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Berichtsheft als Graveur: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Graveur gehört, was Sie in der Woche gearbeitet und gelernt haben: Vorbereiten von Werkstücken, Herstellen und Schleifen von Gravierwerkzeugen, Flach- und Reliefgravur, Modelle und Formen, Stempel und Prägewerkzeuge, Oberflächen und Beschilderungen sowie die Themen aus der Berufsschule. Schreiben Sie knapp und konkret auf, an welchem Werkstück Sie mit welchem Verfahren gearbeitet haben.

Stand: 21.10.2026

Was als Graveur ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Graveur und zur Graveurin (GrAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Es gibt keine Fachrichtungen und keine Schwerpunkte; in der Gesellenprüfung wählen Sie beim Kundenauftrag zwischen einer Flachgravur und einer Reliefgravur.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagMessing- und Stahlplatten nach Zeichnung gesägt, gefeilt und entgratet; Maße mit Messschieber geprüft; Arbeitsplatz und Werkzeug eingerichtet8
DienstagGravierstichel aus Rohling geschliffen und am Schleifstein angepasst; Schnittwinkel kontrolliert; Probestriche auf Messingrest gezogen8
MittwochBerufsschule: Werkstoffkunde, technisches Zeichnen, Arbeitssicherheit8
DonnerstagSchrift und Linien mit dem Stichel von Hand in eine Messingplatte graviert; Schriftbild mit der Vorlage verglichen8
FreitagWerkstücke gereinigt und entfettet; Gefahrstoffkennzeichnung im Betrieb durchgesehen; Werkzeuge gepflegt und Arbeitsplatz aufgeräumt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKundenauftrag Prägestempel besprochen; Motiv aus der Vorlage übertragen und Arbeitsschritte mit Zeitbedarf geplant8
DienstagFlachstich für den Stempel in gehärteten Stahl graviert; Konturen unter der Lupe nachgearbeitet8
MittwochBerufsschule: Fertigungstechnik, Gestaltung und Gestaltungsentwurf, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagPrägewerkzeug fertiggestellt, Prägeprobe auf Messingblech gemacht; Tiefe und Kantenschärfe geprüft und Fehlstelle nachgearbeitet8
FreitagStempel und Prägeprobe mit dem Ausbilder besprochen; Gravurtext per Lasergravur auf Beschilderung übertragen; Auftrag verpackt und übergeben8

Berufsschule im Berichtsheft des Graveurs

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffe und ihre Eigenschaften, Fertigungsverfahren, Zeichnen und Gestalten, Schriftarten oder Kalkulation. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Graveur

StattBesser
GraviertSchriftzug mit 12 Buchstaben von Hand mit dem Stichel in eine Messingplatte graviert
Werkzeug gemachtFlachstichel aus Rohling geschliffen, Schnittwinkel angepasst und mit Probestrichen geprüft
Stempel bearbeitetMotiv auf Stahlrohling übertragen, Prägestempel graviert und Prägeprobe auf Blech kontrolliert
Laser bedientGravurdaten am Lasergerät eingerichtet, Probegravur auf Reststück gemacht und Parameter angepasst
Qualität geprüftKonturen unter der Lupe und Maße mit dem Messschieber gegen die Zeichnung geprüft

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Graveure werden im Handwerk ausgebildet, etwa in Gravierbetrieben, Stempelwerkstätten und Prägebetrieben. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Gesellenprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet etwa zur Mitte der Ausbildung statt und umfasst die Werkstückherstellung mit einem auftragsbezogenen Fachgespräch. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: ein Kundenauftrag als Flach- oder Reliefgravur mit Fachgespräch sowie drei schriftliche Prüfungsbereiche zu Fertigungstechnik und Arbeitsplanung, zu Gestaltung und zu Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Graveur und zur Graveurin (GrAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen

1 Planen von Herstellungsprozessen und Arbeitsabläufen13 Wochen im 1. bis 18. Monat, 9 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)technische Zeichnungen oder Daten aus rechnergestützter Konstruktion (CAD) auswerten
  • b)Arbeitsschritte und Herstellungsprozess mit Vorgesetzten und im Team abstimmen und festlegen sowie Fachausdrücke verwenden
  • c)Prüf- und Messmittel festlegen, insbesondere Messlupe, Bügelmessschraube, Messschieber, Fadenzähler, Stahlmaßstab und Tiefenmaß zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse
  • d)technische Zeichnungen, auch mit CAD-Programmen, erstellen
  • e)Hilfsstoffe unterscheiden, auswählen und vorbereiten, insbesondere Kühlschmierstoffe, Laugen und Säuren
  • f)Verfügbarkeit von Halbzeugen und Hilfsmitteln sowie von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen prüfen, Bestellungen veranlassen sowie Halbzeuge, Werkstoffe und Hilfsmittel annehmen und kontrollieren
  • g)das Qualitätsmanagementsystem des Betriebes anwenden
  • h)Kundenanforderungen ermitteln, auf Umsetzbarkeit prüfen und mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen
  • i)Skizzen und perspektivische Zeichnungen unter Berücksichtigung von technischen, gestalterischen, künstlerischen, stilkundlichen und heraldischen Aspekten händisch oder rechnergestützt erstellen
  • j)Material- und Zeitbedarf ermitteln und Kosten abschätzen
  • k)Werkstücke und Halbzeuge nach Form, Kostenaspekten, Zusammensetzung und Bearbeitbarkeit unterscheiden und auswählen
  • l)von anderen erbrachte Vorleistungen kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
2 Vorbereiten von Werkstücken durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren für die Gravur-,Laser- und Drucktechnik22 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halbzeuge, Spannmittel, Werkzeuge, Prüf- und Messmittel sowie Hilfsmittel, insbesondere Kühlschmierstoffe, bereitstellen und einsetzen
  • b)Werkstücke aus unterschiedlichen Werkstoffen nach vorgegebenen Maßen anreißen und kennzeichnen
  • c)Maschinen einrichten und Schutzeinrichtungen anwenden
  • d)Maschinenwerte zur Bearbeitung von Werkstücken ermitteln und einstellen
  • e)Maschinen programmieren
  • f)Werkstücke plan, winklig und maßgenau unter Beachtung von Werkstoffeigenschaften bearbeiten, insbesondere durch Trennen, Schleifen, Polieren, Feilen, Fräsen, Meißeln, Entgraten und Schaben
  • g)Werkstücke bohren, gewindeschneiden, verschrauben und verstiften
  • h)metallische Werkstücke stoffschlüssig, insbesondere durch Hart- und Weichlöten, verbinden
  • i)Werkstücke aus unterschiedlichen Werkstoffen stoffschlüssig verbinden
  • j)Stoffeigenschaften von Werkstücken verändern, insbesondere durch Glühen, Härten und Anlassen
3 Handhaben und Instandhalten von Betriebsmitteln und technischen Systemen sowie Umgehen mit Gefahrstoffen und sonstigen Werkstoffen13 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Betriebsmittel und Gefahrstoffe unter Berücksichtigung gesetzlicher und betrieblicher Vorgaben handhaben
  • b)Betriebsmittel und Gefahrstoffe gemäß Sicherheitsdatenblättern lagern und entsorgen sowie Lagerung und Entsorgung dokumentieren
  • c)Werkzeuge pflegen und instand setzen sowie Maschinen und Anlagen nach Plan warten und die Wartung dokumentieren
  • d)elektrische und pneumatische Verbindungen sowie Anschlussleitungen auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen
  • e)Bauteile nach Anweisung und Arbeitsunterlagen demontieren, prüfen und instand setzen
4 Herstellen und Instandhalten von Gravierwerkzeugen17 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Meißel und Punzen durch Schmieden, Formschleifen und Feilen anfertigen
  • b)Bohrer und Kleinstwerkzeuge anschleifen
  • c)Werkzeuge vergüten und Härte prüfen
  • d)Stichel und Fräser schleifen und prüfen
5 Anfertigen von Modellen und Formen13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halbzeuge, Spannmittel, Werkzeuge, Prüf- und Messmittel sowie Hilfsmittel bereitstellen und einsetzen
  • b)CAD-Daten für 3-D-Ausdrucke zur Modell- und Formenerstellung aufbereiten
  • c)Modelle unter Beachtung von Gestaltungsprinzipien räumlich gestalten
  • d)Schablonen stechen
  • e)Modelle und Formen aus Zwei-Komponenten-Kunststoffen und Metallen anfertigen
  • f)Schablonen und Modelle für Stempel- und Prägewerkzeuge mit Programmen zur rechnergestützten numerischen Steuerung (CNC) anfertigen
  • g)Modelle abgießen
6 Anfertigen von Flachstichen17 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halbzeuge, Spannmittel, Werkzeuge, Prüf- und Messmittel sowie Hilfsmittel bereitstellen
  • b)Schriften, Zeichen und Motive in Originalgröße und unter Maßabstandsveränderungen auf Freiformflächen durch Zeichnen und durch Ätzen oder Lasern übertragen und mit Handsticheln Flachstichgravuren auf unterschiedlichen Werkstoffoberflächen ausführen
  • c)Oberflächen gestalten, insbesondere durch Glanzstechen, Schraffieren, Mattieren, Tremblieren, Meißeln, Punzieren und Polieren
7 Gestalten und Veredeln von Oberflächen sowie Herstellen von Beschilderungen13 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halbzeuge, Spannmittel, Werkzeuge, Prüf- und Messmittel sowie Hilfsmittel bereitstellen
  • b)Oberflächen schleifen, polieren und strukturieren
  • c)Oberflächen durch Stechen, Lasern, Ätzen, Fräsen, Meißeln und Drucken markieren, kennzeichnen, verzieren, beschriften und tauschieren
  • d)Frontplatten, Bedientableaus und Schilder aus Stahl, Nichteisen-Metallen und Kunststoffen für Innen- und Außenbereiche anfertigen, gravieren und farbig auslegen sowie bedrucken
8 Anfertigen von Stempeln und von Form- und Prägewerkzeugen17 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Arbeitsplatz einrichten sowie Werkstücke, Halbzeuge, Spannmittel, Werkzeuge, Prüf- und Messmittel sowie Hilfsmittel bereitstellen
  • b)Graviervorlagen einlesen und bis zur Gravierfähigkeit überarbeiten
  • c)Reliefgravierprogramme für Stempel und Prägewerkzeuge erstellen
  • d)Messingstempel und -siegel manuell und maschinell positiv und negativ gravieren
  • e)Stahlstempel für verschiedene Verwendungszwecke gravieren
  • f)Brennstempel nach Verwendungszweck fräsen und stechen
  • g)Prägewerkzeuge aus verschiedenen Werkstoffen positiv und negativ für Freiformflächen manuell und maschinell gravieren
  • h)Prägewalzen durch maschinelles Gravieren und durch Lasern oder Ätzen herstellen
  • i)Reliefdarstellungen manuell und maschinell gravieren, insbesondere für Münzen und Medaillen
  • j)Erodierelektroden manuell und maschinell gravieren
  • k)Stempel und Prägewerkzeuge, insbesondere durch Härten, Anlassen, Schleifen und Polieren, endbearbeiten
  • l)Formwerkzeuge für Spritz-, Blas- und Gießformen unter Beachtung von Gestaltungsgrundlagen anfertigen
9 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben von Produkten13 Wochen im 1. bis 18. Monat, 9 Wochen im 19. bis 36. Monat
  • a)Normen und Richtlinien zur Sicherung der Qualität einhalten
  • b)Prüfmittel auswählen, deren Einsatzfähigkeit kontrollieren und herstellen und betriebliche Prüfvorschriften anwenden
  • c)Vorgesetzte, Kollegen und Kolleginnen und Kunden über Störungen im geplanten Auftragsablauf informieren sowie Lösungsvorschläge aufzeigen
  • d)Werkstücke auf Form-, Pass- und Maßgenauigkeit sowie Farbe und Oberflächenqualität prüfen und beurteilen sowie Ergebnisse dokumentieren
  • e)eigene und von anderen erbrachte Leistungen kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
  • f)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
  • g)Fehler und Störungen feststellen und deren Ursachen ermitteln sowie Maßnahmen zur Fehler- und Störungsbeseitigung ergreifen
  • h)Produkte an Kunden übergeben
  • i)Kundenbeanstandungen entgegennehmen und beurteilen und Maßnahmen zur Bearbeitung ergreifen
  • j)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen

Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen

während der gesamten Ausbildung

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
  • a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermeidung der Gefährdung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Graveur das Berichtsheft führen?

Das legt Ihr Betrieb fest, üblich ist ein Nachweis pro Woche. Sie führen ihn während der Ausbildung (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), und Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Fragen Sie nach, ob wöchentlich oder anders verlangt wird.

Was schreibe ich, wenn ich eine Woche nur Schleifarbeiten an Gravierwerkzeugen gemacht habe?

Das ist ein gültiger Eintrag. Nennen Sie das Werkzeug, das Verfahren und das Ergebnis, zum Beispiel Stichel geschliffen, Winkel geprüft, Probestriche gezogen. Das gehört zum Herstellen und Instandhalten von Gravierwerkzeugen.

Muss ich die Gravurmotive der Kunden ins Berichtsheft schreiben?

Nein. Beschreiben Sie die Arbeit am Werkstück, etwa Material, Verfahren und Arbeitsschritte. Kundennamen, Auftragsnummern und Motive, die ein Kunde vertraulich übergeben hat, brauchen Sie im Nachweis nicht.

Zählt das Berichtsheft in der Gesellenprüfung?

Es wird nicht bewertet, ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Reichen Sie es vollständig und unterschrieben bei der Handwerkskammer ein.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

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