Berichtsheft als Pferdewirt: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Pferdewirt gehören alle Tätigkeiten, die Sie im Betrieb und in der Berufsschule ausgeführt haben: Füttern und Misten, Weide- und Stallmanagement, Pflege und Gesundheitskontrolle, Longieren, Reiten und Fahren, Bodenarbeit, Zuchtarbeit, Kundenbetreuung und Betriebsorganisation. Je nach Fachrichtung kommen Rennstall, Zuchtschau oder Spezialreitweise hinzu. Wichtig ist, dass jeder Eintrag zeigt, was Sie konkret gemacht haben und mit welchem Ziel.
Stand: 21.10.2026
Was als Pferdewirt ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt und zur Pferdewirtin (PfWirtAusbV 2010). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Es gibt fünf Fachrichtungen: Pferdehaltung und Service, Pferdezucht, Klassische Reitausbildung, Pferderennen und Spezialreitweisen. Welche Fachrichtung Sie lernen, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Für alle Fachrichtungen gemeinsam gelten unter anderem diese Bereiche, denen sich Ihre Einträge zuordnen lassen:
- Tiergerechte Pferdehaltung und Pferdefütterung
- Tierschutz und Tiergesundheit
- Ausbildung und Vorbereitung von Pferden für Zucht- und Leistungsprüfungen
- Betriebliche Abläufe und Organisation, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
- Dienstleistungen, Kundenorientierung und Marketing
- Pferdezucht und Pferdeaufzucht
- Ausrüstung sowie Einsatz von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Naturschutz und Nachhaltigkeit
- Fachrichtungsspezifisch, zum Beispiel Stall- und Weidemanagement, Zuchtplanung, Training von Rennpferden oder Grundausbildung in einer Spezialreitweise
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag. Das Beispiel stammt aus der Fachrichtung Pferdehaltung und Service.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Boxen ausgemistet, Heu und Kraftfutter nach Fütterungsplan zugeteilt, Wasserautomaten kontrolliert, Pferde auf die Weide gebracht und Zaun auf Schäden geprüft | 8 |
| Dienstag | Pferde geputzt und gesattelt, Hufe ausgekratzt und auf Auffälligkeiten geprüft, drei Pferde am Boden longiert, Sattelzeug gereinigt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Grundlagen der Pferdefütterung, Anatomie des Verdauungstrakts, Arbeitsschutz im Stall | 8 |
| Donnerstag | Reithalle abgezogen und gewässert, Weidepflege mit dem Schlepper begleitet, Pferde bei der Hufschmiedin vorgeführt | 8 |
| Freitag | Futterkammer aufgeräumt und Bestände notiert, Fieber bei einem Pferd gemessen und Befund der Betriebsleitung gemeldet, Reitschüler beim Satteln unterstützt | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Dreijähriges Pferd in der Grundausbildung geritten, Losgelassenheit und Takt an der Hand und unter dem Sattel beurteilt, Trainingsverlauf dokumentiert | 8 |
| Dienstag | Reitstunde für zwei Einsteiger geplant und angeleitet, Pferdeauswahl begründet, anschließend Rückmeldung mit der Ausbilderin besprochen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Betriebsorganisation, Kalkulation von Pensionspreisen, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Turniervorbereitung: Pferd gebadet, Zöpfe geflochten, Transporter beladen, Papiere und Equidenpass kontrolliert, auf dem Turnier gestartet | 8 |
| Freitag | Futterplan für eine Stute mit Fohlen angepasst, Weidewechsel organisiert, Kundengespräch zur Pensionshaltung geführt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Pferdewirts
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Pferdeverhalten, Fütterungslehre, Hufbeschlag, Stallbau oder Betriebsabrechnung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest. Viele Pferdewirte haben Blockunterricht, dann tragen Sie die Schulwochen als eigene Blöcke ein.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Pferdewirt
| Statt | Besser |
|---|---|
| Pferde versorgt | Zwölf Pferde nach Fütterungsplan mit Heu und Hafer versorgt, Wasserversorgung kontrolliert |
| Mit Pferd gearbeitet | Wallach 30 Minuten an der Doppellonge gearbeitet, Übergänge im Schritt und Trab geübt |
| Stall gemacht | Sechs Boxen ausgemistet, neu eingestreut und Strohbestand notiert |
| Pferd kontrolliert | Puls, Atmung und Temperatur bei einem lahmenden Pferd gemessen und Befund gemeldet |
| Bei Reitstunde geholfen | Reitstunde mit vier Schülern vorbereitet, Pferde ausgewählt und Sattellage kontrolliert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird auf Reitanlagen, Pensionsbetrieben, Gestüten, Rennställen und Ausbildungsställen. Zuständige Stelle ist in der Regel die Landwirtschaftskammer des Bundeslandes, nicht die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Pferdebesitzer brauchen Sie im Nachweis nicht zu nennen.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus praktischen und schriftlichen Teilen und richtet sich nach Ihrer Fachrichtung. In der Fachrichtung Pferdehaltung und Service sind es drei praktische Prüfungsbereiche mit Arbeitsaufgabe und Fachgespräch (Kundenberatung und -ausbildung, Bewegen von Pferden, Haltung und Versorgung von Pferden) sowie zwei schriftliche Bereiche (Betriebsorganisation, Wirtschafts- und Sozialkunde). Die anderen Fachrichtungen haben eigene Prüfungsbereiche.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt/zur Pferdewirtin (PfWirtAusbV 2010), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: Gemeinsame berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen
1 Tiergerechte Pferdehaltung; Pferdefütterung22 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)Verhaltensweisen von Pferden analysieren und im Umgang berücksichtigen
- b)Pferde entsprechend Haltungsform und Verwendung pflegen und füttern
- c)Pferdehaltungssysteme und Stalltechnik beurteilen
- d)Pferdehaltungssysteme reinigen, insbesondere Einstreu auswählen, einsetzen und entfernen
- e)Futtermittel und Einstreu beurteilen und lagern
- f)Stallklima beurteilen
- g)Futterrationen gestalten und Fütterung überprüfen
2 Tierschutz und Tiergesundheit10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)Gesundheitszustand feststellen, Gesundheitsvorsorge durchführen, Notfallpläne erstellen, Tierseuchenprophylaxe umsetzen, hygienische Bestimmungen anwenden sowie Impfpläne erstellen
- b)Desinfektionsmaßnahmen durchführen
- c)Sofortmaßnahmen ergreifen
- d)verletzte und kranke Pferde pflegen
- e)Hufe begutachten und pflegen
- f)mit Medikamenten nach tierärztlicher Anweisung umgehen
- g)Transporte planen, Pferde tiergerecht transportieren und die dafür geltenden rechtlichen Bestimmungen anwenden
3 Ausbildung und Vorbereitung von Pferden für Zucht- und Leistungsprüfungen20 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)grundlegende Ausbildungs- und Trainingsmethoden anwenden
- b)Grunderziehung durchführen
- c)Pferde bewegen
- d)Pferde zu Präsentationen vorbereiten
- e)Ausbildungsmaßnahmen für Pferde planen, durchführen und kontrollieren
4 Betriebliche Abläufe und Organisation; betriebswirtschaftliche Zusammenhänge8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)Arbeits- und Betriebsanweisungen umsetzen
- b)Arbeitsabläufe nach rechtlichen, wirtschaftlichen und ergonomischen Anforderungen planen, durchführen und kontrollieren
- c)Arbeitsplatz vorbereiten und Maßnahmen zur Vermeidung von Personen-, Tier- und Sachschäden treffen
- d)Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen
- e)betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme nutzen, dabei Standardsoftware und arbeitsplatzspezifische Software anwenden
- f)Informationen beschaffen und auswerten
- g)Aufgaben abstimmen und teamorientiert durchführen
- h)Gespräche situationsgerecht führen und Konflikte im Team lösen
- i)Personen bei Routinearbeiten anleiten und beaufsichtigen
- j)Arbeitsergebnisse dokumentieren, beurteilen und präsentieren
- k)gesetzliche und berufsbezogene Regelungen anwenden, insbesondere zu anzeigepflichtigen Tierseuchen, zur Tierkörperbeseitigung sowie zur gesetzlichen Haftung
- l)betriebliche Kosten und Leistungen erfassen und kalkulieren
- m)Markt- und Preisinformationen einholen, vergleichen und bewerten
- n)rechtliche Regelungen des An- und Verkaufs von Pferden erläutern
- o)bei Geschäftsvorgängen mitwirken, insbesondere Angebote vergleichen, Bestellungen vorbereiten, Rechnungen kontrollieren
5 Dienstleistungen, Kundenorientierung, Marketing6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)die Wirkung des eigenen Erscheinungsbildes und Auftretens einschätzen und beim Umgang mit Kunden berücksichtigen
- b)Informationen, Wünsche und Reklamationen von Kunden entgegennehmen, Bearbeitung abstimmen und bei der Arbeitserledigung berücksichtigen
- c)Kundengespräche situationsgerecht führen
- d)betriebliches Leistungsangebot zur Gewinnung und Bindung von Kunden präsentieren
- e)bei der Planung von Werbemaßnahmen mitwirken, Werbemaßnahmen umsetzen
- f)Kunden in fachlichen Fragen beraten
6 Pferdezucht und -aufzucht6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 24. Monat
- a)Pferde identifizieren und beurteilen
- b)rassetypische Merkmale, insbesondere im Hinblick auf Anatomie und Physiologie, erläutern
- c)Organisation und Strukturen der Pferdezucht erläutern
- d)Grundlagen der Trächtigkeit und des Abfohlens erläutern und bei der Haltung, Versorgung und beim Bewegen von Pferden berücksichtigen
- e)Grundlagen der Aufzucht erläutern und bei der Haltung, Versorgung und beim Bewegen von Pferden berücksichtigen
7 Ausrüstung; Einsatz von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Ausrüstung und Hilfsmittel auswählen und einsetzen
- b)Ausrüstung und Hilfsmittel reinigen, pflegen, prüfen und warten
- c)Mängel an Ausrüstung und Hilfsmitteln feststellen und Maßnahmen zur Instandsetzung ergreifen
- d)Maschinen und Geräte bedienen, dabei Werterhaltung beachten
- e)Schutzmaßnahmen an Maschinen und elektrischen Anlagen beachten
- f)Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen reinigen, pflegen, prüfen und warten
- g)Störungen an Maschinen und Betriebseinrichtungen feststellen und Maßnahmen zur Instandsetzung ergreifen
- h)Erste-Hilfe-Maßnahmen anwenden
- i)Betriebs- und Werkstoffe einsetzen und lagern
Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pferdehaltung und Service4 Positionen
1 Individuelle Pferdefütterung; Futtergewinnung und -beschaffung13 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Futtermittel beschaffen und dabei Faktoren der Preisbildung berücksichtigen
- b)bei der Ernte von Grundfutter mitwirken, Grundfutter einlagern
- c)Qualität von Futtermitteln beurteilen und Rückschlüsse auf Futterernte, -lagerung und -einsatz ziehen
- d)Futtermittellagerung organisieren, Lagertemperaturen überwachen und dokumentieren
- e)Futterproben nehmen, Trockenmasse bestimmen, Analysen in Auftrag geben und auswerten
- f)Futterrationen berechnen, Fütterungen durchführen und beurteilen
- g)Giftpflanzen identifizieren, Vergiftungen vermeiden und Notfallmaßnahmen organisieren
2 Stall- und Weidemanagement13 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Bewirtschaftung von Pferdeweiden unter Berücksichtigung von Wachstumsfaktoren organisieren und Pflegemaßnahmen durchführen
- b)Nährstoffbedarf unter Berücksichtigung von Analyseergebnissen ermitteln, Düngemaßnahmen planen, Düngung durchführen oder in Auftrag geben, Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren
- c)Ausläufe einrichten, pflegen und kontrollieren
- d)Pferdezäune planen, bauen, Kontrollen organisieren, durchführen und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Beseitigung von Mängeln ergreifen
- e)Pferde in Herden zusammenstellen
- f)Belegungs- und Nutzungspläne erstellen
- g)Arbeitsabläufe organisieren und koordinieren
- h)Reitböden im Hinblick auf Standort und Nutzung beurteilen und instand halten
- i)Sicherheitsmaßnahmen durchsetzen
- j)Preise erfassen und Kosten kalkulieren
3 Bewegung von Pferden im Reiten oder Fahren, Arbeiten an der Longe13 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Pferde an der Longe arbeiten
- b)Pferde bewegen und beschäftigen
- c)Kondition ausgebildeter Pferde erhalten
- d)Ausritte oder Ausfahrten organisieren und durchführen
- e)Pferde verladen und transportieren
4 Beratung von Kunden und kundenorientierte Anlagenbewirtschaftung13 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Ausbildungsmaßnahmen für den Umgang mit und die Erziehung von Pferden sowie für Bodenarbeit und Bewegung durchführen
- b)Kunden im Verladen und Transportieren von Pferden ausbilden und bei Zucht- und Leistungsprüfungen sowie Wettbewerben unterstützen
- c)über tiergerechte Pferdefütterung beraten und auf Risiken hinweisen
- d)über tiergerechte Pferdehaltung und Gesundheitsvorsorge beraten, auf Risiken hinweisen und in Notfallmaßnahmen einweisen
- e)bei der Auswahl, Ausrüstung von Pferden, Reitern und Reiterinnen beraten
- f)Kundenwünsche ermitteln und darauf reagieren
- g)Informations- und Werbemaßnahmen sowie Veranstaltungen planen und umsetzen, dabei aktuelle Entwicklungen in der Pferdewirtschaft berücksichtigen
- h)über Möglichkeiten und Kosten der Pferdehaltung sowie Trainings- und Ausbildungsmöglichkeiten beraten
Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pferdezucht4 Positionen
1 Zuchtmethoden, Zuchtplanung, Zuchthygiene12 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Zuchtmethoden, insbesondere die Rein- und Kreuzungszucht an Hand von Pedigrees, bewerten
- b)Vererbungsvorgänge erläutern und in der Zucht anwenden
- c)Maßnahmen zur Zuchthygiene planen, durchführen, kontrollieren und dokumentieren
- d)Zuchtkriterien unter Einbeziehung genetischer Hintergründe bewerten und für die Zuchtplanung nutzen
- e)Kunden bei der Zuchtplanung und Zuchthygiene von Pferden beraten
2 Pferdebeurteilung, Pferderassen12 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Zuchtziele und besondere Eignungen von Pferderassen erläutern
- b)Pferde hinsichtlich Eignung und Bedeutung für die züchterische Nutzung beurteilen, rangieren und auswählen
- c)Zusammenhang von Exterieurmerkmalen und Leistungsfähigkeit sowie Gesundheit erläutern
- d)Kunden bei der Auswahl geeigneter Pferde beraten
3 Reproduktion und Aufzucht14 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Stuten abprobieren, Natursprung veranlassen und künstliche Besamung durchführen
- b)Stuten auf die Geburt vorbereiten und Geburtsvorgang unterstützen
- c)Stuten und Fohlen nach der Geburt versorgen
- d)rassespezifische Absetz- und Aufzuchtverfahren anwenden und Pferdegruppen zusammenstellen
- e)Gesundheitszustand bei Zucht- und Jungpferden feststellen, Krankheiten erkennen und Maßnahmen ergreifen
- f)Gesundheitsvorsorge bei Zucht- und Jungpferden durchführen
- g)Zucht- und Jungpferde füttern
- h)Futterproben nehmen, Analysen in Auftrag geben und auswerten
- i)Bewirtschaftung von Grünland unter Berücksichtigung von Wachstumsfaktoren organisieren und Pflegemaßnahmen durchführen
- j)Nährstoffbedarf unter Berücksichtigung von Analyseergebnissen ermitteln, Düngemaßnahmen planen, Düngung durchführen oder in Auftrag geben, Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren
- k)Formen der Weidehaltung sowie der Aufstallung für Zucht- und Jungpferde planen, beurteilen und umsetzen
4 Vorstellung von Pferden bei Zuchtschauen und Prüfungen14 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Zuchtprogramme von Zuchtorganisationen darstellen
- b)Pferde bei den jeweiligen Zuchtorganisationen entsprechend den Vorgaben registrieren lassen
- c)Zuchtpferde durch Ausbildung, Training und Haltungsbedingungen auf Zuchtveranstaltungen vorbereiten
- d)Pferde bei Zuchtveranstaltungen vorstellen
- e)Zuchtpferde den Kunden präsentieren
Abschnitt D: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Klassische Reitausbildung4 Positionen
1 Funktionelle Pferdebeurteilung10 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Funktionen körperlicher Strukturen aus anatomischen und physiologischen Grundlagen ableiten und bei der Ausbildung berücksichtigen
- b)Bewegungsabläufe von Pferden beurteilen
- c)Eignung des Pferdes für spezifische Einsatzbereiche und Disziplinen anhand von Interieur- und Exterieurmerkmalen beurteilen
2 Vielseitige, klassische Grundausbildung des Pferdes16 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Pferde durch Bodenarbeit, Longieren und Freispringen auf die weitere Ausbildung vorbereiten
- b)Pferde unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten systematisch anreiten
- c)Pferde bis zur beginnenden Versammlung gemäß der Skala der Ausbildung ausbilden und gymnastizieren
- d)dressurmäßige Übungen und Lektionen, Bodenrickarbeit, springgymnastische Übungen sowie verschiedene Gegebenheiten und Hindernisse im Gelände systematisch einsetzen und kombinieren
- e)Ausbildungs- und Trainingsprozesse von Pferden entsprechend der Reit- und Trainingslehre planen, umsetzen, analysieren und korrigieren
- f)Gesundheit und Leistungsbereitschaft von Pferden im Training sicherstellen
- g)Wirkung und Zweckmäßigkeit von Ausrüstungsgegenständen beurteilen und diese der Situation angemessen anwenden
3 Zielgruppenorientierte, klassische Ausbildung von Reitern und Reiterinnen16 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Pferdekunde und Zusammenhänge der Reitausbildung zielgruppenorientiert vermitteln
- b)arttypisches Verhalten des Pferdes erklären sowie tiergerechten und sicheren Umgang mit dem Pferd schulen
- c)Sitz und Einwirkung von Reitern und Reiterinnen in verschiedenen Sitzformen analysieren und unter Berücksichtigung der Trainings- und Bewegungslehre individuell schulen
- d)Reiten disziplinübergreifend in breitensportlicher wie in leistungssportlicher Ausrichtung unterrichten und trainieren
- e)Reiter und Reiterinnen auf ihrem Ausbildungsweg beraten sowie auf Veranstaltungen betreuen
4 Vorbereitung und Vorstellung von Pferden bei Leistungsprüfungen10 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)einschlägige Organisationen kennen, Regelwerke und Leitlinien anwenden
- b)Teilnahme an Leistungsprüfungen planen
- c)Pferde auf breitensportliche Wettbewerbe und leistungssportliche Prüfungen vorbereiten und situationsgerecht im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit präsentieren
- d)Pferde auf Zuchtveranstaltungen vorbereiten und situationsgerecht im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit präsentieren
- e)Erfahrungen und Ergebnisse aus Leistungsprüfungen analysieren und bewerten
Abschnitt E: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Pferderennen4 Positionen
1 Training von Rennpferden19 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Ausbildung und Training unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen nach trainingswissenschaftlichen Gesichtspunkten planen, durchführen und kontrollieren
- b)Gesundheitszustand und Haltungsbedingungen beurteilen und Maßnahmen zur Gesunderhaltung des Pferdes unter besonderer Berücksichtigung der speziellen Anforderungen sowie des Entwicklungsstandes und Alters durchführen
- c)Rennpferde im Hinblick auf Trainingspläne leistungsgerecht füttern
- d)Wirkungen und Zweckmäßigkeit spezifischer Ausrüstung erklären, diese entsprechend Ausbildungsstand und Verwendung des Pferdes unter Tierschutzaspekten beurteilen, auswählen und einsetzen
2 Beurteilung des Leistungsvermögens von Rennpferden10 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Zuchtziele und Zuchtstandards vor dem Hintergrund der Entwicklungsgeschichte der jeweiligen Rasse erklären
- b)die für das Leistungsvermögen des Pferdes wesentlichen Merkmale, insbesondere Pedigreeanalyse, Interieur, Exterieur, Trainingsverläufe und Rennergebnisse, beurteilen
- c)Bewegungsabläufe in den verschiedenen Gangarten beurteilen
- d)zur Beurteilung des Leistungsvermögens wesentliche physiologische Parameter messen und bewerten
- e)Trainer und Trainerinnen sowie Kunden über das Leistungsvermögen von Rennpferden informieren und dabei Kommunikationsregeln in verschiedenen beruflichen Situationen anwenden und zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen
3 Vorbereitung und Teilnahme an Pferderennen16 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)geschichtliche Entwicklung des Rennsports darstellen und Regelwerke anwenden
- b)Hufbeschlag für den Renneinsatz beurteilen und Maßnahmen einleiten
- c)Pferde für das Rennen vorbereiten und nach dem Rennen versorgen
- d)Renneinsätze planen, durchführen und analysieren
- e)Transporte planen und durchführen
- f)an Rennen teilnehmen
4 Gesundheit, Ernährung und Fitness des Rennreiters und der Rennreiterin sowie des Rennfahrers und der Rennfahrerin7 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)den Zusammenhang von Ernährung, Körpermasse und Energieverbrauch erklären und den menschlichen Energiebedarf und -verbrauch individuell feststellen
- b)Fitness unter Berücksichtigung von gesundheitsverträglichen Maßnahmen zur Kontrolle und Steuerung der menschlichen Körpermasse aufbauen und erhalten
- c)Ergänzungstraining zur Förderung der Ausdauer, Beweglichkeit und Koordination durchführen
- d)Trainings- und Ernährungspläne aufstellen
Abschnitt F: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Spezialreitweisen4 Positionen
1 Beurteilung von Pferden in einer Spezialreitweise10 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Geschichte der jeweiligen Spezialpferderassen im Hinblick auf das Einsatzgebiet erklären
- b)Zuchtziele und Zuchtstandards der jeweiligen Spezialpferderassen erklären
- c)Funktionen körperlicher Strukturen aus anatomischen und physiologischen Grundlagen ableiten und bei der Ausbildung berücksichtigen
- d)Bewegungsablauf eines Pferdes und die Qualität der Gangarten beurteilen
- e)Eignung für spezifische Einsatzbereiche, Disziplinen und Verwendungszwecke unter Berücksichtigung von Interieur und Exterieur beurteilen
2 Grunderziehung und -ausbildung von Pferden in einer Spezialreitweise16 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Pferde durch Bodenarbeit erziehen und für das Reiten vorbereiten
- b)junge Pferde anreiten und die Grundausbildung in der Spezialreitweise durchführen
- c)Pferde unter Berücksichtigung des jeweiligen Lernverhaltens und der körperlichen Voraussetzungen für den späteren Verwendungszweck ausbilden
- d)Ausbildungs- und Trainingspläne für Pferde unter Berücksichtigung des Ausbildungsstandes im Breiten- und Leistungssport erstellen
- e)Wirkungen und Zweckmäßigkeit reitweisenspezifischer Ausrüstung erklären und entsprechend Ausbildungsstand und Verwendung des Pferdes auswählen und einsetzen
- f)Fehlentwicklungen in der Ausbildung von Pferden analysieren sowie Lösungswege planen und umsetzen
3 Arbeit mit Reitern und Reiterinnen in einer Spezialreitweise16 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Pferdekunde und Zusammenhänge der Spezialreitweise vermitteln
- b)arttypisches Verhalten des Pferdes erklären sowie tiergerechten und sicheren Umgang mit Pferden schulen
- c)Bodenarbeit und Erziehung von Pferden erklären und vermitteln
- d)System der spezifischen Reitausbildung erklären
- e)Reitunterricht für den Breitensport planen und durchführen
- f)Ausritte und Angebote für den Breitensport planen und durchführen
- g)Reiter und Reiterinnen auf Wettbewerbe und für den Turniersport vorbereiten und bei Turnieren unterstützen
4 Wettbewerbsvorbereitung und Einsatz in Prüfungen einer Spezialreitweise10 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)einschlägige Organisationen kennen, Regelwerke und Leitlinien anwenden
- b)Vorstellung von Pferden im Rahmen von Wettbewerben und Prüfungen planen
- c)Pferde an der Hand und unter dem Sattel in den Kerndisziplinen der Spezialreitweise vorstellen
- d)wettbewerbsspezifische Ausrüstungen und Hufbeschläge auswählen und einsetzen
Abschnitt G: Gemeinsame integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen
während der gesamten Ausbildung zu vermitteln
1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Vermarktung und Verwaltung, erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgabe und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere:
- a)über mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb Auskunft geben und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Naturschutz, ökologische Zusammenhänge, Nachhaltigkeit
- a)geltende Regelungen des Naturschutzes anwenden
- b)ökologische Zusammenhänge beachten
- c)Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanzen erklären sowie Lebensräume an Beispielen beschreiben
- d)Bedeutung und Ziele des Naturschutzes bei der Arbeit beschreiben
- e)Nachhaltigkeitsaspekte bei der Pferdehaltung, der Pferdezucht sowie der Ausbildung von Pferden, Reitern und Reiterinnen beachten
6 Qualitätssichernde Maßnahmen
- a)Ziele und Aufgaben der betrieblichen Qualitätssicherung erläutern
- b)betriebliche Qualitätsstandards anwenden
- c)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln aufzeigen, dokumentieren und zu deren Behebung beitragen
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Pferdewirt das Berichtsheft führen?
Das legt Ihr Betrieb gemeinsam mit der zuständigen Stelle fest, häufig wöchentlich. Auszubildende führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), Ausbildende sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Fragen Sie Ihren Ausbilder nach dem Rhythmus.
Zählen Turniere und Wochenendarbeit ins Berichtsheft?
Ja, wenn sie Teil Ihrer Ausbildung sind. Tragen Sie Turnierstarts, Transporte, Fütterung an Wochenenden und Feiertagsdienste mit Datum, Tätigkeit und Stunden ein. So ist nachvollziehbar, welche Inhalte Sie dabei gelernt haben.
Muss ich Pferdenamen oder Kundennamen angeben?
Nein. Es genügt, die Tätigkeit zu beschreiben, etwa Wallach, vierjährige Stute oder Pensionspferd. Die Namen der Besitzer und Kunden brauchen Sie im Nachweis nicht.
Wer ist für meine Prüfung zuständig, die IHK?
Für den Pferdewirt ist in der Regel die Landwirtschaftskammer Ihres Bundeslandes zuständige Stelle. Dort erfahren Sie auch, ob Fachberichte oder Fotos gewünscht sind und wie Sie sich zur Prüfung anmelden.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Pferdewirt und zur Pferdewirtin (PfWirtAusbV 2010), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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