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Berichtsheft als Gebäudereiniger: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Gebäudereiniger gehört, was Sie in der Woche im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen gemacht haben: Unterhaltsreinigung in Büros, Sanitärbereichen und Treppenhäusern, Glas- und Fassadenreinigung, Bodenpflege mit Maschinen, Grundreinigung, Hygienemaßnahmen und das Einrichten und Sichern von Arbeitsplätzen. Halten Sie Tätigkeit, eingesetztes Verfahren und Gerät sowie die Dauer in Stichworten fest. Auf dieser Seite finden Sie zwei Beispielwochen, Formulierungshilfen und die wichtigsten Angaben zur Gesellenprüfung.

Stand: 21.10.2026

Was als Gebäudereiniger ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin (GebReinAusbVO). Die Ausbildung dauert 3 Jahre und findet im Handwerk statt. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden lernen dieselben Berufsbildpositionen.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterhaltsreinigung in einem Bürogebäude: Papierkörbe leeren, Schreibtische feucht wischen, Böden saugen und nass wischen, Dosierung des Reinigers nach Anleitung geprüft8
DienstagSanitärbereich gereinigt: Reinigungsmittel aufgetragen, Einwirkzeit abgewartet, Armaturen und Fliesen nachgearbeitet, Farbsystem der Reinigungstücher beachtet8
MittwochBerufsschule: Reinigungsmittel und ihre Inhaltsstoffe, Arbeitsschutz beim Umgang mit Chemikalien, Berechnung von Dosierungen8
DonnerstagFensterreinigung innen und außen mit Einwascher und Abzieher, Rahmen und Fensterbänke abgewischt, Leiter vor dem Aufstellen auf Standsicherheit geprüft8
FreitagTreppenhaus gereinigt, Einscheibenmaschine eingewiesen bekommen und unter Aufsicht bedient, Geräte nach der Arbeit gereinigt und verstaut8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagArbeitsauftrag für eine Grundreinigung im Pflegeheim anhand des Leistungsverzeichnisses geplant: Verfahren, Maschinen, Material und Zeitbedarf festgelegt8
DienstagGrundreinigung eines Linoleumbodens: Altbeschichtung mit Einscheibenmaschine abgetragen, Schmutzflotte aufgenommen, neutralisiert, Beschichtung in 3 Schichten aufgetragen8
MittwochBerufsschule: Kalkulation von Reinigungsleistungen, Qualitätssicherung, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagDesinfizierende Reinigung eines Patientenzimmers nach Hygieneplan: Flächendesinfektion mit Einwirkzeit, Schutzkleidung gewechselt, Durchführung dokumentiert8
FreitagAbnahme mit dem Objektleiter, Reinigungsergebnis kontrolliert und mit der Kundin besprochen, Nacharbeiten an Sockelleisten erledigt, Mängelliste abgeschlossen8

Berufsschule im Berichtsheft des Gebäudereinigers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Oberflächenmaterialien, Reinigungsverfahren oder Hygiene. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Gebäudereiniger

StattBesser
Büro geputztBüroräume im Erdgeschoss mit Mopp nass gewischt, Schreibtische und Türklinken feucht abgewischt
Fenster gemachtFensterflächen mit Einwascher und Abzieher gereinigt, Rahmen und Dichtungen abgewischt
Mit Maschine gearbeitetLinoleumboden mit Scheuersaugmaschine gereinigt, Bürste und Dosierung für den Belag gewählt
Toiletten sauber gemachtSanitärraum mit Sanitärreiniger behandelt, Einwirkzeit eingehalten, Reinigungstücher nach Farbsystem getrennt
Bei der Desinfektion geholfenFlächen nach Hygieneplan desinfiziert, Einwirkzeit beachtet, Schutzhandschuhe und Schutzkleidung getragen

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Gebäudereinigungsbetrieben, zuständig ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Die Verordnung sieht dafür insgesamt 6 Wochen überbetriebliche Ausbildung vor. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt und prüft das Durchführen von Gebäudereinigungsarbeiten mit drei Arbeitsaufgaben, Dokumentation und kurzen Fachgesprächen sowie schriftlichen Aufgaben; er zählt 30 Prozent. Teil 2 am Ende der Ausbildung umfasst Grund- und Außenreinigungsverfahren, Hygienemaßnahmen, das Reinigen, Pflegen und Konservieren von Oberflächen und Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gebäudereiniger und zur Gebäudereinigerin (GebReinAusbVO), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen

1 Gestalten von kundenorientierten Arbeitsprozessen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Anforderungen, Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen entgegennehmen und weiterleiten
  • b)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche Fachbegriffe, bei der Planung, Durchführung und Kontrolle von Arbeitsprozessen anwenden
  • c)Arbeitsaufträge erfassen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
  • d)Abstimmungen mit anderen Gewerken und weiteren Beteiligten treffen
  • e)Kunden und Kundinnen über Reinigungsverfahren sowie über Eignung und Eigenschaften von Reinigungsmitteln und Hilfsstoffen informieren
  • f)Gespräche mit Kunden und Kundinnen, Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen sowie im Team situations-, ziel- und adressatengerecht führen, insbesondere kulturelle Identitäten und Verhaltensweisen berücksichtigen
  • g)Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum, insbesondere über zusätzliche Serviceleistungen, informieren sowie Kundenwünsche und Absprachen dokumentieren und in die Auftragsausführung einbeziehen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren der Durchführung von Arbeitsaufträgen12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)eigenen Arbeitsaufwand abschätzen, Arbeitsschritte planen und Zeitaufwand berücksichtigen
  • b)Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen, Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Arbeitsschutz planen und Arbeitsmittel festlegen
  • c)Skizzen und Zeichnungen anfertigen
  • d)Reinigungsverfahren unterscheiden und auswählen
  • e)örtliche Gegebenheiten sowie Witterungs- und Klimabedingungen berücksichtigen
  • f)Informationen beschaffen, auch mit digitalen Medien, insbesondere Informationen zu Oberflächen, Reinigungsverfahren, Zeitvorgaben und Leistungsbeschreibungen
  • g)Regelungen, insbesondere betriebliche Gefahrstoffkataster, Betriebsanweisungen, Betriebsanleitungen, technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
  • h)Bedarf an Oberflächenbehandlungsmitteln ermitteln, Oberflächenbehandlungsmittel bereitstellen und Materiallisten erstellen
  • i)Einsatz von Oberflächenbehandlungsmitteln unter Berücksichtigung von alternativen Verfahren prüfen
  • j)Durchführung von Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen sowie unter Einsatz von analogen und digitalen Medien vorbereiten
  • k)Daten zu durchzuführenden Arbeitsaufträgen sichern und dabei Datenschutzvorschriften einhalten und betriebliche und auftragsbezogene Vorgaben beachten
  • l)Aufgaben zur Durchführung von Arbeitsaufträgen im Team planen und die Umsetzung vorbereiten
  • m)Messverfahren auswählen, Messgeräte auf Funktion prüfen und lagern, Messungen durchführen und Ergebnisse protokollieren
  • n)Umsetzung von Arbeitsaufträgen unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte planen
  • o)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen und Zeitaufwand dokumentieren
  • p)Aufmaße für durchzuführende Arbeiten erstellen
  • q)technische Unterlagen anwenden
  • r)eigene Fähigkeiten einschätzen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen und unterschiedliche Lerntechniken anwenden
  • s)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten beurteilen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen12 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und auflösen; ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung, Sicherung und Unterhaltung berücksichtigen
  • b)persönliche Schutzausrüstung verwenden
  • c)Verkehrs- und Transportwege auf ihre Eignung beurteilen und Maßnahmen zur Nutzung veranlassen
  • d)Gegebenheiten am Arbeitsplatz mit Skizzen und Plänen, auch mit digitalen Medien, abgleichen
  • e)chemische und physikalische Belastbarkeit von Bauteilen beurteilen
  • f)Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereiten
  • g)Wasser- und Energieversorgung sicherstellen und Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
  • h)Arbeitsplatzsicherungsmaßnahmen durchführen, Sicherheits- und Gesundheitspläne sowie Gefährdungsbeurteilungen beachten und Maßnahmen zum Passantenschutz durchführen
  • i)Leitern und Arbeitsgerüste auf Verwendbarkeit prüfen, auswählen, aufbauen, anwenden und abbauen
  • j)Absturzsicherungen, insbesondere Auffang- und Haltegurte, auf Verwendbarkeit prüfen, auswählen und anwenden
  • k)Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte beurteilen und ausführen
  • l)Arbeitsplatz übergeben
  • m)Maßnahmen des Explosionsschutzes anwenden
  • n)Höhenzugangstechnik, insbesondere Fassadenbefahranlagen, Hubarbeitsbühnen und Schutzgerüste, auf Verwendbarkeit prüfen, auswählen, aufbauen, anwenden und abbauen
4 Bedienen, Pflegen und Instandhalten von Reinigungsgeräten, -maschinen und -anlagen12 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkzeuge und Geräte auswählen, handhaben, pflegen und warten
  • b)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen
  • c)Zubehörteile auswählen und einsetzen
  • d)Funktionskontrollen bei Geräten, Maschinen und Anlagen durchführen und dokumentieren
  • e)Sichtprüfungen an Geräten, Maschinen und Anlagen durchführen, Störungen erkennen und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
5 Verarbeiten von Oberflächenbehandlungsmitteln10 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Arten der Oberflächenverschmutzungen feststellen und diese Arten von Oberflächenveränderungen unterscheiden
  • b)Oberflächenbehandlungsmittel unterscheiden, lagern, auswählen und für den Einsatz vorbereiten
  • c)Oberflächenbehandlungsmittel, insbesondere auf Eignung, Haltbarkeit und Umweltverträglichkeit, prüfen
  • d)Oberflächenbehandlungsmittel dosieren
  • e)Gefahrstoffe der Oberflächenbehandlungsmittel unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Maßnahmen zur Entsorgung ergreifen
  • f)Abfälle zur Entsorgung bereitstellen und Maßnahmen zur Entsorgung von Schmutzflotten ergreifen
6 Durchführen von Reinigungsmaßnahmen24 Wochen im 1. bis 18. Monat, 24 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Art und Beschaffenheit von Gebäuden, Bauteilen und Ausstattungsgegenständen sowie von zu bearbeitenden Oberflächen und deren Untergründen beurteilen
  • b)Verschmutzungen und Veränderungen von Oberflächen ermitteln und dokumentieren
  • c)Gefährdungen durch Gefahrstoffe an Gebäuden, Bauteilen und Ausstattungsgegenständen erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen und Entsorgung der Gefahrstoffe einleiten
  • d)Unterhalts- und Zwischenreinigungen, insbesondere von Glas, Böden, Holz und textilen Ausstattungsgegenständen, durchführen und dabei die entsprechenden manuellen und maschinellen Trocken- und Nassreinigungsverfahren anwenden
  • e)Hygienemaßnahmen, insbesondere im Sanitärbereich, unter Anwendung von Sanitationsmethoden durchführen
  • f)Grund- und Bauschlussreinigungen, insbesondere von Glas, Böden, Holz, textilen Ausstattungsgegenständen, raumlufttechnischen Anlagen und Verkehrsmitteln, durchführen und dabei die entsprechenden manuellen und maschinellen Trocken- und Nassreinigungsverfahren anwenden
  • g)Außenreinigungen, insbesondere Fassadenreinigungen, Reinigungen von Licht- und Wetterschutzanlagen, Verkehrs- und Freiflächen, Verkehrsleiteinrichtungen sowie Außenanlagen, durchführen und dabei die entsprechenden manuellen und maschinellen Trocken- und Nassreinigungsverfahren anwenden
  • h)Industriereinigungen durchführen und dabei die entsprechenden manuellen und maschinellen Trocken- und Nassreinigungsverfahren anwenden und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben und Sicherheitsbestimmungen einhalten
  • i)Ergebnisse von durchgeführten Reinigungsmaßnahmen prüfen, beurteilen und dokumentieren
7 Pflegen, Konservieren und Aufbereiten von Oberflächen24 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Oberflächen unterscheiden und beurteilen
  • b)Oberflächen für nachfolgende Bearbeitungen reinigen
  • c)bisherige Pflege-, Konservierungs- und Aufbereitungsarbeiten ermitteln und beurteilen und Oberflächenvergütungen feststellen
  • d)Oberflächenveränderungen und -beschädigungen feststellen, dokumentieren und Maßnahmen zur Pflege, Konservierung und Aufbereitung festlegen
  • e)Gefährdungen durch Gefahrstoffe an Oberflächen erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen und Entsorgung der Gefahrstoffe einleiten
  • f)Oberflächen, insbesondere durch Streichen, Rollen und Spritzen, im Rahmen der Pflege beschichten, imprägnieren und versiegeln und dabei Pflegeintervalle berücksichtigen
  • g)Oberflächen, insbesondere durch Streichen, Rollen und Spritzen, im Rahmen der Konservierung beschichten, imprägnieren und versiegeln
  • h)Unebenheiten an Oberflächen, insbesondere durch Aufbringen von Spachtel- und Ausgleichsmassen, ausgleichen
  • i)Beschädigungen an Oberflächen durch chemische und mechanische Verfahren beheben
  • j)Oberflächen, insbesondere durch Streichen, Rollen und Spritzen, im Rahmen der Aufbereitung beschichten, imprägnieren und versiegeln
  • k)Ergebnisse der durchgeführten Pflege-, Konservierungs- und Aufbereitungsmaßnahmen prüfen, beurteilen und dokumentieren
8 Durchführen von Maßnahmen zur Hygiene und Dekontamination12 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Maßnahmen zur Hygiene und Dekontamination, insbesondere nach Schädlingsbekämpfungen, im Bereich des Gesundheits- und Vorratsschutzes unterscheiden und auswählen
  • b)Gefährdungen durch Gefahrstoffe an Gebäuden, Bauteilen und Ausstattungsgegenständen erkennen, Schutzmaßnahmen ergreifen und Entsorgung der Gefahrstoffe einleiten
  • c)Sicherungs- und persönliche Hygienemaßnahmen durchführen und persönliche Schutzausrüstung anlegen
  • d)Regelungen für die Bereiche Hygiene und Dekontamination einhalten
  • e)vorbereitende Reinigungsarbeiten durchführen
  • f)Hygienemaßnahmen, insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich, Lebensmittelbereich und Sanitärbereich, unter Anwendung von Desinfektionsmethoden durchführen
  • g)Dekontaminationsmaßnahmen unter Anwendung von Reinigungs- und Desinfektionsverfahren durchführen
  • h)Schädlinge unterscheiden, Schädlingsmonitoringpläne erstellen, Schädlingsbefall nach Art und Menge erkennen und Nachsorgemaßnahmen durchführen
  • i)Maßnahmen zur Abschreckung von Schädlingen durchführen
  • j)die durchgeführten Maßnahmen und deren Ergebnisse prüfen, bewerten und dokumentieren und die Dokumentationen weiterleiten
  • k)Entsorgung von kontaminierten Stoffen und Materialien veranlassen
9 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen sowie Übergeben der Arbeitsergebnisse an Kunden und Kundinnen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
  • b)durchgeführte Qualitätskontrollen dokumentieren
  • c)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • d)Reklamationen entgegennehmen und weiterleiten
  • e)Maßnahmen zur Arbeitssicherheit, Arbeitsprozesse und -ergebnisse auch mit digitalen Medien kontrollieren und dokumentieren
  • f)Tätigkeitsnachweise erstellen und Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
  • g)Ergebnisse der Zusammenarbeit, insbesondere der Teamarbeit, auswerten
  • h)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
  • i)Aufmaße fertiggestellter Arbeiten erstellen
  • j)Kundengespräche zur Übergabe der fertiggestellten Arbeiten führen
  • k)Kunden und Kundinnen über Reinigungs- und Pflegeintervalle informieren und Nutzungshinweise geben
  • l)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten5 Positionen

1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Nachhaltigkeit
  • a)Kunden und Kundinnen über alternative Reinigungsmittel und -verfahren informieren
  • b)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Reinigungsmitteln und -verfahren sowie von Reinigungsgeräten, -maschinen und -anlagen berücksichtigen
  • c)Verbrauchsgüter auffangen und recyceln sowie umweltgerechte Entsorgung veranlassen
  • d)Dosierungshilfen nutzen und Fehldosierungen vermeiden
  • e)durch Reinigungsverfahren zur Wert- und Funktionserhaltung der gereinigten Oberflächen beitragen

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Gebäudereiniger?

Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Sie ist im Handwerk angesiedelt, die Handwerkskammer ist zuständig. Es gibt keine Schwerpunkte oder Fachrichtungen.

Muss ich Reinigungsmittel und Verfahren im Berichtsheft nennen?

Ja, nennen Sie Mittel, Verfahren und Gerät in Stichworten, zum Beispiel Sanitärreiniger mit Einwirkzeit oder Einscheibenmaschine mit Pad. So wird nachvollziehbar, was Sie gelernt haben. Genaue Dosierungen müssen nicht in jedem Eintrag stehen.

Wie trage ich Hygienemaßnahmen ein?

Schreiben Sie auf, welche Fläche Sie nach welchem Hygieneplan behandelt haben, welche Schutzkleidung Sie getragen und welche Einwirkzeit Sie eingehalten haben. Patientennamen oder Namen von Kunden gehören nicht in den Nachweis.

Wann wird das Berichtsheft zur Gesellenprüfung gebraucht?

Sie legen den Ausbildungsnachweis vor, damit Sie zugelassen werden (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Ausbildende sehen ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG), geführt wird er von den Auszubildenden (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Bewertet wird er in der Prüfung nicht.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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