Berichtsheft als Kanalbauer: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Kanalbauer gehört, was Sie auf der Baustelle, im Betrieb, in überbetrieblichen Lehreinheiten und in der Berufsschule getan und gelernt haben: Gräben und Baugruben herstellen, Verbau und Wasserhaltung, Rohre und Schächte einbauen, Leitungen einmessen, Dichtheit prüfen, Kanäle sanieren, Baustellen sichern und Maschinen bedienen. Pro Woche genügen kurze, konkrete Einträge mit Tätigkeit, Material, Maschine und Dauer. Wer so schreibt, hat am Ende der Ausbildung einen vollständigen Nachweis, ohne vor der Prüfung alles nachholen zu müssen.
Stand: 21.10.2026
Was als Kanalbauer ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung in Tiefbauberufen (TiefbauBAusbV). Sie gilt für Ausbildungsverträge ab dem 1. August 2026; der Beruf heißt dort Kanalbauer für Infrastrukturtechnik. Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Eine Wahl zwischen Schwerpunkten oder Fachrichtungen gibt es für diesen Beruf nicht, der Schwerpunkt liegt auf Kanalbauarbeiten.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen
- Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen
- Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital
- Durchführen von Messungen mit analogen und digitalen Messgeräten
- Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Verbauarbeiten und Wasserhaltung
- Herstellen von Schachtbauwerken und Sonderbauwerken
- Einbauen von Abwasserleitungen als Freispiegel- und Druckrohrleitung
- Sanieren und Instandhalten von Kanälen
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Baustelle eingerichtet: Absperrung und Beschilderung aufgestellt, Bauzaun gesetzt, Material für den Rohrgraben bereitgelegt. Trassenverlauf mit dem Polier anhand des Lageplans besprochen. | 8 |
| Dienstag | Rohrgraben mit dem Bagger ausgehoben, Aushub seitlich gelagert. Grabentiefe mit dem Messstab kontrolliert, Grabenwände auf Standfestigkeit geprüft, Verbaumodule gestellt. | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Grundlagen des Bauzeichnens, Lesen von Lage- und Höhenplänen, Baustoffkunde Beton. | 8 |
| Donnerstag | Grabensohle verdichtet und Rohrbett aus Sand hergestellt. Steinzeugrohre mit dem Bagger eingehoben, Muffen gereinigt und mit Gleitmittel zusammengeschoben. | 8 |
| Freitag | Gefälle der verlegten Rohrhaltung mit dem Rotationslaser kontrolliert. Leitungszone mit Sand verfüllt und lagenweise verdichtet. Werkzeuge und Kleingeräte gereinigt und gewartet. | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Neubau eines Revisionsschachts aus Fertigteilen: Bauabschnitt mit dem Bauleiter abgestimmt, Höhen mit dem Nivelliergerät übertragen, Schachtunterteil auf Fundamentplatte gesetzt. | 8 |
| Dienstag | Schachtringe und Konus versetzt, Anschlüsse für Zu- und Ablauf eingebunden, Gerinne ausgebildet. Schachtsteigeisen und Abdeckung nach Vorgabe eingebaut. | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Abwassertechnik, Entwässerungsverfahren, Sanierungsverfahren für Kanäle, Wirtschafts- und Sozialkunde. | 8 |
| Donnerstag | Sanierung eines Haltungsabschnitts: Kanal gereinigt, Kamerabefahrung ausgewertet, schadhafte Rohrverbindung mit Kurzliner abgedichtet. Arbeitsschritte und Materialverbrauch protokolliert. | 8 |
| Freitag | Dichtheitsprüfung der neuen Haltung mit Luft durchgeführt und Messwerte dokumentiert. Aufmaß für die Abrechnung erstellt, Leistungen mit dem Polier übergeben. | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Kanalbauers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Entwässerungstechnik, Baustoffkunde, Vermessung oder Arbeitssicherheit im Graben. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Kanalbauer
| Statt | Besser |
|---|---|
| Rohre verlegt | Betonrohre DN 400 in 12 m Grabenlänge auf Sandbett verlegt und auf Sollgefälle eingemessen |
| Beim Graben geholfen | Verbauplatten im Graben gestellt, Grabenbreite und Sicherheitsabstand zum Rand kontrolliert |
| Schacht gebaut | Schachtunterteil gesetzt, 4 Schachtringe versetzt, Fugen abgedichtet und Abdeckung höhengerecht eingebaut |
| Messungen gemacht | Rohrsohle mit Nivelliergerät und Messlatte an 5 Punkten eingemessen und Abweichungen notiert |
| Kanal geprüft | Haltung gespült, Dichtheitsprüfung mit Luft durchgeführt, Prüfdruck und Prüfzeit im Protokoll eingetragen |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird im Tiefbaubetrieb, auf wechselnden Baustellen und ergänzend in überbetrieblichen Lehreinheiten. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer (IHK). Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet etwa in der Mitte der Ausbildung statt und umfasst eine Arbeitsaufgabe mit Dokumentation sowie eine schriftliche Aufgabe. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung: eine Arbeitsaufgabe zu Kanalleitungen, Schacht- und Sonderbauwerken mit Fachgespräch, dazu schriftliche Prüfungen zu Kanalbauarbeiten, zu Tiefbaumaßnahmen und in Wirtschafts- und Sozialkunde.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in Tiefbauberufen (TiefbauBAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: 1. Ausbildungsjahr15 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Kanalbauarbeiten für Infrastrukturtechnik im Ausbildungsberufsbild Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Kanalbauer für Infrastrukturtechnik und Kanalbauerin für Infrastrukturtechnik (§ 6 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- a)Informationen zu Aufträgen aufnehmen, wiedergeben und auswerten
- b)Gespräche situations- und adressatengerecht führen
- c)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsschritte, Sicherungsmaßnahmen und Einsatz von Arbeitsmitteln planen
- b)Betriebsanweisungen und technische Unterlagen, insbesondere Materiallisten, Betriebsanleitungen, Herstellerangaben, Normen, Sicherheitsregeln und Arbeitsanweisungen, anwenden
- c)Witterungs- und Klimabedingungen bei der Planung von Arbeiten berücksichtigen
- d)Arbeitsaufgaben im Team bearbeiten
- e)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen sowie analoge und digitale Informationen zu Bauteilen und zum Bauprozess berücksichtigen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen¹6 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Arbeitsplatz einrichten und unterhalten
- b)ergonomische Gesichtspunkte bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigen
- c)Verkehrs-, Transportwege und Lagerflächen auf ihre Eignung zur Nutzung beurteilen
- d)Belüftung von Arbeitsräumen sicherstellen und Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen ergreifen
- e)Materialien, Geräte und Maschinen vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl und unbefugtem Zugang sichern und für den Transport vorbereiten
- f)vorangegangene Leistungen, auch anderer Gewerke, auf Sicht prüfen, Ergebnisse der Prüfung weiterleiten
- g)Gefahrenbereiche auf Baustellen erkennen
- h)persönliche Schutzausrüstung entsprechend der Gefährdungsbeurteilung auswählen und verwenden sowie Sicherheits- und Gesundheitspläne beachten
- i)Arbeits- und Schutzgerüste nach Vorgaben aufbauen, unterhalten und abbauen
- j)die Betriebssicherheit von Arbeits- und Schutzgerüsten vor der Verwendung auf Sicht prüfen
- k)Lichtquellen für den eigenen Arbeitsplatz einsetzen
- l)Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit elektrischem Strom ergreifen
- m)Gefährdungen durch Erd- und Freileitungen beachten
- n)Sofortmaßnahmen zur Versorgung von verletzten Personen bei Arbeitsunfällen ergreifen, Unfallstelle sichern
- o)Gefahrstoffe in Baustoffen und Bauhilfsstoffen unterscheiden, Schutzmaßnahmen ergreifen, Gefahrstoffe umweltgerecht lagern und Entsorgung veranlassen
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen¹
- a)Werkzeuge und Maschinen auswählen, auf Funktionsfähigkeit prüfen, pflegen und warten
- b)Werkzeuge und Maschinen unter Verwendung der Schutzeinrichtungen, insbesondere unter Beachtung des Schutzes vor Emissionen, bedienen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen¹
- a)den Einsatz von Baustoffen und Bauhilfsstoffen auf deren ökologische Auswirkungen reflektieren
- b)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Verwendbarkeit und auf Fehler sichtprüfen
- c)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile anfordern, auf der Baustelle transportieren, bereitstellen und lagern
- d)Arbeitsanweisungen beim Umgang mit Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen, insbesondere bei Gefahrstoffen, anwenden
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital¹
- a)Pläne und Zeichnungen lesen und anwenden
- b)Skizzen anfertigen und anwenden
- c)Mengen anhand von Plänen und Zeichnungen ermitteln
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte¹4 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Messgeräte auswählen und Funktionsfähigkeit sicherstellen
- b)Längen, Höhen und Winkel anlegen, messen, sichern, prüfen und übertragen
- c)Geraden ausfluchten
- d)Messpunkte anlegen und sichern
- e)Bauteile und Flächen abstecken und einmessen
8 Bearbeiten von Holz und Holzwerkstoffen sowie Herstellen von Holzbauteilen
- a)Holz und Holzwerkstoffe nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- b)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- c)Holz mit werkstoffspezifischen Werkzeugen bearbeiten
- d)Verbindungen insbesondere durch Nageln und Schrauben herstellen
- e)Holzbauteile montieren
- f)Holz, Holzwerkstoffe und Holzbauteile witterungsgeschützt lagern
9 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton¹8 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Schalungen für rechteckige Bauteile herstellen, mit Trennmitteln behandeln und betonierfähig aufbauen
- b)Bewehrungsstahl zuschneiden, biegen, binden und einbauen
- c)Verarbeitbarkeit von Beton auf Sicht prüfen
- d)Beton von Hand einbringen, verdichten, abziehen und nachbehandeln
- e)Schalungen rückbauen, reinigen und lagern
10 Herstellen von Baukörpern aus Steinen¹
- a)Mörtel nach Anforderungen herstellen und auf Verarbeitbarkeit prüfen
- b)Steine nach Materialien, Eigenschaften und Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
- c)Untergründe auf Ebenheit, Trockenheit und Festigkeit prüfen, säubern und Mängel dokumentieren und anzeigen
- d)Mauerwerk aus künstlichen Steinen in unterschiedlichen Formaten herstellen, dabei Verbandsarten unterscheiden
- e)Baukörper aus Steinen vor Witterung schützen
- f)Baukörper aus Steinen vor Feuchtigkeit schützen, insbesondere horizontale Abdichtung herstellen
11 Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen¹
- a)Bodenarten unterscheiden
- b)Verfahren und Methoden der Baugrunderkundung unterscheiden
- c)Oberboden abtragen, transportieren und lagern
- d)Baugruben und Gräben auf die Notwendigkeit eines Verbaus nach Vorgaben prüfen
- e)Baugruben und Gräben, insbesondere unter Beachtung der Arbeitssicherheit, profilgerecht ausheben und entsprechend der Arbeitsraumbreite und des Böschungswinkels herstellen
- f)Wasserhaltungen unterscheiden und offene Wasserhaltung, insbesondere durch Herstellen eines Pumpensumpfes, durchführen
- g)Baugruben und Gräben durch Verbau, insbesondere mithilfe von Grabenverbaugeräten, sichern und auf Sicht prüfen
- h)Planum herstellen, Baugruben- und Grabensohlen verdichten
- i)Baugruben und Gräben lagenweise verfüllen und verdichten und im Zuge der Verfüllung den Verbau schrittweise rückbauen
- j)Regeln zum Umgang mit Grundwasser und belastetem Aushub beachten
12 Herstellen von Verkehrswegen¹28 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Planum durch Verdichten unter Beachtung des Gefälles, der Höhenlage und Ebenflächigkeit herstellen
- b)ungebundene Tragschichten herstellen
- c)Einfassungen in Geraden herstellen
- d)Oberflächen, insbesondere Pflasterdecken, Plattenbeläge und Rinnen, herstellen
13 Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen¹
- a)Leitungen, insbesondere Bestandsleitungen, nach Material, Verwendungszweck und Medien unterscheiden
- b)Leitungsdurchführungen in Fundamenten und Wänden herstellen und abdichten
- c)Rohre und Profile bearbeiten
- d)Rohre und Formstücke verlegen
- e)Kontrollschächte herstellen und Leitungen anschließen
- f)Dränung einbauen
- g)Kabel- und Energieleitungen einbringen
- h)Dämmstoffe nach Materialien und Verwendungszweck, insbesondere für den Wärmeschutz für Rohrleitungen, unterscheiden, nach Herstellerangaben lagern und vorbereiten
- i)Dämmstoffe zuschneiden und einbauen
- j)Verfahren zum Herstellen von Bohrungen in Boden und Fels unterscheiden
14 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)Baupläne beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- b)Verkehrswege und Bodenschichten abtragen, Stoffe getrennt lagern
- c)tragende und nichttragende Bauteile unterscheiden
- d)nichttragende Bauteile manuell nach Vorgabe rückbauen
- e)Gefährdungspotentiale, insbesondere durch Asbest und Stäube, erkennen und Maßnahmen veranlassen
15 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen¹2 Wochen im 1. bis 12. Monat
- a)eigene Arbeiten anhand von Vorgaben prüfen
- b)Zwischenergebnisse dokumentieren
- c)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen
Abschnitt B: 2. Ausbildungsjahr14 Positionen
- schwerpunktübergreifende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (§ 4 Absatz 2),
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Schwerpunkt Kanalbauarbeiten für Infrastrukturtechnik im Ausbildungsberufsbild Tiefbaufacharbeiter und Tiefbaufacharbeiterin (§ 4 Absatz 4 Nummer 2) sowie
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Kanalbauer für Infrastrukturtechnik und Kanalbauerin für Infrastrukturtechnik (§ 6 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- d)Arbeitsaufträge hinsichtlich der Kundenanforderungen und betrieblichen Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen und mit betrieblich beteiligten Personen abstimmen
- e)technische Regelwerke, Bauvorschriften und allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen berücksichtigen
- f)Wünsche und Einwände von Kunden und Kundinnen oder betrieblich beteiligten Personen entgegennehmen und weiterleiten
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung ergonomischer, ökologischer und ökonomischer Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
- g)digitale Endgeräte für die Planung und Durchführung der eigenen Arbeitsschritte nutzen
- h)Leistungen anderer Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen berücksichtigen
- i)Aufgaben im Team planen, mit weiteren beteiligten Personen abstimmen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
- j)Zeitaufwand und personelle Unterstützung abschätzen
- k)ressourcenschonende Verwendung von Baustoffen und Bauhilfsstoffen planen und ausführen
- l)Fachbegriffe, auch fremdsprachliche, auftragsbezogen anwenden
- m)Informationen, insbesondere technische Merkblätter und Gebrauchsanleitungen, auswählen und nutzen
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen²6 Wochen im 13. bis 24. Monat
- p)bei der Bereitstellung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen sowie von Unterkünften und sanitären Anlagen mitwirken
- q)Leistungen vorangegangener Gewerke als Bedingung für die Ausführung der eigenen Tätigkeiten prüfen
- r)Maßnahmen zur Nutzung von Verkehrswegen umsetzen sowie Verkehrsleiteinrichtungen nach vorgegebenem Verkehrszeichenplan aufstellen und unterhalten
- s)ergonomische Arbeitsmittel und -hilfen verwenden sowie ergonomische Arbeitsweisen anwenden
- t)Maßnahmen zum Schutz von Personen auf Baustellen ergreifen
- u)Baustellensicherungsmaßnahmen durchführen
- v)Lage von Ver- und Entsorgungsleitungen feststellen und Ver- und Entsorgungsleitungen vor Beschädigung schützen, Kampfmittelfreigabe beachten
- w)Betriebssicherheit von Arbeitshilfen, insbesondere von Gerüsten und Leitern, beurteilen, Mängel dokumentieren und Dokumentation weiterleiten
- x)Lastaufnahme- und Anschlagmittel unterscheiden, auswählen, überprüfen und einsetzen
- y)Maßnahmen bei Arbeiten mit Staubbelastung ergreifen
- z)Abfall- und Reststoffe auf der Baustelle sortenrein trennen, lagern und den Abtransport vorbereiten, dabei kreislaufwirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigen
- aa)Verbrauchsgüter auffangen und umweltgerechte Entsorgung veranlassen
- bb)Baustoffe, Werkzeuge und Maschinen für den Abtransport vorbereiten
- cc)Ver- und Entsorgungseinrichtungen, Unterkünfte und sanitäre Anlagen für den Abtransport vorbereiten
- dd)geräumte Arbeitsplätze übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen²
- c)Maschinen auswählen, insbesondere Kernbohrgeräte, Kettensägen, Handkreissägen und Betonsägen, einrichten, bedienen, pflegen und warten
- d)In- und Außerbetriebnahme von Maschinen durchführen
- e)Störungen an Maschinen erkennen, Störungsbeseitigung veranlassen
- f)technische Hilfsmittel zur Klimatisierung und Staubminimierung auswählen und auf Funktionsfähigkeit prüfen, einrichten und bedienen
- g)Maschinen auf Dichtheit prüfen, um Verunreinigung der Umwelt zu vermeiden
- h)Verdichtungsgeräte, insbesondere Rüttler, Stampfer und Walzen, auswählen und bedienen
- i)Minibagger, Radlader und Dumper außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs führen
5 Prüfen, Lagern und Auswählen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
- e)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile nach Art und Eigenschaften unterscheiden, auswählen und dem Arbeitsauftrag zuordnen
- f)Umwelt-, Arbeits- und Sozialstandards bei der Auswahl von Baustoffen und Bauhilfsstoffen berücksichtigen
- g)Bedarf an Baustoffen und Bauhilfsstoffen, Fertigteilen sowie Ein- und Anbauteilen ermitteln, diese anfordern und bereitstellen
- h)Baustoffe und Bauhilfsstoffe, Fertigteile sowie Ein- und Anbauteile auf Vollständigkeit, Beschädigung und Maßhaltigkeit prüfen, Ergebnisse dokumentieren und bei Abweichungen Maßnahmen ergreifen
6 Lesen und Anwenden von Plänen und Zeichnungen, Anfertigen von Skizzen, auch digital³8 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Zeichnungen auf Übereinstimmung mit den Gegebenheiten auf der Baustelle prüfen
- e)Aufmaße und Bestandsskizzen für durchzuführende Arbeiten erstellen
- f)maßstabgerechte Zeichnungen erstellen
- g)digitale Endgeräte verwenden, branchenübliche Software nutzen
- h)bemaßte Einbauskizzen und Pläne unter Anwendung normgerechter Sinnbilder anfertigen
- i)Einmessskizzen und Aufmaßskizzen anfertigen
7 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte²
- f)Höhen-, Lage-, Längen-, Richtungs- und Winkelmessungen, auch digital und satellitengestützt, durchführen
8 Herstellen von Bauteilen aus Beton und Stahlbeton³
- f)Konstruktionen von Schacht- und Sonderbauwerken aus Beton und Stahlbeton unterscheiden
- g)Auf- und Widerlager herstellen
- h)Schalungen herstellen, aufbauen, versteifen und abspannen
- i)Bewehrungen herstellen und einbauen
- j)Einbauteile montieren
- k)Betone nach Verwendungszweck und Eigenschaften unterscheiden und auf Sicht prüfen
- l)Frischbeton mit Maschinen fördern, einbringen, verdichten, abziehen, glätten und nachbehandeln
- m)Bauwerke gegen nichtdrückendes und drückendes Wasser durch Beschichtungen abdichten
9 Herstellen von Baukörpern aus Steinen³12 Wochen im 13. bis 24. Monat
- g)Konstruktionen von Schacht- und Sonderbauwerken aus Steinen und Fertigteilen unterscheiden
- h)Erdplanum herstellen
- i)Auflage herstellen
- j)Bodenplatten für Schachtbauwerke herstellen und Außendichtungen anbringen
- k)Verfahren zur Erstellung von örtlich hergestellten Schachtbauwerken aus Kanalklinkern unterscheiden und Konstruktionserfordernisse berücksichtigen
- l)Schachtbauwerke aus Kanalklinkern instand halten und umbauen
- m)Sohlengerinne und Bermen herstellen
- n)Deckenkonstruktionen herstellen
- o)Steighilfen und Absturzsicherungen montieren
- p)Aussparungen und Bohrungen herstellen und schließen
- q)Schachtabdeckungen einbauen
- r)Schachtbauwerke auf Dichtheit prüfen
- s)Anschlusselemente für die Anbindung der Rohrleitungen einbauen
- t)Verfahren zur Erstellung von Schachtbauwerken aus Fertigteilen unterscheiden
- u)Schachtbauwerke aus Fertigteilen einbauen und montieren
- v)Fertigteile lagegerecht einbauen und auf Lage überprüfen
- w)Außendichtungen anbringen
10 Herstellen von Baugruben und Gräben und Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen²
- k)Baugrund beurteilen
- l)Hindernisse im Baugrund feststellen sowie Unregelmäßigkeiten und Gefährdungen im Baugrund erkennen und melden
- m)Maßnahmen zum Auffinden von Ver- und Entsorgungsleitungen durchführen, insbesondere Suchschlitze herstellen
- n)Böschungen entsprechend der Bodenarten anlegen
- o)Verbauarten, insbesondere hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten, des Grundwassers, der Tiefe und der statischen Erfordernisse, unterscheiden
- p)Baugruben und Gräben durch waagerechten und senkrechten Normverbau sichern, auf Sicht prüfen und beim Verfüllen zurückbauen
- q)Verbauarten, insbesondere Kammerdielenelementverbau, anwenden
- r)Auswirkungen der Witterungsverhältnisse auf die Bodenbeschaffenheit sowie den Verbau beurteilen und berücksichtigen
- s)vorhandene Leitungen sichern
- t)Werkzeuge und Maschinen zum Ausheben, Einbauen und Verdichten von Böden unterscheiden, auswählen und einsetzen
- u)Böden hinsichtlich der Aushubbreite lösen, Böden laden, fördern, lagern und sichern
- v)Verfüllbaustoffe auf ihre ökologischen Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich der Kohlendioxid-Bilanz, unter Einbeziehung kreislaufwirtschaftlicher Gesichtspunkte einschätzen
- w)Aushubböden zum Einbau prüfen, aufbereiten und nach Erfordernissen konditionieren, Einbaumaterialien für die Verfüllung auf Eignung und Verwendungsfähigkeit prüfen
- x)Aushubböden und Einbaumaterialien auf Verdichtungsfähigkeit prüfen, einbauen und verdichten
- y)Wasserhaltung überwachen
11 Herstellen von Verkehrswegen³18 Wochen im 13. bis 24. Monat
- e)Straßenoberbau aufnehmen, Baustoffe auf Wiederverwendbarkeit prüfen und getrennt lagern
- f)Planum herstellen und auf Tragfähigkeit, Höhenlage, Ebenheit und Verdichtung prüfen
- g)Einbaumaterialien auf Beschaffenheit und Verwendungsfähigkeit prüfen, einbauen und verdichten
- h)gebundene und ungebundene Tragschichten unter Beachtung der Dicke, Ebenheit und der profilgerechten Lage einbauen und verdichten
- i)Einfassungen herstellen
- j)Bettung für Pflasterdecken und Plattenbeläge herstellen
- k)Pflaster- und Plattenverbandsarten unterscheiden, Pflasterdecken und Plattenbeläge nach Aufgrabungen mit künstlichen und natürlichen Steinen wiederherstellen
- l)Unterlage für den Asphalteinbau vorbereiten und prüfen
- m)Einbaumaterialien, insbesondere auf Temperatur, prüfen
- n)Asphaltschichten nach Aufgrabungen manuell und maschinell einbauen und verdichten
- o)Asphaltschichten auf Schichtdicke und Ebenheit prüfen
- p)Anschlüsse, Nähte, Fugen und Ränder herstellen
12 Herstellen von Infrastrukturleitungen und Bohrungen³
- k)Freispiegel- und Druckrohrleitungen unterscheiden sowie Freispiegelleitungen herstellen
- l)untere Bettung entsprechend der vorgegebenen Tragfähigkeit herstellen
- m)Rohre höhen- und fluchtgerecht im vorgegebenen Gefälle einbauen
- n)Abzweige und Formstücke einbauen, einmessen und protokollieren
- o)obere Bettung, Seitenverfüllung, Abdeckung und Hauptverfüllung von Rohren unter Berücksichtigung der Leitungszone herstellen
- p)Haus- und Grundstücksentwässerungen herstellen
- q)Anbohrungen herstellen und Sattelstücke einbauen
- r)Kabelleitungen nach Material und Verwendungszweck unterscheiden
- s)Kabel einbauen und abdecken
- t)Kabelschutzrohre einbauen und Zwischenräume verfüllen
- u)Kabel in Kabelschutzrohre einbringen
- v)Bohrgeräte und Zubehör unterscheiden
- w)Bohrungen im Trockenbohrverfahren herstellen
13 Umbauen und Rückbauen von Baukörpern³4 Wochen im 13. bis 24. Monat
- f)Bestandspläne, insbesondere Leitungspläne, beachten und mit örtlichen Gegebenheiten abgleichen
- g)Öffnungen in Decken, Wänden und Fundamenten durch Stemmen und Schneiden herstellen sowie Öffnungen sichern
- h)Fahrbahnbeläge für Aufgrabungen aufnehmen
- i)Beton- und Stahlbetonteile sowie Rohr- und Kabelleitungen demontieren und Stahlbetonteile und Rohr- und Kabelleitungen stofflich trennen
- j)Gefahrstoffe erkennen, Sicherung und Entsorgung veranlassen
14 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen²2 Wochen im 13. bis 24. Monat
- d)Arbeitsergebnisse dokumentieren und von anderen erbrachte Leistungen berücksichtigen
- e)Tätigkeitsnachweise erstellen, Zeitaufwand und Materialverbrauch erfassen
- f)Kunden und Kundinnen sowie betrieblich beteiligte Personen über fertiggestellte Arbeiten informieren
- g)zur Verbesserung der Arbeit im eigenen Arbeitsbereich beitragen
Abschnitt C: 3. Ausbildungsjahr10 Positionen
- Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten im Ausbildungsberufsbild Kanalbauer für Infrastrukturtechnik und Kanalbauerin für Infrastrukturtechnik (§ 6 Absatz 2)
1 Übernehmen von Arbeitsaufträgen und kundenorientierte Kommunikation
- g)Kunden und Kundinnen über das betriebliche Leistungsspektrum informieren
- h)Fachbegriffe für Bauweisen und Bauteile anwenden
- i)Kunden und Kundinnen über Serviceleistungen und Instandhaltungsmaßnahmen informieren
- j)mit am Bauprozess Beteiligten kommunizieren
2 Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben⁴8 Wochen im 25. bis 36. Monat
- n)Informationen zum Baugrund, insbesondere über Gefahrstoffbelastungen, sowie zu Materialvorgaben, Zeitrichtwerten und Leistungsbeschreibungen erfassen und Vorgaben unter Berücksichtigung bodenmechanischer Anforderungen auf Umsetzbarkeit prüfen
- o)branchenübliche Software anwenden, Vorschriften des Datenschutzes beachten
- p)Arbeitsprozesse kontinuierlich dokumentieren
- q)Prüf- und Messergebnisse sowie Witterungsbedingungen dokumentieren und bewerten
3 Einrichten, Sichern, Unterhalten und Räumen von Baustellen⁴
- ee)Sicherungsmaßnahmen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung durchführen
- ff)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit in Schachtbauwerken und Kanälen prüfen und beurteilen, insbesondere mit Gasprüfgeräten, Einsatz von Absturzsicherungen, Bergungshilfen und Sauerstoffselbstrettern
- gg)geräumte Baustelle und Teilabschnitte übergeben
4 Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Maschinen und Anlagen⁴4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- j)Werkzeuge und Maschinen für den Arbeitsablauf anfordern, transportieren, lagern, für den Einsatz vorbereiten und einsetzen
- k)Werkzeuge und Maschinen überprüfen, Verunreinigungen der Umwelt verhindern
5 Durchführen von Messungen mittels sowohl analoger als auch digitaler Messgeräte⁴2 Wochen im 25. bis 36. Monat
- g)Funktionsweise von satellitengestützten und stationären Messsystemen unterscheiden
- h)Koordinatensysteme anwenden
- i)digitale Messungen anhand vorgegebener Koordinaten durchführen
6 Herstellen von Schachtbauwerken und Sonderbauwerken2 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)innenliegende und außenliegende Sohlabstürze herstellen
- b)Schachtbauwerke nach unterschiedlichen Verfahren gegen Bodenfeuchtigkeit und Wasser abdichten sowie nach unterschiedlichen Verfahren vor Korrosion und chemischen Einflüssen schützen
- c)Abdichtungselemente, insbesondere Fugenbänder, Bleche und Injektionsschläuche, einbauen
- d)Schachtbauwerke auf Wasserdichtheit mit Luft- und Wasserdichtheitsverfahren prüfen
7 Herstellen von Baugruben und Gräben sowie Durchführen von Verbauarbeiten und Wasserhaltungen⁴12 Wochen im 25. bis 36. Monat
- z)unterschiedliche Verfahren zur Herstellung von Baugruben und Gräben, Verbau und Wasserhaltung unterscheiden, auswählen und anwenden
- aa)unterschiedliche Arten von Baugrubensicherungen, insbesondere bei tiefen Baugruben, bei schwierigen und gestörten Bodenverhältnissen und bei Grundwasser, unterscheiden und anwenden
- bb)Gefahrenquellen beim Ausheben von Baugruben und Gräben sowie bei deren Verbau erkennen und Gefährdungen, insbesondere Einsturzgefahr, Wassereinbruch und Gasaustritt, vermeiden
- cc)Funktionsfähigkeit des Verbaus und Zustand des Verbaumaterials bei der Durchführung der Arbeiten prüfen
- dd)bei der Herstellung von Sohlabdichtungen und Baugrundverbesserungen mitwirken
- ee)Bauteile unterfangen
- ff)Baugruben unter besonderen Bedingungen, insbesondere mit Beton, mit Füller und mit Flüssigboden, verfüllen
8 Einbauen von Abwasserleitungen als Freispiegel- und Druckrohrleitung16 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Rohre, Formstücke und Schachtbauteile auf Beschaffenheit und Zustand prüfen
- b)Kanalbauteile transportieren und lagern
- c)Standfestigkeit des Baugrundes prüfen
- d)Druckrohre, Armaturen und Formstücke verbinden, Kunststoffrohre schweißen
- e)Leitungszonen für Druckrohrleitungen herstellen
- f)zugfeste und nicht zugfeste Verbindungen herstellen
- g)Formstücke und Armaturen einmessen und protokollieren
- h)Prüfverfahren für Rohrleitungssysteme, insbesondere Dichtheitsprüfung, Lagegenauigkeit und Deformation, unterscheiden
- i)Rohrleitungssysteme auf Dichtheit prüfen
- j)Verfahren zur grabenlosen Verlegung von Freispiegel- und Druckrohrleitungen, insbesondere durch gesteuerte und ungesteuerte Rohrvortriebsverfahren, Spühlbohrverfahren und Einpflügen, unterscheiden und daran mitwirken
9 Sanieren und Instandhalten von Kanälen4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- a)Verfahren zur Sanierung von Kanälen, insbesondere Schlauchlining, unterscheiden
- b)Methoden zur Schadensanalyse unterscheiden
- c)erhaltenswerte Bausubstanz erkennen und Maßnahmen zum Schutz veranlassen
- d)Schachtbauwerke instand halten
- e)Kanäle absperren
- f)Abwasserumleitung herstellen
- g)bei grabenlosen Kanalsanierungen mitwirken
10 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen⁴4 Wochen im 25. bis 36. Monat
- h)Qualitätssicherungssysteme für den Kanalbau unterscheiden und anwenden
- i)Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
- j)Qualitätsabweichungen feststellen und Maßnahmen zur Behebung von Qualitätsabweichungen ergreifen
- k)Arten von Verdichtungsprüfungen, insbesondere dynamische Lastplatte und Rammsondierung, unterscheiden, anwenden und dokumentieren
- l)Kundengespräche zur Übergabe von fertiggestellten Arbeiten führen
- m)Aufmaß nach Normen und Richtlinien erstellen
- n)Instandhaltungs- und Sicherungsmaßnahmen dokumentieren und kontrollieren, Reinigungsmaßnahmen dokumentieren, kontrollieren und überwachen
- o)Reklamationen entgegennehmen und weiterleiten
Abschnitt D: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.4 Positionen
1 Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erläutern und Aufgaben der im System der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
- c)die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbildungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung beitragen
- d)die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften erläutern
- e)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
- f)Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und Gewerkschaften erläutern
- g)Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
- h)wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
- i)Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der beruflichen Weiterentwicklung erläutern
2 Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung
- a)Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften kennen und diese Vorschriften anwenden
- b)Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und beurteilen
- c)sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
- d)technische und organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen sowie von psychischen und physischen Belastungen für sich und andere, auch präventiv, ergreifen
- e)ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
- f)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen bei Unfällen einleiten
- g)betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- a)Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiterentwicklung beitragen
- b)bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte, Waren oder Dienstleistungen Materialien und Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit nutzen
- c)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes einhalten
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Wiederverwertung oder Entsorgung zuführen
- e)Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen Arbeitsbereich entwickeln
- f)unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne einer ökonomischen, ökologischen und sozial nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und adressatengerecht kommunizieren
4 digitalisierte Arbeitswelt
- a)mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
- b)Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und informationstechnischen Systemen einschätzen und bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
- c)ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse dokumentieren
- d)Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen und zu ihrer Lösung beitragen
- e)Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und auswählen
- f)Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale Lernmedien nutzen und Erfordernisse des lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
- g)Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich der Beteiligten anderer Arbeits- und Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler Medien, planen, bearbeiten und gestalten
- h)Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren
Häufige Fragen
Muss ich als Kanalbauer ein Berichtsheft führen?
Ja. Auszubildende führen den schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ausbildende sehen ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Ohne vorgelegten Nachweis ist die Zulassung zur Abschlussprüfung nicht möglich.
Wie genau muss ich Baustellenarbeiten beschreiben?
Nennen Sie Tätigkeit, Material, Maschine und möglichst die Menge, etwa Rohrdurchmesser oder Grabenlänge. Zwei bis drei konkrete Sätze pro Tag reichen. Auftraggeber und Adressen der Baustelle brauchen Sie nicht anzugeben.
Wohin gehören Wetterausfälle und Schlechtwettertage?
Tragen Sie ein, was tatsächlich stattgefunden hat, zum Beispiel Werkstattarbeit, Gerätewartung oder Unterweisung in der Unterkunft. Ausfallzeiten ohne Arbeit notieren Sie als solche, so wie es Ihr Betrieb handhabt. Klären Sie das mit Ihrem Ausbilder.
Zählt das Berichtsheft in der Abschlussprüfung?
Nein. Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet. Er ist aber Voraussetzung für die Zulassung (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG) und hilft Ihnen, sich auf die Arbeitsaufgabe und das Fachgespräch vorzubereiten.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung in Tiefbauberufen (TiefbauBAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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