heftwerkAnmeldenRegistrieren

Berichtsheft als Feinoptiker: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Feinoptiker gehört, was Sie in der Woche tatsächlich gemacht haben: Sie fertigen Plan- und Rundoptikbauteile wie Linsen, Prismen und Spiegel von Hand und an Maschinen, fügen und reinigen Bauteile, beschichten Oberflächen, montieren und justieren Baugruppen und prüfen Maße, Oberflächen und Abbildungsqualität. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge. Schreiben Sie Tätigkeit, Werkstück, Verfahren und Prüfmittel in kurzen, konkreten Sätzen auf.

Stand: 21.10.2026

Was als Feinoptiker ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker und zur Feinoptikerin (FeinOAusbV) in der Fassung von 2024. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Berufsbildpositionen. Ausgebildet wird in Handwerks- und in Industriebetrieben.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagGlasrohlinge nach Zeichnung ausgewählt, Planplatte von Hand auf der Läppplatte vorgeläppt, Dicke mit der Bügelmessschraube kontrolliert8
DienstagPlanplatte feingeläppt und poliert, Oberfläche mit dem Probeglas auf Newtonringe geprüft, Ergebnis notiert8
MittwochBerufsschule: Fertigungstechnik, Grundlagen der Optik, Arbeitssicherheit8
DonnerstagMessing-Fassung an der Drehmaschine nach Zeichnung gedreht, Passung mit dem Messschieber geprüft, Grat entfernt8
FreitagOptische Bauteile mit Lösemittel und fusselfreiem Tuch gereinigt, Arbeitsplatz aufgeräumt, Schleifmittelreste entsorgt8

Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagArbeitsablauf für ein Objektiv mit drei Linsen geplant, Fertigungsunterlagen und Prüfplan durchgesehen, Rohlinge bereitgestellt8
DienstagRundoptik an der Poliermaschine bearbeitet, Radius mit dem Sphärometer gemessen, Zentrierfehler am Zentriergerät geprüft8
MittwochBerufsschule: Qualitätssicherung, optische Messtechnik, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagLinsen in die Fassung geklebt, Klebung ausgehärtet, Baugruppe auf der optischen Bank justiert und Abbildung kontrolliert8
FreitagMessprotokoll des Objektivs erstellt, Abweichungen bewertet, Nacharbeit an einer Linse festgelegt und ausgeführt8

Berufsschule im Berichtsheft des Feinoptikers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Strahlengang an der Linse, Toleranzen und Passungen, Oberflächenangaben in Zeichnungen oder Wirtschafts- und Sozialkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Feinoptiker

StattBesser
Linsen bearbeitetDrei Linsen aus BK7 auf der Poliermaschine bis zur geforderten Oberflächengüte poliert
Messungen gemachtRadius mit dem Sphärometer gemessen und mit der Sollvorgabe aus der Zeichnung verglichen
Bauteile gereinigtPrismen im Ultraschallbad entfettet und mit Reinigungsmittel und Tuch nachgereinigt
Bei der Montage geholfenLinsen in die Fassung geklebt und die Baugruppe auf der optischen Bank justiert
QualitätskontrollePlanplatte mit dem Probeglas geprüft, Abweichung dokumentiert und Nacharbeit vorgeschlagen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Feinoptiker werden in Handwerksbetrieben und in Industriebetrieben ausgebildet, etwa in der Herstellung von Linsen, Prismen und optischen Baugruppen. Zuständige Stelle ist je nach Betrieb die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellen- oder Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet in der Regel im vierten Halbjahr statt: Sie fertigen Planoptikbauteile in einer praktischen Arbeitsaufgabe von 7 Stunden mit Dokumentation und anschließendem Fachgespräch von bis zu 20 Minuten und schreiben einen Test zu Bauteilqualität und Arbeitsorganisation von 90 Minuten. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: eine Arbeitsaufgabe von 14 Stunden zum Fertigen optischer Baugruppen und Systeme mit situativem Fachgespräch von bis zu 15 Minuten, dazu schriftliche Prüfungen in Fertigungstechnik (180 Minuten) und in Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten). Teil 1 zählt mit 30 Prozent, Teil 2 mit 70 Prozent.

Zur Gesellen- oder Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker und zur Feinoptikerin (FeinOAusbV 2024), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten13 Positionen

1 manuelles und maschinelles Herstellen von plan- und rundoptischen Bauteilen23 Wochen im 1. bis 18. Monat, 23 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Funktionen von planoptischen Bauteilen unter Berücksichtigung der Eigenschaften von Rohstoffen erläutern
  • b)Funktionen von sphärischen und asphärischen optischen Bauteilen sowie Freiformen unter Berücksichtigung der Eigenschaften von Rohstoffen erläutern
  • c)Rohteile und Halbzeuge unter Berücksichtigung von Rohstoff- und Werkzeugeigenschaften spanlos und spanend trennen, insbesondere durch Anritzen und Brechen sowie durch Trennschleifen
  • d)Schleifverfahren und Schleifwerkzeuge auftragsbezogen und rohstoffspezifisch auswählen
  • e)Läppmittel und Läppwerkzeuge auftragsbezogen und rohstoffspezifisch auswählen
  • f)Poliermittel und Polierwerkzeuge auftragsbezogen und rohstoffspezifisch auswählen
  • g)Polierwerkzeuge unter Berücksichtigung geometrischer Anforderungen herstellen
  • h)Schleif-, Läpp- und Polierwerkzeuge konditionieren
  • i)Rohteile und Halbzeuge in Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung ihrer Geometrie fixieren, insbesondere durch Kitten und Spannen
  • j)Halbzeuge aus unterschiedlichen Werkstoffen, insbesondere Glas, unter Berücksichtigung von Form-, Lage- und Maßtoleranzen herstellen, insbesondere durch Schleifen, Läppen und Polieren
  • k)Maschinen- und Anlagenwerte prozessbezogen ermitteln, einstellen und optimieren
  • l)Betriebsstoffe, insbesondere Läpp- und Poliermittel sowie Kühlschmierstoffe, ansetzen
  • m)optische Bauteile für die weitere Bearbeitung schützen
  • n)optische Bauteile lagern, verpacken und transportieren und dabei Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden ergreifen
  • o)Eigenschaften von Betriebsstoffen, insbesondere chemische Eigenschaften, Konzentration und Temperatur, während des Bearbeitungsprozesses kontrollieren und bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen ergreifen
  • p)Halbzeuge in Maschinen und Anlagen ausrichten und zentrierschleifen
  • q)Programme für rechnergestützte Fertigungsprozesse erstellen
  • r)Maschinen- und Anlagenparameter für rechnergestützte Fertigungsprozesse einstellen
  • s)automatisierte Prozesse überwachen und bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen ergreifen
  • t)automatisierte Prozesse optimieren
2 Auswählen und Anwenden von Fügetechniken6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Fügetechniken zur Bearbeitung von Rohteilen und Halbzeugen unter Berücksichtigung von Rohstoffeigenschaften auftragsbezogen anwenden
  • b)Spannungen beim Fügen von Rohteilen und Halbzeugen vermeiden
  • c)Kittarten nach Eigenschaften unterscheiden und Kittverfahren, insbesondere unter Berücksichtigung von Materialeigenschaften, Geometrien, Toleranzen und Stückzahlen, zum Fixieren und Justieren für zu bearbeitende Rohteile und Halbzeuge auswählen und anwenden
  • d)Verbindungen von Rohteilen und Halbzeugen verfahrensabhängig lösen
  • e)Halbzeuge und Ansprengkörper, insbesondere unter Berücksichtigung von Oberflächenformtoleranzen und Oberflächenunvollkommenheiten, vorbereiten und durch Adhäsion verbinden
3 Reinigen von optischen Bauteilen, Baugruppen und Systemen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel unter Berücksichtigung der Geometrie von optischen Bauteilen, Baugruppen und Systemen auftragsbezogen und werkstoffspezifisch auswählen, dabei ökologische und ökonomische Aspekte von Nachhaltigkeit beachten
  • b)optische Bauteile, Baugruppen und Systeme zur manuellen und maschinellen Reinigung vorbereiten
  • c)optische Bauteile, Baugruppen und Systeme manuell reinigen
  • d)Ergebnisse von Reinigungsmaßnahmen bewerten, Abweichungen dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
  • e)Reinigungsmittel einer umweltgerechten Entsorgung zuführen
  • f)optische Bauteile, Baugruppen und Systeme maschinell reinigen
  • g)Reinigungsverfahren und Reinigungsmittel für beschichtete optische Bauteile, Baugruppen und Systeme auswählen und Reinigungsverfahren durchführen
  • h)Reinigungsbäder nach betrieblichen Vorgaben ansetzen und prüfen
  • i)Hilfsmittel zur Bestückung von Reinigungsanlagen auswählen und Reinigungsanlagen bestücken
4 Anwenden von Verfahren zur Oberflächenbeschichtung9 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Beschichtungsmaterialien und deren Eigenschaften sowie Beschichtungsverfahren unterscheiden
  • b)optische Bauteile unter Berücksichtigung von deren Materialeigenschaften sowie Beschichtungsverfahren und Beschichtungsmaterialien zum Beschichten vorbereiten
  • c)Beschichtungsanlagen vorbereiten und bestücken
  • d)Oberflächenbeschichtungen durchführen, dabei Beschichtungsanlagen bedienen und steuern sowie bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
  • e)Oberflächen nach der Beschichtung, insbesondere auf Festigkeit, Reflexion und Transmission sowie Unvollkommenheiten, prüfen
  • f)Prüfergebnisse bewerten, dokumentieren und bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen ergreifen
5 Montieren und Justieren von Bauteilen und Baugruppen zu optischen Systemen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ergreifen sowie persönliche Schutzausrüstung einsetzen
  • b)Hilfsstoffe, insbesondere Feinkitte, Vorrichtungen sowie Werkzeuge und Maschinen auswählen und bereitstellen
  • c)Bauteile nach technischen Unterlagen zur Montage vorbereiten und montagegerecht lagern
  • d)optische Bauteile nach technischen Unterlagen zu optischen Baugruppen montieren, insbesondere durch Feinkitten
  • e)Bauteile für den Einbau auf Funktionalität prüfen
  • f)Maßnahmen zur Vermeidung von Spannungen ergreifen
  • g)mechanische, elektronische sowie optische Bauteile und Baugruppen nach technischen Unterlagen zu optischen Systemen unter Berücksichtigung von Aufbau und Funktionen montieren, insbesondere durch Kleben, Klemmen und Verschrauben
  • h)Bauteile, Baugruppen und optische Systeme unter Beachtung von Maß- und Lagetoleranzen während des Montagevorganges justieren und sichern
  • i)bei der Montage von optoelektronischen Systemen Electro-Static-Discharge-Schutz einhalten
  • j)Bauteile, Baugruppen und optische Systeme während Montagevorgängen und nach Endmontage anhand technischer Unterlagen auf Funktionalität prüfen
  • k)bei funktionalen Abweichungen Korrekturmaßnahmen ergreifen
  • l)Ergebnisse bewerten und dokumentieren
  • m)Bauteile, Baugruppen und optische Systeme lagern, für den Versand vorbereiten und verpacken
6 Messen und Prüfen von optischen Bauteilen, Baugruppen und Systemen12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Aufbau und Funktion von Mess- und Prüfmitteln, insbesondere Interferometer und Goniometer, unterscheiden
  • b)Mess- und Prüfverfahren sowie Mess- und Prüfmittel, insbesondere optische, mechanische und digitale Mess- und Prüfmittel, auftragsbezogen auswählen
  • c)Mess- und Prüfmittel einstellen, kalibrieren und deren Funktionalität überwachen
  • d)optische Bauteile zum Messen und Prüfen vorbereiten, dabei Umwelteinflüsse auf das Messen und Prüfen beachten
  • e)optische Bauteile auf Eigenschaften und Abweichungen, insbesondere in Bezug auf Formen, Längen, Winkel und Zentrierungen, prüfen
  • f)optische Bauteile auf Eigenschaften und Abweichungen, insbesondere in Bezug auf Werkstoffbeschaffenheit und Oberflächenbeschaffenheit, prüfen
  • g)Funktionen von optischen Bauteilen prüfen
  • h)Abweichungen von optischen Bauteilen identifizieren sowie Korrekturmaßnahmen durchführen und veranlassen
  • i)Mess- und Prüfprotokolle erstellen
  • j)Messdaten und Prüfergebnisse auf Plausibilität prüfen, aufbereiten, analysieren, dokumentieren und für die weitere Produktion nutzen
  • k)optische Baugruppen und Systeme zum Messen und Prüfen vorbereiten, dabei Umwelteinflüsse auf das Messen und Prüfen beachten
  • l)optische Baugruppen und Systeme auf Eigenschaften und Abweichungen, insbesondere in Bezug auf Formen, Längen, Winkel und Zentrierungen, prüfen
  • m)optische Baugruppen und Systeme auf Eigenschaften und Abweichungen, insbesondere in Bezug auf Werkstoffbeschaffenheit und Oberflächenbeschaffenheit, prüfen
  • n)Funktionen von optischen Baugruppen und Systemen prüfen
  • o)Abweichungen von optischen Baugruppen und Systemen identifizieren sowie Korrekturmaßnahmen durchführen und veranlassen
  • p)Endkontrollen durchführen und dokumentieren
7 manuelles und maschinelles Bearbeiten von Metallen und Kunststoffen4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Halbzeuge aus Metallen und Kunststoffen sowie manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren unter Berücksichtigung von Werkstoffeigenschaften auswählen
  • b)Halbzeuge durch manuelle Bearbeitungsverfahren spanend und spanlos bearbeiten und trennen, insbesondere durch Biegen, Feilen und Sägen
  • c)Halbzeuge durch maschinelle Bearbeitungsverfahren bearbeiten, insbesondere durch Bohren, Drehen und Fräsen
  • d)Außen- und Innengewinde unter Beachtung von Werkstoffeigenschaften schneiden
  • e)Bauteile und Baugruppen fügen, insbesondere durch Kleben, Schrauben und Stiften
8 Anwenden des Qualitätsmanagements6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Ziele, Aufgaben und Organisation von Qualitätsmanagementsystemen erläutern
  • b)betriebliches Qualitätsmanagementsystem anwenden
  • c)produkt- und prozessbezogene Qualitätsstandards unter Berücksichtigung von Normen und Richtlinien anwenden
  • d)zur Qualitätssicherung Daten systematisch erfassen und auswerten
  • e)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch identifizieren, Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen und dokumentieren
  • f)zur kontinuierlichen Verbesserung von Prozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
9 Planen, Steuern und Optimieren von Arbeitsprozessen9 Wochen im 1. bis 18. Monat, 9 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Arbeitsaufträge unter Berücksichtigung von technischen Unterlagen prüfen
  • b)Verfahren unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben sowie von Materialeigenschaften auswählen
  • c)Arbeitsprozesse und Arbeitsschritte unter Beachtung von Qualitätsvorgaben, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben sowie Nachhaltigkeitsaspekten planen
  • d)Material- und Stücklisten erstellen
  • e)Werkstoffe, Betriebsstoffe, Werkzeuge, Maschinen und Anlagen auftragsbezogen bereitstellen und vorbereiten
  • f)Einsatzbereitschaft von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen prüfen und bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen ergreifen
  • g)Arbeitsplätze unter Berücksichtigung von Arbeitsabläufen vorbereiten
  • h)Störungen von Arbeitsprozessen erkennen und Maßnahmen zu deren Behebung veranlassen
  • i)Arbeitsergebnisse kontrollieren und anhand von Vorgaben bewerten sowie dokumentieren
  • j)Arbeitsprozesse und Arbeitsergebnisse auf der Grundlage von prozess- und produktbezogenen Daten analysieren, auswerten, dokumentieren und optimieren
10 Bereitstellen von Werkstoffen und Betriebsstoffen3 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkstoffe und Betriebsstoffe nach Form, Art und Qualität sowie nach Verarbeitbarkeit unterscheiden und auftragsbezogen auswählen
  • b)die Verfügbarkeit und Qualität von Werkstoffen und Betriebsstoffen prüfen sowie bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
  • c)Werk- und Betriebsstoffe zum Schleifen, Läppen und Polieren bereitstellen
  • d)Betriebsstoffe, insbesondere Kühl- und Schmierstoffe, kennzeichnen, auffüllen und wechseln
  • e)Werkstoffe und Betriebsstoffe nach rechtlichen Regelungen und betrieblichen Vorgaben entsorgen
  • f)Maßnahmen zum effizienten Umgang mit Wasser ergreifen
  • g)Transport und Lagerung von Werk- und Betriebsstoffen sowie von Produkten sicherstellen
  • h)Waren annehmen und anhand von Begleitdokumenten prüfen, insbesondere auf Vollständigkeit und Qualität, sowie Wareneingangsdaten erfassen
11 Bedienen und Steuern von Produktionsanlagen2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 20 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Aufbau und Funktionszusammenhänge von Produktionsanlagen und Zusatzeinrichtungen erläutern sowie deren Betriebsbereitschaft prüfen und sicherstellen
  • b)Wirksamkeit mechanischer und elektrischer Sicherheitsvorrichtungen und Meldesysteme prüfen
  • c)auftragsbezogene Daten für den Einsatz von Produktionsanlagen, auch von vernetzten Produktionsanlagen, in Abhängigkeit von Werkstoffen, Bauteilen und Baugruppen sowie Verfahrenstechnik prüfen, einsetzen und diese Anlagen in Betrieb nehmen
  • d)in der digital vernetzten Produktion selbstorganisiert arbeiten
  • e)Programmabläufe von Produktionsanlagen sowie Produktionsprozesse und Fertigungsparameter überwachen und steuern
  • f)Störungen an Produktionsanlagen feststellen, eingrenzen und Maßnahmen zur Behebung veranlassen
12 Instandhalten von Betriebsmitteln3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Verfahren zur Reinigung, Inspektion und Wartung von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen sowie Mess- und Prüfmitteln auswählen
  • b)Reinigungs-, Inspektions- und Wartungsarbeiten durchführen, dabei Maßnahmen zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit ergreifen
  • c)Ergebnisse von Reinigungs-, Inspektion- und Wartungsarbeiten bewerten und nach betrieblichen Vorgaben dokumentieren
  • d)persönliche Schutzausrüstung einsetzen sowie Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ergreifen
  • e)Störungen an Werkzeugen, Maschinen und Anlagen erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung veranlassen
  • f)Herstellervorgaben, technische Anweisungen und betriebliche Vorgaben beachten
  • g)Betriebsbereitschaft von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen sicherstellen, Verschleißteile austauschen und den Austausch veranlassen
13 Anwenden von betrieblicher und technischer Kommunikation5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Aufgaben im Team abstimmen, planen und umsetzen, Ergebnisse auswerten und präsentieren sowie Aufgaben übergeben
  • b)Gespräche situationsgerecht führen und Sachverhalte darstellen, dabei Fachbegriffe anwenden
  • c)technische Zeichnungen sowie Skizzen und Stücklisten unter Berücksichtigung von Normen, insbesondere Toleranznormen, anwenden sowie analog und digital anfertigen
  • d)technische Unterlagen, insbesondere Betriebsanleitungen, Kataloge und Reparaturanleitungen, anwenden
  • e)Kommunikation mit vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen
  • f)einfache Auskünfte, auch in einer Fremdsprache, erteilen
  • g)betriebliches Informationssystem zum Bearbeiten von Arbeitsaufträgen anwenden sowie zur Beschaffung von Informationen und technischen Unterlagen nutzen
  • h)betriebliches Informationssystem zur Beschaffung und Lagerung von Werkstoffen, Betriebsstoffen und Betriebsmitteln nutzen
  • i)betriebliche Standardsoftware anwenden

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, beurteilen und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Feinoptiker das Berichtsheft führen?

Die Häufigkeit legt Ihr Betrieb fest, üblich sind wöchentliche Einträge. Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), die Ausbildenden sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Klären Sie mit Ihrem Ausbilder, ob Sie handschriftlich oder digital schreiben.

Was schreibe ich bei langen Arbeitsgängen wie dem Polieren hinein?

Nennen Sie Werkstück, Material, Verfahren und Prüfmittel, zum Beispiel Planplatte, Glas, Polieren und Probeglas. Wenn ein Bauteil mehrere Tage dauert, halten Sie jeden Tag den Arbeitsschritt fest, den Sie an diesem Tag ausgeführt haben.

Wie trage ich Berufsschulwochen ein?

Notieren Sie die Fächer oder Lernfelder und die Themen als Stichworte, etwa Strahlengang, Toleranzen oder Qualitätssicherung. Die Stunden tragen Sie so ein, wie sie auf Ihrem Stundenplan stehen.

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?

Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Ausbildungsnachweis in der Prüfung nicht bewertet. Zugelassen werden Sie aber nur, wenn Sie ihn vorgelegt haben (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO).

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

Demo ansehenDem Betrieb zeigen