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Berichtsheft als Schädlingsbekämpfer: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Schädlingsbekämpfer gehören Ihre Tätigkeiten im Betrieb und die Themen der Berufsschule, geordnet nach Wochen. Typisch sind Befallskontrollen, das Auslegen und Kontrollieren von Ködern und Fallen, der Umgang mit Gefahrstoffen und Bekämpfungsmitteln, Einsätze im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz, außerdem Kundengespräche und die Dokumentation der Einsätze. Die Beispiele auf dieser Seite zeigen, wie Sie solche Arbeiten knapp und nachvollziehbar eintragen.

Stand: 21.10.2026

Was als Schädlingsbekämpfer ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer und zur Schädlingsbekämpferin (SchädlBekAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; alle Auszubildenden lernen die Bereiche Gesundheits- und Vorratsschutz, Holz- und Bautenschutz sowie Pflanzenschutz kennen.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagEinweisung in die persönliche Schutzausrüstung, Prüfen und Reinigen der Atemschutzmasken, Sortieren der Köderstationen im Lager8
DienstagBegleitung bei der Kontrolle von Rattenködern in einer Lagerhalle, Notieren der Fraßspuren und Kotfunde im Kontrollbogen8
MittwochBerufsschule: Biologie der Nagetiere und Insekten, Grundlagen des Gefahrstoffrechts8
DonnerstagAuslegen von Lebendfallen in einem Gastronomiebetrieb unter Anleitung, Beschriften und Eintragen der Standorte im Lageplan8
FreitagReinigen und Warten der Sprühgeräte, Vorbereiten der Fahrzeugausstattung für die nächste Woche, Gespräch mit dem Ausbilder über die Wochenarbeit8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagBefallsermittlung an Deckenbalken eines Dachstuhls, Bohrmehl und Fraßgänge bestimmt, Messung der Holzfeuchte und Eintrag ins Protokoll8
DienstagPlanen und Durchführen der Bekämpfung eines Hausbockbefalls mit Bohrlochtränkung, Sichern des Arbeitsbereiches, Dokumentation der Mengen8
MittwochBerufsschule: Holz- und Bautenschutz, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagKundengespräch zur Bettwanzenbekämpfung in einer Mietwohnung, Aufklärung über Vorbereitung und Wartezeiten, Angebot mit dem Ausbilder abgestimmt8
FreitagWirkungskontrolle bei einer Schabenbekämpfung in einer Großküche, Auswertung der Klebefallen, Erstellen des Einsatzberichts8

Berufsschule im Berichtsheft des Schädlingsbekämpfers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Lebenszyklus der Hausmaus“, „Wirkstoffgruppen von Insektiziden“ oder „Gefahrstoffkennzeichnung“. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Schädlingsbekämpfer

StattBesser
Schädlinge bekämpftRattenbefall in einer Lagerhalle festgestellt, 12 Köderboxen ausgebracht und im Lageplan eingetragen
Mit Gift gearbeitetBekämpfungsmittel nach Sicherheitsdatenblatt angesetzt, Dosierung und Schutzausrüstung geprüft
Beim Kunden gewesenKunden zum Befall mit Mehlmotten beraten und Hygienemaßnahmen erläutert
Kontrolle gemachtKlebefallen in der Küche ausgewertet, Fangzahlen je Standort protokolliert
Holz untersuchtDachbalken auf Fraßgänge und Ausflugslöcher geprüft, Holzfeuchte gemessen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Schädlingsbekämpfungsbetrieben, die der Gewerbe- und Industrieunterschicht nach als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gelten; zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Praktisch bearbeiten Sie in höchstens 8 Stunden drei Aufgaben, dazu gehört ein Kundengespräch von höchstens 15 Minuten. Schriftlich geprüft werden Gesundheits- und Vorratsschutz, Holz- und Bautenschutz, Pflanzenschutz sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Schädlingsbekämpfer/zur Schädlingsbekämpferin (SchädlBekAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Positionen des Rahmenplans15 Positionen

1 Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes erklären
  • c)Beziehung des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
  • e)Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden erläutern
  • f)persönliche Schutzausrüstungen unterscheiden und handhaben
  • g)Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhalten
  • h)Explosionsgefahren beschreiben und Maßnahmen zum Explosionsschutz ergreifen
  • i)Kennzeichnungen und Kennzeichnungsfarben von Behältern und Fördersystemen zuordnen
  • k)Regeln der Arbeitshygiene anwenden
  • l)ergonomische Grundregeln anwenden sowie Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
  • e)Abfälle sammeln, lagern und für die Verwertung bereitstellen
5 Rechtsvorschriften und Normen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)berufsbezogene rechtliche Grundlagen und Normen der Schädlingsbekämpfung beachten und anwenden
  • b)mit den für die Schädlingsbekämpfung zuständigen Behörden zusammenarbeiten
6 Kommunikation und Information4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Informationsquellen nutzen und Informationen auch mit fremdsprachigen Fachbegriffen anwenden
  • b)betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme einsetzen
  • c)mit Standardsoftware und arbeitsplatzspezifischer Software arbeiten
  • d)Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
  • e)Kommunikationsregeln anwenden
7 Planen von Arbeitsabläufen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Materialien, Geräte, Hilfsmittel und persönliche Schutzausrüstung auswählen und bereitstellen
  • b)Aufgaben im Team abstimmen und durchführen
  • c)Arbeitsabläufe festlegen, Arbeits- schritte und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben sowie zeitlicher Abläufe durchführen; Arbeitsschritte bei Abweichung von der Planung auf die veränderte Situation anpassen
  • d)Arbeitsabläufe mit weiteren Beteiligten, insbesondere mit anderen Gewerken und Behörden, abstimmen
8 Bedienen und Warten von Betriebsmitteln6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Geräte für die Schädlingsbekämpfung bedienen, pflegen und warten
  • b)Funktionstüchtigkeit und Sicherheit von Geräten überprüfen und Reparaturen veranlassen
9 Umgang mit und Anwendung von Gefahrstoffen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat

Gefahrstoffe

  • a)erkennen
  • b)lagern
  • c)entsorgen
  • d)nach Wirkung und Eigenschaften unterscheiden und einordnen
  • e)transportieren
  • f)auswählen
  • g)anwenden
10 Umgang mit und Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln12 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Schädlingsbekämpfungsmittel nach Wirkung und Eigenschaften unterscheiden
  • b)Anwendungsverfahren unterscheiden
  • c)Schädlingsbekämpfungsmittel nach Formulierungen unterscheiden
11 Sichern des Arbeitsbereiches2 Wochen im 1. bis 18. Monat

Arbeitsbereiche gegen Zugang durch Nichtbeteiligte, insbesondere durch Information, Kennzeichnung und Absperrung, sichern

12 Feststellen von Schädlingsbefall im Gesundheits- und Vorratsschutz, Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz20 Wochen im 1. bis 18. Monat, 20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Schädlinge, Spuren und Schadbilder erkennen und bestimmen
  • b)Schädlingsbefall im Innen- und Außenbereich, insbesondere durch Sichtkontrolle und technisches Monitoring, feststellen
  • c)Befallsorte eingrenzen, Befallstärke einschätzen und Ursachen ermitteln
  • d)Dokumentationen erstellen
13 Planen und Durchführen von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen im Gesundheits- und Vorratsschutz, im Holz- und Bautenschutz sowie im Pflanzenschutz18 Wochen im 1. bis 18. Monat, 20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Außenbereiche, Innenbereiche und Transportwege gegen Zulauf/Zuflug von Schädlingen absichern
  • b)Schädlingsbekämpfung mit physikalischen Verfahren durchführen
  • c)Schädlingsbekämpfung mit biotechnischen Verfahren durchführen
  • d)Mittel und Verfahren unter Berücksichtigung örtlicher und sachlicher Gegebenheiten auswählen
  • e)Schädlingsbekämpfung mit chemischen Verfahren durchführen
  • f)Schädlingsbekämpfung mit biologischen Verfahren durchführen
  • g)Durchführung, Mittel, Maßnahmen und Ergebnisse dokumentieren
14 Kundenberatung18 Wochen im 19. bis 36. Monat

Kunden über:

  • a)Art, Umfang und Ursache des Befalls
  • b)Auswirkung des Schädlingsbefalls
  • c)Art, Umfang und Dauer der Bekämpfung
  • d)Wirkungsweisen der Bekämpfungsmittel
  • e)Sicherheitsmaßnahmen
  • f)Vorbeugemaßnahmen
  • g)Vertrags- und Geschäftsbedingungen informieren
15 Qualitätssichernde Maßnahmen2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)betriebsspezifische Maßnahmen der Qualitätssicherung erläutern und aufgabenspezifisch anwenden
  • b)prozess- und kundenorientiert arbeiten
  • c)Reklamationen entgegennehmen und Maßnahmen einleiten

Häufige Fragen

Wie ausführlich muss das Berichtsheft als Schädlingsbekämpfer sein?

Pro Tag genügen in der Regel 1 bis 3 knappe Sätze oder Stichworte. Nennen Sie die Tätigkeit, den Einsatzbereich und, wenn möglich, das Ergebnis, etwa „Fraßspuren kontrolliert, 8 Köder erneuert“. Wie genau Ihr Betrieb es wünscht, klären Sie mit dem Ausbilder.

Gehören Einsätze bei Kunden mit Namen ins Berichtsheft?

Nein. Kundennamen, Adressen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht. Beschreiben Sie stattdessen Art des Objekts und des Befalls, zum Beispiel „Großküche“ oder „Mietwohnung“, und was Sie dort getan haben.

Wer prüft das Berichtsheft?

Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ausbildende sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür regelmäßig Zeit ein, etwa einmal pro Woche mit Ihrem Ausbilder.

Muss ich Gefahrstoffe und Wirkstoffe im Berichtsheft nennen?

Sie können den Umgang mit Bekämpfungsmitteln eintragen, etwa die Wirkstoffgruppe, die Anwendungsart und die getroffenen Schutzmaßnahmen. Genaue Mengen und Produktdaten stehen ohnehin in der Einsatzdokumentation des Betriebs, dort müssen Sie sie nicht doppelt führen.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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