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Berichtsheft als Werkfeuerwehrmann: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Werkfeuerwehrmanns gehören die Tätigkeiten der Woche in der Werkfeuerwehr, etwa Atemschutz, Fahrzeug- und Gerätepflege, Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung, Rettungsdienst, vorbeugender Brandschutz und handwerkliche Arbeiten, dazu die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Werkfeuerwehrmann ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau (WFAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Rundgang durch Wache und Werksgelände, Schutzausrüstung anprobiert und Anlegen geübt8
DienstagLöschfahrzeug kennengelernt: Geräteraum und Beladung nach Beladeplan geprüft, Schläuche gerollt und verlastet, Fahrzeugkontrolle mitgeschrieben8
MittwochBerufsschule: Brandentstehung und Löschmittel, Grundlagen der Mathematik, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagWerkstatt: Blech anreißen, sägen und feilen, Gewinde schneiden, Maße mit dem Messschieber geprüft8
FreitagFeuerlöscher geprüft und Prüfplakette erfasst, Funkgeräte auf Ladezustand kontrolliert, Wachabteilung gereinigt, Wochenbericht erstellt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagAtemschutzübung in der Übungsstrecke: Suche und Rettung einer Person, Funkverkehr mit dem Trupp, Gerätewartung danach8
DienstagTechnische Hilfeleistung: Rettungsspreizer und Schneidgerät an einem Übungsfahrzeug eingesetzt, Einsatzstelle gesichert, Nachbesprechung8
MittwochBerufsschule: Gefahrstoffe und ABC-Einsatz, Einsatzlehre, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagBrandschau in einem Lagergebäude begleitet: Fluchtwege, Brandschutztüren und Feuerlöscher geprüft, Mängelliste geschrieben8
FreitagRettungsdienstschicht auf dem Rettungswagen: Patientenübernahme, Vitalwerte gemessen, Fahrzeug und Material nach dem Einsatz wieder aufgefüllt8

Berufsschule im Berichtsheft des Werkfeuerwehrmanns

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Löschmittel und Löschverfahren: Wirkungsweise von Wasser und Schaum“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Werkfeuerwehrmann

StattBesser
Übung gemachtAtemschutzübung in der Übungsstrecke: Person gesucht und gerettet, Funkverkehr mit dem Trupp geführt
Fahrzeug gechecktLöschfahrzeug nach Beladeplan geprüft, Fehlmaterial gemeldet, Betriebsstoffe kontrolliert
In der Werkstatt gearbeitetBlech angerissen, gesägt und gefeilt, Gewinde geschnitten, Maße geprüft
Beim Einsatz dabei gewesenEinsatzstelle abgesichert, Schlauchleitung verlegt, Wasserabgabe am Strahlrohr bedient
Brandschutz angeschautBrandschau begleitet, Fluchtwege und Feuerlöscher geprüft, Mängel in die Liste eingetragen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Werkfeuerwehrleute werden in Betrieben mit anerkannter Werkfeuerwehr ausgebildet, etwa in der Industrie oder auf Flughäfen. Zuständige Stelle ist in der Regel die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa an einer Feuerwehrschule, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Einsatzkräften und Betroffenen sowie Einsatznummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Ausbildungsordnung sieht eine Abschlussprüfung in zwei zeitlich getrennten Teilen vor. Teil 1 findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt und umfasst handwerkliche Arbeiten mit einer Arbeitsaufgabe und schriftlichen Aufgaben. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: Brandbekämpfung und Menschenrettung, technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz, Grundlagen und Techniken der Gefahrenabwehr sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau (WFAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten11 Positionen

1 Rechtliche Grundlagen des Feuerwehrdienstes sowie Anforderungen an den Beruf2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Aufgaben, Struktur und rechtliche Grundlagen des Brandschutzes, Katastrophenschutzes, der technischen Hilfe und des Rettungsdienstes und seiner Einrichtungen in Grundzügen erläutern
  • b)Aufgaben und Befugnisse der öffentlichen sowie der Werk- und Betriebsfeuerwehren unterscheiden
  • c)Formen der Zusammenarbeit und deren rechtliche Grundlagen im Brandschutz, Katastrophenschutz, in der technischen Hilfe und im Rettungsdienst an Beispielen aus dem Ausbildungsbetrieb erklären
  • d)Garantenstellung des Berufs und ethische Anforderungen darstellen und angemessen handeln
  • e)Belastungssituationen im Beruf erkennen und bewältigen
  • f)körperliche Fitness kontinuierlich erhalten
  • g)sich mit psychischen Belastungen des Berufs auseinandersetzen und die psychische Stabilität erhalten
  • h)berufsbezogene rechtliche Vorschriften anwenden, insbesondere die einschlägigen Feuerwehr-Dienstvorschriften
2 Brandgeschehen, Löschmittel und Löschverfahren4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Maßnahmen zur Unterbrechung der Verbrennung durchführen, insbesondere unter Berücksichtigung der stofflichen und energetischen Voraussetzungen der Verbrennung
  • b)Wärme- und Rauchentwicklung sowie Brandausbreitung abschätzen
  • c)Rauchdurchzündung, Rauchexplosion und Stichflamme einschätzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen
  • d)die Löschmittel Wasser, Schaum, Pulver, Kohlendioxid und sonstige Löschmittel in Abhängigkeit von den Anwendungsmöglichkeiten und -grenzen auswählen und einsetzen
  • e)Löschverfahren situationsbezogen anwenden
3 Fahrzeuge und Geräte der Feuerwehr10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Fahrzeuge, insbesondere Löschfahrzeuge, Rüst- und Gerätewagen, nach ihrem technischen und taktischen Einsatzwert auswählen sowie die Mindestausstattung der Fahrzeuge und die fakultative Zusatzausstattung überprüfen
  • b)Kraftfahrzeuge der Klasse C sowie Fahrzeuge für die Notfallrettung auf öffentlichen Straßen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften sicher und wirtschaftlich führen
  • c)Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge herstellen und erhalten
  • d)Schutzkleidung und Schutzausrüstung unterscheiden, auswählen und anlegen, insbesondere Feuerwehrschutz-Bekleidung, persönliche Ausrüstung, persönliche Schutzausrüstung für ABC-Schadenslagen
  • e)Löschgeräte, Schläuche, Armaturen und Zubehör, Rettungsgeräte, Sanitäts- und Wiederbelebungsgeräte, Beleuchtungs- und Signalgeräte, Mess- und Nachweisgeräte, Arbeitsgeräte und Handwerkszeuge jeweils nach Art, Funktion und Verwendungszweck unterscheiden, anwenden, überprüfen und instand halten
4 Atemschutz5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Atemschutzgeräte nach Art, Funktion und Verwendungszweck auswählen und anwenden
  • b)Atemschutzgeräte anlegen sowie Sicht-, Dichtigkeits- und Funktionskontrolle durchführen
  • c)Atemschutzgeräte pflegen
  • d)Lösch-, Rettungs- und Bergungsarbeiten mit Atemschutz unter Berücksichtigung der Einsatzgrundsätze durchführen
  • e)Aufgaben innerhalb von Sicherheitstrupps wahrnehmen
  • f)Atemschutzüberwachung durchführen
5 Einrichten, Sichern und Betreiben von Einsatzstellen3 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)örtliche Gegebenheiten bewerten
  • b)vor Ort provisorische Arbeitsplätze einrichten
  • c)Einsatzstellen ausleuchten
  • d)Gerüste behelfsmäßig aufbauen und Betriebssicherheit vorhandener Gerüste beurteilen
  • e)Einsatzstellen räumen, insbesondere Baustoffe, Geräte und Maschinen für den Abtransport vorbereiten und verlasten
  • f)Baustoffe, Geräte und Maschinen entsprechend den örtlichen statischen Gegebenheiten und nach Herstellerangaben sicher lagern
  • g)Arbeitsgeräte reinigen, pflegen und warten
6 Sichern, Retten und Bergen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Organisation, Aufgaben, Ausrüstung und Einsatzgrundsätze von Feuerwehreinheiten im Sicherungs-, Rettungs- und Bergungseinsatz berücksichtigen
  • b)Gefahren der Einsatzstelle entsprechend der Gefahrenmatrix berücksichtigen, insbesondere bei Rettung von Menschen und Tieren bei Bränden, ABC-Einsätzen und technischen Notsituationen aus Gebäuden und Objekten besonderer Art und Nutzung sowie aus Wasser, Eis, Höhen und Tiefen
  • c)Eigensicherungsmaßnahmen in Gefahrensituationen anwenden, insbesondere persönliche Schutzausrüstungen
  • d)Sicherungs-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Besonderheiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe und zur Werterhaltung, durchführen
  • e)Geräte zur Sicherung, Rettung und Bergung einsetzen
7 Brandbekämpfung8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Organisation und Aufgaben von Feuerwehreinheiten im Löscheinsatz berücksichtigen
  • b)Gefahren der Einsatzstelle bei der Brandbekämpfung entsprechend der Gefahrenmatrix bewerten
  • c)Brandbekämpfung unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Besonderheiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe und zur Werterhaltung, durchführen
  • d)Brandbekämpfung in Betriebseinrichtungen mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr und anderen besonderen Gefahren durchführen
  • e)Brandbekämpfung durchführen, insbesondere in Gebäuden und Objekten besonderer Art und Nutzung
8 Technische Hilfeleistung8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Organisation und Aufgaben von Feuerwehreinheiten in der technischen Hilfeleistung berücksichtigen
  • b)Gefahren der Einsatzstelle bei der technischen Hilfeleistung entsprechend der Gefahrenmatrix bewerten
  • c)technische Hilfeleistung unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Besonderheiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe und zur Werterhaltung, durchführen
  • d)technische Hilfeleistung durchführen, insbesondere in Gebäuden und Objekten besonderer Art und Nutzung
  • e)Geräte und Hilfsmittel zur technischen Hilfeleistung einsetzen, insbesondere bei Hoch- und Tiefbauunfällen, Verkehrsunfällen und Hochwasserabwehr
9 Einsatz mit radioaktiven, biologischen und chemischen Gefahrstoffen (ABC-Einsatz)6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Organisation und Aufgaben von Feuerwehreinheiten im ABC-Einsatz berücksichtigen
  • b)Gefahren der Einsatzstelle beim ABC-Einsatz entsprechend der Gefahrenmatrix bewerten und berücksichtigen
  • c)ABC-Einsatz unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Besonderheiten, insbesondere zur Aufrechterhaltung der Betriebsabläufe und zur Werterhaltung, durchführen
  • d)ABC-Einsatz in Betriebseinrichtungen mit erhöhter Brand- und Explosionsgefahr und anderen besonderen Gefahren durchführen
  • e)ABC-Einsatz durchführen, insbesondere in Gebäuden und Objekten besonderer Art und Nutzung
  • f)Dekontaminationsstellen für Personen und Geräte aufbauen und betreiben
10 Rettungssanitäter-Einsatz15 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Maßnahmen auswählen, durchführen und dokumentieren
    • aa)Einsatzbereitschaft von Rettungsmitteln herstellen
    • bb)Versorgungsbedarf bestimmen und geeignete Maßnahmen zur Erreichung des Versorgungsziels auswählen
    • cc)Einsatz dokumentieren
  • b)Notfallsituationen erkennen, erfassen und bewerten
    • aa)Vitalfunktionskontrolle, orientierende Ganzkörperuntersuchung sowie sonstige notfallrelevante Untersuchungen durchführen
    • bb)Versorgungsbedarf ermitteln
    • cc)Faktoren und Rahmenbedingungen in Schwere und Ausmaß auch unter zeitkritischen Bedingungen erfassen und bewerten
    • dd)Situationen, bei denen ein Massenanfall von Verletzten (MANV) oder ein Massenanfall von Erkrankten (MANE) vorliegt, erkennen
    • ee)Informationen der Rettungsleitstelle mitteilen
  • c)in Notfallsituationen lebensrettende und lebenserhaltende Maßnahmen durchführen
    • aa)Situationen erkennen, die die Einleitung von lebensrettenden und lebenserhaltenden Basismaßnahmen erfordern
    • bb)lebensrettende und lebenserhaltende Basismaßnahmen selbständig durchführen und deren Wirksamkeit überprüfen
    • cc)durchgeführte Maßnahmen dokumentieren
    • dd)weitere Versorgung in Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen, insbesondere Ärzten und Ärztinnen sowie Rettungskräften, durchführen
  • d)bei Diagnostik und Therapie mitwirken
    • aa)erweiterte Maßnahmen der Diagnostik und Therapie in der Notfallmedizin kennen
    • bb)Vor- und Nachbereitungen treffen und bei der Durchführung mitwirken
    • cc)ärztlich veranlasste Maßnahmen unter Aufsicht durchführen
    • dd)die Auswirkungen auf Patienten und Patientinnen kontinuierlich beobachten
    • ee)Patienten und Patientinnen unterstützen
  • e)betroffene Personen unterstützen
    • aa)individuelle psychosoziale Situation der Beteiligten anhand der Anamnese und Dokumentationen anderer an der Versorgung mitwirkender Personen erfassen
    • bb)Betroffene bei der psychosozialen Bewältigung vital und existenziell bedrohlicher Situationen unterstützen
    • cc)Erstberatung und Überleitung der Betroffenen in andere Einrichtungen oder Bereiche durchführen
  • f)in Gruppen und Teams zusammenarbeiten
    • aa)in unterschiedlichen Gruppen oder Teams arbeiten
    • bb)eigene Position angemessen in den Team- und Gruppenprozess einbringen und diese Position sachgerecht vertreten
    • cc)Arbeit mit den anderen beteiligten Personen unterschiedlicher Organisationen und Einrichtungen abstimmen
    • dd)auf bestehende Konzepte zurückgreifen und eigene Handlungsalternativen erarbeiten
    • ee)Unterstützung anderer Experten zur Bewältigung einer konkreten Situation anfordern
  • g)Tätigkeit in Notfallrettung und in qualifiziertem Krankentransport reflektieren
    • aa)Anforderungen der Tätigkeit und eigenes Handeln kritisch reflektieren sowie ein angemessenes Rollenverständnis entwickeln
    • bb)mit Krisen- und Konfliktsituationen umgehen
  • h)Qualitätsstandards im Rettungsdienst einhalten
    • aa)Sinn und Ziel eines Qualitätsmanagements im Rettungsdienst kennen und das eigene Handeln daran ausrichten
    • bb)bei der Umsetzung, Reflexion und Weiterentwicklung von Qualitätskonzepten in medizinischen Einrichtungen mitwirken
11 Vorbeugender Brandschutz4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Auskunft geben über baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutz, insbesondere über Gefahrenabwehr- und Alarmierungsplanung und Feuerwehreinsatzplanung
  • b)ortsfeste Brandschutzeinrichtungen bedienen und überprüfen, insbesondere Rauch- und Wärmeabzugseinrichtungen, Löschanlagen, Steigleitungen und Anschlusseinrichtungen
  • c)Brand- und Gefahrenmeldeanlagen bedienen und überprüfen
  • d)Brand- und Sicherheitswachen durchführen, insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten, Behälterbesteigung und -befahrung
  • e)Löschwasserversorgungssysteme bedienen und überprüfen

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten11 Positionen

1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Vermarktung und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgabe und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden und Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Information, Kommunikation und Teamarbeit4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Informationen in deutscher und englischer Sprache beschaffen, auswerten und aufbereiten, insbesondere aus Dokumentationen, Handbüchern, Fachberichten, Firmenunterlagen und Datenbanken
  • b)schriftliche Kommunikation auch unter Verwendung englischer Fachbegriffe durchführen
  • c)Gespräche situationsgerecht und zielorientiert führen
  • d)Aufgaben und Entscheidungen im Team planen und abstimmen, dabei kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • e)Übergabeprozesse abstimmen
6 Erstellen und Anwenden technischer Unterlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Betriebs- und Gebrauchsanleitungen, Montage- und Wartungspläne, technische Zeichnungen, Fließbilder und Schaltungsunterlagen in deutscher und englischer Sprache anwenden
  • b)Skizzen erstellen
7 Kommunikations- und Informationssysteme5 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)feuerwehr- und betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme einsetzen
  • b)Standardsoftware und arbeitsplatzspezifische Software anwenden
  • c)Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
8 Arbeitsorganisation6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit von Aufträgen prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
  • b)Arbeitsabläufe planen, Arbeitsschritte festlegen und Abwicklungszeiten einschätzen
  • c)Materialien, Verschleißteile, Werkzeuge und Betriebsmittel für den Arbeitsablauf feststellen, auswählen und bereitstellen
  • d)Lösungsvarianten entwickeln und bewerten, Lösungen erproben und optimieren
  • e)Lösungen implementieren und organisatorisch absichern
9 Elektrotechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz16 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)berufsfeldspezifische Sicherheitsregeln anwenden, Gefährdungen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
  • b)Leitungswege unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und der technischen Regeln erkennen und Gefährdungen beurteilen
  • c)Leitungen für Gebäudeinstallationen unter Beachtung der mechanischen und elektrischen Belastung und des Verwendungszwecks auswählen
  • d)Leitungen verlegen sowie elektrische Verbindungen, insbesondere durch Löten, Schrauben, Stecken und Klemmen, herstellen
  • e)Schalter und Steckvorrichtungen für Gebäudeinstallationen auswählen und installieren sowie Funktionsfähigkeit und Sicherheit überprüfen
  • f)Betriebsmittel für Haupt- und Hilfsstromkreise nach technischen Regeln auswählen sowie in Betrieb und außer Betrieb nehmen
  • g)elektrische Energieversorgung in Bezug auf Funktion, Spannung, Widerstand, Stromstärke und Phasenfolge sowie Schutzmaßnahmen überprüfen
  • h)Fehler an elektrischen Antrieben, Baugruppen und Geräten erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
  • i)Grundschaltungen von Dreh- und Wechselstrommotoren unterscheiden und Aggregate einsetzen
  • j)Leuchten und Lampen nach Funktionsart und Einsatzzweck auswählen und einsetzen
  • k)Lampenschaltungen unterscheiden und herstellen
10 Metall-, sanitär-, heizungs- und klimatechnische Arbeiten für den Feuerwehreinsatz32 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)berufsfeldspezifische Sicherheitsregeln anwenden, Gefährdungen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdung ergreifen
  • b)Maße erfassen, übertragen und anreißen
  • c)metrische Gewinde und Rohrgewinde herstellen
  • d)Metalle durch Biegen und Kanten umformen
  • e)Injektorbrenner handhaben und Flammeneinstellung vornehmen
  • f)Rohre trennen, umformen und verbinden
  • g)Löcher in Metalle, in Stein und in Beton bohren
  • h)Metalle thermisch und mechanisch trennen
  • i)Metalle durch Schrauben, Nieten, Schweißen und Hart- und Weichlöten verbinden
  • j)hydraulische und pneumatische Geräte handhaben
  • k)Bauteile und Baugruppen von Wasserversorgungsanlagen und Wasserentsorgungsanlagen montieren und demontieren
  • l)Heizungs- und Lüftungsleitungen absperren und abdichten
  • m)Heizungs- und Lüftungsleitungen montieren und demontieren
  • n)Heizungs- und Klimaanlagen außer Betrieb nehmen
  • o)Feuerungsanlagen außer Betrieb nehmen
  • p)Ver- und Entsorgungsleitungen in Feuerungsanlagen absperren und abdichten
  • q)Anlagenteile und Behälter von Förder- und Transportsystemen abdichten und absperren
  • r)Anlagenteile montieren und demontieren
11 Holzbauarbeiten für den Feuerwehreinsatz16 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)berufsfeldspezifische Sicherheitsregeln anwenden, Gefährdungen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
  • b)Holz, insbesondere durch Sägen, Stemmen, Hobeln, Raspeln, Schleifen und Bohren, bearbeiten und Holzverbindungen herstellen
  • c)Baustoffe auswählen, überprüfen und lagern
  • d)Dach-, Wand- und Deckenkonstruktionen herstellen
  • e)Maßnahmen zur Stabilisierung durchführen und Holzbauteile einbauen
  • f)Dämmstoffe ein- und ausbauen

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Werkfeuerwehrmann ins Berichtsheft?

Die Tätigkeiten der Woche, etwa Atemschutzübungen, Fahrzeug- und Gerätepflege, Einsatzübungen, technische Hilfeleistung, Rettungsdienst, Brandschau und Werkstattarbeiten, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Löschfahrzeug nach Beladeplan geprüft“. Namen von Betroffenen sind nicht nötig.

Gibt es beim Werkfeuerwehrmann Schwerpunkte?

Nein. Die Ausbildungsverordnung nennt keine Schwerpunkte oder Fachrichtungen. Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst unter anderem Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung, ABC-Einsatz und Rettungssanitäter-Einsatz.

Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?

Das bestimmen Ihre Kammer und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen, Fachberichte oder Fotos vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?

Es dient als Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), wird aber nicht bewertet. Ihr Ausbilder sieht den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Reichen Sie ihn rechtzeitig vor der Prüfung bei Ihrer IHK ein.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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