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Berichtsheft als Fachkraft für Schutz und Sicherheit: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft der Fachkraft für Schutz und Sicherheit gehören alle Tätigkeiten, die Sie in der Woche für Ihre Ausbildung ausgeführt haben, etwa Objekt- und Werkschutz, Zutrittskontrolle, Streifen- und Kontrolldienste, der Umgang mit Alarm- und Überwachungstechnik, Kundenkommunikation, Dokumentation von Vorfällen und die Mitarbeit an Sicherheitskonzepten. Dazu kommen die Themen des Berufsschulunterrichts. Auf dieser Seite finden Sie die Struktur der Ausbildung, zwei Beispielwochen und Formulierungen, die Sie an Ihren Alltag anpassen können.

Stand: 21.10.2026

Was als Fachkraft für Schutz und Sicherheit ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (SchSiAusbV 2008). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; alle Auszubildenden durchlaufen dasselbe Berufsbild. Wer zuvor die Ausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit abgeschlossen hat, kann im dritten Jahr einsteigen.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagEinweisung in das Objekt, Rundgang mit dem Objektleiter, Fluchtwege und Brandmeldeanlage erklärt bekommen, Schlüsselverwaltung kennengelernt8
DienstagPforte besetzt, Besucher angemeldet und Ausweise ausgegeben, Besucherliste geführt, Fahrzeugeinfahrten kontrolliert8
MittwochBerufsschule: Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste, Notwehr und Nothilfe, Hausrecht8
DonnerstagKontrollgang mit dem Wachbuch, Türen und Tore geprüft, Auffälligkeiten notiert, Übergabe an die Spätschicht vorbereitet8
FreitagFunkgerät und Handlampe geprüft, Schichtübergabe dokumentiert, Erste-Hilfe-Ausstattung kontrolliert, Wochenbesprechung im Team8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagRisikoanalyse für ein Bürogebäude begonnen, Schwachstellen bei Zutritt und Beleuchtung erfasst, Fotos für die Dokumentation gemacht8
DienstagSicherheitskonzept mit Personalbedarf, Kontrollrhythmus und technischen Maßnahmen ausgearbeitet, Kosten kalkuliert8
MittwochBerufsschule: Wirtschafts- und Sozialkunde, Angebotserstellung, Gesprächsführung8
DonnerstagKundengespräch zur Vorstellung des Konzepts geführt, Rückfragen notiert, Einwände zum Wachdienst nachts beantwortet8
FreitagAlarmauslösung in der Leitstelle bearbeitet, Streife alarmiert, Einsatzbericht geschrieben, Dienstplan für die Folgewoche mit dem Teamleiter abgestimmt8

Berufsschule im Berichtsheft der Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Hausrecht, Jedermannrechte, Gewerberecht, Datenschutz, Konfliktlösung oder Kalkulation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit

StattBesser
Streife gegangenKontrollgang über 4 Etagen und die Tiefgarage durchgeführt, Brandschutztüren und Notausgänge geprüft, Eintrag im Wachbuch gemacht
Am Empfang geholfenBesucher an der Pforte angemeldet, Ausweise ausgegeben und Zutritt nach Anmeldeliste geprüft
Alarm bearbeitetEinbruchmeldung in der Leitstelle geprüft, Streife zum Objekt geschickt und Einsatz im Bericht dokumentiert
Technik angeschautFunktion von Videoüberwachung und Zutrittskontrolle geprüft, Störung an Kamera 3 gemeldet
Bericht geschriebenVorfall mit Uhrzeit, Ort, Beteiligten und getroffenen Maßnahmen schriftlich dokumentiert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Sicherheitsunternehmen und in Betrieben mit eigenem Werkschutz. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 soll zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und umfasst zwei schriftliche Bereiche, nämlich situationsgerechtes Verhalten und Handeln (60 Minuten) sowie die Anwendung der Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste (90 Minuten). Teil 2 am Ende der Ausbildung besteht aus Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten), einem schriftlich auszuarbeitenden Konzept für Schutz und Sicherheit (90 Minuten) und einem sicherheitsorientierten Kundengespräch von höchstens 30 Minuten.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (SchSiAusbV 2008), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten18 Positionen

1 Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste beachten und anwenden
  • b)Rechte von Personen und Institutionen beachten
  • c)Gefährdungssituationen rechtlich bewerten
  • d)Rechtsverstöße erkennen und beurteilen
2 Sicherheitsdienste
2.1 Sicherheitsbereiche4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Sicherheitsdienste in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen
  • b)Aufgaben, Organisation und Leistungen der unterschiedlichen Sicherheitsbereiche beschreiben und Schnittstellen darstellen
  • c)Stellung des Ausbildungsbetriebes innerhalb der Sicherheitsdienste bewerten
2.2 Arbeitsorganisation; Informations- und Kommunikationstechnik5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Kommunikations- und Informationstechnik aufgabenbezogen nutzen
  • b)Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
  • c)Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
  • d)Daten sichern und pflegen
  • e)Regelungen zum Datenschutz anwenden
  • f)Dienst- und Arbeitsanweisungen beachten
  • g)Dokumentationen anfertigen, beim Melde- und Berichtswesen mitwirken
2.3 Qualitätssichernde Maßnahmen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Ziele, Aufgaben und Methoden des betrieblichen Qualitätsmanagements berücksichtigen
  • b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
  • c)den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beachten und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis berücksichtigen
3 Kommunikation und Kooperation
3.1 Teamarbeit und Kooperation2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Möglichkeiten der Teamarbeit nutzen und gegenseitige Informationen gewährleisten
  • b)Kommunikationsregeln anwenden; bei Kommunikationsstörungen Lösungsmöglichkeiten aufzeigen
  • c)interne und externe Kooperationsprozesse beachten, Kommunikationswege nutzen
  • d)Selbst- und Zeitmanagement in der Teamarbeit beachten
  • e)Auswirkungen von Information und Kommunikation auf Betriebsklima und Arbeitsleistung beachten
3.2 Kundenorientierte Kommunikation3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)über Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsdienstleistungen informieren
  • b)Auskünfte auch in einer Fremdsprache erteilen
  • c)Auswirkungen von Information und Kommunikation mit dem Kunden auf den Geschäftserfolg berücksichtigen
  • d)Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen
  • e)Kommunikationsmittel und -regeln im Umgang mit dem Kunden situationsgerecht anwenden
  • f)Zufriedenheit von Kunden überprüfen; Beschwerden weiterleiten
4 Schutz und Sicherheit10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 19 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr durchführen
  • b)Gefährdungspotenziale im operativen Einsatz beurteilen und Sicherungsmaßnahmen einleiten
  • c)Sicherheitsbestimmungen anwenden
  • d)Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen identifizieren
  • e)Einhaltung objektbezogener Arbeitsschutzvorschriften überprüfen, Arbeitsschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten
  • f)Einhaltung von Brandschutzvorschriften überprüfen, Brandschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten
  • g)Einhaltung objektbezogener Umweltschutzvorschriften überprüfen, Umweltschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten
  • h)Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten; Schutz betriebsinterner Daten überwachen
  • i)Großschadensereignisse erkennen und situationsbezogene Maßnahmen berücksichtigen
5 Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen17 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Wirkung des eigenen Verhaltens auf Betroffene und die Öffentlichkeit berücksichtigen
  • b)Konfliktpotenziale feststellen und bewerten, Verhalten anpassen und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder -bewältigung ergreifen
  • c)Methoden der Deeskalation anwenden
  • d)ordnende Anweisungen erteilen, auch in englischer Sprache
  • e)Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen
  • f)Hilfsmaßnahmen einleiten und Erstmaßnahmen durchführen
  • g)Unfälle und Zwischenfälle melden, insbesondere Angaben zu Verletzten, Schäden und Gefahren
  • h)Verhaltensnormen und -muster von Personen und Gruppen situationsabhängig berücksichtigen
  • i)Tätermotive und -verhalten beurteilen; Besonderheiten von Tätergruppen berücksichtigen
6 Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)technische Hilfsmittel auswählen, handhaben, pflegen und deren Funktionsfähigkeit prüfen
  • b)Funktionsweise von sicherheitstechnischen Einrichtungen darstellen
  • c)Bedienelemente sowie Leitstellen- und Kommunikationstechnik handhaben, Kontrollinstrumente ablesen, Informationen auswerten und Maßnahmen ergreifen
7 Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Methoden, Techniken und Verfahren, bezogen auf Ermittlung, Aufklärung und Dokumentation, unterscheiden sowie situationsgerecht auswählen und anwenden
  • b)sicherheitsrelevante Sachverhalte ermitteln, aufklären und dokumentieren
  • c)aufgabenbezogenen Schriftverkehr durchführen
8 Planung und betrieb- liche Organisation von Sicher- heitsleistungen
8.1 Markt- und Kundenorientierung6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)bei der Beobachtung von Branchenentwicklungen mitwirken und deren Auswirkungen auf den Betrieb bewerten
  • b)Kunden und Interessenten über Sicherheitsleistungen beraten
  • c)Auswirkungen von Information, Kommunikation und Kooperation auf den Geschäftserfolg beachten
  • d)interne und externe Kooperationsprozesse mit gestalten
  • e)Beschwerdemanagement als Element einer kundenorientierten Geschäftspolitik anwenden
8.2 Risikomanagement20 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)bei der Identifizierung und Analyse von Risiken mitwirken
  • b)technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr planen
  • c)die Wirksamkeit getroffener Maßnahmen bewerten
  • d)Vorbereitungen auf den Ereignisfall treffen
8.3 Betriebliche Angebotserstellung6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)bei der Entwicklung und Ausgestaltung des betrieblichen Dienstleistungsangebotes mitwirken
  • b)Einflüsse von Zielgruppen und Marktentwicklungen bei der betrieblichen Leistungserstellung berücksichtigen
  • c)bei der Ausschreibungs- und Angebotserstellung mitwirken
8.4 Auftragsbearbeitung6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Teilaufgaben unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, sicherheitstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen
  • b)Personal- und Sachmitteleinsatz sowie Termine planen
  • c)an der Rechnungserstellung mitwirken, dabei Aufbau und Struktur der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung beachten
8.5 Teamgestaltung2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Teams aufgabenbezogen unter Berücksichtigung verschiedener Persönlichkeitsprofile gestalten
  • b)Verfahren der Konfliktlösung anwenden
  • c)Synergieeffekte eines Teams nutzen

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften darstellen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Häufige Fragen

Wer führt das Berichtsheft in der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit?

Sie führen den Ausbildungsnachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Die Einträge machen Sie wöchentlich, solange die Erinnerung an Schichten und Vorfälle frisch ist.

Darf ich Namen von Kunden oder Vorfälle im Berichtsheft nennen?

Kundennamen, Objektadressen und Namen beteiligter Personen brauchen Sie nicht. Beschreiben Sie die Tätigkeit sachlich, zum Beispiel "Einbruchmeldung geprüft und Streife alarmiert". Das schützt vertrauliche Daten und genügt für den Nachweis.

Wie trage ich Schichtdienst und Nachtdienst ein?

Tragen Sie die tatsächlich geleisteten Stunden je Tag ein und beschreiben Sie, was Sie in der Schicht getan haben. Die Arbeitszeiten richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag. Bei Nachtdiensten über den Tageswechsel ordnen Sie die Schicht dem Tag des Dienstbeginns zu, sofern Ihr Betrieb nichts anderes vorgibt.

Was wird in der Abschlussprüfung geprüft, und zählt das Berichtsheft dazu?

Geprüft werden Teil 1 mit situationsgerechtem Verhalten und Rechtsgrundlagen sowie Teil 2 mit Wirtschafts- und Sozialkunde, einem Konzept und einem Kundengespräch. Das Berichtsheft ist Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), wird aber nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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