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Berichtsheft als Fertigungsmechaniker: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Fertigungsmechanikers gehören die Arbeiten der Woche in Fertigung und Montage, etwa Bauteile herstellen, Fügeverbindungen ausführen, Baugruppen montieren, Funktionen prüfen und Maschinen warten, sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Fertigungsmechaniker ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin (FertigungsMechAusbV). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte, Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen nennt die Verordnung nicht. Die Inhalte legt der Ausbildungsrahmenplan fest; Ihr Betrieb darf davon abweichen, wenn betriebliche Besonderheiten es erfordern.

Das Ausbildungsberufsbild nennt im Abschnitt der berufsprofilgebenden Fertigkeiten unter anderem diese Qualifikationen. Ihre Einträge lassen sich ihnen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Arbeitssicherheit und Brandschutz, Werkstattrundgang, Werkstoffe nach Kennzeichnung unterschieden, Blech nach Zeichnung anreißen und körnen8
DienstagBauteil feilen, sägen und entgraten, Bohrungen anreißen und bohren, Gewinde schneiden, Maße mit Messschieber und Winkel geprüft8
MittwochBerufsschule: Technisches Zeichnen, Werkstoffkunde, Fachrechnen8
DonnerstagSchraub- und Nietverbindung an einer Übungsbaugruppe hergestellt, Anzugsmomente nach Vorgabe eingestellt, Verbindung geprüft8
FreitagÜbungsbaugruppe nach Montageplan montiert und wieder demontiert, Teile sortiert und beschriftet, Arbeitsplatz und Werkzeuge gereinigt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagMontageauftrag gelesen, Stückliste und Montageplan geprüft, Bauteile bereitgestellt, Reihenfolge der Montageschritte festgelegt8
DienstagBaugruppe mit elektrischen Bauteilen montiert, Sensoren und Leitungen angeschlossen, Verdrahtung nach Schaltplan geprüft8
MittwochBerufsschule: Steuerungstechnik, Montageplanung, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagFunktionsprüfung der Baugruppe, Druck und Signale eingestellt, Abweichung gesucht und behoben, Prüfprotokoll geführt8
FreitagMontageablauf an der Linie beobachtet, Zeitverlust bei der Teilebereitstellung notiert und Verbesserung vorgeschlagen, Anlage nach Wartungsplan geschmiert und gereinigt8

Berufsschule im Berichtsheft des Fertigungsmechanikers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Toleranzen und Passungen“ oder „Steuerungen mit SPS programmieren“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest. Bei Blockunterricht notieren Sie für die Schulwochen die Unterrichtsthemen statt der Arbeit im Betrieb.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Fertigungsmechaniker

StattBesser
Teile zusammengebautBaugruppe nach Montageplan montiert, Schraubverbindungen mit Drehmomentschlüssel angezogen, Funktion geprüft
GebohrtBohrungen angerissen, Bohrer und Drehzahl nach Tabelle gewählt, Bohrungen entgratet und Maße geprüft
Kabel angeschlossenSensoren und Leitungen nach Schaltplan angeschlossen, Durchgang und Funktion geprüft
GeprüftFunktionsprüfung der Baugruppe durchgeführt, Abweichung eingegrenzt und Ergebnis im Prüfprotokoll eingetragen
Anlage gewartetSchmierstellen nach Wartungsplan abgeschmiert, Filter kontrolliert, Wartung im Wartungsplan abgehakt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Fertigungsmechaniker werden überwiegend in Industriebetrieben ausgebildet. Zuständige Stelle ist die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Auftragsnummern und Zeichnungsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht. Konstruktionsdaten von Kunden können Betriebsgeheimnisse sein, über die Sie Stillschweigen wahren müssen (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei zeitlich getrennten Teilen. Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden; geprüft wird die Fertigung einer voll funktionsfähigen Baugruppe mit Prüfungsstück und schriftlichen Aufgaben. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung und hat die Prüfungsbereiche Montageauftrag, Auftrags- und Funktionsanalyse, Montagetechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Über die Zulassung zu jedem Teil wird gesondert entschieden (§ 44 Absatz 1 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Fertigungsmechaniker und zur Fertigungsmechanikerin (FertigungsMechAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten11 Positionen

1 Unterscheiden und Zuordnen von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen
  • b)Hilfs- und Betriebsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen
2 Einrichten von Maschinen und technischen Systemen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an Maschinen und technischen Systemen beachten
  • b)Maschinen und technische Systeme auf Beschädigungen sichtprüfen
  • c)Fertigungsdaten bei der Inbetriebnahme von Maschinen und technischen Systemen ermitteln, mit vorgegebenen Werten vergleichen und einstellen
  • d)Funktion von Sicherheitseinrichtungen prüfen und Funktionstests durchführen
3 Herstellen von Bauteilen22 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Fertigungsverfahren auswählen
  • b)Halbzeuge für die Fertigung vorbereiten
  • c)Werkzeuge und Spannzeuge auswählen, Werkstücke ausrichten und spannen
  • d)Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen mit spanabhebenden Fertigungsverfahren manuell, insbesondere durch Feilen, Sägen, Reiben und Gewindeschneiden fertigen
  • e)Werkstücke aus verschiedenen Werkstoffen mit spanabhebenden Fertigungsverfahren maschinell, insbesondere durch Bohren, Drehen, Fräsen und Gewindeschneiden fertigen
  • f)Werkstücke durch Trennen und Umformen fertigen
  • g)Werkstücke unter Beachtung der Qualitätsanforderungen prüfen
4 Herstellen von Fügeverbindungen12 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Fügeverfahren unter Beachtung technologischer und wirtschaftlicher Faktoren auswählen und anwenden
  • b)nichtlösbare Verbindungen, insbesondere durch Nieten, Löten, Schweißen und Kleben, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen
  • c)lösbare Verbindungen, insbesondere Schraub-, Stift-, Klemm- und Steckverbindungen, herstellen
  • d)Verbindungen unter Beachtung der Qualitätsanforderungen prüfen
5 Montieren und Demontieren von Bauteilen und Baugruppen12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 22 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Bauteile und Baugruppen identifizieren und nach technischen Unterlagen zur Montage und Demontage vorbereiten
  • b)Bauteile auf fehlerfreie Beschaffenheit sichtprüfen, beurteilen und bei Abweichungen Maßnahmen einleiten
  • c)Montagewerkzeuge und Montagehilfsmittel auswählen, einstellen und handhaben
  • d)Bauteile und Baugruppen funktionsgerecht ausrichten, befestigen und sichern
  • e)Bauteile zu Baugruppen montieren und demontieren
  • f)Bauteile und Baugruppen montagegerecht lagern und zuführen sowie nach technischen Unterlagen und Kennzeichnung den Montagevorgängen zuordnen
  • g)Drehmomente überprüfen und einstellen
  • h)Bauteile und Baugruppen unter Beachtung ergonomischer Vorgaben in Montagelage bringen
  • i)Baugruppen zu Gesamtprodukten montieren und demontieren
  • j)Baugruppen unter Beachtung der Qualitätsanforderungen prüfen
6 Montieren, Anschließen und Prüfen von elektrischen und elektronischen Bauteilen und Baugruppen10 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Gefahren durch elektrischen Strom anwenden
  • b)elektrische Leitungen, Bauteile und Baugruppen für Montageaufgaben identifizieren
  • c)Leitungen anschlussfertig zurichten und Anschlussteile anbringen
  • d)elektrische Leitungen auf Beschädigung der Isolierung sowie auf Durchgang prüfen
  • e)elektrische Leitungen, Bauteile und Baugruppen nach Verlege-, Montage- und Anschlussplänen verlegen, befestigen und anschließen
  • f)Funktion montierter elektrischer und elektronischer Bauteile und Baugruppen nach betrieblichen Vorgaben prüfen
7 Überwachen und Optimieren von Montage- und Demontageprozessen8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)betriebliche Materialflusssysteme unterscheiden
  • b)Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich sicherstellen, Störungen erkennen und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
  • c)Optimierungsmöglichkeiten hinsichtlich Materialmenge, Lagerflächenbedarf, Transport- und Arbeitsweg im Arbeitsbereich nutzen
  • d)Montage- und Demontageschritte überprüfen und optimieren
  • e)Fehler in Montage- und Demontageprozessen erkennen, Ursachen ermitteln, beheben und dokumentieren
8 Anwenden von Steuerungstechnik4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Regelungs- und Steuerungssysteme in ihrer Funktion unterscheiden
  • b)Steuerungstechnik anwenden
  • c)Regelungs- und Steuerungskomponenten überwachen
  • d)bei Störungen erste Maßnahmen einleiten
9 Prüfen und Einstellen von Funktionen an Baugruppen oder von Gesamtprodukten6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Funktionen von Bauteilen und Baugruppen einstellen
  • b)Zusammenwirken von Baugruppen oder das Gesamtprodukt nach Vorgaben prüfen und einstellen
  • c)Baugruppen oder Gesamtprodukte kennzeichnen, Übergabeprotokolle erstellen
10 Anschlagen, Sichern und Transportieren4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Transport- und Anschlagmittel sowie Hebezeuge auswählen, deren Betriebssicherheit beurteilen, unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen
  • b)Transportgut absetzen, lagern und sichern
11 Warten von Maschinen und technischen Systemen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Maschinen und technische Systeme nach Wartungs- und Inspektionsplänen warten und die Durchführung dokumentieren
  • b)Verschleißteile an Maschinen und technischen Systemen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen sowie den Austausch veranlassen
  • c)Störungen an Maschinen und technischen Systemen feststellen und Maßnahmen einleiten
  • d)Maschinen und technische Systeme nach betrieblichen Vorgaben pflegen

Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche und technische Kommunikation8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Informationsquellen auswählen, Informationen beschaffen und bewerten
  • b)technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
  • c)Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
  • d)Normen, insbesondere zu Maßtoleranzen, zu geometrischen Tolerierungen sowie zu Oberflächenkennzeichnungen, anwenden
  • e)Daten und Dokumente unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren
  • f)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
  • g)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden
  • h)Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen und Dateien entnehmen und verwenden
  • i)Teambesprechungen organisieren und durchführen, Ergebnisse dokumentieren und präsentieren
  • j)Konflikte erkennen, zur Konfliktlösung beitragen
  • k)Betriebsdaten-Informations-Systeme handhaben
6 Planen und Organisieren der Arbeit4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsabläufe unter Beachtung technologischer, wirtschaftlicher, betrieblicher und terminlicher Vorgaben und Kennwerte auch im Team planen, Teilaufgaben organisieren
  • b)Montagepläne erstellen
  • c)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
  • d)Werkzeuge und Materialien termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
  • e)Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwenden
  • f)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
  • g)Lösungsvarianten prüfen, darstellen und deren Wirtschaftlichkeit vergleichen
  • h)eigene Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
  • i)unterschiedliche Lerntechniken anwenden
7 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden
  • b)Arbeitsmittel auf Verschleiß und Beschädigung prüfen, Maßnahmen einleiten
  • c)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden
  • d)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
  • e)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen
  • f)Korrekturmaßnahmen einleiten und dokumentieren
  • g)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • h)Maschinendaten in betriebliche Datensysteme einpflegen und auswerten
  • i)produktions- und instandsetzungstechnische Daten erfassen, beurteilen und dokumentieren
  • j)Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen und dokumentieren

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Fertigungsmechaniker ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche in Fertigung und Montage, etwa Bauteile herstellen, Fügeverbindungen ausführen, Baugruppen montieren, Funktionen prüfen und Maschinen warten, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Baugruppe montiert, Funktion geprüft, Prüfprotokoll geführt“.

Gibt es beim Fertigungsmechaniker Schwerpunkte?

Nein. Die Verordnung nennt weder Fachrichtungen noch Wahlqualifikationen. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Welche Tätigkeiten Sie im Betrieb überwiegend ausführen, hängt von Ihrem Ausbildungsbetrieb ab.

Darf ich Zeichnungen und Kundenaufträge ins Berichtsheft schreiben?

Das ist nicht nötig. Beschreiben Sie die Tätigkeit ohne Kundennamen, Auftrags- und Zeichnungsnummern. Auszubildende müssen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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