heftwerkAnmeldenRegistrieren

Berichtsheft als Maschinen- und Anlagenführer: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft eines Maschinen- und Anlagenführers gehören die Arbeiten der Woche an Maschinen und Produktionsanlagen, etwa Einrichten, Bedienen, Materialfluss, Warten und Qualitätskontrolle, sowie die Themen der Berufsschule. Je Tag genügen Stichworte mit Tätigkeit und Stunden. Zwei Beispielwochen aus dem ersten und dem zweiten Ausbildungsjahr zeigen, wie solche Einträge aussehen.

Stand: 21.10.2026

Was als Maschinen- und Anlagenführer ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer und zur Maschinen- und Anlagenführerin (MaschFüAusbV). Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Das erste Jahr ist die berufliche Grundbildung, im zweiten Jahr folgt die Fachbildung in einem von fünf Schwerpunkten: Metall- und Kunststofftechnik, Textiltechnik, Textilveredelung, Lebensmitteltechnik oder Druckweiter- und Papierverarbeitung. Welcher es ist, richtet sich nach Ihrem Ausbildungsbetrieb. Die Verordnung nennt das Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises ausdrücklich.

Das Ausbildungsberufsbild nennt unter anderem diese Inhalte. Ihre Einträge lassen sich ihnen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagUnterweisung zu Arbeitssicherheit und Schutzeinrichtungen an Maschinen, Betriebsrundgang, Werkstoffe und Hilfsstoffe der Produktion kennengelernt, Lagerort und Kennzeichnung erklärt bekommen8
DienstagWerkstück nach Zeichnung gefeilt und gebohrt, Maße mit Messschieber geprüft, Gewinde geschnitten, Arbeitsplatz aufgeräumt8
MittwochBerufsschule: Technische Kommunikation, Werkstoffkunde, Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagPneumatische Schaltung nach Plan aufgebaut und getestet, Schläuche und Ventile zugeordnet, Funktion protokolliert8
FreitagAn der Produktionsanlage mitgelaufen, Materialnachschub bereitgestellt, Sichtkontrolle der gefertigten Teile unter Aufsicht, Schmierstellen nach Wartungsplan gezeigt bekommen8

Beispielwoche im zweiten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagFertigungsauftrag gelesen, Arbeitsablauf mit dem Schichtführer besprochen, Werkzeuge und Material für den Produktwechsel bereitgestellt, Anlage umgerüstet8
DienstagMaschinenparameter nach Einrichteblatt eingestellt, Probelauf gefahren, Erstteil geprüft und Korrektur eingegeben, Produktion freigegeben8
MittwochBerufsschule: Steuerungstechnik, Produktionsplanung, Qualitätssicherung8
DonnerstagAnlage im laufenden Betrieb überwacht, Störmeldung eingegrenzt und Sensor getauscht, Stichproben gemessen, Messwerte in die Prüfliste eingetragen8
FreitagInspektion nach Wartungsplan: Füllstände, Filter und Sicherheitseinrichtungen geprüft, Anlage gereinigt, Materialfluss für die nächste Schicht vorbereitet, Übergabe notiert8

Berufsschule im Berichtsheft des Maschinen- und Anlagenführers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel „Pneumatische Grundschaltungen“ oder „Statistische Prozesskontrolle“. Die Themen finden Sie im Heft oder im Stundenplan. Bei Blockunterricht notieren Sie für die Schulwochen die Unterrichtsthemen statt der Arbeit im Betrieb.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Maschinen- und Anlagenführer

StattBesser
An der Anlage gearbeitetAnlage für neuen Auftrag umgerüstet, Parameter nach Einrichteblatt eingestellt, Probelauf gefahren
Maschine bedientProduktion überwacht, Materialnachschub bereitgestellt, Stichproben entnommen und geprüft
Störung behobenStörmeldung eingegrenzt, defekten Sensor getauscht, Funktion getestet und Anlage wieder freigegeben
Qualität kontrolliertErstteil mit Messschieber geprüft, Messwerte in die Prüfliste eingetragen, Abweichung dem Schichtführer gemeldet
Wartung gemachtFilter geprüft, Schmierstellen nach Wartungsplan abgeschmiert, Schutzeinrichtungen kontrolliert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Maschinen- und Anlagenführer werden in Industriebetrieben ausgebildet. Zuständige Stelle ist die IHK. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen, Auftragsnummern und Rezepturen oder Prozessdaten brauchen Sie im Nachweis nicht. Sie können Betriebsgeheimnisse sein, über die Sie Stillschweigen wahren müssen (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Zwischenprüfung, Abschlussprüfung und Zulassung

Die Zwischenprüfung soll zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und umfasst die Inhalte des ersten Jahres. Die Abschlussprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Schriftlich geprüft werden Produktionstechnik, Produktionsplanung sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer/zur Maschinen- und Anlagenführerin (MaschFüAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

I. Berufliche Grundbildung - 1. Ausbildungsjahr -14 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrechtwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Bedeutung des Arbeitsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungs-betriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs-oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeitwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutzwährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Werkstoffe identifizieren und nach Verwendungszweck unterscheiden
  • b)Betriebs- und Hilfsstoffe unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften auswählen und verwenden
6 Betriebliche und technische Kommunikation8 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Informationen beschaffen, aufbereiten und bewerten
  • b)technische Unterlagen und Grundbegriffe der Normung anwenden
  • c)Skizzen erstellen
  • d)produktionstechnische Daten nutzen, Arbeitsergebnisse dokumentieren
  • e)betriebliche Vorschriften beachten
  • f)Informations- und Kommunikationstechniken anwenden
  • g)Daten eingeben, sichern und pflegen, Vorschriften zum Datenschutz beachten
7 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Auftragsunterlagen prüfen, Auftragsziele im eigenen Arbeitsbereich festlegen
  • b)Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Werkzeuge auswählen
  • c)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkte einrichten
8 Prüfen6 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Prüfverfahren und -mittel nach Verwendungszweck auswählen
  • b)Prüfungen unter Berücksichtigung von Vorgaben und Toleranzen durchführen
  • c)Prüfergebnisse dokumentieren und bewerten
  • d)Korrekturmaßnahmen einleiten
9 Branchenspezifische Fertigungstechniken
  • a)manuelle und maschinelle Fertigungstechniken unterscheiden und auswählen
  • b)branchenspezifische Fertigungstechniken anwenden
  • c)Werkstoffe auswählen und nach technischen Unterlagen bearbeiten
  • d)Arbeitsergebnisse prüfen, dokumentieren und bewerten
10 Steuerungs- und Regelungstechnik
  • a)Methoden des Steuerns und Regelns unterscheiden
  • b)Überwachungseinrichtungen nach Aufbau und Funktion unterscheiden
11 Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen

Produktionsmaschinen und -anlagen hinsichtlich der Funktion und des Einsatzes unterscheiden

12 Steuern des Materialflusses2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr
  • a)Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe sowie Produkte transportieren und lagern
  • b)Wert- und Reststoffe sammeln, trennen und lagern
13 Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen4 Wochen im 1. Ausbildungsjahr

Werkzeuge, Maschinen und Anlagen nach Vorgaben kontrollieren und warten

14 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 1. Ausbildungsjahr

Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden

Lfd. Nr. 9, 10, 11 zusammen: 22 Wochen im 1. Ausbildungsjahr

II. Berufliche Fachbildung - 2. Ausbildungsjahr -

A. Schwerpunkt: Metall- und Kunststofftechnik8 Positionen

1 Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen
  • a)Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen und handhaben
  • b)Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, nach Vorschriften einsetzen und fachgerecht entsorgen
2 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
  • a)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
  • b)Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
  • c)Werkzeuge und Materialien auswählen
3 Branchenspezifische Fertigungstechniken
  • a)Anforderungen an die zu fertigenden Produkte berücksichtigen
  • b)Bauteile, insbesondere durch Fügen, Spanen und Umformen, herstellen
  • c)Baugruppen nach technischen Unterlagen montieren und demontieren
  • d)Maß-, Form- und Lagetoleranzen sowie Oberflächenbeschaffenheit zuordnen
  • e)Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie auswählen sowie Technologiedaten ermitteln und einstellen
4 Steuerungs- und Regelungstechnik

Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen

5 Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen18 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Produktionsmaschinen und -anlagen nach Vorgaben rüsten und umrüsten
  • b)Prozessdaten einstellen und optimieren
  • c)Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen
  • d)Produktionsprozesse nach Verfahrensparametern überwachen
  • e)Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
  • f)Arbeits- und Bewegungsabläufe im Arbeitsbereich optimieren
  • g)Produktionsabläufe durch Eingriff in die Prozesskette sichern
  • h)Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
6 Steuern des Materialflusses2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
  • b)Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
7 Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Betriebsbereitschaft durch Warten und Inspizieren sicherstellen
  • b)Verschleißteile austauschen und deren Austausch veranlassen
  • c)instand gesetzte Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
  • b)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • c)Arbeiten kundenorientiert durchführen

Lfd. Nr. 1, 2 zusammen: 8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

Lfd. Nr. 3, 4 zusammen: 18 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

B. Schwerpunkt: Textiltechnik8 Positionen

1 Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen
  • a)Mustervorlagen analysieren, Konstruktionstechniken und Produktmerkmale bestimmen
  • b)Faden- und Flächenkonstruktionen normgerecht darstellen, insbesondere Bindungen und Bindungselemente
  • c)Auswirkungen von Fasereigenschaften auf Produktionsprozesse der Faden-und Flächenerzeugung darstellen
2 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
  • a)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
  • b)Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
3 Branchenspezifische Fertigungstechniken
  • a)technische Patronen oder Schablonen auf technische Durchführbarkeit prüfen oder Konstruktionstechniken für die Faden- und Flächenerzeugung anwenden
  • b)Techniken zum Verändern von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften anwenden
  • c)technische Vorgaben produktionstechnisch umsetzen
4 Steuerungs- und Regelungstechnik
  • a)Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen
  • b)Änderungen von Produkteigenschaften an Maschinen und Anlagen steuern
5 Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen18 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Produktionsmaschinen und -anlagen nach Vorgaben rüsten und umrüsten
  • b)Mehrstellenarbeit rationell organisieren
  • c)Musterungs- oder Verfestigungssysteme prüfen und korrigieren
  • d)Warenausfall prüfen und optimieren
  • e)Prozessdaten einstellen und optimieren
  • f)Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen
  • g)Produktionsprozesse nach Verfahrensparametern überwachen
  • h)Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
  • i)Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
6 Steuern des Materialflusses2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
  • b)Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
7 Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Austausch von Verschleißteilen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung durchführen und veranlassen
  • b)instand gesetzte Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Ursachen von produktspezifischen Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
  • b)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • c)Arbeiten kundenorientiert durchführen
  • d)produktions- und instandsetzungstechnische Daten dokumentieren

Lfd. Nr. 1, 2 zusammen: 10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

Lfd. Nr. 3, 4 zusammen: 16 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

C. Schwerpunkt: Textilveredelung8 Positionen

1 Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen
  • a)Arbeitsstoffe handhaben, insbesondere Chemikalien, Farb- und Textil-hilfsmittel gemäß den Rezepturvorgaben zusammenstellen
  • b)Lösungen ansetzen, Flüssigkeiten prüfen
  • c)Arbeitsstoffe unter Beachtung von Sicherheitsbestimmungen des Arbeitsund Umweltschutzes einsetzen, kennzeichnen und für die Rückgewinnung, Wiederverwertung und Entsorgung lagern
2 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
  • a)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
  • b)Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
  • c)Textilveredelungsverfahren und verfahrenstechnische Zusammenhänge der verschiedenen Produktionsbereiche unterscheiden
  • d)Rezeptur- und Ansatzberechnungen durchführen
  • e)Techniken zum Verändern von Oberflächenstrukturen und von Produkteigenschaften anwenden
3 Branchenspezifische Fertigungstechniken
  • a)Sekundäranlagen unterscheiden und bedienen
  • b)Wasser, Wärmeträger und Energiearten prozessbezogen einsetzen
  • c)Kennzeichnung von Rohrleitungssystemen unterscheiden
4 Steuerungs- und Regelungstechnik
  • a)Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen
  • b)Änderungen von Produkteigenschaften an Maschinen und Anlagen steuern
5 Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen18 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Produktionsmaschinen und -anlagen nach Vorgaben rüsten und umrüsten
  • b)Veredelungsmittel unter Berücksichtigung von Sicherheitsregeln und Umweltschutzauflagen einsetzen
  • c)Veredelungseffekte prüfen und bei Bedarf nachstellen
  • d)Prozessdaten einstellen und optimieren
  • e)Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen
  • f)Produktionsprozesse nach Verfahrensparametern überwachen, Gebrauchs- und Pflegeanforderungen berücksichtigen
  • g)Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
  • h)Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
6 Steuern des Materialflusses2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
  • b)Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
7 Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Austausch von Verschleißteilen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung durchführen und veranlassen
  • b)instand gesetzte Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Ursachen von veredelungsspezifischen Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
  • b)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • c)Arbeiten kundenorientiert durchführen
  • d)produktions- und veredelungstechnische Daten dokumentieren

Lfd. Nr. 1, 2 zusammen: 10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

Lfd. Nr. 3, 4 zusammen: 16 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

D. Schwerpunkt: Lebensmitteltechnik8 Positionen

1 Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen
  • a)Werkstoffeigenschaften und deren Veränderungen beurteilen und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck auswählen und handhaben
  • b)Hilfsstoffe ihrer Verwendung nach zuordnen, nach Vorschriften einsetzen und fachgerecht entsorgen
2 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
  • a)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
  • b)Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
3 Branchenspezifische Fertigungstechniken
  • a)Rohstoffe und Halbfabrikate bereitstellen
  • b)Zerkleinerungs-, Trenn- und Sortierverfahren anwenden
  • c)Rohstoffe dosieren, wiegen und mischen
  • d)Zwischenprodukte thermisch behandeln
  • e)Produkte abfüllen und verpacken
4 Steuerungs- und Regelungstechnik
  • a)Regelkreise für Temperatur, Druck, Maschinengeschwindigkeit, Produkt-durchsatz und Konzentration überwachen
  • b)Änderungen von Produkteigenschaften an Maschinen und Anlagen steuern
5 Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen18 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Koch- und Mischanlagen, Abfülllinien, Sterilisationsanlagen, Etikettier,-Pack- und Palettieranlagen rüsten und umrüsten
  • b)Prozessdaten einstellen und optimieren
  • c)Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsbestimmungen in Betrieb nehmen
  • d)Produktionsprozesse nach Verfahrensparametern überwachen
  • e)Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
  • f)Geräte, Maschinen und Anlagen reinigen und pflegen
  • g)Mehrwegverpackungen reinigen
  • h)lebensmittelrechtliche Bestimmungen und Hygienevorschriften im Fertigungsprozess beachten und anwenden
  • i)Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
6 Steuern des Materialflusses2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
  • b)Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
7 Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Austausch von Verschleißteilen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung durchführen und veranlassen
  • b)instand gesetzte Maschinen und Anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Ursachen von produktspezifischen Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
  • b)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • c)Arbeiten kundenorientiert durchführen
  • d)produktions- und instandsetzungstechnische Daten dokumentieren

Lfd. Nr. 1, 2 zusammen: 10 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

Lfd. Nr. 3, 4 zusammen: 16 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

E. Schwerpunkt: Druckweiter- und Papierverarbeitung8 Positionen

1 Zuordnen und Handhaben von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen
  • a)Einfluss der Eigenschaften von Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffen auf das Produkt berücksichtigen
  • b)Prozesse zur Veränderung von Werkstoffeigenschaften berücksichtigen
2 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
  • a)Arbeitsabläufe und Teilaufgaben unter Beachtung wirtschaftlicher und terminlicher Vorgaben planen
  • b)Arbeitsabläufe mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
  • c)Materialeinsatz planen und dokumentieren
  • d)Aufgaben im Team planen und bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
3 Branchenspezifische Fertigungstechniken
  • a)maschinelle Techniken zum Trennen, Umformen und Verbinden von Erzeugnissen der Druckweiter- und Papierverarbeitung anwenden
  • b)manuelle Trenn-, Umform- und Verbindungstechniken bei der Erstellung von Verarbeitungs- und Kundenmustern aus Papier, Pappe und Kunststoffen einsetzen
  • c)Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe der Druckweiter- und Papierverarbeitung produktspezifisch bereitstellen
  • d)produkt- und produktionsspezifische Anforderungen der Papierherstellung und -verarbeitung bei der Auswahl der Produktionsmittel berücksichtigen
4 Steuerungs- und Regelungstechnik
  • a)Steuerungs- und Regelungseinrichtungen an Maschinen und Anlagen unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften bedienen
  • b)Änderungen von Produkteigenschaften an Maschinen und Anlagen steuern
5 Einrichten und Bedienen von Produktionsanlagen20 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Papierverarbeitungsmaschinen und -anlagen nach Vorgaben rüsten und umrüsten
  • b)Bedruckstoffe auftragsbezogen auswählen, bereitstellen und zuführen, spezifische Maschinenparameter einstellen
  • c)Peripheriegeräte vorbereiten und einsetzen
  • d)Muster nach Vorgaben erstellen, bei Abweichungen Parameter korrigieren
  • e)Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren und der Werkstoffe auswählen und einstellen
  • f)Produktion prozessbegleitend kontrollieren und überwachen
  • g)Einhaltung von Qualitätsstandards und wirtschaftlichen Aspekten während des Produktionsprozesses sicherstellen
  • h)Zwischenprodukte zur Weiterverarbeitung vorbereiten
  • i)Weiterverarbeitungsaggregate vorbereiten und einsetzen
  • k)Prozessdaten einstellen und optimieren, Produktionsdaten sichern
  • l)Störungen und Abweichungen sowie deren Ursachen feststellen, beseitigen und Beseitigung veranlassen
  • m)Maschinen und Anlagen übergeben, dabei über Produktionsprozess, Produktionsstand sowie Veränderungen im Produktionsablauf informieren, Übergabe dokumentieren
6 Steuern des Materialflusses2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Materialfluss im eigenen Arbeitsbereich überwachen und sicherstellen
  • b)Störungen im Materialfluss feststellen und beseitigen, Materialfluss optimieren
7 Warten und Inspizieren von Maschinen und Anlagen4 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Austausch von Verschleißteilen im Rahmen der vorbeugenden Instandhaltung durchführen und veranlassen
  • b)Papierverarbeitungsmaschinen und -anlagen auf Betriebsbereitschaft prüfen und in Betrieb nehmen
8 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen2 Wochen im 2. Ausbildungsjahr
  • a)Ursachen von Qualitätsabweichungen feststellen, Korrekturmaßnahmen einleiten
  • b)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
  • c)Arbeiten kundenorientiert durchführen

Lfd. Nr. 1, 2 zusammen: 8 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

Lfd. Nr. 3, 4 zusammen: 16 Wochen im 2. Ausbildungsjahr

Häufige Fragen

Was schreibe ich als Maschinen- und Anlagenführer ins Berichtsheft?

Die Arbeiten der Woche an Maschinen und Produktionsanlagen, etwa Einrichten, Bedienen, Materialfluss, Warten und Prüfen, mit Stunden je Tag, dazu die Themen der Berufsschule. Stichworte genügen, zum Beispiel „Anlage umgerüstet, Erstteil geprüft, Produktion freigegeben“.

Wie lange dauert die Ausbildung zum Maschinen- und Anlagenführer?

Zwei Jahre. Das erste Jahr ist die berufliche Grundbildung, im zweiten Jahr folgt die Fachbildung in einem der fünf Schwerpunkte: Metall- und Kunststofftechnik, Textiltechnik, Textilveredelung, Lebensmitteltechnik oder Druckweiter- und Papierverarbeitung.

Darf ich Aufträge und Prozessdaten ins Berichtsheft schreiben?

Das ist nicht nötig. Beschreiben Sie die Tätigkeit ohne Kundennamen, Auftragsnummern und Rezepturen. Auszubildende müssen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren (§ 13 Satz 2 Nummer 6 BBiG).

Wird das Berichtsheft in der Abschlussprüfung gebraucht?

Ja, als Voraussetzung für die Zulassung. Zugelassen wird, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird er in der Prüfung nicht bewertet.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

Demo ansehenDem Betrieb zeigen