Berichtsheft als Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft gehören Ihre Tätigkeiten auf der Kläranlage und im Kanalnetz, zum Beispiel Rechenreinigung, Probenahme und Laboranalysen, Wartung von Pumpen und Gebläsen, Schlammbehandlung, Regenwasserbewirtschaftung sowie Messen, Steuern und Regeln. Dazu kommen die Themen aus der Berufsschule und Lehrgänge außerhalb des Betriebs. Schreiben Sie pro Woche kurz und konkret auf, was Sie gemacht haben und wie viele Stunden es waren.
Stand: 21.10.2026
Was als Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen und zur Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung (AbwUTechAusbV), die seit dem 1. August 2024 gilt. Die Ausbildung dauert drei Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht; alle Auszubildenden durchlaufen dieselben Berufsbildpositionen, die Verordnung unterscheidet nur zwischen berufsprofilgebenden und integrativ zu vermittelnden Inhalten.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Erstellen und Anwenden von Unterlagen sowie Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen
- Herstellen und Trennen von Stoffgemischen
- Beurteilen von ökologischen Kreisläufen und Anwenden von Hygienemaßnahmen
- Erkennen von elektrischen Gefahren und Bedienen und Instandhalten elektrischer Anlagen
- Nachhaltiges Betreiben und Unterhalten von Entwässerungssystemen und Regenwasserbewirtschaftungssystemen
- Nachhaltiges Betreiben und Unterhalten von Abwasseranlagen
- Behandeln und Verwerten von Klärschlamm, Wertstoffen und Abfällen aus Abwasseranlagen
- Durchführen der Probenahme, Untersuchen und Beurteilen von Abwasser, Schlamm und Gasen
- Durchführen und Beurteilen von Mess-, Steuer- und Regelprozessen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Einweisung in die Arbeitssicherheit auf der Kläranlage, Rundgang über Rechen, Sandfang und Belebungsbecken, Rechengut entsorgt | 8 |
| Dienstag | Tagesproben am Zulauf und Ablauf gezogen, pH-Wert, Temperatur und Leitfähigkeit mit dem Handmessgerät bestimmt, Messwerte ins Betriebstagebuch eingetragen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Grundlagen der Chemie, Stoffgemische und Trennverfahren, Arbeitsschutz | 8 |
| Donnerstag | Werkstatt: Flansch gefeilt, gebohrt und Gewinde geschnitten, Schraubverbindungen nach Anzugsmoment verschraubt | 8 |
| Freitag | Pumpenschacht gereinigt, Schwimmerschalter geprüft, Wartungsliste ausgefüllt, Wochenbesprechung mit der Ausbilderin | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Störmeldung Gebläse im Leitsystem ausgewertet, Motorschutzschalter und Zuleitung geprüft, Ursache an einem Temperaturfühler gefunden und Fühler getauscht | 8 |
| Dienstag | Belebtschlamm mikroskopiert, Schlammvolumen und Trockensubstanz bestimmt, Schlammindex berechnet und Rücklaufschlammmenge angepasst | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Regelungstechnik, Auslegung von Regenrückhaltebecken, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Faulturm kontrolliert, Gasmenge und Gaszusammensetzung dokumentiert, Blockheizkraftwerk gewartet, Eigenstromanteil ausgewertet | 8 |
| Freitag | Kanalbefahrung mit Kamera begleitet, Schäden im Mischwassersammler protokolliert, Reinigungsplan für das Regenüberlaufbecken erstellt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Stoffkreisläufe, Abwasserreinigungsverfahren oder elektrische Schutzmaßnahmen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung
| Statt | Besser |
|---|---|
| Auf der Kläranlage mitgeholfen | Rechengutcontainer geleert und Rechenreinigung kontrolliert, Störungen im Betriebstagebuch vermerkt |
| Proben genommen | Zulauf- und Ablaufproben nach Probenahmeplan gezogen, gekennzeichnet und gekühlt ins Labor gebracht |
| Wartung gemacht | Kreiselpumpe nach Wartungsplan geprüft: Gleitringdichtung kontrolliert, Öl gewechselt, Laufgeräusch protokolliert |
| Am Schlamm gearbeitet | Trockensubstanz des Faulschlamms bestimmt und Entwässerung an der Zentrifuge eingestellt |
| Elektrik angeschaut | Mit der Elektrofachkraft Sicherung und Motorschutz eines Rührwerks geprüft und Messwerte notiert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird auf Kläranlagen und in Betrieben der Abwasserentsorgung, etwa bei Kommunen, Zweckverbänden, Abwasserbetrieben und Unternehmen mit eigener Abwasserbehandlung. Zuständige Stelle ist je nach Betrieb die Industrie- und Handelskammer oder im öffentlichen Dienst die dafür bestimmte Stelle. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 liegt im dritten Ausbildungshalbjahr und deckt den Stoff des ersten Jahres ab: eine Arbeitsaufgabe zum mechanischen Anpassen eines umwelttechnischen Systems mit Fachgespräch sowie schriftliche Aufgaben. Teil 2 folgt am Ende der Ausbildung mit vier Prüfungsbereichen: Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung, Betreiben und Unterhalten von Entwässerungs- und Regenwasserbewirtschaftungssystemen, Betreiben und Unterhalten von Abwasserbehandlungsanlagen sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung und zur Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung (AbwUTechAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten16 Positionen
1 Erstellen und Anwenden von Unterlagen3 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, bearbeiten und bewerten
- b)fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- c)technische Zeichnungen lesen, Skizzen und Pläne anfertigen, auswerten und umsetzen
- d)auftragsbezogene, insbesondere technische, Unterlagen erstellen
2 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen3 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Prüfverfahren und Prüfmittel auftragsbezogen auswählen
- b)Maßnahmen der Qualitätssicherung im eigenen Arbeitsbereich anwenden und dabei rechtliche Regelungen einhalten
- c)Arbeitsergebnisse auf Qualität und Plausibilität prüfen, Abweichungen und deren Ursachen feststellen sowie Maßnahmen zu deren Behebung ergreifen und diese dokumentieren
- d)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsprozessen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
3 Herstellen und Trennen von Stoffgemischen6 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Stoffe und Stoffgemische sowie deren Eigenschaften und Reaktionsverhalten unterscheiden
- b)Proben nehmen und die Entnahme dokumentieren
- c)Stoffgemische herstellen, trennen und nach technischen, rechtlichen und betrieblichen Vorgaben entsorgen
- d)Stoffe und Stoffgemische ihren Eigenschaften entsprechend kennzeichnen
- e)Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren
4 Beurteilen von ökologischen Kreisläufen und Anwenden von Hygienemaßnahmen8 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Umweltbelastungen der Luft, des Wassers und des Bodens erkennen und Auswirkungen betrieblichen Handelns auf ökologische Kreisläufe abwägen
- b)Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbelastungen der Luft, des Wassers und des Bodens auswählen und einleiten
- c)betriebliche Vorgaben sowie technische und rechtliche Regelungen der Hygiene anwenden, insbesondere beim Betreiben und Unterhalten von Netzen, Systemen und Anlagen
- d)Risiken durch Krankheitserreger erkennen und Präventions- und Gegenmaßnahmen entsprechend betrieblicher Vorgaben sowie technischer und rechtlicher Regelungen einleiten
- e)Umweltschutz und Nachhaltigkeit beim Betrieb von umwelttechnischen Netzen und Anlagen beachten
5 Lagern, Bearbeiten und nachhaltiges Anwenden von Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffen12 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Werk- und Hilfsstoffe unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und ihrer Verwendbarkeit auswählen und nach Herstellerangaben einsetzen, befördern und lagern
- b)Gefahrstoffe und gefährliche Arbeitsstoffe erkennen und einordnen und unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen einsetzen und transportieren
- c)Gefahrstoffe entsprechend den rechtlichen, technischen und betrieblichen Vorgaben lagern und überwachen
- d)Bestands- und Zustandskontrollen durchführen, bei Abweichungen Maßnahmen einleiten und dokumentieren
- e)Metalle und Kunststoffe spanend und spanlos bearbeiten und trennen, insbesondere durch Sägen, Feilen, Bohren und Biegen
- f)Verbindungstechniken, insbesondere Schraubverbindungen, anwenden
- g)Werkstücke aus Metall und Kunststoff mit Werkzeugen und Maschinen herstellen sowie zu Baugruppen fügen
- h)Maßkontrollen durchführen
6 Erkennen von elektrischen Gefahren und Einleiten von Maßnahmen2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Gefahren des elektrischen Stroms an festen und wechselnden Arbeitsplätzen erkennen und dabei die Grundgrößen und deren Zusammenhänge berücksichtigen
- b)Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Gefahren durch Strom ergreifen und weiterführende Maßnahmen veranlassen
- c)Verhaltensregeln bei Unfällen durch elektrischen Strom einhalten und Maßnahmen einleiten
7 Auswählen und Handhaben von Werkzeugen und Maschinen6 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsmittel unter Beachtung rechtlicher und technischer Vorgaben auswählen, für die Nutzung vorbereiten und handhaben
- b)Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsmittel unter Beachtung rechtlicher und technischer Vorgaben betriebsbereit halten
- c)Hilfsmittel zum Heben, Transportieren und zur Ladungssicherung auswählen und einsetzen
- d)Störungen feststellen, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten und den gesamten Vorgang dokumentieren
8 Betreiben von technischen Systemen8 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Symbole der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik Bauteilen, Baugruppen und deren Funktionen zuordnen
- b)Messverfahren und Messgeräte auswählen
- c)Visualisierungsanwendungen von technischen Anlagen bedienen und anpassen
- d)Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen einstellen
- e)Aggregate, insbesondere Pumpen, Gebläse, Verdichter, Elektro- und Verbrennungsmotoren, sowie Geräte zum Heizen, Kühlen und Temperieren einsetzen und bedienen
- f)Stoffe vereinigen und Stoffgemische trennen
- g)Feststoffe, Flüssigkeiten und Gase fördern
- h)Armaturen montieren und demontieren
- i)Energie nachhaltig einsetzen
9 nachhaltiges Betreiben und Unterhalten von Entwässerungssystemen17 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Entwässerungssysteme unter Nutzung von Netzinformationssystemen betreiben
- b)Einrichtungen, insbesondere Sonderbauwerke und Pumpwerke, bedienen und unterhalten
- c)Reinigung, Inspektion und Wartung nach rechtlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der Werkstoffe planen, durchführen, kontrollieren und dokumentieren
- d)Instandsetzung planen, kontrollieren und dokumentieren
- e)Störungen feststellen und Störungsursache erkennen, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten und den gesamten Vorgang dokumentieren
- f)Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenbereich unter Berücksichtigung fachbezogener Rechtsvorschriften und allgemein anerkannter Regeln der Technik durchführen
10 nachhaltiges Betreiben und Unterhalten von Regenwasserbewirtschaftungssystemen5 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Daten der Regenwasserbewirtschaftung erheben und auswerten
- b)Auswirkungen von wetterbedingten Einflüssen auf nachgeschaltete abwassertechnische Anlagen unter Nutzung von Netzinformationssystemen, Frühwarnsystemen, Hochwasserschutz und Simulationen beurteilen
- c)quantitative und qualitative Maßnahmen zur nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung ableiten
11 nachhaltiges Betreiben und Unterhalten von Abwasseranlagen20 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Einrichtungen bedienen, unterhalten und dabei Verfahren der mechanischen und der chemisch-biologischen Abwasserreinigung berücksichtigen
- b)Zusammenhänge der Verfahrensstufen bei der Abwasserbehandlung nach allgemein anerkannten Regeln der Technik beherrschen, in den Betriebsabläufen berücksichtigen und Entscheidungen dokumentieren
- c)Sonderverfahren nach dem Stand der Technik der Abwasserreinigung beschreiben
- d)Störungen feststellen und Störungsursache erkennen, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten und den gesamten Vorgang dokumentieren
12 Behandeln und Verwerten von Klärschlamm, Wertstoffen und Abfällen aus Abwasseranlagen6 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Einrichtungen zur Schlammbehandlung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bedienen
- b)sich die Klärschlammverwertung nach dem Stand der Technik erschließen
- c)Wertstoffe beurteilen und der sachgerechten Verwertung zuführen
- d)Abfälle aus der Abwasserbehandlung fachgerecht verwerten
- e)Störungen feststellen und Störungsursache erkennen, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten und den gesamten Vorgang dokumentieren
13 nachhaltiges Gewinnen von Energie und effizientes Steuern des Einsatzes von Energie6 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Anlagen der Energiegewinnung aus Abwasser und Klärschlamm betreiben
- b)Energieträger auswählen und nach betrieblichen und wirtschaftlichen Anforderungen einsetzen
- c)Informationen aus der Leittechnik zum energieeffizienten Steuern und Regeln des Energiebedarfs nutzen
14 Durchführen der Probenahme, Untersuchen und Beurteilen von Abwasser, Schlamm und Gasen sowie Einleiten von Maßnahmen14 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Sinnesprüfungen an verschiedenen Abwasser- und Schlammarten durchführen
- b)in der Abwasserableitung und Abwasserreinigung physikalische Untersuchungen einschließlich Probenahme durchführen und auswerten, insbesondere absetzbare Stoffe, Schlammtrockensubstanz, Schlammindex, Sichttiefe und Trübung bestimmen
- c)Abwasser- und Schlammuntersuchungen zur Betriebs- und Qualitätskontrolle durchführen und dokumentieren; Einzel- und Summenparameter bestimmen
- d)mikrobiologische Untersuchungen durchführen
- e)Untersuchungsergebnisse auf ihre Relevanz für das Ökosystem und den Betrieb beurteilen sowie weiterführende Maßnahmen einleiten
- f)die zur Untersuchung von Abwasser und Schlamm erforderlichen Laborgeräte nach Einsatzmöglichkeiten und Funktionsweisen unterscheiden, auswählen und handhaben
15 Durchführen und Beurteilen von Mess-, Steuer- und Regelprozessen18 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Verfahren zur Messung von Füllständen, Mengen, Durchflüssen und Qualitätsparametern beschreiben
- b)Fernwirk- und Prozessleittechnik anwenden und dabei die besonderen Anforderungen an die IT-Sicherheit im Bereich der Kritischen Infrastruktur berücksichtigen
- c)Mess-, Steuerungs- und Regelungseinrichtungen bedienen, kontrollieren und instand halten
- d)Parameter und Prozesse erfassen und beeinflussen
- e)Störungen feststellen und Störungsursache erkennen, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung einleiten und den gesamten Vorgang dokumentieren
16 Bedienen und Instandhalten elektrischer Anlagen18 Wochen im 13. bis 36. Monat
- a)Sichtprüfung von Geräten und Betriebsmitteln durchführen, insbesondere Feststellen und Beurteilen von Beschädigungen und der Einhaltung von Sicherheitsanforderungen
- b)Messgeräte und Arbeitsmittel auswählen und handhaben
- c)betriebsspezifische Installations- und Stromlaufpläne lesen
- d)ortsfeste elektrische Betriebsmittel der Anlagentechnik und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach rechtlichen Vorgaben und unter Beachtung der zutreffenden allgemein anerkannten elektrotechnischen Regeln prüfen
- e)elektrische Betriebsmittel unter Einhaltung von Sicherheitsanforderungen systemgleich austauschen und wieder in Betrieb nehmen
- f)Störungen elektrischer Betriebsmittel der Anlagentechnik feststellen, Anlagenteile, insbesondere Pumpen und Motoren, unter Einhaltung von Sicherheitsanforderungen austauschen und wieder in Betrieb nehmen
- g)Batterieanlagen einsetzen
- h)Prüfungen und Messungen beurteilen und dokumentieren
- i)Arbeitsabläufe und Ergebnisse dokumentieren
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten6 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
5 Kommunizieren mit Kundinnen und Kunden sowie im Team2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)situations- und adressatengerecht, wertschätzend, vertrauens- und respektvoll kommunizieren
- b)bei der Kommunikation die betrieblichen und rechtlichen Vorgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten beachten
- c)einfache Auskünfte, auch in einer Fremdsprache, erteilen
- d)Ursachen von Konflikten und Kommunikationsstörungen erkennen und Möglichkeiten der Konfliktlösung anwenden
- e)Kundenreaktionen, insbesondere Beschwerden, entgegennehmen, einordnen und situationsbezogen nach betrieblichen Vorgaben bearbeiten
- f)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit beitragen
6 Umsetzen von Sicherheitsvorschriften und Betriebsanweisungen2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mitwirken und Betriebsanweisungen umsetzen
- b)Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz unter Beachtung der rechtlichen und betrieblichen Regelungen sowie der technischen Normen und Regelwerke bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhalten
- c)Freigabedokumente und Erlaubnisscheine zu Arbeiten an Anlagen einholen und prüfen
- d)Notwendigkeit zur Durchführung von Messungen von gefährlichen Stoffen und Gasen prüfen und Messungen durchführen
- e)Verhaltensregeln bei gefährlichen Arbeiten einhalten sowie Fluchtwege- und Rettungspläne beachten
- f)persönliche Schutzausrüstung einsatzbereit halten, auftragsbezogen auswählen und einsetzen
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Umwelttechnologe für Abwasserbewirtschaftung das Berichtsheft führen?
Die Auszubildenden führen den Nachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ob wöchentlich oder täglich, regeln Betrieb und Kammer. Üblich ist ein Eintrag pro Woche mit Tätigkeiten und Stunden.
Wer prüft mein Berichtsheft im Betrieb?
Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und zeichnet ihn ab. Planen Sie das regelmäßig ein, damit nichts liegen bleibt, bevor die Abschlussprüfung ansteht.
Gehören Laborwerte und Messdaten in das Berichtsheft?
Sie können die Tätigkeit nennen, etwa Probenahme, CSB-Bestimmung oder Schlammindex, und bei Bedarf einzelne Werte als Beispiel ergänzen. Betriebsinterne Daten und Namen von Einleitern sind im Nachweis nicht nötig. Klären Sie mit Ihrem Ausbilder, wie ausführlich die Einträge sein sollen.
Wie trage ich Arbeiten an elektrischen Anlagen ein?
Schreiben Sie auf, was Sie geprüft, gemessen oder beobachtet haben und mit wem Sie gearbeitet haben. Arbeiten an elektrischen Anlagen führen Sie nur unter Aufsicht einer Elektrofachkraft aus, das gehört als Hinweis in den Eintrag, zum Beispiel Motorschutz mit der Elektrofachkraft geprüft.
Quellen
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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