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Berichtsheft als Landwirt: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft des Landwirts gehören die Arbeiten auf dem Betrieb und die Themen der Berufsschule: Pflanzenproduktion mit Boden, Aussaat, Pflege und Ernte, Tierproduktion mit Füttern, Halten und Nutzen, Technik, Organisation und Vermarktung. Die Beispielwochen zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 15.10.2026

Was ins Berichtsheft des Landwirts gehört

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Das erste Jahr vermittelt unter bestimmten Voraussetzungen eine berufsfeldbreite Grundbildung. Die Ausbildungsverordnung nennt als Berufsbild fünf Bereiche:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus.

TagTätigkeitenStunden
MontagTiere gefüttert, Tränken kontrolliert, Stall ausgemistet und eingestreut, Auffälligkeiten dem Betriebsleiter gemeldet8
DienstagSchlepper abgeschmiert, Ölstand und Reifendruck geprüft, Anbaugerät angekuppelt, Boden mit dem Grubber bearbeitet8
MittwochBerufsschule: Unterricht nach Stundenplan, zum Beispiel Pflanzenbau und Tierhaltung7
DonnerstagMilchkühe mit der Melkanlage gemolken, Melkzeug gereinigt, Kälber getränkt8
FreitagZaun kontrolliert und ausgebessert, Futtervorrat gemessen, Werkstatt aufgeräumt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagSaatbett vorbereitet, Sämaschine eingestellt und Aussaat durchgeführt, Saatmenge und Fläche notiert8
DienstagBestände kontrolliert, Entwicklungsstand der Pflanzen beurteilt, Arbeitsplan für die kommende Woche abgestimmt8
MittwochBerufsschule: Wirtschafts- und Sozialkunde, Prüfungsvorbereitung7
DonnerstagHerde beobachtet, Tiergesundheit und Fruchtbarkeit dokumentiert, Rationen mit dem Betriebsleiter besprochen8
FreitagFutterkosten und Erträge notiert, betriebliche Aufzeichnungen ausgewertet, Maschinen für die Ernte gewartet8

Berufsschule und Lehrgänge im Berichtsheft

Notieren Sie je Schultag Fach und Thema, zum Beispiel „Pflanzenbau: Bodenbearbeitung“ oder „Tierhaltung: Fütterung von Milchkühen“. Je nach Land findet der Unterricht an einzelnen Tagen oder in Blöcken statt. Die Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses rät, die Themen des Berufsschulunterrichts aufzunehmen. Welche Lernfelder der Rahmenlehrplan vorgibt, steht im Lehrplan Ihrer Schule.

Besuchen Sie Lehrgänge außerhalb des Betriebs, tragen Sie sie als eigene Tage mit Thema und Dauer ein.

Formulierungen für das Berichtsheft auf dem Hof

StattBesser
Stall gemachtStall ausgemistet, eingestreut und Tränken kontrolliert
Mit dem Schlepper gefahrenBoden mit dem Grubber bearbeitet, Arbeitstiefe eingestellt und Fläche notiert
Tiere versorgtTiere gefüttert, Futtermenge kontrolliert und Auffälligkeiten gemeldet
Felder angeschautBestand kontrolliert und den Entwicklungsstand der Pflanzen eingeschätzt
BüroFutterkosten und Erträge notiert und betriebliche Aufzeichnungen ausgewertet

Zuständige Stelle und Besonderheiten

Die Landwirtschaft ist kein Handwerk. Zuständig ist die Landwirtschaftskammer oder die zuständige Stelle des jeweiligen Landes. Ob dort ein eigenes Formular für den Ausbildungsnachweis gilt, regelt die zuständige Stelle; maßgeblich ist Ihre zuständige Stelle. Die Ausbildungsverordnung verlangt ein Berichtsheft als Ausbildungsnachweis. Ihr Betrieb muss Ihnen Gelegenheit geben, es in der Ausbildungszeit zu führen, und sieht es regelmäßig durch.

Prüfung und Berichtsheft

Die Ausbildungsverordnung sieht eine Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres vor. Die Abschlussprüfung hat einen betrieblichen Teil, praktisch und mündlich, mit je einer Aufgabe aus Pflanzen- und Tierproduktion. Der schriftliche Teil umfasst Pflanzenproduktion, Tierproduktion sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zugelassen wird, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Dass Sie den Nachweis führen müssen, steht in § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin (LwAusbV 1995), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt I: Berufliche Grundbildung im ersten Ausbildungsjahr18 Positionen

1. der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
1.1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Standort, Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Ausstattung des Ausbildungsbetriebes beschreiben
  • c)betriebliche Erzeugung und Dienstleistung, Bezugs- und Absatzwege und -formen beschreiben
  • d)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften und Verwaltungen nennen
1.2 Berufsbildung
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)Informationen für die eigene berufliche Fortbildung einholen
1.3 Mitgestalten sozialer Beziehungen innerhalb und außerhalb des Betriebes
  • a)soziale Beziehungen im Betrieb und im beruflichen Einwirkungsbereich mitgestalten
  • b)bei der überbetrieblichen Zusammenarbeit mitwirken
  • c)Aufgaben der landwirtschaftlichen und kommunalen Verwaltung beschreiben
  • d)bei der Zusammenarbeit mit berufsständischen Organisationen, Gewerkschaften und Verwaltungen mitwirken
  • e)für den Ausbildungsbetrieb wichtige Geschäftspartner nennen
  • f)Bedeutung beruflicher Wettbewerbe und landwirtschaftlicher Veranstaltungen begründen
1.4 Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • a)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • b)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
  • c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Aufsichtsbehörden nennen
  • d)Gefahren und Gefahrstoffe beschreiben
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
  • f)berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften anwenden
  • g)Verhalten bei Unfällen und Entstehungsbränden beschreiben und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
  • h)wesentliche Vorschriften der Feuerverhütung nennen und Brandschutzeinrichtungen sowie Brandschutzgeräte bedienen
1.5 Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung
  • a)Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanze erklären und Lebensräume an Beispielen beschreiben
  • b)Bedeutung und Ziele des Umweltschutzes bei der Landbewirtschaftung beschreiben
  • c)Einfluß der Landbewirtschaftung auf die Landschaft und Umwelt aufzeigen
  • d)bei Maßnahmen der Landschaftspflege mitwirken
  • e)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten und Materialien nennen und Möglichkeiten ihrer rationellen Verwendung aufzeigen
  • f)rationellen und umweltschonenden Umgang mit Energieträgern beschreiben
2. Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
2.1 Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
  • a)Werkzeuge und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen, einsetzen und einsatzbereit halten
  • b)Maschinen, Geräte und bauliche Anlagen pflegen und bei ihrer Instandhaltung mitwirken
  • c)Aufbau und Funktion von Verbrennungsmotoren erklären
  • d)Kraftübertragungselemente beschreiben und Schutzvorrichtungen in ihrer Funktion erhalten
  • e)beim Umgang mit Anlagen, Maschinen und Geräten Arbeitssicherheit beachten
  • f)Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz einhalten
  • g)elektrische Anlagen, Schutzmaßnahmen und Sicherungen erklären
2.2 Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen
  • a)Witterungsabläufe beobachten und dokumentieren
  • b)Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb, insbesondere bei Pflanzen, Tieren und technischen Prozessen, unter Einsatz der Sinne wahrnehmen, Veränderungen feststellen und Schlußfolgerungen ziehen
  • c)Informationen, insbesondere aus Gebrauchsanleitungen, Fachzeitschriften sowie Fachbüchern und -broschüren, auswählen und sammeln
  • d)Fachinformationen für die betriebliche Arbeit auswerten
2.3 Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten
  • a)Arbeiten in Arbeitsschritte gliedern
  • b)geeignete Arbeitsverfahren nennen und Arbeitsmittel auswählen
  • c)Daten für die Produktion feststellen, insbesondere Aufwandsmengen berechnen, Gewichte, Rauminhalte und Größe von Flächen schätzen und ermitteln
  • d)Arbeitszeiten und -ergebnisse festhalten
  • e)Arbeitsergebnisse kontrollieren
2.4 Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge
  • a)bei der Ermittlung des Bedarfs an Betriebsmitteln mitwirken
  • b)Preisangebote vergleichen
  • c)Eingang und Verbrauch von Betriebsmitteln erfassen
  • d)Tierbestände erfassen und Bestandsverzeichnis führen
  • e)Marktberichte lesen und Entwicklungen am Markt verfolgen
3. Pflanzenproduktion
3.1 Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit
  • a)Geländeformen als Standortfaktor beschreiben
  • b)Bodenbestandteile und Bodenart bestimmen sowie Bodenzustand und -fruchtbarkeit beschreiben
  • c)Bodenprofil anlegen und Bodenaufbau erläutern
  • d)Bodenproben entnehmen
  • e)bei der Bodenbearbeitung mitwirken
3.2 Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen
  • a)Saat- und Pflanzgut beurteilen
  • b)bei der Vorbereitung und Durchführung von Aussaat und Pflanzung mitwirken
  • c)Dünger und deren Einsatzmöglichkeiten beschreiben und bei ihrer Ausbringung mitwirken
  • d)landwirtschaftliche Nutzpflanzen und deren Pflanzenteile bestimmen sowie den Verwendungszweck erläutern
  • e)bei der landwirtschaftlichen Produktion vorkommende Wildpflanzen nennen
  • f)Bestandsentwicklung beobachten und aufzeichnen
  • g)bei Pflegearbeiten mitwirken
  • h)Schäden an Pflanzen wahrnehmen und bei der Feststellung der Ursachen mitwirken
  • i)bei notwendigen Pflanzenschutzmaßnahmen mitwirken
  • k)bei der Pflanzenproduktion den Umweltschutz berücksichtigen
3.3 Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte
  • a)bei der Ernte mitwirken
  • b)Erträge feststellen und vergleichen
  • c)Produkte nach Verwertbarkeit beurteilen
  • d)beim Transport und Einlagern von Erntegut mitwirken
4. Tierproduktion
4.1 Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten
  • a)landwirtschaftliche Nutztierarten und -rassen sowie ihre Nutzung beschreiben
  • b)Körperteile von Tieren bestimmen
  • c)mit Tieren umgehen, insbesondere Tiere ansprechen, führen und bewegen
  • d)Vorgänge bei Brunst, Trächtigkeit und Geburt beschreiben
  • e)Grundfuttermittel bestimmen, ihre Qualität und Einsatzmöglichkeiten in der Fütterung beschreiben
  • f)Futtermittel und Zusatzstoffe sachgerecht lagern
  • g)Anforderungen an die tiergerechte Haltung beschreiben
  • h)Tiere tränken, füttern und pflegen
  • i)Stallungen und deren Einrichtungen reinigen und beim Desinfizieren mitwirken
  • k)Verhalten gesunder Tiere beschreiben, Verhaltensänderungen und typische Merkmale kranker Tiere feststellen
  • l)bei der Behandlung kranker Tiere mitwirken
  • m)bei der tierischen Produktion den Umwelt- und Tierschutz berücksichtigen
4.2 Nutzen von Tieren
  • a)bei der Nutzung von Tieren mitwirken
  • b)Leistungen von Tieren feststellen und vergleichen
  • c)bei der Vorbereitung von Tieren oder tierischer Produkte für die Vermarktung mitwirken
  • d)Anforderungen an den tiergerechten Transport beschreiben

Abschnitt II: Berufliche Fachbildung - Fertigkeiten und Kenntnisse im zweiten und dritten Ausbildungsjahr16 Positionen

1. der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
1.1 die in § 4 Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Teile des Ausbildungsberufsbildes

die in Abschnitt I lfd. Nr. 1.1 bis 1.4 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse

1.2 Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung
  • a)berufsbezogene Regelungen zum Umweltschutz, insbesondere zum Abfall-, Immissionsschutz-, Wasser-, Boden- und Naturschutzrecht, anwenden
  • b)Landschaft als Lebensgrundlage, insbesondere Feldraine, Böschungen und Hecken, erhalten; Landschaftspflegemaßnahmen durchführen
  • c)mit Energiearten und Materialien umweltschonend und kostensparend umgehen
2. Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
2.1 Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
  • a)Betriebsbereitschaft und Verkehrssicherheit von Schlepper, Transportmitteln, technischen Anlagen, Maschinen und Geräten prüfen
  • b)Vorschriften über das Führen landwirtschaftlicher Fahrzeuge im Straßenverkehr beachten
  • c)Sicherheitsrisiken bei den Arbeiten beachten und vorbeugende Maßnahmen treffen
  • d)Schlepper und Transportmittel, Maschinen und Geräte unter Beachtung der Sicherheitsvorkehrungen bedienen
  • e)Stalleinrichtungen überwachen und warten
  • f)Ver- und Entsorgungsleitungen verlegen
  • g)Betriebsstoffe sach- und umweltgerecht lagern
  • h)Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten umweltgerecht und nach Plan durchführen
  • i)Rückstände von Produktions- und Betriebsmitteln umweltgerecht entsorgen
  • k)vorbeugende Instandhaltung, insbesondere durch Auswechseln von Verschleißteilen, durchführen
  • l)Reparaturen und Veränderungen an Gebäuden, Einfriedungen und Drainagen durchführen
2.2 Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen
  • a)Wetter beurteilen und Beobachtungen bei der betrieblichen Arbeit berücksichtigen
  • b)Fachinformationen für die betriebliche Arbeit auswerten und umsetzen
2.3 Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten
  • a)Betriebsdaten erfassen, einordnen und beurteilen
  • b)Pläne, insbesondere für die Fruchtfolge, Düngung und für den Pflanzenschutz sowie für die Fütterung und Stallbelegung, erstellen
  • c)wirtschaftliche Faktoren, insbesondere Einsatz von Betriebsmitteln, Materialien, Zeit und Geld, bei der Organisation von Arbeitsabläufen berücksichtigen
  • d)Zeitpläne unter Berücksichtigung von Arbeits- und Produktionsschwerpunkten aufstellen
  • e)Planung und Vorbereitung von Produktions- und Arbeitsabläufen veränderten Bedingungen anpassen
  • f)Arbeitsergebnisse bewerten
2.4 Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge
  • a)Markt- und Preisinformationen einholen, vergleichen und bewerten
  • b)Marktberichte auswerten
  • c)an Beispielen kaufmännische Kalkulationen erstellen
  • d)Betriebsmittel bestellen und bei der Abrechnung gelieferter Waren mitwirken
  • e)Formen des Bezuges miteinander vergleichen
  • f)bei Ein- und Verkaufsgesprächen mit Geschäftspartnern mitwirken
  • g)schriftlichen Geschäftsverkehr führen
  • h)Vermarktungsformen für den Betrieb einschätzen und Alternativen aufzeigen
  • i)Produkte für die Vermarktung, einschließlich Direktvermarktung, vorbereiten und Angebote einholen
  • k)Verkaufsabrechnungen prüfen
  • l)Marktpreisentwicklung beobachten und bewerten
3. Pflanzenproduktion
3.1 Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit
  • a)Böden des Betriebes beurteilen und mit den Ergebnissen der Bodenschätzung vergleichen
  • b)anhand der Eigenschaften des Bodens Folgerungen für die Nutzungsmöglichkeiten ziehen
  • c)anhand der Bodenarten und des Bodenzustandes Folgerungen für die Bodenbearbeitung ziehen
  • d)Bodenschäden feststellen und beheben
  • e)boden- und kulturartenspezifische Bodenbearbeitung durchführen, insbesondere Stoppel-, Primär- und Sekundärbearbeitung
3.2 Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen
  • a)Saat- und Pflanzgut ausbringen
  • b)Pflanzenbestände im Ackerbau und in der Grünlandwirtschaft für die Bestandesführung und -verbesserung beurteilen
  • c)Pflanzenbestände umweltschonend durch bedarfs- und zeitgerechte Pflege-, Düngungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen führen
  • d)Materialien für die Bestandesführung umweltgerecht lagern
3.3 Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte
  • a)Erntezeitpunkt unter Berücksichtigung des Reifezustandes, Verwendungszweckes und der Qualitätsanforderungen festlegen
  • b)Erntemaschinen und -geräte bedienen
  • c)Erntegut bergen und transportieren
  • d)Ernteerträge und deren Qualität beurteilen
  • e)Erntegut erfassen und lagern
  • f)bei der Vermarktung des Erntegutes mitwirken
4. Tierproduktion
4.1 Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten
  • a)Tiere aufstallen, Stallklima überwachen
  • b)Futter nach Inhaltsstoffen, Aussehen, Geruch und Konsistenz beurteilen
  • c)Futterrationen berechnen und zusammenstellen sowie Futteraufwand feststellen
  • d)Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen bedienen und überwachen
  • e)Tiere pflegen und Hygienemaßnahmen durchführen
  • f)Gesundheitszustand der Tiere überwachen und Maßnahmen bei Krankheitsanzeichen einleiten
  • g)Zuchtziele und -verfahren beschreiben
  • h)Geburtshilfe durchführen
  • i)Jungtiere aufziehen
  • k)Einfluß von Fütterung, Haltung und Erbanlagen auf die Leistung beurteilen
  • l)Bestimmungen des Tierschutzes, insbesondere zur Tierhaltung, anwenden
  • m)spezielle Vorschriften bei der Tierproduktion, insbesondere das Futtermittel-, Arzneimittel- und Tierseuchengesetz sowie die Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten, beachten
  • n)Umweltschutz bei der tierischen Produktion beachten, insbesondere organische Rückstände der tierischen Produktion wirtschaftlich und umweltgerecht verwerten sowie Abfälle und Abwässer umweltgerecht entsorgen
4.2 Nutzen von Tieren
  • a)Nutzungszeitpunkt unter Berücksichtigung des Verwertungszweckes und der Qualitätsanforderungen festlegen
  • b)Maschinen und Geräte zur Gewinnung tierischer Produkte bedienen
  • c)tierische Produkte lagern oder transportieren
  • d)Qualität tierischer Erzeugnisse beurteilen
  • e)bei der Vermarktung mitwirken
5. betriebliche Ergebnisse
  • a)Marktwert der Verkaufsprodukte und des innerbetrieblichen Verbrauchs ermitteln
  • b)Leistungen und Kosten in den Betriebszweigen ermitteln
  • c)Arbeitsaufwand in den Betriebszweigen erfassen
  • d)Leistungen und Kosten in den Betriebszweigen vergleichen und bewerten
  • e)Arbeitsaufwand in den Betriebszweigen vergleichen und bewerten
  • f)Möglichkeiten von Leistungs- und Kostenveränderungen aufzeigen und Auswirkungen begründen

Zeitliche Gliederung

          • Erstes Ausbildungsjahr

  • 1)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
          • lfd. Nr. 1der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen
          • lfd. Nr. 2.4Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge,
          • lfd. Nr. 3Pflanzenproduktion,
          • lfd. Nr. 4Tierproduktion
  • 2)In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
          • lfd. Nr. 3Pflanzenproduktion
          • lfd. Nr. 2.1Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
          • lfd. Nr. 2.2Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
          • lfd. Nr. 2.3Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten
  • 3)In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt I der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
          • lfd. Nr. 4Tierproduktion
          • lfd. Nr. 2.1Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
          • lfd. Nr. 2.2Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
          • lfd. Nr. 2.3Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten
          • Zweites Ausbildungsjahr

  • 1)In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition zu vermitteln; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen fortzuführen.
          • lfd. Nr. 3Pflanzenproduktion
          • lfd. Nr. 1der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
          • lfd. Nr. 2Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
  • 2)In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition zu vermitteln; im Zusammenhang damit ist die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen fortzuführen.
          • lfd. Nr. 4Tierproduktion
          • lfd. Nr. 1der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
          • lfd. Nr. 2Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
  • 3)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition unter Einbeziehung der Berufsbildpositionen zu vermitteln.
          • lfd. Nr. 5betriebliche Ergebnisse
          • lfd. Nr. 3Pflanzenproduktion,
          • lfd. Nr. 4Tierproduktion
          • Drittes Ausbildungsjahr

  • 1)In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen weiter zu vermitteln und zu vertiefen.
          • lfd. Nr. 3Pflanzenproduktion
          • lfd. Nr. 1der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
          • lfd. Nr. 2Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
  • 2)In einem Zeitrahmen von insgesamt 4 bis 5 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen weiter zu vermitteln und zu vertiefen.
          • lfd. Nr. 4Tierproduktion
          • lfd. Nr. 1der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
          • lfd. Nr. 2Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung
  • 3)In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind die bisher vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition weiter anzuwenden und zu vertiefen.
          • lfd. Nr. 5betriebliche Ergebnisse

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Landwirt ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche in Stichworten: Pflanzenproduktion, Tierproduktion, Technik, Organisation und Vermarktung, dazu die Themen der Berufsschule und Lehrgänge. Schreiben Sie auf, was Sie selbst getan haben.

Wie oft muss ich als Landwirt das Berichtsheft schreiben?

Das Gesetz sagt nur, dass der Nachweis geführt und regelmäßig durchgesehen wird. Täglich oder wöchentlich, in Stichworten und mit etwa einer DIN-A4-Seite je Woche, empfiehlt der BIBB-Hauptausschuss in seiner Empfehlung Nr. 156. Eine Vorgabe der zuständigen Stelle gilt vor.

Wer ist für die Ausbildung zum Landwirt zuständig?

Die Landwirtschaftskammer oder die zuständige Stelle des Landes, bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen ist. Die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer sind es nicht.

Brauche ich das Berichtsheft zur Abschlussprüfung als Landwirt?

Ja, zur Zulassung. Nach § 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG wird zugelassen, wer an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen teilgenommen und einen Ausbildungsnachweis vorgelegt hat. Bewertet wird er nach der BIBB-Empfehlung Nr. 156 nicht.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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