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Berichtsheft als Gärtner im Garten- und Landschaftsbau: Beispiele

Ins Berichtsheft des Gärtners in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau gehören die Arbeiten auf der Baustelle und die Themen der Berufsschule: Baustelle einrichten, Erdarbeiten, befestigte Flächen, Bauwerke im Garten, Entwässerung, Pflanzarbeiten und Pflege. Die Beispielwochen zeigen, wie solche Einträge in Stichworten aussehen.

Stand: 15.10.2026

Was ins Berichtsheft des Gärtners im Garten- und Landschaftsbau gehört

Die Ausbildungsverordnung zum Gärtner gilt für sieben Fachrichtungen: Baumschule, Friedhofsgärtnerei, Garten- und Landschaftsbau, Gemüsebau, Obstbau, Staudengärtnerei und Zierpflanzenbau. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Alle Fachrichtungen vermitteln gemeinsam:

In der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau kommen Baustellenabwicklung, Erdarbeiten mit Be- und Entwässerung, befestigte Flächen, Bauwerke in Außenanlagen und vegetationstechnische Arbeiten hinzu.

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus.

TagTätigkeitenStunden
MontagBaustelle eingerichtet, Material und Werkzeug verladen, Fläche abgesperrt, Aushub nach Plan abgesteckt8
DienstagMutterboden abgetragen, Boden mit der Schaufel und mit dem Minibagger nach Anweisung bewegt, Schichten angelegt8
MittwochBerufsschule: Unterricht nach Stundenplan, zum Beispiel Pflanzenkunde und Bodenkunde7
DonnerstagRasen gemäht, Beete gejätet, Hecke geschnitten, Schnittgut entsorgt8
FreitagStauden nach Pflanzplan gesetzt, angegossen, Geräte gereinigt und gewartet8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagPflasterfläche geplant, Höhen mit dem Nivelliergerät eingemessen, Tragschicht eingebaut und verdichtet8
DienstagPflaster im Verband verlegt, Randeinfassung gesetzt, Fugen eingeschlämmt8
MittwochBerufsschule: Bautechnik und Prüfungsvorbereitung7
DonnerstagDrainage verlegt, Gefälle kontrolliert, Mauer aus Natursteinen mit der Gruppe aufgebaut8
FreitagGehölze und Stauden nach Pflanzplan gepflanzt, Aufmaß der Leistungen erstellt und Arbeitszeiten eingetragen8

Berufsschule und Lehrgänge im Berichtsheft

Notieren Sie je Schultag Fach und Thema, zum Beispiel „Pflanzenkenntnisse: Gehölze für Hecken“ oder „Bautechnik: Aufbau einer Pflasterfläche“. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses rät, die Themen des Berufsschulunterrichts aufzunehmen. Welche Lernfelder der Rahmenlehrplan vorgibt, steht im Lehrplan Ihrer Schule.

Besuchen Sie überbetriebliche Lehrgänge, tragen Sie sie als eigene Tage mit Thema und Dauer ein.

Formulierungen für das Berichtsheft auf der Baustelle

StattBesser
GepflastertTragschicht eingebaut und verdichtet, Pflaster im Verband verlegt und Fugen eingeschlämmt
Beete gemachtBeete gejätet, Boden gelockert und Stauden nach Pflanzplan gesetzt
RasenRasenfläche gemäht, Kanten gestochen und Schnittgut entsorgt
Baustelle aufgeräumtMaterial zurückgeladen, Geräte gereinigt und die Fläche besenrein übergeben
Mit dem Bagger gearbeitetAushub mit dem Minibagger nach Anweisung ausgeführt und Höhen kontrolliert

Zuständige Stelle und Besonderheiten

Der Gärtnerberuf ist kein Handwerk. Zuständig ist die Landwirtschaftskammer oder die zuständige Stelle des jeweiligen Landes. Ob dort ein eigenes Formular für den Ausbildungsnachweis gilt, regelt die zuständige Stelle; maßgeblich ist Ihre zuständige Stelle. Die Ausbildungsverordnung verlangt ein Berichtsheft als Ausbildungsnachweis. Ihr Betrieb muss Ihnen Gelegenheit geben, es in der Ausbildungszeit zu führen.

Prüfung und Berichtsheft

Die Ausbildungsverordnung sieht eine Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres vor. Die Abschlussprüfung besteht im Garten- und Landschaftsbau aus einem praktischen Teil und aus Prüfungsfächern: landschaftsgärtnerische Arbeiten, Pflanzenkenntnisse, betriebliche Zusammenhänge sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zugelassen wird, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Dass Sie den Nachweis führen müssen, steht in § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gärtner/zur Gärtnerin (GärtnAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt I: Berufliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr16 Positionen

1. der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
1.1 Berufsbildung
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)Informationen für die eigene berufliche Fortbildung einholen
1.2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes, wie Beschaffung, Produktion, Absatz, Dienstleistung und Betriebsführung, erläutern
  • b)Ausstattung des Ausbildungsbetriebes beschreiben
  • c)Abhängigkeiten des Ausbildungsbetriebes von natürlichen Standortfaktoren, wie Klima, Lage und Boden, erläutern
  • d)Abhängigkeiten des Ausbildungsbetriebes von den wirtschaftlichen Standortfaktoren, wie Arbeitsmarkt, Verkehrsanbindung, Bezugs- und Absatzwege, erläutern
1.3 Mitgestalten sozialer Beziehungen
  • a)soziale Beziehungen im Betrieb und im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten
  • b)bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit im Rahmen betrieblicher Aufgabenstellungen und bestehender Kooperationsbeziehungen mitwirken
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufs- und Fachverbänden, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen und bei der Zusammenarbeit mitwirken
  • d)Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
1.4 Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • b)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge sowie die Funktion der Tarifparteien nennen
  • c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Aufsichtsbehörden erläutern
  • d)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
  • e)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere beim Umgang mit Maschinen, Geräten, Einrichtungen, Gefahrstoffen sowie sonstigen Werkstoffen und Materialien, anwenden
  • f)Verhalten bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
  • g)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandschutzgeräte bedienen
2. Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung
  • a)Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanze erklären und Lebensräume an Beispielen beschreiben
  • b)Bedeutung und Ziele des Natur- und Umweltschutzes beschreiben
  • c)über mögliche Umweltbelastungen Auskunft geben und bei Maßnahmen zu deren Vermeidung und Verminderung mitwirken
  • d)Abfälle unter Beachtung rechtlicher, betrieblicher und materialbedingter Erfordernisse vermeiden oder sammeln
  • e)bei der Auswahl von Betriebsmitteln unter umweltschonenden und wirtschaftlichen Gesichtspunkten mitwirken
  • f)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten, Werkstoffe und Materialien nennen und Möglichkeiten ihrer wirtschaftlichen Verwendung aufzeigen
  • g)wirtschaftlichen und umweltschonenden Umgang mit Energieträgern beschreiben
3. betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge
3.1 Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen
  • a)Witterungsabläufe beobachten und dokumentieren
  • b)Wachstumsabläufe beobachten und Veränderungen feststellen
  • c)Ablauf technischer Prozesse beobachten und Veränderungen feststellen
  • d)Informationen, insbesondere aus Gebrauchsanleitungen, Katalogen, Fachzeitschriften sowie Fachbüchern, beschaffen
3.2 Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit
  • a)Arbeiten in Arbeitsschritte gliedern
  • b)geeignete Arbeitsverfahren nennen und Arbeitsmittel auswählen
  • c)Daten für die Produktion und Dienstleistungen fallbezogen feststellen, insbesondere Aufwandmengen berechnen, Gewichte, Rauminhalte und Größe von Flächen schätzen und ermitteln
  • d)Arbeitszeiten und -ergebnisse festhalten
  • e)Arbeitsergebnisse kontrollieren
3.3 Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge
  • a)bei der Ermittlung des Bedarfs an Betriebsmitteln mitwirken
  • b)Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen
  • c)Marktberichte lesen und Entwicklungen am Markt verfolgen
  • d)Preisangebote vergleichen
4. Böden, Erden und Substrate
  • a)Bodenbestandteile und Bodenarten bestimmen
  • b)bei der Bodenbearbeitung und -pflege mitwirken
  • c)Zusammensetzung und Eigenschaften von Erden und Substraten beschreiben
  • d)Erden und Substrate verwenden
5. Kultur und Verwendung von Pflanzen
5.1 Pflanzen und ihre Verwendung
  • a)Pflanzen bestimmen sowie deren Ansprüche und Eigenschaften beschreiben; Pflanzenkataloge nutzen
  • b)bei der Verwendung von Pflanzenarten und -sorten unter Beachtung ihrer Ansprüche mitwirken
5.2 Kultur- und Pflegemaßnahmen
  • a)bei der Vermehrung mitwirken
  • b)bei Arbeiten an und mit der Pflanze mitwirken
  • c)bei der bedarfs- und zeitgerechten Bewässerung mitwirken
  • d)bei der bedarfsgerechten und umweltschonenden Düngung mitwirken
  • e)Schädigungen an Pflanzen feststellen und deren Ursachen nennen
  • f)bei Maßnahmen zum Schutz der Pflanzen und zur Pflege der Pflanzenbestände oder -anlagen mitwirken
5.3 Nutzung pflanzlicher Produkte
  • a)bei der Ernte oder Verwendung von Pflanzen mitwirken
  • b)beim Sortieren und Kennzeichnen von Pflanzen und pflanzlichen Produkten nach Qualitäten mitwirken
  • c)beim Transport und Einlagern gärtnerischer Erzeugnisse mitwirken
6. Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
  • a)Materialien und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen und verwenden
  • b)Maschinen, Geräte, Werkzeuge und bauliche Anlagen pflegen sowie bei ihrer Instandhaltung und ihrem Einsatz mitwirken
  • c)Aufbau und Funktion von Motoren erklären
  • d)Kraftübertragungselemente beschreiben und Schutzvorrichtungen in ihrer Funktion erhalten
  • e)Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz beachten
  • f)Schutzmaßnahmen und Sicherungen an elektrischen Anlagen und Maschinen erklären

Abschnitt II: Gemeinsame berufliche Fachbildung12 Positionen

1. der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen die in § 4 Abs. 1 Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildes

die in Abschnitt I lfd. Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse

2. Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung
  • a)heimische geschützte Pflanzen nennen und ihren typischen Standorten zuordnen
  • b)berufsbezogene Regelungen des Umweltschutzrechts, insbesondere des Abfall-, Immissionsschutz-, Wasser-, Boden-, Düngemittel-, Naturschutz- und Artenschutz- sowie des Pflanzenschutz- und Sortenschutzrechts, anwenden
  • c)Abfälle unter Beachtung rechtlicher, betrieblicher und materialbedingter Erfordernisse aufbereiten und entsorgen; Möglichkeiten des Recyclings nutzen
  • d)Betriebsmittel unter umweltschonenden und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen und verwenden
  • e)mit Energieträgern umweltschonend und kostensparend umgehen
3. betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge
3.1 Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen
  • a)Wachstumsabläufe bewerten und Zusammenhänge aufzeigen
  • b)Ablauf technischer Prozesse bewerten und Zusammenhänge aufzeigen
  • c)Fachinformationen für die betriebliche Arbeit auswerten und nutzen
3.2 Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit
  • a)Arbeitsverfahren unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten auswählen
  • b)Daten von Produktion und Dienstleistungen erfassen und beurteilen
  • c)Produktions- und Arbeitsabläufe sowie Dienstleistungen planen und veränderten Bedingungen anpassen
  • d)Möglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung nutzen
  • e)wirtschaftliche Faktoren, insbesondere Einsatz von Betriebsmitteln, Materialien, Zeit und Geld, bei der Organisation von Produktions- und Arbeitsabläufen sowie Dienstleistungen berücksichtigen
  • f)Arbeitsaufwand und Arbeitsergebnisse bewerten
3.3 Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge
  • a)Markt- und Preisinformationen einholen, vergleichen und bewerten
  • b)bei Kalkulationen mitwirken
  • c)bei der Bestellung von Betriebsmitteln und bei der Abrechnung gelieferter Waren mitwirken
  • d)bei schriftlichem Geschäftsverkehr und und bei Gesprächen mit Geschäftspartnern mitwirken
4. Böden, Erden und Substrate
  • a)Böden beurteilen und Maßnahmen der Bodenbearbeitung und Bodenverbesserung begründen
  • b)Bodenproben entnehmen und Analyseergebnisse berücksichtigen
  • c)boden- und vegetationsspezifische Bodenbearbeitung und -pflege sowie Bodenverbesserung durchführen
  • d)Erden und Substrate beurteilen, bei Bedarf verbessern und verwenden
  • e)Erden und Substrate lagern
5. Kultur und Verwendung von Pflanzen
5.1 Pflanzen und ihre Verwendung
  • a)Pflanzenarten und -Sorten, insbesondere unter Beachtung ihrer Ansprüche und Wirtschaftlichkeit, einsetzen
  • b)Pflanzenqualitäten beurteilen
  • c)Pflanzenkataloge und Kulturanleitungen einsetzen
5.2 Kultur- und Pflegemaßnahmen
  • a)Arbeiten an und mit der Pflanze durchführen
  • b)Wasserqualität bei Bewässerungsmaßnahmen berücksichtigen
  • c)bedarfs- und zeitgerechte Bewässerung durchführen
  • d)Nährstoffmangel- und Nährstoffüberschußerscheinungen feststellen
  • e)Düngemittel und -verfahren auswählen sowie bedarfsgerecht und umweltschonend düngen
  • f)Schadbilder an Pflanzen bestimmen
  • g)Pflanzenschutzmaßnahmen bedarfsgerecht und umweltschonend durchführen
  • h)Dünge- und Pflanzenschutzmittel vorschriftsmäßig lagern
  • i)Pflanzen gegen schädigende Witterungseinflüsse schützen
5.3 Nutzung pflanzlicher Produkte
  • a)Zeitpunkt für die Ernte oder Verwendung von Pflanzen und pflanzlichen Produkten festlegen
  • b)Maschinen und Geräte für die Ernte oder Verwendung von Pflanzen und pflanzlichen Produkten auswählen und einsetzen
  • c)Produkte transportieren, erfassen und lagern
  • d)Lagerbestände überwachen
  • e)Pflanzen und pflanzliche Produkte anhand vorgegebener Kriterien und Qualitätsnormen kennzeichnen
6. Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
  • a)Betriebsbereitschaft von technischen Einrichtungen, Maschinen, Geräten und Werkzeugen prüfen, diese auswählen und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften einsetzen
  • b)technische Arbeitsabläufe kontrollieren; Störungen feststellen und einschätzen sowie kleine Reparaturen durchführen
  • c)Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten nach Plan durchführen
  • d)Betriebsstoffe sach- und umweltgerecht lagern
  • e)praxisübliche Materialien und Werkstoffe be- und verarbeiten
  • f)Materialschutz durchführen

Abschnitt III: Ausbildung in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau5 Positionen

1. Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen
  • a)bei der Ermittlung der Kosten und bei Kalkulationsvorgängen anhand eines Leistungsverzeichnisses mitwirken
  • b)einschlägige Regelwerke anwenden
  • c)Ausführungs- und Pflanzpläne sowie das Leistungsverzeichnis lesen und auf die Baustelle übertragen
  • d)Schutzvorrichtungen für vorhandene Vegetation und für bauliche Anlagen erstellen
  • e)Baustelle einrichten und abräumen
  • f)vorhandene Vegetation für eine weitere Verwendung ausgraben, ballieren, einschlagen und verpflanzen
  • g)Bäume fällen und Wurzeln roden
2. Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen
  • a)Boden lagern, sichern und einbauen
  • b)Bodenmodellierungen, insbesondere bei Außenanlagen, Freizeitanlagen, Wasseranlagen oder Golfplätzen, ausführen
  • c)Gräben und Gruben ausheben und sichern
  • d)Baugrund beurteilen und verbessern
  • e)Entwässerungsrohre verlegen, Oberflächeneinläufe, Kontroll- und Sickerschächte einbauen
  • f)Bewässerungssysteme, insbesondere bei Außenanlagen, Sportanlagen oder Bauwerksbegrünungen, einbauen
3. Herstellen von befestigten Flächen
  • a)Schutz-, Dicht-, Trag- und Dränschichten, insbesondere bei Außenanlagen oder bei Anlagen der Bauwerksbegrünung, herstellen
  • b)Ausgleichs- und Deckschichten aus Gesteinsgemischen, insbesondere wasser- oder bitumengebundene Decken, herstellen
  • c)Decken aus Natur- und Kunststoffen sowie Plattenbeläge, insbesondere bei Außenanlagen, Sportanlagen oder Spielanlagen, einbauen
  • d)Wege und Plätze pflastern
4. Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen
  • a)Natursteine be- und verarbeiten sowie Betonfertigteile verwenden, insbesondere beim Bau von Mauern und Treppen
  • b)Wasseranlagen, insbesondere Teiche, Becken oder Wasserläufe, unter Verwendung verschiedener Abdichtungen erstellen
  • c)Außenanlagen ausstatten, insbesondere mit Pergolen, Zäunen, Rankvorrichtungen, Lärmschutzwänden, Sportgeräten oder Spielgeräten
5. Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten
  • a)Pflanzungen unter Beachtung der Ansprüche der Pflanzen und gestalterischer Grundsätze planen
  • b)Standorte für Gehölze, insbesondere in Außenanlagen, bei Bauwerksbegrünungen, Innenraumbegrünungen, Hangbefestigungen, Haldenbefestigungen oder Uferbefestigungen oder in der freien Landschaft, vorbereiten und Pflanzungen durchführen
  • c)Standorte für Solitärgehölze, insbesondere in Außenanlagen oder im Straßenbereich, vorbereiten und Pflanzungen durchführen
  • d)Standorte für Stauden, insbesondere in Außenanlagen, bei Bauwerksbegrünungen oder Gewässerbepflanzungen, vorbereiten und Pflanzungen durchführen
  • e)Wechselbepflanzungen durchführen
  • f)Ansaatflächen, insbesondere für Rasen, Wiesen oder Zwischenbegrünung, vorbereiten und ansäen
  • g)Fertigstellungspflege durchführen
  • h)Pflege von landschaftsgärtnerischen Gesamtwerken durchführen
  • i)Landschaftspflegemaßnahmen durchführen

Zeitliche Gliederung

          • Erstes Ausbildungsjahr

  • 1)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt I der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
          • lfd. Nr. 1der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
          • lfd. Nr. 3.3Erfassen und Beurteilen betriebs- und marktwirtschaftlicher Zusammenhänge,
          • lfd. Nr. 4Böden, Erden und Substrate,
          • lfd. Nr. 5Kultur und Verwendung von Pflanzen
  • 2)In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt I der Berufsbildpositionen unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
          • lfd. Nr. 4Böden, Erden und Substrate,
          • lfd. Nr. 6Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
          • lfd. Nr. 2Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung,
          • lfd. Nr. 3.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
          • lfd. Nr. 3.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit
  • 3)In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt I der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
          • lfd. Nr. 5Kultur und Verwendung von Pflanzen
          • lfd. Nr. 2Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung,
          • lfd. Nr. 3.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
          • lfd. Nr. 3.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit
          • lfd. Nr. 6Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
          • Zweites Ausbildungsjahr

  • 1)In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt II der Berufsbildposition unter Einbeziehung der in Anlage 3a Abschnitt III aufgeführten Berufsbildpositionen zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 3a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen fortzuführen.
          • lfd. Nr. 4Böden, Erden und Substrate
          • lfd. Nr. 6Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
          • lfd. Nr. 2Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen,
          • lfd. Nr. 3Herstellen von befestigten Flächen,
          • lfd. Nr. 4Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen
          • lfd. Nr. 2Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung,
          • lfd. Nr. 3.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
          • lfd. Nr. 3.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit
  • 2)In einem Zeitrahmen von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt II der Berufsbildposition unter Einbeziehung der in Anlage 3a Abschnitt III aufgeführten Berufsbildpositionen zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 3a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen fortzuführen.
          • lfd. Nr. 5Kultur und Verwendung von Pflanzen
          • lfd. Nr. 2Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen,
          • lfd. Nr. 5Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten
          • lfd. Nr. 1.1Berufsbildung,
          • lfd. Nr. 2Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung,
          • lfd. Nr. 3.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
          • lfd. Nr. 3.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit,
          • lfd. Nr. 6Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
  • 3)In einem Zeitrahmen von insgesamt 3 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt II der Berufsbildposition unter Einbeziehung der in Anlage 3a Abschnitt III aufgeführten Berufsbildpositionen zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 3a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen fortzuführen.
          • lfd. Nr. 3betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge
          • lfd. Nr. 1Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen,
          • lfd. Nr. 3Herstellen von befestigten Flächen,
          • lfd. Nr. 4Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen
          • lfd. Nr. 1.2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
          • lfd. Nr. 1.3Mitgestalten sozialer Beziehungen,
          • lfd. Nr. 1.4Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
          • lfd. Nr. 2Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung,
          • lfd. Nr. 6Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
          • Drittes Ausbildungsjahr

  • 1)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 3 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt III der Berufsbildpositionen zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 3a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen fortzuführen.
          • lfd. Nr. 1Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen,
          • lfd. Nr. 2Ausführen von Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsmaßnahmen
          • lfd. Nr. 1.4Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
          • lfd. Nr. 2Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung,
          • lfd. Nr. 3betriebliche Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge,
          • lfd. Nr. 4Böden, Erden und Substrate,
          • lfd. Nr. 6Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
  • 2)In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt III der Berufsbildposition im Zusammenhang mit der Berufsbildposition zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 3a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen fortzuführen.
          • lfd. Nr. 3Herstellen von befestigten Flächen
          • lfd. Nr. 1Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen
          • lfd. Nr. 1der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
          • lfd. Nr. 2Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung,
          • lfd. Nr. 3.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
          • lfd. Nr. 3.2Planen, Vorbereiten und Kontrollieren von Produktion, Dienstleistungen und Arbeit,
          • lfd. Nr. 6Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe
  • 3)In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 6 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage 3a Abschnitt III der Berufsbildpositionen im Zusammenhang mit der Berufsbildposition zu vermitteln. Im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen gemäß Anlage 3a Abschnitt I und II der Berufsbildpositionen fortzuführen.
          • lfd. Nr. 4Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen,
          • lfd. Nr. 5Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten
          • lfd. Nr. 1Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen
          • lfd. Nr. 1.3Mitgestalten sozialer Beziehungen,
          • lfd. Nr. 1.4Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
          • lfd. Nr. 2Natur- und Umweltschutz; rationelle Energie- und Materialverwendung,
          • lfd. Nr. 3.1Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
          • lfd. Nr. 5Kultur und Verwendung von Pflanzen,
          • lfd. Nr. 6Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen; Materialien und Werkstoffe

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Gärtner im Garten- und Landschaftsbau ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche in Stichworten: Baustelle einrichten, Erdarbeiten, Pflaster und Mauern, Entwässerung, Pflanzarbeiten und Pflege, dazu die Themen der Berufsschule. Schreiben Sie auf, was Sie selbst getan haben.

Wie viel muss ich als Gärtner pro Woche schreiben?

Das Gesetz legt keinen Umfang fest. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses nennt etwa eine DIN-A4-Seite je Woche in Stichworten. Eine abweichende Vorgabe der zuständigen Stelle oder des Betriebs gilt vor.

Gilt für Gärtner die Handwerkskammer als zuständige Stelle?

Nein. Die Ausbildung zum Gärtner gehört nicht zum Handwerk. Zuständig ist die Landwirtschaftskammer oder die zuständige Stelle des Landes, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen ist.

Wird das Berichtsheft zur Abschlussprüfung als Gärtner gebraucht?

Ja, zur Zulassung. Nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG wird zugelassen, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat. Bewertet wird er nach der BIBB-Empfehlung Nr. 156 nicht.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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