Berichtsheft als Servicekraft für Schutz und Sicherheit: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft einer Servicekraft für Schutz und Sicherheit gehören Ihre Tätigkeiten im Sicherheitsdienst, etwa Objekt- und Zugangskontrollen, Streifengänge, Pförtnerdienst, Bedienung von Alarm- und Meldeanlagen, Kundenkontakt und das Schreiben von Wachberichten, dazu die Themen aus der Berufsschule und Lehrgänge. Tragen Sie pro Woche ein, was Sie getan haben, mit Stichworten und Stunden.
Stand: 21.10.2026
Was als Servicekraft für Schutz und Sicherheit ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SchSiServAusbV). Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht. Wer anschließend weiterlernen möchte, kann die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit anschließen, sofern Betrieb und Kammer die Voraussetzungen bestätigen.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
- Sicherheitsdienste
- Sicherheitsbereiche
- Arbeitsorganisation; Informations- und Kommunikationstechnik
- Qualitätssichernde Maßnahmen
- Kommunikation und Kooperation, also Teamarbeit und kundenorientierte Kommunikation
- Schutz und Sicherheit
- Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen
- Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Einweisung in das Objekt, Rundgang mit dem Objektleiter, Schlüsselverwaltung und Dienstanweisung gelesen, Wachbuch geführt | 8 |
| Dienstag | Pförtnerdienst am Haupteingang: Besucher begrüßt, Ausweise geprüft, Besucherliste geführt, Fahrzeuge am Tor eingewiesen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste, Notwehr und Nothilfe, Kommunikation mit Kunden | 8 |
| Donnerstag | Streifengang unter Anleitung: Türen und Fenster kontrolliert, Kontrollpunkte mit dem Lesegerät erfasst, Auffälligkeiten notiert | 8 |
| Freitag | Brandmeldeanlage kennengelernt, Meldungen am Bedienfeld zugeordnet, Übergabe an die Spätschicht mitgeschrieben | 8 |
Beispielwoche im zweiten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Eigenständige Zugangskontrolle bei einer Veranstaltung, Taschenkontrolle nach Hausordnung, Einlasszahlen dokumentiert | 8 |
| Dienstag | Alarmverfolgung nach Einbruchmeldung, Objekt abgesucht, Meldung an die Leitstelle abgesetzt, Wachbericht geschrieben | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Wirtschafts- und Sozialkunde, Arbeitsrecht, Fallbeispiele zum Verhalten in Konfliktsituationen | 8 |
| Donnerstag | Konflikt mit einem alkoholisierten Gast deeskalierend geklärt, Hausrecht erläutert, Vorfall im Bericht festgehalten | 8 |
| Freitag | Vorbereitung der Dokumentation für die Abschlussprüfung, Betriebsaufgabe Streifendienst beschrieben, Gespräch mit dem Ausbilder | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft der Servicekraft für Schutz und Sicherheit
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Rechtsgrundlagen, Kommunikation oder Wirtschafts- und Sozialkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Servicekraft für Schutz und Sicherheit
| Statt | Besser |
|---|---|
| Streife gelaufen | Streifengang im Gebäude mit 12 Kontrollpunkten durchgeführt, Punkte mit dem Lesegerät erfasst |
| Am Eingang gestanden | Zugangskontrolle am Haupteingang durchgeführt, Ausweise geprüft, Besucher in die Liste eingetragen |
| Bericht geschrieben | Wachbericht zu einem Alarm verfasst, Uhrzeiten, Ort und getroffene Maßnahmen festgehalten |
| Mit Gästen geredet | Beschwerde eines Gastes aufgenommen, Sachverhalt geklärt, Lösung mit dem Objektleiter abgestimmt |
| Technik angeschaut | Aufbau der Brandmeldeanlage erklärt bekommen, Meldungen am Bedienfeld einer Zone zugeordnet |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Sicherheitsunternehmen und in Betrieben mit eigenem Sicherheitsdienst. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Objektadressen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Zwischenprüfung findet zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt und dauert 90 Minuten schriftlich. Die Abschlussprüfung hat vier Prüfungsbereiche: Situationsgerechtes Verhalten und Handeln, Anwendung von Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste, Wirtschafts- und Sozialkunde sowie Durchführung von Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Der letzte Bereich besteht aus einer schriftlichen Aufgabe und einem fallbezogenen Fachgespräch von bis zu 20 Minuten, dem zwei Betriebsaufgaben mit Dokumentation zugrunde liegen.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SchSiServAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten11 Positionen
1 Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Rechtsgrundlagen des Handlungsrahmens für Sicherheitsdienste beachten und anwenden
- b)Rechte von Personen und Institutionen beachten
- c)Gefährdungssituationen rechtlich bewerten
- d)Rechtsverstöße erkennen und beurteilen
2 Sicherheitsdienste
2.1 Sicherheitsbereiche4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Sicherheitsdienste in den gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang einordnen
- b)Aufgaben, Organisation und Leistungen der unterschiedlichen Sicherheitsbereiche beschreiben und Schnittstellen darstellen
- c)Stellung des Ausbildungsbetriebes innerhalb der Sicherheitsdienste bewerten
2.2 Arbeitsorganisation; Informations- und Kommunikationstechnik5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Kommunikations- und Informationstechnik aufgabenbezogen nutzen
- b)Arbeits- und Organisationsmittel sowie Lern- und Arbeitstechniken einsetzen
- c)Standardsoftware und betriebsspezifische Software anwenden
- d)Daten sichern und pflegen
- e)Regelungen zum Datenschutz anwenden
- f)Dienst- und Arbeitsanweisungen beachten
- g)Dokumentationen anfertigen, beim Melde- und Berichtswesen mitwirken
2.3 Qualitätssichernde Maßnahmen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Ziele, Aufgaben und Methoden des betrieblichen Qualitätsmanagements berücksichtigen
- b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen beitragen
- c)den Zusammenhang zwischen Qualität und Kundenzufriedenheit beachten und die Auswirkungen auf das Betriebsergebnis berücksichtigen
3 Kommunikation und Kooperation
3.1 Teamarbeit und Kooperation2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Möglichkeiten der Teamarbeit nutzen und gegenseitige Informationen gewährleisten
- b)Kommunikationsregeln anwenden; bei Kommunikationsstörungen Lösungsmöglichkeiten aufzeigen
- c)interne und externe Kooperationsprozesse beachten, Kommunikationswege nutzen
- d)Selbst- und Zeitmanagement in der Teamarbeit beachten
- e)Auswirkungen von Information und Kommunikation auf Betriebsklima und Arbeitsleistung beachten
3.2 Kundenorientierte Kommunikation3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)über Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsdienstleistungen informieren
- b)Auskünfte auch in einer Fremdsprache erteilen
- c)Auswirkungen von Information und Kommunikation mit dem Kunden auf den Geschäftserfolg berücksichtigen
- d)Kundenkontakte herstellen, nutzen und pflegen
- e)Kommunikationsmittel und -regeln im Umgang mit dem Kunden situationsgerecht anwenden
- f)Zufriedenheit von Kunden überprüfen; Beschwerden weiterleiten
4 Schutz und Sicherheit10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 19 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Maßnahmen zur präventiven Gefahrenabwehr durchführen
- b)Gefährdungspotenziale im operativen Einsatz beurteilen und Sicherungsmaßnahmen einleiten
- c)Sicherheitsbestimmungen anwenden
- d)Wirkungsweise und Gefährdungspotenzial von Waffen, gefährlichen Gegenständen und Stoffen identifizieren
- e)Einhaltung objektbezogener Arbeitsschutzvorschriften überprüfen, Arbeitsschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten
- f)Einhaltung von Brandschutzvorschriften überprüfen, Brandschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten
- g)Einhaltung objektbezogener Umweltschutzvorschriften überprüfen, Umweltschutzeinrichtungen überwachen und bei Mängeln Maßnahmen einleiten
- h)Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten; Schutz betriebsinterner Daten überwachen
- i)Großschadensereignisse erkennen und situationsbezogene Maßnahmen berücksichtigen
5 Verhalten und Handeln bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen17 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Wirkung des eigenen Verhaltens auf Betroffene und die Öffentlichkeit berücksichtigen
- b)Konfliktpotenziale feststellen und bewerten, Verhalten anpassen und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder -bewältigung ergreifen
- c)Methoden der Deeskalation anwenden
- d)ordnende Anweisungen erteilen, auch in englischer Sprache
- e)Maßnahmen zum Eigenschutz ergreifen
- f)Hilfsmaßnahmen einleiten und Erstmaßnahmen durchführen
- g)Unfälle und Zwischenfälle melden, insbesondere Angaben zu Verletzten, Schäden und Gefahren
- h)Verhaltensnormen und -muster von Personen und Gruppen situationsabhängig berücksichtigen
- i)Tätermotive und -verhalten beurteilen; Besonderheiten von Tätergruppen berücksichtigen
6 Sicherheitstechnische Einrichtungen und Hilfsmittel3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)technische Hilfsmittel auswählen, handhaben, pflegen und deren Funktionsfähigkeit prüfen
- b)Funktionsweise von sicherheitstechnischen Einrichtungen darstellen
- c)Bedienelemente sowie Leitstellen- und Kommunikationstechnik handhaben, Kontrollinstrumente ablesen, Informationen auswerten und Maßnahmen ergreifen
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen
1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften darstellen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Servicekraft für Schutz und Sicherheit das Berichtsheft führen?
Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Üblich ist ein Eintrag pro Woche, Details legen Betrieb und Kammer fest. Bei Schichtdienst tragen Sie die tatsächlich geleisteten Stunden ein.
Wer prüft mein Berichtsheft?
Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und bestätigt ihn mit Unterschrift. Das geschieht regelmäßig, zum Beispiel monatlich, damit sich keine Lücken ansammeln.
Darf ich Objekte, Kunden und Vorfälle im Berichtsheft nennen?
Nennen Sie die Tätigkeit, nicht die Details. Kundennamen, Objektadressen, Alarmcodes und Namen beteiligter Personen gehören nicht hinein. Schreiben Sie etwa Alarmverfolgung in einem Bürogebäude und halten Sie fest, was Sie gelernt haben.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein, nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis nicht benotet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Die Dokumentation der Betriebsaufgaben für den vierten Prüfungsbereich ist davon getrennt.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SchSiServAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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