Berichtsheft als Leichtflugzeugbauer: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft als Leichtflugzeugbauer gehören die Tätigkeiten, die Sie im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen ausgeführt haben: zum Beispiel Arbeiten mit Holz, Metall und Kunststoff, das Laminieren von Bauteilen aus Faserverbundwerkstoffen, der Bau von Vorrichtungen und Formen, die Fertigung von Teilen und Baugruppen, die Oberflächenbehandlung, die Endmontage sowie Wartung und Instandsetzung von Leichtflugzeugen. Tragen Sie jede Woche knapp und fachlich ein, was Sie getan haben und wie viele Stunden es waren.
Stand: 21.10.2026
Was als Leichtflugzeugbauer ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin (LeichtflBAusbV). Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Schwerpunkte oder Fachrichtungen gibt es nicht, alle Auszubildenden durchlaufen dasselbe Berufsbild.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen
- Arbeiten mit Holz und Holzwerkstoffen
- Arbeiten mit Metallen
- Arbeiten mit Kunststoffen
- Verarbeiten von Faserverbundwerkstoffen
- Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Werkzeugen
- Herstellen und Verwenden von Vorrichtungen und Formen
- Fertigen von Teilen und Baugruppen für Leichtflugzeuge
- Oberflächenbehandlung, Endmontage sowie Wartung und Instandsetzung von Leichtflugzeugen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Sicherheitsunterweisung in der Werkstatt, Zuschnitt von Sperrholzspanten nach Zeichnung, Kanten mit der Feile entgratet | 8 |
| Dienstag | Aluminiumblech nach Anriss gesägt, gebohrt und gekantet, Maße mit Messschieber geprüft | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Technisches Zeichnen, Werkstoffkunde, Technische Mathematik | 8 |
| Donnerstag | Glasfasergewebe zugeschnitten, Harz und Härter nach Mischungsverhältnis angesetzt, erste Probelaminate gelegt | 8 |
| Freitag | Probelaminate nach Aushärtung beschnitten und gewogen, Arbeitsplatz gereinigt, Werkzeuge gewartet | 8 |
Beispielwoche im dritten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Rumpfschale in die Form laminiert, Sandwichkern aus Schaum eingepasst, Vakuumaufbau vorbereitet | 8 |
| Dienstag | Tragflächenbeschläge aus Stahlblech gefertigt, Bohrbild nach Zeichnung geprüft, Teile zur Montage bereitgestellt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Technologie, Wirtschafts- und Sozialkunde, Prüfungsvorbereitung | 8 |
| Donnerstag | Steuerseile und Ruderanlenkung eingebaut, Ruderausschläge mit der Lehre gemessen und dokumentiert | 8 |
| Freitag | Jahreskontrolle an einem Schulungsflugzeug begleitet, Befunde in der Checkliste vermerkt, Oberfläche an Reparaturstelle geschliffen und lackiert | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Leichtflugzeugbauers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Werkstoffe, Festigkeit, Zeichnungslesen oder Rechnen mit Toleranzen. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Leichtflugzeugbauer
| Statt | Besser |
|---|---|
| Am Flügel gearbeitet | Beplankung der Tragfläche mit Epoxidharz verklebt, Pressdruck und Aushärtezeit protokolliert |
| Bauteile laminiert | Rumpfhalbschale mit 3 Lagen Glasgewebe im Handlaminierverfahren gefertigt, Faserorientierung nach Plan |
| Beim Lackieren geholfen | Oberfläche geschliffen, entfettet und Grundierung mit der Spritzpistole aufgetragen |
| Teile montiert | Fahrwerksbeschläge nach Montageanweisung verschraubt, Anzugsmomente mit dem Drehmomentschlüssel geprüft |
| Reparatur gemacht | Beschädigte Stelle an der Rumpfschale ausgeschliffen und mit Laminat nach Reparaturvorschrift aufgebaut |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Betrieben des Leichtflugzeug- und Segelflugzeugbaus sowie in Instandhaltungsbetrieben. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer (IHK). Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
Abschlussprüfung und Zulassung
Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Im praktischen Teil fertigen Sie in höchstens 16 Stunden ein Arbeitsstück an, etwa ein Schalenbauteil mit eingebauten Teilen aus Faserverbundwerkstoff und selbst gefertigten Metallbeschlägen. Im schriftlichen Teil werden die Fächer Technologie (120 Minuten), Technische Mathematik (90 Minuten), Technisches Zeichnen (90 Minuten) sowie Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten) geprüft.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin (LeichtflBAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
I. Berufliche Grundbildung9 Positionen
1 Berufsbildungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrags, insbesondere Abschluß, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebs erläutern
- b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebs wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des ausbildenden Betriebs und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebs beschreiben
3 Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Wesentliche Teile des Arbeitsvertrags nennen
- b)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
- c)Aufgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes sowie der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern
- d)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen
4 Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendungwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)berufsbezogene Vorschriften der Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und Merkblätter nennen und beachten
- b)unfallverursachendes Verhalten sowie berufstypische Unfallquellen und Unfallsituationen beschreiben
- c)Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Kunstharzen und Lösungsmitteln beachten
- d)Regeln für den vorbeugenden Brand- und den Explosionsschutz beschreiben
- e)Gefahren im Umgang mit elektrischem Strom beschreiben
- f)Verhalten bei Unfällen und Bränden beschreiben
- g)Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten
- h)Maßnahmen zur Vermeidung von arbeitsplatzbedingten Umweltbelastungen nennen
- i)die im Ausbildungsbetrieb verwendeten Energiearten nennen und Möglichkeiten rationeller Energieverwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen
5 Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungenwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
- a)Zeichengeräte handhaben
- b)technische Tabellen, Richtlinien und Merkblätter anwenden
- c)Skizzen und Zeichnungen anfertigen
- d)Pläne, Zeichnungen und Stücklisten lesen
6 Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen16 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Eigenschaften, Erkennungsmerkmale und Verwendung von berufsüblichen Holzarten und Holzwerkstoffen nennen
- b)Holz und Holzwerkstoffe lagern
- c)Fehler und Güteklassen des Holzes beschreiben
- d)Holz und Holzwerkstoffe nach den für die Verwendung wichtigen Eigenschaften auswählen
- e)Meßzeuge und Anreißwerkzeuge nennen und anwenden
- f)Handwerkzeuge für die Holzbearbeitung nennen, handhaben und instandhalten, insbesondere Sägen, Hobel, Bohrer und Stechbeitel
- g)Säge-, Hobel-, Feil-, Schleif und Bohrarbeiten von Hand ausführen
- h)Holzverbindungen aus Vollholz und Holzwerkstoffen herstellen, insbesondere Fügen, Eckverbindungen und Schäften
- i)Nagel-, Klammer-, Schraub- und Leimverbindungen herstellen
7 Arbeiten mit Metallen10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Arten und Eigenschaften der berufsüblichen Metalle beschreiben
- b)einschlägige Handwerkzeuge für die Metallbearbeitung nennen, handhaben und instand halten
- c)Meß-, Anreiß-, Säge-, Feil-, Bohr- und Abkantarbeiten von Hand ausführen
- d)Gewinde schneiden
- e)Metallteile mit Nieten und Klebstoffen sowie durch Löten und Schweißen verbinden
- f)Schraubverbindungen herstellen und sichern
8 Bearbeiten von Kunststoffen10 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Arten und Eigenschaften von einschlägigen Kunststoffen nennen
- b)Kunststoffteile lagern
- c)Kunststoffe schneiden, bohren, verformen und verbinden
9 Verarbeiten von faserverstärkten Kunststoffmaterialien16 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
- a)Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten von Kunstharzen und Faserverstärkungsmaterialien beschreiben
- b)Kunstharze und Faserverstärkungsmaterialien lagern, auswählen und aufbereiten
- c)einfache faserverstärkte Kunststoffteile herstellen
- d)Hilfswerkstoffe nennen und deren Verwendung beschreiben, insbesondere Befestigungsmittel, Schleifmittel und Klebstoffe
II. Berufliche Fachbildung7 Positionen
1 Verarbeiten von faserverstärkten Kunststoffmaterialien14 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Strangziehverfahren bei der Herstellung von Bauteilen anwenden
- b)faserverstärkte Kunststoffteile im Handlaminierverfahren herstellen
- c)faserverstärkte Kunststoffsandwichteile herstellen
- d)Verfahren zur Wärmebehandlung von faserverstärkten Kunststoffen beschreiben und anwenden
2 Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Geräten6 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 8 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Aufbau und Funktion von Handmaschinen und stationäre Maschinen beschreiben
- b)Aufgaben von elektrischen Schutzeinrichtungen beschreiben
- c)Handmaschinen einsetzen
- d)Holz-, Metall- und Kunststoffbearbeitungsmaschinen einrichten und bedienen
- e)Maschinenwerkzeuge instandhalten
- f)Schärfen von Maschinenwerkzeugen beschreiben
- g)Maschinen, Geräte und Vorrichtungen warten
- h)Störungen an Maschinen und Geräten erkennen und geeignete Maßnahmen zu ihrer Behebung veranlassen
3 Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen und Formen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr, 10 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Vorrichtungen und Formen nach dem Verwendungszweck unterscheiden
- b)Werkstoffe für den Formen- und Vorrichtungsbau auswählen
- c)Schablonen und Vorrichtungen anfertigen
- d)Urmodelle anfertigen
- e)Formen herstellen
- f)Vorrichtungen und Formen instandhalten
4 Herstellen von Teilen und Hauptbaugruppen für Leichtflugzeuge18 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Einbauteile herstellen, insbesondere Rippen, Spanten, Stege, Ruder, Klappen und Verkleidungen
- b)Schalen laminieren
- c)Einbauteile einkleben
- d)Beschläge montieren
- e)Schalen verkleben
5 Behandeln von Oberflächen12 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
- a)Materialien und Verfahrenstechniken zur Oberflächenbehandlung nennen
- b)unterschiedliche Verfahrenstechniken zur Oberflächenbehandlung anwenden, insbesondere Schleifen, Spachteln, Lackieren und Polieren
- c)Oberflächen ausbessern
- d)Korrosionsschutzmaßnahmen beschreiben und durchführen
6 Endmontage von Leichtflugzeugen22 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Teile zu Hauptbaugruppen zusammenbauen
- b)Hauptbaugruppen zusammenfügen
- c)Fahrwerk und Beschläge montieren
- d)Steuerwerk einstellen
- e)Bordgeräte einsetzen, anschließen und auf Funktion überprüfen
- f)Wägung und Endkontrolle durchführen
7 Warten und Instandsetzen von Leichtflugzeugen12 Wochen im 3. Ausbildungsjahr
- a)Wartungen und Reparaturen nach schriftlichen Anweisungen durchführen
- b)Schäden an Zelle, Beschlägen und Bordgeräten feststellen
Häufige Fragen
Muss ich als Leichtflugzeugbauer ein Berichtsheft führen?
Ja, Auszubildende führen den Ausbildungsnachweis (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Ihr Ausbilder sieht ihn regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Ob Sie ihn schriftlich oder digital führen, legt der Betrieb fest.
Wie ausführlich sollten Einträge zum Laminieren sein?
Nennen Sie das Bauteil, das Verfahren und die wichtigsten Arbeitsschritte, etwa Handlaminieren, Vakuumaufbau oder Aushärten. Ein Eintrag wie Rumpfschale mit 3 Lagen Glasgewebe laminiert reicht meist aus. Rezepturen und Betriebsinterna gehören nicht hinein.
Wie trage ich Wartung und Instandsetzung ein?
Beschreiben Sie, an welchem Flugzeugteil Sie gearbeitet haben, was Sie geprüft oder repariert haben und nach welcher Vorschrift. Messwerte und Befunde können Sie knapp ergänzen. Kennzeichen und Halternamen lassen Sie weg.
Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung bewertet?
Nein. Es muss für die Zulassung vorliegen (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG), eine Note gibt es dafür nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses nicht. Führen Sie es trotzdem regelmäßig, es hilft Ihnen bei der Prüfungsvorbereitung.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin (LeichtflBAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
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