Berichtsheft als Präzisionswerkzeugmechaniker: Beispiele und Tipps
Ins Berichtsheft gehört, was Sie in der Woche im Betrieb, in der Berufsschule und in Lehrgängen gelernt und getan haben: Feilen, Bohren und Sägen an Halbzeugen, Einrichten und Bedienen von Schleifmaschinen, Schärfen und Instandsetzen von Messern, Scheren oder Zerspanwerkzeugen, Prüfen mit Messmitteln und Instandhalten von Maschinen. Wichtig ist, dass jeder Eintrag erkennen lässt, welche Tätigkeit Sie ausgeführt haben, an welchem Werkstück oder Werkzeug und mit welchem Verfahren.
Stand: 21.10.2026
Was als Präzisionswerkzeugmechaniker ins Berichtsheft gehört
Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin (PWMAusbV). Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre. Es gibt zwei Fachrichtungen, Schneidwerkzeuge und Zerspanwerkzeuge; welche Sie lernen, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.
Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen
- Einsetzen von betrieblicher und technischer Kommunikation
- Auswählen und Behandeln von Materialien
- Einrichten von Werkzeugmaschinen
- Schärfen und Herstellen von Präzisionswerkzeugen
- Instandhalten von Arbeits- und Betriebsmitteln
- Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen
- Schneidwerkzeuge: Schleifen, Herstellen von Schneidwerkzeugen, Prüfen und Nachbereiten
- Zerspanwerkzeuge: Einrichten und Programmieren von Werkzeugschleifmaschinen und Messgeräten, Schleifen, Instandhalten von Zerspanwerkzeugen
Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr
Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Halbzeug aus Werkzeugstahl nach Zeichnung angerissen, gesägt und auf Maß gefeilt, Winkligkeit mit dem Anschlagwinkel geprüft | 8 |
| Dienstag | Bohrungen an einer Übungsbaugruppe angekörnt, gebohrt und entgratet, Drehzahl nach Werkstoff und Bohrerdurchmesser gewählt | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: technische Zeichnungen lesen, Toleranzen und Passungen, Werkstoffkunde | 8 |
| Donnerstag | Flachteil an der Flachschleifmaschine unter Anleitung geschliffen, Schleifscheibe abgerichtet, Maße mit der Bügelmessschraube kontrolliert | 8 |
| Freitag | Arbeitsplatz und Handwerkzeuge gereinigt, Messmittel gepflegt, Übungsbaugruppe verschraubt und Maßhaltigkeit dokumentiert | 8 |
Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr
| Tag | Tätigkeiten | Stunden |
|---|---|---|
| Montag | Fertigungsablauf für ein Küchenmesser geplant, Klinge aus Messerstahl zugeschnitten und für die Wärmebehandlung vorbereitet | 8 |
| Dienstag | Klinge geschliffen, Schneidenwinkel mit der Lehre kontrolliert, Wangenform und Anschliff nach Auftrag gearbeitet | 8 |
| Mittwoch | Berufsschule: Arbeitsplanung, Fertigungsverfahren, Wirtschafts- und Sozialkunde | 8 |
| Donnerstag | Maschinenmesser eines Kunden instandgesetzt, Verschleiß beurteilt, Schneide nachgeschliffen und Schnittprobe durchgeführt | 8 |
| Freitag | Schleifmaschine gewartet, Kühlschmiermittel kontrolliert, Prüfprotokoll für die gefertigte Klinge angelegt | 8 |
Berufsschule im Berichtsheft des Präzisionswerkzeugmechanikers
Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Toleranzen und Passungen, Schneidstoffe, Wärmebehandlung oder Arbeitsplanung. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.
Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.
Formulierungen für den Beruf Präzisionswerkzeugmechaniker
| Statt | Besser |
|---|---|
| Messer geschliffen | Küchenmesser mit 15 Grad Schneidenwinkel je Seite an der Schleifmaschine angeschliffen und mit der Lehre kontrolliert |
| An der Maschine gearbeitet | Flachschleifmaschine eingerichtet, Werkstück gespannt und auf 0,02 mm Ebenheit geschliffen |
| Teile gemessen | Durchmesser mit der Bügelmessschraube an drei Stellen gemessen und Werte im Prüfprotokoll eingetragen |
| Werkzeug repariert | Ausgebrochene Schneide eines Fräsers nachgeschliffen und Rundlauf mit der Messuhr geprüft |
| Wartung gemacht | Schleifscheibe auf Risse geprüft, Kühlschmiermittel nachgefüllt und Führungen abgeschmiert |
Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle
Ausgebildet wird in Handwerks- und Industriebetrieben, die Messer, Scheren, Maschinenmesser oder Zerspanwerkzeuge herstellen und schärfen. Der Beruf ist ein Handwerksberuf, zuständige Stelle ist die Handwerkskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.
Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.
- ÜBA und Lehrgänge im Berichtsheft: so tragen Sie Unterweisungen ein
- Digitales Berichtsheft im Handwerksbetrieb
Gesellenprüfung und Zulassung
Die Gesellenprüfung ist zweigeteilt. Teil 1 findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt: Sie fertigen eine Baugruppe aus zwei Arbeitsproben, etwa Halbzeuge feilen, bohren und verschrauben sowie ein Halbzeug rund und plan schleifen, dazu gibt es Fachgespräche von höchstens 5 Minuten und schriftliche Aufgaben. Teil 2 am Ende der Ausbildung umfasst das Instandsetzen von Werkzeugen, das Herstellen von Werkzeugen (Prüfungsstücke in 24 Stunden mit auftragsbezogenem Fachgespräch), die Arbeitsplanung mit 150 Minuten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde mit 60 Minuten.
Zur Gesellenprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.
- Berichtsheft schreiben: Anleitung
- Berichtsheft Vorlage
- Berichtsheft Beispiele nach Beruf
- Berichtsheft und Abschlussprüfung: Was gilt für die Zulassung?
Ausbildungsrahmenplan
Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin (PWMAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.
Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen
1 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Instrumente zur Auftragsabwicklung sowie zur Terminverfolgung anwenden
- b)Arbeitsplatz auftragsbezogen unter Berücksichtigung von Sicherheitsbestimmungen, betrieblichen Vorgaben und ergonomischen Anforderungen einrichten, unterhalten und räumen
- c)Halbzeug-, Normteil- und Fertigteilbedarfe ermitteln sowie Halbzeuge, Norm- und Fertigteile bereitstellen
- d)auftragsbezogene Arbeitszeiten und Materialeinsätze dokumentieren
- e)Auftragsanforderungen ermitteln und auf Umsetzbarkeit prüfen
- f)eigenen Arbeits-, Fertigungs- und Instandsetzungsumfang abschätzen, Arbeitsschritte planen sowie Zeitaufwand und personelle Unterstützung berücksichtigen
- g)Arbeitsabläufe unter Beachtung technologischer, wirtschaftlicher, ökologischer, betrieblicher und terminlicher Vorgaben auch im Team planen
- h)auftragsbezogene Berechnungen, insbesondere von Materialbedarfen und Technologiedaten, durchführen
- i)Eingangskontrollen an verschlissenen Präzisionswerkzeugen durchführen
- j)Transportmittel sowie Hebezeuge auswählen, ihre Betriebssicherheit beurteilen und unter Einhaltung der einschlägigen Vorschriften einsetzen
- k)Präzisionswerkzeuge schutzverpacken, lagern und für den Versand vorbereiten
- l)Schäden und Verschleiß analysieren sowie Art und Umfang der Instandsetzungsarbeiten festlegen
- m)Fertigungsvarianten prüfen, deren Wirtschaftlichkeit vergleichen, Ergebnisse darstellen und eine Variante auswählen
- n)Bedarfe an Verschleißteilen und Ersatzteilen ermitteln und Teile disponieren
- o)Werkzeuge, Schleif-, Polier- und Abrichtmittel sowie Betriebs- und Hilfsmittel auftragsbezogen auswählen, termingerecht anfordern, auf Verwendbarkeit prüfen und bereitstellen
2 Einsetzen von betrieblicher und technischer Kommunikation16 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Informationsquellen auswählen sowie Informationen aus analogen und digitalen Medien beschaffen, bewerten und nutzen
- b)Reparatur-, Betriebs-, Bedienungs- und Instandhaltungsanleitungen, Kataloge, Tabellen, Diagramme, Mess- und Prüfprotokolle, Werkzeugdatenblätter und berufsbezogene Vorschriften zusammenstellen, ergänzen, auswerten und anwenden
- c)technische Zeichnungen und Stücklisten auswerten und anwenden sowie Skizzen anfertigen
- d)auftragsspezifische Informationen beschaffen, prüfen und umsetzen
- e)Daten und Unterlagen unter Berücksichtigung des Datenschutzes pflegen, sichern und archivieren
- f)technische Sachverhalte darstellen und Protokolle anfertigen
- g)fremdsprachige Fachbegriffe in der Kommunikation anwenden
- h)Konflikte erkennen und zu Konfliktlösungen beitragen
- i)normgerechte Werkstück- und Werkzeugzeichnungen mit Stücklisten, mit Maß-, Form- und Lagetoleranzen sowie mit Oberflächenangaben erstellen
- j)betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen, bewerten und dokumentieren
- k)Informationen auch aus fremdsprachigen technischen Unterlagen und Dateien entnehmen und verwenden
- l)Gespräche mit Kunden, Vorgesetzten und im Team situations- und adressatengerecht führen
- m)Kunden auf auftragsspezifische Besonderheiten und Sicherheitsvorschriften hinweisen
- n)Kunden über Maßnahmen zur Wiederaufbereitung von Präzisionswerkzeugen beraten
- o)geschärfte Präzisionswerkzeuge an Kunden übergeben und über durchgeführte Arbeiten sowie Arbeitsergebnisse informieren
- p)Qualifikationsdefizite feststellen und beseitigen sowie berufliche Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten darstellen
3 Auswählen und Behandeln von Materialien8 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffeigenschaften sowie deren Veränderungen beurteilen sowie Werk-, Betriebs- und Hilfsstoffe entsprechend ihrer Verwendung zuordnen, handhaben, lagern und entsorgen
- b)Wärme- und Oberflächenbehandlungsverfahren unterscheiden
- c)Halbzeuge, Norm- und Fertigteile auf Fehler, Oberflächengüte sowie Oberflächenschutz sichtprüfen
- d)Oberflächen für die Weiterverarbeitung, insbesondere zum Strahlen und Beschichten, vorbereiten
- e)Korrosionsschutzmittel und Konservierungsstoffe auftragen
- f)Einfluss von Kohlenstoff, von Begleit- und Legierungselementen auf Gefüge und Werkstoffeigenschaften bei der Wärmebehandlung von Werkzeugstählen berücksichtigen
- g)Einfluss von Begleit- und Legierungselementen für die Verwendung als Schneidstoff beurteilen
4 Einrichten von Werkzeugmaschinen6 Wochen im 1. bis 18. Monat, 6 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Betriebsbereitschaft von Werkzeugmaschinen und von Werkzeugen sicherstellen
- b)Funktion von Sicherheitseinrichtungen für den Betrieb von Werkzeugmaschinen prüfen sowie Sicherheitseinrichtungen nutzen
- c)Halbzeuge und Rohlinge unter Berücksichtigung von Form, Oberflächenbeschaffenheit und Werkstoffeigenschaften spannen und ausrichten
- d)Technologiedaten an handgeführten und ortsfesten Maschinen sowie an Werkzeugmaschinen ermitteln und einstellen
- e)Programme für numerisch gesteuerte Werkzeugmaschinen erstellen, eingeben, testen, ändern und optimieren
- f)Korrekturlauf durchführen sowie Werkzeugkorrekturwerte bestimmen und einstellen
5 Schärfen und Herstellen von Präzisionswerkzeugen24 Wochen im 1. bis 18. Monat, 2 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Normen, insbesondere Toleranznormen, und Verarbeitungsrichtlinien einhalten
- b)Halbzeuge durch Feilen, Bohren, Sägen, Drehen und Fräsen bearbeiten
- c)Halbzeuge durch Schleifen mit handgeführtem Vorschub bearbeiten
- d)Werkstücke aus gehärteten und ungehärteten Stählen sowie aus Hartstoffen durch Außenrundschleifen, durch Innenrundschleifen und durch Planschleifen bearbeiten
- e)Passungen normgerecht herstellen
- f)beim maschinellen Bearbeiten Maß-, Form- und Lagetoleranzen bis zum Grundtoleranzgrad IT 7 (IT, Internationale Toleranz nach DIN EN ISO 286 Teil 1 und 2) einhalten
- g)Fügeverbindungen aus gleichen und unterschiedlichen Werkstoffen für das Verschrauben, Löten, Nieten und Kleben vorbereiten sowie Verschraubungen herstellen
- h)Fügeverbindungen durch Löten, Nieten und Kleben herstellen und nachbehandeln
- i)Halbzeuge umformen, insbesondere richten
6 Instandhalten von Arbeits- und Betriebsmitteln11 Wochen im 1. bis 18. Monat
- a)Arbeits- und Betriebsmittel prüfen sowie Umfang von Instandhaltungsarbeiten abstimmen
- b)Wartungsarbeiten gemäß Wartungsanleitungen durchführen und dokumentieren
- c)Kühl- und Schmiermittel kontrollieren, die Prüfergebnisse dokumentieren sowie Korrekturmaßnahmen ergreifen
- d)Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Kühl- und Schmierstoffe, unter Berücksichtigung der Betriebs- und Entsorgungsvorschriften wechseln, auffüllen und lagern
- e)geometrisch unbestimmte Schneiden an Schleifkörpern in Bezug auf Schneidfähigkeit prüfen
- f)Schleifkörper abrichten und schärfen
- g)Fehler und Störungen durch Sinneswahrnehmung feststellen
- h)Ursachen von Fehlern und Störungen durch Prüfen und Messen systematisch eingrenzen und bestimmen
- i)Möglichkeiten zur Fehlerbeseitigung beurteilen sowie Maßnahmen zur Instandsetzung ergreifen und dokumentieren
7 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen5 Wochen im 1. bis 18. Monat, 5 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Prüfverfahren, Messwerkzeuge, Prüfmittel sowie Hilfsmittel nach Verwendungszweck auswählen
- b)Einsatzfähigkeit von digitalen und analogen Prüfmitteln gewährleisten
- c)digitale und analoge Prüfmittel einsetzen sowie Prüfergebnisse analysieren und dokumentieren
- d)Möglichkeiten von systematischen und zufälligen Messfehlern berücksichtigen
- e)Funktionsmaße und Funktionalität von Präzisionswerkzeugen und Werkzeugsätzen prüfen
- f)Form- und Lagegenauigkeit von Werkstücken prüfen und Abweichungen messen
- g)Längen mit Strichmaßstab, Messschieber und Bügelmessschraube messen
- h)Winkel mit Lehren und mit Messmitteln prüfen
- i)Oberflächen auf Verschleiß, Korrosion, Beschädigungen und Risse sichtprüfen
- j)Oberflächenbeschaffenheit mechanisch und optisch prüfen
- k)Härteprüfprotokolle beurteilen
- l)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- m)betriebliche Qualitätssicherungssysteme im eigenen Arbeitsbereich anwenden
- n)Fügeverbindungen auf Funktionalität und auf Maßgenauigkeit prüfen
- o)Oberflächenbeschaffenheit unter Beachtung ihrer Funktion beurteilen
- p)Präzisionswerkzeuge auf Rund- und Planlauf sowie Wuchtgüte prüfen
- q)Schneidengeometrien und Schneidenformen optisch prüfen
- r)Prüfergebnisse bewerten
Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schneidwerkzeuge5 Positionen
1 Vorbereiten von Instandhaltungsmaßnahmen12 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Schneidwerkzeuge und Schneidemaschinen unter Beachtung ihrer Gesamt- und Einzelfunktion demontieren, reinigen und Teile auf Wiederverwendbarkeit prüfen
- b)Schneidwerkzeuge unter Beachtung von bruch- und temperaturempfindlichen Bauteilen demontieren, montieren und justieren
- c)Spannvorrichtungen und Teilapparate montieren
- d)Schneidwerkzeuge unter Berücksichtigung der Werkstückstabilität mittels Aufnahmeflanschen, Aufnahmedornen und Magnetspannmitteln ausrichten und spannen
- e)Schleifkörper auf Abmessung, Form und Zustand prüfen und mittels Aufspanndornen und Aufspannflanschen ausrichten, spannen und auswuchten
- f)Schleifmittel, insbesondere aus Korund, Bornitrid und Diamant sowie nach Schleifkörperform auswählen
- g)Schleifmittel nach Korngröße, Gefüge, Härte und Bindung auswählen
- h)Schleifverfahren für die Bearbeitung von Schneidwerkzeugen festlegen
2 Schleifen24 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Funktionsfähigkeit der Schneidwerkzeuge wiederherstellen und dabei die Oberflächenbeschaffenheiten, die Werkstoffe, die Querschnitte und die Formen der Schneidwerkzeuge berücksichtigen
- b)manuelle Schneidwerkzeuge durch Flach-, Hohl-, Ballig- und Profilfreiformschleifen unter Berücksichtigung definierter Übergänge bearbeiten
- c)Scheren unter Berücksichtigung von Spannungs- und Drallerfordernissen hohlschleifen
- d)definierte Übergänge an maschinellen Schneidwerkzeugen durch Verknüpfung von maschinellem Schleifen und Freiformschleifen bearbeiten
- e)Schleifprozesse überwachen
3 Prüfen und Nachbereiten14 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Funktionsmaße an Schneidwerkzeugen und Schneideelementen prüfen
- b)Füllstoffe auswählen sowie Bauteile aus metallischen und nichtmetallischen Werkstoffen unter Verwendung unterschiedlicher Füllstoffe eingießen
- c)Schärfe unter Beachtung der Art der Schneidenstabilisierung prüfen
- d)Werkstücke mattieren
- e)handgeführte Schneidwerkzeuge ätzen und strahlen
- f)Schneiden unter Berücksichtigung der Oberflächengüte und der Funktion stabilisieren und präparieren
- g)Schneidwerkzeuge in Strichqualität und Hochglanzqualität flach-, hohl-, ballig- und profilpolieren
- h)Lichtspaltverfahren anwenden
- i)gehärtete und ungehärtete Werkstücke, Verbundstähle sowie Nichteisenmetalle kalt richten
- j)handgeführte Schneidwerkzeuge, insbesondere Scheren, manuell kalt und warm richten
- k)Funktion und Sicherheit von Schneidwerkzeugen und Schneidemaschinen prüfen und Funktionsfähigkeit von Baugruppen einstellen
4 Auswählen von Materialien zur Herstellung von Schneidwerkzeugen4 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)nicht legierte und legierte Stähle nach Eigenschaften unterscheiden und für die Anforderung für Schneidwerkzeuge auswählen
- b)Schneidstoffe in Hinblick auf den zu bearbeitenden Werkstoff und der Werkzeugart auswählen
- c)Nichteisenmetalle sowie Kunst- und Naturstoffe nach Eigenschaften unterscheiden und für die Anforderung für Beschalungsteile auswählen
5 Herstellen von Schneidwerkzeugen24 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Feinbleche schneiden
- b)Flächen und Formen an Metallen, Kunst- und Naturstoffen eben, winklig und parallel auf Maß feilen
- c)Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften schneiden
- d)Bohrungen und Senkungen an handgeführten Schneidwerkzeugen und an deren Komponenten herstellen und dabei Form- und Lagetoleranzen einhalten
- e)feste und bewegliche Verbindungen unter Beachtung der Funktion durch Kaltnieten herstellen
- f)Beschalungen aus Natur- und Kunststoffen warm umformen
- g)Beschalungsteile durch Löten, Kleben und Nieten anbringen
Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Zerspanwerkzeuge5 Positionen
1 Einrichten von Werkzeugschleifmaschinen und Messgeräten12 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Schleifaggregate für Schrägeinstich-, Profil- und Formschleifoperationen, insbesondere zum Radien-, Drall- und Hinterschleifen, einrichten
- b)mechanische, hydraulische, pneumatische und magnetische Spannvorrichtungen und Teilapparate montieren
- c)Schleifkörper in Bezug auf Abmessung, Form und Zustand prüfen sowie mittels Aufspanndornen und Flanschen ausrichten, spannen und auswuchten
- d)Zerspanwerkzeuge unter Berücksichtigung der Werkstückstabilität und des Oberflächenschutzes mittels Spannfutter, Aufnahmeflanschen, Aufnahmedornen und Magnetspannmitteln ausrichten, spannen und stützen
- e)Zerspanwerkzeuge zwischen Spitzen ausrichten, spannen und stützen
- f)Werkzeugschleifmaschinen für Zerspanwerkzeuge nach Drallwinkel, Konizität, Hinterschliff, Drallsteigung, konvexen und konkaven Radien, Teilungen, Span- und Freiwinkeln einstellen und fixieren
2 Programmieren von Werkzeugschleifmaschinen und Messgeräten15 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)technische Zeichnungen computergestützt erstellen, insbesondere mit Programmen zum computergestützten Konstruieren (CAD-Programmen)
- b)Programme an numerisch gesteuerten Werkzeugschleifmaschinen erstellen und eingeben, Simulationen durchführen sowie Programme optimieren
- c)Werkstück- und Werkzeugwechselsysteme bestücken und programmieren
- d)digitale und numerisch gesteuerte Messgeräte einrichten, programmieren und bedienen
3 Schleifen24 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Zerspanwerkzeuge, insbesondere Bohrwerkzeuge, durch Freiformschleifen bearbeiten
- b)Zerspanwerkzeuge an Schleifmaschinen mit und ohne numerischen Steuerungen bearbeiten
- c)Zerspanwerkzeuge durch Außenrund-, Innenrund-, Plan-, Profil-, Form- sowie Seitenschleifen bearbeiten, Maß-, Form- und Lagetoleranzen bis zum Grundtoleranzgrad IT 5 (IT, Internationale Toleranz nach DIN EN ISO 286 Teil 1 und 2) einhalten
- d)Nuten und Profile durch Tief- und Zeilenschleifen herstellen
- e)Schleifprozesse überwachen
4 Nachbereiten und Durchführen von Finish-Arbeiten9 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Werkzeugoberflächen mit und ohne Beschichtungen mikrofinishen
- b)Schaftgeometrien herstellen
- c)Schneidkanten, insbesondere durch Verrunden, präparieren
- d)Zerspanwerkzeuge kennzeichnen
5 Instandhalten von Zerspanwerkzeugen18 Wochen im 19. bis 42. Monat
- a)Werkzeugsätze demontieren, Teile systematisch ablegen und kennzeichnen sowie Werkzeugsätze montieren
- b)Zerspanwerkzeuge reinigen, inspizieren und Verschleißgrad messen
- c)Kühlbohrungen reinigen und kontrollieren
- d)Schleifparameter festlegen und Zerspanwerkzeuge schärfen
- e)Schneidengeometrien nach Kundenwunsch ändern und schleifen
- f)Zerspanwerkzeuge richten
Abschnitt D: fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten4 Positionen
während der gesamten Ausbildung
1 Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- a)Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Häufige Fragen
Wie oft muss ich als Präzisionswerkzeugmechaniker das Berichtsheft führen?
Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre, und Sie führen den Nachweis während dieser Zeit (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG). Üblich sind wöchentliche Einträge. Ob Ihr Betrieb Wochen- oder Tagesberichte möchte, legt er fest.
Muss ich Schleifarbeiten genau mit Maßen beschreiben?
Nennen Sie das Werkstück, das Verfahren und die wichtigsten Werte, etwa Schneidenwinkel, Toleranz oder Ebenheit. Das macht den Eintrag nachvollziehbar. Kundendaten oder Auftragsnummern brauchen Sie nicht.
Wer sieht mein Berichtsheft durch?
Ihr Ausbilder sieht den Nachweis regelmäßig durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Lassen Sie die Einträge möglichst zeitnah abzeichnen, damit später nichts nachzuholen ist.
Brauche ich das Berichtsheft für die Gesellenprüfung?
Ja, für die Zulassung müssen Sie den Ausbildungsnachweis vorlegen (§ 36 Absatz 1 Nummer 2 HwO). Bewertet wird er in der Prüfung nicht. Prüfen Sie früh bei Ihrer Handwerkskammer, wie sie den Nachweis entgegennimmt.
Quellen
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzisionswerkzeugmechanikerin (PWMAusbV), abgerufen am 21.10.2026
- Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses zum Ausbildungsnachweis, abgerufen am 21.10.2026
Das Berichtsheft digital führen
heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick
Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen
*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen
Demo ansehenDem Betrieb zeigen