Berichtsheft als Estrichleger: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Estrichleger gehören die Arbeiten, die Sie auf der Baustelle, in der Werkstatt und in der Berufsschule tatsächlich ausgeführt haben: Untergründe prüfen und vorbereiten, Dämm- und Trennschichten verlegen, Estriche einbauen, abziehen und glätten, Fugen setzen, Bodenbeläge verlegen sowie Estriche sanieren. Dazu kommen Messungen, Materialkunde, Baustelleneinrichtung und Arbeitssicherheit. Pro Woche genügen kurze, nachvollziehbare Einträge mit Tätigkeit, Material und Ort.
Stand: 21.10.2026
Was als Estrichleger ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen (AusbauBAusbV), die den Beruf Estrichleger und Estrichlegerin in einem eigenen Abschnitt regelt. Die Ausbildung dauert 36 Monate. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es im Beruf Estrichleger nicht; die Inhalte sind für alle Auszubildenden gleich.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Einrichten, Sichern und Räumen von Baustellen
- Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
- Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen
- Durchführen von Messungen mit analogen und digitalen Messgeräten
- Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen
- Herstellen von Estrichen
- Verlegen von textilen und elastischen Belägen
- Herstellen von Industrieestrichen und Sichtestrichen sowie Auftragen von Kunstharzschichten
- Sanieren und Instandhalten von Estrichen und Belägen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Baustelle in einem Einfamilienhaus eingerichtet, Material mit dem Hubwagen in die Räume gebracht, Untergrund mit Besen und Industriesauger gereinigt | 8 |
| Dienstag | Randdämmstreifen an Wänden und Türzargen gesetzt, Trittschalldämmung ausgelegt, Stöße mit Klebeband verschlossen und PE-Folie als Trennlage verlegt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Baustoffkunde Zement und Gesteinskörnung, Mischungsverhältnisse berechnen, Arbeitssicherheit auf der Baustelle | 8 |
| Donnerstag | Höhenmarken mit dem Rotationslaser übertragen, Lehren gesetzt, Zementestrich im Schiebe- und Zwangsmischer angemischt und unter Anleitung eingebracht | 8 |
| Freitag | Estrich mit der Latte abgezogen und mit dem Glättbrett verdichtet, Werkzeug gereinigt, Fläche vor Zugluft geschützt, Wochenbilanz mit dem Vorarbeiter besprochen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Neubauwohnung begangen, Restfeuchte des Estrichs mit dem CM-Gerät gemessen und Messprotokoll ausgefüllt, Belegreife mit dem Bauleiter besprochen | 8 |
| Dienstag | Schwimmenden Heizestrich eingebaut: Fußbodenheizung auf Druck geprüft, Fließestrich eingepumpt, Oberfläche mit der Schwingstange nivelliert, Bewegungsfugen über Türen geplant | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Aufheizprotokoll nach dem Estricheinbau, Schall- und Wärmeschutz, Kalkulation von Material und Arbeitszeit | 8 |
| Donnerstag | Alten Zementestrich im Bad mit Schlitzfräse und Meißel geöffnet, Rissverlauf mit Gießharz kraftschlüssig verbunden, Untergrund geschliffen und grundiert | 8 |
| Freitag | Elastischen Belag im Flur verlegt: Spachtelmasse aufgetragen, Bahnen zugeschnitten und verklebt, Nähte verschweißt, Fläche an den Auftraggeber übergeben | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Estrichlegers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Estricharten und ihre Eigenschaften, Bauzeichnungen lesen, Flächen- und Volumenberechnung oder Normen für Bodenbeläge. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Estrichleger
| Statt | Besser |
|---|---|
| Estrich gemacht | Zementestrich 5 cm auf Trennlage eingebaut, abgezogen und geglättet, 38 m² |
| Untergrund geprüft | Untergrund auf Ebenheit mit der Richtlatte geprüft und Rissbreiten mit der Rissbreitenkarte kontrolliert |
| Gemessen | Restfeuchte mit dem CM-Gerät an drei Messstellen bestimmt und im Protokoll festgehalten |
| Belag verlegt | Linoleumbahnen im Flur zugeschnitten, mit Dispersionskleber verlegt und Nähte verschweißt |
| Auf der Baustelle geholfen | Randdämmstreifen gesetzt und Höhenmarken mit dem Rotationslaser übertragen |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Estrichlegerbetrieben, Bauunternehmen und Betrieben des Ausbaugewerbes, ergänzt durch überbetriebliche Lehrgänge. Der Beruf gehört zum Handwerk, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Gesellenprüfung ist gestreckt und besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet nach etwa zwei Jahren statt. Dort fertigen Sie eine praktische Arbeitsaufgabe an, zum Beispiel einen Ausgleichsestrich mit unterschiedlichen Neigungen, einen schwimmenden Estrich mit Wandanschluss oder einen elastischen Bodenbelag, und dokumentieren sie anschließend. Teil 2 am Ende der Ausbildung umfasst die Bereiche Herstellen und Einbauen von Estrichen und Verlegen von Bodenbelägen, Durchführen von Estricharbeiten, Durchführen von Bodenbelagsarbeiten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen (AusbauBAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr17 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Estricharbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Estrichleger und Estrichlegerin (§ 8 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
- b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
- c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
- b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
- c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
- d)Arbeitsaufgaben im Team planen
- e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹6 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
- b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
- c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
- d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
- e)Materialien und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
- f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
- g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
- h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
- i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
- j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
- k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
- l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
- m)Gefährdung durch Freileitungen beachten
- n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
- o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
- a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
- b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen, bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
- a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
- b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
- c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
- d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
- a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
- b)Skizzen anfertigen und anwenden
- c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
- b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
- c)Geraden ausfluchten
- d)Messpunkte anlegen und sichern
- e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen
- a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- b)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
- d)Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
- e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
- f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
- g)konstruktiven Holzschutz anwenden
- h)Holz und Holzwerkstoffe prüfen
- i)Verbindungsmittel auswählen und einsetzen, insbesondere Holzverbindungen mit Blatt, Versatz und Zapfen herstellen
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton8 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
- b)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
- c)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
- d)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
- e)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen
- a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
- b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
- e)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
- f)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, horizontale und vertikale Abdichtungen erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
- a)Dämmstoffe nach Material und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
- b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergrund vorbereiten
- c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen
- a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
- b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
- c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
- d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
- e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
- f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
- g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen¹28 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
- b)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
- c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
- d)Trenn- und Dämmschichten einbauen
- e)Aussparungen herstellen und einbauen
- f)Schienen einbauen
- g)Höhenlehren ausrichten
- h)Fugen ausbilden
- i)Estrichmörtel herstellen
- j)Estrichmörtel einbauen, verdichten, abziehen und abreiben
- k)Estrich nachbehandeln
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten¹
- a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
- b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
- c)Kleber und Mörtel verarbeiten
- d)Fliesen schneiden, ansetzen, verlegen und verfugen, insbesondere im Dünnbettverfahren
- e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
- f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau¹
- a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
- b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
- c)Wand-Trockenputz ansetzen
- d)Befestigungsmittel einsetzen
- e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
- f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
- g)Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
16 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
- c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
- d)Öffnungen in Decken und Wänden mit handgeführten Werkzeugen herstellen, Öffnungen sichern
- e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
17 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
- b)Zwischenergebnisse dokumentieren
- c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr14 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Estricharbeiten im Ausbildungsberufsbild Ausbaufacharbeiter und Ausbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 4) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Estrichleger und Estrichlegerin (§ 8 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
- e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
- f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
- g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
- h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
- i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
- j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
- k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
- l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
- m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²6 Wochen im 13. bis 24. Monat
- p)den Bedarf von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen feststellen und bei der Bereitstellung mitwirken
- q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
- r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
- s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
- t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
- u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
- v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
- w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
- x)bei schadstoffbelasteten Arbeiten Maschinen für die Be- und Entlüftung einsetzen
- y)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit entzündlichen Stoffen und Materialien ergreifen
- z)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
- aa)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
- bb)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
- cc)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
- dd)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
- ee)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
- c)Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
- d)Funktionsfähigkeit von Maschinen kontrollieren und Ergebnisse dokumentieren
- e)Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
- f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
- g)Maschinen auf Dichtheit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
- h)Förder- und Transportgeräte bedienen
- i)Maschinen zur Herstellung und Verarbeitung von Estrichmörtel bedienen und Förderleitungen auf Funktionsfähigkeit und Dichtheit prüfen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
- e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
- f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
- g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
- h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
- e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
- f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
- g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
- h)bemaßte Einbauskizzen und Pläne anfertigen
- i)Einmessskizzen, Aufmaßskizzen und Verlegepläne anfertigen
- j)Aufrisse anfertigen, Flächen unter Berücksichtigung gestalterischer Gesichtspunkte einteilen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte³
- f)Bauwerke einmessen und abstecken
- g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital, durchführen
8 Prüfen, Bewerten und Vorbereiten von Untergründen2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- a)Untergründe hinsichtlich der weiteren Bearbeitungsmöglichkeiten unterscheiden und prüfen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
- b)Untergründe auf ihre Beanspruchung und zur Befestigung von Konstruktionen, Baugruppen und -teilen prüfen
- c)Untergründe, insbesondere auf Haft- und Tragfähigkeit, Beschädigungen, Verunreinigungen, Ebenheit, Gefälle, Höhenlage und Saugfähigkeit, prüfen
- d)auf Gefahrstoffe in Untergründen im Bestand achten, Prüfung veranlassen und Schutzmaßnahmen ergreifen
- e)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte, insbesondere auf Verträglichkeit, prüfen und ausführen
- f)Untergründe auf Feuchtigkeit prüfen
- g)Untergründe, insbesondere durch Aufbringen von Putzen, Spachtel- und Ausgleichsmassen sowie durch Einsatz von Trockenbau-Baustoffen und Verbundwerkstoffen, für die weitere Bearbeitung vorbereiten
9 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen²4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
- e)Dämmstoffe für Estrichkonstruktionen, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
- f)Dämmstoffe, insbesondere auf Böden, nach Herstellervorgaben an- und einbringen
- g)Anschlüsse herstellen
- h)Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit einbauen
10 Herstellen von Estrichen²24 Wochen im 13. bis 24. Monat
- l)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes einhalten
- m)Untergrund auf Haft-, Saug- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit, beurteilen und vorbereiten, Höhenlage prüfen und übertragen
- n)Estrichmörtel mit verschiedenen Bindemitteln herstellen
- o)Gefälle-, Ausgleichs- und Leichtestriche herstellen
- p)Verbundestriche, Estriche auf Trennschichten und schwimmende Estriche unter Beachtung der Mindestdicke einbauen
- q)Estriche in plastischer Konsistenz verdichten, abziehen, reiben sowie händisch und maschinell glätten
- r)fließfähige Estriche nivellieren und entlüften
- s)Rand- und Bewegungsfugen herstellen, Profile einsetzen
- t)Art der Haftbrücke auswählen und Haftbrücke aufbringen
- u)Zusatzmittel auswählen und dosieren
- v)Aussparungen für unterschiedliche geometrische Formen herstellen
- w)Schienen und Rahmen zuschneiden und einbauen
- x)Scheinfugen von Hand und maschinell einschneiden und schließen
- y)Unebenheiten durch gebundene Schüttungen ausgleichen
- z)textile und elastische Beläge sowie mehrschichtige Elemente unterscheiden
- aa)Feuchtigkeit der Untergründe mit anerkannten Messverfahren prüfen und Ergebnisse dokumentieren
- bb)Beläge akklimatisieren, zuschneiden, verkleben und verschweißen
- cc)Sockel anbringen
- dd)Beläge einpflegen
11 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten³
- g)Platten und Werksteine in gebundener und ungebundener Konstruktion zur Anarbeitung von Estrichen verlegen
- h)Anschlüsse an Estriche herstellen
- i)Platten und Werksteine von Hand und maschinell be- und verarbeiten
- j)Laminatböden schwimmend verlegen
12 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- h)Vorschriften des Brand-, Schall-, Feuchte- und Wärmeschutzes anwenden
- i)Montagepläne erstellen und anwenden
- j)Fertigteilestriche mit Unterkonstruktionen verlegen
- k)Fugen ausbilden und schließen
13 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Schäden feststellen
- g)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
- h)Fußbodenkonstruktionen rückbauen und getrennt entsorgen
- i)Öffnungen in Böden herstellen sowie Öffnungen sichern
- j)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
- k)Gefahrstoffe erkennen und melden, Schutzmaßnahmen ergreifen sowie Sicherung und Entsorgung veranlassen
14 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
- e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
- f)Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Beteiligte über fertiggestellte Arbeiten informieren
- g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt C: 3. Ausbildungsjahr12 Positionen
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Estrichleger und Estrichlegerin (§ 8 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- g)Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
- h)Fachbegriffe für Baustile, Bauteile, Baustoffe und Verfahren anwenden
- i)Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen, Instandhaltungsmaßnahmen und -intervalle informieren
- j)Wünsche von Kunden und Kundinnen in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentieren
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben⁴8 Wochen im 25. bis 36. Monat
- n)Informationen zu Vorleistungen, Baukonstruktionen und Untergründen, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
- o)gewerkeübergreifende Abstimmungen für den eigenen Arbeitsbereich treffen
- p)Baustoffe und Bauhilfsstoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Kohlendioxid-Bilanz, unter Einbeziehung kreislaufwirtschaftlicher Gesichtspunkte, beurteilen und auswählen
- q)branchenübliche Software anwenden
- r)kontinuierlich Baudokumentation erstellen
- s)Prüf- und Messergebnisse, insbesondere objektbezogene Witterungsmessungen, dokumentieren und bewerten
- t)Aufmaß nach Normen und Richtlinien für die Planung und Arbeitsvorbereitung erstellen
- u)Wärmeschutzberechnungen durchführen
- v)Trittschallschutzberechnungen berücksichtigen
- w)bauklimatische Bedingungen, insbesondere Temperatur und Luftfeuchtigkeit, einhalten, um die Zielwerte der Materialfeuchte zu erreichen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen⁴
- ff)Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen veranlassen
- gg)Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
- hh)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz prüfen und beurteilen, Maßnahmen zur Vermeidung treffen, berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere zur Absturzsicherung, anwenden
- ii)Transport und Lagerung von Gefahrstoffen, insbesondere Reaktionsharzen, sicherstellen
- jj)Teilbereiche von Baustellen räumen und übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen⁴4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- j)Werkzeuge und Maschinen für den Arbeitsablauf anfordern, transportieren, lagern, für den Einsatz vorbereiten und einsetzen
- k)Werkzeuge und Maschinen überprüfen, Verunreinigungen der Umwelt verhindern
- l)Entstaubungsanlagen aufbauen und einsetzen
- m)Kondenstrockner und Ventilatoren für die Bautrocknung aufbauen und einsetzen
5 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen⁴4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- i)Systeme aus Wärmedämmestrichen einbringen
- j)Brandschutzabschlüsse im Bereich von Rand- und Bewegungsfugen herstellen
- k)Schallschutzkonstruktionen unterscheiden
6 Herstellen von Estrichen⁴8 Wochen im 25. bis 36. Monat
- ee)Estriche mit Heiz- und Kühlsystemen unterscheiden und herstellen
- ff)Unterkonstruktionen für Doppel- und Hohlraumböden herstellen
- gg)Doppel- und Hohlraumböden einbauen
- hh)Einbauteile auf Eignung prüfen
- ii)Einbauteile, insbesondere Schienen- oder Mattenrahmen sowie Unterflurdosen und Heizkonvektoren, in konventionelle Estriche ein- und anarbeiten
- jj)Höhenversetze einbauen
- kk)Hohlkehlen herstellen
- ll)Bauteile unter Verwendung verschiedener Systeme gegen Bodenfeuchtigkeit und nichtdrückendes Wasser abdichten
- mm)Herstellen von Innenraumabdichtungen im Verbund
- nn)Baubewegungsfugen erkennen, Planvorlage prüfen, Profile auswählen und einbauen
- oo)Aufbau und Herstellung von Gussasphaltestrichen erläutern
7 Verlegen von textilen und elastischen Belägen aus Platten, Bahnen und Laminaten8 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Verlegeverfahren und Verlegehilfsstoffe unterscheiden und auswählen
- b)Beläge nach unterschiedlichen Verfahren, insbesondere unter Berücksichtigung gestalterischer Aspekte, verlegen
- c)Hohlkehlsockel herstellen
- d)Intarsien einbauen
- e)Bodenbeläge auf Treppenstufen verlegen
- f)Antistatik und Ableitfähigkeit bei Belägen herstellen
- g)Oberflächenschutzkonzepte unterscheiden, bewerten und anwenden
8 Auftragen von Kunstharzschichten und Kunstharzestrichen4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Reaktionsharze und Zusatzstoffe nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- b)Kunstharzschichten aus Reaktionsharzen für Imprägnierungen, Versiegelungen, Beschichtungen und Kunstharzestriche nach unterschiedlichen Verfahren herstellen und auftragen
- c)Rutschsicherheit nach Vorgaben herstellen
- d)Hohlkehlen herstellen
- e)Reinigungsmöglichkeiten für Werkzeuge und Maschinen prüfen, auswählen und anwenden sowie Restmaterialien entsorgen
- f)Antistatik und Ableitfähigkeit bei Beschichtungen herstellen
9 Herstellen von Industrieestrichen und Böden aus Beton4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Industrieestriche von Hand und maschinell unter Beachtung der Mindestdicke einbringen, verdichten und abziehen
- b)Verschleißschichten nach Beanspruchungsklasse auswählen, Materialien der Verschleißschichten prüfen, anmischen und einbauen
- c)Festigkeitsklasse auswählen
- d)Zusatzmittel auswählen
- e)Bindemittel und Gesteinskörnung auswählen
- f)Beton herstellen, fördern, einbringen und verdichten
- g)Oberfläche des Frischbetons höhengerecht abziehen, Verschleißschicht aufbringen und maschinell glätten
- h)Profilierung von Estrichen und Betonböden planen und ausführen
- i)Magnesiaestriche anmischen und einbauen
10 Herstellen von Sichtestrichen4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Materialien zur Herstellung von Sichtestrichen auswählen, prüfen und Mörtel herstellen
- b)Sichtestriche einbauen und maschinell glätten
- c)Fugen beurteilen und herstellen
- d)Intarsien einbauen
- e)Einbauteile, insbesondere Schienen, prüfen, bewerten und einbauen
- f)Verfahren der Bearbeitung von Oberflächen unterscheiden
- g)Oberflächen, insbesondere durch Schleifen, bearbeiten
- h)Oberflächenschutzkonzepte unterscheiden, bewerten und anwenden
11 Sanieren und Instandhalten von Estrichen und Belägen4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Verfahren zur Sanierung von Estrichen und Belägen unterscheiden und auswählen
- b)Methoden zur Schadensanalyse unterscheiden
- c)erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
- d)Schaden analysieren und Ist-Zustand dokumentieren
- e)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen
- f)Art und Umfang der Instandhaltung festlegen
- g)Sanierung und Instandsetzung durchführen
- h)Gefahrstoffe melden
12 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen⁴4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- h)Qualitätssicherungssysteme anwenden
- i)Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichungen ergreifen
- j)Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen dokumentieren und kontrollieren
- k)Reklamationen entgegennehmen und weiterleiten
- l)Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis im Rahmen der eigenen Arbeiten berücksichtigen
- m)Aufmaße über durchgeführte Arbeiten nach Normen und Richtlinien erstellen
- n)kundenrelevante Informationen zu Maßnahmen zur Funktions- und Werterhaltung weitergeben
- o)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Estrichleger das Berichtsheft führen?
Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Wie häufig Sie ihn abgeben, regeln Betrieb und Handwerkskammer; üblich ist ein Eintrag pro Woche. Fragen Sie Ihren Ausbilder nach dem Rhythmus.
Wer kontrolliert mein Berichtsheft?
Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Bei Estrichlegern ist das meist der Meister oder Vorarbeiter, der die Baustelle kennt und Ihre Einträge fachlich beurteilen kann.
Wie genau müssen Materialien und Flächen im Berichtsheft stehen?
Nennen Sie Estrichart, Schichtdicke, Fläche und Arbeitsschritt, zum Beispiel Zementestrich 5 cm, 38 m², abgezogen und geglättet. Messwerte wie die Restfeuchte tragen Sie mit Verfahren und Messstellen ein. Kundennamen sind nicht nötig.
Zählen Wartezeiten wegen der Trocknung als Eintrag?
Trocknungszeiten füllen keine ganze Woche. Tragen Sie ein, was Sie in dieser Zeit getan haben, etwa Messungen, Aufheizprotokolle, Vorbereitung der nächsten Fläche oder Werkzeugpflege. Ihr Ausbilder sagt Ihnen, wie solche Tage zu führen sind.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung in Ausbauberufen (AusbauBAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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