heftwerkAnmeldenRegistrieren

Berichtsheft als Klempner: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Klempner gehören die Tätigkeiten, die Sie im Betrieb, in der Werkstatt, auf der Baustelle und in der Berufsschule ausführen: Blech zuschneiden, abkanten und falzen, Bauteile fügen und befestigen, Dächer und Fassaden bekleiden, Dachrinnen und Fallrohre montieren, Lüftungsteile anfertigen und Blitzschutz anbringen. Schreiben Sie pro Woche in eigenen Worten auf, was Sie getan haben, mit Material, Werkzeug und Arbeitsschritten.

Stand: 21.10.2026

Was als Klempner ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Klempner und zur Klempnerin (KlempnerAusbV). Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Fachrichtungen oder Schwerpunkte gibt es nicht. Eine Wahl treffen Sie erst in der Gesellenprüfung, dort wählen Sie ein Gebiet für den Kundenauftrag.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWerkstatt: Blechtafeln nach Zeichnung angerissen, mit der Handschere und der Tafelschere zugeschnitten, Kanten entgratet8
DienstagZuschnitte an der Abkantbank gekantet, Falze von Hand und mit der Falzmaschine hergestellt, Maße mit Messschieber geprüft8
MittwochBerufsschule: Werkstoffe und ihre Eigenschaften, Fachzeichnen, Berechnen von Abwicklungen8
DonnerstagBaustelle: Gerüst mit dem Gesellen kontrolliert, Material zum Dach getragen und gegen Absturz gesichert, Kehlblech vermessen8
FreitagWerkstatt: Werkzeuge gereinigt und gewartet, Weichlötübung an Zinkblech, Arbeitsplatz aufgeräumt, Wochenbesprechung mit dem Ausbilder8

Beispielwoche im letzten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagBaustelle: Altes Dach aufgenommen, Untergrund geprüft, Trennlage verlegt, Stehfalzbahnen aus Titanzink aufgemessen und bestellt8
DienstagStehfalzbahnen eingedeckt, Festhafte gesetzt, Traufe und Ortgang mit Anschlussblechen ausgeführt8
MittwochBerufsschule: Lüftungstechnik, Strömung in Kanälen, Planung einer Abluftanlage8
DonnerstagHängerinne und Fallrohre montiert, Gefälle mit der Wasserwaage kontrolliert, Rinnenverbinder gelötet und Dehnung berücksichtigt8
FreitagFangleitung und Ableitung für den äußeren Blitzschutz verlegt, Stützen befestigt, Arbeit mit dem Gesellen abgenommen und dokumentiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Klempners

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Abwicklung von Rohrbögen, Werkstoffkunde Zink und Kupfer oder Dachentwässerung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Klempner

StattBesser
Blech bearbeitetTitanzinkblech 0,7 mm nach Schablone zugeschnitten und mit der Abkantbank zu einem Kehlblech gekantet
Dach geholfenStehfalzbahnen auf der Dachfläche ausgerichtet, Festhafte gesetzt und Falze mit dem Handfalzer geschlossen
Rinne montiertRinnenhalter mit Gefälle gesetzt, Hängerinne eingelegt, Rinnenstöße gelötet und Fallrohr angeschlossen
GelötetZinkblech mit Lötkolben und Lötwasser weichgelötet, Naht auf Dichtheit geprüft
Sicherheit gemachtGerüst auf Standsicherheit und Seitenschutz kontrolliert, Absturzsicherung angelegt und Lastanschlagpunkt geprüft

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Klempner werden im Handwerk ausgebildet, in Klempnerei- und Dachdeckerbetrieben, bei Bauklempnern und in Betrieben für Metallbau und Gebäudehülle. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Gesellenprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung ist gestreckt und besteht aus zwei Teilen. Teil 1 findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und umfasst die ersten drei Ausbildungshalbjahre. Sie fertigen ein Bauteil oder eine Baugruppe an (7 Stunden, dazu ein situatives Fachgespräch von höchstens 15 Minuten) und bearbeiten schriftliche Aufgaben (60 Minuten). Teil 2 umfasst den Kundenauftrag (16 Stunden mit einem Fachgespräch von höchstens 20 Minuten, Gebiet nach Wahl: Dachbekleidungen, Fassadenbekleidungen, Ableitungssysteme für Niederschlagswasser oder Formteile der Lüftungstechnik), die schriftliche Prüfung Fertigungs-, Montage- und Instandhaltungstechnik (240 Minuten) und Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten).

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Klempner und zur Klempnerin (KlempnerAusbV 2013), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten15 Positionen

1 Manuelles und maschinelles Bearbeiten12 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkstoffe und Halbzeuge nach Verwendungszweck unterscheiden und auswählen
  • b)Teile aus unterschiedlichen Werkstoffen, insbesondere Metall, Holz und Kunststoff, herstellen
  • c)Teile mit manuell sowie mit handgeführten und stationären Maschinen, insbesondere durch Trennen, Kanten, Biegen und Runden, bearbeiten
2 Fügen von Werkstücken und Bauteilen16 Wochen im 1. bis 18. Monat, 14 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Fügewerkzeuge und -verfahren festlegen
  • b)Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und auf Formtoleranz prüfen sowie in montagegerechter Lage fixieren
  • c)Bauteile mit unterschiedlichen Befestigungsmaterialien und Sicherungselementen unter Beachtung der Reihenfolge und der Werkstoffeigenschaften verbinden, Verbindungen sichern
  • d)Steckverbindungen, insbesondere von Rohren und Formstücken, herstellen
  • e)Bauteile durch Kaltnieten fügen
  • f)Lötwerkzeuge, Lote und Flussmittel auswählen und einsetzen
  • g)Werkstücke und Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien, insbesondere durch Löten, Schweifen und Bördeln, fügen
  • h)Nichteisenmetalle, insbesondere Grobbleche ab 3 mm Stärke und Tragkonstruktionen, schutzgasschweißen
  • i)Bleche durch Falzen manuell und maschinell fügen
  • j)Nichteisenmetalle, insbesondere Feinbleche bis 3 mm Stärke, schutzgasschweißen
  • k)Klebstoffe nach Werkstoffeigenschaften und Verarbeitungsrichtlinien, insbesondere der Herstellervorgaben, auswählen und Bauteile unter Berücksichtigung der Beanspruchungen kleben
  • l)PVC-haltige und -freie Bedachungsbahnen, insbesondere durch Heißgasschweißen und Quellschweißen, verbinden
3 Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten und Maschinen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Betriebsmittel warten, reinigen, pflegen und vor Korrosion schützen
  • b)Betriebsstoffe wechseln und auffüllen
  • c)Bauteile und Baugruppen mit und ohne Hilfsmittel aus- und einbauen
  • d)demontierte Bauteile kennzeichnen, systematisch ablegen und lagern
  • e)elektrische Verbindungen, insbesondere an Anschlüssen, auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen
  • f)Sicherheitsmaßnahmen für elektrische Maschinen und Geräte ergreifen, Maßnahmen zur Störungsbeseitigung ergreifen
4 Einbauen von elektrischen Komponenten4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Sicherheitsregeln für Arbeiten an elektrischen Anlagen anwenden, Unfallverhütungsvorschriften beachten
  • b)elektrische Anschlüsse mittels Steckverbindungen herstellen
  • c)elektrische Anschlüsse auf mechanische Beschädigungen sichtprüfen
  • d)Mängel feststellen, Maßnahmen zur Behebung veranlassen
  • e)elektrische Einrichtungen und Geräte einbauen und in Betrieb nehmen
  • f)mechanische Funktionsprüfungen durchführen
5 Entwerfen und Fertigen von Schablonen und Zuschnitten6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Schablonen aus metallischen und nicht metallischen Werkstoffen herstellen
  • b)Materialien und Halbzeuge mit Hilfe von Schablonen und Lehren unter Verwendung von Hilfsmitteln und unter Beachtung von Werkstoffen und deren Eigenschaften, Herstellerrichtlinien und Bearbeitungszugaben, anzeichnen und anreißen
  • c)Abwicklungen, insbesondere von Körpern und Durchdringungen nach dem Mantellinienverfahren, konstruieren
6 Prüfen, Behandeln und Schützen von Oberflächen6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Werkstücke und Halbzeuge auf Materialfehler, Oberflächenschutz und Oberflächengüte sichtprüfen
  • b)Oberflächen für das Auftragen von Konservierungs- und Korrosionsschutzmitteln vorbereiten
  • c)Oberflächen verzinnen
  • d)Konservierungsstoffe und Korrosionsschutzmittel unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien auftragen
  • e)korrosionsfördernde Rückstände und Verunreinigungen, insbesondere Lot- und Flussmittelrückstände, entfernen
7 Befestigen von Bauteilen und Baugruppen in Mauerwerk, Beton und Holz4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Wandschlitze, Decken- und Wanddurchbrüche herstellen
  • b)Eignung des Untergrundes für die Befestigung prüfen
  • c)Werkmörtelmischungen verarbeiten
  • d)Trage- und Befestigungskonstruktionen anfertigen
  • e)Wandkonsolen montieren
  • f)Bauteile in Mauerwerk und Beton, insbesondere mit Mörtelmischungen, einsetzen sowie Durchbrüche und Aussparungen schließen
  • g)Werkstücke unter Berücksichtigung der Längenausdehnung durch Dübeln, Schrauben und Nageln befestigen
8 Decken und Instandhalten von Dach- und Wandflächen an Bauwerken14 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Dachdeckungen und Fassadenbekleidungen aus Blechtafeln, -bändern und -profilen unter Berücksichtigung statischer und physikalischer Vorgaben, insbesondere der Windlast, herstellen
  • b)Dachdeckungen mit Kunststofffolien herstellen
  • c)Verlegetechniken für Schichtenaufbauten bei Dachbegrünungen unterscheiden und anwenden
  • d)Dächer mit Formteilen aus Kunststoff eindecken, Anschlüsse und Abschlüsse an Baukörpern sowie Abdeckungen von Mauern und Gesimsen herstellen
  • e)Durchdringungen an Dächern, insbesondere für Schornsteine, Ausstiegsfenster und Lichtkuppeln, sowie an Wänden und Fassaden, einfassen
  • f)Wartungsarbeiten sowie Instandhaltungsarbeiten durchführen, insbesondere schadhafte Teile austauschen
  • g)Dachdeckungen und Fassadenbekleidungen, insbesondere unter Beachtung der gesundheits- und umweltschutzrechtlichen Bestimmungen, demontieren
  • h)Teilbereiche von Dach- und Wandflächen mit sonstigen Deckwerkstoffen decken, herstellen und instandsetzen
  • i)elastische Wartungsverfugungen herstellen
9 Anfertigen und Montieren von Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 10 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Anlagen zur Ableitung von Niederschlagswasser unter Berücksichtigung zu erwartender Niederschlagsmengen anfertigen
  • b)Formteile für Dachrinnen, insbesondere Dehnungsausgleicher, Rinnenkästen und Rinnenwinkel, anfertigen
  • c)Dachrinnen und Regenfallrohre anfertigen
  • d)Dachrinnen, Rinnenträger und Regenfallrohre anbringen und befestigen
  • e)Blechkehlen, Traufbleche und Ortgänge anfertigen und unter Berücksichtigung von Dehnungen anbringen
  • f)Dachgullys einbauen und anschließen
  • g)Außenentwässerung herstellen
  • h)Innenentwässerung anschließen
10 Anfertigen und Montieren von lufttechnischen Anlagen8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Formstücke, insbesondere Bögen und Verzweigungen, anfertigen und montieren
  • b)Verkleidungen für Kanäle, Rohre und Behälter anfertigen und montieren
  • c)Abgasleitungen unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften und Regelwerke anfertigen und einbauen
  • d)Rohre und Kanäle aus metallischen und nicht metallischen Werkstoffen einbauen und dicht verbinden
  • e)Halterungen und Befestigungen anfertigen und montieren
11 Transportieren von Bauteilen und Baugruppen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Lasten zum Transport anschlagen und sichern
  • b)Hebezeuge, insbesondere Seilzüge und Winden, handhaben
  • c)Transportwege einrichten und sichern
  • d)Transporte sichern und durchführen
  • e)Transportgut absetzen und sichern
12 Herstellen von Fugenabschlüssen sowie Durchführen von Wärmedämm- und Dichtungsmaßnahmen8 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Maßnahmen zur Schalldämmung an Rohr- und Aggregatbefestigungen durchführen
  • b)Wärmedämm- und Kälteschutzmaßnahmen, unter Beachtung konstruktiver und bauphysikalischer Bedingungen, für belüftete und nichtbelüftete geneigte Dachkonstruktionen sowie bei Außenwandbekleidungen durchführen
  • c)bauliche Maßnahmen zum Brandschutz durchführen
  • d)nachträgliche Dämm- und Dichtungsmaßnahmen, insbesondere an Unterdächern, Unterdeckungen und Unterspannungen, durchführen
  • e)An- und Abschlüsse herstellen
13 Einbauen von Energiesammlern, Energieumsetzern und nachhaltigen Energienutzungssystemen4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Energiesammler und Energieumsetzer, insbesondere Sonnenkollektoren und photovoltaische Elemente, in Dach- und Wandflächen einbauen
  • b)Anschlüsse, insbesondere an Dachdeckungen, Dachabdichtungen und Außenwandbekleidungen, herstellen
  • c)Regenwassernutzungssysteme einbauen
14 Anbringen von Fangeinrichtungen und von Ableitungen für den äußeren Blitzschutz4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Dachzubehör, insbesondere Schneefangsysteme, Vogel- und Insektenabwehrsysteme sowie Sicherheitsvorrichtungen, montieren
  • b)Fangeinrichtungen und Blitzschutzableitungen montieren, mechanisch prüfen, überwachen und instandsetzen
15 Einrichten von Arbeitsgerüsten und Schutzsystemen6 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Vorschriften über Arbeitsgerüste und Schutzsysteme anwenden
  • b)Baustellen und Montageorte sichern
  • c)Hilfskonstruktionen, Arbeits- und Schutzgerüste aufbauen, sichern und abbauen
  • d)Sicherheits- und Absturzschutzsysteme an Dächern und Fassaden montieren und warten

Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten8 Positionen

1 Berufsausbildung, Arbeits- und Tarifrecht, berufsspezifische Rechtsgrundlagenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Betriebliche und technische Kommunikation6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)technische Unterlagen, insbesondere Skizzen und Zeichnungen, lesen, erstellen und anwenden
  • b)Aufmaße anfertigen
  • c)Verlegepläne anwenden
  • d)branchenübliche Software sowie betriebsspezifische Kommunikations- und Informationssysteme nutzen
  • e)Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden
  • f)Arbeiten im Team planen, Kommunikationsregeln und Problemlösungsmethoden anwenden
  • g)Arbeiten im Team durchführen
  • h)technische Sachverhalte, insbesondere in Form von Protokollen und Berichten, aufzeichnen
6 Kundenorientierte Kommunikation4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum Betriebserfolg beitragen
  • b)Kundenwünsche ermitteln, auf Umsetzbarkeit prüfen, mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen, Kosten abschätzen
  • c)Anlage übergeben, Abnahmeprotokolle erstellen
  • d)Kunden über Wartungsintervalle, Möglichkeiten von energiesparenden Maßnahmen sowie über erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen informieren und Serviceleistungen anbieten
  • e)Kundenbeanstandungen entgegennehmen, beurteilen und Maßnahmen zur Bearbeitung ergreifen
7 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Aufgaben im Team kundenorientiert planen, dabei den effektiven Einsatz von Werkzeug und Material berücksichtigen
  • b)Zeitaufwand und personelle Unterstützung zur Durchführung von Arbeitsaufträgen abschätzen
  • c)wirtschaftlichen und umweltschonenden Einsatz von Arbeitsmitteln berücksichtigen
  • d)Übereinstimmung von Planung und Baustellensituation im Hinblick auf die auszuführenden Arbeiten prüfen
  • e)andere Gewerke bei der Planung einbeziehen und Vorleistungen, insbesondere bei Lage und Größe von Aussparungen, berücksichtigen
  • f)Planung kontrollieren und anpassen
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 4 Wochen im 19. bis 42. Monat
  • a)Normen und Richtlinien zur Sicherung der Qualität beachten
  • b)Prüfmittel auswählen, deren Einsatzfähigkeit prüfen und herstellen, betriebliche Prüfvorschriften anwenden
  • c)Bauteile auf Maßhaltigkeit, Dichtigkeit und sichere Verbindungen prüfen
  • d)Fehler und Störungen feststellen, Ursachen ermitteln
  • e)Maßnahmen zur Fehler- und Störungsbeseitigung ergreifen
  • f)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • g)eigene und von anderen erbrachte Leistungen kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
  • h)Bearbeitung der Kundenaufträge, durchgeführte Qualitätskontrollen und technische Prüfungen dokumentieren
  • i)Vorgesetzte, Kollegen und Kunden über Störungen im geplanten Auftragsablauf informieren sowie Lösungsvorschläge aufzeigen
  • j)Zusammenhänge zwischen Qualität, Kundenzufriedenheit und Betriebserfolg berücksichtigen

Häufige Fragen

Wie oft muss ich als Klempner das Berichtsheft führen?

Das legt Ihr Betrieb fest, üblich ist ein Eintrag pro Woche. Die Pflicht, den Nachweis zu führen, ergibt sich aus § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG. Führen Sie ihn möglichst regelmäßig, damit nichts verloren geht.

Zählt die Zeit auf der Baustelle und in der Werkstatt gleich?

Ja, beides tragen Sie ein. Geben Sie jeweils den Ort an, etwa Werkstatt oder Dachbaustelle, dazu Tätigkeit, Material und Stunden. Berufsschultage kommen mit den Themen dazu.

Wer prüft mein Berichtsheft?

Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Er zeichnet ihn ab, die Handwerkskammer verlangt ihn zur Zulassung zur Gesellenprüfung.

Muss ich Zeichnungen oder Fotos meiner Arbeiten einfügen?

Das bestimmen Kammer und Betrieb. Bei Klempnerarbeiten helfen Skizzen von Abwicklungen oder Fotos fertiger Anschlüsse, wenn sie erlaubt sind. Fragen Sie Ihren Ausbilder, was verlangt wird.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

Demo ansehenDem Betrieb zeigen