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Berichtsheft als Land- und Baumaschinenmechatroniker: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Land- und Baumaschinenmechatronikers gehören die Arbeiten der Woche an Traktoren, Erntemaschinen und Baumaschinen, etwa Wartung, Fehlersuche, Instandsetzung und Übergabe an Kunden, sowie die Themen der Berufsschule und von Lehrgängen. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem dritten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Land- und Baumaschinenmechatroniker ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker und zur Land- und Baumaschinenmechatronikerin (LandBauMTAusbV 2008, zuletzt 2014 geändert). Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Schwerpunkte, Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen nennt die Verordnung nicht. Alle Auszubildenden lernen dieselben Inhalte.

Das Ausbildungsberufsbild gliedert sich in 24 Positionen. Ihre Einträge lassen sich ihnen zuordnen, hier eine Auswahl:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zur Arbeitssicherheit, Werkstattrundgang, Umgang mit Handwerkzeug und Wagenheber, Ölstand und Reifendruck an einem Traktor prüfen8
DienstagWerkstück nach Zeichnung anreißen, sägen, feilen und entgraten, Bohrungen setzen, Gewinde schneiden, Maße mit Messschieber geprüft8
MittwochBerufsschule: Technische Mathematik, Werkstoffkunde, Technisches Zeichnen8
DonnerstagMotoröl und Ölfilter an einem Kompakttraktor gewechselt, Luftfilter gereinigt, Schmierstellen nach Wartungsplan abgeschmiert, Altöl fachgerecht entsorgt8
FreitagRäder an einem Anhänger demontiert, Radlager gesäubert und gefettet, Bremsbeläge geprüft, wieder montiert und Radmuttern mit Drehmoment angezogen8

Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagAuftrag gelesen, Mähdrescher vor der Ernte angenommen, Fehlerbeschreibung des Kunden aufgenommen, Sichtprüfung durchgeführt, Arbeitsschritte und Ersatzteile geplant8
DienstagHydraulikdruck an einem Radlader mit Manometer gemessen, undichte Schlauchleitung festgestellt, Leitung ausgetauscht, System entlüftet und Dichtheit geprüft8
MittwochBerufsschule: Hydraulik und Elektrohydraulik, Elektronik, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagFehlersuche im Ladestromsystem eines Traktors, Spannung an Lichtmaschine und Batterie gemessen, Regler als Ursache eingegrenzt und getauscht, Funktionsprobe8
FreitagAnbaugerät an Traktor angebaut und eingestellt, Zapfwelle und Hydraulikanschlüsse geprüft, Maschine gereinigt, Übergabe an den Kunden mit Einweisung vorbereitet, Arbeitsbericht geschrieben8

Berufsschule im Berichtsheft des Land- und Baumaschinenmechatronikers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Aufbau eines Hydraulikkreislaufs“ oder „Schaltpläne lesen“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Welche Lernfelder in welchem Jahr dran sind, legt Ihre Berufsschule fest. Bei Blockunterricht notieren Sie für die Schulwochen die Unterrichtsthemen statt der Arbeit im Betrieb.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Land- und Baumaschinenmechatroniker

StattBesser
Traktor repariertFehler im Ladestromsystem eingegrenzt, Spannung gemessen, Regler getauscht, Funktionsprobe durchgeführt
Wartung gemachtMotoröl und Filter gewechselt, Schmierstellen nach Wartungsplan abgeschmiert, Wartungsnachweis ausgefüllt
Mit Hydraulik gearbeitetSystemdruck gemessen, Schlauchleitung ersetzt, System entlüftet und auf Dichtheit geprüft
Maschine fertig gemachtAnbaugerät angebaut, Zapfwelle und Anschlüsse geprüft, Maschine gereinigt und zur Übergabe vorbereitet
Werkstatt aufgeräumtArbeitsplatz gereinigt, Werkzeug auf Vollständigkeit geprüft, Altöl und Altteile getrennt entsorgt

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Land- und Baumaschinenmechatroniker werden im Handwerk ausgebildet. Zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos zum Nachweis gehören, geben Innung oder Kammer vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte, etwa in einem überbetrieblichen Ausbildungszentrum, tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Kennzeichen und Fahrgestellnummern brauchen Sie im Nachweis nicht. Interna des Betriebes und seiner Kunden gehören zu den Betriebsgeheimnissen, über die Sie Stillschweigen wahren müssen (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Gesellenprüfung und Zulassung

Die Gesellenprüfung besteht aus zwei zeitlich getrennten Teilen. Teil 1 soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und prüft den Arbeitsauftrag mit drei Arbeitsaufgaben: Herstellen und Prüfen eines Werkstücks, Fehlersuche in einem System der Beleuchtung, Signal-, Ladestrom- oder Startanlage sowie Warten von Bauteilen oder Baugruppen. Teil 2 liegt am Ende der Ausbildung mit den Prüfungsbereichen Kundenauftrag, Arbeitsplanung, Funktionsanalyse sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Eine Zwischenprüfung nennt die Verordnung nicht.

Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Land- und Baumaschinenmechatroniker und zur Land- und Baumaschinenmechatronikerin (LandBauMTAusbV 2008), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt I: Berufliche Grundbildung11 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsschritte und -abläufe planen und festlegen
  • b)Werkstoffe, Betriebsmittel und Hilfsstoffe ermitteln
  • c)Teilebedarf, Material, Werkzeuge und Hilfsmittel auftragsbezogen anfordern, bereitstellen und dokumentieren
  • d)Zeitbedarf ermitteln
  • e)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten
  • f)Arbeitsergebnisse durch Soll- und Istwertvergleiche kontrollieren, bewerten, dokumentieren und Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsergebnisse vorschlagen
6 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen4 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Prüfverfahren und Prüfmittel anforderungsbezogen anwenden
  • b)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, zur Beseitigung beitragen, Arbeiten dokumentieren
  • c)Qualitätsmanagementsystem des Betriebes anwenden
7 Messen und Prüfen an Systemen5 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Solldaten ermitteln, Messverfahren und Messgeräte auswählen
  • b)Messwerte erfassen und mit Solldaten vergleichen, insbesondere elektrische sowie elektronische Größen und Signale an Bauteilen, Baugruppen und Systemen messen, prüfen und beurteilen
  • c)elektrische Verbindungen, Leitungen und Leitungsanschlüsse auf mechanische Schäden sichtprüfen
  • d)Funktion elektrischer Bauteile, Leitungen und Sicherungen prüfen
  • e)Messzeuge zum Messen und Prüfen von Längen, Winkeln und Flächen auswählen und anwenden
  • f)Längen, insbesondere mit Messschiebern, Messschrauben und Messuhren messen, Einhaltung von Toleranzen und Passungen prüfen
  • g)Werkstücke mit Winkeln, Grenzlehren und Gewindelehren prüfen
  • h)physikalische Größen, insbesondere Drücke und Temperaturen, messen, prüfen und Prüfergebnisse dokumentieren
  • i)Prüfergebnisse dokumentieren
8 Betriebliche und technische Kommunikation11 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)betriebliches Informationssystem zum Bearbeiten von Arbeitsaufträgen anwenden und zur Beschaffung von technischen Unterlagen und Informationen nutzen
  • b)Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen sowie englische Fachausdrücke anwenden
  • c)Kommunikation mit Kunden und Kundinnen sowie vorausgehenden und nachfolgenden Funktionsbereichen sicherstellen
  • d)Datenträger handhaben und Datenschutz beachten; digitale und analoge Mess- und Prüfdaten lesen
  • e)Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und Baugruppen identifizieren
  • f)Zeichnungen lesen und anwenden, Skizzen anfertigen
  • g)Instandsetzungs-, Montage-, Inbetriebnahme- und Betriebsanleitungen, Kataloge, Tabellen sowie Diagramme lesen und anwenden
  • h)Schaltpläne, Stromlaufpläne, Anschlusspläne, Anordnungspläne und Funktionspläne lesen und anwenden
  • i)Funktionspläne fahrzeugpneumatischer und hydraulischer Steuerungen und Kraftübertragungen lesen und beachten
  • j)Vorschriften und Richtlinien für die Verkehrssicherheit sowie für das Verhalten im Straßenverkehr anwenden
  • k)Kundenwünsche und Informationen entgegennehmen, im Betrieb weiterleiten und nach Vorgaben berücksichtigen
  • l)Vorgaben für das Informieren über Instandhaltungsarbeiten beachten
  • m)Vorgaben für das Informieren hinsichtlich der Bedienung des Zubehörs und der Zusatzeinrichtungen beachten
  • n)auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
9 Bedienen von Fahrzeugen und Systemen3 Wochen* im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Vorschriften und Hinweise zur Sicherheit und zur Bedienung beachten und anwenden
  • b)Bedienungsanleitungen anwenden und erklären
  • c)Bedienelemente von Fahrzeugen, Betriebseinrichtungen und Systemen sowie deren Schutzeinrichtungen handhaben
10 Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten9 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeits- und Sicherheitsregeln sowie Herstellerrichtlinien beim Transport und beim Heben anwenden
  • b)Fahrzeuge, Baugruppen und Systeme bewegen, abstellen, anheben, abstützen und sichern
  • c)Wartungsarbeiten nach Vorgabe durchführen, insbesondere Betriebsflüssigkeiten kontrollieren, nachfüllen, wechseln und zur Entsorgung beitragen
  • d)mechanische und elektrische Bauteile, Baugruppen und Systeme auf Verschleiß, Beschädigungen, Dichtheit, Lageabweichungen und Funktionsfähigkeit prüfen
  • e)Schalt- und Funktionspläne anwenden, hydraulische, pneumatische und elektrische Leitungen, Anschlüsse und mechanische Verbindungen prüfen
  • f)Drücke an pneumatischen und hydraulischen Systemen messen und einstellen
  • g)Wartungs- und Prüfanweisungen anwenden und Wartungsarbeiten durchführen
  • h)Arbeitsschritte sowie Prüf- und Messergebnisse dokumentieren
11 Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen16 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Bauteile, Baugruppen und Systeme außer Betrieb nehmen, demontieren, zerlegen, sicherheits- und gesundheitsgefährdende Stoffe identifizieren, auf Wiederverwertbarkeit prüfen, kennzeichnen und systematisch ablegen
  • b)demontierte Bauteile und Baugruppen Systemen zuordnen und auf Vollständigkeit prüfen
  • c)Bauteile und Baugruppen reinigen, konservieren und lagern
  • d)Bauteile, Baugruppen und Systeme fügen, insbesondere Schraubverbindungen unter Beachtung der Teilefolge und des Drehmoments herstellen
  • e)Bauteile, Baugruppen und Systeme montieren, in Betrieb nehmen sowie auf Funktion und Formgenauigkeit prüfen
  • f)Oberflächen für den Korrosionsschutz vorbereiten, Korrosionsschutz ergänzen und erneuern
  • g)Lage von Bauteilen und Baugruppen prüfen, Lageabweichungen messen
  • h)Bezugslinien, Bohrungsmitten und Umrisse unter Berücksichtigung der Werkstoffeigenschaften anreißen und körnen, Bauteile und Halbzeuge trennen und umformen
  • i)Maschinenwerte von handgeführten und ortsfesten Maschinen bestimmen und einstellen; Werkstücke und Bauteile bohren und senken
  • j)Innen- und Außengewinde herstellen und instand setzen
  • k)elektrische Verbindungen und Anschlüsse herstellen, überprüfen, instand setzen und dokumentieren

Abschnitt II: Berufliche Fachbildung16 Positionen

1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen2; 2*, 3 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Schmier- und Kühlmittel sowie Hydraulikflüssigkeiten unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften nach Verwendungszweck auswählen
  • b)Werkstoffe unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und der Bearbeitung nach Verwendungszweck auswählen
  • c)Werkzeuge, Maschinen, Prüf- und Messgeräte sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen und bereitstellen
  • d)Halbzeug-, Normteil- und Ersatzteilbedarf aus technischen Unterlagen, insbesondere aus Zeichnungen, ermitteln
  • e)Arbeiten im Team planen und Aufgaben aufteilen
  • f)Arbeitsschritte und Arbeitsabläufe unter Berücksichtigung des Auftrages und der beteiligten Gewerke planen, festlegen und ausführen
  • g)Arbeitsumfang unter Berücksichtigung des Zeitaufwandes und der Notwendigkeit personeller Unterstützung abschätzen
  • h)Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauftrages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeitsplatzes treffen
2 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr, 3 Wochen* im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Normen und Richtlinien zur Sicherung der Produktqualität beachten und anwenden
  • b)eigene und von anderen erbrachte Leistungen kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
  • c)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
  • d)Prüf-, Betriebs- und Qualitätsdaten erfassen und bewerten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln aufzeigen, dokumentieren und zu deren Behebung beitragen
  • e)Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln aufzeigen, dokumentieren und zu deren Behebung beitragen
3 Betriebliche und technische Kommunikation5*; 4*, 4 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Teil-, Gruppen-, Gesamtzeichnungen und Anordnungspläne lesen und anwenden
  • b)technische Skizzen zum Fertigen von Bauteilen erstellen und Stücklisten anfertigen
  • c)Normen, insbesondere Toleranz- und Oberflächennormen, anwenden
  • d)Montage-, Ablauf- und Funktionspläne lesen und anwenden
  • e)technische Unterlagen, insbesondere Betriebs- und Bedienungsanleitungen, Anleitungen zum Warten, Prüfen, Fehlersuchen, Montieren, Demontieren und Einstellen von mechanischen, hydraulischen sowie elektrischen und elektronischen Baugruppen und Systemen, lesen und anwenden
  • f)Kunden auf Wartungsarbeiten und -intervalle sowie auf den Nutzen von Service- und Instandhaltungsvereinbarungen hinweisen
  • g)Kunden über Bedienung, Funktion und Instandhaltung von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen informieren
  • h)Typenschilder und Kennzeichnungen lesen und anwenden
  • i)Ersatzteildokumentationen nach Fahrzeug-, Maschinen-, Geräte- und Anlagentyp auswählen, Ersatzteile nach Arbeitsauftrag bestimmen
  • j)technische Sachverhalte in Form von Protokollen dokumentieren
  • k)Kommunikation mit Lieferanten führen
  • l)Kunden über Einsatz und Instandsetzung von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen beraten
  • m)Abstimmungen mit Kunden treffen, Änderungswünsche dokumentieren und deren Umsetzung einleiten
4 Messen und Prüfen2 Wochen* im 2. Ausbildungsjahr, 6 Wochen* im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Form- und Lageabweichungen von Werkstücken und Bauteilen, insbesondere mit Messschieber, Messschrauben, Messuhr und Lehren, messen, prüfen, beurteilen und dokumentieren
  • b)physikalische Größen, insbesondere Temperaturen, Drücke und Fördermengen sowie elektrische und elektronische Größen in Systemen messen, prüfen, beurteilen und dokumentieren
  • c)Diagnosesysteme handhaben, Ergebnisse beurteilen
5 Fügen, Trennen, Umformen9 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Fügen
    • aa)Schraubverbindungen nach Vorgabe in Bezug auf Lagegenauigkeit, Reihenfolge, Anzugsdrehmoment, Anzugsstufen und Sicherung herstellen
    • bb)Verbindungs- und Sicherungselemente auf Wiederverwendbarkeit prüfen
    • cc)Pressverbindungen, insbesondere durch Einpressen, Schrumpfen und Dehnen herstellen
    • dd)Klemm-, Stift- und Steckverbindungen herstellen
    • ee)Werkstücke und Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien kleben
    • ff)lösbare Rohr- und Schlauchverbindungen unter Berücksichtigung der zu fördernden Medien, des Druckes und der Temperatur herstellen
    • gg)Lötwerkzeuge, Lote, Flussmittel nach Eigenschaften und Verwendungszweck auswählen; Bleche, Profile und Rohre aus unterschiedlichen Werkstoffen unter Beachtung der Oberflächenbeschaffenheit und der Anforderungen an die Lötstelle weich- und hartlöten
    • hh)Bauteile und Baugruppen heften sowie Bleche und Profile in verschiedenen Positionen und mit unterschiedlichen Verfahren schweißen, einschließlich
      • Nahtart unter Berücksichtigung der Werkstoffe und der Werkstücke festlegen
      • Schweißeinrichtungen, Zusatz- und Hilfsstoffe auswählen
      • Einstellwerte festlegen
      • Werkstücke und Fugen vorbereiten
      • Betriebsbereitschaft herstellen
    • ii)Schweißnähte, insbesondere auf Bindefehler, Durchschweißung und Schlackeneinschlüsse sichtprüfen und nachbearbeiten
  • b)Trennen
    • aa)Bleche und Profile aus Stahl thermisch trennen
    • bb)Bleche und Profile aus Stahl, Nichteisenmetallen und Kunststoffen mit handgeführten sowie mit ortsfesten Maschinen trennen
  • c)Umformen
    • aa)Profile mit und ohne Vorrichtung kalt- und warmbiegeumformen
    • bb)Bleche und Profile sowie Bauteile kalt und warm richten
6 Manuelles und maschinelles Bearbeiten4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Maschinenwerte von handgeführten und ortsfesten Maschinen bestimmen und einstellen, Kühl- und Schmiermittel zuordnen und anwenden
  • b)Werkstücke und Bauteile unter Berücksichtigung der Form und der Werkstoffeigenschaften ausrichten und spannen
  • c)Werkzeuge unter Beachtung der Bearbeitungsverfahren und der zu bearbeitenden Werkstoffe auswählen, ausrichten und spannen
  • d)Werkstücke und Bauteile maschinell bearbeiten, insbesondere Bohrungen nach Allgemeintoleranzen durch Bohren und Profilsenken herstellen sowie Bohrungen bis zur Maßgenauigkeit IT 7 reiben
  • e)Werkstücke und Bauteile mit handgeführten Maschinen bearbeiten
  • f)Flächen und Formen an Werkstücken aus Eisen-, Nichteisenmetallen und Kunststoffen eben, winklig und parallel nach Allgemeintoleranzen auf Maß bearbeiten
  • g)handgeführte Werkzeuge und Bohrer scharf schleifen
7 Warten, Prüfen und Einstellen von Fahrzeugen, Systemen und Betriebseinrichtungen6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Motor- und Getriebeöle, Brems- und Hydraulikflüssigkeiten, Schmier- und Kühlmittel nach Wartungsangaben kontrollieren, Diagnose durchführen oder veranlassen
  • b)Filter, Siebe und Abscheider kontrollieren, reinigen und austauschen
  • c)Fahrzeug-, Maschinen-, Geräte- und Anlagenteile nach Wartungsangaben schmieren, ölen, reinigen und konservieren
  • d)Leistungszustand von Batterien prüfen, beurteilen und Funktionsfähigkeit der elektrischen Energieversorgung wiederherstellen
  • e)Istwerte, insbesondere Winkel, Spiel, Druck, Umdrehfrequenz und Anzugsdrehmoment, nach Wartungsangaben mit Sollwerten vergleichen und einstellen
  • f)Einzel- und Gesamtfunktionskontrollen durchführen, Arbeiten und Prüfergebnisse in Wartungs- und Prüfprotokollen dokumentieren
8 Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen sowie Beurteilen von Schäden8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Fehler und Störungen unter Beachtung von Kundenangaben durch Sinneswahrnehmung sowie durch Prüfen und Messen eingrenzen, bestimmen und protokollieren
  • b)Störungen und Fehler systematisch suchen, eingrenzen, ihre Ursachen feststellen, Möglichkeiten zu ihrer Behebung darstellen und beurteilen
  • c)Funktions- und Schaltpläne, insbesondere elektrische und hydraulische, sowie Fehlersuchanleitungen anwenden
  • d)Fehler und Störungen an den Schnittstellen mechanischer, hydraulischer, pneumatischer sowie elektrischer und elektronischer Baugruppen eingrenzen
  • e)Bauteile und Baugruppen auf Verschleiß und Dichtheit prüfen
  • f)Ursachen von Fehlern, Störungen und Schäden bestimmen und dokumentieren sowie Gewährleistungs- und Regulierungsansprüche dokumentieren und weiterleiten
9 Instandsetzen von Fahrzeugen, Systemen und Betriebseinrichtungen16 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Verschleißteile nach Wartungs- und Instandhaltungsplänen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung austauschen
  • b)Bauteile, Baugruppen und Anlagen unter Beachtung ihrer Funktionen auch mit Hilfe von Hebezeugen und Montagehilfen demontieren und hinsichtlich Lage und Funktion kennzeichnen
  • c)Bauteile, Baugruppen und Anlagen instand setzen, insbesondere an Motoren und deren Aggregaten, Kraftübertragungssystemen, Fahrwerken, Lenk- und Bremssystemen
  • d)Kühl-, Lüftungs-, Pumpen- und Heizsysteme instand setzen
  • e)elektrisch und elektronisch betätigte Einrichtungen sowie Kontrolleinrichtungen instand setzen
  • f)im Rahmen der Instandsetzung Einzelfunktionen prüfen
  • g)Bauteile, Baugruppen und Anlagen montieren
  • h)Gesamtfunktion im Betriebszustand prüfen, einstellen und Ergebnisse dokumentieren
10 Prüfen, Einstellen und Anschließen von mechanischen, hydraulischen, pneumatischen, elektrischen und elektronischen Anlagen und Systemen6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 16 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)elektrische und elektronische Bauteile und Baugruppen nach Schaltplänen anschließen und auf Funktion prüfen
  • b)Signale und Schnittstellen prüfen, Protokolle interpretieren, Systeme testen
  • c)Steuerprogramme eingeben, ändern und testen
  • d)Schalt- und Funktionspläne hydraulischer Systeme mit elektronischen Komponenten lesen und skizzieren
  • e)Hydraulikschaltungen mit elektrotechnischen Komponenten nach Angaben, Plänen und Vorschriften aufbauen und anschließen
  • f)Pumpen- und Heizsysteme mit elektrotechnischen Komponenten nach Plänen und Vorschriften aufbauen, prüfen und einstellen
  • g)physikalische Größen hydraulischer Systeme einschließlich deren elektrotechnischer Komponenten messen, einstellen, Funktionen prüfen und dokumentieren
  • h)Funktion von mechanischen Bauteilen und Baugruppen prüfen und einstellen
  • i)Dichtheit von hydraulischen und pneumatischen Baugruppen und Systemen unter Druck prüfen und Undichtigkeiten beseitigen
  • j)kundenspezifische Einstelldaten an mechanischen, hydraulischen und elektronischen Bauteilen und Steuerungen, insbesondere mit Datenverarbeitungsgeräten, einstellen
  • k)Fahrwerksgeometrie, insbesondere Lenkgeometrie, vermessen, einstellen und dokumentieren
  • l)mechanische und hydraulische Bremsanlagen auf Einzel- und Gesamtfunktion prüfen und einstellen oder Druckluftsysteme, insbesondere für Bremsanlagen, auf Einzel- und Gesamtfunktion prüfen und einstellen
  • m)Druckluftversorgungssysteme auf Funktionen, Leckverluste und Betriebssicherheit prüfen und einstellen
11 Prüfen von Abgasen und Einrichtungen zur Emissionsminderung4 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Istwert der Abgaszusammensetzung ermitteln und mit Sollwert vergleichen
  • b)Abgaszusammensetzung auf Sollwert einstellen
12 Installieren von Maschinen und Anlagen10 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Arbeitsplatz auf Montagestellen unter besonderer Beachtung des Feuer- und Tierschutzes und der Hygienevorschriften auf Hofanlagen einrichten und absichern oder Montagestelle mit Materiallager, Versorgungsanschlüssen, Unterkunft und Reparaturwerkstatt einrichten, Sicherung der Montagestelle, insbesondere durch Absperrungen, Beleuchtung, Beschilderung und Verkehrsführung, nach Vorschriften durchführen, Arbeits- und Schutzgerüste auf- und abbauen, persönliche Schutzausrüstung für den Montageauftrag festlegen und nutzen
  • b)Standort für das Aufstellen und Befestigen von Anlagen prüfen
  • c)Trage- und Befestigungskonstruktionen an Bauwerken anbringen
  • d)Rohrleitungen unter Berücksichtigung der zu fördernden Medien, des Gefälles und des Dehnungsausgleiches verlegen
  • e)Armaturen und Fördereinrichtungen in versorgungstechnische Anlagen einbauen
  • f)Anlagen und Systeme aufstellen und anschließen
  • g)Schutzeinrichtungen, Verkleidungen und Isolierungen anbringen
  • h)Anlagenteile, insbesondere Armaturen, Mess-, Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen sowie Fördereinrichtungen, auf Funktion prüfen und einstellen
  • i)Anlagen unter Beachtung technischer Unterlagen und organisatorischer Rahmenbedingungen prüfen und in Betrieb nehmen
  • j)Betriebsdaten bei der Inbetriebnahme ermitteln, mit vorgegebenen Werten vergleichen, auf Sollwerte einstellen und Übergabeprotokoll erstellen
13 Herstellen und Prüfen von elektrischen Stromanschlüssen5 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Unfallverhütungsvorschriften im Niederspannungsbereich für Innen- und Außenanlagen entsprechend der VDE-Bestimmungen beachten und anwenden
  • b)Lage von elektrischen Anschlüssen und Leitungen feststellen, vor mechanischen Beschädigungen schützen
  • c)Gefahren einschätzen, Schutzarten beachten und anwenden
  • d)Mindestabstände zu elektrischen Anlagen, insbesondere zu Freileitungen, einhalten
  • e)elektrische Verbraucher, insbesondere auf Isolationsbeschädigungen, sowie Schalter auf Beschädigungen prüfen, Maßnahmen einleiten
  • f)elektrische Bauteile, insbesondere Schmelzsicherungen, Sicherungsautomaten, Schutzkontaktstecker und -kupplungen, sowie Funktion von FI-Schutzschaltern prüfen, Maßnahmen einleiten
  • g)zulässige elektrische Leistung beachten
  • h)Drehrichtung von Elektromotoren prüfen
14 Ausrüsten und Umrüsten mit Zubehör und Zusatzeinrichtungen6 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Zubehör und Zusatzeinrichtungen für den Einbau vorbereiten, anschließen, auf Funktion prüfen und dokumentieren
  • b)Bedienungsanweisungen sichtbar und sicher anbringen
  • c)Fahrzeuge und Maschinen für spezielle Verwendungs- und Transportzwecke, insbesondere mit Hub- und Ladeeinrichtungen sowie Kühl- und Heizsystemen, aus- und umrüsten
15 In- und Außerbetriebnehmen von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen3 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Maßnahmen zur Entkonservierung treffen und durchführen
  • b)Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen nach Betriebsanleitung in Betrieb nehmen, insbesondere Betriebsmittelstände überprüfen, Betriebsdaten ermitteln, mit Sollwerten vergleichen, einstellen und dokumentieren
  • c)Fahrzeuge auf Verkehrssicherheit überprüfen
  • d)Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Anlagen nach Betriebsanleitung außer Betrieb nehmen und stilllegen sowie Maßnahmen zur Vermeidung von technischen Schäden und Gefahren durchführen
  • e)Maßnahmen zur Konservierung durchführen
16 Übergeben von Fahrzeugen, Maschinen, Geräten und Anlagen an Kunden2 Wochen im 3. und 4. Ausbildungsjahr
  • a)Kunden auf die Bedienungsanleitung und die allgemeine Betriebserlaubnis hinweisen und beraten
  • b)Kunden in Funktionsweisen und Anwendungsgebiete einweisen, insbesondere in Bedienung, Pflege und Wartung sowie Sicherheitsvorschriften
  • c)Übergabe, insbesondere nach den gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen des Herstellers, dokumentieren

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Land- und Baumaschinenmechatroniker ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche an Land- und Baumaschinen, etwa Wartung, Fehlersuche, Instandsetzung und Übergabe an Kunden, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Hydraulikdruck gemessen, Schlauchleitung ersetzt“.

Gibt es beim Land- und Baumaschinenmechatroniker Schwerpunkte?

Nein. Die Verordnung nennt keine Schwerpunkte, Fachrichtungen oder Wahlqualifikationen. Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre und folgt einem gemeinsamen Ausbildungsrahmenplan.

Darf ich Kundennamen und Fahrgestellnummern ins Berichtsheft schreiben?

Das ist nicht nötig. Beschreiben Sie die Tätigkeit ohne Kundennamen, Kennzeichen und Fahrgestellnummern. Auszubildende müssen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Gesellenprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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