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Berichtsheft als Bestattungsfachkraft: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft einer Bestattungsfachkraft gehören die Tätigkeiten, die Sie im Betrieb und in der Berufsschule ausgeführt haben: Überführungen und Versorgung Verstorbener, Sargausstattung, Beratungsgespräche und Bestattungsaufträge, Vorbereitung und Begleitung von Trauerfeiern, Beisetzungen und Bestattungen, Behördengänge und Formulare, Friedhofs- und Grabarbeiten sowie Bestattungsvorsorge. Halten Sie pro Woche fest, was Sie getan haben, wie lange, und was Sie dabei gelernt haben. Persönliche Daten von Verstorbenen und Angehörigen gehören nicht hinein.

Stand: 21.10.2026

Was als Bestattungsfachkraft ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft (BestAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es gibt keine Schwerpunkte oder Fachrichtungen, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagSargraum und Fahrzeuge gereinigt und desinfiziert, Trauerkarten und Formulare für die Woche vorbereitet, Wochenplanung mit dem Bestatter besprochen8
DienstagBei einer Überführung mitgeholfen, Hygieneregeln und Schutzkleidung angewendet, Einsatzprotokoll nach Vorlage ausgefüllt8
MittwochBerufsschule: Aufbau des Betriebes, Arbeitsschutz, Grundlagen der Gesprächsführung8
DonnerstagSargmodelle und Holzarten im Ausstellungsraum kennengelernt, Sarg mit Ausstattung bestückt, Blumenschmuck für eine Trauerfeier mit angefertigt8
FreitagBei einer Trauerfeier in der Kapelle Ablauf, Musik und Beschallung betreut, danach Kapelle aufgeräumt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagErstgespräch mit Angehörigen geführt, Wünsche zu Bestattungsart und Trauerfeier aufgenommen, Kosten erläutert und Bestattungsauftrag ausgefüllt8
DienstagSterbeurkunde beim Standesamt beantragt, Friedhofsverwaltung wegen Grabstelle und Termin kontaktiert, Anzeigentext und Trauerdruck abgestimmt8
MittwochBerufsschule: Bestattungsrecht und Friedhofssatzungen, Vorsorgeberatung, Kalkulation8
DonnerstagTrauerfeier eigenverantwortlich vorbereitet und geleitet, Angehörige betreut, Beisetzung am Grab begleitet8
FreitagVorsorgeberatung vorbereitet und mit dem Ausbilder besprochen, Rechnung erstellt, Wochenablauf für die Prüfungsaufgabe nachbereitet8

Berufsschule im Berichtsheft der Bestattungsfachkraft

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Bestattungsrecht, Hygiene, Trauerpsychologie, Warenkunde oder Kalkulation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Bestattungsfachkraft

StattBesser
Bei einer Beisetzung geholfenBeisetzung auf dem Friedhof vorbereitet: Trägerteam eingeteilt, Ablauf mit der Friedhofsverwaltung abgestimmt, Sargträger angeleitet
Mit Angehörigen gesprochenErstgespräch mit Angehörigen begleitet, Wünsche zur Trauerfeier notiert und mit dem Bestatter abgeglichen
Formulare ausgefülltAntrag auf Sterbeurkunde und Anmeldung beim Friedhof ausgefüllt, Fristen geprüft
Sarg vorbereitetSarg ausgestattet: Matratze, Kissen und Decke eingelegt, Modell nach Wunsch der Angehörigen ausgewählt
Trauerfeier betreutTrauerfeier in der Kapelle vorbereitet: Blumenschmuck gestellt, Musik eingerichtet, Ablauf mit dem Trauerredner abgesprochen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Bestattungsunternehmen. Der Beruf ist ein Handwerksberuf, zuständige Stelle ist in der Regel die Handwerkskammer, bei der Ihr Ausbildungsverhältnis eingetragen ist. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Verstorbenen und Angehörigen sowie Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht; schreiben Sie neutral, etwa „Trauerfeier für eine Verstorbene“.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Ausbildung wird mit einer Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres und mit der Gesellenprüfung abgeschlossen. In der Zwischenprüfung geht es um warenkundliche Aufgaben und grabtechnische Arbeiten. Die Gesellenprüfung besteht aus den Bereichen Bestattungsdurchführung (praktische Arbeitsaufgabe mit Fachgespräch, das mit 50 Prozent am stärksten zählt), Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge, Bestattungsorganisation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zur Bestattungsfachkraft (BestAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen

1 Durchführen von Trauerfeiern, Beisetzungen und Bestattungen16 Wochen im 1. bis 18. Monat, 14 Wochen im 19. bis 36. Monat

Grabtechnische Arbeiten

  • a)Grabstellen einrichten, öffnen und schließen
  • b)Grabstellen für die Bestattung anlegen und dekorieren
  • c)Umbettung oder Exhumierung veranlassen und vornehmen

Versorgung von Verstorbenen

  • d)Maßnahmen des persönlichen Gesundheitsschutzes anwenden
  • e)Grundversorgung durchführen, insbesondere hygienische Maßnahmen, Einkleiden, Kosmetik und Einbetten
  • f)Transport und Überführung von Verstorbenen durchführen
  • g)Verstorbene unter Berücksichtigung rechtlicher und hygienischer Vorgaben aufbewahren
  • h)Verstorbene unter Berücksichtigung trauerpsychologischer, religiöser und weltanschaulicher Aspekte aufbahren

Vorbereiten, Organisieren und Durchführen von Bestattungen

  • i)Organisation und Ablauf der Trauerfeier, insbesondere Trauerzeremonie und Kondukt, festlegen und veranlassen; bei der Textgestaltung sowie bei der Auswahl von Trauermusik mitwirken
  • j)bei der Erdbestattung unter Berücksichtigung der Bestattungsart mitwirken
  • k)Möglichkeiten der Feuerbestattung beschreiben, Urnenbeisetzungen durchführen
2 Bearbeiten von Bestattungsaufträgen16 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Voraussetzungen für die Erteilung des Bestattungsauftrages, insbesondere Berechtigung zur Wahrnehmung der Totenfürsorge, Verwandtschaftsverhältnis zum Verstorbenen und ärztliche Todesbescheinigung, prüfen
  • b)Beteiligte über besondere Verhaltensmaßnahmen im Rahmen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes informieren
  • c)Auftraggeber über Bestattungsarten und deren Modalitäten sowie Produkte beraten
  • d)schriftliche Angebote erstellen
  • e)letztwillige Verfügungen, Weisungen und vertragliche Abreden prüfen und berücksichtigen
  • f)Finanzierungsmodalitäten des Bestattungsauftrages prüfen
  • g)über Möglichkeiten der organisatorischen und psychologischen Betreuung und Hilfeleistung nach der Bestattung informieren
3 Riten und Gebräuche8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)bestattungsbezogene Religionsgeschichte und weltanschauliche Gesichtspunkte bei der Bestattung berücksichtigen
  • b)Entwicklung und Geschichte der Trauerkultur berücksichtigen
  • c)Bestattungskulturen und -formen, insbesondere den Angehörigen, erläutern
4 Berufsbezogene Rechtsvorschriften, Normen und technische Unterlagen12 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)berufsbezogene Rechtsvorschriften anwenden
  • b)Normen, technische Richtlinien, Sicherheitsregeln, Merkblätter, Handbücher, Montageanleitungen sowie Betriebs- und Arbeitsanweisungen anwenden
5 Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen, Durchführen warenkundlicher Arbeiten8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren und der Werkstoffe auswählen
  • b)Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere Holz, Kunststoffe, Textilien und Metalle, auswählen, auf Fehler und Einsetzbarkeit prüfen, transportieren und lagern
  • c)Holz und Metalle von Hand und mit Maschinen bearbeiten; Werkstoffverbindungen herstellen
  • d)Särge und Urnen herrichten
  • e)Stoffe, insbesondere Chemikalien und Lösungen, unterscheiden und anwenden
6 Psychologische Maßnahmen10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Personen beraten und betreuen, situationsbezogenes Verhalten und angepasste Gesprächsführung anwenden
  • b)trauerpsychologische Maßnahmen anwenden und solche Leistungen Dritter vermitteln
  • c)Maßnahmen zur psychologischen Verarbeitung beruflicher Eindrücke und Erlebnisse anwenden
7 Bestattungsvorsorge6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)über Bedeutung und Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge informieren
  • b)Angebote über die Bestattungsvorsorge unterbreiten
  • c)Finanzierungsmöglichkeiten der Bestattungsvorsorge erläutern

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten der Informations- und Kommunikationssysteme einschließlich des Internets für den Ausbildungsbetrieb erläutern
  • b)Informationen beschaffen, bewerten und nutzen; Daten erfassen, sichern und pflegen
  • c)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechniken bearbeiten und lösen
  • d)Vorschriften zum Datenschutz anwenden
6 Planen von Arbeitsabläufen, Ausführen von Geschäfts- und Verwaltungsvorgängen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • b)technische Unterlagen beschaffen und nutzen, insbesondere Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Fachzeitschriften und Fachbücher
  • c)Bedarf an Arbeitsmitteln feststellen, Arbeitsmittel zusammenstellen, Sicherungsmaßnahmen planen
  • d)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • e)Berichte erstellen
  • f)Zeitaufwand und personellen Bedarf einschließlich Dienstleistungen Dritter abschätzen
  • g)Aufgaben und Arbeitsabläufe im Team planen und umsetzen, Ergebnisse auswerten
  • h)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
  • i)Abstimmungen mit den am Arbeitsvorgang betrieblichen und außerbetrieblichen Beteiligten treffen
  • j)Verwaltungsvorgänge bearbeiten
  • k)bei der Kostenermittlung mitwirken
  • l)fremdsprachliche Fachausdrücke anwenden
7 Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen10 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen
  • b)Handwerkzeuge handhaben und instand halten
  • c)Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen, technische Einrichtungen anwenden
  • d)Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • e)Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten
8 Qualitätssichernde Maßnahmen und Kundenorientierung8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele unterscheiden
  • b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
  • c)Arbeiten kundenorientiert durchführen
  • d)Arbeitsergebnisse kontrollieren und dokumentieren
  • e)Fachnormen zur Qualitätssicherung umsetzen
  • f)Arbeiten von Dritten, insbesondere von beauftragten Firmen, anhand von Vorgaben überwachen und dokumentieren
  • g)Mängel feststellen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung veranlassen

Häufige Fragen

Wer muss das Berichtsheft als Bestattungsfachkraft führen?

Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Der Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Üblich ist ein wöchentlicher Eintrag, die Form legt Ihre Handwerkskammer oder Ihr Betrieb fest.

Darf ich Namen von Verstorbenen oder Angehörigen eintragen?

Nein, das ist im Nachweis nicht nötig. Beschreiben Sie die Tätigkeit neutral, etwa „Beisetzung vorbereitet“ oder „Erstgespräch begleitet“. So bleibt die Verschwiegenheit gegenüber Familien gewahrt, auch wenn andere das Heft lesen.

Wie ausführlich sollen die Einträge sein?

Ein bis drei Sätze pro Tag mit konkreter Tätigkeit reichen meist aus. Nennen Sie, was Sie gemacht haben, womit und in welchem Bereich, zum Beispiel Versorgung, Beratung oder Friedhofsarbeiten. Die Dauer in Stunden gehört dazu.

Was gilt für die Zulassung zur Gesellenprüfung?

Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Zusätzlich brauchen Sie die Ausbildungszeit und die absolvierte Zwischenprüfung. Fehlt ein Teil, fragen Sie rechtzeitig bei der Handwerkskammer nach.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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