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Berichtsheft als Forstwirt: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Forstwirts gehören die Arbeiten der Woche im Wald, etwa Pflanzung, Kulturpflege, Jungbestandspflege, Holzernte, Holzaufarbeitung, Wartung von Maschinen und Geräten sowie Landschaftspflege, dazu die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Forstwirt ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt und zur Forstwirtin (ForstWiAusbV 1998). Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte, Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen gibt es nicht; alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag und der Jahreszeit.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Unfallverhütung und Schutzausrüstung, Werkzeuge und Geräte auf dem Forstfahrzeug kontrolliert, Pflanzung von Buchen auf der Kulturfläche vorbereitet8
DienstagPflanzung von Buchen im Verband: Pflanzabstand ausgemessen, Pflanzlöcher gesetzt, Pflanzen eingeschlagen und angedrückt8
MittwochBerufsschule: Baumarten und ihre Merkmale, Fachrechnen, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagKulturpflege: Pflanzen freigeschnitten, Wuchshüllen kontrolliert, Verbissschäden aufgenommen8
FreitagMotorsäge gereinigt, Kette geschärft, Luftfilter gesäubert, Kraftstoff und Kettenöl aufgefüllt, Geräte im Lager geordnet8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagArbeitsablauf für den Holzeinschlag in einem Fichtenbestand besprochen, Gefahrenbereich und Rückegassen festgelegt, Bäume zum Fällen angezeichnet8
DienstagStarkholz mit der Motorsäge gefällt: Fallrichtung bestimmt, Fallkerb und Bruchleiste geschnitten, entastet und eingeschnitten8
MittwochBerufsschule: Holzernteverfahren, Forsttechnik, Betriebswirtschaft im Forstbetrieb8
DonnerstagRundholz sortiert und vermessen: Länge und Mittendurchmesser aufgenommen, Güteklassen zugeordnet, Polter angelegt, Maße in die Liste eingetragen8
FreitagWertästung an Douglasien, Wartung der Motorsäge, Aufnahme der Arbeitsstunden und des Holzeinschlags im Wochenbericht8

Berufsschule im Berichtsheft des Forstwirts

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Waldbau: Verjüngungsverfahren“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; wie die Berufsschule ihn auf Wochen oder Blöcke verteilt, legt sie selbst fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Forstwirt

StattBesser
Im Wald gearbeitetBuchen im Verband gepflanzt, Pflanzabstand ausgemessen, Pflanzen angedrückt
Bäume gefälltFichten mit der Motorsäge gefällt: Fallrichtung bestimmt, Fallkerb und Bruchleiste geschnitten
Holz aufgearbeitetRundholz entastet, eingeschnitten, nach Sorten sortiert und am Weg gepoltert
Säge gewartetKette geschärft, Luftfilter gereinigt, Kettenbremse und Schutzeinrichtungen geprüft
Gelernt, wie man Holz misstMittendurchmesser und Länge am Stamm gemessen, Festmeter berechnet, Werte eingetragen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Forstwirte werden in Forstbetrieben des Staates, der Kommunen und von Privatwaldbesitzern ausgebildet. Die Forstwirtschaft gehört nicht zur IHK und nicht zum Handwerk. Die zuständige Stelle ist je nach Bundesland geregelt; in Nordrhein-Westfalen ist es zum Beispiel die Landwirtschaftskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben zuständige Stelle und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa an einem forstlichen Bildungszentrum, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Namen von Waldbesitzern und Flurstücksnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und Zulassung

Die Zwischenprüfung findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Sie besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Die Abschlussprüfung ist ebenfalls praktisch und schriftlich. Die praktische Prüfung umfasst Aufgaben aus Waldwirtschaft und Landschaftspflege sowie aus Holzernte und Forsttechnik, jeweils mit Prüfungsgespräch. Schriftlich geprüft werden Waldwirtschaft und Landschaftspflege, Holzernte und Forsttechnik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Forstwirt/zur Forstwirtin (ForstWiAusbV 1998), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt I: Berufliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr26 Positionen

1. der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
1.1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Standort, Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Ausstattung des Ausbildungsbetriebes beschreiben
  • c)betriebliche Erzeugung und Dienstleistung, Bezugs- und Absatzwege und -formen beschreiben
  • d)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen
1.2 Berufsbildung
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)Informationen für die eigene berufliche Fortbildung einholen
1.3 Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht
  • a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • b)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge sowie die Funktion der Tarifparteien nennen
  • c)Aufgaben und Leistungen der Sozialversicherungsträger nennen
1.4 soziale Beziehungen
  • a)soziale Beziehungen im Betrieb und im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten
  • b)bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Rahmen betrieblicher Aufgabenstellungen und bestehender Kooperationsbeziehungen mitwirken
  • c)Aufgaben der staatlichen und kommunalen Verwaltungen, insbesondere Hoheits- und Dienstleistungsaufgaben, beschreiben
  • d)bei der Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen, Gewerkschaften und Verwaltungen mitwirken
  • e)für den Ausbildungsbetrieb wichtige Geschäftspartner nennen
  • f)Bedeutung beruflicher Wettbewerbe begründen, bei forstlichen Veranstaltungen mitwirken sowie Gespräche mit Waldbesuchern situationsgerecht führen und Sachverhalte darstellen
1.5 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
  • b)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Aufsichtsbehörden nennen
  • c)Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung ergreifen
  • d)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere beim Umgang mit Maschinen, Geräten, Einrichtungen, Gefahrstoffen sowie sonstigen Werkstoffen und Materialien, anwenden
  • e)ergonomische Grundregeln anwenden und Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit ergreifen
  • f)Verhalten bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben, Rettungskette einleiten und Maßnahmen der Ersten Hilfe ergreifen
  • g)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandschutzgeräte bedienen
1.6 Umweltschutz
  • a)Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanze erklären und an Beispielen beschreiben
  • b)Bedeutung und Ziele des Umweltschutzes beschreiben
  • c)über mögliche Umweltbelastungen Auskunft geben und bei Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung mitwirken
  • d)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energieträger, Materialien und Werkstoffe nennen und Möglichkeiten ihrer wirtschaftlichen Verwendung aufzeigen
  • e)wirtschaftlichen und umweltschonenden Umgang mit Energieträgern beschreiben
2. Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge
2.1 Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen
  • a)Witterungsabläufe beobachten und dokumentieren
  • b)organisatorische und technische Abläufe im Forstbetrieb wahrnehmen und dokumentieren sowie Zusammenhänge aufzeigen
  • c)Informationen, insbesondere aus Gebrauchsanleitungen, Fachzeitschriften sowie Fachbüchern und -broschüren auswählen und sammeln
2.2 Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten
  • a)Grundbegriffe forstlicher und betrieblicher Planung nennen
  • b)Arbeiten in Arbeitsschritte gliedern, Arbeitsverfahren nennen und Arbeitsmittel auswählen
  • c)Richtwerte nennen; Gewichte und Rauminhalte sowie Größen von Flächen schätzen und ermitteln, Aufwandsmengen berechnen
  • d)Zeitaufwand und Arbeitsergebnisse festhalten
2.3 Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge
  • a)bei der Ermittlung des Bedarfs an Betriebsmitteln mitwirken
  • b)Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen
  • c)Marktberichte lesen und Entwicklungen am Markt beobachten
3. Waldbewirtschaftung, Forstproduktion
3.1 Begründen und Verjüngen von Waldbeständen
  • a)Standortfaktoren beschreiben
  • b)Bodenprofil anlegen und Bodenaufbau erläutern
  • c)Bodenbestandteile, Bodeneigenschaften und Humusformen beschreiben
  • d)Bäume und Sträucher des Waldes sowie Standortanzeiger erkennen und benennen
  • e)bei der Samen- und Pflanzgutgewinnung sowie der Pflanzenanzucht mitwirken
  • f)bei der Vorbereitung von Verjüngungs- und Kulturflächen mitwirken
  • g)bei der Aussaat und Pflanzung unter Anwendung verschiedener Arbeitsverfahren mitwirken
  • h)Grundsätze naturnaher Waldbewirtschaftung nennen
3.2 Schützen von Waldbeständen
  • a)vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Böden, Beständen und Produkten nennen
  • b)Schäden an Waldbeständen nennen und bei der Feststellung der Ursachen mitwirken
  • c)bei Pflanzenschutzmaßnahmen mitwirken
  • d)bei Flächen- und Einzelschutzmaßnahmen gegen Wildschäden mitwirken
3.3 Erschließen und Pflegen von Waldbeständen
  • a)waldbauliche Grundsätze nennen
  • b)bei Kulturpflegemaßnahmen mitwirken
  • c)bei der Jungbestandspflege einschließlich Mischwuchsregulierung mitwirken
  • d)bei der Vorbereitung von Maßnahmen zur Durchforstung von Beständen mitwirken
  • e)bei der Wertästung mitwirken
  • f)bei der Feinerschließung mitwirken
3.4 Jagdbetrieb

heimische Wildarten, ihr Verhalten und ihre Lebensräume nennen

4. Naturschutz und Landschaftspflege
4.1 Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume
  • a)Wechselwirkungen zwischen Waldbewirtschaftung, Umwelt und Landschaft aufzeigen
  • b)bei Maßnahmen der Landschaftspflege, insbesondere bei der Anlage und Pflege von Waldrändern, Hecken, Freiflächen und Feuchtbiotopen, mitwirken
  • c)bei Maßnahmen des Artenschutzes mitwirken
  • d)bei Renaturierungs- und Rekultivierungsmaßnahmen mitwirken
  • e)bei der Zusammenarbeit mit Naturschutzverbänden und zuständigen Naturschutzbehörden mitwirken
4.2 Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen
  • a)Schutz- und Erholungsfunktionen am Beispiel des Waldes erläutern
  • b)bei der Pflege, Errichtung und Instandhaltung von Schutz- und Erholungseinrichtungen mitwirken; Bauskizzen von Erholungseinrichtungen erläutern
  • c)Einsatzbereiche und -grenzen natürlicher Baustoffe nennen und bei ihrer Verwendung mitwirken
5. Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen
5.1 Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen
  • a)Holzernteverfahren erläutern; bei der Holzernte mitwirken
  • b)bei Maßnahmen zur Arbeitssicherheit in der Holzernte mitwirken
5.2 Sortieren und Vermessen von Holz
  • a)Sortiervorschriften nennen
  • b)beim Vermessen, Sortieren und Aufnehmen von Rohholz mitwirken
5.3 Bringen und Lagern von Holz
  • a)Holzbringungsverfahren und Lagerungsmöglichkeiten nennen
  • b)Ursachen und Folgen von Rückeschäden nennen
  • c)bei der Pflege und Instandsetzung von Waldwegen mitwirken
  • d)beim Schützen und Konservieren von Rohholz mitwirken
6. Forsttechnik
6.1 Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten
  • a)Werkzeuge und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen, einsetzen und einsatzbereit halten
  • b)Maschinen, Geräte sowie Betriebseinrichtungen pflegen und bei ihrer Instandhaltung mitwirken
  • c)Aufbau und Funktion von Verbrennungsmotoren erklären
  • d)Arbeitssicherheit beim Umgang mit Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen beachten
  • e)Schutzmaßnahmen und Sicherungen an elektrischen Anlagen erklären
  • f)Maschinen, insbesondere für die Holzernte, Holzrückung und Entrindung sowie zur Bodenvorbereitung und Pflanzung, nennen
  • g)Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz einhalten
6.2 Be- und Verarbeiten von Holz und anderen Werkstoffen
  • a)Grundfertigkeiten der Be- und Verarbeitung von Holz und anderen Werkstoffen anwenden
  • b)Holzarten unterscheiden und Holzeigenschaften nennen

Abschnitt II: Berufliche Fachbildung im zweiten und dritten Ausbildungsjahr22 Positionen

1. der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
1.1 die in § 4 Nr. 1.1 bis 1.5 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildes

die in Abschnitt I lfd. Nr. 1.1 bis 1.5 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse

1.2 Umweltschutz
  • a)berufsbezogene Regelungen zum Umweltschutz, insbesondere des Abfall-, Immissionsschutz-, Wasser-, Boden-, Natur- und Artenschutzrechts, des Pflanzenschutz- sowie des Sortenschutzrechts, anwenden
  • b)Abfälle vermeiden und unter Beachtung rechtlicher, betrieblicher und materialbedingter Erfordernisse aufbereiten und entsorgen; Möglichkeiten des Recyclings nutzen
  • c)Betriebsmittel unter umweltschonenden und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen und verwenden
  • d)mit Energieträgern umweltschonend und kostensparend umgehen
2. Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge
2.1 Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen
  • a)Wetter beurteilen und Beobachtungen bei der betrieblichen Arbeit berücksichtigen
  • b)Veränderungen an Pflanzen wahrnehmen und Schlußfolgerungen ziehen
  • c)organisatorische und technische Abläufe im Forstbetrieb beurteilen und Schlußfolgerungen ziehen
  • d)Fachinformationen für die betriebliche Arbeit auswerten und nutzen
2.2 Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten
  • a)Inhalte der forstlichen Planung erläutern
  • b)mittelfristige und jährliche Planung erläutern; Karten handhaben
  • c)Betriebsdaten erfassen, einordnen und beurteilen
  • d)die für die Arbeitsausführung notwendigen Produktionsdaten erfassen, einordnen und beurteilen
  • e)Arbeitsverfahren auswählen, Arbeitsabläufe planen und veränderten Bedingungen anpassen
  • f)Arbeitsauftrag umsetzen; Arbeitsaufwand und Arbeitsergebnis bewerten
  • g)Möglichkeiten der automatisierten Datenerfassung und -Verarbeitung nutzen
2.3 Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge
  • a)Zeit- und Betriebsmittelaufwand bewerten; Kennziffern des Betriebsergebnisses erläutern
  • b)bei Kalkulationen mitwirken
  • c)Marktentwicklung verfolgen und bewerten
  • d)Preisangebote einholen, vergleichen und bewerten
  • e)bei der Vermarktung forstlicher Produkte mitwirken
  • f)bei der Bestellung und Abnahme von Betriebsmitteln sowie bei der Abrechnung gelieferter Waren mitwirken
3. Waldbewirtschaftung, Forstproduktion
3.1 Begründen und Verjüngen von Waldbeständen
  • a)Standortfaktoren, insbesondere Böden, beurteilen und Folgerungen für die Waldbewirtschaftung ziehen
  • b)Standortansprüche von Bäumen und Sträuchern erläutern
  • c)Saat- und Pflanzgut beurteilen und behandeln
  • d)Verjüngungs- und Kulturflächen vorbereiten
  • e)nach verschiedenen Arbeitsverfahren aussäen und pflanzen
  • f)Maßnahmen naturnaher Waldbewirtschaftung durchführen
3.2 Schützen von Waldbeständen
  • a)vorbeugende Maßnahmen zum Schutz von Böden, Beständen und Produkten durchführen
  • b)Schäden an Waldbeständen und deren Ursachen feststellen
  • c)Pflanzenschutzmaßnahmen bedarfsgerecht und umweltschonend durchführen
  • d)Flächen- und Einzelschutzmaßnahmen gegen Wildschäden durchführen
  • e)Maßnahmen gegen Forstschädlinge durchführen; Nützlinge fördern
  • f)Ursachen von Waldbränden nennen, Ablauf beschreiben und Maßnahmen zur Waldbrandverhütung ergreifen
3.3 Erschließen und Pflegen von Waldbeständen
  • a)Kulturpflegemaßnahmen durchführen
  • b)Jungbestandspflege einschließlich Mischwuchsregulierung durchführen
  • c)Durchforstungsmaßnahmen durchführen
  • d)Wertästung durchführen
  • e)Feinerschließungsmaßnahmen durchführen
3.4 Jagdbetrieb
  • a)jagdbetriebliche Einrichtungen herstellen, pflegen und instandhalten
  • b)bei Arbeiten im Jagdbetrieb mitwirken
4. Naturschutz und Landschaftspflege
4.1 Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume
  • a)geschützte Arten in Fauna und Flora im Wald erkennen und deren Lebensbedingungen beschreiben
  • b)Maßnahmen der Landschaftspflege durchführen, insbesondere Hecken, Freiflächen und Feuchtbiotope anlegen und pflegen sowie Fließgewässer pflegen
  • c)Waldränder gestalten
  • d)objektbezogene Erhaltungsmaßnahmen, insbesondere an Einzelbäumen und Naturdenkmälern, durchführen
  • e)Maßnahmen des Artenschutzes durchführen
4.2 Anlegen und Pflegen von Schutz- und Erholungseinrichtungen
  • a)Schutz- und Erholungseinrichtungen errichten, pflegen und instandhalten
  • b)Sicherheit von Schutz- und Erholungseinrichtungen herstellen und prüfen
  • c)Bauskizzen anfertigen und Erholungseinrichtungen nach Zeichnung bauen
  • d)natürliche Baustoffe verwenden
5. Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen
5.1 Ernten von Holz und anderen Forsterzeugnissen
  • a)bei der Vorbereitung vollmechanisierter Holzerntemaßnahmen mitwirken
  • b)Holzerntemaßnahmen qualitätsorientiert sowie bestands- und bodenschonend durchführen
  • c)Unfallverhütungsvorschriften beachten und ergonomische Grundsätze bei der Holzernte einhalten
  • d)bei der Aufbereitung und Vermarktung von Forstnebenerzeugnissen mitwirken
5.2 Sortieren und Vermessen von Holz
  • a)Holzmeßverfahren erläutern und Rohholz vermessen
  • b)Rohholz nach geltenden Vorschriften und Verwendungszwecken sortieren
  • c)Rohholz marktgerecht und qualitätsorientiert ausformen
5.3 Bringen und Lagern von Holz
  • a)bei der Anlage und Instandhaltung von Lagerplätzen mitwirken
  • b)bei Holzbringungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Bestands- und Bodenschonung mitwirken
  • c)Waldwege pflegen und instandsetzen; Verkehrssicherheit erhalten
  • d)Rohholz schützen und konservieren
6. Forsttechnik
6.1 Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten
  • a)zweckmäßige Einsatzbereiche und -grenzen von Maschinen, Geräten, Werkzeugen und Betriebsmitteln nach wirtschaftlichen und umweltschonenden Gesichtspunkten beurteilen
  • b)Betriebsbereitschaft von technischen Einrichtungen, Maschinen, Geräten und Werkzeugen prüfen, diese auswählen und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften einsetzen
  • c)Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten umweltgerecht und nach Plan durchführen
  • d)seilwindenunterstützte Verfahren durchführen
6.2 Be- und Verarbeiten von Holz und anderen Werkstoffen
  • a)Werkzeuge und Maschinen handhaben
  • b)Holz und andere Werkstoffe be- und verarbeiten
  • c)Holzschutzmaßnahmen umweltschonend durchführen

Zeitliche Gliederung

          • Erstes Ausbildungsjahr

  • 1)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
        • lfd. Nr. 1der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
        • lfd. Nr. 2Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
        • lfd. Nr. 3Waldbewirtschaftung, Forstproduktion,
        • lfd. Nr. 4Naturschutz und Landschaftspflege,
        • lfd. Nr. 5Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen,
        • lfd. Nr. 6Forsttechnik
  • 2)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
        • lfd. Nr. 3Waldbewirtschaftung, Forstproduktion
        • lfd. Nr. 2Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
        • lfd. Nr. 4Naturschutz und Landschaftspflege
  • 3)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
        • lfd. Nr. 4Naturschutz und Landschaftspflege
        • lfd. Nr. 2Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
        • lfd. Nr. 3Waldbewirtschaftung, Forstproduktion
  • 4)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
        • lfd. Nr. 5Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen
        • lfd. Nr. 2Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
        • lfd. Nr. 6Forsttechnik
  • 5)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
        • lfd. Nr. 6Forsttechnik
        • lfd. Nr. 2Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
        • lfd. Nr. 3Waldbewirtschaftung, Forstproduktion,
        • lfd. Nr. 4Naturschutz und Landschaftspflege,
        • lfd. Nr. 5Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen
          • Zweites Ausbildungsjahr

  • 1)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen fortzuführen.
          • lfd. Nr. 3Waldbewirtschaftung, Forstproduktion
          • lfd. Nr. 4.1Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume,
          • lfd. Nr. 6.1Handhaben, Warten und Instandsetzen von Maschinen und Geräten
          • lfd. Nr. 1der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
          • lfd. Nr. 2Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge
  • 2)In einem Zeitrahmen von insgesamt 5 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildposition zu vermitteln; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen fortzuführen.
          • lfd. Nr. 5Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen
          • lfd. Nr. 6Forsttechnik
          • lfd. Nr. 1.3Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht,
          • lfd. Nr. 1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
          • lfd. Nr. 1.6Umweltschutz,
          • lfd. Nr. 2Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
          • lfd. Nr. 3.3Erschließen und Pflegen von Waldbeständen,
          • lfd. Nr. 4.1Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume
  • 3)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition zu vermitteln; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen fortzuführen.
          • lfd. Nr. 4Naturschutz und Landschaftspflege
          • lfd. Nr. 1.4soziale Beziehungen,
          • lfd. Nr. 1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
          • lfd. Nr. 1.6Umweltschutz,
          • lfd. Nr. 2.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
          • lfd. Nr. 2.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten,
          • lfd. Nr. 3Waldbewirtschaftung, Forstproduktion,
          • lfd. Nr. 6Forsttechnik
          • Drittes Ausbildungsjahr

  • 1)In einem Zeitrahmen von insgesamt 5 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen weiter zu vermitteln und zu vertiefen; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen fortzuführen.
          • lfd. Nr. 3Waldbewirtschaftung, Forstproduktion
          • lfd. Nr. 4Naturschutz und Landschaftspflege,
          • lfd. Nr. 5.3Bringen und Lagern von Holz,
          • lfd. Nr. 6Forsttechnik
          • lfd. Nr. 1.3Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht,
          • lfd. Nr. 1.4soziale Beziehungen,
          • lfd. Nr. 1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
          • lfd. Nr. 1.6Umweltschutz,
          • lfd. Nr. 2Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge
  • 2)In einem Zeitrahmen von insgesamt 5 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildposition weiter zu vermitteln und zu vertiefen; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen fortzuführen.
          • lfd. Nr. 5Ernte und Aufbereitung von Forsterzeugnissen
          • lfd. Nr. 6Forsttechnik
          • lfd. Nr. 1.1Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
          • lfd. Nr. 1.3Arbeits-, Tarif- und Sozialrecht,
          • lfd. Nr. 1.5Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
          • lfd. Nr. 1.6Umweltschutz,
          • lfd. Nr. 2Organisation und Abläufe betrieblicher Arbeit; wirtschaftliche Zusammenhänge,
          • lfd. Nr. 3.3Erschließen und Pflegen von Waldbeständen,
          • lfd. Nr. 4.1Erhalten, Schützen und Entwickeln besonderer Lebensräume

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Forstwirt ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche im Wald, etwa Pflanzung, Kultur- und Jungbestandspflege, Holzernte, Sortieren und Vermessen von Holz, Wartung von Maschinen und Geräten sowie Landschaftspflege, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Fichten gefällt, entastet, eingeschnitten“.

Gibt es beim Forstwirt Schwerpunkte?

Nein. Die Ausbildungsverordnung nennt weder Schwerpunkte noch Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Wie stark einzelne Inhalte im jeweiligen Jahr gewichtet sind, richtet sich nach dem Ausbildungsplan Ihres Betriebs und der Jahreszeit.

Gehören Skizzen und Fotos ins Berichtsheft?

Das bestimmen die zuständige Stelle und Ihr Betrieb, nicht das Gesetz. Fragen Sie Ihren Ausbilder, ob Skizzen, Fachberichte oder Fotos vorgeschrieben sind. Das Gesetz verlangt nur einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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