Berichtsheft als Winzer: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft gehört, was Sie im Weinberg, im Keller und in der Vermarktung tatsächlich gemacht haben: Rebschnitt und Laubarbeiten, Bodenpflege und Pflanzenschutz, Lese, Maischebehandlung, Gärführung und Abfüllung, Probenverkostung und Verkauf in der Vinothek. Dazu kommen die Themen der Berufsschule und Lehrgänge. Eingetragen wird je Woche, kurz und konkret, mit Datum und Stundenzahl.
Stand: 21.10.2026
Was als Winzer ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin (WinzerAusbV 1997). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; das erste Jahr ist die berufliche Grundbildung, im zweiten und dritten Jahr folgt die Fachbildung. Wer ein anerkanntes schulisches Berufsgrundbildungsjahr absolviert hat, steigt im zweiten Ausbildungsjahr ein.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen (Organisation, Berufsbildung, Arbeitsrecht, Arbeitssicherheit, Umweltschutz)
- Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion (Beobachten und Informieren, Planen und Kontrollieren)
- Maschinen und Geräte einsetzen, pflegen und warten
- Berechnungen und betriebliche Abläufe, etwa Aufzeichnungen und Kalkulation
- Traubenerzeugung: Bodenpflege und Bodenfruchtbarkeit
- Traubenerzeugung: qualitäts- und umweltorientierter Rebanbau
- Kellerwirtschaft: önologische Verfahren und Weinbereitung
- Kellerwirtschaft: Grundlagen weiterer Trauben- und Weinprodukte
- Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse: Aufbereiten, Verpacken, Beraten und Verkaufen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Rebschnitt in der Erziehungsart Spaliererziehung: Fruchtruten ausgewählt, Altholz entfernt, Schnittmenge je Stock eingeschätzt | 8 |
| Dienstag | Rebschnitt fortgesetzt, Schnittholz zwischen den Zeilen gehäckselt, Schere und Rebschere geschärft und geölt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Rebsorten und Rebenwachstum, Betriebsorganisation, Arbeitssicherheit | 8 |
| Donnerstag | Anbinden der Fruchtruten am Draht, Heftmaterial kontrolliert, Ausfälle in der Anlage markiert | 8 |
| Freitag | Schlepper nach Anleitung gewartet (Ölstand, Luftdruck, Schmierstellen), Werkstatt aufgeräumt, Wochenbericht geschrieben | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Mostgewicht und Säure der Jungweine gemessen, Gärverlauf im Tank dokumentiert, Gärtemperatur nachgeregelt | 8 |
| Dienstag | Abstich des Jungweins mit dem Kellermeister, Schwefelzugabe berechnet und dosiert, Tanks gereinigt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Weinbehandlung und Weinfehler, Betriebswirtschaft, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Abfüllanlage eingerichtet, Flaschenweine abgefüllt und etikettiert, Chargennummern und Füllmengen erfasst | 8 |
| Freitag | Verkostung für Gäste in der Vinothek begleitet, Weine beschrieben, Bestellungen aufgenommen, Lagerbestand abgeglichen | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Winzers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Rebenphysiologie, Pflanzenschutz oder Weinrecht. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Winzer
| Statt | Besser |
|---|---|
| Im Weinberg gearbeitet | Laubarbeit im Riesling: Triebe eingeschlagen, Geiztriebe entfernt, Traubenzone entblättert |
| Pflanzenschutz gemacht | Spritzung gegen Peronospora vorbereitet, Spritzbrühe angesetzt, Aufwandmenge nach Anweisung berechnet |
| Bei der Lese geholfen | Handlese von Spätburgunder, Fäulnis aussortiert, Mostgewicht mit dem Refraktometer gemessen |
| Im Keller mitgeholfen | Maische gepumpt, Pressprogramm der Kelter gestartet, Most nach dem Absetzen abgezogen |
| Wein verkauft | Kunden in der Vinothek beraten, Weine nach Rebsorte und Geschmacksrichtung erklärt, Kasse abgerechnet |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Weingütern, Winzergenossenschaften und Kellereien. Zuständige Stelle ist die Stelle für Berufsbildung in der Landwirtschaft; je nach Bundesland ist das die Landwirtschaftskammer oder eine Landesbehörde. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben die zuständige Stelle und der Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung hat einen praktischen und einen schriftlichen Teil. Praktisch erhalten Sie je eine Aufgabe aus der Traubenerzeugung, der Kellerwirtschaft und der Vermarktung, jeweils mit anschließendem Prüfungsgespräch. Schriftlich werden Traubenerzeugung, Kellerwirtschaft sowie Wirtschafts- und Sozialkunde geprüft. Zuvor findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres eine Zwischenprüfung statt.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin (WinzerAusbV 1997), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt I: Berufliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr18 Positionen
1. der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
1.1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- a)Standort, Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Ausstattung des Ausbildungsbetriebes beschreiben
- c)betriebliche Erzeugung und Dienstleistung, Bezugs- und Absatzwege und -formen beschreiben
- d)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen
1.2 Berufsbildung
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)Informationen für die eigene berufliche Fortbildung einholen
1.3 Mitgestalten sozialer Beziehungen
- a)soziale Beziehungen im Betrieb und im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten
- b)bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Rahmen betrieblicher Aufgabenstellungen und bestehender Kooperationsbeziehungen mitwirken
- c)Aufgaben der weinwirtschaftlichen und kommunalen Verwaltung beschreiben
- d)bei der Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen, Gewerkschaften und Verwaltungen mitwirken
- e)für den Ausbildungsbetrieb wichtige Geschäftspartner nennen
- f)Bedeutung beruflicher Wettbewerbe und weinwirtschaftlicher Veranstaltungen begründen
1.4 Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
- a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- b)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
- c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Aufsichtsbehörden nennen
- d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
- e)Gefahren für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifen
- f)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften anwenden
- g)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandschutzgeräte bedienen
- h)Verhalten bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe ergreifen
1.5 Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung
- a)Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanze erklären und Lebensräume an Beispielen beschreiben
- b)Bedeutung und Ziele des Umweltschutzes im Weinbau beschreiben
- c)Einfluß des Weinbaus auf Umwelt und Landschaft aufzeigen
- d)bei Maßnahmen der Landschaftspflege mitwirken
- e)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten und Materialien nennen und Möglichkeiten ihrer wirtschaftlichen Verwendung aufzeigen
- f)wirtschaftlichen und umweltschonenden Umgang mit Energieträgern beschreiben
2. Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
2.1 Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen
- a)Witterungsverlauf beobachten und dokumentieren
- b)Vorgänge im weinbaulichen Betrieb bei Pflanzen und technischen Prozessen wahrnehmen, Veränderungen feststellen und Schlußfolgerungen ziehen
- c)Informationen, insbesondere aus Gebrauchsanleitungen und Fachliteratur, auswählen und sammeln
- d)Fachinformationen für die betriebliche Arbeit auswerten
2.2 Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Produktion
- a)geeignete Arbeitsverfahren nennen und Arbeitsmittel auswählen
- b)Daten für die Produktion feststellen, insbesondere Aufwandmengen berechnen, Gewichte, Rauminhalte und Größe von Flächen schätzen und ermitteln
- c)Arbeitszeiten und -ergebnisse festhalten und kontrollieren
- d)Möglichkeiten der Datenverarbeitung nutzen
2.3 Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
- a)Werkzeuge und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen, einsetzen und einsatzbereit halten
- b)Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen pflegen und bei ihrer Instandhaltung mitwirken
- c)Aufbau und Funktion von Verbrennungsmotoren erklären
- d)Kraftübertragungselemente und Schutzvorrichtungen in ihrer Funktion pflegen und instandhalten
- e)beim Umfang mit Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen Arbeitssicherheit beachten
- f)Schutzmaßnahmen und Sicherungen an elektrischen Anlagen erklären
- g)Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz einhalten
2.4 Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen
- a)bei der Ermittlung des Bedarfs an Betriebsmitteln mitwirken
- b)Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen
- c)Preisangebote vergleichen
- d)Marktberichte lesen und Entwicklungen am Markt verfolgen
3. Traubenerzeugung
3.1 Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhaltung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit
- a)Standortfaktoren beschreiben
- b)Bodenart und Bodenbestandteile bestimmen sowie Bodenzustand und -fruchtbarkeit erläutern
- c)Bodenprofil anlegen und Bodenaufbau erläutern
- d)Bodenproben entnehmen
- e)bei der Bodenpflege und -bearbeitung mitwirken
3.2 qualitätsorientiertes und umweltschonendes Pflanzen, Pflegen und Nutzen von Reben
- a)Dünger und deren Einsatzmöglichkeiten beschreiben und bei ihrer Ausbringung mitwirken
- b)Arbeiten am Rebstock durchführen
- c)Pflanzen und Pflanzenteile bestimmen, Vegetationsverlauf beobachten
- d)Schadbilder an Reben erkennen und bei Pflanzenschutzmaßnahmen mitwirken
- e)bei der Traubenlese mitwirken
- f)Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Traubenerzeugung durchführen
- g)Grundlagen einer umweltschonenden Traubenerzeugung nennen
4. Kellerwirtschaft
4.1 oenologische Verfahren; qualitätsorientiertes und umweltschonendes Bereiten von Wein
- a)bei der Traubenannahme und -Verarbeitung mitwirken
- b)Mostgewicht und Säuregehalt ermitteln
- c)beim Weinausbau mitwirken
5. Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse
5.1 Ausstatten und Verpacken
bei der Ausstattung und Verpackung von Wein mitwirken
Abschnitt II: Berufliche Fachbildung im zweiten und dritten Ausbildungsjahr17 Positionen
- Fertigkeiten und Kenntnisse
1. der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
1.1 die in § 4 Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildes
die in Abschnitt I lfd. Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse
1.2 Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung
- a)berufsbezogene Regelungen zum Umweltschutz, insbesondere des Abfall-, Immissionsschutz-, Wasser-, Boden-, Natur- und Artenschutzrechts, des Pflanzenschutz- sowie des Sortenschutzrechts, anwenden
- b)Abfälle vermeiden und unter Beachtung rechtlicher, betrieblicher und materialbedingter Erfordernisse aufbereiten und entsorgen; Möglichkeiten des Recyclings nutzen
- c)Betriebsmittel unter umweltschonenden und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen und verwenden
- d)mit Energiearten umweltschonend und kostensparend umgehen
2. Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
2.1 Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen
- a)Wetter- und Witterungsverlauf beobachten und beurteilen, Prognoseverfahren nutzen und bei der betrieblichen Arbeit berücksichtigen
- b)Entwicklung der Vegetation im Weinberg verfolgen, Veränderungen feststellen und Schlußfolgerungen ziehen
- c)Ablauf von technischen Prozessen verfolgen, Störungen feststellen und Maßnahmen ergreifen
- d)Fachinformationen für die betriebliche Arbeit auswerten und nutzen
2.2 Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Produktion
- a)Betriebsdaten erfassen, einordnen und beurteilen
- b)Arbeits- und Produktionsabläufe planen und veränderten Bedingungen anpassen
- c)Zeitpläne unter Berücksichtigung von Arbeits- und Produktionsschwerpunkten aufstellen
- d)Arbeitsaufwand und -ergebnisse bewerten
2.3 Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
- a)Betriebsbereitschaft von technischen Einrichtungen, Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Transportmitteln prüfen, diese auswählen und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften einsetzen
- b)Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten umweltgerecht und nach Plan durchführen
- c)Betriebsstoffe sach- und umweltgerecht lagern
- d)Reparaturen und Veränderungen an Gebäuden und baulichen Anlagen durchführen
2.4 Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen
- a)Markt- und Preisinformationen einholen, vergleichen und bewerten
- b)Marktentwicklungen beobachten und bewerten
- c)Kalkulationen anhand von Beispielen erstellen
- d)beim Bestellen von Betriebsmitteln und bei der Abrechnung gelieferter Waren mitwirken
- e)Formen des Bezuges von Betriebsmitteln miteinander vergleichen
- f)schriftlichen Geschäftsverkehr führen
- g)bei Einkaufsgesprächen mitwirken
3. Traubenerzeugung
3.1 Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhaltung einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit
- a)Böden, insbesondere Bodenarten und -typen, beurteilen und Folgerungen für Bodenpflegemaßnahmen ziehen
- b)boden- und rebenspezifische Pflegemaßnahmen umweltschonend durchführen
- c)Bodenschäden feststellen und beheben
3.2 qualitätsorientiertes und umweltschonendes Pflanzen, Pflegen und Nutzen von Reben
- a)Standortfaktoren beurteilen und Schlußfolgerungen für den Rebenanbau ziehen
- b)Nährstoffbedarf ermitteln und bedarfsgerecht düngen
- c)Pflanzenschutzmittelbedarf flächenbezogen ermitteln und Pflanzenschutzmaßnahmen durchführen
- d)bei der Erstellung von Neuanlagen mitwirken
- e)Pflanzgut prüfen und Reben pflanzen
- f)Begrünungs- und Bodenbedeckungsmaßnahmen durchführen
- g)Rebsorten erkennen und beurteilen
- h)Fauna und Flora im Weinberg erfassen und deren Lebensbedingungen beschreiben
- i)Nutz- und Schadorganismen unterscheiden, Nützlinge schonen
- k)Anbaumaßnahmen qualitätsfördernd und umweltschonend durchführen und beurteilen
- l)Traubenlese planen sowie sachgerecht und qualitätsorientiert durchführen
4. Kellerwirtschaft
4.1 oenologische Verfahren; qualitätsorientiertes und umweltschonendes Bereiten von Wein
- a)Trauben annehmen, beurteilen und verarbeiten
- b)Moste nach Qualitätsstufen einordnen
- c)Maische behandeln
- d)Most behandeln
- e)oenologische Verfahren durchführen, insbesondere anreichern, entsäuern, schwefeln und schönen
- f)Süßreserve bereiten und einlagern
- g)Gärung einleiten und überwachen sowie gärfördernde und -hemmende Maßnahmen durchführen
- h)Wein behandeln und ausbauen, insbesondere Abstichs-, Klärungs- und Stabilisierungsmaßnahmen durchführen
- i)Entwicklung des Weines beurteilen, Weinmängel, -fehler und -krankheiten vermeiden, erkennen und behandeln
- k)Qualitätssicherungs- und Kontrollmaßnahmen durchführen, insbesondere Kellerhygiene, mikrobiologische Stabilität und Oxidationsschutz sicherstellen
- l)Trennverfahren durchführen
- m)Wein füllfertig machen
- n)Wein abfüllen
- o)Rückstände aus der Kellerwirtschaft aufbereiten sowie umweltgerecht verwerten und entsorgen
- p)weinrechtliche Bestimmungen anwenden
4.2 Grundlagen des Herstellens sonstiger Erzeugnisse aus Trauben und Wein
- a)Ausgangsprodukte für sonstige Erzeugnisse bereiten
- b)Verfahren zur Herstellung eines sonstigen Erzeugnisses und die dazugehörenden Rechtsgrundlagen kennen
5. Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse
5.1 Ausstatten und Verpacken
- a)Grundlagen des Bezeichnungsrechts kennen
- b)Flaschen ausstatten
- c)Auszeichnungen erläutern
- d)betriebliche Erzeugnisse entsprechend ihren Transportanforderungen verpacken
5.2 Beraten und Verkaufen
- a)Kunden über die betrieblichen Erzeugnisse informieren
- b)Wein nach Prüfmerkmalen ansprechen
- c)Wein verkaufsfördernd präsentieren
- d)Verkauf betrieblicher Erzeugnisse durchführen
Zeitliche Gliederung
Erstes Ausbildungsjahr
- 1)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
- lfd. Nr. 1der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
- lfd. Nr. 2.4Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen,
- lfd. Nr. 3Traubenerzeugung,
- lfd. Nr. 4Kellerwirtschaft
- 2)In einem Zeitrahmen von insgesamt 6 bis 8 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
- lfd. Nr. 3Traubenerzeugung
- lfd. Nr. 2.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- lfd. Nr. 2.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Produktion,
- lfd. Nr. 2.3Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
- 3)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
- lfd. Nr. 4Kellerwirtschaft
- lfd. Nr. 2.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- lfd. Nr. 2.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Arbeitsabläufen und Produktion,
- lfd. Nr. 2.3Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
- lfd. Nr. 5.1Ausstatten und Verpacken
Zweites Ausbildungsjahr
- 1)In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen fortzuführen.
- lfd. Nr. 3Traubenerzeugung
- lfd. Nr. 1der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- lfd. Nr. 2Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
- 2)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen fortzuführen.
- lfd. Nr. 4Kellerwirtschaft
- lfd. Nr. 1der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- lfd. Nr. 2Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
- 3)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen fortzuführen.
- lfd. Nr. 5Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse
- lfd. Nr. 3Traubenerzeugung,
- lfd. Nr. 4Kellerwirtschaft
Drittes Ausbildungsjahr
- 1)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen weiter zu vermitteln und zu vertiefen.
- lfd. Nr. 3Traubenerzeugung
- lfd. Nr. 1der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- lfd. Nr. 2Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
- 2)In einem Zeitrahmen von insgesamt 5 bis 7 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen weiter zu vermitteln und zu vertiefen.
- lfd. Nr. 4Kellerwirtschaft
- lfd. Nr. 1der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- lfd. Nr. 2Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion
- 3)In einem Zeitrahmen von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen weiter zu vermitteln und zu vertiefen.
- lfd. Nr. 5Vermarkten betrieblicher Erzeugnisse
- lfd. Nr. 2.4Erstellen von Kalkulationen und Abwickeln von Geschäftsvorgängen,
- lfd. Nr. 3Traubenerzeugung,
- lfd. Nr. 4Kellerwirtschaft
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Winzer das Berichtsheft führen?
Üblich ist ein Eintrag je Woche, die genauen Vorgaben machen Betrieb und zuständige Stelle. Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Gerade in der Lese lohnt es sich, täglich Stichworte zu notieren, damit am Wochenende nichts fehlt.
Wer sieht mein Berichtsheft durch?
Ihr Ausbilder sieht den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Er prüft, ob Ihre Einträge zu den Tätigkeiten im Weinberg und im Keller passen, und bestätigt sie mit seiner Unterschrift.
Was trage ein, wenn der Betrieb saisonbedingt wenig Kellerarbeit hat?
Tragen Sie das ein, was Sie tatsächlich getan haben, etwa Rebschnitt, Anbinden oder Wartung von Maschinen. Die Inhalte des Rahmenplans verteilen sich über drei Jahre und die Jahreszeiten. Kellerarbeiten holen Sie nach Lese und Gärung nach, Lehrgänge können Lücken ergänzen.
Zählt das Berichtsheft in der Abschlussprüfung?
Der Nachweis wird in der Prüfung nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Ohne vorgelegten Ausbildungsnachweis werden Sie nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin (WinzerAusbV 1997), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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