Reihenklemmen in einem Verteilerkasten montiert, Schütz und Leitungsschutzschalter nach Stromlaufplan verdrahtet8
MittwochBerufsschule: Grundlagen der Elektrotechnik, Ohmsches Gesetz, Reihen- und Parallelschaltung berechnet8
DonnerstagSpannung, Strom und Widerstand an der Übungsschaltung mit dem Multimeter gemessen und die Werte in ein Messprotokoll eingetragen8
FreitagBohren und Gewindeschneiden an einer Montageplatte, Arbeitsplatz aufgeräumt, Wochenbesprechung mit dem Ausbilder8

Beispielwoche im zweiten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagTechnische Auftragsanalyse für den Austausch eines Antriebs: Schaltplan gelesen, Materialliste erstellt, Arbeitsschritte mit dem Ausbilder abgestimmt8
DienstagFrequenzumrichter an einer Förderanlage getauscht, Parameter übertragen und Drehrichtung des Motors geprüft8
MittwochBerufsschule: Steuerungstechnik, SPS-Programm mit Zeitgliedern und Zählern erstellt8
DonnerstagWiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel: Sichtprüfung, Schutzleiter- und Isolationsmessung, Ergebnisse dokumentiert8
FreitagStörungssuche an einer Verpackungsmaschine: Endschalter als Ursache eingegrenzt und ausgetauscht, Funktionstest und Eintrag ins Instandhaltungsprotokoll8

Berufsschule im Berichtsheft des Industrieelektrikers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Wechselstromkreis, Schutzmaßnahmen, Speicherprogrammierbare Steuerung oder Fachrechnen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Industrieelektriker

StattBesser
Kabel angeschlossenMotorzuleitung an das Motorschütz angeschlossen und Anzugsmoment der Klemmen kontrolliert
GemessenIsolationswiderstand der Anschlussleitung gemessen und im Prüfprotokoll festgehalten
Schaltschrank geholfenVerteilerfeld nach Stromlaufplan bestückt und verdrahtet, Klemmen beschriftet
Fehlersuche gemachtAusfall der Förderanlage bis zum defekten Initiator eingegrenzt und ersetzt
Am PC gearbeitetSteuerung per Programmiersoftware mit dem Rechner verbunden und Programm gesichert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Industrie- und Handwerksbetrieben mit elektrotechnischen Anlagen, oft ergänzt durch eine Lehrwerkstatt. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

In der Mitte der Ausbildung gibt es eine Zwischenprüfung, die schriftlich Messen, Analysieren und Bewerten abfragt. Die Abschlussprüfung besteht aus vier Bereichen: dem Arbeitsauftrag mit dem größten Gewicht (komplexe Arbeitsaufgabe mit Gesprächsphasen und schriftlichen Teilen), der elektrischen Sicherheit (betrieblicher Auftrag mit Dokumentation und Fachgespräch), der Schaltungs- und Funktionsanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieelektriker/zur Industrieelektrikerin (IndElekAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

1 Bearbeiten, Montieren und Verbinden mechanischer Komponenten und elektrischer Betriebsmittel
  • a)mechanische Komponenten manuell und maschinell bearbeiten
  • b)Bauteile und Baugruppen montieren und demontieren
  • c)Kabel und Leitungen auswählen und zurichten sowie Bauteile, Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
  • d)Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung technischer Auftragsvorgaben und der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
  • e)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
  • f)Kabel und Leitungen installieren
2 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
  • a)Messverfahren und Messgeräte auswählen
  • b)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
  • c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
  • d)Steuerschaltungen analysieren
  • e)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
  • f)systematische Fehlersuche durchführen
  • g)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
  • h)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
3 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • a)Schutzmaßnahmen prüfen und bewerten
  • b)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit und Drehfeld, beurteilen
  • c)Schutzarten und Schutzklassen von elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
  • d)Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
  • e)Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, prüfen und bewerten
  • f)Einhaltung der Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Betriebsmittel und Anlagen beurteilen
  • g)Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
  • h)Erst- und Wiederholungsprüfung durchführen, dokumentieren und nachweisen
4 Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen
  • a)Hard- und Softwarekomponenten auswählen
  • b)Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
  • c)IT-Systeme in Netzwerke einbinden
  • d)Tools und Testprogramme einsetzen

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Betriebstechnik3 Positionen

1 Technische Auftragsanalyse
  • a)Auftragsanforderungen analysieren
  • b)vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilen
  • c)Anlagenänderungen und -erweiterungen entwerfen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen, Komponenten und Leitungen auswählen
  • d)Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen, Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen festlegen
  • e)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen
  • f)Änderungen planen und dokumentieren
2 Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
  • a)Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbauen
  • b)Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und einsetzen, Ladung sichern und Transport durchführen
  • c)Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen befestigen
  • d)Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
  • e)Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen und aufstellen
  • f)Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeichnen
  • g)Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
  • h)Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
  • i)Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten und anschließen
  • j)Erdung und Potentialausgleich herstellen, Erdungs- und Schleifenwiderstände messen und beurteilen
  • k)elektrische Anlagen errichten
  • l)Haupt- und Hilfsstromkreise sowie Kleinsteuerungen in Betrieb nehmen
  • m)Antriebssysteme in Betrieb nehmen, Betriebswerte einstellen
  • n)nichtelektrische Komponenten von Anlagen prüfen
  • o)Beleuchtungsanlagen montieren und installieren
  • p)Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirksamkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sicherstellen
  • q)Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheitsvorrichtungen prüfen
  • r)Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
  • s)Mess- und Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpassen, Anlagen oder Systeme übergeben
3 Instandhalten von Anlagen und Systemen
  • a)Anlagen und Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen
  • b)Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen
  • c)Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der Wiederinbetriebnahme instand gesetzter Geräte oder Anlagenteile einstellen und deren Wirksamkeit prüfen
  • d)Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren

Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Geräte und Systeme3 Positionen

1 Technische Auftragsanalyse
  • a)Auftragsanforderungen analysieren
  • b)mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen
  • c)die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren
  • d)Änderungen planen und dokumentieren
2 Fertigen von Komponenten und Geräten
  • a)Entwürfe und Layouts erstellen
  • b)Fertigungsunterlagen erstellen
  • c)Bauteile und Baugruppen beschaffen
  • d)Leiterplatten erstellen und bestücken
  • e)Hardwarekomponenten, Geräte und Systeme anpassen, montieren, anschließen und prüfen
  • f)komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen
  • g)Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen
  • h)Produktdokumentationen erstellen
3 Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen
  • a)konstruktiven Aufbau herstellen
  • b)Hardwarekomponenten montieren und anschließen
  • c)Leitungen der Kommunikationstechnik konfektionieren und Komponenten verbinden
  • d)elektrische Geräte herstellen
  • e)Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen
  • f)Geräte und Systeme nach Checkliste prüfen
  • g)Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
  • h)Mess- und Prüfprotokolle erstellen, Dokumentationen erstellen und anpassen, Geräte oder Systeme übergeben

Abschnitt D: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
  • e)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche und technische Kommunikation
  • a)Informationen recherchieren, beschaffen und bewerten
  • b)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
  • c)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch englischsprachige, anwenden
  • d)Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren
  • e)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen sowie kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
  • g)Dokumentationen zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden
  • h)Störungen feststellen, bewerten und Störungsmeldungen weiterleiten
  • i)Kunden beraten, Leistungen und Produkte erklären und an Kunden übergeben
6 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten und sichern
  • b)persönliche Schutzausrüstungen, Werkzeuge und Materialien für den Arbeitsablauf auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, pflegen, transportieren, lagern und bereitstellen
  • c)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, Planungsabweichungen melden
  • d)Aufgaben im Team planen und abstimmen
  • e)Material- und Arbeitsaufwand kalkulieren und bewerten, erbrachte Leistungen erfassen
  • f)IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden
  • g)betriebsübliche Qualitätssicherungssysteme anwenden
  • h)eigenen Qualifikationsbedarf feststellen und Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen

Zeitliche Gliederung

Abschnitt 1: Gemeinsame Qualifikationen6 Positionen

während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
  • e)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche und technische Kommunikation
  • a)Informationen recherchieren, beschaffen und bewerten
  • b)technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
  • c)Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch englischsprachige, anwenden
  • d)Daten und Dokumente pflegen, schützen, sichern und archivieren
  • e)Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen sowie kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • f)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
  • g)Dokumentationen zusammenstellen und ergänzen, Standardsoftware anwenden
  • h)Störungen feststellen, bewerten und Störungsmeldungen weiterleiten
  • i)Kunden beraten, Leistungen und Produkte erklären und an Kunden übergeben
6 Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse
  • a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten und sichern
  • b)persönliche Schutzausrüstungen, Werkzeuge und Materialien für den Arbeitsablauf auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, pflegen, transportieren, lagern und bereitstellen
  • c)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen, Planungsabweichungen melden
  • d)Aufgaben im Team planen und abstimmen
  • e)Material- und Arbeitsaufwand kalkulieren und bewerten, erbrachte Leistungen erfassen
  • f)IT-Systeme zur Auftragsplanung, -abwicklung und Terminverfolgung anwenden
  • g)betriebsübliche Qualitätssicherungssysteme anwenden
  • h)eigenen Qualifikationsbedarf feststellen und Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen

Abschnitt 2: Erstes und Zweites Ausbildungsjahr Industrieelektriker/Industrieelektrikerin Fachrichtung Betriebstechnik

Zeitrahmen 1: Komponenten herstellen, Baugruppen montieren3 Positionen
1 Bearbeiten, Montieren und Verbinden mechanischer Komponenten und elektrischer Betriebsmittel
  • a)mechanische Komponenten manuell und maschinell bearbeiten
  • b)Bauteile und Baugruppen montieren und demontieren
  • c)Kabel und Leitungen auswählen und zurichten sowie Bauteile, Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
2 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen1 bis 3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Messverfahren und Messgeräte auswählen
  • b)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
3 Technische Auftragsanalyse
  • a)Auftragsanforderungen analysieren
Zeitrahmen 2: Leitungen und Betriebsmittel montieren und anschließen3 Positionen
1 Bearbeiten, Montieren und Verbinden mechanischer Komponenten und elektrischer Betriebsmittel
  • d)Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung technischer Auftragsvorgaben und der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
  • e)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
  • f)Kabel und Leitungen installieren
2 Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
  • a)Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbauen
  • e)Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen und aufstellen
  • f)Schaltgeräte einbauen, verdrahten und kennzeichnen
  • g)Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
  • h)Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
  • i)Leitungen und Kabel der Energietechnik zurichten und anschließen
  • o)Beleuchtungsanlagen montieren und installieren
3 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • a)Schutzmaßnahmen prüfen und bewerten
  • b)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit und Drehfeld, beurteilen
  • c)Schutzarten und Schutzklassen von elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen

Lfd. Nr. 1, 2, 3 zusammen: 3 bis 5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 3: Schalt- und Steuerelemente integrieren, Funktionen prüfen, systematische Fehlersuche durchführen3 Positionen
1 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
  • c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
  • d)Steuerschaltungen analysieren
  • e)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
  • f)systematische Fehlersuche durchführen
2 Technische Auftragsanalyse
  • e)Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen, Sensoren, Aktoren, Software und andere Komponenten auswählen
3 Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
  • g)Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
  • h)Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
  • l)Haupt- und Hilfsstromkreise sowie Kleinsteuerungen in Betrieb nehmen
  • p)Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirksamkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sicherstellen

Lfd. Nr. 1, 2, 3 zusammen: 3 bis 5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 4: IT-Systeme installieren und konfigurieren3 Positionen
1 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • a)Schutzmaßnahmen prüfen und bewerten
  • g)Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
  • h)Erst- und Wiederholungsprüfung durchführen, dokumentieren und nachweisen
2 Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen
  • a)Hard- und Softwarekomponenten auswählen
  • b)Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
  • c)IT-Systeme in Netzwerke einbinden
  • d)Tools und Testprogramme einsetzen
3 Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
  • s)Mess- und Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpassen, Anlagen oder Systeme übergeben

Lfd. Nr. 1, 2, 3 zusammen: 1 bis 3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 5: Energietechnische Anlagen und Geräte installieren, prüfen und Sicherheit beurteilen3 Positionen
1 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • a)Schutzmaßnahmen prüfen und bewerten
  • b)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit und Drehfeld, beurteilen
  • c)Schutzarten und Schutzklassen von elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
  • d)Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
  • e)Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, prüfen und bewerten
  • f)Einhaltung der Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
  • g)Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
  • h)Erst- und Wiederholungsprüfung durchführen, dokumentieren und nachweisen
2 Technische Auftragsanalyse
  • b)vorhandene Anlagen der Betriebstechnik beurteilen
  • c)Anlagenänderungen und -erweiterungen entwerfen, Stromkreise und Schutzmaßnahmen festlegen, Komponenten und Leitungen auswählen
  • d)Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen, Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen festlegen
3 Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
  • b)Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen und einsetzen, Ladung sichern und Transport durchführen
  • c)Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen befestigen
  • d)Maschinen, Geräte, Antriebssysteme und sonstige Betriebsmittel aufstellen, ausrichten, befestigen und anschließen
  • j)Erdung und Potentialausgleich herstellen, Erdungs- und Schleifenwiderstände messen und beurteilen
  • k)elektrische Anlagen errichten
  • l)Haupt- und Hilfsstromkreise sowie Kleinsteuerungen in Betrieb nehmen
  • n)nichtelektrische Komponenten von Anlagen prüfen
  • p)Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirksamkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sicherstellen

Lfd. Nr. 1, 2, 3 zusammen: 4 bis 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 6: Anlagen in Betrieb nehmen und betreiben4 Positionen
1 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
  • g)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
  • h)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
2 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • a)Schutzmaßnahmen prüfen und bewerten
  • h)Erst- und Wiederholungsprüfung durchführen, dokumentieren und nachweisen
3 Technische Auftragsanalyse
  • d)Auftragsunterlagen prüfen und mit den örtlichen Gegebenheiten vergleichen, Abgrenzung zu bauseitigen Leistungen festlegen
  • f)Änderungen planen und dokumentieren
4 Installieren und Inbetriebnehmen von elektrischen Anlagen
  • j)Erdung und Potentialausgleich herstellen, Erdungs- und Schleifenwiderstände messen und beurteilen
  • m)Antriebssysteme in Betrieb nehmen, Betriebswerte einstellen
  • p)Schutzeinrichtungen einstellen und deren Wirksamkeit prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen sicherstellen
  • q)Not-Aus- und Meldesysteme sowie mechanische Sicherheitsvorrichtungen prüfen
  • r)Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
  • s)Mess- und Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpassen, Anlagen oder Systeme übergeben

Lfd. Nr. 1, 2, 3, 4 zusammen: 3 bis 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 7: Anlagen und Systeme warten1 Position
1 Instandhalten von Anlagen und Systemen2 bis 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Anlagen und Systeme nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen warten, Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen
  • b)Systemparameter mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen
  • c)Schutzmaßnahmen und Sicherheitseinrichtungen bei der Wiederinbetriebnahme instand gesetzter Geräte oder Anlagenteile einstellen und deren Wirksamkeit prüfen
  • d)Instandhaltungsmaßnahmen dokumentieren

Abschnitt 3: Erstes und Zweites Ausbildungsjahr Industrieelektriker/Industrieelektrikerin Fachrichtung Geräte und Systeme

Zeitrahmen 1: Komponenten herstellen, Baugruppen montieren3 Positionen
1 Bearbeiten, Montieren und Verbinden mechanischer Komponenten und elektrischer Betriebsmittel
  • a)mechanische Komponenten manuell und maschinell bearbeiten
  • b)Bauteile und Baugruppen montieren und demontieren
  • c)Kabel und Leitungen auswählen und zurichten sowie Bauteile, Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
2 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
  • a)Messverfahren und Messgeräte auswählen
  • b)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
3 Technische Auftragsanalyse
  • a)Auftragsanforderungen analysieren

Lfd. Nr. 1, 2, 3 zusammen: 1 bis 3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 2: Komponenten und Baugruppen montieren und anschließen4 Positionen
1 Bearbeiten, Montieren und Verbinden mechanischer Komponenten und elektrischer Betriebsmittel
  • d)Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung technischer Auftragsvorgaben und der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
  • e)elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
  • f)Kabel und Leitungen installieren
2 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • a)Schutzmaßnahmen prüfen und bewerten
  • b)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit und Drehfeld, beurteilen
  • c)Schutzarten und Schutzklassen von elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
3 Technische Auftragsanalyse
  • b)mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen
4 Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen
  • a)konstruktiven Aufbau herstellen
  • b)Hardwarekomponenten montieren und anschließen
  • c)Leitungen der Kommunikationstechnik konfektionieren und Komponenten verbinden

Lfd. Nr. 1, 2, 3, 4 zusammen: 3 bis 5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 3: Elektronische Schaltungen erstellen; Funktionen prüfen, systematische Fehlersuche durchführen3 Positionen
1 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
  • c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
  • d)Steuerschaltungen analysieren
  • e)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
  • f)systematische Fehlersuche durchführen
2 Technische Auftragsanalyse
  • c)die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren
3 Fertigen von Komponenten und Geräten
  • c)Bauteile und Baugruppen beschaffen
  • d)Leiterplatten erstellen und bestücken

Lfd. Nr. 1, 2, 3 zusammen: 3 bis 5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 4: IT-Systeme installieren und konfigurieren3 Positionen
1 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • a)Schutzmaßnahmen prüfen und bewerten
  • g)Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
  • h)Erst- und Wiederholungsprüfung durchführen, dokumentieren und nachweisen
2 Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen
  • a)Hard- und Softwarekomponenten auswählen
  • b)Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
  • c)IT-Systeme in Netzwerke einbinden
  • d)Tools und Testprogramme einsetzen
3 Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen
  • h)Mess- und Prüfprotokolle erstellen, Dokumentation erstellen und anpassen, Geräte oder Systeme übergeben

Lfd. Nr. 1, 2, 3 zusammen: 1 bis 3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 5: Funktionen von Geräten und Systemen prüfen und Sicherheit beurteilen3 Positionen
1 Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen
  • a)Messverfahren und Messgeräte auswählen
  • b)elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
  • c)Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
  • d)Steuerschaltungen analysieren
  • e)Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
  • g)Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
  • h)Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
2 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • a)Schutzmaßnahmen prüfen und bewerten
  • b)Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit und Drehfeld, beurteilen
  • c)Schutzarten und Schutzklassen von elektrischen Betriebsmitteln oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
  • d)Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
  • e)Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, prüfen und bewerten
  • f)Einhaltung der Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Betriebsmittel und Anlagen beurteilen
  • g)Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
  • h)Erst- und Wiederholungsprüfung durchführen, dokumentieren und nachweisen
3 Technische Auftragsanalyse
  • a)Auftragsanforderungen analysieren
  • c)die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren

Lfd. Nr. 1, 2, 3 zusammen: 3 bis 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

Zeitrahmen 6: Elektronische Geräte und Systeme fertigen, konfigurieren und in Betrieb nehmen3 Positionen
1 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • d)Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
  • e)Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, prüfen und bewerten
  • g)Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
  • h)Erst- und Wiederholungsprüfung durchführen, dokumentieren und nachweisen
2 Fertigen von Komponenten und Geräten4 bis 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Entwürfe und Layouts erstellen
  • b)Fertigungsunterlagen erstellen
  • d)Leiterplatten erstellen und bestücken
  • e)Hardwarekomponenten, Geräte und Systeme anpassen, montieren, anschließen und prüfen
  • f)komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen
  • g)Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen
  • h)Produktdokumentationen erstellen
3 Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen
  • a)konstruktiven Aufbau herstellen
  • b)Hardwarekomponenten montieren und anschließen
  • c)Leitungen der Kommunikationstechnik konfektionieren und Komponenten verbinden
  • d)elektrische Geräte herstellen
  • e)Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen
  • f)Geräte und Systeme nach Checkliste prüfen
  • g)Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
  • h)Mess- und Prüfprotokolle erstellen, Dokumentationen erstellen und anpassen, Geräte oder Systeme übergeben
Zeitrahmen 7: Geräte und Systeme kundenspezifisch anpassen3 Positionen
1 Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
  • a)Schutzmaßnahmen prüfen und bewerten
  • g)Einhaltung der Maßnahmen zur elektromagnetischen Verträglichkeit kontrollieren
  • h)Erst- und Wiederholungsprüfung durchführen, dokumentieren und nachweisen
2 Technische Auftragsanalyse
  • a)Auftragsanforderungen analysieren
  • c)die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren
  • d)Änderungen planen und dokumentieren
3 Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen
  • h)Mess- und Prüfprotokolle erstellen, Dokumentationen erstellen und anpassen, Geräte oder Systeme übergeben

Lfd. Nr. 1, 2, 3 zusammen: 2 bis 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Industrieelektriker das Berichtsheft führen?

Das legen Ausbildungsbetrieb und Kammer fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Sie ihn handschriftlich oder digital führen.

Wer sieht mein Berichtsheft durch?

Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Das geschieht meist wöchentlich oder monatlich mit Unterschrift. Beim Durchsehen können Sie auch offene Lerninhalte aus dem Rahmenplan ansprechen.

Gibt es für Betriebstechnik und Geräte und Systeme unterschiedliche Einträge?

Die ersten Berufsbildpositionen sind gemeinsam, etwa Montieren, Messen und Sicherheit. Danach unterscheiden sich die Einträge: In der Betriebstechnik halten Sie Anlagen in Betrieb und instand, bei Geräte und Systeme fertigen und prüfen Sie Komponenten und Geräte.

Muss ich Messwerte und Schaltpläne ins Berichtsheft übernehmen?

Meist reicht eine kurze Beschreibung, zum Beispiel welche Größe Sie wo gemessen haben. Messprotokolle und Pläne gehören in die Betriebsunterlagen. Ob Skizzen oder Fotos erwartet werden, klären Sie mit Betrieb und Kammer.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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