Berichtsheft als Pflanzentechnologe: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft gehört alles, was Sie in der Woche für Ihre Ausbildung getan haben: Kulturpflanzen anbauen, pflegen und ernten, Versuche anlegen und auswerten, Kreuzungen und Vermehrung, Proben nehmen und analysieren, Maschinen und Geräte bedienen sowie die Themen aus der Berufsschule. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, Formulierungshilfen und Hinweise zu Lehrgängen und zur Abschlussprüfung.
Stand: 21.10.2026
Was als Pflanzentechnologe ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Pflanzentechnologenausbildungsverordnung (PflanzTechnAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Fachrichtungen oder Schwerpunkte gibt es nicht. Stattdessen legt die Verordnung Einsatzgebiete fest, etwa Versuchsfeld, Gewächshaus, Kulturlabor, Pflanzenschutzversuch, Saatgutproduktion, Analyselabor und Züchtungsgarten. Ihr Betrieb deckt mindestens zwei davon ab.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Kulturpflanzen zu Versuchs- und Vermehrungszwecken anbauen, pflegen und ernten
- Versuche und Untersuchungsreihen planen, durchführen und dokumentieren
- Züchtungs- und Vermehrungsverfahren anwenden
- Maschinen und Geräte einsetzen, pflegen und warten; Arbeitsstoffe einsetzen
- Probennahme und -analyse durchführen
- Arbeitsabläufe vorbereiten, im Team arbeiten, Arbeit organisieren
- Qualitätssicherungssysteme anwenden
- Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, Umweltschutz, Naturschutz und Nachhaltigkeit
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Gewächshaus kontrolliert, Jungpflanzen pikiert und bewässert, Temperatur- und Feuchtewerte in die Liste eingetragen | 8 |
| Dienstag | Saatgut für einen Parzellenversuch abgewogen und eingetütet, Saatgutpartien beschriftet, Versuchsparzellen am Feld ausgemessen | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Grundlagen des Pflanzenbaus, Aufbau der Pflanze, Arbeitsschutz im Labor | 8 |
| Donnerstag | Pflanzen im Kulturlabor in Nährmedium überführt, Arbeitsplatz desinfiziert, Sterilarbeit an der Werkbank geübt | 8 |
| Freitag | Schlepper und Feldspritze gereinigt und gewartet, Hacke an den Parzellen geführt, Wochenbericht mit dem Ausbilder besprochen | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Kreuzungen im Züchtungsgarten durchgeführt, Blüten kastriert und bestäubt, Elternlinien und Kreuzungsnummern dokumentiert | 8 |
| Dienstag | Feldversuch bonitiert, Bestandsentwicklung und Krankheitsbefall bewertet, Daten in die Versuchsdatenbank eingegeben | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Züchtungsverfahren, Statistik für Versuchsauswertungen, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Blattproben entnommen, im Analyselabor aufbereitet und DNA extrahiert, Ergebnisse gegen die Vorgabe geprüft | 8 |
| Freitag | Kultursteuerung im Gewächshaus angepasst, Düngung und Belichtung neu eingestellt, Versuchsergebnisse für die Teambesprechung aufbereitet | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Pflanzentechnologen
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Pflanzenernährung, Versuchsplanung, Züchtungsmethoden oder Statistik. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Pflanzentechnologe
| Statt | Besser |
|---|---|
| Im Gewächshaus gearbeitet | Tomatenjungpflanzen pikiert, 240 Töpfe beschriftet und die Bewässerung kontrolliert |
| Am Versuch mitgeholfen | Parzellenversuch mit 4 Wiederholungen angelegt und Parzellen ausgemessen |
| Proben genommen | Blattproben von 30 Pflanzen entnommen, etikettiert und für die Analyse gekühlt gelagert |
| Im Labor geholfen | Pflanzenmaterial steril in Nährmedium überführt und Kontaminationen protokolliert |
| Daten eingegeben | Boniturwerte in die Versuchsdatenbank übertragen und auf Ausreißer geprüft |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Züchtungs- und Saatgutunternehmen, Forschungseinrichtungen und Versuchsbetrieben. Zuständige Stelle ist je nach Betrieb die Landwirtschaftskammer oder die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt, mit den Bereichen Pflanzenvermehrung (praktische Arbeitsprobe mit Fachgespräch, 90 Minuten) und Pflanzenbau (schriftlich, 90 Minuten). Die Abschlussprüfung hat vier Bereiche: Versuchsdurchführung (30 Prozent, 120 Minuten, praktische Aufgabe mit Fachgespräch), Kultursteuerung (30 Prozent, 90 Minuten, praktische Aufgabe mit Fachgespräch), Züchtungsverfahren (30 Prozent, 120 Minuten, schriftlich) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (10 Prozent, 60 Minuten, schriftlich).
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1: Was gilt in meinem Beruf?
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin (PflanzTechnAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen
1 Kulturpflanzen zu Versuchs- und Vermehrungszwecken anbauen, pflegen und ernten30 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Kultursubstrate hinsichtlich der Eignung für die Durchführung von Versuchen und Vermehrung beurteilen, auswählen und vorbereiten
- b)Versuchs- und Vermehrungsmaterial vorbereiten und einsetzen
- c)Pflanzenmaterial ausbringen, pflegen und ernten
- d)Wachstumsfaktoren von Pflanzen nach Versuchs- und Vermehrungszielen beeinflussen
- e)Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes anwenden
2 Versuche und Untersuchungsreihen planen, durchführen und dokumentieren10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 15 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Merkmalsausprägungen von Pflanzenmaterial erheben und bonitieren
- b)Berechnungen zur Vorbereitung und Umsetzung von Versuchen und Untersuchungsreihen durchführen
- c)Versuchs- und Untersuchungsdaten erfassen und dokumentieren
- d)Vorgaben und Pläne bei Versuchen und Untersuchungsreihen umsetzen, insbesondere in Bezug auf statistische Auswertungen
- e)Versuche und Untersuchungsreihen planen und durchführen
- f)Versuche und Untersuchungsreihen dokumentieren und Daten aufbereiten
- g)Pflanzenmaterial nach Vorgabe selektieren
3 Züchtungs- und Vermehrungsverfahren anwenden10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)verfahrensspezifische Methoden zur Vermeidung von Kontaminationen anwenden
- b)sortenfähiges Material prüfen
- c)Verfahren zur Sortenentwicklung anwenden, dabei geeignete Züchtungs- und Vermehrungsverfahren durchführen
- d)Vorgaben des Sortenrechtes umsetzen
- e)Bedeutung von genetischer Vielfalt und Genbanken für die Pflanzenzüchtung darstellen
4 Maschinen und Geräte einsetzen, pflegen und warten; Arbeitsstoffe einsetzen10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Maschinen, Geräte und technische Anlagen bedienen sowie Schutzmaßnahmen beachten
- b)Arbeits- und Betriebsstoffe sowie Chemikalien annehmen, kennzeichnen, lagern, transportieren und einsetzen
- c)Maschinen, Geräte und technische Anlagen reinigen, pflegen und prüfen sowie Störungen feststellen und Maßnahmen zu deren Beseitigung ergreifen
- d)Wartung von Maschinen, Geräten und technischen Anlagen veranlassen
5 Probennahme und -analyse durchführen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Probennahme unter Berücksichtigung von versuchs- und analysespezifischen Vorgaben durchführen
- b)Methoden der Probenkonservierung und -lagerung anwenden
- c)Proben zur Untersuchung vorbereiten
- d)Analyseverfahren anwenden
6 Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Organisation4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 9 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Arbeitsaufträge entgegennehmen und prüfen, Arbeitsschritte planen, festlegen und dokumentieren
- b)Arbeitsschritte innerbetrieblich abstimmen
- c)Arbeitsabläufe eigenständig und im Team planen und umsetzen
- d)Arbeitsergebnisse dokumentieren, kontrollieren und bewerten
- e)Konflikte im Team lösen
7 Qualitätssicherungssysteme anwenden2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Ziele, Aufgaben und Aufbau von Qualitätsmanagementsystemen erläutern
- b)betriebliche Qualitätssicherungssysteme anwenden, insbesondere Qualität sichernde Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen einleiten und durchführen
- c)Qualitätsstandards anwenden, Umsetzung überprüfen und beurteilen
8 Informations- und Kommunikations techniken anwenden4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 36. Monat
- a)Informationen beschaffen, auswerten und einordnen
- b)betriebliche Kommunikations- und Informationssysteme nutzen, insbesondere arbeitsplatzspezifische Software anwenden
- c)Daten erfassen, Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit beachten
- d)Daten sichern und pflegen
- e)Sachverhalte darstellen und Gespräche situationsgerecht führen
- f)berufsspezifische Fachbegriffe anwenden
Abschnitt B: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen
1 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgabe und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
2 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Naturschutz, ökologische Zusammenhänge, Nachhaltigkeit
- a)Einflüsse und Auswirkungen von Pflanzenanbau auf das Ökosystem darstellen
- b)Maßnahmen zur Erhaltung genetischer Ressourcen darstellen
Häufige Fragen
Wer führt das Berichtsheft als Pflanzentechnologe?
Auszubildende führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Planen Sie dafür feste Zeit in der Woche ein.
Wie oft muss ich im Berichtsheft eintragen?
Üblich ist ein Eintrag pro Woche, den Rhythmus legen Betrieb und Kammer fest. Tragen Sie möglichst zeitnah ein, solange Sie sich an Pflanzenbestände, Versuchsvarianten und Messwerte erinnern.
Gehören Versuchsdaten ins Berichtsheft?
Nein, die Messreihen und Auswertungen gehören in die Versuchsdokumentation des Betriebs. Im Nachweis genügt, was Sie getan haben, zum Beispiel „Parzellenversuch bonitiert und Daten erfasst“. Betriebsinterne Sortenbezeichnungen lassen Sie weg, wenn Ihr Betrieb das verlangt.
Zählen Gewächshaus-, Labor- und Feldarbeit gleich?
Ja, alle Einsatzgebiete Ihres Betriebs gehören hinein. Wichtig ist, dass Ihre Einträge die Berufsbildpositionen des Ausbildungsrahmenplans abdecken, etwa Anbau, Versuche, Züchtung und Probenanalyse.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen und zur Pflanzentechnologin (PflanzTechnAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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