Berichtsheft als Hochbaufacharbeiter: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Hochbaufacharbeiter gehören die Arbeiten, die Sie auf der Baustelle und in der Berufsschule tatsächlich erledigt haben: Baustelle einrichten und sichern, Pläne lesen und Maße abstecken, Mauerwerk, Schalungen und Bewehrung herstellen, Putz, Estrich und Trockenbau sowie Erd- und Rückbauarbeiten. Halten Sie je Tag fest, was Sie gemacht haben, womit und in welchem Umfang. Die folgenden Abschnitte zeigen, wie das für diesen Beruf aussehen kann.
Stand: 21.10.2026
Was als Hochbaufacharbeiter ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen (HochbauBAusbV). Die Ausbildung zum Hochbaufacharbeiter dauert zwei Jahre. Sie wählen einen von vier Schwerpunkten: Maurerarbeiten, Beton- und Stahlbetonbauarbeiten, Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten oder Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Arbeitsaufträge übernehmen und kundenorientiert kommunizieren
- Arbeitsaufgaben planen, vorbereiten und organisieren
- Baustellen einrichten, sichern, unterhalten und räumen
- Werkzeuge, Maschinen und Anlagen bedienen und instand halten
- Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden, Skizzen (auch digital) anfertigen
- Messungen mit analogen und digitalen Messgeräten durchführen
- Bauteile aus Beton und Stahlbeton herstellen
- Baukörper aus Steinen herstellen
- Qualitätssichernde Maßnahmen durchführen und Leistungen übergeben
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Baustelle mit eingerichtet: Bauzaun gestellt, Lagerflächen für Steine und Mörtel angelegt, Absperrungen kontrolliert, Mischer aufgebaut | 8 |
| Dienstag | Erste Schicht Mauerwerk nach Grundriss gesetzt: Schnurgerüst gespannt, Mörtelbett aufgetragen, Steine mit Wasserwaage und Richtscheit ausgerichtet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Baustoffkunde, Maßeinheiten und Mengenberechnung, Arbeitssicherheit auf der Baustelle | 8 |
| Donnerstag | Mauerwerk bis zur dritten Schicht hochgezogen, Fugen ausgekratzt, Höhen mit dem Nivelliergerät kontrolliert, Werkzeug gereinigt | 8 |
| Freitag | Mörtel angemischt und nach Mischungsverhältnis dosiert, Material zur Baustelle gefahren, Arbeitsplatz aufgeräumt und Wochenaufmaß mit dem Polier besprochen | 8 |
Beispielwoche im zweiten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Schalungsplan für eine Stützenreihe gelesen, Schalelemente zugeschnitten und zusammengebaut, Maße mit dem Zollstock und der Wasserwaage kontrolliert | 8 |
| Dienstag | Bewehrungskörbe nach Biegeliste verlegt: Stäbe gebogen, Abstandhalter gesetzt, Rödeldraht verbunden, Betondeckung geprüft | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Bewehrungspläne lesen, Bauteile aus Stahlbeton, Wärme- und Schallschutz im Hochbau | 8 |
| Donnerstag | Beton eingebracht und mit dem Innenrüttler verdichtet, Oberfläche abgezogen, Frischbetonprobe gemeinsam mit dem Bauleiter entnommen | 8 |
| Freitag | Ausschalfristen mit dem Polier geklärt, Schalung gereinigt und eingelagert, Arbeitsergebnis mit Fotos und kurzer Skizze dokumentiert, Baustelle für die Übergabe geräumt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Hochbaufacharbeiters
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Baustoffe, Mauerverbände, Bewehrungspläne oder Arbeitsschutz. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Hochbaufacharbeiter
| Statt | Besser |
|---|---|
| Auf der Baustelle gearbeitet | Mauerwerk im Läuferverband über vier Schichten hochgezogen und Höhen mit dem Nivelliergerät kontrolliert |
| Beim Betonieren geholfen | Beton eingebracht, mit dem Innenrüttler verdichtet und Oberfläche abgezogen |
| Schalung gemacht | Stützenschalung nach Plan aufgebaut, ausgerichtet und gegen Aufschwimmen gesichert |
| Material geholt | Steine und Mörtel gemäß Mengenliste bereitgestellt und Lagerfläche geordnet |
| Baustelle gesichert | Bauzaun gestellt, Absturzkante mit Geländer gesichert und Verkehrswege freigehalten |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Hochbaufacharbeiter werden in Bauunternehmen und Handwerksbetrieben des Maurer- und Betonbauerhandwerks ausgebildet; zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in der überbetrieblichen Ausbildung, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Gesellen- oder Abschlussprüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie umfasst die Prüfungsbereiche Herstellen von Baukörpern, Durchführen von Hochbauarbeiten und Wirtschafts- und Sozialkunde. Im ersten Bereich führen Sie eine Arbeitsaufgabe durch und dokumentieren sie; welche Tätigkeit zugrunde liegt, richtet sich nach Ihrem Schwerpunkt.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen (HochbauBAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Schwerpunkt Maurerarbeiten
Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr20 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Maurerarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Maurer und Maurerin (§ 5 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
- b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
- c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
- b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
- c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
- d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
- e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
- b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
- c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
- d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
- e)Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
- f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
- g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
- h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
- i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
- j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
- k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
- l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
- m)Gefährdungen durch Freileitungen beachten
- n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
- o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
- a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
- b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
- a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
- b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
- c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
- d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
- a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
- b)Skizzen anfertigen und anwenden
- c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
- b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
- c)Geraden ausfluchten
- d)Messpunkte anlegen und sichern
- e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen
- a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- b)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
- d)Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
- e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
- f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton¹30 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
- b)Systemschalungen betonierfähig aufbauen
- c)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
- d)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
- e)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
- f)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen¹
- a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
- b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten und Verbandsarten, insbesondere im Läufer- und Blockverband, herstellen
- e)Öffnungen im Mauerwerk mit Fertigteilstürzen überdecken
- f)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
- g)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtungen erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
- a)Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
- b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergründe vorbereiten
- c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen¹
- a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
- b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
- c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
- d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
- e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
- f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
- g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen¹6 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
- b)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
- c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
- d)Trenn- und Dämmschichten einbauen
- e)Aussparungen herstellen und einbauen
- f)Höhenlehren ausrichten
- g)Fugen anlegen
- h)Estrichmörtel herstellen
- i)Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten und Abbindeprozess sicherstellen
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
- a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
- b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
- c)Kleber und Mörtel verarbeiten
- d)Fliesen schneiden und im Dünnbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen
- e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
- f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau¹
- a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
- b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
- c)Wand-Trockenputz ansetzen
- d)Befestigungsmittel einsetzen
- e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
- f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
16 Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen
- a)Bodenarten unterscheiden
- b)Verfahren und Methoden der Baugrunderkundung unterscheiden
- c)Oberboden abtragen, transportieren und lagern
- d)Baugruben und Gräben, insbesondere unter Beachtung der Arbeitssicherheit, der Arbeitsraumbreite und des Böschungswinkels, herstellen
- e)Baugruben und Gräben durch Verbau sichern
- f)offene und geschlossene Wasserhaltungen unterscheiden und offene Wasserhaltung durchführen
- g)Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten
- h)Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten und im Zuge der Verfüllung den Verbau schrittweise rückbauen
- i)Regeln zum Umgang mit Grundwasser und belastetem Aushub beachten
17 Herstellen von Verkehrswegen6 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Planum durch Verdichten unter Beachtung des Gefälles, der Höhenlage und Ebenflächigkeit herstellen
- b)ungebundene Tragschichten herstellen
- c)Einfassungen in Geraden herstellen
- d)Oberflächen aus künstlichen Steinen herstellen
18 Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen
- a)Leitungen, insbesondere Bestandsleitungen, nach Material, Verwendungszweck und Medien unterscheiden
- b)Leitungsdurchführungen in Fundamenten, Decken und Wänden herstellen und abdichten
- c)Rohre und Profile bearbeiten
- d)Rohre und Formstücke verlegen
- e)Kontrollschächte herstellen und mit Leitungen verbinden
- f)Dränung einbauen
19 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
- c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
- d)Öffnungen in Baukörpern mit handgeführten Werkzeugen herstellen sowie Öffnungen sichern
- e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
20 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
- b)Zwischenergebnisse dokumentieren
- c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr15 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Maurerarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Maurer und Maurerin (§ 5 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
- e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
- f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich Beteiligten entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
- g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
- h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
- i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
- j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
- k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
- l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
- m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- p)bei der Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen mitwirken
- q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
- r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
- s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
- t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
- u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
- v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten und Leitern, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
- w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
- x)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe auf der Baustelle sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
- y)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
- z)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
- aa)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
- bb)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
- cc)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
- c)Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
- d)In- und Außerbetriebnahme von Maschinen und Anlagen durchführen
- e)Störungen an Maschinen und Anlagen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
- f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
- e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
- f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
- g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
- h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
- e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
- f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
- g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte²
- f)Bauwerke einmessen und abstecken
- g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital durchführen
8 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton²10 Wochen im 13. bis 24. Monat
- g)Schalungen für Fundamente, Stützen und Balken sowie für Wände und Decken aus Schaltafeln, Verbundplatten und Systemschalungen herstellen und betonierfähig aufbauen
- h)Schalungen für Aussparungen herstellen und einbauen
- i)Schalungen auf Beschädigungen prüfen, Schalungen instand setzen
- j)Betonstahl nach Kennzeichnung, Form und Eigenschaften unterscheiden und auswählen
- k)Bewehrungen, insbesondere aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten, für rechteckige Baukörper herstellen und unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
- l)Einbauteile, insbesondere Verankerungsschienen, montieren
- m)Betone nach Verwendungszweck und Eigenschaften, insbesondere Expositionsklassen und Druckfestigkeitsklassen, unterscheiden
- n)Bindemittel und Gesteinskörnung unterscheiden
- o)Zusatzmittel und Zusatzstoffe in Betonen unterscheiden
- p)Betonprüfungen, insbesondere Frischbetonprüfungen, durchführen
- q)Beton mit Maschinen fördern, einbringen und verdichten
- r)Oberflächen von Frischbetonen durch Abziehen und Glätten bearbeiten
- s)Stahlbetonfertigteile und Halbfertigteile für Decken transportieren, lagern, montieren, sichern und abstützen
- t)Bauwerke aus Beton und Stahlbeton gegen drückendes Wasser von außen abdichten
9 Herstellen von Baukörpern aus Steinen²22 Wochen im 13. bis 24. Monat
- h)Mörtelklassen unterscheiden und Mörtel nach Mörtelklassen auswählen
- i)Bindemittel und Gesteinskörnung für Mauermörtel unterscheiden und auswählen
- j)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- k)ein- und mehrschalige Wände mit klein- und mittelformatigen Steinen in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen
- l)Mauerwerk mit großformatigen Steinen herstellen
- m)Verblendmauerwerk in unterschiedlichen Verbandsarten herstellen und verfugen
- n)bewehrtes Mauerwerk herstellen
- o)Aussparungen und Schlitze in Mauerwerk anlegen und schließen
- p)Dehnungsfugen, insbesondere Trenn- und Gleitfugen, anlegen
- q)Stufen, Einfassungen, Ausfachungen und Schächte herstellen
- r)Öffnungen im Mauerwerk mit Bauteilen und künstlichen Steinen waagerecht überdecken
- s)Fertigteile, Bauelemente sowie Ein- und Anbauteile, insbesondere Trag- und Haltekonstruktionen, montieren
- t)Baukörper aus Steinen gegen nichtdrückendes Wasser abdichten
10 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen²
- d)Vorschriften des Brand-, Schall- und Wärmeschutz einhalten
- e)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
- f)Dämmstoffe in und an Wänden, Decken, Dachkonstruktionen, Schächten, Stützen und Böden nach Herstellervorgaben an- und einbringen
- g)Anschlüsse konstruktiv und luftdicht herstellen
11 Herstellen von Putzen²8 Wochen im 13. bis 24. Monat
- h)Putze, insbesondere natürliche Putze, unterscheiden, auswählen, herstellen und auftragen
- i)mehrlagige Putze herstellen
- j)Wandschlitze schließen und Rohrbekleidungen herstellen
12 Herstellen von Estrichen³
- j)Untergrund auf Haft-, Saug- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit und Höhenlage, beurteilen und vorbereiten
- k)Verbundestriche, Estrich auf Trennschicht und schwimmende Estriche unter Beachtung der Mindestdicke einbauen
- l)Bewehrungen einbauen
- m)Rand- und Bewegungsfugen herstellen, Profile einsetzen
13 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau³
- g)Vorschriften des Brand- und Schallschutzes einhalten
- h)Unterkonstruktionen für Ständerwände herstellen
- i)Trockenbauplatten auswählen und einbauen
- j)Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
14 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Baupläne, insbesondere in statischer Hinsicht, beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- g)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
- h)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
- i)Durchbrüche und Bohrungen herstellen und schließen
- j)Abstützungen und Unterfangungen herstellen
- k)Bauteile, Baustoffe und Bauhilfsstoffe sowie Ein- und Anbauteile insbesondere unter statischen Gesichtspunkten rückbauen und stofflich trennen
- l)Maßnahmen zum Schutz der Umgebung gegen Emissionen ausgehend von den Um- und Rückbaumaßnahmen umsetzen
- m)Gefahrstoffe erkennen, Sicherung und Entsorgung veranlassen
15 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
- e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
- f)Kunden und Kundinnen sowie betrieblich beteiligte Personen über fertiggestellte Arbeiten informieren
- g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten
Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr20 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Beton- und Stahlbetonbauer und Beton- und Stahlbetonbauerin (§ 6 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
- b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
- c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
- b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
- c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
- d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
- e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess, berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
- b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
- c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
- d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
- e)Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
- f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
- g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
- h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
- i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
- j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
- k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
- l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
- m)Gefährdungen durch Freileitungen beachten
- n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
- o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
- a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
- b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
- a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
- b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
- c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
- d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
- a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
- b)Skizzen anfertigen und anwenden
- c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
- b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
- c)Geraden ausfluchten
- d)Messpunkte anlegen und sichern
- e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen
- a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- b)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
- d)Verbindungen, insbesondere durch Nageln und Schrauben, herstellen
- e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
- f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton¹30 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
- b)Systemschalungen betonierfähig aufbauen
- c)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
- d)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
- e)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
- f)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
- g)Bauwerke aus Beton und Stahlbeton gegen nichtdrückendes Wasser von außen abdichten
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen¹
- a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
- b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten und Verbandsarten, insbesondere im Läufer- und Blockverband, herstellen
- e)Öffnungen im Mauerwerk mit Fertigteilstürzen überdecken
- f)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
- g)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtungen erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
- a)Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
- b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergründe vorbereiten
- c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen¹
- a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
- b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
- c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
- d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
- e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
- f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
- g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen¹6 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
- b)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
- c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
- d)Trenn- und Dämmschichten einbauen
- e)Aussparungen herstellen und einbauen
- f)Höhenlehren ausrichten
- g)Fugen anlegen
- h)Estrichmörtel herstellen
- i)Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten und Abbindeprozess sicherstellen
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
- a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
- b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
- c)Kleber und Mörtel verarbeiten
- d)Fliesen schneiden und im Dünnbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen
- e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
- f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau¹
- a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
- b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
- c)Wand-Trockenputz ansetzen
- d)Befestigungsmittel einsetzen
- e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
- f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
16 Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen6 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Bodenarten unterscheiden
- b)Verfahren und Methoden der Baugrunderkundung unterscheiden
- c)Oberboden abtragen, transportieren und lagern
- d)Baugruben und Gräben, insbesondere unter Beachtung der Arbeitssicherheit, der Arbeitsraumbreite und des Böschungswinkels, herstellen
- e)Baugruben und Gräben durch Verbau sichern
- f)offene und geschlossene Wasserhaltungen unterscheiden und offene Wasserhaltung durchführen
- g)Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten
- h)Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten und im Zuge der Verfüllung den Verbau schrittweise rückbauen
- i)Regeln zum Umgang mit Grundwasser und belastetem Aushub beachten
17 Herstellen von Verkehrswegen
- a)Planum durch Verdichten unter Beachtung des Gefälles, der Höhenlage und Ebenflächigkeit herstellen
- b)ungebundene Tragschichten herstellen
- c)Einfassungen in Geraden herstellen
- d)Oberflächen aus künstlichen Steinen herstellen
18 Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen
- a)Leitungen, insbesondere Bestandsleitungen, nach Material, Verwendungszweck und Medien unterscheiden
- b)Leitungsdurchführungen in Fundamenten, Decken und Wänden herstellen und abdichten
- c)Rohre und Profile bearbeiten
- d)Rohre und Formstücke verlegen
- e)Kontrollschächte herstellen und mit Leitungen verbinden
- f)Dränung einbauen
19 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
- c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
- d)Öffnungen in Baukörpern mit handgeführten Werkzeugen herstellen sowie Öffnungen sichern
- e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
20 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
- b)Zwischenergebnisse dokumentieren
- c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr15 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Beton- und Stahlbetonbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Beton- und Stahlbetonbauer und Beton- und Stahlbetonbauerin (§ 6 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
- e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
- f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich Beteiligten entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
- g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
- h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
- i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
- j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
- k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
- l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
- m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- p)bei der Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen mitwirken
- q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
- r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
- s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
- t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
- u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
- v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten und Leitern, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
- w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
- x)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe auf der Baustelle sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
- y)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
- z)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
- aa)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
- bb)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
- cc)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
- c)Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
- d)In- und Außerbetriebnahme von Maschinen und Anlagen durchführen
- e)Störungen an Maschinen und Anlagen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
- f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
- e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
- f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
- g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
- h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
- e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
- f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
- g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte²
- f)Bauwerke einmessen und abstecken
- g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital durchführen
8 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton²27 Wochen im 13. bis 24. Monat
- h)Schalungen für Fundamente, Stützen und Balken sowie für Wände und Decken aus Schaltafeln, Verbundplatten und Systemschalungen herstellen und betonierfähig aufbauen
- i)Schalungen für Aussparungen herstellen und einbauen
- j)Schalungen für gerade Treppenläufe und Podeste herstellen und betonierfähig aufbauen
- k)Schalungen für konische Formen herstellen und betonierfähig aufbauen
- l)Schalungen für Stützenköpfe in unterschiedlichen Arten und Formen herstellen und betonierfähig aufbauen
- m)Schalungen auf Beschädigungen prüfen, Schalungen instand setzen
- n)Betonstahl nach Kennzeichnung, Form und Eigenschaften unterscheiden und auswählen
- o)Bewehrungen, insbesondere aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten, für rechteckige Baukörper herstellen und unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
- p)Bewehrungseinheiten vorfertigen und insbesondere unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
- q)Einbauteile, insbesondere Fugenbänder, Fugenbleche und Verankerungsschienen, in Schalungen, Bewehrungen und Beton einbauen
- r)Betone nach Verwendungszweck und Eigenschaften, insbesondere Expositionsklassen und Druckfestigkeitsklassen, unterscheiden
- s)Bindemittel und Gesteinskörnung unterscheiden
- t)Zusatzmittel und Zusatzstoffe in Betonen unterscheiden
- u)Betonprüfungen, insbesondere Frischbetonprüfungen und Festbetonprüfungen, durchführen
- v)Beton mit Maschinen fördern, einbringen und verdichten
- w)Oberflächen von Frischbetonen durch Abziehen und Glätten von Hand bearbeiten
- x)Oberflächen von Frischbetonen mit Maschinen bearbeiten
- y)Stahlbetonfertigteile und Halbfertigteile transportieren, lagern, montieren, sichern und abstützen
- z)Bauwerke aus Beton und Stahlbeton gegen drückendes Wasser von außen abdichten
9 Herstellen von Baukörpern aus Steinen³9 Wochen im 13. bis 24. Monat
- h)Mörtelklassen unterscheiden und Mörtel nach Mörtelklassen auswählen
- i)Bindemittel und Gesteinskörnung für Mauermörtel unterscheiden und auswählen
- j)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- k)Außen- und Innenwände mit künstlichen Steinen unterschiedlicher Formate herstellen
- l)Fertigteile, Bauelemente sowie Ein- und Anbauteile, insbesondere Trag- und Haltekonstruktionen, montieren
- m)Baukörper aus Steinen gegen nichtdrückendes Wasser abdichten
10 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen²
- d)Vorschriften des Brand-, Schall- und Wärmeschutz einhalten
- e)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
- f)Dämmstoffe in und an Wänden, Decken, Dachkonstruktionen, Schächten, Stützen und Böden nach Herstellervorgaben an- und einbringen
- g)Anschlüsse konstruktiv und luftdicht herstellen
11 Herstellen von Putzen³
- h)Putze, insbesondere natürliche Putze, unterscheiden, auswählen, herstellen und auftragen
- i)mehrlagige Putze herstellen
- j)Wandschlitze schließen und Rohrbekleidungen herstellen
12 Herstellen von Estrichen³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- j)Untergrund auf Haft-, Saug- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit, insbesondere Ebenheit und Höhenlage, beurteilen und vorbereiten
- k)Verbundestriche, Estrich auf Trennschicht und schwimmende Estriche unter Beachtung der Mindestdicke einbauen
- l)Bewehrungen einbauen
- m)Rand- und Bewegungsfugen herstellen, Profile einsetzen
13 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau³
- g)Vorschriften des Brand- und Schallschutzes einhalten
- h)Wand-, Boden- und Deckenanschlüsse herstellen
14 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Baupläne, insbesondere in statischer Hinsicht, beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- g)Maßnahmen zur Schadensbegrenzung ergreifen und angrenzende Bauteile schützen
- h)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
- i)Durchbrüche und Bohrungen herstellen und schließen
- j)Abstützungen und Unterfangungen herstellen
- k)Bauteile, Baustoffe und Bauhilfsstoffe sowie Ein- und Anbauteile insbesondere unter statischen Gesichtspunkten rückbauen und stofflich trennen
- l)Maßnahmen zum Schutz der Umgebung gegen Emissionen ausgehend von den Um- und Rückbaumaßnahmen umsetzen
- m)Gefahrstoffe erkennen, Sicherung und Entsorgung veranlassen
15 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
- e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
- f)Kunden und Kundinnen sowie betrieblich beteiligte Personen über fertiggestellte Arbeiten informieren
- g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten
Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr20 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerin (§ 7 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
- b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
- c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
- b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
- c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
- d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
- e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
- b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
- c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
- d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
- e)Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
- f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
- g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
- h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
- i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
- j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
- k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
- l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
- m)Gefährdungen durch Freileitungen beachten
- n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
- o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
- a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
- b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
- a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
- b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
- c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
- d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
- a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
- b)Skizzen anfertigen und anwenden
- c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
- b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
- c)Geraden ausfluchten
- d)Messpunkte anlegen und sichern
- e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen
- a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- b)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
- d)Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
- e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
- f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton¹30 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
- b)Systemschalungen betonierfähig aufbauen
- c)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
- d)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
- e)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
- f)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen¹
- a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
- b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten und Verbandsarten, insbesondere im Läufer- und Blockverband, herstellen
- e)Öffnungen im Mauerwerk mit Fertigteilstürzen überdecken
- f)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
- g)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtungen erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen¹
- a)Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
- b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergründe vorbereiten
- c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen
- a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
- b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
- c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
- d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
- e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
- f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
- g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen6 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
- b)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
- c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
- d)Trenn- und Dämmschichten einbauen
- e)Aussparungen herstellen und einbauen
- f)Höhenlehren ausrichten
- g)Fugen anlegen
- h)Estrichmörtel herstellen
- i)Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten und Abbindeprozess sicherstellen
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
- a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
- b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
- c)Kleber und Mörtel verarbeiten
- d)Fliesen schneiden und im Dünnbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen
- e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
- f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau
- a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
- b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
- c)Wand-Trockenputz ansetzen
- d)Befestigungsmittel einsetzen
- e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
- f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
16 Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen
- a)Bodenarten unterscheiden
- b)Verfahren und Methoden der Baugrunderkundung unterscheiden
- c)Oberboden abtragen, transportieren und lagern
- d)Baugruben und Gräben, insbesondere unter Beachtung der Arbeitssicherheit, der Arbeitsraumbreite und des Böschungswinkels, herstellen
- e)Baugruben und Gräben durch Verbau sichern
- f)offene und geschlossene Wasserhaltungen unterscheiden und offene Wasserhaltung durchführen
- g)Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten
- h)Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten und im Zuge der Verfüllung den Verbau schrittweise rückbauen
- i)Regeln zum Umgang mit Grundwasser und belastetem Aushub beachten
17 Herstellen von Verkehrswegen6 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Planum durch Verdichten unter Beachtung des Gefälles, der Höhenlage und Ebenflächigkeit herstellen
- b)ungebundene Tragschichten herstellen
- c)Einfassungen in Geraden herstellen
- d)Oberflächen aus künstlichen Steinen herstellen
18 Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen
- a)Leitungen, insbesondere Bestandsleitungen, nach Material, Verwendungszweck und Medien unterscheiden
- b)Leitungsdurchführungen in Fundamenten, Decken und Wänden herstellen und abdichten
- c)Rohre und Profile bearbeiten
- d)Rohre und Formstücke verlegen
- e)Kontrollschächte herstellen und mit Leitungen verbinden
- f)Dränung einbauen
19 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
- c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
- d)Öffnungen in Baukörpern mit handgeführten Werkzeugen herstellen sowie Öffnungen sichern
- e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
20 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
- b)Zwischenergebnisse dokumentieren
- c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr12 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Feuerungs- und Schornsteinbauarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 1) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Feuerungs- und Schornsteinbauer und Feuerungs- und Schornsteinbauerin (§ 7 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
- e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
- f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich Beteiligten entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
- g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
- h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
- i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
- j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
- k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
- l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
- m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- p)bei der Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen mitwirken
- q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
- r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
- s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
- t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
- u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
- v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten und Leitern, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
- w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
- x)Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten in großen Höhen ergreifen
- y)Konsolgerüste aufbauen, unterhalten, umbauen und abbauen
- z)Maßnahmen zur Höhenrettung ergreifen
- aa)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe auf der Baustelle sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
- bb)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
- cc)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
- dd)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
- ee)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
- ff)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
- c)Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
- d)In- und Außerbetriebnahme von Maschinen und Anlagen durchführen
- e)Störungen an Maschinen und Anlagen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
- f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
- e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
- f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
- g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
- h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
- e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
- f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
- g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte³
- f)Bauwerke einmessen und abstecken
- g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital durchführen
8 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton³10 Wochen im 13. bis 24. Monat
- g)Schalungen für Fundamente, Stützen und Balken sowie für Wände und Decken aus Schaltafeln, Verbundplatten und Systemschalungen herstellen und betonierfähig aufbauen
- h)Schalungen für Aussparungen herstellen und einbauen
- i)Schalungen für konische Formen herstellen und betonierfähig aufbauen
- j)Schalungen auf Beschädigungen prüfen, Schalungen instand setzen
- k)Betonstahl nach Kennzeichnung, Form und Eigenschaften unterscheiden und auswählen
- l)Bewehrungen, insbesondere aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten, für rechteckige Baukörper herstellen und unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
- m)Bewehrungseinheiten vorfertigen und insbesondere unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
- n)Einbauteile, insbesondere Verankerungsschienen und Ankersysteme, montieren
- o)Betone nach Verwendungszweck und Eigenschaften, insbesondere Expositionsklassen und Druckfestigkeitsklassen, unterscheiden
- p)Bindemittel und Gesteinskörnung unterscheiden
- q)Zusatzmittel und Zusatzstoffe in Betonen unterscheiden
- r)Beton mit Maschinen fördern, einbringen und verdichten
- s)Oberflächen von Frischbetonen durch Abziehen und Glätten bearbeiten
- t)Stahlbetonfertigteile und Halbfertigteile transportieren, lagern, montieren, sichern und abstützen
- u)Block- und Ringfundamente im Schornsteinbau unterscheiden
9 Herstellen von Baukörpern aus Steinen³28 Wochen im 13. bis 24. Monat
- h)Mörtelklassen unterscheiden und Mörtel nach Mörtelklassen auswählen
- i)Bindemittel und Gesteinskörnung für Mauermörtel unterscheiden und auswählen
- j)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- k)ein- und mehrschalige Wände mit klein- und mittelformatigen Steinen herstellen
- l)Mauerwerk mit großformatigen Steinen herstellen
- m)Baukörper aus Steinen gegen nichtdrückendes Wasser abdichten
- n)Feuerfest-, Feuerleicht- und Wärmedämmmörtel und feuerfeste Kitte unterscheiden und verarbeiten
- o)feuerfeste Steine, feuerleichte Steine und Wärmedämmsteine verarbeiten
- p)ein- und mehrschaliges Mauerwerk für feuerfeste Wandkonstruktionen und ein- und mehrschichtiges Mauerwerk für feuerfeste Bodenkonstruktionen unter Berücksichtigung der Maßordnung im Feuerungsbau durch Formsteine und Fertigteile herstellen
- q)ringförmiges feuerfestes Mauerwerk herstellen
- r)Dehn-, Trenn- und Gleitfugen herstellen
- s)Schadensbilder am gemauerten Schornstein unterscheiden
- t)Verbandsarten für unterschiedliche Mauerwerkskörper für Schornsteintragrohre nach Anforderungen unterscheiden und auswählen
- u)ein- und mehrschaliges Mauerwerk, insbesondere im Sanierungsfall für freistehende Schornsteintragrohre, herstellen
- v)Ein- und Anbauteile, insbesondere Schornsteinzubehörteile, einsetzen und anbringen
- w)gemauerte Schornsteintragrohre verfugen
- x)Oberflächen an freistehenden, gemauerten Schornsteintragrohren schützen
10 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen³2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Vorschriften des Brand-, Schall- und Wärmeschutz einhalten
- e)Dämmstoffe, insbesondere aus nachwachsenden Rohstoffen, auswählen
- f)Dämmstoffe in und an Wänden, Decken und Böden nach Herstellervorgaben an- und einbringen
- g)Anschlüsse konstruktiv und luftdicht herstellen
11 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Baupläne, insbesondere in statischer Hinsicht, beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- g)Sicherungsmaßnahmen durchführen und angrenzende Bauteile schützen
- h)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
- i)Durchbrüche und Bohrungen herstellen und schließen
- j)Abstützungen und Unterfangungen herstellen
- k)Bauteile aus geformten feuerfesten Werkstoffen und gemauerte Schornsteintragrohre ganz oder teilweise abbrechen
- l)Maßnahmen zum Schutz der Umgebung gegen Emissionen ausgehend von den Um- und Rückbaumaßnahmen umsetzen
- m)Gefahrstoffe erkennen, Sicherung und Entsorgung veranlassen
12 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
- e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
- f)Kunden und Kundinnen sowie betrieblich beteiligte Personen über fertiggestellte Arbeiten informieren
- g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten
Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr20 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik (§ 8 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
- b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
- c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen
- a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
- b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
- c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
- d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
- e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess, berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹2 Wochen
- a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
- b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
- c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
- d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
- e)Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
- f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
- g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
- h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
- i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
- j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
- k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
- l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
- m)Gefährdungen durch Freileitungen beachten
- n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
- o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
- a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
- b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen und unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
- a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
- b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
- c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
- d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
- a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
- b)Skizzen anfertigen und anwenden
- c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹2 Wochen
- a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
- b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
- c)Geraden ausfluchten
- d)Messpunkte anlegen und sichern
- e)Bauteile und Flächen einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen
- a)Holz und Holzwerkstoffe nach Material und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- b)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
- d)Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
- e)Holzbauteile, insbesondere unter Berücksichtigung des konstruktiven Holzschutzes, montieren
- f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton¹20 Wochen
- a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
- b)Systemschalungen betonierfähig aufbauen
- c)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
- d)Beton nach Anforderung herstellen und die Verarbeitbarkeit auf Sicht prüfen
- e)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
- f)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen¹
- a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
- b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten und Verbandsarten, insbesondere im Läufer- und Blockverband, herstellen
- e)Öffnungen im Mauerwerk mit Fertigteilstürzen überdecken
- f)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
- g)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtungen erstellen
11 Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schall- und Brandschutz in und an Bauwerken und Bauteilen
- a)Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für Boden-, Wand-, Decken- und Dachkonstruktionen, unterscheiden, lagern und vorbereiten
- b)Voraussetzungen zum Einbauen von Dämmstoffen prüfen, Untergründe vorbereiten
- c)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
12 Herstellen von Putzen
- a)Putzsysteme und Putzarten unterscheiden
- b)Untergrund auf Haft- und Tragfähigkeit sowie Maßhaltigkeit prüfen
- c)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit nach Vorgaben vorbereiten
- d)Putzprofile, insbesondere Eckprofile, ansetzen und Einbauteile einbauen
- e)Putzmörtel auswählen, herstellen und auftragen
- f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
- g)einlagige Putzflächen herstellen
13 Herstellen von Estrichen6 Wochen
- a)Estrichkonstruktionen und Estricharten unterscheiden
- b)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
- c)Untergrund zur Verbesserung der Haft-, Saug- und Tragfähigkeit vorbehandeln
- d)Trenn- und Dämmschichten einbauen
- e)Aussparungen herstellen und einbauen
- f)Höhenlehren ausrichten
- g)Fugen anlegen
- h)Estrichmörtel herstellen
- i)Estrichmörtel einbringen, verdichten, abziehen und glätten und Abbindeprozess sicherstellen
14 Ansetzen und Verlegen von Fliesen und Platten
- a)Untergrund prüfen, säubern und ausgleichen
- b)Untergrund zur Verbesserung der Haft- und Tragfähigkeit vorbehandeln
- c)Kleber und Mörtel verarbeiten
- d)Fliesen schneiden und im Dünnbettverfahren ansetzen, verlegen und verfugen
- e)Ausschnitte und Löcher in Fliesen herstellen
- f)Wand-, Decken- und Bodenanschlüsse herstellen
15 Herstellen von Bauteilen im Trockenbau
- a)Trockenbaukonstruktionen unterscheiden
- b)Untergründe prüfen und vorbehandeln
- c)Wand-Trockenputz ansetzen
- d)Befestigungsmittel einsetzen
- e)Unterkonstruktionen für Einfachständerwände herstellen
- f)Beplankungen, insbesondere mit Trockenbauplatten, herstellen und Fugen verspachteln
16 Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen6 Wochen
- a)Bodenarten unterscheiden
- b)Verfahren und Methoden der Baugrunderkundung unterscheiden
- c)Oberboden abtragen, transportieren und lagern
- d)Baugruben und Gräben, insbesondere unter Beachtung der Arbeitssicherheit, der Arbeitsraumbreite und des Böschungswinkels, herstellen
- e)Baugruben und Gräben durch Verbau sichern
- f)offene und geschlossene Wasserhaltungen unterscheiden und offene Wasserhaltung durchführen
- g)Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten
- h)Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten und im Zuge der Verfüllung den Verbau schrittweise rückbauen
- i)Regeln zum Umgang mit Grundwasser und belastetem Aushub beachten
17 Herstellen von Verkehrswegen
- a)Planum durch Verdichten unter Beachtung des Gefälles, der Höhenlage und Ebenflächigkeit herstellen
- b)ungebundene Tragschichten herstellen
- c)Einfassungen in Geraden herstellen
- d)Oberflächen aus künstlichen Steinen herstellen
18 Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen
- a)Leitungen, insbesondere Bestandsleitungen, nach Material, Verwendungszweck und Medien unterscheiden
- b)Leitungsdurchführungen in Fundamenten, Decken und Wänden herstellen und abdichten
- c)Rohre und Profile bearbeiten
- d)Rohre und Formstücke verlegen
- e)Kontrollschächte herstellen und mit Leitungen verbinden
- f)Dränung einbauen
19 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹12 Wochen
- a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- b)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
- c)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
- d)Öffnungen in Baukörpern mit handgeführten Werkzeugen herstellen sowie Öffnungen sichern
- e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
20 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen
- a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
- b)Zwischenergebnisse dokumentieren
- c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr11 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Abbruch- und Betontrenntechnikarbeiten im Ausbildungsberufsbild Hochbaufacharbeiter und Hochbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Bauwerksmechaniker für Abbruch und Betontrenntechnik und Bauwerksmechanikerin für Abbruch und Betontrenntechnik (§ 8 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
- e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
- f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich Beteiligten entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
- g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
- h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
- i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren Beteiligten abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
- j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
- k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen planen und ausführen
- l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
- m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- p)bei der Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen mitwirken
- q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen und für die Durchführung der eigenen Arbeiten berücksichtigen, Mängel dokumentieren und die Dokumentation weiterleiten
- r)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
- s)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
- t)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
- u)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen
- v)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten und Leitern, prüfen und Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
- w)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
- x)Abfallstoffe, insbesondere Wertstoffe, und Reststoffe auf der Baustelle sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
- y)Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen
- z)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
- aa)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
- bb)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
- cc)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
- c)Maschinen auswählen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
- d)In- und Außerbetriebnahme von Maschinen und Anlagen durchführen
- e)Störungen an Maschinen und Anlagen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
- f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
- g)Bagger und Radlader auf Baustellen bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
- e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
- f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
- g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
- h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
- e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
- f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
- g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte³
- f)Bauwerke einmessen und abstecken
- g)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital durchführen
8 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton³10 Wochen im 13. bis 24. Monat
- g)Schalungen für Fundamente, Stützen und Balken sowie für Wände und Decken aus Schaltafeln, Verbundplatten und Systemschalungen herstellen und betonierfähig aufbauen
- h)Schalungen für Aussparungen herstellen und einbauen
- i)Betonstahl nach Kennzeichnung, Form und Eigenschaften unterscheiden und auswählen
- j)Bewehrungen, insbesondere aus Betonstabstahl und Betonstahlmatten, für rechteckige Baukörper herstellen und unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
- k)Bewehrungseinheiten vorfertigen und insbesondere unter Einhaltung der Betondeckung einbauen
- l)Einbauteile, insbesondere Verankerungsschienen, montieren
- m)Betone nach Verwendungszweck und Eigenschaften, insbesondere Expositionsklassen und Druckfestigkeitsklassen, unterscheiden
- n)Bindemittel und Gesteinskörnung unterscheiden
- o)Zusatzmittel und Zusatzstoffe in Betonen unterscheiden
- p)Beton mit Maschinen fördern, einbringen und verdichten
- q)Oberflächen von Frischbetonen durch Abziehen und Glätten bearbeiten
- r)Stahlbetonfertigteile und -halbfertigteile für den Transport lagern, montieren, sichern und abstützen
9 Herstellen von Baukörpern aus Steinen³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- h)Mörtelklassen unterscheiden und Mörtel nach Mörtelklassen auswählen
- i)Bindemittel und Gesteinskörnung für Mauermörtel unterscheiden und auswählen
- j)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- k)Außen- und Innenwände mit künstlichen Steinen unterschiedlicher Formate herstellen
- l)Baukörper aus Steinen gegen nichtdrückendes Wasser abdichten
10 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³30 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Baupläne, insbesondere in statischer Hinsicht, beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- g)Sicherungsmaßnahmen durchführen, angrenzende Bauteile schützen und Transportwege einrichten und schützen
- h)Öffnungen in Böden, Wänden und Decken manuell und mit leichten Abbruchhämmern herstellen, Öffnungen sichern
- i)Durchbrüche und Bohrungen herstellen und schließen
- j)Abstützungen und Unterfangungen herstellen
- k)Bauteile, Baustoffe und Bauhilfsstoffe sowie Ein- und Anbauteile insbesondere unter statischen Gesichtspunkten rückbauen und stofflich trennen
- l)Maßnahmen zum Schutz der Umgebung gegen Emissionen ausgehend von den Um- und Rückbaumaßnahmen umsetzen
- m)Holzbauteile unter statischen Gesichtspunkten montieren und demontieren
- n)Dämmstoffe unter Beachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, insbesondere des Staubschutzes, rückbauen, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
- o)Gefahrstoffe erkennen, Sicherung und Entsorgung veranlassen
- p)Werkzeuge, Maschinen und Anbaugeräte für Bohr-, Trenn- und Abbruchverfahren unterscheiden
- q)Bohr- und Trennverfahren unterscheiden
- r)Befestigungstechniken unterscheiden und anwenden
- s)horizontale Kernbohrungen durchführen
- t)Fugen mit handgeführten Maschinen schneiden
- u)Trennarbeiten mit handgeführten Sägen ausführen
- v)Trennarbeiten mit Wandsägen rechtwinklig ausführen
- w)Bohr- und Schneidschlämme entsorgen
- x)Abbruchverfahren unterscheiden
- y)Gebäude auf Abbruch- oder Rohbauzustand entkernen
- z)Abbrucharbeiten mit handgeführten Maschinen, insbesondere mit Abbruchhämmern, Spaltzylindern und Handscheren durchführen
- aa)Abbruchmaterialien trennen, sortieren, lagern und Wiederverwertung oder Entsorgung veranlassen
11 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
- e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
- f)Kunden und Kundinnen sowie betrieblich beteiligte Personen über fertiggestellte Arbeiten informieren
- g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.4 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-, sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Ausbildung zum Hochbaufacharbeiter?
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Sie entscheiden sich für einen von vier Schwerpunkten, zum Beispiel Maurerarbeiten oder Beton- und Stahlbetonbauarbeiten. Das Berichtsheft führen Sie über die gesamte Zeit.
Wer führt das Berichtsheft, und wer sieht es durch?
Sie führen den Nachweis selbst (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn durch (§ 14 Absatz 2 BBiG), meist wöchentlich oder in festen Abständen. Fragen Sie im Betrieb, wie oft das geschieht.
Welche Tätigkeiten trage ich als Hochbaufacharbeiter ein?
Tragen Sie ein, was Sie gearbeitet haben: Baustelle einrichten, Mauerwerk setzen, Schalung bauen, Bewehrung verlegen, Beton einbringen, Maße kontrollieren. Nennen Sie Arbeitsschritt, Werkzeug oder Maschine und Umfang. Reine Anwesenheit oder Wartezeiten gehören nicht hinein.
Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung bewertet?
Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet. Sie müssen ihn aber zur Zulassung vorlegen, deshalb lohnt es sich, ihn regelmäßig zu führen.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung in Hochbauberufen (Hochbauberufeausbildungsverordnung, HochbauBAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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