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Berichtsheft als Florist: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Floristen gehören die Arbeiten der Woche im Betrieb, etwa Pflanzenpflege, Sträuße und Gestecke, Trauer- und Hochzeitsfloristik, Beratung und Verkauf, Warenannahme und Kalkulation, sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Florist ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen und zur Floristin (Floristen-Ausbildungsverordnung, FloristAusbV) vom 31. Januar 2025, die seit dem 1. August 2025 gilt. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte, Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen nennt die Verordnung nicht; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.

Das Ausbildungsberufsbild gliedert die Inhalte in Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWare vom Großmarkt annehmen, Schnittblumen anschneiden und in frisches Wasser mit Frischhaltemittel stellen, Eimer reinigen8
DienstagTopfpflanzen gießen und auf Schädlinge kontrollieren, Verwelktes entfernen, einfachen Biedermeierstrauß binden8
MittwochBerufsschule: Pflanzenkunde, Farbenlehre, Fachrechnen8
DonnerstagBlumen für ein Gesteck drahten und anstecken, Steckschaum wässern, Gesteck fertigstellen, Preis nach Materialliste ausrechnen8
FreitagSchaufenster mit Frühjahrsblühern neu dekorieren, Kundschaft beim Blumenkauf bedienen, Kasse abrechnen, Werkstatt reinigen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagBeratungsgespräch zur Trauerfloristik: Wünsche und Budget aufnehmen, Entwurf für einen Kranz skizzieren, Werkstoffliste und Kalkulation erstellen8
DienstagTrauerkranz auf Kranzkörper binden, Schleife beschriften lassen, Auslieferung mit Fahrer abstimmen8
MittwochBerufsschule: Warenwirtschaft, Angewandte Technologie, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagHochzeitsfloristik vorbereiten: Brautstrauß im Entwurf festlegen, Tischschmuck fertigen, Bedarf an Blumen berechnen und bestellen8
FreitagWareneingang prüfen, Bestände im Warenwirtschaftssystem abgleichen, Ladenpräsentation umgestalten, Social-Media-Beitrag mit Foto vorbereiten8

Berufsschule im Berichtsheft des Floristen

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Farbkontraste und Formen im Strauß“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Welche Themen in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Florist

StattBesser
Blumen gebundenBiedermeierstrauß aus fünf Blumensorten gebunden, Stiele schräg angeschnitten, Strauß verpackt
Gesteck gemachtSteckschaum gewässert, Blumen angesteckt, Gesteck nach Farbvorgabe fertiggestellt
Pflanzen gepflegtTopfpflanzen gegossen, auf Läuse kontrolliert, Verwelktes entfernt
Kunden beratenKundin zur Pflege von Schnittblumen beraten, passende Vase empfohlen
Im Laden geholfenSchaufenster dekoriert, Preisschilder erneuert, Kasse abgerechnet

Fachberichte und zuständige Stelle

Florist ist ein Ausbildungsberuf in Industrie und Handel. Zuständige Stelle ist die IHK; Ihren Ausbildungsvertrag trägt sie in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ein. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos von Arbeitsstücken verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Nehmen Sie an Lehrgängen außerhalb der Ausbildungsstätte teil, tragen Sie Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen und Anschriften von Kundschaft, etwa bei Trauerfloristik, brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Ausbildungsordnung sieht eine Abschlussprüfung in zwei Teilen vor. Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden und prüft die Inhalte der ersten 18 Monate, vor allem das Herstellen floraler Werkstücke. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: Entwerfen und Umsetzen floraler Projekte, Angewandte Technologie, Warenwirtschaft sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen und zur Floristin (FloristAusbV 2025), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten11 Positionen

1 Pflanzenschmuck und Blumenschmuck anlassbezogen gestalten15 Wochen im 1. bis 18. Monat, 20 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)florale und nonflorale Werkstoffe und technische Hilfsmittel sowie handwerkliche Fertigungstechniken anlassbezogen auswählen
  • b)Gestaltungselemente, insbesondere Gestaltungsart, Ordnungsart, Anordnungsart, Farbe und Textur, einsetzen
  • c)florale und nonflorale Werkstoffe präparieren und stabilisieren
  • d)Kranzkörper anfertigen, insbesondere Kranzkörper binden
  • e)Sträuße, Gefäßfüllungen und Pflanzungen anfertigen
  • f)Anstecker anfertigen
  • g)betriebliche Standards zur Qualitätssicherung bei der Gestaltung von Pflanzenschmuck und Blumenschmuck umsetzen
  • h)Werkzeuge und Maschinen unter Berücksichtigung von Sicherheitsvorschriften und Bedienungsanleitungen einsetzen
  • i)Trends bei der Gestaltung von Pflanzenschmuck und Blumenschmuck berücksichtigen
  • j)Kränze und Formbinderei anfertigen
  • k)Tischfloristik, insbesondere Gestecke, unter Berücksichtigung von Tischformen und Tischgrößen planen und anfertigen
  • l)Hochzeitsfloristik, insbesondere Schmuck für Braut und Bräutigam, Körperschmuck sowie Fahrzeugschmuck, planen und anfertigen
  • m)Trauerfloristik, insbesondere Sargschmuck und Urnenschmuck sowie Trauerkränze und Trauergestecke, unter Berücksichtigung von Friedhofssatzungen planen und anfertigen
  • n)Raumfloristik unter Berücksichtigung von Raummerkmalen und Lichteinwirkungen planen und anfertigen
  • o)Bedeutung von Stilkunde bei der Gestaltung von floralen Werkstücken berücksichtigen
  • p)Raumbegrünungen planen und anfertigen
2 Pflanzen pflegen und Pflanzenteile versorgen sowie Maßnahmen zum Pflanzenschutz ergreifen20 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Gattungen, Arten und Sorten von Pflanzen und Pflanzenteilen sowie deren Herkunft bestimmen und unter Berücksichtigung der Nomenklatur ins botanische System einordnen
  • b)Werkstoffkalender, insbesondere saisonale Werkstoffkalender, unter Berücksichtigung von botanischen Bezeichnungen und Handelsbezeichnungen erstellen und einsetzen
  • c)Lebensvorgänge von Pflanzen und Pflanzungen unter Berücksichtigung von Wachstumsfaktoren fördern und optimieren
  • d)Schnittblumen, Schnittgrün und Pflanzenteile unter Berücksichtigung ihrer Ansprüche versorgen
  • e)Gefahrensymbole, insbesondere von Pflanzenschutzmitteln, erläutern
  • f)Bedeutung und Ziel des Pflanzenschutzgesetzes und der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung sowie Begriffe des Pflanzenschutzgesetzes erläutern
  • g)Schadbilder von Schädlingen und Krankheiten erkennen und deren Ursachen aufzeigen sowie Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten unter Berücksichtigung rechtlicher Regelungen aufzeigen
  • h)Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes, insbesondere des biologischen Pflanzenschutzes, aufzeigen
  • i)Eigenschaften und Anwendungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln erläutern
  • j)Vorschriften für die Abgabe und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln gemäß Pflanzenschutzgesetz und Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung anwenden
3 Kunden und Kundinnen serviceorientiert beraten8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 9 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Kunden und Kundinnen begrüßen, Methoden der aktiven Ansprache einsetzen sowie Wünsche und Kaufmotive erfassen und darauf eingehen
  • b)Verkaufsgespräche mit Kunden und Kundinnen anlassbezogen, adressatengerecht und situationsgerecht sowie zielorientiert führen
  • c)eigenes Auftreten als Beitrag zur Zufriedenheit und Bindung von Kunden und Kundinnen reflektieren und Schlussfolgerungen daraus ziehen
  • d)Waren produkt- und anlassbezogen verpacken
  • e)Waren zum Schutz vor Transportschäden und Witterungseinflüssen verpacken sowie Möglichkeiten der Warenzustellung aufzeigen
  • f)Kunden und Kundinnen über nachhaltiges floristisches Handeln sowie über ökologisch und sozial nachhaltige Produkte und Verhaltensweisen informieren
  • g)Kunden und Kundinnen im Rahmen von Verkaufsgesprächen über Eigenschaften von Sortimenten sowie über deren Verwendung und Pflege informieren; Qualitäts- und Preisunterschiede begründen
  • h)konzeptionelle Beratungen, insbesondere zu Tischfloristik, Hochzeitsfloristik, Trauerfloristik und Raumfloristik, planen und durchführen, auch unter Nutzung digitaler Medien, dabei auftragsbezogene Daten erfassen
  • i)Entwürfe und Angebote unter Berücksichtigung von analogen und digitalen Medien erstellen, den Kunden und Kundinnen unter Anwendung von Präsentationstechniken vorstellen und mit diesen abstimmen
  • j)zur Bindung sowie zur Erweiterung des Kundenstamms betriebliche Serviceleistungen und Dienstleistungen anbieten sowie Zusatzverkäufe generieren
  • k)Reklamationen entgegennehmen und Lösungen kundenorientiert und unter Berücksichtigung von betrieblichen Vorgaben anbieten
  • l)Einsatzmöglichkeiten und Eignung von digitalen Medien beurteilen und diese einsetzen
4 Kalkulationen durchführen sowie Produkte und Dienstleistungen verkaufen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Mengen und Verkaufspreise auftragsbezogen nach betrieblichen Vorgaben kalkulieren und bewerten
  • b)florale Werkstücke und Dienstleistungen sowie nonflorale Waren verkaufen
  • c)Zahlungssysteme und Kassensysteme anwenden
  • d)Rechnungen unter Berücksichtigung von Zahlungsbedingungen erstellen und an der analogen und digitalen Abwicklung des Zahlungsverkehrs mitwirken
5 Marketingmaßnahmen planen und umsetzen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)betriebliche Ausrichtung und Standortfaktoren bei der Planung von analogen und digitalen Marketingmaßnahmen, insbesondere im Hinblick auf den Einsatz von Werbemedien, berücksichtigen
  • b)saisonale Einflussfaktoren bei der Gestaltung von Marketingmaßnahmen berücksichtigen
  • c)Marketingmaßnahmen anlassbezogen, kostenorientiert sowie standortorientiert und zielgruppenorientiert auswählen
  • d)an der Konzeption betrieblicher Außendarstellung mitwirken
  • e)Marketingmaßnahmen auf der Grundlage eines einheitlichen Geschäftsauftritts durchführen
  • f)Wirksamkeit von Marketingmaßnahmen ermitteln und bewerten
  • g)Ansätze zur Verbesserung des Marketings identifizieren, Schlussfolgerungen ableiten und Maßnahmen vorschlagen
  • h)Bildmaterial und Texte unter Berücksichtigung rechtlicher Regelungen, insbesondere des Urheberrechts, erstellen
6 Waren präsentieren6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Vollständigkeit und Qualität des Warenangebotes prüfen und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
  • b)Produktinformationen analog und digital bereitstellen, Waren unter Einhaltung rechtlicher Regelungen auszeichnen und Produktinformationen zur Verkaufsförderung einsetzen
  • c)Waren unter Berücksichtigung der Regeln zur Gestaltung von Verkaufsräumen und Warenträgern verkaufsfördernd präsentieren
  • d)Erscheinungsbild des Betriebes beurteilen und Verbesserungsmöglichkeiten aufzeigen
7 Waren beschaffen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Bedarfe an Waren, insbesondere an floralen und nonfloralen Werkstoffen und technischen Hilfsmitteln, ermitteln
  • b)Bedarfsplanungen durchführen
  • c)rechtliche Regelungen, insbesondere zum Naturschutz und Artenschutz sowie zum Umgang mit invasiven Arten, einhalten
  • d)externe und betriebsinterne Informations- und Kommunikationssysteme für die Beschaffung von Waren nutzen
  • e)Bezugsquellen ermitteln und auswählen sowie Angebote unter Berücksichtigung von ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit, insbesondere von Saisonalität, Regionalität und Lieferketten sowie von Qualitäts- und Gütesiegeln, einholen, auch in einer Fremdsprache
  • f)Angebote, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitäten, Mengen, Preisen und Lieferzeiten sowie von Liefer- und Zahlungsbedingungen, vergleichen, bewerten und auswählen
  • g)Bestellungen durchführen und Liefertermine überwachen
8 Waren annehmen und lagern sowie Warenbestände überwachen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Waren annehmen und Lieferscheine prüfen
  • b)Einhalten von Lieferterminen, Qualitäten, Mengen und Preisen kontrollieren
  • c)Mängel feststellen, beurteilen und dokumentieren sowie Maßnahmen zu deren Behebung einleiten
  • d)Wareneingänge erfassen
  • e)Lagerbestände überwachen und dokumentieren sowie Inventuren durchführen
  • f)Wiederverwendbarkeit von Verpackungen prüfen sowie Abfälle trennen und nach rechtlichen Regelungen entsorgen
  • g)Waren gemäß ihren Ansprüchen werterhaltend lagern sowie Lagerbedingungen kontrollieren, steuern und dokumentieren
  • h)Warenströme erfassen
9 Arbeitsabläufe planen, steuern und optimieren10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsaufträge prüfen
  • b)Arbeitsabläufe unter Beachtung von Qualitätsvorgaben, Ressourcenschonung, wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen und Arbeitsschritte festlegen
  • c)Werkstofflisten erstellen
  • d)Werkstoffe und Betriebsmittel vorbereiten und bereitstellen sowie Arbeitsplätze unter Berücksichtigung von Arbeitsabläufen vorbereiten und einrichten
  • e)Arbeitsergebnisse dokumentieren und kontrollieren
  • f)Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
  • g)Arbeitsabläufe, Arbeitszeiten und Arbeitsergebnisse analysieren, auswerten und optimieren
10 Werkstoffe und Betriebsmittel bereitstellen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Werkzeuge und Maschinen auftragsbezogen auswählen, vorbereiten und bereitstellen
  • b)Werkzeuge und Maschinen reinigen, pflegen und aufbewahren
  • c)Störungen an Werkzeugen und Maschinen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung der Störungen veranlassen
  • d)Werkstoffe auftragsbezogen vorbereiten und bereitstellen
  • e)persönliche Schutzausrüstung auswählen und einsetzen
  • f)Verfügbarkeit und Qualität von Werkstoffen prüfen und sicherstellen
  • g)Funktionsfähigkeit von Werkzeugen und Maschinen sicherstellen
11 Geschäftserfolg auf Grundlage kaufmännischer Steuerung und Kontrolle sicherstellen6 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Tagesabschlüsse erstellen und kontrollieren
  • b)an der Ermittlung betrieblicher Kosten- und Leistungsstrukturen unter Berücksichtigung von Steuern und Abgaben mitwirken
  • c)Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung anhand von Kennziffern analysieren sowie Schlussfolgerungen ableiten und Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen
  • d)saisonale Einflussfaktoren auf die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen
  • e)Auswirkungen unterschiedlicher Faktoren, insbesondere von Preisgestaltung, Beständen und Kosten, auf Kalkulation von Verkaufspreisen und Betriebsergebnis beurteilen
  • f)betrieblichen Schriftverkehr digital durchführen
  • g)Bedeutung branchenübergreifender Kooperationen und Serviceleistungen für den Betriebserfolg erläutern
  • h)Perspektiven, Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken von Selbständigkeit aufzeigen

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
  • c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
  • d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
  • e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
  • g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
  • h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
  • i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
  • b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
  • c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
  • d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
  • e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
  • f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
  • g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
  • a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
  • b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
  • c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
  • e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
  • f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
  • a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
  • b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
  • c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
  • d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
  • e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
  • f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
  • g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
  • h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Florist ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche, etwa Pflanzenpflege, Sträuße, Gestecke und Kränze, Beratung, Verkauf, Warenannahme und Kalkulation, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Gesteck nach Farbvorgabe angesteckt“. Kundennamen sind nicht nötig.

Gibt es beim Floristen Schwerpunkte?

Nein. Die Ausbildungsverordnung nennt keine Schwerpunkte, Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen. Die Ausbildung dauert drei Jahre. In der Abschlussprüfung legt der Prüfungsausschuss fest, welche Tätigkeit zugrunde liegt, etwa Tisch-, Hochzeits-, Trauer- oder Raumfloristik.

Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?

Das bestimmen Ihre Kammer und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen, Fachberichte oder Fotos Ihrer Arbeitsstücke vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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