Berichtsheft als Fahrzeuginterieur-Mechaniker: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft gehört, was Sie in der Woche an Ausbildungsinhalten bearbeitet haben: Zuschneiden und Konfektionieren von Bezugsstoffen, Leder und Schaumstoffen, Nähen und Kleben, Beziehen und Aufbauen von Sitzen, Verkleidungen und Dachhimmeln, Montieren von Bauteilen, Einbauen steuerungstechnischer Elemente, Nacharbeiten und Instandsetzen sowie Prüfen der Qualität. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge. Kurz und konkret reicht: Was haben Sie gemacht, womit und wie lange?
Stand: 21.10.2026
Was als Fahrzeuginterieur-Mechaniker ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Fahrzeuginterieur-Mechaniker-Ausbildungsverordnung (FintMechAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; zusätzlich kann die Qualifikation „Additive Fertigungsverfahren“ vereinbart werden.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen
- Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen
- Auswählen sowie Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen
- Handhaben von Werkzeugen sowie Einrichten und Bedienen von Maschinen
- Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen
- Konfektionieren, Vorrichten und Zuschneiden von Werkstoffen
- Aufbauen und Beziehen von Fahrzeuginterieur
- Anfertigen und Konfektionieren von Musterteilen
- Nacharbeiten und Instandsetzen von Fahrzeuginterieur
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsschutz an der Nähmaschine besprochen, Stoffbahnen nach Schnittschablone auf dem Zuschnitttisch ausgelegt und Bezugsteile zugeschnitten | 8 |
| Dienstag | Schaumstoffauflagen mit Konturschneider zugeschnitten, Teile mit Klebstoff gefügt, Lüftungs- und Trocknungszeiten notiert | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Werkstoffe und ihre Eigenschaften, technische Zeichnungen lesen, Arbeitssicherheit | 8 |
| Donnerstag | Nähte an Probestücken gesteppt, Stichlänge und Fadenspannung eingestellt, Nahtbild geprüft | 8 |
| Freitag | Werkzeuge und Arbeitsplatz gereinigt, Einzelteile für einen Sitzbezug nach Stückliste gesammelt, Wochenbericht geschrieben | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Arbeitsunterlagen für den Montageauftrag ausgewertet, Arbeitsschritte und Materialbedarf geplant, Musterteil für einen Türverkleidungseinsatz begonnen | 8 |
| Dienstag | Musterteil zugeschnitten, genäht und über den Träger gezogen, Maße mit der Zeichnung verglichen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Auftrags- und Fertigungssteuerung, Interieurtechnologien, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Sitzheizmatte und Sensorik im Sitz eingebaut, Anschlüsse nach Schaltplan verlegt und Funktion geprüft | 8 |
| Freitag | Beschädigten Dachhimmel nachgearbeitet, Fehler dokumentiert, Maßnahmen zur Qualitätssicherung mit dem Ausbilder ausgewertet | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Fahrzeuginterieur-Mechanikers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, etwa Werkstoffkunde, Schnittkonstruktion, Steuerungstechnik oder Qualitätssicherung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Fahrzeuginterieur-Mechaniker
| Statt | Besser |
|---|---|
| Im Betrieb genäht | Doppelnaht an Probestück aus Kunstleder gesteppt, Stichlänge 3 mm eingestellt |
| Sitz gemacht | Sitzbezug auf Polsterkern aufgezogen, Falten geglättet und Randverklebung geprüft |
| Teile zugeschnitten | Bezugsstoff nach Schablone ausgelegt und mit Rollschneider zugeschnitten, Verschnitt notiert |
| Qualität kontrolliert | Spaltmaße und Nahtbild an der Türverkleidung geprüft und Abweichung im Protokoll vermerkt |
| Bei der Montage geholfen | Dachhimmel mit Haltern befestigt und Leitungen der Innenbeleuchtung angeschlossen |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Betrieben der Fahrzeugausstattung und des Fahrzeugbaus, zuständig ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und umfasst das Herstellen eines Fahrzeuginterieurteils mit Arbeitsaufgabe, situativem Fachgespräch und schriftlichen Aufgaben; er zählt 30 Prozent. Teil 2 am Ende der Ausbildung besteht aus dem Montageauftrag mit Dokumentation und Fachgespräch (30 Prozent) sowie den schriftlichen Bereichen Auftrags- und Fertigungssteuerung, Interieurtechnologien und Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fahrzeuginterieur-Mechaniker und zur Fahrzeuginterieur-Mechanikerin (FintMechAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten12 Positionen
1 Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arten, Aufbau und Funktionen von Fahrzeuginterieur unterscheiden
- b)Funktionsmaße von Bauteilen ermitteln und Grundsätze der maßgerechten und ergonomischen Gestaltung anwenden
- c)Normen, insbesondere Zeichnungs- und Materialnormen, anwenden
- d)Skizzen, Schablonen und Materiallisten prüfen und erstellen
- e)technische Zeichnungen prüfen und anwenden
- f)Fertigungsvorschriften einhalten sowie Merkblätter und Richtlinien beachten
2 Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Arbeitsaufträge auf Umsetzbarkeit prüfen, Auftragsunterlagen bearbeiten
- b)Arbeitsschritte unter Berücksichtigung betrieblicher Abläufe sowie funktionaler und fertigungstechnischer Gesichtspunkte festlegen
- c)Arbeitsplätze unter Berücksichtigung des Materialflusses nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten
- d)Werk- und Hilfsstoffe sowie Arbeitsmittel auftragsbezogen und termingerecht bereitstellen
- e)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung organisatorischer, ergonomischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen, optimieren und dokumentieren
- f)Materialbedarf ermitteln, Zeitaufwand abschätzen, terminliche Vorgaben einhalten
- g)Sachverhalte darstellen, fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden und Arbeitsergebnisse präsentieren
3 Auswählen sowie Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Werk- und Hilfsstoffe sowie Zubehör, insbesondere textile Faserstoffe, Garne, Zwirne, textile Flächengebilde, Leder und Kunstleder, Verbundstoffe und Folien, nach Eigenschaften und Wirtschaftlichkeit auswählen und nach ihrem Verwendungszweck einsetzen
- b)Bezugsmaterialien messen, anzeichnen, schneiden, spannen und verbinden
- c)Kaschiermittel auswählen und Kaschiertechniken anwenden
- d)Holz und Holzwerkstoffe, Metalle, Kunststoffe und Verbundwerkstoffe nach Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden
- e)Kunststoffe und Verbundwerkstoffe, insbesondere durch Schneiden, Sägen, Bohren, Kleben und Klammern, be- und verarbeiten
- f)Metalle, insbesondere durch Sägen, Feilen, Bohren und Abkanten, bearbeiten
- g)Metallteile, insbesondere durch Schrauben, Nieten und Kleben, verbinden
- h)Verbindungen zwischen Holz- und Holzwerkstoffen, Metallen, Kunststoffen und Verbundwerkstoffen herstellen
- i)Klebstoffe nach Verwendungszweck unter Beachtung von Verarbeitungs- und Sicherheitsvorschriften auswählen und einsetzen
- j)Werk- und Hilfsstoffe sortieren, auf Qualität, Schäden und Fehler prüfen sowie unter Beachtung von Lagerkriterien lagern
- k)Arten der Veredelung sowie Zurichtungsmaßnahmen unterscheiden, Auswirkungen bei der Weiterverarbeitung berücksichtigen
4 Handhaben von Werkzeugen sowie Einrichten und Bedienen von Maschinen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Werkzeuge, Maschinen und Zusatzeinrichtungen auswählen und einsetzen
- b)Handwerkzeuge und handgeführte Maschinen handhaben
- c)Maschinen einrichten, Funktionen prüfen, Maschinen in Betrieb nehmen und bedienen, Zusatzeinrichtungen einsetzen
- d)Störungen feststellen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung veranlassen
- e)Werkzeuge und Maschinen pflegen und warten, Wartungspläne berücksichtigen
- f)Hebe- und Transportmittel auswählen und einsetzen
- g)Maschinenparameter einstellen und maschinelle Prozesse überwachen
5 Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 16 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Werk- und Hilfsstoffe für die Montage, insbesondere Gleit- und Schmiermittel, auswählen
- b)Schraubverbindungen herstellen, Anzugsverfahren, Drehmomente und Drehwinkel einhalten
- c)Bauteile und Baugruppen montagegerecht lagern sowie nach Zeichnung und Kennzeichnung den Montagevorgängen zuordnen
- d)Bauteile auf Materialfehler, Oberflächenschutz und Oberflächengüte sichtprüfen
- e)Funktionen von Einbauteilen, insbesondere Baugruppen und Sicherheitseinrichtungen, prüfen und einstellen
- f)Bauteile und Baugruppen nach technischen Unterlagen sowie unter Beachtung teilespezifischer Montagebedingungen montieren und demontieren
- g)Bodenbeläge und Fahrzeughimmel montieren und demontieren, Verkleidungen befestigen
- h)Zierteile, Schalter, Abdeckungen und Blenden montieren und demontieren
- i)Bauteile mit Sicherungsstiften, Splinten, Bolzen, Sprengringen und Clipsen sichern
6 Einbauen und Prüfen steuerungstechnischer Elemente4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)elektrische Leitungen, Bauteile, Baugruppen und Hochvoltkomponenten identifizieren, Sicherheitsbestimmungen einhalten
- b)elektrische Stromlaufpläne anwenden, Klemmenbezeichnungen und Schaltzeichen zuordnen
- c)elektrische Leitungen und Bauteile elektronisch prüfen
- d)pneumatische und elektrische Leitungen nach Montage- und Anschlussplänen verlegen, befestigen und anschließen
- e)pneumatische und elektrische Komponenten montieren und demontieren
- f)Baugruppen in Betrieb nehmen und auf Funktion prüfen
7 Konfektionieren, Vorrichten und Zuschneiden von Werkstoffen16 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)geometrische Körper zur Schablonenherstellung konstruieren und abwickeln
- b)Formteile aus Polsterwerkstoffen unter Beachtung der Oberflächenbeschaffenheit und Werkstoffstabilität mit Hilfe von Zeichnungen und Schablonen kleben und umformen
- c)Polsterfüllstoffe, insbesondere Schaumstoffe und Faserverbundstoffe, vorrichten
- d)Zuschnittschablonen konstruieren, anfertigen und beschriften
- e)Zuschnittschablonen unter Beachtung rationeller Einteilung, Qualität und Musterverlauf auflegen, Schnittkonturen markieren
- f)Bezugsmaterialien und Hilfsstoffe schnittmustergerecht zuschneiden, kontrollieren und kennzeichnen
8 Aufbauen und Beziehen von Fahrzeuginterieur20 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arten und Aufbau von Polsterteilen unterscheiden, Polstertechniken auswählen
- b)Sitzgestelle, Trägerteile und Oberflächen vorbereiten und Funktionen prüfen
- c)Polstergrund und Unterfederungen anbringen und aufbauen, Polsterungen mit Vliesen in verschiedenen Dichten und Stärken abdecken
- d)Hand- und Maschinennähte unter ergonomischen Gesichtspunkten herstellen und kontrollieren, Grifftechniken anwenden
- e)Bezüge mit verschiedenen Nahtbildern, insbesondere Verbund-, Keder-, Kapp- und Ziernähten, anfertigen
- f)Verbindungselemente, insbesondere Klett- und Klebebänder, Einhängeprofile, Druckknöpfe, Ösen, Clipse und Verschlüsse, einarbeiten
- g)Polsterteile zur Oberflächengestaltung aufteilen
- h)Polsterteile von Hand und mit maschineller Unterstützung beziehen
- i)Bezüge und Abschlusspolsterungen am Rahmen befestigen
9 Überwachen und Sichern rechnergestützter Fertigungsprozesse16 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Aufbau und Funktionszusammenhänge von vernetzten Produktionsanlagen unterscheiden
- b)Vorgaben der Produktionsplanung beachten und bei der Umsetzung der Planungsvorgaben mitwirken
- c)Standards für Fertigungsprozesse festlegen
- d)Anlagen einrichten, Funktionen prüfen, Anlagen in Betrieb nehmen und bedienen, Zusatzeinrichtungen einsetzen
- e)Kennzahlen der rechnergestützten Produktion überwachen, Fertigungsprozesse optimieren und Maßnahmen dokumentieren
- f)Anlagenparameter einstellen und automatisierte Prozesse überwachen
- g)Materialflusssysteme unterscheiden
- h)Materialfluss sicherstellen, Störungen feststellen und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
- i)Anlagen pflegen und warten, Wartungspläne berücksichtigen, bei Störungen Maßnahmen zur Behebung ergreifen
10 Anfertigen und Konfektionieren von Musterteilen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Skizzen und Modellbeschreibungen zur Herstellung von Musterteilen auf Umsetzbarkeit prüfen
- b)Musterteile fertigen, Verarbeitungstechniken unter Berücksichtigung von Material, Modell und Funktion anwenden
- c)Umsetzungsvorschläge unter Berücksichtigung von technischen Vorgaben, aktuellen Trends, Einsatz, Funktion, Flächengestaltung und Kundenanforderungen erarbeiten
- d)Musterteile analysieren, Modellfehler feststellen und dokumentieren, Möglichkeiten zur Fehlerbehebung und Modelloptimierung vorschlagen
- e)technische Unterlagen für die Serienfertigung vorbereiten
- f)bei technischen Innovationen mitwirken, insbesondere Vorschläge einbringen
11 Nacharbeiten und Instandsetzen von Fahrzeuginterieur10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Ursachen von Störungen, Fehlern und Schäden ermitteln und dokumentieren
- b)Durchführbarkeit von Reparaturen beurteilen, Reparaturvorschläge erarbeiten
- c)schadhaftes Fahrzeuginterieur austauschen und instand setzen
- d)Interieur reinigen und pflegen, Gebrauchs- und Pflegeanleitungen einhalten
- e)Bezüge erneuern, ergänzen und aufarbeiten
12 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Mess- und Prüfgeräte sowie manuelle Mess- und Prüfverfahren auswählen, Messungen und Prüfungen durchführen und bewerten, Ergebnisse dokumentieren
- b)Qualität kontrollieren und beurteilen, insbesondere Fertigmaße, Funktionen und Verarbeitung, Toleranzen beachten
- c)automatisierte Mess- und Prüfverfahren auswählen, Messungen und Prüfungen durchführen und bewerten, Ergebnisse dokumentieren
- d)Qualitätsabweichungen und deren Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen und dokumentieren
- e)Methoden der Qualitätssicherung zur Einhaltung von Qualitätsstandards und Sicherheitsvorgaben anwenden
- f)Produktions- und Qualitätsdaten dokumentieren, Grundsätze der Produkthaftung einhalten
- g)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsabläufen beitragen
- h)Zusammenhänge zwischen qualitätssichernden Maßnahmen, Produktivität, Wirtschaftlichkeit und Kundenzufriedenheit berücksichtigen
Abschnitt B: integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 Digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Abschnitt C: Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren3 Positionen
1 Modellieren von Bauteilen
- a)Bauteile durch Programme zum computergestützten Konstruieren (CAD) erstellen
- b)für digitale 3-D-Modelle parametrische Datensätze entwickeln
- c)Gestaltungsprinzipien zur additiven Fertigung einhalten, Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
2 Vorbereiten von additiver Fertigung
- a)Verfahren zur additiven Fertigung auswählen
- b)3-D-Datensätze konvertieren und für das Verfahren anpassen
- c)verfahrensspezifische Produktionsabläufe planen
- d)Maschine zur Herstellung einrichten
3 Additives Fertigen von Produkten
- a)additive Fertigungsverfahren anwenden, Probebauteile erstellen und bewerten
- b)Prozessparameter anpassen und optimieren
- c)Prozesse kontrollieren, überwachen und protokollieren, Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen
- d)Fehler- und Mängelbeseitigung veranlassen sowie Maßnahmen dokumentieren
- e)Daten des Konfigurations- und Änderungsmanagements pflegen, technische Dokumentationen sichern
- f)verfahrensspezifische Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz einhalten
Lfd. Nr. 1, 2, 3 zusammen: 8 Wochen
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Fahrzeuginterieur-Mechaniker das Berichtsheft führen?
Das legt Ihr Betrieb fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ausbildende sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Klären Sie Rhythmus und Form mit Ihrem Ausbilder.
Muss ich Nähen und Kleben im Berichtsheft getrennt aufführen?
Nein, Sie ordnen Ihre Tätigkeiten den Berufsbildpositionen zu, etwa Konfektionieren, Beziehen oder Montieren. Schreiben Sie jeweils Werkstoff, Verfahren und Dauer dazu, dann ist der Eintrag nachvollziehbar.
Zählt die Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren ins Berichtsheft?
Wird sie in Ihrem Betrieb vereinbart, tragen Sie die dazugehörigen Tätigkeiten wie jede andere Ausbildungsinhalte mit Datum und Stunden ein. Ob und wie sie geprüft wird, erfahren Sie bei Ihrer Kammer.
Wird mein Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein. Es muss zur Zulassung vorliegen (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), eine Note erhält es nicht. Die Dokumentation zum Montageauftrag ist davon getrennt und Teil der Prüfung.
Quellen
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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