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Berichtsheft als Gießereimechaniker: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Gießereimechaniker gehört, was Sie in der Woche tatsächlich gemacht haben: Formen und Kerne herstellen, Formstoffe aufbereiten, Schmelzen und Warmhalten, Gießen, Entformen und Nachbehandeln von Gussstücken, Anlagen bedienen und warten sowie die Themen aus der Berufsschule. Tragen Sie Tätigkeit, Verfahren und Stunden ein, damit Ihr Ausbilder die Woche nachvollziehen kann.

Stand: 21.10.2026

Was als Gießereimechaniker ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Gießereimechanikerin (GMAusbV). Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Es gibt sechs Schwerpunkte: Handformguss, Maschinenformguss, Druck- und Kokillenguss, Feinguss, Schmelzbetrieb und Kernherstellung. Welchen Schwerpunkt Sie lernen, richtet sich nach Ihrem Betrieb und steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagArbeitsschutzunterweisung Gießerei, persönliche Schutzausrüstung geprüft, Werkstoffe und Hilfsstoffe im Lager kennengelernt8
DienstagWerkstück nach Zeichnung gefeilt und gebohrt, Maße mit Messschieber kontrolliert8
MittwochBerufsschule: Zeichnungslesen, Werkstoffkunde, Grundlagen der Fertigungstechnik8
DonnerstagFormsand aufbereitet, Handmodell eingeformt und Form verdichtet, Trennmittel aufgetragen8
FreitagForm zusammengesetzt und beschwert, Arbeitsplatz gereinigt, Wochenbesprechung mit dem Ausbilder8

Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagGießplan für den Auftrag durchgesehen, Ofen beschickt, Einsatzstoffe nach Rezeptur gewogen8
DienstagSchmelze überwacht, Temperatur gemessen, Probe für die Spektralanalyse entnommen, Schlacke abgezogen8
MittwochBerufsschule: Steuerungstechnik, Qualitätssicherung, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagPfanne vorgewärmt, Formen abgegossen, Gießtemperatur und Gießzeit protokolliert8
FreitagGussstücke ausgepackt, Anschnitte entfernt, Sichtprüfung auf Lunker und Risse, Ergebnis dokumentiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Gießereimechanikers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Eisen-Kohlenstoff-Diagramm, Formstoffprüfung oder Anschnitttechnik. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Gießereimechaniker

StattBesser
In der Gießerei mitgearbeitetFormkasten mit kunstharzgebundenem Formstoff gefüllt und verdichtet, Form für den Abguss vorbereitet
Beim Schmelzen geholfenInduktionsofen chargiert, Schmelzetemperatur kontrolliert und Probe für die Analyse entnommen
Gussteile bearbeitetGussstücke entformt, Angüsse und Grate abgetrennt, Oberfläche gestrahlt und auf Fehler geprüft
Anlage gewartetSchmierstellen an der Formmaschine abgeschmiert, Hydraulikdruck geprüft, Wartungsliste abgezeichnet
Qualität geprüftMaße mit Messschieber kontrolliert, Gussstück auf Lunker und Risse geprüft, Ausschuss dokumentiert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Gießereien der Eisen-, Stahl- und Nichteisenmetallindustrie. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet vor Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und prüft die Inhalte der ersten drei Halbjahre im Bereich Gießereitechnik, mit Arbeitsaufgaben, einem Fachgespräch und schriftlichen Aufgaben. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung und umfasst den Kundenauftrag (betrieblicher Auftrag oder Arbeitsaufgabe mit Fachgespräch), Auftrags- und Fertigungsplanung, Gussstückherstellung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Gießereimechaniker und zur Gießereimechanikerin (GMAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: schwerpunktübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten11 Positionen

1 Herstellen von Bauteilen und Baugruppen16 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen einschließlich der Werkzeuge sicherstellen
  • b)Werkzeuge und Spannzeuge auswählen und Werkstücke ausrichten und spannen
  • c)Werkstücke durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren sowie durch Trennen und Umformen herstellen
  • d)Bauteile durch Urformen herstellen
  • e)Bauteile, auch aus unterschiedlichen Werkstoffen, zu Baugruppen fügen
2 Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von gießereitechnischen Systemen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Schutz- und Sicherheitseinrichtungen auf Funktionsfähigkeit prüfen und Instandsetzen und Instandsetzung veranlassen
  • b)Systeme nach Wartungs- und Inspektionslisten, insbesondere unter Berücksichtigung der Prüfwerte, der Betriebs- und Hilfsstoffe sowie der Wartungshäufigkeit, warten und Wartung veranlassen
  • c)Schmelzaggregate, Transportgefäße und Vergießeinrichtungen ausbessern
  • d)Systeme inspizieren und Verschleißteile im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen und Austausch veranlassen
3 Handhaben von Formstoffen für Formen und Kerne4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Formgrundstoffe, Formstoffbindemittel, Formstoffzusatzstoffe und Formstoffüberzugsstoffe beurteilen
  • b)Formstoffe für Formen und Kerne hinsichtlich ihrer Eigenschaften und Zusammensetzungen, ihres wirtschaftlichen Einsatzes sowie des Arbeits- und Umweltschutzes beurteilen
  • c)Formstoffe manuell aufbereiten
  • d)Eigenschaften der Formstoffe und Formstoffüberzüge nutzen
  • e)Möglichkeiten der Beeinflussung von Formstoffeigenschaften nutzen
4 Anschlagen, Sichern und Transportieren2 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Transport-, Anschlagmittel und Hebezeuge auswählen, deren Betriebssicherheit beurteilen und unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften anwenden oder deren Einsatz veranlassen
  • b)Schutzgitter und Absperrungen sowie Montage- und Transporthilfen auf- und abbauen
  • c)handbediente Hebezeuge, insbesondere Seil- und Kettenzüge, handhaben
  • d)Transportgut vorbereiten und für Transport sichern
  • e)Transport mit Flurförderzeugen durchführen
  • f)Transportgut absetzen, lagern und sichern
5 Bedienen und Überwachen von gießereitechnischen Produktionsanlagen8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Produktionsablauf überwachen
  • b)Stofffluss bei der Erzeugung von Produkten verfolgen und Daten erfassen, abrufen und zur Verarbeitung eingeben
  • c)Störungen feststellen, Ursachen im Produktionsablauf und Materialfluss eingrenzen und Maßnahmen zur Beseitigung der Störungsursachen einleiten
6 Anwenden von Formverfahren10 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Formverfahren nach technischen und wirtschaftlichen Aspekten unterscheiden
  • b)Werkzeuge, Hilfs- und Arbeitsmittel zum Herstellen, Ausbessern und Zurichten von Formen und Kernen auswählen und bereitstellen
  • c)Form unter Einsatz eines Handmodells herstellen und zum Gießen vorbereiten
  • d)Ergebnisse von Simulationstechniken berücksichtigen
  • e)Herstellungsprozesse und Ergebnisse von Rapid Prototyping berücksichtigen
7 Entformen und Nachbehandeln von Gussstücken3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Gussstücke entformen und entkernen
  • b)Gussstücke sichtprüfen und beurteilen
  • c)Kreislaufmaterial von Hand, mit Vorrichtungen und Maschinen abtrennen
  • d)Gussstücke von Hand, mit Vorrichtungen und Maschinen putzen
  • e)Oberflächenfehler erkennen und Ursachen feststellen
  • f)Oberflächen behandeln
8 Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Eigenschaften von Werkstoffen und Veränderungen der Werkstoffe beurteilen und Werkstoffe nach ihrer Verwendung auswählen und handhaben
  • b)Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, einsetzen und entsorgen
  • c)Eisengusswerkstoffe und Nichteisenmetallgusswerkstoffe hinsichtlich ihrer Herstellung und Verarbeitung unterscheiden
  • d)Einfluss von Begleit- und Legierungselementen bei Eisengusswerkstoffen und Nichteisenmetallgusswerkstoffen beurteilen
  • e)chemische Prozesse in den Produktionsverfahren, insbesondere Oxidations- und Reduktionsvorgänge, beurteilen
  • f)Säuren, Laugen, Emulsionen, Salze und deren Lösungen unter Beachtung des Arbeits- und Umweltschutzes einsetzen
  • g)gas-, dampf- und staubförmige Emissionen feststellen, ihre Wirkung beurteilen und Maßnahmen zur Reduzierung einleiten
9 Schmelzen und Warmhalten8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Verfahren und Anlagen zum Schmelzen und Warmhalten von Eisengusslegierungen und Nichteisenmetallgusslegierungen hinsichtlich ihres Einsatzes unterscheiden
  • b)die für das Schmelzen, Warmhalten, Transportieren und Umfüllen von Werkstoffen erforderlichen Schutzmaßnahmen durchführen
  • c)Einsatz- und Hilfsstoffe lagern und transportieren
  • d)Feuerfeststoffe und Zustellung sichtprüfen
  • e)Einsatzstoffe gattieren und schmelzen
  • f)Qualität der Schmelze prüfen
  • g)Schmelze abkrammen, umfüllen und warmhalten
10 Gießen12 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Gießgefäße und Fördereinrichtungen für schmelzflüssige Massen unterscheiden und auswählen
  • b)Schutzmaßnahmen für Transport- und Gießvorgang durchführen
  • c)Gießverfahren unterscheiden und auswählen und Gießvorgang durchführen und überwachen
11 Anwenden von Steuerungs- und Regeltechnik8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)einschlägige Sicherheitsvorschriften über das Arbeiten an steuerungstechnischen Anlagen beachten
  • b)steuerungstechnische Unterlagen, insbesondere Schalt- und Funktionspläne, auswerten
  • c)pneumatische Steuerungstechnik anwenden
  • d)Steuerungs- und Regeltechnik in Produktionsanlagen unterscheiden

Abschnitt B 1. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Handformguss4 Positionen

1 Handhaben von Formstoffen für Formen und Kerne6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Form- und Hilfsstoffe zur Herstellung und für den Einsatz von Formen und Kernen auswählen und für den Fertigungsprozess bereitstellen
  • b)Formstoffe aufbereiten und regenerieren
  • c)Formstoffüberzüge aufbereiten und einsetzen
2 Anwenden von Formverfahren10 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Formen und Kerne herstellen, entsprechend ihrer Kennzeichnung einsetzen und zum Gießen vorbereiten
  • b)verlorene Modelle einformen und Formen zum Gießen vorbereiten
  • c)Anschnitt-, Einguss-, Speiser-, Kühlungs-, Isolations- und Entlüftungssysteme unter Berücksichtigung von Strömung und Erstarrung auswählen und anlegen
  • d)Modelleinrichtungen entsprechend ihrem Aufbau und ihrer Kennzeichnung planen und verwenden
3 Gießen5 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Schmelze transportieren und zum Gießen vorbereiten
  • b)Gießverfahren auswählen
  • c)Gießvorgang steuern, regeln, beurteilen und optimieren
4 Entformen und Nachbehandeln von Gussstücken5 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Abkühlzeit bestimmen
  • b)Verfahren zum Entformen und Entkernen auswählen
  • c)Vorrichtungen und Maschinen zum Trennen vom Kreislaufmaterial auswählen

2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Maschinenformguss5 Positionen

1 Handhaben von Formstoffen für Formen und Kerne4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)prozessbezogene Form- und Hilfsstoffe zur Herstellung und für den Einsatz von Formen dosieren und für den Fertigungsprozess bereitstellen
  • b)Formstoffe maschinell aufbereiten
2 Anwenden von Formverfahren5 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Formen maschinell herstellen, Kerne entsprechend ihrer Kennzeichnung einsetzen und Formen zum Gießen vorbereiten
  • b)Anschnitt-, Einguss-, Speiser-, Kühlungs-, Isolations- und Entlüftungssysteme unter Berücksichtigung von Strömung und Erstarrung auswählen und anlegen
3 Bedienen und Überwachen von gießereitechnischen Produktionsanlagen5 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Modelleinrichtungen entsprechend ihrem Aufbau und ihrer Kennzeichnung einplanen und rüsten
  • b)Formanlagen einrichten und anfahren und Funktionen programmgestützt steuern und überprüfen
  • c)Fehler an mechanischen, hydraulischen, pneumatischen und elektrischen Baugruppen eingrenzen
4 Gießen5 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Schmelze transportieren und zum Gießen vorbereiten
  • b)Gießvorgang steuern, regeln, beurteilen und optimieren
5 Anwenden von Steuerungs- und Regeltechnik7 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Messanordnungen produktionsabhängiger physikalischer Größen auswählen und anwenden
  • b)Messwerte unter Beachtung der Messbereiche und Fehlermöglichkeiten ablesen und beurteilen
  • c)Schalt- und Funktionspläne von Systemen anwenden
  • d)elektrotechnische und fluidische Komponenten aufbauen
  • e)mit Kleinspannung betriebene Komponenten installieren und prüfen
  • f)Zylinder und Ventile einbauen
  • g)Rohr- und Schlauchleitungen verlegen, verbinden und auf Dichtheit prüfen
  • h)Manipulatoren und Roboter hinsichtlich ihres Einsatzes unterscheiden und einsetzen

3. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Druck- und Kokillenguss3 Positionen

1 Bedienen und Überwachen von gießereitechnischen Produktionsanlagen10 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)prozessbezogene Hilfsstoffe für den Einsatz von Dauerformen auswählen und für den Fertigungsprozess bereitstellen
  • b)Dauerformen entsprechend ihrer Kennzeichnung rüsten, zum Gießen vorbereiten und Kerne nach ihrer Kennzeichnung einlegen
  • c)Anlagen einrichten und anfahren und Funktionen programmgestützt steuern und überprüfen
  • d)Maßnahmen zur Regulierung des Wärmehaushalts durchführen
  • e)Fehler an mechanischen, hydraulischen, pneumatischen und elektrischen Baugruppen eingrenzen
2 Gießen6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Schmelze zum Gießen vorbereiten
  • b)Gießvorgang steuern, regeln, beurteilen und optimieren
3 Anwenden von Steuerungs- und Regeltechnik10 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Messanordnungen produktionsabhängiger physikalischer Größen auswählen und anwenden
  • b)Messwerte unter Beachtung der Messbereiche und Fehlermöglichkeiten ablesen und beurteilen
  • c)Schalt- und Funktionspläne von Systemen anwenden
  • d)elektrotechnische und fluidische Komponenten aufbauen
  • e)mit Kleinspannung betriebene Komponenten installieren und prüfen
  • f)Zylinder und Ventile einbauen
  • g)Rohr- und Schlauchleitungen verlegen, verbinden und auf Dichtheit prüfen
  • h)Manipulatoren und Roboter hinsichtlich ihres Einsatzes unterscheiden und einsetzen

4. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Feinguss4 Positionen

1 Anwenden von Formverfahren10 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)prozessbezogene Hilfsstoffe für die Wachsmodellerstellung und den Traubenaufbau auswählen sowie Einsatzstoffe für den Aufbau von Keramikschalen auswählen und für den Fertigungsprozess bereitstellen
  • b)Wachsmodelle entsprechend ihrem Aufbau und ihrer Kennzeichnung planen, herstellen und verwenden
  • c)Anschnitt-, Einguss-, Speiser- und Entlüftungssysteme unter Berücksichtigung von Strömung und Erstarrung auswählen und anlegen
  • d)Wachstrauben aufbauen, Keramikformen herstellen, sowie Formen zum Gießen vorbereiten
2 Bedienen und Überwachen von gießereitechnischen Produktionsanlagen5 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Anlagen einrichten und anfahren und Funktionen überprüfen
  • b)Fehler an mechanischen, hydraulischen und elektrischen Baugruppen eingrenzen
3 Gießen6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Schmelze transportieren und zum Gießen vorbereiten
  • b)Gießvorgang steuern, regeln, beurteilen und optimieren
4 Anwenden von Steuerungs- und Regeltechnik5 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Schalt- und Funktionspläne von Systemen anwenden
  • b)elektrotechnische und fluidische Komponenten aufbauen
  • c)mit Kleinspannung betriebene Komponenten installieren und prüfen
  • d)Zylinder und Ventile einbauen
  • e)Rohr- und Schlauchleitungen verlegen, verbinden und auf Dichtheit prüfen

5. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Schmelzbetrieb4 Positionen

1 Sicherstellen der Betriebsfähigkeit von gießereitechnischen Systemen6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Schmelzaggregate, Transportgefäße und Vergießeinrichtungen mit Feuerfeststoffen zustellen
  • b)Fehler an mechanischen und elektrischen Baugruppen eingrenzen
2 Handhaben von Werk- und Hilfsstoffen7 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Einfluss von Begleit- und Legierungselementen bei Eisengusswerkstoffen und Nichteisenmetallgusswerkstoffen steuern und optimieren
  • b)chemische Prozesse in den Produktionsverfahren, insbesondere Oxidations- und Reduktionsvorgänge, steuern und optimieren
3 Schmelzen und Warmhalten8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Verfahren und Anlagen zum Schmelzen und Warmhalten von Eisengusslegierungen und Nichteisenmetallgusslegierungen anwenden
  • b)Feuerfeststoffe und Zustellung prüfen und beurteilen
  • c)Einsatzstoffe beurteilen und auswählen
  • d)Schmelzanlagen einrichten und anfahren und Funktionen überprüfen
  • e)Schmelze transportieren
  • f)Schmelzebehandlung und Schmelzereinigung durchführen und Korrekturen der Schmelze einleiten
4 Anwenden von Steuerungs- und Regeltechnik5 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Regeleinrichtungen unterscheiden
  • b)Anlagen zum Überwachen, Steuern und Regeln der Schmelzprozesse handhaben
  • c)Messreihen und Kennlinien darstellen und auswerten

6. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Kernherstellung4 Positionen

1 Handhaben von Formstoffen für Formen und Kerne5 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Form- und Hilfsstoffe zur Herstellung und für den Einsatz von Kernen dosieren und für den Fertigungsprozess bereitstellen
  • b)Formstoffe aufbereiten
  • c)Formstoffüberzüge aufbereiten
2 Anwenden von Formverfahren8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Verfahren zur Kernherstellung auswählen
  • b)Kernkästen hinsichtlich der Fertigungsverfahren und der Kennzeichnung auslegen
  • c)Teilung, Aufbau, Einschussöffnung und Entlüftungsdüsen unter Berücksichtigung der Kernkontur und der Strömung auswählen und anlegen
  • d)Kernarmierungen, Kühleisen und Kernentlüftungsverfahren einsetzen
  • e)Kernnachbehandlung durchführen und Mindestlagerzeit berücksichtigen
  • f)Kernmontageverfahren auswählen und anwenden
  • g)Formstoffüberzüge auswählen und einsetzen
  • h)Trocknungsverfahren auswählen und einsetzen
3 Bedienen und Überwachen von gießereitechnischen Produktionsanlagen6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Kernkästen rüsten und zur Produktion vorbereiten
  • b)Kernschießmaschinen einrichten und anfahren und Funktionen programmgestützt steuern und prüfen
  • c)Parameter zum Füllen, Entlüften und Aushärten festlegen und überwachen
  • d)Reinigungs- und Trennmittelzyklen festlegen und einhalten
  • e)Fehler an mechanischen, hydraulischen, pneumatischen und elektrischen Baugruppen eingrenzen
4 Anwenden von Steuerungs- und Regeltechnik7 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Schalt- und Funktionspläne von Systemen anwenden
  • b)elektrotechnische und fluidische Komponenten aufbauen
  • c)mit Kleinspannung betriebene Komponenten installieren und prüfen
  • d)Zylinder und Ventile einbauen
  • e)Rohr- und Schlauchleitungen verlegen, verbinden und auf Dichtheit prüfen
  • f)Manipulatoren und Roboter hinsichtlich ihres Einsatzes unterscheiden und einsetzen

Abschnitt C: schwerpunktübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden und Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Durchführen von betrieblicher und technischer Kommunikation5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 7 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Informationsquellen auswählen und Informationen beschaffen und bewerten
  • b)technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
  • c)Dokumente sowie technische Unterlagen und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
  • d)technische Systeme oder Produkte übergeben und erläutern und Abnahmeprotokolle erstellen
  • e)Diagramme, insbesondere Zustandsdiagramme für Zweistoffsysteme, auswerten
  • f)Daten und Dokumente unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren
  • g)Gespräche mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aus vor- und nachgelagerten Bereichen, mit Vorgesetzten und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
  • h)Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen und englische Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden
  • i)Informationen auch aus englischsprachigen technischen Unterlagen und Dateien entnehmen und verwenden
  • j)Teambesprechungen organisieren und moderieren und Ergebnisse dokumentieren und präsentieren
  • k)Konflikte erkennen und zu Konfliktlösungen beitragen
6 Planen und Organisieren der Arbeit5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Arbeitsabläufe unter Beachtung technologischer, wirtschaftlicher, betrieblicher und terminlicher Vorgaben auch im Team planen und organisieren
  • b)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
  • c)Werkzeuge und Materialien auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren und bereitstellen
  • d)Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie der Terminverfolgung anwenden
  • e)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
  • f)Lösungsvarianten prüfen, darstellen und ihre Wirtschaftlichkeit vergleichen
  • g)im eigenen Arbeitsbereich zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
  • h)eigene Qualifikationsdefizite feststellen und Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen
  • i)Lerntechniken anwenden
  • j)Prozesse, Arbeitsergebnisse, Leistungen und Verbrauch kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
  • k)Aufgaben im Team planen und durchführen
7 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 12 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Arbeitsmittel auf Verschleiß und Beschädigung prüfen und Maßnahmen einleiten
  • b)Prüfverfahren und Prüfmittel auswählen und anwenden, Einsatzfähigkeit von Prüfmitteln feststellen und Prüfpläne und betriebliche Prüfvorschriften anwenden
  • c)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden
  • d)Ursachen von Qualitätsmängeln systematisch suchen und beseitigen
  • e)Arbeitsergebnisse und Prozesse bewerten sowie zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
  • f)prozessbegleitende Prüfverfahren für Werk- und Hilfsstoffe auswählen, durchführen und Ergebnisse beurteilen sowie Maßnahmen einleiten
  • g)Gussfehler erkennen und hinsichtlich ihrer Ursachen beurteilen und zu ihrer Vermeidung beitragen
  • h)Störungen feststellen, Maßnahmen veranlassen und Auswirkungen auf vor- und nachgelagerte Bereiche beachten

Häufige Fragen

Muss ich als Gießereimechaniker jeden Tag etwas ins Berichtsheft schreiben?

Der Nachweis wird von Ihnen geführt (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Wie oft Sie eintragen und ob täglich oder wöchentlich, legen Betrieb und Kammer fest. Üblich ist ein Eintrag pro Woche mit den Tätigkeiten und Stunden.

Wer sieht mein Berichtsheft durch?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG) und zeichnet ihn ab. Lassen Sie ihn regelmäßig prüfen, damit Lücken früh auffallen und nicht erst vor der Zulassung zur Prüfung.

Was schreibe ich, wenn ich in einer Woche nur an einer Anlage stand?

Beschreiben Sie, was Sie dort getan haben, etwa Formen eingelegt, Gießparameter überwacht oder Gussstücke entnommen. Nennen Sie das Verfahren und die Anlage, zum Beispiel Kokillengießmaschine oder Formmaschine. Auch Wartung, Reinigung und Qualitätskontrollen gehören hinein.

Zählt mein Schwerpunkt für die Einträge?

Ja, Ihre Einträge spiegeln den Schwerpunkt wider, den Ihr Betrieb vermittelt, etwa Feinguss oder Kernherstellung. Die schwerpunktübergreifenden Inhalte wie Schmelzen, Gießen und Arbeitssicherheit kommen bei allen vor. Tragen Sie beides so ein, wie Sie es erlebt haben.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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