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Berichtsheft als Fachangestellter für Bäderbetriebe: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Fachangestellter für Bäderbetriebe gehören Ihre Tätigkeiten aus dem Bad und die Themen der Berufsschule, jeweils mit Datum und Stunden. Typisch sind die Beaufsichtigung des Badebetriebs, Wasserrettung und Erste Hilfe, das Messen und Aufbereiten des Beckenwassers, die Wartung der Bädertechnik, die Betreuung von Besuchern, Schwimmunterricht sowie Verwaltungsarbeiten an der Kasse und im Büro.

Stand: 21.10.2026

Was als Fachangestellter für Bäderbetriebe ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe (BäderFAngAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Ausbildungsinhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagFrühdienst: Beckenrundgang, Wassertemperatur und Chlorwert an der Messstelle abgelesen und ins Betriebsbuch eingetragen, Reinigung der Duschbereiche begleitet8
DienstagAufsicht am Nichtschwimmerbecken zusammen mit einer Fachkraft, Hinweise an Besucher zur Badeordnung, Rettungsgeräte auf Vollständigkeit geprüft8
MittwochBerufsschule: Erste Hilfe, naturwissenschaftliche Grundlagen der Wasseraufbereitung, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagEigenes Schwimmtraining im Rahmen der Ausbildung, 50 m Abschleppen und Streckentauchen geübt, anschließend Kassendienst mit Einweisung8
FreitagMitarbeit in der Filteranlage: Rückspülung eines Filters beobachtet, Pumpen und Armaturen auf Dichtheit kontrolliert, Wochenbericht vorbereitet8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagEigenständige Aufsicht am Schwimmerbecken, Rettungseinsatz bei einem Kreislaufproblem eines Gastes begleitet und Erstversorgung bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes durchgeführt8
DienstagWasserproben im Beckenwasser genommen, freies und gebundenes Chlor sowie pH-Wert bestimmt, Dosierung der Chemikalien mit dem Technikverantwortlichen abgestimmt8
MittwochBerufsschule: Bädertechnik, Prüfungsvorbereitung Betriebsführung und Besucherbetreuung8
DonnerstagSchwimmkurs für Kinder geplant und durchgeführt, Stundenverlauf und Spielformen schriftlich vorbereitet, Wartung der Lüftungsanlage in der Schwimmhalle unterstützt8
FreitagDienstplan für die Folgewoche mitgestaltet, Tageskasse abgerechnet, Wartungsprotokolle für die Beckenhydraulik ausgewertet und abgelegt8

Berufsschule im Berichtsheft des Fachangestellten für Bäderbetriebe

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, etwa Wasseraufbereitung, Erste Hilfe, Rettungsschwimmen, Betriebsorganisation oder Rechnungswesen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest. In diesem Beruf findet der Unterricht häufig als Blockunterricht statt, dann tragen Sie die Themen für jede Blockwoche ein.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Fachangestellter für Bäderbetriebe

StattBesser
Im Bad mitgeholfenBeckenrundgang durchgeführt und Wassertemperatur sowie Chlorwert im Betriebsbuch dokumentiert
Aufsicht gemachtNichtschwimmerbereich beaufsichtigt, 3 Besucher auf die Badeordnung hingewiesen
Erste Hilfe geübtHerz-Lungen-Wiederbelebung am Übungsphantom 5 Minuten lang trainiert, Frequenz und Drucktiefe ausgewertet
Technik angeschautRückspülung des Mehrschichtfilters begleitet und Druckdifferenz vor und nach der Spülung notiert
Kasse gemachtEintrittskarten verkauft, Tageskasse abgerechnet und Differenz mit der Schichtleitung geklärt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Hallen- und Freibädern, Thermen und Erlebnisbädern, überwiegend bei Kommunen, Stadtwerken und Betreibergesellschaften. Zuständige Stelle ist je nach Betrieb die Industrie- und Handelskammer oder, bei Ausbildung im öffentlichen Dienst, die nach Landesrecht bestimmte Stelle. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Gästen und Angaben zu Einsätzen mit Personenbezug brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Etwa in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres steht eine Zwischenprüfung mit praktischem und schriftlichem Teil an. Die Abschlussprüfung gliedert sich in einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Praktisch geprüft werden Retten und Erstversorgung, Schwimmen sowie Besucherbetreuung und Schwimmunterricht. Schriftlich gibt es Aufgaben zu Retten, Erstversorgung und Schwimmen, zum Badebetrieb, zur Bädertechnik und zu Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Fachangestellten für Bäderbetriebe (BäderFAngAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans15 Positionen

1 Berufsbildungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungs-betriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Struktur und Aufgabe von Freizeit- und Badebetrieben beschreiben
  • b)Rechtsform, Aufbau und Ablauforganisation des ausbildenden Betriebes erläutern
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Fachverbänden, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)über Bedeutung und Inhalt von Arbeitsverträgen Auskunft geben
  • b)Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
  • c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes, der zuständigen Unfallversicherung und der Gewerbeaufsicht erläutern
  • d)Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze anwenden
  • e)Bestandteile der Sozialversicherung sowie Träger und Beitragssysteme aufzeigen
4 Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter, beachten
  • b)Arbeitssicherheitsvorschriften bei den Arbeitsabläufen anwenden
  • c)geeignete Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen im eigenen Arbeitsbereich ergreifen und sich bei Unfällen situationsgerecht verhalten
  • d)Verhaltensregeln für den Brandfall nennen und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
  • e)Gefahren, die von Giften, Gasen, Dämpfen, leicht entzündlichen Stoffen sowie vom elektrischen Strom ausgehen, beachten
  • f)berufsspezifische Bestimmungen zu Gefahrstoffen und -gütern anwenden
  • g)Vorschriften zum Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz anwenden
  • h)zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich nach ökologischen Gesichtspunkten beitragen
  • i)Maßnahmen zur Entsorgung von Abfällen unter Beachtung betrieblicher und sonstiger berufsbezogener Sicherheitsbestimmungen ergreifen
  • k)zur rationellen Energie- und Materialverwendung im beruflichen Beobachtungs- und Einwirkungsbereich beitragen
5 Aufrechterhalten der Betriebssicherheit12 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Rechtsvorschriften und betriebliche Bestimmungen, die für den Betrieb des Bades gelten, anwenden
  • b)Rechtsvorschriften und betriebliche Grundsätze der Hygiene anwenden
  • c)Mittel, Geräte und Verfahren zur Reinigung und Desinfektion anwenden und deren Auswahl begründen
  • d)bei der Organisation von Betriebsabläufen des Badebetriebes mitwirken
  • e)bei der Kontrolle und Beaufsichtigung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht mitwirken
6 Beaufsichtigen des Badebetriebes4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Gefahren des Badebetriebes in und an Naturgewässern erläutern
  • b)Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften, Betriebs- und Dienstanweisungen zur Aufsicht im Badebetrieb sowie die Badeordnung anwenden
  • c)Beaufsichtigung im Badebetrieb, insbesondere im Beckenbereich, durchführen
  • d)bei Planung und Organisation des Aufsichtsdienstes mitwirken
  • e)bedrohliche Situationen im Badebetrieb feststellen und Sofortmaßnahmen einleiten
7 Betreuen von Besuchern4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Besucher empfangen und informieren
  • b)Konfliktfelder beschreiben und Möglichkeiten zur Konfliktregelung anwenden
  • c)über notwendige Hygienemaßnahmen beraten
  • d)Besucherwünsche ermitteln und entsprechende Spiel- und Sportarrangements anbieten
  • e)Besucher betreuen
  • f)Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situationen anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
8 Schwimmen7 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Wettkampftechniken einschließlich Start- und Wendetechniken anwenden
  • b)Techniken des Strecken- und Tieftauchens anwenden
  • c)Einfachsprünge ausführen
  • d)theoretischen und praktischen Schwimmunterricht für Anfänger durchführen
  • e)Schwimmunterricht für Fortgeschrittene durchführen
  • f)Spring- und Tauchunterricht für Anfänger durchführen
9 Einleiten und Ausüben von Wasserrettungsmaßnahmen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Rettungsmaßnahmen, insbesondere unter Anwendung der Methoden des Rettungsschwimmens, durchführen
  • b)Rettungssituationen erläutern und entsprechende Rettungsmaßnahmen ableiten
  • c)Rettungsgeräte für Wasserrettungsmaßnahmen warten und einsetzen
10 Durchführen von Erster Hilfe und Wiederbelebungs-maßnahmen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Aufgaben eines Ersthelfers nach den Unfallverhütungsvorschriften des Trägers der gesetzlichen Unfallversicherung ausüben
  • b)Herz-Lungen-Wiederbelebungs-maßnahmen an Personen unterschiedlicher Altersgruppen unter Berücksichtigung der verschiedenen anatomischen Gegebenheiten durchführen
  • c)Unfallbeteiligte betreuen
  • d)Herz-Lungen-Wiederbelebung mit einfachem Gerät, insbesondere Beutel- und Balgbeatmer, durchführen
  • e)Verletzten mit und ohne Gerät transportieren
11 Messen physikalischer und chemischer Größen sowie Bestimmen von Stoffkonstanten2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Länge, Masse, Volumen, Temperatur und Druck messen
  • b)die Bedeutung von Schmelzpunkt, Siedepunkt und Dichte erläutern
  • c)pH-Wert und Hygienehilfsparameter bestimmen
  • d)Proben unter betrieblichen Bedingungen entnehmen
  • e)Meßgeräte zur Überwachung der Wasserqualität handhaben und pflegen
12 Kontrollieren und Sichern des technischen Betriebsablaufes7 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 9 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Betriebsabläufe durch regelmäßige Kontrolle der bädertechnischen Anlagen und der Betriebszustände sichern
  • b)Arbeits- und Bäderhygiene kontrollieren und sichern
  • c)Betriebsdaten von Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen prüfen und dokumentieren
  • d)Notfallpläne zur Bewältigung häufiger Störungen anwenden
  • e)Prozeßabläufe technischer Anlagen, insbesondere zur Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung, steuern
13 Pflegen und Warten bäder-und freizeittechnischer Einrichtungen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Werkstoffe nach Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten beurteilen
  • b)Arbeitsgeräte, Werkzeuge und Werkstücke einsetzen
  • c)einfache Schlauch- und Rohrverbindungen zusammenfügen und lösen
  • d)Aufbau, Einsatz und Wirkungsweise von Armaturen, Filtern und Aggregaten beschreiben
  • e)Dichtungen erneuern und Filtereinsätze auswechseln
  • f)technische Anlagen, Geräte und Werkzeuge pflegen und warten
  • g)Innen- und Außenanlagen pflegen und warten
14 Durchführen von Verwaltungsarbeiten im Bad4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Ablauforganisation der Verwaltungsarbeiten im Bad beschreiben
  • b)Kassensysteme unterscheiden und Kassenabrechnungen erstellen
  • c)einfache Buchungen durchführen
  • d)Schriftverkehr erledigen
  • e)Vorschriften zum Datenschutz anwenden
  • f)Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen
  • g)ausgewählte Vorschriften des Vertrags- und Haftungsrechts anwenden
  • h)Zahlungsverkehr abwickeln
15 Öffentlichkeitsarbeit2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
  • a)Inhalte und Zielstellung öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen darstellen
  • b)einfache Texte und Werbeträger gestalten
  • c)bei Planung und Organisation von Werbemaßnahmen mitwirken
  • d)Werbemaßnahmen durchführen

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Fachangestellten für Bäderbetriebe?

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Ihr Berichtsheft begleitet sie von Beginn an, also vom ersten Beckenrundgang bis zur Prüfungsvorbereitung.

Muss ich Schwimmtraining und Rettungsübungen ins Berichtsheft eintragen?

Ja, wenn sie Teil Ihrer Ausbildung sind. Tragen Sie Art der Übung, Dauer und Ort ein, zum Beispiel 5 Minuten Wiederbelebung am Übungsphantom oder Streckentauchen im Lehrschwimmbecken.

Wer prüft mein Berichtsheft?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Führen müssen ihn Sie als Auszubildende oder Auszubildender (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), möglichst regelmäßig jede Woche.

Kann ich Einsätze mit verletzten Gästen im Berichtsheft beschreiben?

Ja, aber ohne Namen und ohne persönliche Angaben. Es genügt, die Maßnahme zu nennen, etwa Erstversorgung einer Schnittverletzung oder Betreuung eines Gastes mit Kreislaufproblemen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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