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Berichtsheft als Feuerungs- und Schornsteinbauer: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Feuerungs- und Schornsteinbauer gehören alle Tätigkeiten, die Sie im Betrieb, in der überbetrieblichen Ausbildung und in der Berufsschule ausführen: Mauern mit feuerfesten Steinen, Einbau von Stampf- und Gießmassen, Arbeiten an Schornsteintragrohren und Innenrohren, Baustelleneinrichtung, Messen, Planlesen und Qualitätssicherung. Tragen Sie pro Woche kurze, konkrete Stichworte mit den Stunden ein, damit Ihr Ausbilder sie ohne Rückfragen abzeichnen kann.

Stand: 21.10.2026

Was als Feuerungs- und Schornsteinbauer ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen (HochbauBAusbV). Die Ausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer dauert 3 Jahre. Eine Aufteilung in Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; die Verordnung regelt neben diesem Beruf auch Hochbaufacharbeiter, Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer sowie Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagBaustelle eingerichtet: Material und Gerüst bereitgestellt, Mörtelmischer in Betrieb genommen, Einweisung in die Sicherheitsregeln auf der Baustelle8
DienstagBrennkammer eines Heizkessels ausgemauert: Schamottesteine im Verband gesetzt, Fugen mit Feuerfestmörtel gefüllt, Maße mit der Wasserwaage geprüft8
MittwochBerufsschule: Zeichnungen lesen, Mengen und Flächen berechnen, Eigenschaften feuerfester Baustoffe8
DonnerstagAusmauerung weitergeführt, Steine mit der Trennscheibe zugeschnitten, Dehnfugen nach Vorgabe des Vorarbeiters angelegt8
FreitagArbeitsbereich gereinigt, Reste getrennt entsorgt, Werkzeuge gewartet, Wochenarbeit mit dem Ausbilder besprochen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagSchornsteinsanierung vorbereitet: Zustand des Altschornsteins aufgenommen, Fotos und Skizze angefertigt, Arbeitsablauf mit dem Bauleiter abgestimmt8
DienstagInnenrohr aus Keramik eingebaut: Rohrschüsse eingemessen, Fugen abgedichtet, Ringspalt zur Dämmung geprüft, Lot kontrolliert8
MittwochBerufsschule: Brandschutz, Abgasführung, Wärmeschutzberechnung, Vorbereitung auf die Abschlussprüfung8
DonnerstagFeuerfeste Gießmasse für einen Industrieofen angemischt, Schalung gestellt, Masse eingebracht und verdichtet, Aushärtezeit dokumentiert8
FreitagArbeitsergebnis mit dem Gesellen abgenommen, Mängelliste abgearbeitet, Aufmaß für die Abrechnung erstellt8

Berufsschule im Berichtsheft des Feuerungs- und Schornsteinbauers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Planlesen, Baustoffkunde, Berechnung von Flächen und Volumen oder Brandschutz. Auch Blockunterricht gehört in den Nachweis, mit der Zahl der Unterrichtsstunden. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Feuerungs- und Schornsteinbauer

StattBesser
Auf der Baustelle mitgeholfenBrennkammer mit Schamottesteinen im Läuferverband ausgemauert, Fugenbreite mit der Lehre geprüft
Mit Beton gearbeitetFeuerfeste Gießmasse nach Datenblatt angemischt, in die Schalung eingebracht und verdichtet
Schornstein angeschautZustand des Altschornsteins aufgenommen, Risse und Verrußung in einer Skizze festgehalten
GemessenRohrschüsse mit Laser und Wasserwaage eingemessen und auf Lot kontrolliert
AufgeräumtBaustelle gesichert, Material getrennt gelagert, Reste nach Vorgabe entsorgt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Betrieben des Bauhauptgewerbes, etwa im Feuerungs- und Industrieofenbau, im Schornsteinbau und in der Schornsteinsanierung. Zuständige Stelle ist je nach Betrieb die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellen- oder Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt: Sie fertigen in 8 Stunden eine praktische Arbeitsaufgabe an, zum Beispiel einen Mauerwerkskörper aus feuerfesten Werkstoffen, und dokumentieren den Ablauf. Teil 2 am Ende der Ausbildung umfasst die Bereiche Herstellen von Baukörpern im Feuerungs- und Schornsteinbau, Arbeiten im Feuerungsbau, Arbeiten im Schornsteinbau sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Teil 1 zählt mit 40 Prozent zum Gesamtergebnis.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG bei der Industrie- und Handelskammer, § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO bei der Handwerkskammer). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen (HochbauBAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr20 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerin (§ 7 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
  • b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
  • c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
  • b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
  • c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
  • d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
  • e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
  • b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
  • c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
  • d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
  • e)Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
  • f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
  • g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
  • h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
  • i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
  • j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
  • k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
  • l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • m)Gefährdungen durch Freileitungen beachten
  • n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
  • o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
  • a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
  • b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
  • a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
  • b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
  • c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
  • d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
  • a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
  • b)Skizzen anfertigen und anwenden
  • c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
  • b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
  • c)Geraden ausfluchten
  • d)Messpunkte anlegen und sichern
  • e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen
  • a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • b)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
  • d)Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
  • e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
  • f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton¹30 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
  • b)Systemschalungen betonierfähig aufbauen
  • c)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
  • d)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
  • e)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
  • f)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen¹
  • a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
  • b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
  • d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten und Verbandsarten, insbesondere im Läufer- und Blockverband, herstellen
  • e)Öffnungen im Mauerwerk mit Fertigteilstürzen überdecken
  • f)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
  • g)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtungen erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
  • a)Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
  • b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergründe vorbereiten
  • c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen
  • a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
  • b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
  • d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
  • e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
  • g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen6 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
  • b)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • d)Trenn- und Dämmschichten einbauen
  • e)Aussparungen herstellen und einbauen
  • f)Höhenlehren ausrichten
  • g)Fugen anlegen
  • h)Estrichmörtel herstellen
  • i)Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten und Abbindeprozess sicherstellen
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
  • a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
  • b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
  • c)Kleber und Mörtel verarbeiten
  • d)Fliesen schneiden und im Dünnbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen
  • e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
  • f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau
  • a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
  • b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
  • c)Wand-Trockenputz ansetzen
  • d)Befestigungsmittel einsetzen
  • e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
  • f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
16 Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen
  • a)Bodenarten unterscheiden
  • b)Verfahren und Methoden der Baugrunderkundung unterscheiden
  • c)Oberboden abtragen, transportieren und lagern
  • d)Baugruben und Gräben, insbesondere unter Beachtung der Arbeitssicherheit, der Arbeitsraumbreite und des Böschungswinkels, herstellen
  • e)Baugruben und Gräben durch Verbau sichern
  • f)offene und geschlossene Wasserhaltungen unterscheiden und offene Wasserhaltung durchführen
  • g)Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten
  • h)Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten und im Zuge der Verfüllung den Verbau schrittweise rückbauen
  • i)Regeln zum Umgang mit Grundwasser und belastetem Aushub beachten
17 Herstellen von Verkehrswegen6 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Planum durch Verdichten unter Beachtung des Gefälles, der Höhenlage und Ebenflächigkeit herstellen
  • b)ungebundene Tragschichten herstellen
  • c)Einfassungen in Geraden herstellen
  • d)Oberflächen aus künstlichen Steinen herstellen
18 Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen
  • a)Leitungen, insbesondere Bestandsleitungen, nach Material, Verwendungszweck und Medien unterscheiden
  • b)Leitungsdurchführungen in Fundamenten, Decken und Wänden herstellen und abdichten
  • c)Rohre und Profile bearbeiten
  • d)Rohre und Formstücke verlegen
  • e)Kontrollschächte herstellen und mit Leitungen verbinden
  • f)Dränung einbauen
19 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
  • b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
  • c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
  • d)Öffnungen in Baukörpern mit handgeführten Werkzeugen herstellen sowie Öffnungen sichern
  • e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
20 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
  • a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
  • b)Zwischenergebnisse dokumentieren
  • c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen

Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr12 Positionen

  • schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerin (§ 7 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
  • e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
  • f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich Beteiligten entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
  • g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
  • h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
  • i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
  • j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
  • k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
  • l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
  • m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • p)bei der Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen mitwirken
  • q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
  • r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
  • s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
  • t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
  • u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
  • v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten und Leitern, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
  • w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
  • x)Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten in großen Höhen ergreifen
  • y)Konsolgerüste aufbauen, unterhalten, umbauen und abbauen
  • z)Maßnahmen zur Höhenrettung ergreifen
    • aa)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe auf der Baustelle sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
    • bb)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
    • cc)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
    • dd)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
    • ee)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
    • ff)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
  • c)Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
  • d)In- und Außerbetriebnahme von Maschinen und Anlagen durchführen
  • e)Störungen an Maschinen und Anlagen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
  • f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
  • e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
  • f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
  • g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
  • h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
  • e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
  • f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
  • g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte³
  • f)Bauwerke einmessen und abstecken
  • g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital durchführen
8 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton³10 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • g)Schalungen für Fundamente, Stützen und Balken sowie für Wände und Decken aus Schaltafeln, Verbundplatten und Systemschalungen herstellen und betonierfähig aufbauen
  • h)Schalungen für Aussparungen herstellen und einbauen
  • i)Schalungen für konische Formen herstellen und betonierfähig aufbauen
  • j)Schalungen auf Beschädigungen prüfen, Schalungen instand setzen
  • k)Betonstahl nach Kennzeichnung, Form und Eigenschaften unterscheiden und auswählen
  • l)Bewehrungen, insbesondere aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten, für rechteckige Baukörper herstellen und unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
  • m)Bewehrungseinheiten vorfertigen und insbesondere unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
  • n)Einbauteile, insbesondere Verankerungsschienen und Ankersysteme, montieren
  • o)Betone nach Verwendungszweck und Eigenschaften, insbesondere Expositionsklassen und Druckfestigkeitsklassen, unterscheiden
  • p)Bindemittel und Gesteinskörnung unterscheiden
  • q)Zusatzmittel und Zusatzstoffe in Betonen unterscheiden
  • r)Beton mit Maschinen fördern, einbringen und verdichten
  • s)Oberflächen von Frischbetonen durch Abziehen und Glätten bearbeiten
  • t)Stahlbetonfertigteile und Halbfertigteile transportieren, lagern, montieren, sichern und abstützen
  • u)Block- und Ringfundamente im Schornsteinbau unterscheiden
9 Herstellen von Baukörpern aus Steinen³28 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • h)Mörtelklassen unterscheiden und Mörtel nach Mörtelklassen auswählen
  • i)Bindemittel und Gesteinskörnung für Mauermörtel unterscheiden und auswählen
  • j)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • k)ein- und mehrschalige Wände mit klein- und mittelformatigen Steinen herstellen
  • l)Mauerwerk mit großformatigen Steinen herstellen
  • m)Baukörper aus Steinen gegen nichtdrückendes Wasser abdichten
  • n)Feuerfest-, Feuerleicht- und Wärmedämmmörtel und feuerfeste Kitte unterscheiden und verarbeiten
  • o)feuerfeste Steine, feuerleichte Steine und Wärmedämmsteine verarbeiten
  • p)ein- und mehrschaliges Mauerwerk für feuerfeste Wandkonstruktionen und ein- und mehrschichtiges Mauerwerk für feuerfeste Bodenkonstruktionen unter Berücksichtigung der Maßordnung im Feuerungsbau durch Formsteine und Fertigteile herstellen
  • q)ringförmiges feuerfestes Mauerwerk herstellen
  • r)Dehn-, Trenn- und Gleitfugen herstellen
  • s)Schadensbilder am gemauerten Schornstein unterscheiden
  • t)Verbandsarten für unterschiedliche Mauerwerkskörper für Schornsteintragrohre nach Anforderungen unterscheiden und auswählen
  • u)ein- und mehrschaliges Mauerwerk, insbesondere im Sanierungsfall für freistehende Schornsteintragrohre, herstellen
  • v)Ein- und Anbauteile, insbesondere Schornsteinzubehörteile, einsetzen und anbringen
  • w)gemauerte Schornsteintragrohre verfugen
  • x)Oberflächen an freistehenden, gemauerten Schornsteintragrohren schützen
10 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen³2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Vorschriften des Brand-, Schall- und Wärmeschutz einhalten
  • e)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
  • f)Dämmstoffe in und an Wänden, Decken und Böden nach Herstellervorgaben an- und einbringen
  • g)Anschlüsse konstruktiv und luftdicht herstellen
11 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • f)Baupläne, insbesondere in statischer Hinsicht, beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
  • g)Sicherungsmaßnahmen durchführen und angrenzende Bauteile schützen
  • h)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
  • i)Durchbrüche und Bohrungen herstellen und schließen
  • j)Abstützungen und Unterfangungen herstellen
  • k)Bauteile aus geformten feuerfesten Werkstoffen und gemauerte Schornsteintragrohre ganz oder teilweise abbrechen
  • l)Maßnahmen zum Schutz der Umgebung gegen Emissionen ausgehend von den Um- und Rückbaumaßnahmen umsetzen
  • m)Gefahrstoffe erkennen, Sicherung und Entsorgung veranlassen
12 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
  • d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
  • e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
  • f)Kunden und Kundinnen sowie betrieblich beteiligte Personen über fertiggestellte Arbeiten informieren
  • g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Abschnitt C: 3. Ausbildungsjahr10 Positionen

  • Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerin (§ 7 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
  • g)Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Akteure über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
  • h)Fachbegriffe für Baustile, Bauteile, Baustoffe und Verfahren anwenden
  • i)Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen, Instandhaltungsmaßnahmen und -intervalle informieren
  • j)Wünsche von Kunden und Kundinnen sowie betriebliche Vorgaben in die Auftragsausführung einbeziehen und dokumentieren
  • k)erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben⁴6 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • n)Informationen zu Vorleistungen, Baukonstruktionen und Untergründen, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben unter Berücksichtigung bauphysikalischer Anforderungen auf Umsetzbarkeit prüfen
  • o)gewerkeübergreifende Abstimmungen für den eigenen Arbeitsbereich treffen
  • p)Arbeitsprozesse kontinuierlich dokumentieren
  • q)Prüf- und Messergebnisse, insbesondere objektbezogene Wetter- und Witterungsmessungen, dokumentieren und bewerten
  • r)Aufmaß nach Normen und Richtlinien erstellen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen⁴
  • gg)Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere im Schornsteinbau und bei Arbeiten in großen Höhen, umsetzen sowie Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
  • hh)Sicherungsmaßnahmen bei Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten ergreifen
  • ii)Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten unter hohen Temperaturen ergreifen
  • jj)Maßnahmen zum Artenschutz und zum Schutz der Vegetation beachten
  • kk)Maßnahmen zum Schutz der Umgebung gegen Emissionen ausgehend von der Baustelle umsetzen
  • ll)Teilbereiche von Baustellen räumen und übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen⁴
  • g)Werkzeuge und Maschinen für den Arbeitsablauf anfordern, transportieren, lagern, für den Einsatz vorbereiten und einsetzen
  • h)Werkzeuge und Maschinen überprüfen, Verunreinigungen der Umwelt vermeiden
  • i)Förder- und Transportgeräte bedienen, Lastaufnahme- und Anschlagmittel einsetzen
5 Herstellen und Sanieren von Konstruktionen aus geformten, feuerfesten Werkstoffen12 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)geformte feuerfeste Werkstoffe, feuerfeste Mörtel und feuerfeste Kitte nach Anforderung auswählen
  • b)Verankerungen im Feuerungsbau nach Anforderung unterscheiden, auswählen und einbauen
  • c)Stahlkonsolen im Feuerungsbau einbauen und Konsolen aus keramischen Werkstoffen herstellen und einbauen
  • d)Öffnungen mit feuerfesten Bogenkonstruktionen aus Formsteinen oder Fertigbauteilen überdecken
  • e)feuerfeste Deckenkonstruktionen, insbesondere Formsteingewölbe- und Hängedeckenkonstruktionen, unter Berücksichtigung der Maßordnung im Feuerungsbau, durch Formsteine und Fertigteile herstellen
  • f)Heißreparaturen mit geformten feuerfesten Werkstoffen durchführen
6 Herstellen und Sanieren von Konstruktionen aus ungeformten, feuerfesten Werkstoffen10 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)ungeformte feuerfeste Werkstoffe, insbesondere feuerfeste Massen und feuerfeste Betone, nach Anforderung unterscheiden, auswählen und verarbeiten
  • b)feuerungsbauspezifische Maschinen, insbesondere Spritzmaschinen, auswählen, einsetzen und bedienen
  • c)Verankerungen im Feuerungsbau nach Anforderung unterscheiden, auswählen und einbauen
  • d)Öffnungen mit feuerfesten Bogenkonstruktionen aus ungeformten feuerfesten Werkstoffen überdecken
  • e)feuerfeste Wand-, Decken und Bodenkonstruktionen, insbesondere durch Spritzen, Stampfen, Betonieren, herstellen
  • f)Schalungen für den Feuerungsbau, insbesondere für Öffnungen und Hängedecken, herstellen und einbauen
  • g)Heißreparaturen mit ungeformten, feuerfesten Werkstoffen durchführen
7 Herstellen und Sanieren von Schornsteintragrohren aus Stahlbeton8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Werkstoffe für Schornsteintragrohre aus Stahlbeton unterscheiden und auswählen
  • b)freistehende Schornsteintragrohre aus Stahlbeton herstellen
  • c)freistehende Schornsteintragrohre aus Fertigteilen herstellen
  • d)Aufbau und Funktionsweise von Gleitschalungen erläutern
  • e)Schadensbilder an Schornsteinen aus Stahlbeton unterscheiden
  • f)Sanierungsmaßnahmen an Stahlbetonschornsteinen umsetzen
8 Montieren und Sanieren von Schornsteintragrohren aus Stahl6 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Werkstoffe für Schornsteine aus Stahl unterscheiden
  • b)freistehende Schornsteine aus Stahl unter Beachtung des Blitzschutzes montieren und mit der Verankerung am Fundament verbinden
  • c)Korrosions- und Oberflächenschutz auf Schornsteintragrohre aus Stahl auftragen
  • d)Schadensbilder an Schornsteinen aus Stahl, insbesondere unter Beachtung der Schichtdicke und Wandstärke, unterscheiden
  • e)Sanierungsmaßnahmen an Stahlschornsteinen umsetzen
9 Herstellen und Sanieren von Schornsteininnenrohren8 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • a)Werkstoffe für Schornsteininnenrohre unterscheiden und auswählen
  • b)Schornsteininnenrohre aus Mauerwerk herstellen
  • c)Keramische Schornsteininnenrohre herstellen
  • d)Schornsteininnenrohre aus Stahl montieren
  • e)Schornsteininnenrohre aus glasfaserverstärkten Kunststoffen montieren
  • f)Wärmedämmung für Schornsteininnenrohre, insbesondere Schaumglasdämmung, einbauen
  • g)Schadensbilder an Schornsteininnenrohren unterscheiden
  • h)Sanierungsmaßnahmen an Schornsteininnenrohren umsetzen
10 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen⁴2 Wochen im 25. bis 36. Monat
  • h)Methoden der Qualitätssicherung anwenden
  • i)Aufmaße über durchgeführte Arbeiten erstellen
  • j)Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichungen ergreifen
  • k)Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen kontrollieren und dokumentieren sowie Reinigungsmaßnahmen kontrollieren und dokumentieren
  • l)bei der Erstellung von Abnahmeprotokollen mitwirken
  • m)Reklamationen entgegennehmen und weiterleiten
  • n)kundenrelevante Informationen zu Maßnahmen zur Funktions- und Werterhaltung weitergeben
  • o)Auswirkungen der Kundenzufriedenheit auf das Betriebsergebnis im Rahmen der eigenen Arbeiten berücksichtigen
  • p)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.4 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Feuerungs- und Schornsteinbauer?

Die Ausbildung dauert 3 Jahre und ist in der Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen geregelt. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht. Teil 1 der Prüfung liegt im vierten Ausbildungshalbjahr.

Was schreibe ich für Arbeiten auf der Baustelle ins Berichtsheft?

Nennen Sie die Tätigkeit, das Bauteil und das Verfahren, zum Beispiel Ausmauern einer Brennkammer mit Schamottesteinen oder Einbau eines Innenrohrs. Ergänzen Sie, was Sie geprüft oder gemessen haben. Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie nicht.

Muss ich überbetriebliche Lehrgänge eintragen?

Ja, Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte gehören mit Thema, Ort und Stunden in den Nachweis. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Fragen Sie bei Unklarheiten Ihren Ausbilder.

Wird das Berichtsheft in der Gesellen- oder Abschlussprüfung bewertet?

Nein, es wird nicht bewertet. Sie müssen es aber vorlegen, um zugelassen zu werden (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG bei der Industrie- und Handelskammer, § 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO bei der Handwerkskammer). Führen Sie es deshalb regelmäßig, damit nichts fehlt.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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