Berichtsheft als Elektroanlagenmonteur: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft eines Elektroanlagenmonteurs gehören die Arbeiten der Woche an elektrischen Anlagen, etwa das Zusammenbauen und Verdrahten von Schaltschränken, das Verlegen von Leitungen, das Installieren von Anlagen, Messungen, Inbetriebnahme und Fehlersuche, sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.
Stand: 21.10.2026
Was als Elektroanlagenmonteur ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroanlagenmonteur/zur Elektroanlagenmonteurin (ElekAnlAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Planen der Auftragsabwicklung und Vorbereiten der Auftragsausführung
- Einrichten und Abräumen der Montagestelle
- Bearbeiten und Verbinden von mechanischen Teilen
- Zusammenbauen und Verdrahten von Baugruppen und Schaltschränken
- Montieren von elektrischen Maschinen, Geräten und sonstigen Betriebsmitteln
- Montieren von Leitungsführungssystemen und Verlegen von Leitungen
- Installieren von elektrischen Anlagen
- Prüfen, Messen, Einstellen und Inbetriebnehmen, Beseitigen von Fehlern in elektrischen Anlagen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, technische und betriebliche Kommunikation, Dokumentation
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Unterweisung zur Arbeitssicherheit und zu den fünf Sicherheitsregeln, Werkstattrundgang, Montageplatte nach Zeichnung anreißen und körnen | 8 |
| Dienstag | Hutschiene und Kabelkanal auf der Montageplatte zuschneiden und befestigen, Bohrungen setzen, Gewinde schneiden | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Grundlagen der Elektrotechnik, Zeichnungslesen, Fachrechnen | 8 |
| Donnerstag | Leitungen ablängen und abisolieren, Aderendhülsen verpressen, Reihenklemmen nach Stromlaufplan verdrahten | 8 |
| Freitag | Durchgangsprüfung der Verdrahtung, Spannung und Strom an einer Grundschaltung messen, Messwerte protokollieren, Arbeitsplatz reinigen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Auftragsunterlagen und Installationsplan für eine Unterverteilung durchgehen, Material zusammenstellen, Montagestelle einrichten | 8 |
| Dienstag | Unterverteilung einbauen, Sicherungsautomaten und Fehlerstrom-Schutzschalter setzen, Abgänge nach Plan verdrahten und beschriften | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Schaltungstechnik, Schutzmaßnahmen, Anlagenplanung | 8 |
| Donnerstag | Isolationswiderstand und Schleifenimpedanz messen, Schutzleiterdurchgang prüfen, Messwerte im Prüfprotokoll festhalten | 8 |
| Freitag | Inbetriebnahme mit Funktionsprüfung, Fehlersuche an einem nicht anlaufenden Antrieb, defektes Schütz getauscht, Dokumentation ergänzt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Elektroanlagenmonteurs
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Schutzmaßnahmen in Niederspannungsanlagen: Aufbau und Wirkung“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Elektroanlagenmonteur
| Statt | Besser |
|---|---|
| Schaltschrank gebaut | Montageplatte bestückt, Schaltgeräte nach Stromlaufplan verdrahtet und beschriftet |
| Kabel verlegt | Leitungen im Kabelkanal verlegt, mit Schellen befestigt und an der Verteilung aufgelegt |
| Anlage gemessen | Isolationswiderstand und Schutzleiterdurchgang gemessen, Werte im Prüfprotokoll festgehalten |
| Fehler gesucht | Spannungsversorgung am Schütz geprüft, defekte Spule festgestellt und das Schütz getauscht |
| Bei der Inbetriebnahme dabei | Funktionsprüfung der Steuerung durchgeführt, Schutzeinrichtungen ausgelöst, Ergebnisse dokumentiert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Betrieben, die elektrische Anlagen montieren, installieren und in Betrieb nehmen, etwa im Anlagen- und Schaltschrankbau oder in der Gebäude- und Industrieinstallation. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung mit praktischem und schriftlichem Teil statt. Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch fertigen Sie ein Prüfungsstück, bei dem ein Anlagenteil nach Unterlagen installiert, montiert, eingestellt und geprüft wird, dazu kommen zwei Arbeitsproben: eine Inbetriebnahme mit Funktions-, Schutz- und Sicherheitsprüfung sowie das Eingrenzen und Beheben eines Fehlers. Schriftlich werden Anlagenplanung, Arbeitsplanung und Arbeitsorganisation, Schaltungstechnik und Funktionsanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroanlagenmonteur/zur Elektroanlagenmonteurin (ElekAnlAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Positionen des Rahmenplans17 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht 1)während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 1)während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit 1)während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz 1)während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Technische Kommunikation 1)2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. und 3. Ausbildungsjahr
- a)Einzelteilzeichnungen in Ansichten und Schnitten lesen und anwenden sowie Skizzen anfertigen
- b)Zusammenstellungszeichnungen, Explosionszeichnungen und Stücklisten lesen und anwenden
- c)Schaltungsunterlagen von Baugruppen und Geräten, insbesondere Stromlaufpläne, Geräteverdrahtungspläne und Anschlußpläne, lesen und anwenden sowie Skizzen anfertigen
- d)Schaltungsunterlagen von elektrischen Anlagen, insbesondere Stromlaufpläne, Anordnungspläne, Installationspläne und Anschlußpläne, lesen und anwenden sowie Skizzen anfertigen
- e)technische Regelwerke, Arbeitsanweisungen und technische Informationen lesen und anwenden
6 Betriebliche Kommunikation 1)2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. und 3. Ausbildungsjahr
- a)Gespräche mit Vorgesetzten, Kunden sowie im Team situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
- b)Informationen aufgabengerecht bewerten, auswählen und wiedergeben
- c)betriebliche Informationssysteme nutzen
- d)berufsbezogene Regelungen zum Datenschutz beachten
- e)Kunden bei der Übergabe der Anlage Leistungsmerkmale erläutern und in die Nutzung einweisen
- f)Telekommunikationsgeräte zur Übertragung von Daten, Sprache, Texten und Bildern einsetzen
- g)Schriftverkehr und Berechnungen durchführen, Sachverhalte fixieren, Protokolle anfertigen, Standardsoftware anwenden
- h)Materialien, Ersatzteile und Betriebsmittel verwalten und bestellen
7 Planen der Auftragsabwicklung 2)2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. und 3. Ausbildungsjahr
- a)Kabel und Leitungen unter Berücksichtigung der mechanischen und elektrischen Belastung, der Verlegungsarten und des Verwendungszweckes nach Tabellen auswählen
- b)Betriebsmittel für Haupt-, Hilfs- und Steuerstromkreise, insbesondere Verteilungseinrichtungen, Schalter und Steckverbindungen, auswählen
- c)Räume hinsichtlich ihrer Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
- d)elektrische Schutzmaßnahmen festlegen
- e)Leitungswege und Gerätestandorte nach baulichen und örtlichen Gegebenheiten sowie unter Berücksichtigung des Aufwandes festlegen
- f)Materialverbrauch ermitteln
8 Vorbereiten der Auftragsausführung 2)2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. und 3. Ausbildungsjahr
- a)Informationen für Arbeitsaufträge aus Unterlagen entnehmen
- b)Arbeitsschritte zur Aufgabenerledigung festlegen und erforderliche Abwicklungszeiten einschätzen, Arbeitsabläufe nach terminlichen Vorgaben planen
- c)Zusammenhang von Aufwand, Produktqualität und Auftragsergebnis erkennen sowie kostenbewußt handeln
- d)Möglichkeiten zur Verbesserung der Arbeitsabläufe und Zusammenarbeit erkennen sowie Vorschläge zur Verbesserung von Arbeitsvorgängen machen
- e)dem Kunden über den Auftrag hinausgehende Leistungen anbieten sowie Aufträge unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben annehmen, bauseitige Leistungen festlegen
- f)Planung mit Vorgesetzten und Team sowie Kunden und anderen Gewerken abstimmen
- g)Fremdleistungen prüfen und überwachen
- h)erforderliche Montage- und Bauteile, Materialien und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf feststellen, termingerecht anfordern, transportieren, lagern und montagegerecht bereitstellen
- i)bei der Auftragsbearbeitung mit dem Kunden und anderen Gewerken Informationen austauschen und zusammenarbeiten, bei Leistungsstörungen informieren und Alternativen aufzeigen
9 Einrichten und Abräumen der Montagestelle 2)2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. und 3. Ausbildungsjahr
- a)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
- b)persönliche Schutzausrüstungen auswählen und disponieren
- c)Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und defekte Bauteile sammeln, umweltgerecht lagern und entsorgen
- d)Werkzeuge, Meßgeräte, Bearbeitungsmaschinen und technische Einrichtungen auswählen, disponieren und beschaffen sowie montagegerecht bereitstellen
- e)Werkzeuge, Meßgeräte, Bearbeitungsmaschinen und technische Einrichtungen warten, pflegen und überprüfen, bei Störungen Maßnahmen zu deren Beseitigung einleiten
- f)Leitern, Gerüste und Montagebühnen auswählen, auf- und abbauen
- g)Montagestelle sichern
10 Bearbeiten und Verbinden von mechanischen Teilen10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 2. und 3. Ausbildungsjahr
- a)Längen, Flächen und Winkel messen und prüfen
- b)Bleche, Platten und Profile aus Metall und Kunststoff sägen, feilen, entgraten sowie bohren, senken und gewindeschneiden
- c)Bleche und Profile aus Metall und Kunststoff zuschneiden, lochen, biegen und richten
- d)Schraubverbindungen herstellen und sichern
- e)Hart- und Weichlötverbindungen für mechanische und elektrische Beanspruchung herstellen
- f)Klebeverbindungen zwischen gleichen und verschiedenen Werkstoffen herstellen
- g)Bleche und Profile aus Metall schweißen
11 Zusammenbauen und Verdrahten von Baugruppen und Schaltschränken 3)8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 14 Wochen im 2. und 3. Ausbildungsjahr
- a)Einschübe, Gehäuse und Schaltgerätekombinationen zusammenbauen
- b)Leitungen auswählen sowie Baugruppen und Geräte in unterschiedlichen Verdrahtungsarten nach Unterlagen und Mustern verdrahten
- c)Schaltgeräte, insbesondere Last- und Leistungsschalter, Sicherungen und Schütze, einbauen, verdrahten und kennzeichnen
- d)Betriebsmittel zum Steuern, Regeln, Messen und Überwachen einbauen, verdrahten und kennzeichnen
- e)Fehler korrigieren und Änderungen dokumentieren
12 Montieren von elektrischen Maschinen, Geräten und sonstigen Betriebsmitteln 2) 3)4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 2. und 3. Ausbildungsjahr
- a)Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen, Verankerungen vorbereiten sowie Tragkonstruktionen und Konsolen befestigen
- b)Hebezeuge, Anschlag- und Transportmittel auswählen, zu transportierendes Gut anschlagen, Transport sichern und durchführen
- c)Maschinen, Geräte und sonstige Betriebsmittel auf Untergrund und Tragkonstruktion aufstellen, ausrichten, befestigen und sichern
- d)Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
13 Montieren von Leitungsführungssystemen und Verlegen von Leitungen 2) 3)6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 14 Wochen im 2. und 3. Ausbildungsjahr
- a)Kabel und Leitungen verlegen, befestigen und zurichten
- b)Rohre, Installationskanäle und Kabelbühnen montieren
- c)ein- und mehradrige, geschirmte und ungeschirmte Leitungen zurichten und unter Verwendung der unterschiedlichen Verbindungstechniken anschließen
- d)Kabel und Leitungen verbinden und unter Verwendung der unterschiedlichen Verbindungstechniken an Betriebsmittel anschließen
14 Installieren von elektrischen Anlagen 2) 3)6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 16 Wochen im 2. und 3. Ausbildungsjahr
- a)Anlagenteile, insbesondere Schaltgerätekombinationen und Installationsverteiler, aufstellen und anschließen
- b)Beleuchtungsanlagen installieren
- c)Betriebsmittel für Haupt-, Hilfs- und Steuerstromkreise, insbesondere Verteilungseinrichtungen, Schalter und Steckverbindungen, montieren und anschließen
- d)elektrische Maschinen anschließen
- e)Stelleinrichtungen einbauen und anschließen
- f)Erdungen und Potentialausgleichsleitungen verlegen und anschließen
15 Prüfen, Messen, Einstellen und Inbetriebnehmen 3)4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 2. und 3. Ausbildungsjahr
- a)Verfahren und Meßgeräte auswählen, Meßfehler abschätzen und Meßschaltungen aufbauen
- b)Spannung, Strom, Widerstand und Leistung messen
- c)Kenndaten von Bauteilen und Bauelementen prüfen, Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen gegen direktes Berühren durch Sichtkontrolle prüfen
- d)Schaltungen mit logischen Grundfunktionen prüfen
- e)Sollwerte und Funktion von Baugruppen und Geräten prüfen sowie Sollwerte einstellen
- f)Isolationsprüfung durchführen
- g)Erdungs- und Schleifenwiderstände prüfen
- h)Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren, insbesondere Schutz durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, prüfen
- i)mechanische und elektrische Sicherheitsvorrichtungen, insbesondere NOT-AUS-Schalter, sowie Meldesysteme auf ihre Wirksamkeit prüfen
- k)Hilfs- und Steuerstromkreise einschließlich zugehöriger Signal- und Befehlsgeber für Meß-, Steuer- und Überwachungseinrichtungen prüfen und in Betrieb nehmen
- l)Hauptstromkreise prüfen und schrittweise in Betrieb nehmen, Betriebswerte messen, Sollwerte einstellen
- m)Funktionsprüfung unter Betriebsbedingungen durchführen
16 Beseitigen von Fehlern in elektrischen Anlagen 3)2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 2. und 3. Ausbildungsjahr
- a)mechanische und elektrische Fehler durch Sichtkontrolle, Prüfen und Messen sowie mit Hilfe von Schaltungsunterlagen systematisch eingrenzen, erkennen und beheben
- b)Geräte und Anlagenteile inspizieren
- c)Anlagenteile zur Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit nach Serviceunterlagen und Anweisungen warten
17 Dokumentation 3)2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. und 3. Ausbildungsjahr
- a)Schaltpläne von Baugruppen und Geräten aktualisieren
- b)verbrauchtes Material, Ersatzteile, Arbeitszeit und technische Prüfungen dokumentieren
- c)Schaltungsunterlagen von Anlagen aktualisieren
- 1)Die laufenden Nummern 1 bis 6 sollen integriert mit anderen Ausbildungsinhalten vermittelt werden.
- 2)Die laufenden Nummern 7 bis 9 sollen insbesondere in Verbindung mit den laufenden Nummern 12 bis 14 vermittelt werden.
- 3)Die laufenden Nummern 11 bis 14 sollen insbesondere in Verbindung mit den laufenden Nummern 15 bis 17 vermittelt werden.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Elektroanlagenmonteur?
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Eine Aufteilung in Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht. Die Berufsschule besuchen Sie parallel zur Arbeit im Betrieb.
Was schreibe ich ins Berichtsheft, wenn ich eine Woche nur Schaltschränke verdrahte?
Nennen Sie, woran Sie gearbeitet haben, zum Beispiel „Reihenklemmen nach Stromlaufplan verdrahtet, Aderendhülsen verpresst, Durchgang geprüft“. Je Tag genügen wenige Stichworte mit Stunden. Wiederholt sich die Arbeit, halten Sie fest, was neu dazukam, etwa eine andere Baugruppe oder ein anderes Prüfverfahren.
Muss ich Messwerte und Prüfprotokolle ins Berichtsheft übernehmen?
Nein, im Berichtsheft genügt der Hinweis, was Sie gemessen oder geprüft haben, etwa „Isolationswiderstand gemessen, Protokoll ausgefüllt“. Die Protokolle selbst gehören zur Dokumentation des Auftrags. Ob Ihre Kammer oder Ihr Betrieb zusätzliche Anlagen verlangt, klären Sie mit Ihrem Ausbilder.
Wer sieht mein Berichtsheft durch, und wann muss es vorliegen?
Ausbildende sehen den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG), geführt wird er von Ihnen als Auszubildendem (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Vorgelegt wird er zur Zulassung zur Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Wie oft Ihr Betrieb die Durchsicht möchte, legt er selbst fest.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Elektroanlagenmonteur/zur Elektroanlagenmonteurin (ElekAnlAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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