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Berichtsheft als Holz- und Bautenschützer: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Holz- und Bautenschützer gehören alle Tätigkeiten, die Sie im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen ausgeführt haben: Holzschädlinge und Pilzbefall bestimmen, Feuchte messen, Holzschutzmittel auftragen, Bohrlöcher setzen, Bauwerke abdichten, Injektionen vorbereiten, Sanierputz aufbringen und durchfeuchtete Mauern trocknen. Dazu kommen Gefahrstoffe, Arbeitsschutz und Absprachen mit Kunden. Die Beispiele auf dieser Seite zeigen, wie solche Wochen als Eintrag aussehen können.

Stand: 21.10.2026

Was als Holz- und Bautenschützer ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe (HolzBauSchAusbV). Die Ausbildung zum Holz- und Bautenschützer dauert 3 Jahre. Sie wählen eine von zwei Fachrichtungen, Holzschutz oder Bautenschutz. Daneben gibt es die 2-jährige Ausbildung zur Fachkraft für Holz- und Bautenschutzarbeiten, auf die das 3. Jahr aufgesetzt werden kann.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Schutzausrüstung und Gefahrstoffen, Holzschutzmittel im Lager nach Sicherheitsdatenblatt eingeordnet, Spritzgerät gereinigt und gewartet8
DienstagAuf der Baustelle Dachstuhl auf Insektenbefall untersucht, Holzfeuchte mit dem Messgerät an 12 Stellen gemessen und in das Messprotokoll eingetragen8
MittwochBerufsschule: Holzarten und ihre Eigenschaften, Aufbau des Holzes, Grundlagen der Holzschädlinge8
DonnerstagBalkenlage abgebürstet und gereinigt, Streichverfahren mit Holzschutzmittel geübt, Verbrauch je Quadratmeter notiert8
FreitagBohrlöcher für Injektion markiert und gesetzt, Arbeitsplatz aufgeräumt, Abfälle und Restmittel getrennt entsorgt8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKellerwand mit aufsteigender Feuchte aufgenommen, Salzbelastung und Putzzustand geprüft, Arbeitsschritte für die Sanierung geplant8
DienstagHorizontalsperre vorbereitet, Bohrlochraster festgelegt, Bohrungen ausgeführt und Injektionsmittel eingebracht8
MittwochBerufsschule: Abdichtung erdberührter Bauteile, Feuchte- und Salzschäden, Kalkulation eines Angebots8
DonnerstagAlten Putz abgeschlagen, Mauerwerk gereinigt, Sanierputz in zwei Lagen aufgebracht, Trocknungsgeräte aufgestellt8
FreitagArbeiten dokumentiert und fotografiert, Restfeuchte nachgemessen, Übergabe mit dem Kunden gemeinsam mit dem Gesellen durchgeführt8

Berufsschule im Berichtsheft des Holz- und Bautenschützers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Holzschädlinge, Feuchteschutz im Gebäude, Gefahrstoffe oder Wirtschafts- und Sozialkunde. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Holz- und Bautenschützer

StattBesser
Holz behandeltSparren im Dachstuhl mit Holzschutzmittel im Streichverfahren behandelt, 2 Anstriche, Menge je Quadratmeter notiert
Feuchtigkeit gemessenMauerwerksfeuchte in 3 Höhen an der Kellerwand gemessen und im Protokoll festgehalten
Bei der Abdichtung geholfenBohrungen für die Horizontalsperre im festgelegten Raster gesetzt und Injektionsmittel eingefüllt
Schädlinge gesuchtBalken auf Bohrmehl und Fraßgänge untersucht, Befallsstellen markiert und dem Gesellen gemeldet
AufgeräumtGefahrstoffe nach Kennzeichnung gelagert, Restmengen und Verpackungen vorschriftsmäßig entsorgt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Ausgebildet wird in Betrieben des Holz- und Bautenschutzgewerbes, einem Handwerk. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung zum Holz- und Bautenschützer besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet am Ende des 2. Ausbildungsjahres statt und umfasst einen Arbeitsauftrag sowie schriftliche Aufgaben zu Holzschutz und Bautenschutzarbeiten; er zählt 40 Prozent. Teil 2 zählt 60 Prozent und enthält je nach Fachrichtung einen Kundenauftrag mit Fachgespräch, eine schriftliche Prüfung zu Holzschutz und Holzsanierung oder zu Bautenschutz sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung im Holz- und Bautenschutzgewerbe (HolzBauSchAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Teil II: Berufsausbildung zum Holz- und Bautenschützer/zur Holz- und Bautenschützerin

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen

1 Unterscheiden von Schäden an Holz, Holzbauteilen und Einbindungsbereichen sowie Vorbereiten dieser Untergründe10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Holzarten unterscheiden
  • b)Lebensweisen und Eigenschaften von:und von Schimmelpilzen unterscheiden und anhand von Myzel und Fruchtkörpern identifizieren
    • Echtem Hausschwamm
    • Braunem Kellerschwamm
    • Weißem Porenschwamm
    • Eichenporling
    • Tannenblättling
    • Zaunblättling
    • Muschelkrempling
    • Ockerfarbenem Sternsetenpilz
  • c)Bauteile für Holzschutz- und Schwammbekämpfungsmaßnahmen vorbereiten
  • d)Lebensweisen und Eigenschaften von:unterscheiden und diese Schadorganismen an geschädigtem Holz identifizieren, insbesondere anhand von Nagsel, Fraßgang, Schlupfloch und Holzart
    • Gewöhnlichem Nagekäfer
    • Weichem Nagekäfer
    • Hausbock - Trotzkopf - Buntem Nagekäfer - Braunem Splintholzkäfer - Blauem Scheibenbock
    • Halsgrubenbock
    • Mulmbock
    • Gewöhnlichem Werftkäfer
    • Ameisen
  • e)Art und Umfang des Schädlingsbefalls mit Hilfe von Werkzeugen und Feuchtemessgeräten feststellen und dokumentieren
2 Durchführen von vorbeugenden Maßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)vorbeugende konstruktive und chemische Holzschutzmaßnahmen unterscheiden
  • b)vorbeugende chemische Holzschutzverfahren anwenden, insbesondere:
    • Streichverfahren
    • Spritzverfahren
    • Schaumverfahren
    • Bohrlochtränkverfahren
    • Bohrlochdrucktränkverfahren
3 Bekämpfen holzzerstörender Insekten8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)chemische Behandlungen, Heißluft- und Begasungsverfahren unterscheiden; besondere Bestimmungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit darstellen
  • b)chemische Behandlungsmaßnahmen durchführen, insbesondere:
    • bei Hausbockbefall im Dachstuhl
    • bei Insektenbefall an Balkenköpfen
    • bei Insektenbefall an Fachwerkhölzern
    • bei Insektenbefall in Verbindung mit Pilzen
    • bei Splintholzkäferbefall an Einbauteilen
  • c)Holzschutzmittel entsprechend Prüfprädikat und Gefährdungsklasse einsetzen und verarbeiten
4 Behandeln und Beseitigen von Pilzbefall6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)pilzbefallene Bauteile unter Einbeziehung des vorgegebenen Sicherheitsabstandes behandeln
  • b)nicht befallene Bauteile sichern und geschädigte Bauteile unter Einbeziehung beteiligter Gewerke ausbauen
5 Vorbereiten und Durchführen nachträglicher Außen- und Innenabdichtungen an erdberührten Bauteilen9 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 9 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Untergründe für spachtel- und spritzbare mineralische und kunststoffmodifizierte Abdichtungsmaßnahmen vorbereiten
  • b)mineralische und kunststoffmodifizierte Bauwerksaußenabdichtungen ausführen
  • c)Eigenschaften und Verwendung von Abdichtungsstoffen unterscheiden, insbesondere von Dichtungsschlämmen und Sperrputzsystemen
  • d)Gräben an erdberührten Bauteilen hinsichtlich der Sicherheitsbestimmungen unterscheiden
  • e)mineralische Innenabdichtungen durchführen
6 Vorbereiten und Durchführen nachträglicher chemischer Horizontalabdichtungen10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Injektionsstoffe hinsichtlich Anforderungen und Wirkungen unterscheiden
  • b)Injektionstechniken unterscheiden
  • c)Injektionen von Mauerwerken gegen kapillare Feuchtigkeit durchführen
7 Vorbereiten von Flächen und Aufbringen von Sanierputzen10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Sanierputzsysteme und deren Funktionsprinzip unterscheiden, insbesondere Eigenschaften und Anwendungsbereiche sowie Bestandteile von Sanierputzsystemen
  • b)Schadensaufnahme durchführen
  • c)Untergründe vorbereiten, insbesondere Altputze entfernen, Fugen ausräumen, Oberflächen mechanisch reinigen und Salzbehandlungen durchführen
  • d)Fugen abdichten
  • e)Risse und Fehlstellen verschließen
  • f)Sanierung mittels Spritzbewurf, Porengrundputz und Sanierputz durchführen
8 Austrocknen durchfeuchteter Bauwerke2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Trocknungsverfahren und -geräte unterscheiden
  • b)Wasser abpumpen und Trocknungsmaßnahmen vorbereiten
  • c)bauliche Maßnahmen zur Austrocknung von Boden- und Wandflächen durchführen
  • d)technische Bauwerkstrocknung durchführen

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Holzschutz8 Positionen

1 Kundenorientierung5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Kunden informieren
  • b)Sachverhalte darstellen
  • c)fertig gestellte Arbeiten übergeben
  • d)Informationen aufbereiten, auswerten und dokumentieren
  • e)Datensysteme nutzen
  • f)fremdsprachliche Fachbegriffe auftragsbezogen anwenden
2 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsabläufe planen und mit beteiligten Gewerken und Kunden abstimmen
  • b)Aufmaße erstellen
  • c)Volumen berechnen
  • d)Baustellen einrichten, sichern und auflösen
3 Handhaben, Einrichten und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Geräte, Maschinen und Anlagen einrichten
  • b)Anlagen handhaben und warten
  • c)Störungen und Schäden an Anlagen feststellen
  • d)Maßnahmen zur Behebung von Störungen und Schäden an Anlagen ergreifen
4 Unterscheiden, Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Werkstoffe, insbesondere Gefahrstoffe, hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Inhaltsstoffe sowie Einsatzmöglichkeiten unterscheiden
  • b)Gefahrstoffe nach Vorschrift lagern und der Entsorgung zuführen
5 Prüfen von Schäden an Holz, Holzbauteilen und Einbindungsbereichen8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Lebensweisen und Eigenschaften von tierischen Holzschädlingen unterscheiden und identifizieren, insbesondere von:
    • Gestreiftem Nadelholzborkenkäfer
    • Laubnutzholzborkenkäfer
    • Gemeiner Holzwespe
    • Riesenholzwespe
    • Holzbohrmuschel
    • Termiten
  • b)Insektengruppen nach Lebensräumen Frischholz, Trockenholz und Faulholz unterscheiden
  • c)Lebensweisen und Eigenschaften von pflanzlichen Holzschädlingen unterscheiden und identifizieren, insbesondere von:
    • Zimtbraunem Porenschwamm
    • Gemeinem Spaltblättling
    • Großem Rindenpilz
    • Eichenwirrling
    • Schuppigem Sägeblättling
  • d)Bläuepilze, Myxomyceten und Schimmel unterscheiden und identifizieren
  • e)Prüfmethoden und -geräte anwenden, insbesondere Endoskopie und Bohrwiderstandsmessgeräte
6 Bekämpfen holzzerstörender Insekten durch alternative Verfahren und Sonderverfahren12 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Alternativen zur chemischen Behandlung unterscheiden, insbesondere thermische Verfahren und Begasungsverfahren, Vor- und Nachteile der Verfahren sowie Grenzen und Möglichkeiten erläutern
  • b)Sonderverfahren im Bereich des Holzschutzes, insbesondere unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, bewerten; Vorschläge zum Sanierungskonzept machen
  • c)Holzbauteile für alternative Verfahren sowie für Sonderverfahren im Bereich des Holzschutzes vorbereiten
  • d)thermische Verfahren sowie Sonderverfahren im Bereich des Holzschutzes anwenden
7 Behandeln und Beseitigen von Pilzbefall durch alternative Verfahren und Sonderverfahren12 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Sonderverfahren im Bereich des Holzschutzes und der Holzsanierung unterscheiden, insbesondere hinsichtlich gerätetechnischem und finanziellem Aufwand, Risiken und Haftungsregelungen
  • b)Sonderverfahren im Bereich des Holzschutzes und der Holzsanierung anwenden
8 Qualitätsmanagement4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Zeitaufwand und Materialverbrauch kontrollieren und dokumentieren
  • b)Ursachen von Fehlern und Qualitätsabweichungen feststellen und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen

Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Bautenschutz10 Positionen

1 Kundenorientierung5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Kunden informieren
  • b)Sachverhalte darstellen
  • c)fertig gestellte Arbeiten übergeben
  • d)Informationen aufbereiten, auswerten und dokumentieren
  • e)Datensysteme nutzen
  • f)fremdsprachliche Fachbegriffe auftragsbezogen anwenden
2 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsabläufe planen und mit beteiligten Gewerken und Kunden abstimmen
  • b)Aufmaße erstellen
  • c)Baustellen einrichten, sichern und auflösen
3 Handhaben, Einrichten und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und Anlagen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Geräte, Maschinen und Anlagen einrichten
  • b)Anlagen handhaben und warten
  • c)Störungen und Schäden an Anlagen feststellen
  • d)Maßnahmen zur Behebung von Störungen und Schäden an Anlagen ergreifen
4 Unterscheiden, Lagern und Entsorgen von Gefahrstoffen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 3 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Werkstoffe, insbesondere Gefahrstoffe, hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Inhaltsstoffe sowie Einsatzmöglichkeiten unterscheiden
  • b)Gefahrstoffe nach Vorschrift lagern und der Entsorgung zuführen
5 Prüfen, Beurteilen und Vorbereiten von erdberührten Bauwerksteilen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Bauwerksteile prüfen und beurteilen
  • b)Maßnahmen zur Vorbereitung von Bauwerksteilen vorschlagen
  • c)Bauwerksteile vorbereiten
6 Erkennen und Prüfen von Schäden an erdberührten Bauwerken und Bauwerksteilen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Prüfmethoden und -geräte anwenden, insbesondere Darrmethode und CM-Gerät
  • b)Untersuchungen zur Schadensfindung durchführen, insbesondere durch Bauzustandsanalyse und Labordiagnostik
  • c)Schäden und deren Ursachen feststellen und dokumentieren
7 Vorbereiten und Durchführen abdichtender Injektionen10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Anwendungsbereiche und Injektionsstoffe unterscheiden
  • b)Sanierungsbereiche vorbereiten
  • c)Partialabdichtungen, Flächeninjektionen und Schleierinjektionen durchführen und dokumentieren
8 Vorbereiten und Durchführen mechanischer Horizontalsperren5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 5 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)mechanische Horizontalsperrverfahren unterscheiden
  • b)mechanische Horizontalsperren, insbesondere Maueraustauschverfahren, Blecheinschlagverfahren, Kernbohrverfahren sowie Schneide- und Sägeverfahren durchführen
9 Analysieren und Sanieren von Feuchtigkeitsschäden sowie Schäden durch Salze7 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 7 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Schadensursachen und Auswirkungen von Putzzerstörungen unterscheiden
  • b)Beprobung und Salzanalyse vor Ort durchführen
  • c)Gesamtversalzungsgrad bestimmen
  • d)Feuchte und Salzbilanz bestimmen
  • e)Maßnahmen der Putzsanierung in Abhängigkeit des Versalzungsgrades unterscheiden
  • f)Putzsanierung durchführen
10 Qualitätsmanagement4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Zeitaufwand und Materialverbrauch kontrollieren und dokumentieren
  • b)Ursachen von Fehlern und Qualitätsabweichungen feststellen und dokumentieren sowie Maßnahmen zur Behebung ergreifen

Abschnitt D: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten9 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Information und Kommunikation, kundenorientiertes Verhalten2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen
  • b)Fachbegriffe anwenden
  • c)Daten erfassen, sichern und pflegen
  • d)Vorschriften zum Datenschutz anwenden
  • e)Arbeiten kundenorientiert durchführen
  • f)Wünsche und Einwände von Kunden entgegennehmen und weiterleiten
  • g)Gespräche kundenorientiert führen
6 Planen und Vorbereiten von Arbeitsschritten5 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsschritte auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen festlegen
  • b)Skizzen erstellen und anwenden
  • c)Massenermittlung durchführen und dokumentieren
  • d)Materialbedarf ermitteln
  • e)Ausführungszeit einschätzen
  • f)Material-, Werkzeug-, Geräte- und Maschineneinsatz sicherstellen
  • g)Arbeitsplätze einrichten, sichern und auflösen
7 Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Werkzeuge, Geräte und Maschinen auf Funktionsfähigkeit prüfen, handhaben und warten
  • b)Störungen und Schäden an Werkzeugen, Geräten und Maschinen feststellen
  • c)Maßnahmen zur Behebung von Störungen und Schäden an Werkzeugen, Geräten und Maschinen ergreifen
  • d)Leitern und Arbeitsgerüste nach Vorgabe auf- und abbauen
8 Umgehen mit Gefahrstoffen und sonstigen Werkstoffen3 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Werkstoffe, insbesondere Gefahrstoffe, entsprechend dem Einsatz unterscheiden
  • b)Vorschriften zur Aufbewahrung von Gefahrstoffen auf der Baustelle anwenden
  • c)fertige und zu mischende Werkstoffe, insbesondere Gefahrstoffe, auf der Baustelle nach Vorgaben verarbeiten
9 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr, 2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
  • b)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben auf Qualität prüfen
  • c)Arbeitsberichte erstellen
  • d)zur Verbesserung der Arbeitsqualität im eigenen Bereich beitragen
  • e)Ergebnisse dokumentieren und bewerten

Häufige Fragen

Muss ich als Holz- und Bautenschützer ein Berichtsheft führen?

Ja, Auszubildende führen den Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Ohne vorgelegten Nachweis ist die Zulassung zur Gesellenprüfung gefährdet.

Wie unterscheiden sich die Einträge in Holzschutz und Bautenschutz?

In der Fachrichtung Holzschutz dominieren Schädlingsbestimmung, Holzfeuchte, Behandlungsverfahren und Sanierung befallener Hölzer. In der Fachrichtung Bautenschutz stehen Abdichtungen, Injektionen, Horizontalsperren und Sanierputze im Vordergrund. Gemeinsame Themen wie Gefahrstoffe und Arbeitsschutz tragen beide ein.

Wie genau müssen Messwerte und Mittel im Berichtsheft stehen?

Nennen Sie, was Sie gemessen oder verarbeitet haben, zum Beispiel Messstellen, Verfahren und Anzahl der Anstriche. Exakte Produktdaten oder Kundendaten brauchen Sie nicht. Das Messprotokoll des Betriebs bleibt eine eigene Unterlage.

Zählt die überbetriebliche Ausbildung auch im Berichtsheft?

Ja, tragen Sie Lehrgänge mit Thema, Ort und Stunden ein. Die Verordnung sieht außerbetriebliche Ausbildungsabschnitte vor, wenn der Betrieb Inhalte nicht ausreichend vermitteln kann. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG).

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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