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Berichtsheft als Technischer Modellbauer: Beispiele und Tipps

Ins Berichtsheft als Technischer Modellbauer gehört, was Sie in der Woche im Betrieb, im Lehrgang und in der Berufsschule gelernt und gearbeitet haben: Zeichnungen und Fertigungsunterlagen lesen oder erstellen, Werk- und Hilfsstoffe wie Modellbauplatten, Holz, Kunststoff oder Metall bearbeiten, an Fräs- und Drehmaschinen arbeiten, CAD- und CAM-Programme nutzen, Modelle, Formen und Prototypen herstellen, Oberflächen behandeln und Maße prüfen. Die folgenden Abschnitte zeigen, wie sich solche Tätigkeiten als Einträge formulieren lassen, mit zwei Beispielwochen zum Übernehmen und Anpassen.

Stand: 21.10.2026

Was als Technischer Modellbauer ins Berichtsheft gehört

Grundlage ist die Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer und zur Technischen Modellbauerin (ModellBTechAusbV). Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Es gibt drei Fachrichtungen: Gießerei, Karosserie und Produktion sowie Anschauung. Welche Sie lernen, steht in Ihrem Ausbildungsvertrag.

Der Ausbildungsrahmenplan ordnet die Inhalte nach Berufsbildpositionen. Ihre Einträge lassen sich diesen Bereichen zuordnen:

Beispielwoche im ersten Ausbildungsjahr

Die Einträge sind Beispiele; Ihre Woche sieht anders aus. Die Stunden richten sich nach Ihrem Ausbildungsvertrag.

TagTätigkeitenStunden
MontagWerkstattunterweisung zu Arbeitsschutz und Maschinensicherheit; Anreißen und Sägen von Modellbauplatten nach Zeichnung8
DienstagFeilen und Schleifen eines Übungswerkstücks aus Aluminium auf Maß; Messen mit Messschieber und Winkelmesser8
MittwochBerufsschule: technische Zeichnungen lesen, Toleranzen, Werkstoffkunde Holz und Kunststoffe8
DonnerstagFräsen einer Grundform an der konventionellen Fräsmaschine; Schnittwerte aus der Tabelle gewählt8
FreitagAufräumen und Wartung der Handwerkzeuge; Verkleben und Verspachteln eines Holzmodells, danach Schleifen der Flächen8

Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr

TagTätigkeitenStunden
MontagKonstruktion der Teilung und der Formschrägen für ein Modell im CAD; Abstimmung der Aufspannung mit dem Ausbilder8
DienstagErstellen des Fräsprogramms im CAM-System; Simulation des Werkzeugwegs und Einrichten der 5-Achs-Fräsmaschine8
MittwochBerufsschule: Fertigungsplanung, Kostenkalkulation und Wirtschafts- und Sozialkunde8
DonnerstagFräsen der Modellhälften, Nacharbeit von Hand und Prüfen der Kontur gegen das 3D-Messprotokoll8
FreitagGrundieren und Lackieren des Modells, Montage der Teile und Dokumentation des Arbeitsauftrags mit Fotos8

Berufsschule im Berichtsheft des Technischen Modellbauers

Tragen Sie die Unterrichtsthemen als Stichworte ein, zum Beispiel Fertigungszeichnungen, Werkstoffprüfung, CNC-Programmierung, Konstruktion mit CAD oder Oberflächentechnik. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gliedert den Unterricht in Lernfelder; welche davon wann dran sind, legt Ihre Berufsschule fest.

Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses gehören die Themen des Berufsschulunterrichts in den Ausbildungsnachweis.

Formulierungen für den Beruf Technischer Modellbauer

StattBesser
Am Modell gearbeitetUrmodell aus Modellbauplatte geschliffen, Flächen gespachtelt und auf Formschräge geprüft
An der Fräse geholfenRohteil aufgespannt, Nullpunkt gesetzt und Schruppbearbeitung am CNC-Bearbeitungszentrum überwacht
Zeichnung angeschautFertigungszeichnung auf Maße, Toleranzen und Oberflächenangaben geprüft und Teileliste erstellt
Teile geprüftKonturen mit Höhenmessgerät und Radienlehre kontrolliert, Abweichungen im Prüfprotokoll notiert
Modell fertig gemachtModell grundiert, mit Füller geschliffen und nach Farbvorgabe lackiert

Fachberichte, Lehrgänge und zuständige Stelle

Technische Modellbauer werden in Betrieben des Modell-, Formen- und Prototypenbaus ausgebildet, etwa in Gießereien, in der Automobilindustrie, bei Herstellern von Designmodellen oder in Werkstätten für Ausstellungs- und Anschauungsmodelle. Zuständige Stelle ist die Industrie- und Handelskammer. Ob Fachberichte, Skizzen oder Fotos verlangt werden, geben Kammer und Betrieb vor. Fragen Sie Ihren Ausbilder.

Lehrgänge außerhalb der Ausbildungsstätte tragen Sie mit Thema, Ort und Stunden ein. Der Betrieb stellt Sie dafür frei (§ 15 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 BBiG). Kundennamen und Auftragsnummern brauchen Sie im Nachweis nicht.

Abschlussprüfung und Zulassung

Die Abschlussprüfung gliedert sich in zwei Teile. Teil 1 findet zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und zählt mit 25 Prozent, Teil 2 folgt am Ende der Ausbildung und zählt mit 75 Prozent. In Teil 1 steht ein Arbeitsauftrag im Mittelpunkt, ergänzt durch schriftliche Aufgaben von etwa 90 Minuten. In Teil 2 kommen je nach Fachrichtung ein zweiter Arbeitsauftrag mit Fachgespräch, schriftliche Prüfungen zu Planung und Konstruktion beziehungsweise Gestaltung sowie zur Fertigung und ein Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde hinzu.

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer den Ausbildungsnachweis vorgelegt hat (§ 43 Absatz 1 Nummer 2 BBiG). Nach der Empfehlung Nr. 156 des BIBB-Hauptausschusses wird der Nachweis in der Prüfung nicht bewertet.

Ausbildungsrahmenplan

Was der Betrieb in der Ausbildung vermittelt, legt der Ausbildungsrahmenplan fest, eine Anlage der Ausbildungsordnung. Hier steht er im Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Modellbauer/zur Technischen Modellbauerin (ModellBTechAusbV), abgerufen von gesetze-im-internet.de am 25.10.2026. Verweise auf Paragrafen der Verordnung sind in den Überschriften weggelassen. Die Zeitangaben sind Richtwerte; maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten10 Positionen

1 Erstellen von Fertigungsunterlagen4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)technische Informationen auswerten
  • b)Entwürfe für Modelle oder Formen erstellen, Kundenanforderungen berücksichtigen
  • c)Fertigungsunterlagen unter Berücksichtigung von Regelwerken, auch computergestützt, erstellen
2 Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen8 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Arten und Eigenschaften von Werkstoffen, insbesondere Kunststoffe, Metalle und Holzwerkstoffe, unterscheiden
  • b)Werkstoffe für den Verwendungszweck unter Berücksichtigung von Normen auswählen
  • c)Werkstoffe be- und verarbeiten
  • d)Hilfsstoffe auswählen und verarbeiten
  • e)Werk-, Hilfs- und Gefahrstoffe lagern und entsorgen, Vorschriften beachten
3 Festlegen von Fertigungsverfahren4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Fertigungsverfahren, insbesondere Urformen, Umformen, Zerspanen und Fügen, unterscheiden
  • b)Fertigungsverfahren, insbesondere im Hinblick auf die betriebliche Herstellung und den weiteren Verwendungszweck des Produktes, auswählen
  • c)Fertigungsverfahren in Abhängigkeit von Werkstoff und Werkstückgeometrie festlegen, dabei ergonomische, ökologische, wirtschaftliche und sicherheitstechnische Aspekte berücksichtigen
4 Einrichten, Bedienen und Instandhalten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen10 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Werkzeuge, Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen unterscheiden und nach Verwendungszweck auswählen
  • b)Werkzeuge, Geräte und technische Einrichtungen handhaben und warten
  • c)Prozessparameter festlegen
  • d)Maschinen warten, einrichten und unter Verwendung von Schutzeinrichtungen bedienen
  • e)Störungen und Schäden feststellen, Maßnahmen zu deren Behebung ergreifen
5 Anwenden von computergestützten Fertigungsverfahren2 Wochen im 1. bis 18. Monat, 8 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)computergestützte Verfahren unterscheiden
  • b)Parameter festlegen, Steuerungsprogramme erstellen, eingeben, testen, ändern und anwenden
  • c)Maschinen unter Berücksichtigung von Werkzeug- und Werkstückgeometrie einrichten
  • d)Programmabläufe überwachen und optimieren
6 Herstellen von Modellen, Formen oder Modelleinrichtungen26 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Arten und Funktionen von Erzeugnissen des technischen Modellbaus unterscheiden
  • b)Modelle, Formen oder Modelleinrichtungen durch manuelles und maschinelles Zerspanen herstellen
  • c)Modelle, Formen oder Modelleinrichtungen durch Urformen, insbesondere durch Kunstharzverarbeitung, herstellen
  • d)Modelle, Formen oder Modelleinrichtungen durch Fügen herstellen
7 Herstellen von Mustern, Prototypen oder Fertigungseinrichtungen6 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Arten und Funktionen von Mustern, Prototypen und Fertigungseinrichtungen unterscheiden
  • b)Muster, Prototypen oder Fertigungseinrichtungen herstellen
8 Ändern und Instandsetzen von Modellen, Modell- einrichtungen oder Fertigungseinrichtungen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Änderungsanforderungen erfassen, Umsetzungsmöglichkeiten entwickeln und bewerten
  • b)Änderungen durchführen und dokumentieren
  • c)Fehlfunktionen und Schäden feststellen und dokumentieren
  • d)Instandsetzungen durchführen
9 Anwenden von Antriebs- und Steuerungstechnik6 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Antriebs- und Steuerungstechniken unterscheiden, insbesondere Elektronik, Pneumatik und Hydraulik
  • b)Antriebs- und Steuerungselemente montieren und in Betrieb nehmen
10 Anwenden von Prüfverfahren4 Wochen im 1. bis 18. Monat
  • a)Toleranzen aus Vorgaben ermitteln
  • b)Prüfverfahren, insbesondere Messen und Lehren, unterscheiden und auswählen
  • c)Messmittel und Lehren auswählen und einsetzen, Prüffehler erkennen und korrigieren
  • d)Prüfergebnisse ermitteln
  • e)Abweichungen vom Sollzustand unter Berücksichtigung von Toleranzen feststellen und Maßnahmen zur Erreichung des Sollzustandes ergreifen

Abschnitt B: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Gießerei4 Positionen

1 Planen und Konstruieren von Produkten des Gießereimodellbaus26 Wochen im 25. bis 42. Monat
  • a)Bedingungen für den Einsatz des Produktes beim Kunden erfassen, insbesondere formtechnische, gießtechnische, putztechnische und bearbeitungstechnische Bedingungen
  • b)formtechnische Bedingungen, insbesondere Formverfahren, Konturänderungen, Teilungen und Formschrägen, berücksichtigen
  • c)gießtechnische Bedingungen, insbesondere Gießverfahren, Gieß- und Speisesysteme sowie Schwindung, berücksichtigen
  • d)putztechnische Bedingungen, insbesondere Entgraten sowie Entfernen von Gieß- und Speisesystemen, berücksichtigen
  • e)bearbeitungstechnische Bedingungen, insbesondere Bearbeitungszugaben, berücksichtigen
  • f)modellspezifische Informationen, insbesondere Skizzen und Zeichnungen, nutzen
  • g)Koordinatensysteme anwenden
  • h)technische Informationen übernehmen und erzeugen, insbesondere CAD-Daten
  • i)Daten weiterverarbeiten, insbesondere unter Berücksichtigung von form-, gieß-, putz- und bearbeitungstechnischen Bedingungen
  • j)Gießereimodelleinrichtungen, insbesondere Natur- und Kernmodelle mit Kernkasten sowie geteilte und verlorene Modelle oder Dauerformen, konstruieren
  • k)Lehren und Vorrichtungen konstruieren
2 Planen der Fertigung12 Wochen im 25. bis 42. Monat
  • a)Konstruktionsdaten, insbesondere CAD-Daten, für die Fertigung übernehmen
  • b)Bearbeitungsstrategien unter Berücksichtigung von Produktgeometrien, Werkstoffen, Maschinen und Werkzeugen festlegen
  • c)Fertigungsdaten, insbesondere CAM-Daten, erzeugen
3 Herstellen von Gießereimodell- einrichtungen oder Dauerformen26 Wochen im 25. bis 42. Monat
  • a)Werkstoffe und Zubehör unter Beachtung ihrer Eigenschaften und der Verwendung des Produktes auswählen
  • b)Be- und Verarbeitungsverfahren auswählen
  • c)Rohlinge für Modelle und Kernkästen herstellen oder Rohlinge für Dauerformen herstellen
  • d)Modelle und Kernkästen oder Dauerformen durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen, geforderte Oberflächenqualität gewährleisten
  • e)Gießereimodelleinrichtungen komplettieren, insbesondere Modelle auf Modellplatten montieren, Kernkästen für die Serienfertigung von Gussteilen vorbereiten oder Dauerformen komplettieren und für die Serienfertigung von Gussteilen vorbereiten
  • f)Modelleinrichtungen kennzeichnen, Vorgaben berücksichtigen
  • g)Lehren und Vorrichtungen, insbesondere Kernaufbau- und Kerneinlegelehren, anfertigen; Vorgaben berücksichtigen
4 Prüfen von Modelleinrichtungen oder Dauerformen14 Wochen im 25. bis 42. Monat
  • a)Oberflächen- und Funktionsprüfung unter gießereitechnischen Gesichtspunkten durchführen und dokumentieren
  • b)Prüfung der Maßhaltigkeit unter Berücksichtigung der vorgegebenen Toleranzen durchführen und dokumentieren

Abschnitt C: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Karosserie und Produktion4 Positionen

1 Planen und Konstruieren von Produkten des Karosserie- oder Produktionsmodellbaus22 Wochen im 25. bis 42. Monat
  • a)Karosserie- und Produktionsmodelle nach Verwendungszweck unterscheiden
  • b)modellspezifische Informationen, insbesondere Skizzen, Zeichnungen und Muster, nutzen
  • c)Formlage für Bauteile festlegen, Koordinatensysteme definieren und anwenden
  • d)Daten übernehmen und erzeugen
  • e)Daten weiterverarbeiten, insbesondere Flächen erweitern und schließen
  • f)Karosseriemodelle, insbesondere Design-, Cubing-, Datenkontroll- und Referenzmodelle, konstruieren oder Produktionsmodelle, insbesondere Funktions-, Vakuumtiefzieh-, Laminier- und Kontrollmodelle sowie Formen, konstruieren
  • g)Lehren, Mess-, Prüf- und Hilfsvorrichtungen konstruieren
2 Planen der Fertigung18 Wochen im 25. bis 42. Monat
  • a)Konstruktionsdaten, insbesondere CAD-Daten, für die Fertigung übernehmen
  • b)Bearbeitungsstrategien unter Berücksichtigung von Produktgeometrien, Werkstoffen, Maschinen und Werkzeugen festlegen oder Herstellungsstrategien für generative Fertigungsverfahren unter Berücksichtigung von Produktgeometrien, Werkstoffen und Maschinen festlegen
  • c)Fertigungsdaten, insbesondere CAM-Daten, unter Berücksichtigung der Anforderungen zur Herstellung von Freiformflächen, erzeugen
3 Anfertigen von Karosserie- oder Produktionsmodellen mit unterschiedlichen Be- und Verarbeitungsverfahren24 Wochen im 25. bis 42. Monat
  • a)modellspezifische Werkstoffe unter Beachtung von Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten sowie Be- und Verarbeitungsverfahren auswählen
  • b)Modellaufbauten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Fügetechniken, insbesondere durch Kleben, Verstiften und Verschrauben, herstellen
  • c)Karosseriemodelle durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren, insbesondere zur Erzeugung von Freiformflächen, herstellen und Flächenübergänge optimieren, insbesondere durch Straken, oder Produktionsmodelle, insbesondere Formen, durch manuelle und maschinelle Fertigungsverfahren herstellen
  • d)Lehren, Mess-, Prüf- und Hilfsvorrichtungen anfertigen, Vorgaben berücksichtigen
  • e)Muster und Prototypen anfertigen, Vorgaben berücksichtigen
  • f)Verfahren zur Oberflächenbehandlung nach Verwendungszweck und Kundenanforderungen auswählen und anwenden
4 Prüfen von Karosserie- oder Produktionsmodellen14 Wochen im 25. bis 42. Monat
  • a)Sicht- und Funktionsprüfung durchführen und dokumentieren, Kundenanforderungen berücksichtigen
  • b)Karosseriemodelle und Lehren rechnergestützt, insbesondere auf Einhaltung von Form- und Lagetoleranzen sowie der Geometrie, prüfen oder Produktionsmodelle, insbesondere Formen, auf Maßhaltigkeit und Entformbarkeit prüfen
  • c)Oberflächengüte im Hinblick auf Verwendung und Kundenanforderungen prüfen
  • d)Ergebnisse dokumentieren und bewerten

Abschnitt D: Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Anschauung6 Positionen

1 Planen und Gestalten von Anschauungsmodellen10 Wochen im 25. bis 42. Monat
  • a)Bedingungen für den Einsatz von Anschauungsmodellen beim Kunden, insbesondere nach Art, Eigenschaften, Maßstab und Abstraktionsgrad, erfassen
  • b)Pläne und Skizzen unter Berücksichtigung von Kundenanforderungen und Wirtschaftlichkeit erstellen, dabei bearbeitungstechnische Bedingungen berücksichtigen
  • c)technische Informationen übernehmen und erzeugen, insbesondere computergestützt
  • d)Gestaltungsmerkmale bei der Planung berücksichtigen
2 Planen der Fertigung18 Wochen im 25. bis 42. Monat
  • a)Konstruktionsdaten, insbesondere CAD-Daten, für die Fertigung übernehmen und verändern
  • b)Bearbeitungsstrategien unter Berücksichtigung von Produktgeometrien, Werkstoffen, Maschinen und Werkzeugen festlegen
  • c)Fertigungsdaten, insbesondere CAM-Daten, erzeugen
  • d)Vorrichtungen und Schablonen planen
3 Herstellen von Anschauungsmodellen26 Wochen im 25. bis 42. Monat
  • a)Werkstoffe unter Beachtung ihrer Eigenschaften und der Verwendung des Produktes auswählen
  • b)Herstellungsverfahren, insbesondere Computer gesteuert, auswählen und festlegen
  • c)Anschauungsmodelle erstellen, insbesondere Architektur-, Design- und Funktionsmodelle
  • d)gestalterisches und funktionales Zubehör auswählen, beschaffen und herstellen
  • e)Acrylglas be- und verarbeiten
  • f)Vorrichtungen und Schablonen herstellen
4 Gestalten und Behandeln von Oberflächen16 Wochen im 25. bis 42. Monat
  • a)Verfahren der Oberflächenbehandlung unter Berücksichtigung von Funktion und Gestaltung festlegen
  • b)Materialien für die Oberflächenbehandlung auswählen, insbesondere Farben und Lacke
  • c)Oberflächen unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften für die Behandlung vorbereiten, insbesondere Untergründe herstellen
  • d)Oberflächen behandeln, insbesondere durch Spritzen, Streichen und Walzen
  • e)Oberflächen beschriften
5 Prüfen von Anschauungsmodellen6 Wochen im 25. bis 42. Monat
  • a)Sichtprüfungen, insbesondere hinsichtlich Gestaltung, Oberflächen und Proportionen, durchführen
  • b)Funktionsprüfungen durchführen
  • c)Maße prüfen
  • d)Prüfergebnisse bewerten und dokumentieren
6 Vorbereiten von Anschauungsmodellen für den Versand2 Wochen im 25. bis 42. Monat
  • a)Anschauungsmodelle kennzeichnen
  • b)Anschauungsmodelle versandgerecht verpacken

Abschnitt E: Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten7 Positionen

1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
  • a)Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
  • b)gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
  • c)Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
  • d)wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
  • e)wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebeswährend der gesamten Ausbildung zu vermitteln
  • a)Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  • b)Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären
  • c)Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
  • d)Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
  • a)Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  • b)berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
  • c)Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
  • d)Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
4 Umweltschutz

Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere

  • a)mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
  • b)für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
  • c)Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
  • d)Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
5 Anwenden von Informations- und Kommunikations- systemen, Kunden- orientierung4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Informationen beschaffen, auswählen und bewerten
  • b)Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen bearbeiten
  • c)Datensysteme nutzen, Vorschriften des Datenschutzes beachten, Daten sichern und pflegen
  • d)durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und zum wirtschaftlichen Betriebserfolg beitragen
  • e)fremdsprachliche Fachbegriffe anwenden
  • f)Art und Umfang von Aufträgen klären, spezifische Leistungen und Termine mit internen Kunden absprechen
  • g)Gespräche mit internen und externen Kunden führen, kulturelle Besonderheiten von Gesprächspartnern berücksichtigen
6 Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team4 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Arbeitsschritte auf der Grundlage von Arbeitsaufträgen festlegen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen
  • b)Arbeitsplatz nach ergonomischen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten einrichten und sichern
  • c)Einsatz von Werk- und Hilfsstoffen, Werkzeugen, Geräten und Maschinen sicherstellen
  • d)Zeitaufwand und erforderliche Unterstützung abschätzen
  • e)Aufgaben im Team planen und durchführen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
7 Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen3 Wochen im 1. bis 18. Monat, 3 Wochen im 19. bis 24. Monat
  • a)Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen unterscheiden
  • b)qualitätssichernde Maßnahmen im eigenen Arbeitsbereich anwenden
  • c)zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf beitragen
  • d)Ursachen von Fehlern und Qualitätsabweichungen feststellen, dokumentieren und Maßnahmen zur Behebung ergreifen
  • e)Zwischen- und Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen und Arbeitsergebnisse dokumentieren

Häufige Fragen

Wie lange dauert die Ausbildung zum Technischen Modellbauer?

Die Ausbildung dauert 3,5 Jahre. Sie führen den Nachweis über die gesamte Zeit (§ 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG), die Beispielwoche im vierten Ausbildungsjahr betrifft also das letzte halbe Jahr.

Muss ich im Berichtsheft die Fachrichtung nennen?

Eine feste Vorgabe dafür gibt es nicht, die Fachrichtung ergibt sich aber aus Ihren Tätigkeiten. Ob Gießerei, Karosserie und Produktion oder Anschauung, Ihre Einträge zu Modellen, Formen und Prototypen zeigen den Schwerpunkt. Klären Sie Details mit Ihrem Ausbilder.

Wer sieht mein Berichtsheft durch?

Ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder sieht den Nachweis durch (§ 14 Absatz 2 BBiG). Lassen Sie ihn möglichst regelmäßig abzeichnen, etwa einmal pro Woche oder nach Absprache.

Wie genau müssen die Einträge zu CAD, CAM und CNC sein?

Nennen Sie, was Sie konkret getan haben, etwa ein Fräsprogramm erstellt, einen Werkzeugweg simuliert oder eine Maschine eingerichtet. Programmzeilen oder Kundendaten gehören nicht hinein. Ein bis drei Sätze pro Tag genügen meist.

Quellen

Das Berichtsheft digital führen

heftwerk ist ein Berichtsheft-Tool für den digitalen Ausbildungsnachweis. Auszubildende tragen ihre Woche am Telefon oder am Rechner ein, der Ausbilder gibt sie frei, und der Nachweis steht als PDF bereit. Für Auszubildende ist heftwerk kostenlos, den Zugang richtet der Ausbildungsbetrieb ein. heftwerk im Überblick

Ausbildungsnachweis nach BBiG, Freigabe durch den Ausbilder, Export als PDF. Ab 41,25 € im Monat* für bis zu fünf Auszubildende, netto zuzüglich Umsatzsteuer. Preis und häufige Fragen

*Mit dem Code IHK2026: bis einschließlich 31.12.2026 kostenfrei (bei Abschluss ab 2027: 30 Tage), danach zum halben Preis, bei jährlicher Zahlung 41,25 € im Monat (495 € im Jahr), netto. Preis fest bis Ende 2030, danach bis 2045 nur Inflationsausgleich nach dem Verbraucherpreisindex. Abschluss bis 31.03.2027. *Aktionsbedingungen

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